Ja, wo laufen Sie denn?

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1 Rolf Höfert Geschäftsführer Deutscher Pflegeverband (DPV) e.v. Experte für Pflegerecht Ja, wo laufen Sie denn? Versorgung und Pflege von Dementen im Quartier unter rechtlichen Aspekten Messe ZukunftLebensräume, Frankfurt am Main 3. April 2014

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4 Entwicklung der Demenz Bis 2060 wird sich die Zahl der an Demenz Erkrankten verdoppeln! absolut, prozentual Quelle: Barmer GEK Pflegereport 2010

5 Quelle: Forum Seniorenarbeit NRW

6 Bevorzugte Versorgungsformen bei Pflegebedürftigkeit

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8 Die Definition des ICN hebt die folgenden Merkmale hervor: Betonung der Eigenständigkeit der Pflege Bedeutung der Pflege in allen Lebensbereichen Bedeutung der Pflege im Bereich der Prävention Gestaltung der Gesundheitspolitik als Aufgabe der Pflege

9 Kognitive Störungen Abnahme der Gedächtnisleistung Verlust der Orientierung Abnahme der Urteilsfähigkeit und des Denkvermögens Störung des Wahrnehmens und Erkennens Störungen der Bewegung, Handhabung und der Routine Nicht-kognitive Störungen Verminderung der Affektkontrolle (Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit) Verminderung des Antriebs Veränderung des Sozialverhaltens

10 Gefühlswelt von Menschen mit Demenz Vorrangig psychische Bedürfnisse: Liebe Trost Einbeziehung Identität Beschäftigung Bindung Nach Kitwood 2004, S. 122 Quelle: Weidenfelder (2004), S. 121

11 Charakter der eigenen Häuslichkeit Barrierefreiheit Altersgerechtigkeit Soziale Integration und Vernetzung Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten Gastronomie Ärztliche Versorgung Dienstleistungsangebote Fachkraftschlüssel zur Wahrung der Versorgungsqualität Pflegedienst, Alltagshelfer, Nachtdienst Koordination der Prozesse durch Beratungs- und Vermittlungsstellen Einbezug von Nachbarschaftsvereinen und Ehrenamtlichen Verknüpfung von baulichen und sozialen Maßnahmen Einbezug der Bewohner in Entscheidungen z.b. im Rahmen einer monatlichen Versammlung Verkehrssicherheit für desorientierte Bürger

12 Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft Jeder Mensch soll die Möglichkeit erhalten, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen [ ] unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht und Alter. (Der Paritätische)

13 Wohnformen im Quartier Wohnungen mit Alltagshelfer Wohnungen mit Betreuung durch ambulante Dienste Vollversorgung in betreuten Wohngemein -schaften Teilstationäre Pflege (Tagespflege) Stationäre Pflege normale Mietverhältnisse an Institutionen gebundene Pflege Alternativen zur stationären Pflege für demente Menschen

14 Alltagshelfer Dienstleistungen nach Bedarf Fahr-/Putz-/ Reparaturdienste Keine professionelle Betreuung, sondern alltägliche Hilfestellung Einkaufsdienst Ambulante Dienste Erhöhter Pflegeaufwand Professionelle Pflege durch Pflegefachkräfte Wohngemeinschaft Wohnung besteht aus Privatzimmern und Gemeinschaftsflächen Bewohner der WG führen einen gemeinsamen Haushalt, lassen sich bei der Haushaltsführung unterstützen und werden professionell betreut und gepflegt In der WG wird nicht am Bett gepflegt, sondern am Küchentisch, im Garten, im Wirtschaftsraum Pflege und Betreuung sind eine Einheit Normale Mietverhältnisse sind aufgrund der nicht vorhandenen institutionellen Bedingungen grundsätzlich von den stationären Auflagen auszunehmen. Dies bezieht sich auf: Brandschutz, Hygieneauflagen, Gewerbeaufsicht, Heimpersonalverordnungen, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung Die Bewohner in normalen Mietverhältnissen leben in der eigenen Häuslichkeit.

15 Wohnungsgesellschaft Palliativ Ambulante Pflegedienste Stationäre Einrichtungen Einzelhandel Bewohner Nachtdienst Sozialarbeiter Ehrenamtliche Praktikanten Koordinator Ansprechpartner Servicebüro Versicherer Pflege-/Krankenkassen Sozialamt Alltagsbegleiter Angehörige Dienstleister Handwerker Haus- und Fachärzte Polizei

16 Finanzierung der Bauvorhaben Mit dem Quartiersbezug entstehen neue Arbeitsfelder mit neuen Aufgabenprofilen - neue Dienstleistungen zur Unterstützung, zur Beratung, zur Vernetzung und zur Moderation im Quartier müssen erst etabliert werden Definition von verbindlichen Qualitätsstandards für Wohnungen in normalen Mietverhältnissen (bei Trennung von Vermietung und Pflegedienst fällt das Quartier nicht unter das WTG, somit erfolgt auch keine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde) Personelle Ausstattung muss eine 24-Stunden-Versorgung gewährleisten Die Sicherheit der dementen Bewohner muss garantiert werden (Eigen-/Fremdgefährdung)

17 Bislang wurden in Deutschland zahlreiche Projekte zur Schaffung von Wohngemeinschaften für Senioren/Demente realisiert Bei steigendem Pflegebedarf müsste der Bewohner trotzdem in eine stationäre Einrichtung wechseln, da entsprechende Betreuungsangebote i.d.r. nicht verfügbar sind Es fehlt bislang die optimale Quartierorientierung, d.h. die Verknüpfung zwischen baulichen und sozialen Elementen

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19 Demenzdorf De Hogeweyk Wohnquartier mit kompletter Infrastruktur für 152 Bewohner mit Demenz Sieben Bewohner leben in einer Wohngemeinschaft Vor Ort gibt es Ärzte, Geschäfte, Restaurants Bewohner sind vor dem Weglaufen geschützt Das Dorf soll als Modell für das erste Demenzdorf für 120 Bewohner in Alzey dienen Foto: Madeleine Sars

20 Wie kann den Erfordernissen von dementen Menschen entsprochen werden?

21 Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass selbst an fortgeschrittener Demenz erkrankte Menschen zu individuellem Erleben und sensibler sozialer Wahrnehmung fähig sind und persönliche Wünsche haben. Sie können daher sehr wohl noch als empfindsame Subjekte handeln und von anderen wahrgenommen werden. Je nach den Möglichkeiten, die der Krankheitsverlauf dem Betroffenen lässt, kann er sein Leben weiterleben und Freude empfinden. Folglich ist es nicht nur ein therapeutisches, sondern vor allem ein elementares menschliches Gebot, mit ihnen in ihrer persönlichen Eigenart und in der Kontinuität ihrer persönlichen Biografie umzugehen und ihre jeweils noch mögliche Selbstbestimmung zu achten. Quelle: Deutscher Ethikrat, 2012

22 Selbstbestimmung - rechtliche Aspekte - 2 SGB XI 1901 a BGB Patientenverfügung 1906, BGB Freiheitsentziehende Maßnahmen durch unterbringungsähnliche Maßnahmen Art. 2, Abs. 1, GG in Verbindung mit Artikel 1, Abs. 1 geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht Bestellung einer Vertrauensperson Eine Ausübung des Selbstbestimmungsrechts durch Dritte ist möglich: Bei der Übertragung des Selbstbestimmungsrechts an Dritte ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich nach dem Wunsch und mutmaßlichen Willen des Betroffenen gehandelt wird. Dies ist im Betreuungsrecht sichergestellt. Vorsorgevollmachten müssen entsprechende Regelungen enthalten.

23 Zur Wahrung der Selbstbestimmung bei Dementen bedarf es der richtigen Balance zwischen Freiheit und Bevormundung, der Eigen- und Fremdgefährdung. Selbstbestimmung bei der Wahl: Wohnform Mitbewohner Ernährung Dienstleistungen Freizeitgestaltung Tagesrhythmus

24 Quelle: Berlin-Institut, Demenz-Report 2011 z.b. FEM-Maßnahmen

25 Nachteile Vorteile

26 UWB-Sensoren (Ultra-Wideband) Die Sensoren werden unsichtbar in der Wand installiert Sie überwachen die Vitalfunktionen (Atmung, Herz) aus bis zu 8 Metern Entfernung Sie messen die aktuelle Position in der Wohnung UWB-Sensoren identifizieren den Bewohner anhand einer individuellen Sensorkarte In Notfällen wird an die Zuständigen automatisch ein Notruf gesendet

27 Weitere technische Hilfen zur Überwachung Informationen über die Nutzung von Lichtschaltern Bewegungssensoren vor Wohnungstüren Sturzmelder Automatische Abschaltsysteme für Licht und elektrische Geräte Ortungssysteme Bei ungewöhnlichem Verhalten (z.b. Verlassen der Wohnung nachts) wird automatisch eine Information an den Nachtdienst gesendet

28 Stellen Ortungsgeräte eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des 1906 BGB dar mit der Notwendigkeit einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht? Grundsätzlich sind Ortungsgeräte keine FEM, die einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen, sofern sie lediglich der Beaufsichtigung dienen. Somit ist eine Einwilligung des Betreuers oder Bevollmächtigten aus rechtlicher Sicht ausreichend. Eine gerichtliche Genehmigung ist nur in den Fällen erforderlich, in denen die Betroffenen stets und ausnahmslos am Verlassen des Heims gehindert werden sollen.

29 Selbstbestimmung trotz Pflegebedürftigkeit und Demenz! Nur Quartiere bieten Betroffenen ein Höchstmaß an Lebensqualität. Zur stationären Pflege kommt es i.d.r., wenn Netzwerke versagen. Pflege Soziales Netz Selbstbestimmung Sicherheit Weiterentwicklung und Umsetzung der quartiernaher Versorgung als Zukunftsaufgabe.

30 Kommunen stehen in der Pflicht ganzheitliche, umsetzungsorientierte, regional abgestimmte, in Kooperation mit den Bürgern erarbeitete Wohnkonzepte und projekte umzusetzen.

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Deutscher Pflegeverband (DPV) e.v. Rolf Höfert Geschäftsführer & Pflegerechtsexperte Mittelstraße Neuwied Tel , Fax info@dpv-online.de Internet:

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