Probezeit und Kündigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Probezeit und Kündigung"

Transkript

1 Juracity Merkblatt Probezeit und Kündigung Stand: AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines Ratgebers zum Kündigungsrecht. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer Gewerkschaft geleitet. Er moderiert seit 1999 die Internetseiten unter und seit 2001 das Arbeitsrechts-Competence- Center der Competence-Site (Testsieger Arbeitsrechtsportale der Fachzeitschrift Personalwirtschaft ). Mehr Infos unter Ratgeber Entsprechend dem Erfahrungssatz: Prüfe, wer sich ewig bindet finden sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen zu einer Probezeit. Diese soll dazu dienen, zu prüfen, ob die spontan im Bewerbungsgespräch entstandene Sympathie auch die typischen Belastungen eines Arbeitsverhältnisses überdauert. Der Begriff Probezeit ist dabei strikt von dem Probearbeitsverhältnis abzugrenzen. Ein Probearbeitsverhältnis ist nichts anderes als ein befristeter Arbeitsvertrag, der mit Ablauf einer im vorhinein festgelegten Zeitpunktes (meist nach 3, 6, 9 oder gar 12 Monaten) automatisch, d.h. ohne Kündigung endet. Vertraglich wird dies wie folgt oder ähnlich geregelt: Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart. Es beginnt zum oben bezeichneten Zeitpunkt und endet nach sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher ausdrücklich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Anders dagegen bei der Probezeit. Diese ist Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Eine typische Klausel lautet: Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit der im Tarifvertrag xyz vorgesehenen Frist gekündigt werden. Nach 622 Abs. 3 BGB oder Tarifverträgen ist während einer Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist einzuhalten. Eine Probezeit hat arbeitsrechtlich lediglich den Zweck, eine Möglichkeit zu schaffen, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden zu können, als dies nach den gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Bestimmungen möglich ist. Der Begriff Probezeit gehört zu den schillernden Begriffen des Arbeitsrechts, da sich zahlreiche Legenden um ihn ranken. Die eine Legende besagt, dass ei-

2 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 2 ne Probezeit höchstens drei Monate dauern dürfe (je nach Region geht auch die Mär, dass höchstens sechs Monate erlaubt seien). Tatsache ist, dass weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung eines bestimmte (Höchst-)Dauer vorgeschrieben ist. Allerdings gibt 622 BGB einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält. In 622 Abs. 3 BGB heißt es nämlich: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Je nach Erprobungsbedürfnis können aber sechs Monate zu kurz oder zu lang sein. Je komplizierter der Job, um so länger darf die Probezeit sein. Das LAG Rheinland-Pfalz hält sogar die einvernehmliche Verlängerung einer sechsmonatigen Probezeit um weitere sechs Monate für zulässig (LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Januar (4) Sa 1139/98). In manchen Tarifverträgen ist die Dauer der Probezeit - meist in Form einer Höchstgrenze - geregelt. Ein Gerücht ist auch, dass man in der Probezeit leichter gekündigt werden könne. Bei diesem Gerücht wird die Probezeit mit der gesetzlich geregelten Wartezeit verwechselt. Der gesetzliche Kündigungsschutz, der dem Arbeitgeber aufgibt, Kündigungen nicht ohne Grund und/oder ohne Sozialauswahl vorzunehmen, gilt nämlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate alt ist, sog. Wartezeit. In den ersten sechs Monaten kann ein Arbeitnehmer fristgemäß ohne Grund gekündigt werden. Da die ersten sechs Monate meist als Probezeit vereinbart werden, glauben viele Arbeitnehmer, sie könnten in der Probezeit grundlos gekündigt werden. Richtig ist, dass sie in der Wartezeit ohne Grund gekündigt werden können. Das Zusammentreffen von Probezeit und Wartezeit ist rein zufällig. Ist die Probezeit nämlich länger als sechs Monate (z.b. ein Jahr bei komplizierten und einarbeitungsintensiven Jobs), muss der Arbeitgeber ab dem siebten Monat die Kündigung begründen. Zwei Probezeiten bei demselben Arbeitgeber sind nur ausnahmsweise erlaubt, nämlich bei einem Arbeitsplatzwechsel und erheblich veränderten Arbeitsumständen. Bei der Dauer muss der Arbeitgeber dann die bereits zurückgelegte Dauer des Arbeitsverhältnisses zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen. Merke: Probezeitklauseln können Sie als Arbeitnehmer im Prinzip bedenkenlos unterschreiben. Die Rechtsprechung prüft im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bei Streit über die Beendigung bei einem Probearbeitsverhältnis, ob der Arbeitgeber für die Befristung zur Erprobung einen sachlichen Grund hatte (Achtung: Es gilt die 3-Wochenfrist nach 17 TzBfG), bei der normalen Probezeit, ob der Arbeitgeber mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen durfte.

3 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 3 CHECKS Wir bieten Ihnen über unsere Vertragsanwälte eine Reihe von Checks an. Das ist die Überprüfung von Verträgen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen durch erfahrene Praktiker zu einem Festpreis. Der KündigungsCheck Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie die Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen. Der ArbeitsvertragsCheck Prüfung Ihres gesamten Arbeitsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf problematische Klauseln, Benachteiligungen. Wir sagen Ihnen, was es bedeutet und wo noch nachgebessert werden sollte.wir freuen uns, dass wir Ihnen über unsere Vertragsanwälte Rechtsanwälte Felser einige "Checks" anbieten können, um Ihnen eine schnelle, qualifizierte und kostengünstige Prüfung unter anderem Ihrer Kündigung zu ermöglichen. Der AufhebungsvertragsCheck Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fallstricke, Steuerfallen, Sperrzeit und Vollständigkeit unter Beachtung Ihrer Fragen. Der ArbeitszeugnisCheck Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf versteckte Bedeutungen, schlechte Formulierungen. Wir sagen Ihnen, was auf keinen Fall in Ihrem Zeugnis stehen sollte. Alle Checks sind schriftlich (mehrseitige Bewertung) schnell (an Werktagen binnen 24 h) kostengünstig (fester Pauschalpreis) Sie erhalten bei allen Checks - an Werktagen binnen 24 h - eine mehrseitige schriftliche Expertise durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Arbeitsrechtsexperten). Eine anwaltliche Erstberatung ist dagegen regelmäßig nur mündlich mit allen Nachteilen des gesprochenen Wortes. Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Ihnen an, gegen ein Pauschalhonorar Ihren Arbeitsvertrag durch entsprechend spezialisierte Anwälte checken zu lassen. Sie erhalten schriftlich (!) per Mail oder per Telefax eine entsprechende Expertise. Anders als bei anonymen Hotlines wissen Sie, wer Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Kündigung oder Ihr Zeugnis prüft: Rechtsanwalt Felser oder Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Angela Schüthuth oder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten.

4 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 4 Nähere Informationen zu den Checks finden Sie in unserem Internetangebot oder Sie bestimmen den Preis: fragen.arbeitsvertrag.de! Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder anderen Rechtsproblemen haben, bietet Juracity neben den Checks auch die Möglichkeit die Fragen direkt an spezialisierte Anwälte zu richten. Juracity bietet mit einen besonderen Service an: Sie stellen Ihre Frage und bestimmen den Preis. Sie erhalten eine fundierte Rechtsauskunft durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte. Vorteile: Kein Warten auf einen Termin Schnelle Antworten Keine Überraschung bei der Anwaltsgebühr Näheres zu diesem Service erfahren Sie auf der Internetseite ANGEBOTE VON JURACITY Auf den Seiten von Juracity können Sie die nebenstehenden Leistungen rund um das Thema dieses Merkblattes erhalten. Zum Thema Abmahnung können Sie z.b. Ihre Abmahnung durch spezialisierte Rechtsanwälte checken lassen, unter der Internetadresse Fragen an diese stellen oder Anwälte sogar beauftragen, für Sie Klage einzulegen. Wenn Sie sich selbst informieren wollen, können Sie unsere Merkblätter und andere Infos lesen, ein Buch bestellen oder ein Seminar buchen.

5 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 5 DER BUCHTIPP Lore Seidel, Michael Felser Kündigung - was tun? 2004, kartoniert, 3. Auflage, 271 Seiten Euro 14,90 ISBN: Bund-Verlag, Frankfurt am Main bestellen unter Die Autoren geben einen umfassenden Überblick über das Kündigungsrecht. Sie behandeln: - die drei wichtigsten Arten der Kündigung: die verhaltens-, personen- und die betriebsbedingte Kündigung sowie die Änderungskündigung, - die heftig umstrittene "freie Unternehmerentscheidung" und die Kriterien der Sozialauswahl, - der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen, wie z.b. Schwangere, Schwerbehinderte, - die Abmahnung, die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung, - Rechte des Betriebs- bzw. Personalrates bei Kündigungen, - weitere wichtige Themen wie Abfindung, Betriebsübergang, befristetes Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Sperrzeit, Steuern etc. Die Autoren sind ausgewiesene Experten im Kündigungsrecht. Lore Seidel ist Vorsitzende Richterin an einem Arbeitsgericht. Davor war sie stellvertretende Vorsitzende der ÖTV -Bezirksverwaltung Thüringen. Sie ist eine gefragte Referentin auf arbeitsrechtlichen Seminaren und arbeitet an einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen, u.a. dem Praxishandbuch Arbeitsrecht mit. Michael Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer Gewerkschaft geleitet. Er moderiert seit 1999 die Internetseiten unter und seit 2001 das Arbeitsrechts-Competence-Center der Competence-Site (Testsieger Arbeitsrechtsportale der Fachzeitschrift Personalwirtschaft ). Mehr Infos unter Stimmen von Lesern: Superlesbar. Endlich mal Juristen, die so schreiben, dass auch Normalmenschen das verstehen können... Betriebsratsvorsitzender Udo Dohmen, RWE Power, Köln Ein gut geschriebener Ratgeber mit vielen Tipps und Beispielen. Gesamtbetriebsratsvorsitzende Anne Mikolassek, Danzas Air & Ocean Hamburg Das Buch steckt voller wertvoller Tipps und gespickt mit praktischen Mustern, eine große Hilfe in meiner täglichen Beratungsarbeit. Jörg Gonsior, Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft Ver.di Köln.

6 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 6 Auch erfahrene Berater finden in dem Buch noch taktische Tipps, die Autoren öffnen dem Leser ihre reiche Berufspraxis. Petra Stockamp, Geschäftsstellenleitung des Sprecherausschuss der leitenden Angestellten der Telekom AG, Bonn. FÜR SIE GESURFT Informationsportal von Juracity-Recht für Alle! zum Thema Kündigung. Aktuelle Informationen und weiteren interessanten Merkblättern. Viele aktuelle Tipps zum Aufhebungsvertrag. Wie sollte ein Aufhebungsvertrag aussehen? Welche Regelungen sollte er enthalten? Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus? Sperrzeit? Diesen und anderen Fragen wird hier nachgegangen. Es gibt zudem die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag von Experten prüfen zu lassen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ausführliche schriftliche Expertise. Webseite zum Thema Arbeitnehmerhaftung. Für welche Fehler muss der Arbeitnehmer haften. Mit vielen Urteilen, Folien und Links zum Thema. Internetportal von Juracity zum Thema Arbeitsvertrag. Wo liegen die Probleme? Welche Fallen gibt es? Dazu Merkblätter, Vertragsmuster und die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag einen Experten prüfen zu lassen. WER ODER WAS IST JURACITY? Juracity und Juracity - Recht für Alle sind geschützte Marken von Rechtsanwalt Felser ( Unter diesen Marken werden verbraucherorientierte Rechtsinformationen zur Verfügung stellt. Ziel ist die bequeme, sichere und zuverlässige Bereitstellung von aktuellen und kostengünstigen Rechtsinformationen und Dienstleistungen. Die STIFTUNG WARENTEST empfiehlt "JURACity" - Recht für Alle!", das Rechtsportal für das Arbeitsrecht mit den Worten: "zu praktisch allen Fragen des Arbeitsrechts Informationen und Tipps." Juracity stellt die Technologie für die effiziente und transparente Abwicklung des im Internet bereitgestellten Angebotes zur Verfügung. Was Juracity dabei auszeichnet: Wir bringen die Dinge verständlich auf den Punkt.

7 Merkblatt Probezeit & Kündigung Seite 7 Qualität zeigt sich nicht nur an guten und preiswerten Leistungen, sondern auch an Datensicherheit und einfacher Benutzerführung. Wir arbeiten jeden Tag an einer Verbesserung unseres Angebotes und der Benutzerführung. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder auch nur Lob an uns richten wollen: wir freuen uns über jede Rückmeldung. Bitte schreiben Sie uns unter qm@juracity.de. IMPRESSUM, HINWEISE Juracity Dokumente (Merkblätter, Muster, kommentierte Urteile etc.) sind ein kostenpflichtiger Service. Die Dokumente unterliegen dem Schutz durch Urheberrechte. Verstöße gegen diese Rechte werden im Interesse der anderen Verbraucher unnachsichtig verfolgt. Die niedrigen Preise für unsere Leistungen können nur durch die erreichten Auflagen sichergestellt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Für die inhaltliche Richtigkeit der Texte ist allein der jeweilige Autor verantwortlich. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei aller Sorgfalt können wir nicht für die Richtigkeit z.b. der gerichtlichen Aktenzeichen garantieren. IMPRESSUM (ANBIETERKENNZEICHNUNG) Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung auf der Internet-Präsenz von Juracity. ANBIETER Juracity Inhaber Michael W. Felser Kurfürstenstrasse 14 D Brühl, Deutschland Tel.: +49 (2232) Fax: +49 (2232) Elektronische Post / info@juracity.de REGISTER Rechtsanwalt Felser ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Pflichtangaben nach dem TDG finden Sie unter MARKENSCHUTZ Juracity und Juracity - Recht für Alle! sind patentrechtlich geschützte Wortmarken unabhängig davon, ob sie immer als solche gekennzeichnet sind. ENDE

Muster Ausgleichsquittung

Muster Ausgleichsquittung Juracity Merkblatt kostenlos Muster Ausgleichsquittung Stand: 1.8.2005 AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines Ratgebers zum Kündigungsrecht.

Mehr

Muster Widerspruch Arbeitsagentur wegen Sperrzeit

Muster Widerspruch Arbeitsagentur wegen Sperrzeit Juracity kostenloses Muster Muster Widerspruch Arbeitsagentur wegen Sperrzeit Stand: 1.8.2005 AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

Die 10 goldenen Regeln zur Kündigung

Die 10 goldenen Regeln zur Kündigung Juracity Info Die 10 goldenen Regeln zur Kündigung - Was bei jeder Kündigung zu beachten ist - Stand: 01.08.2005 AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN. JurWay im gewerblichen Bereich. JurWay im gewerblichen Bereich

ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN. JurWay im gewerblichen Bereich. JurWay im gewerblichen Bereich ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurWay im gewerblichen Bereich JurWay im gewerblichen Bereich 2 JUR WAY IM GEWERBLICHEN BEREICH Ob über Internet oder Telefon wir sorgen auf jedem Weg für Ihr Recht.

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Anschwärzen des Arbeitgebers Kündigungsgrund: Strafanzeige

Anschwärzen des Arbeitgebers Kündigungsgrund: Strafanzeige Juracity Merkblatt Anschwärzen des Arbeitgebers Kündigungsgrund: Strafanzeige Stand: 1.8.2005 AUTOREN Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04 Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:

Mehr

Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch

Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Es ist schwieriger geworden, den Anforderungen gerecht zu werden und es wird mit teilweise

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Wie benutzen Sie diese Internetseite?

Wie benutzen Sie diese Internetseite? Wie benutzen Sie diese Internetseite? Auf diesen Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht zurecht finden. Die Abkürzung für Bundes-Arbeitsgericht ist BAG.

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Briefing-Leitfaden. 1. Hier geht s um Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung: Was soll beworben werden?

Briefing-Leitfaden. 1. Hier geht s um Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung: Was soll beworben werden? Leonhardstraße 62 86415 Mering Tel. 0 82 33 / 73 62-84, Fax -85 Briefing-Leitfaden tigertexte@gmx.de www.federkunst.de Der Leitfaden dient als Hilfe, um alle wichtigen Informationen zu sammeln und zu ordnen.

Mehr

Die 10 goldenen Regeln beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Die 10 goldenen Regeln beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags Juracity Info Die 10 goldenen Regeln beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags - Was beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beachten ist - Stand: 01.08.2005 AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt

Mehr

Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74854 RECHTSINFORMATION Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden.

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden. Der Aufhebungsvertrag Was zu beachten ist Wie jeder Vertrag kommt auch der Auflösungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Voraussetzung ist immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche

Mehr

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! 9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

I. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie?

I. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie? Der Geschäftsführer das angestellte Organ der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete

Mehr

Was man über das Perlenfinden wissen sollte...

Was man über das Perlenfinden wissen sollte... FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft Was man über das Perlenfinden wissen sollte... überreicht von: Wer blickt da noch durch? Deshalb ist unabhängige Beratung für Sie so wichtig Wenn Sie schon einmal mit

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015. www.putzundpartner.de 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015. www.putzundpartner.de 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2015 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Der arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz

Der arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz Der arbeitsrechtliche Problemkreis 24. Februar 2015, Lüneburg Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. Problemfeld des vertragswidrigen Verhaltens:

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Kapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes

Kapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes Kapitel 3 Der allgemeine Kündigungsschutz 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes............. 59 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes................. 59 3 Die personenbedingte Kündigung.. 61

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de ABMAHNUNGEN Januar 2014 Händlerbund Studie 534 befragte Online-Händler www.haendlerbund.de WIR BEFRAGTEN 534 HÄNDLER ZU IHREN ERFAHRUNGEN MIT ABMAHNUNGEN. Inhaltsangabe Vorwort... Seite 3 1 Anzahl der

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen. Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Ein roter Faden durch den Dschungel des Kündigungsrechts - dies soll der Ratgeber für die Praxis sein.

Ein roter Faden durch den Dschungel des Kündigungsrechts - dies soll der Ratgeber für die Praxis sein. Leseprobe zum Ratgeber Seidel/Felser, Kündigung was tun? Ratgeber zu Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Änderungskündigung, Zeugnis. Kritiken zum Buch unter http://www.kuendigung.de Mehr

Mehr