Probezeit und Kündigung
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- Innozenz Schmid
- vor 8 Jahren
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1 Juracity Merkblatt Probezeit und Kündigung Stand: AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines Ratgebers zum Kündigungsrecht. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer Gewerkschaft geleitet. Er moderiert seit 1999 die Internetseiten unter und seit 2001 das Arbeitsrechts-Competence- Center der Competence-Site (Testsieger Arbeitsrechtsportale der Fachzeitschrift Personalwirtschaft ). Mehr Infos unter Ratgeber Entsprechend dem Erfahrungssatz: Prüfe, wer sich ewig bindet finden sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen zu einer Probezeit. Diese soll dazu dienen, zu prüfen, ob die spontan im Bewerbungsgespräch entstandene Sympathie auch die typischen Belastungen eines Arbeitsverhältnisses überdauert. Der Begriff Probezeit ist dabei strikt von dem Probearbeitsverhältnis abzugrenzen. Ein Probearbeitsverhältnis ist nichts anderes als ein befristeter Arbeitsvertrag, der mit Ablauf einer im vorhinein festgelegten Zeitpunktes (meist nach 3, 6, 9 oder gar 12 Monaten) automatisch, d.h. ohne Kündigung endet. Vertraglich wird dies wie folgt oder ähnlich geregelt: Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart. Es beginnt zum oben bezeichneten Zeitpunkt und endet nach sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher ausdrücklich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Anders dagegen bei der Probezeit. Diese ist Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Eine typische Klausel lautet: Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit der im Tarifvertrag xyz vorgesehenen Frist gekündigt werden. Nach 622 Abs. 3 BGB oder Tarifverträgen ist während einer Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist einzuhalten. Eine Probezeit hat arbeitsrechtlich lediglich den Zweck, eine Möglichkeit zu schaffen, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden zu können, als dies nach den gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Bestimmungen möglich ist. Der Begriff Probezeit gehört zu den schillernden Begriffen des Arbeitsrechts, da sich zahlreiche Legenden um ihn ranken. Die eine Legende besagt, dass ei-
2 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 2 ne Probezeit höchstens drei Monate dauern dürfe (je nach Region geht auch die Mär, dass höchstens sechs Monate erlaubt seien). Tatsache ist, dass weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung eines bestimmte (Höchst-)Dauer vorgeschrieben ist. Allerdings gibt 622 BGB einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält. In 622 Abs. 3 BGB heißt es nämlich: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Je nach Erprobungsbedürfnis können aber sechs Monate zu kurz oder zu lang sein. Je komplizierter der Job, um so länger darf die Probezeit sein. Das LAG Rheinland-Pfalz hält sogar die einvernehmliche Verlängerung einer sechsmonatigen Probezeit um weitere sechs Monate für zulässig (LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Januar (4) Sa 1139/98). In manchen Tarifverträgen ist die Dauer der Probezeit - meist in Form einer Höchstgrenze - geregelt. Ein Gerücht ist auch, dass man in der Probezeit leichter gekündigt werden könne. Bei diesem Gerücht wird die Probezeit mit der gesetzlich geregelten Wartezeit verwechselt. Der gesetzliche Kündigungsschutz, der dem Arbeitgeber aufgibt, Kündigungen nicht ohne Grund und/oder ohne Sozialauswahl vorzunehmen, gilt nämlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate alt ist, sog. Wartezeit. In den ersten sechs Monaten kann ein Arbeitnehmer fristgemäß ohne Grund gekündigt werden. Da die ersten sechs Monate meist als Probezeit vereinbart werden, glauben viele Arbeitnehmer, sie könnten in der Probezeit grundlos gekündigt werden. Richtig ist, dass sie in der Wartezeit ohne Grund gekündigt werden können. Das Zusammentreffen von Probezeit und Wartezeit ist rein zufällig. Ist die Probezeit nämlich länger als sechs Monate (z.b. ein Jahr bei komplizierten und einarbeitungsintensiven Jobs), muss der Arbeitgeber ab dem siebten Monat die Kündigung begründen. Zwei Probezeiten bei demselben Arbeitgeber sind nur ausnahmsweise erlaubt, nämlich bei einem Arbeitsplatzwechsel und erheblich veränderten Arbeitsumständen. Bei der Dauer muss der Arbeitgeber dann die bereits zurückgelegte Dauer des Arbeitsverhältnisses zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen. Merke: Probezeitklauseln können Sie als Arbeitnehmer im Prinzip bedenkenlos unterschreiben. Die Rechtsprechung prüft im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bei Streit über die Beendigung bei einem Probearbeitsverhältnis, ob der Arbeitgeber für die Befristung zur Erprobung einen sachlichen Grund hatte (Achtung: Es gilt die 3-Wochenfrist nach 17 TzBfG), bei der normalen Probezeit, ob der Arbeitgeber mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen durfte.
3 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 3 CHECKS Wir bieten Ihnen über unsere Vertragsanwälte eine Reihe von Checks an. Das ist die Überprüfung von Verträgen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen durch erfahrene Praktiker zu einem Festpreis. Der KündigungsCheck Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie die Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen. Der ArbeitsvertragsCheck Prüfung Ihres gesamten Arbeitsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf problematische Klauseln, Benachteiligungen. Wir sagen Ihnen, was es bedeutet und wo noch nachgebessert werden sollte.wir freuen uns, dass wir Ihnen über unsere Vertragsanwälte Rechtsanwälte Felser einige "Checks" anbieten können, um Ihnen eine schnelle, qualifizierte und kostengünstige Prüfung unter anderem Ihrer Kündigung zu ermöglichen. Der AufhebungsvertragsCheck Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fallstricke, Steuerfallen, Sperrzeit und Vollständigkeit unter Beachtung Ihrer Fragen. Der ArbeitszeugnisCheck Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf versteckte Bedeutungen, schlechte Formulierungen. Wir sagen Ihnen, was auf keinen Fall in Ihrem Zeugnis stehen sollte. Alle Checks sind schriftlich (mehrseitige Bewertung) schnell (an Werktagen binnen 24 h) kostengünstig (fester Pauschalpreis) Sie erhalten bei allen Checks - an Werktagen binnen 24 h - eine mehrseitige schriftliche Expertise durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Arbeitsrechtsexperten). Eine anwaltliche Erstberatung ist dagegen regelmäßig nur mündlich mit allen Nachteilen des gesprochenen Wortes. Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Ihnen an, gegen ein Pauschalhonorar Ihren Arbeitsvertrag durch entsprechend spezialisierte Anwälte checken zu lassen. Sie erhalten schriftlich (!) per Mail oder per Telefax eine entsprechende Expertise. Anders als bei anonymen Hotlines wissen Sie, wer Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Kündigung oder Ihr Zeugnis prüft: Rechtsanwalt Felser oder Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Angela Schüthuth oder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten.
4 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 4 Nähere Informationen zu den Checks finden Sie in unserem Internetangebot oder Sie bestimmen den Preis: fragen.arbeitsvertrag.de! Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder anderen Rechtsproblemen haben, bietet Juracity neben den Checks auch die Möglichkeit die Fragen direkt an spezialisierte Anwälte zu richten. Juracity bietet mit einen besonderen Service an: Sie stellen Ihre Frage und bestimmen den Preis. Sie erhalten eine fundierte Rechtsauskunft durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte. Vorteile: Kein Warten auf einen Termin Schnelle Antworten Keine Überraschung bei der Anwaltsgebühr Näheres zu diesem Service erfahren Sie auf der Internetseite ANGEBOTE VON JURACITY Auf den Seiten von Juracity können Sie die nebenstehenden Leistungen rund um das Thema dieses Merkblattes erhalten. Zum Thema Abmahnung können Sie z.b. Ihre Abmahnung durch spezialisierte Rechtsanwälte checken lassen, unter der Internetadresse Fragen an diese stellen oder Anwälte sogar beauftragen, für Sie Klage einzulegen. Wenn Sie sich selbst informieren wollen, können Sie unsere Merkblätter und andere Infos lesen, ein Buch bestellen oder ein Seminar buchen.
5 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 5 DER BUCHTIPP Lore Seidel, Michael Felser Kündigung - was tun? 2004, kartoniert, 3. Auflage, 271 Seiten Euro 14,90 ISBN: Bund-Verlag, Frankfurt am Main bestellen unter Die Autoren geben einen umfassenden Überblick über das Kündigungsrecht. Sie behandeln: - die drei wichtigsten Arten der Kündigung: die verhaltens-, personen- und die betriebsbedingte Kündigung sowie die Änderungskündigung, - die heftig umstrittene "freie Unternehmerentscheidung" und die Kriterien der Sozialauswahl, - der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen, wie z.b. Schwangere, Schwerbehinderte, - die Abmahnung, die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung, - Rechte des Betriebs- bzw. Personalrates bei Kündigungen, - weitere wichtige Themen wie Abfindung, Betriebsübergang, befristetes Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Sperrzeit, Steuern etc. Die Autoren sind ausgewiesene Experten im Kündigungsrecht. Lore Seidel ist Vorsitzende Richterin an einem Arbeitsgericht. Davor war sie stellvertretende Vorsitzende der ÖTV -Bezirksverwaltung Thüringen. Sie ist eine gefragte Referentin auf arbeitsrechtlichen Seminaren und arbeitet an einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen, u.a. dem Praxishandbuch Arbeitsrecht mit. Michael Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer Gewerkschaft geleitet. Er moderiert seit 1999 die Internetseiten unter und seit 2001 das Arbeitsrechts-Competence-Center der Competence-Site (Testsieger Arbeitsrechtsportale der Fachzeitschrift Personalwirtschaft ). Mehr Infos unter Stimmen von Lesern: Superlesbar. Endlich mal Juristen, die so schreiben, dass auch Normalmenschen das verstehen können... Betriebsratsvorsitzender Udo Dohmen, RWE Power, Köln Ein gut geschriebener Ratgeber mit vielen Tipps und Beispielen. Gesamtbetriebsratsvorsitzende Anne Mikolassek, Danzas Air & Ocean Hamburg Das Buch steckt voller wertvoller Tipps und gespickt mit praktischen Mustern, eine große Hilfe in meiner täglichen Beratungsarbeit. Jörg Gonsior, Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft Ver.di Köln.
6 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 6 Auch erfahrene Berater finden in dem Buch noch taktische Tipps, die Autoren öffnen dem Leser ihre reiche Berufspraxis. Petra Stockamp, Geschäftsstellenleitung des Sprecherausschuss der leitenden Angestellten der Telekom AG, Bonn. FÜR SIE GESURFT Informationsportal von Juracity-Recht für Alle! zum Thema Kündigung. Aktuelle Informationen und weiteren interessanten Merkblättern. Viele aktuelle Tipps zum Aufhebungsvertrag. Wie sollte ein Aufhebungsvertrag aussehen? Welche Regelungen sollte er enthalten? Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus? Sperrzeit? Diesen und anderen Fragen wird hier nachgegangen. Es gibt zudem die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag von Experten prüfen zu lassen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ausführliche schriftliche Expertise. Webseite zum Thema Arbeitnehmerhaftung. Für welche Fehler muss der Arbeitnehmer haften. Mit vielen Urteilen, Folien und Links zum Thema. Internetportal von Juracity zum Thema Arbeitsvertrag. Wo liegen die Probleme? Welche Fallen gibt es? Dazu Merkblätter, Vertragsmuster und die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag einen Experten prüfen zu lassen. WER ODER WAS IST JURACITY? Juracity und Juracity - Recht für Alle sind geschützte Marken von Rechtsanwalt Felser ( Unter diesen Marken werden verbraucherorientierte Rechtsinformationen zur Verfügung stellt. Ziel ist die bequeme, sichere und zuverlässige Bereitstellung von aktuellen und kostengünstigen Rechtsinformationen und Dienstleistungen. Die STIFTUNG WARENTEST empfiehlt "JURACity" - Recht für Alle!", das Rechtsportal für das Arbeitsrecht mit den Worten: "zu praktisch allen Fragen des Arbeitsrechts Informationen und Tipps." Juracity stellt die Technologie für die effiziente und transparente Abwicklung des im Internet bereitgestellten Angebotes zur Verfügung. Was Juracity dabei auszeichnet: Wir bringen die Dinge verständlich auf den Punkt.
7 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 7 Qualität zeigt sich nicht nur an guten und preiswerten Leistungen, sondern auch an Datensicherheit und einfacher Benutzerführung. Wir arbeiten jeden Tag an einer Verbesserung unseres Angebotes und der Benutzerführung. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder auch nur Lob an uns richten wollen: wir freuen uns über jede Rückmeldung. Bitte schreiben Sie uns unter qm@juracity.de. IMPRESSUM, HINWEISE Juracity Dokumente (Merkblätter, Muster, kommentierte Urteile etc.) sind ein kostenpflichtiger Service. Die Dokumente unterliegen dem Schutz durch Urheberrechte. Verstöße gegen diese Rechte werden im Interesse der anderen Verbraucher unnachsichtig verfolgt. Die niedrigen Preise für unsere Leistungen können nur durch die erreichten Auflagen sichergestellt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Für die inhaltliche Richtigkeit der Texte ist allein der jeweilige Autor verantwortlich. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei aller Sorgfalt können wir nicht für die Richtigkeit z.b. der gerichtlichen Aktenzeichen garantieren. IMPRESSUM (ANBIETERKENNZEICHNUNG) Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung auf der Internet-Präsenz von Juracity. ANBIETER Juracity Inhaber Michael W. Felser Kurfürstenstrasse 14 D Brühl, Deutschland Tel.: +49 (2232) Fax: +49 (2232) Elektronische Post / info@juracity.de REGISTER Rechtsanwalt Felser ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Pflichtangaben nach dem TDG finden Sie unter MARKENSCHUTZ Juracity und Juracity - Recht für Alle! sind patentrechtlich geschützte Wortmarken unabhängig davon, ob sie immer als solche gekennzeichnet sind. ENDE
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