ANTRAG WOHNGEBÄUDE VERBUNDENE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
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- Babette Sternberg
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1 ANTRAG WOHNGEBÄUDE VERBUNDENE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG FÜR NEBENGEBÄUDE ÜBER UND FERIENHÄUSER IST DIE BEANTRAGUNG NUR ÜBER DEN VHV-TARIFRECHNER MÖGLICH Stand Druck
2 VHV Allgemeine Versicherung AG VHV-Platz 1 / Hannover Briefanschrift: VHV / Hannover service@vhv.de / Kundenberatung Vertrag T F Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an und füllen Sie den Antrag in Druckbuchstaben aus. Verwenden Sie bitte nur einen blauen oder schwarzen Kugel schrei ber. ANTRAG AUF WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG für das Hauptgebäude inkl. Nebengebäuden bis Beachten Sie bitte sämtliche Hinweise und Erläuterungen zu den Hinweisziffern (z. B. 1 = Antragstellung leicht gemacht, 1) = Hinweise / Erläuterungen ). Die aufgrund dieses Antrags abgeschlossenen Verträge sind rechtlich selbstständig und voneinander unabhängig. Beantragt wird nur der angekreuzte Versicherungsumfang. Vermittler-Nr. AZ.Vermittler Neuantrag Ersatz-/ zur bestehenden Vers. Scheinnummer der Wohngebäudeversicherung bei der VHV F Änderungsantrag Glasversicherung bei der VHV F Dieser Antrag gehört zu einem PRO BAU Antrag ANTRAGSTELLER/IN Anrede Frau Herr Firma Vorname Nachname Straße Postleitzahl Geburtsdatum Wohnort T T M M J J J J Staatsangehörigkeit* Hausnummer Telefon tagsüber* Fax* * *freiwillige Angabe Beschäftigung im Nein Ja Öffentlichen Dienst? Stand Original für VHV / 1. Durchschrift für Vermittler / 2. Durchschrift für Versicherungsnehmer VERSICHERUNGSDAUER / ZAHLWEISE Beginn T T M M J J J J 12 Uhr Laufzeit mindestens 1 Jahr Ablauf T T M M J J J J 12 Uhr Zahlweise jährlich halbjährlich (3 % Zuschlag) vierteljährlich (5 % Zuschlag) monatlich (8 % Zuschlag) (nur mit Lastschrifteinzugsverfahren möglich) VERSICHERTES RISIKO Straße Postleitzahl Wohnort VERSICHERUNGSUMFANG Versicherte Gefahren Feuer Leitungswasser Sturm/Hagel Selbstbehalt je Schadenereignis ohne Rohbauversicherung Ja Das Gebäude wird voraussichtlich bezugsfertig am T T M M J J J J Die Rohbauversicherung gilt für Feuer und/oder Sturm/Hagel, sofern diese Gefahren für die Anschlussdeckung beantragt werden. VERSICHERTE LEISTUNGEN X KLASSIK-GARANT Zusätzlich wählbare Bausteine (für die Bausteine Konditionsdifferenzdeckung, Photovoltaik und Glas bitte den Zusatzfragebogen Bausteine einreichen) Baustein EXKLUSIV Baustein Konditionsdifferenzdeckung Baustein Schwimmbecken außerhalb des Gebäudes Abdeckung vorhanden Nein Ja ÖKO-Bausteine Photovoltaik (technische Gefahren und Ertragsausfall) Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung Mehrkosten für Primärenergie Windenergie (Klein-Windkraftanlagen) Baustein Elementar I (nur in Verbindung mit Sturm/Hagel) 20 Baustein Elementar II (nur in Verbindung mit Sturm/Hagel) 20 Baustein Glas Hausnummer
3 ANTRAGSFRAGEN Versicherungsmodell/Versicherungsform Bitte nur ein Modell auswählen Summenmodell (Berechnung des Beitrags anhand der Versicherungssumme) gleitende Neuwertversicherung 10 Wie wurde die Versicherungssumme (Wert 1914) ermittelt? (Bitte nur eine Ermittlungsart auswählen) a) durch den Versicherer Neubauwert des Jahres J J J J / Baukostenindex x 100 = VSU 1914 b) gemäß Ermittlung der Versicherungssumme 1914 (Häuschenmodell nach Wohnfläche und Ausstattung) bitte Wertermittlungsbogen beifügen c) gemäß Schätzung eines Bausachverständigen (Kopie der Schätzung beifügen) d) Übernahme einer bekannten Versicherungssumme (es besteht kein Unterversicherungsverzicht) Versicherungssumme M feste Summe zum Neuwert Zeitwert Versicherungssumme Wohnflächenmodell (Berechnung des Beitrags anhand der Wohnfläche, nur für Ein- und Zweifamilienhäuser möglich) 11 Wie viele Geschosse hat das Gebäude? 1 Geschoss 2 Geschosse 3 Geschosse Gebäude mit einem Voll-/oder Teilkeller einem ausgebauten Dachgeschoss einem Flachdach Die Wohnfläche des Gebäudes beträgt: Dachgeschoss Obergeschoss Erdgeschoss Zwischensumme Wohnfläche Kellergeschoss (nur wenn zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaut) Wohnfläche gesamt Welche Ausstattungsmerkmale sind vorhanden? Dach Außenwände Türen Decken / Wände Naturschieferdach, Kupferdach Außenwände aus Naturstein-, Keramik- und Kunststeinverkleidung, Handstrich-Klinker Edelholztüren Stuckarbeiten und/oder Edelholzverkleidungen an Decken und Wänden Fußböden Fußböden aus Naturstein, Parkett- oder Teppichböden in hochwertiger Qualität PVC-Böden auf Estrich Fenster Leichtmetall- oder Holzsprossenfenster einfaches Fensterglas Sanitär hochwertige sanitäre Einrichtungen ohne Bad/Dusche Heizung Wärmepumpen, Solaranlagen, Fußboden- und Deckenheizungen Ofenheizung Photovoltaik Photovoltaikanlagen RISIKOFRAGEN Handelt es sich um ein Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Wohn- und Geschäftsgebäude Anbau Carport(s) Anzahl Garagen Anzahl Gewerbliche Nutzung des Gebäudes Betriebsart Anteil an der Gesamtfläche % Bauart von Außenwänden und Giebeln (Sollte es sich um ein Fertighaus handeln, vervollständigen Sie bitte die Angaben ab dem Punkt Fertighaus) Massiv (Mauerwerk, Beton) Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art 16 Art der Bedachung harte Dachung (z.b. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall, gesandete Dachpappe) weiche Dachung (Holz, Ried, Schilf, Stroh o.ä.)
4 Fertighaus Hersteller Bauart Außenwände in allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktionen aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.b. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech; kein Kunststoff) Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung Dacheindeckung harte Dachung (z.b. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall, gesandete Dachpappe) sonstige Dacheindeckung Art Baujahr J J J J Bei einem Gebäudealter über 40 Jahre oder bei einer Kern- oder Teilsanierung bitte den Zusatzfragebogen ( ) einreichen. Befinden sich innerhalb von 10 m der versicherten Gebäude oder Gebäudeteile Betriebe, Lager, Baulichkeiten aus Holz bzw. mit weicher Dachung? Nein Ja Entfernung m Betriebsart Sind im Gebäude Schwimmbecken vorhanden? Nein Ja Ist ein bezugsfertiges Gebäude ganz oder teilweise Nein Ja seit T T M M J J J J Dauer leerstehend und/oder ungenutzt? Wird das Gebäude zur Zeit saniert? Nein Ja (nur Feuer nach AFB-Deckung möglich, Zusatzfragebogen einreichen) Wird das Gebäude landwirtschaftlich genutzt? Nein Ja BEITRAGSBERECHNUNG Beitragszahlungen an Vermittler: Sofern der Vermittler zum Inkasso nicht ausdrücklich ermächtigt wurde, ist er nach dem Vermittlervertrag zur Annahme von Beitragszahlungen nicht berechtigt. Bruttobeitrag Wohngebäude Bruttobeitrag Baustein Elementar Bruttobeitrag Baustein Photovoltaik Bruttobeitrag Baustein Glas Gesamtbruttobeitrag gemäß Zahlweise VORVERSICHERUNG / VORSCHÄDEN Wohngebäude Elementar Glas Photovoltaik 1. Besteht oder bestand Versicherungs- Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja schutz für die beantragten Risiken? (Bei Nein gehen Sie bitte danach direkt zu Frage 7). 2. Bitte geben Sie die Gesellschaft an: 3. Bitte geben Sie die Versicherungs-Nr. an: 4. Bitte geben Sie uns den Versicherungsumfang an: 5. Der Vertrag wird/wurde beendet zum: 6. Durch wen wurde der Vertrag beendet? Antragsteller Antragsteller Antragsteller Antragsteller (Wenn durch den Vorversicherer, Vorversicherer Vorversicherer Vorversicherer Vorversicherer dann bitte den Grund angeben). Schaden Schaden Schaden Schaden Nichtzahlung Nichtzahlung Nichtzahlung Nichtzahlung 7. Ist ein Antrag für die beantragten Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Versicherungen von einem anderen Versicherungsunternehmen abgelehnt worden? 8. Sind in den letzten 5 Jahren (bei Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Elementar 10 Jahren) Schäden eingetreten, auch wenn dafür kein Versicherungsschutz bestand? 9. Wenn Schäden eingetreten sind, dann bitte die Anzahl angeben: 10. Schadenjahr/e:
5 Wohngebäude Elementar Glas Photovoltaik 11. Bitte geben Sie die Gesamtschadenhöhe an: 12. Art des Schadens / der Schäden: Zusatzfragen Elementar (zu beantworten bei Vorschäden): 13. Wie hat sich der Schaden ereignet? Wodurch ist der Schaden entstanden? 14. Wurden in der Zwischenzeit Maßnahmen Nein Ja und zwar zum Schutz ergriffen, die die Wahrscheinlichkeit eines ähnlichen Schadenfalls in Zukunft verringern? REALRECHTSBESTÄTIGUNG Bitte fertigen Sie für folgenden Kreditgeber eine Bestätigung zur Feuerversicherung (Realrechtsbestätigung) aus Name/Anschrift Aktenzeichen SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Für diesen Vertrag wird das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart. Zu diesem Zweck erteile ich/erteilen wir der VHV Allgemeine Versicherung AG folgendes SEPA-Lastschriftmandat. Ich ermächtige/wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unseren unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Hiermit weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Geldinstitut zugleich an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN oder (nur wenn IBAN unbekannt) Konto BLZ Bitte nur angeben wenn der Beitragszahler/Kontoinhaber nicht Versicherungsnehmer ist Vorname Nachname Straße (kein Postfach) Postleitzahl (kein Postfach) Wohnort Hausnummer Ort, Datum und Unterschrift des Beitragszahlers (zwingend erforderlich!) EMPFANGSBESTÄTIGUNG Die dem Vertrag zugrunde liegende Verbraucherinformation sowie das Produktinformationsblatt habe ich erhalten. Unterschrift des Antragstellers (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) Verbraucherinformation-Nr. HINWEISE / UNTERSCHRIFT Bitte achten Sie auf eine vollständige und richtige Beantwortung der Fragen zu risikoerheb lichen Umständen im Antrag. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die wichtigen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere die Information zum Widerrufsrecht sowie die Datenschutz- und Einwilligungsklausel im umrandeten Teil auf der Rückseite des Antrags. Sie sind wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich erhalten. Ich willige bis auf Widerruf ein, dass der Versicherer mich per Telefon oder per auf weitere Produkte der VHV Gruppe aufmerksam macht. Datum Unterschrift des Vermittlers Firmenstempel des Vermittlers Datum Unterschrift des Antragstellers (hier unbedingt wiederholen)
6 ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT 1 Vertragsgrundlagen: Für das Versicherungsverhältnis gelten die im Versicherungsschein näher bezeichneten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen (z. B. Besondere Bedingungen, Zusatz- und Sonderbedingungen, Klauseln, Tarifbestimmungen). In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind insbesondere die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung sowie die vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte und Vertragsstrafen konkret geregelt. 5 Vertragsbeginn/-dauer: Soweit kein späteres Datum vereinbart wird, beginnt der Vertrag und der durch diesen gewährte Versicherungsschutz mit dem Tag des Antragseinganges. Der Vertrag wird auf die Dauer von mindestens einem Jahr geschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern der anderen Vertragspartei nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist. 2 Selbständigkeit der Verträge: Die Wohngebäude-, Glas- und Elementarschadenver - sicherung sind rechtlich selbständige Verträge. 6 Nebenabreden und Deckungszusagen: Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit Zustimmung des Versicherers wirksam. 3 4 Geltendes Recht, Gerichtsstände und Sprache: Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die jeweils geltenden Gerichtsstände sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrages kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. Beratung, Beschwerden: Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder auch unserer Beratung und Betreuung Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Betreuer und unsere Geschäftsstellen oder die Hauptverwaltung wenden. In Beschwerdefällen steht Ihnen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Str. 108 / Bonn, als zuständige Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Darüber hinaus ist die VHV Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. / Postfach / Berlin / T / F / beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Sollten Sie im Verlauf des Vertragsverhältnisses mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außer - gerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den Versicherungs ombudsmann als neutralen Schlichter zu kontaktieren. Für uns als Versicherer ist dessen Entscheidung bei einem Streitwert bis zu verbindlich Beitragszahlung an Vermittler: Sofern der Vermittler zum Inkasso nicht ausdrücklich ermächtigt wurde, ist er nach dem Vermittlervertrag zur Annahme von Beitragszahlungen nicht berechtigt. Beitragsanpassung: Auf die Möglichkeit der Beitragsänderung für die Wohngebäudeversicherung gemäß Abschnitt B 8 VGB Wert 1914 und Abschnitt B 8 VGB Wohnflächenmodell sowie für die Versicherung weiterer Elementarschäden nach 13 BWE Privat und für die Glasversicherung nach 9 (BBG 2011) wird hingewiesen. Beitrag und Zahlweise: Sofern keine abweichende Angabe gemacht wurde, wird die jährliche Zahlweise vereinbart. Bei halbjährlicher Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise in Höhe von 5 %, bei monatlicher Zahlweise in Höhe von 8 % berechnet. Monatliche Zahlweise ist nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich. Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. Die VHV ist gesetzlich verpflichtet Versicherungsteuer zu erheben. BEACHTEN SIE BITTE DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG Gleitende Neuwertversicherung Modell Wert 1914 : Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert Versicherungswert 1914 ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues nach den Preisen des Jahres Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie Konstruktions- und Planungskosten. Die vereinbarte Versicherungssumme 1914 soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Wohnflächenmodell: Berechnungsgrundlage des Wohnflächenmodells sind die Wohnfläche und die Ausstattungsmerkmale des Gebäudes, sowie der Gebäudetyp. Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume (bei Dachschrägen gilt die volle Grundfläche) eines Gebäudes einschließlich Hobbyräume, ausgenommen sind jedoch Treppen, Kellerräume und Speicherräume (soweit sie nicht zu Wohn- und Hobbyflächen ausgebaut sind), sowie Balkone, Loggien und Terrassen. Haftung des Versicherers: Die Haftung des Versicherers wird an die Baupreisentwicklung angepasst. Entsprechend verändert sich der Beitrag durch Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors Regressverzichtsabkommmen: Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von bis Auf Regressforderungen unter verzichten die Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können. Bauweisen der Gebäude: Bauartklassen (BAK) Klasse Außenwände Dacheindeckung I Massiv (Mauerwerk, Beton) Stahl- II oder Holzfachwerk mit Stein- oder hart Glasfüllung, Stahl-oder Stahlbeton- (z. B. Ziegel, Schiefer, Konstruktion mit Wandplattenverkleidung Betonplatten, Asbestzement, aus nicht brennbarem Metall, gesandete Dachpappe) Material (z. B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz, Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten IV wie Klasse I oder II weich V wie Klasse III (Holz, Ried, Schilf, Stroh o.ä.) Gefahrerhöhung: Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Eine Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht ständig bewohnt ist; in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen wurde. Bauliche Veränderung: Wird der der Versicherungssummenermittlung (Modell Wert 1914 ) oder der Beitragsermittlung (Modell Wohnfläche ) zugrunde liegende Bauzustand nachträglich, insbesondere durch wertsteigernde Um-, An- oder Ausbauten verändert, muss die Veränderung dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode besteht für die Wertsteigerung Versicherungsschutz. Anmerkung: Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.
7 17 Fertighausgruppen (FHG) Gruppe Außenwände Dacheindeckung I In allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) II Fundament massiv, tragende Konstruktion hart aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen (z. B. Ziegel, Schiefer, oder dergleichen, außen mit Betonplatten, Asbestzement, feuerhemmenden Bauteilen bzw. Metall, gesandete Dachpappe) nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z. B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech; kein Kunststoff) III Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung Baupreisindex-Tabelle: (bei Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres): Jahr Index Jahr Index Jahr Index Jahr Index , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4* ,4* *vorläufig Anmerkung: Liegt das Baujahr Ihres Gebäudes vor dem Jahr 2001, berücksichtigen Sie bei der Berechnung bitte den damaligen DM-Neubauwert Nachlass für junge Gebäude und Reduzierung des Nachlasses für junge Gebäude: Neubauten und kernsanierte Gebäude erhalten im ersten Jahr einen Neubau - nachlass i.h.v. 55% auf den Grundbeitrag. Der Nachlass baut sich kontinuierlich über 20 Jahre zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages ab. Die Höhe der einzelnen Nachlässe pro Gebäudealtersjahr können Sie den Tarifbestimmungen in der Verbraucherinformation entnehmen. Bitte beachten Sie hierzu Abschnitt B 8 b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB). ERWEITERTE ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG Versicherungsumfang: Die Elementarversicherung I beinhaltet folgenden Versicherungsumfang: Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Witterungsniederschläge, Rückstau (vgl. hierzu 3 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2011)), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Die Elementarversicherung II beinhaltet folgenden Versicherungsumfang: Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Witterungsniederschläge und durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Rückstau (vgl. hierzu 3 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2011)), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenereignis 10 % des Schadens, mindestens 250, maximal Die Höchsthaftung des Versicherers beträgt 2,5 Mio., jedoch maximal die vereinbarte Versicherungssumme. GLASVERSICHERUNG Versicherungsumfang: Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Außenund Innenscheiben. Darunter fallen Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balko nen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; Lichtkuppeln; Glasbausteine; Profilbaugläser ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen sowie Außen- und Innenverglasungen von gewerblich genutzten Räumen entweder a) des gesamten Gebäudes ober b) soweit sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. 18 Anpassungsfaktor: Seit 1. Januar 2014: 16,45 SCHLUSSERKLÄRUNG WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informa tionspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHV Allgemeine Versicherung AG / Hannover F / service@vhv.de WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an 1/360 des Jahresbeitrages denen Versicherungsschutz x bzw. bestanden hat 1/30 des Monatsbeitrages Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu - gang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und ge - zogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. RECHTSFOLGEN BEI ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG Verletzt der Antragssteller seine Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts recht ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Bei fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung und das Kündigungsrecht des Versicherers wegen fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer in Kenntnis der nicht angezeigten Umstände den Vertrag zu anderen Be dingungen bzw. zu einem höheren Beitrag geschlossen hätte. In diesem Fall werden diese Bedingun gen auf Verlangen des Versicherers Vertrags bestandteil. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10% oder hat der Ver sicherer den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos gekündigt werden. DATENSCHUTZKLAUSEL Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückver sicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückver - siche rung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an an dere Versicherer und/oder den Gesamtverband der Deutschen Ver sicherungs wirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei ander weitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der VHV-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemein samen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienst leistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss (mit weiteren Verbraucher informationen), auf Wunsch auch sofort überlassen wird. EINWILLIGUNGSKLAUSEL Ich willige ein, dass der Versicherer zur Prüfung eines Vertragsabschlusses, bei Ver tragsände - rungen, bei Zahlungsverzug und bei einem Leistungsfall Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von der SCHUFA, der InFoScore oder vergleichbaren Unternehmen einholt und nutzt (vgl. Nr. 7 im Merkblatt zur Datenverarbeitung). Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck von der Auskunftei eine in einem Score wert zusammengefasste Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit, die auf der Grundlage mathematisch-statistischer Daten erzeugt wird, eingeholt und genutzt wird. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet, mir Auskunft zu geben über die zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung. VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / Hannover / Briefanschrift: Hannover Bankverbindung: Nord/LB Hannover / IBAN: DE / BIC: NOLADE2H Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner / Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter Registergericht: Amtsgericht Hannover, HRB / Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE / Vers.-Steuer-Nr. 9116/809/00215 /
8 VHV Allgemeine Versicherung AG VHV-Platz Hannover T F vhv.de
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