Beratungsfolge: Zuständigkeit: Beratungsstand: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Stadtmarketing Empfehlung

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1 S t a d t E l z e Elze, den Der Bürgermeister Az: FB 2/Sch/ Fachbereich: 2 B Sachbearbeiter/in: Herr Schurmann Vorlage Nr.: 42/2011 Öffentlicher Teil / Freigabe zur Veröffentlichung ab: Nicht öffentlicher Teil Beratungsfolge: Zuständigkeit: Beratungsstand: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Stadtmarketing Empfehlung Verwaltungsausschuss Rat Empfehlung Entscheidung Betreff: Erste Eröffnungsbilanz Voraussichtliche Kosten und haushaltsrechtliche Auswirkungen: Keine weiteren haushaltswirksamen Auswirkungen erkennbar Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (NeuOGemHR), 54 und 60 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Erste Eröffnungsbilanz (Stand: ) nebst ihres Anhanges und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Elze zum vom zur Kenntnis genommen. Eingehende Begründung der Vorlage: In seiner Sitzung am hat der Rat die Erste Eröffnungsbilanz nebst ihres Anhanges und ihrer Anlagen beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat mitgeteilt, dass vor Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zunächst ein Beschluss über die ausgeübten Bewertungswahlrechte gefasst werden muss (siehe Vorlage Nr. 41/2011). Erst danach kann die Eröffnungsbilanz beschlossen werden. In der Zwischenzeit ist auch der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz erstellt worden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt Elze in der Fassung vom mit den dazugehörigen Dokumentationsunterlagen auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften entspricht. i:\sitzungsunterlagen\beschlussvorlagen aktuell\2011\42 erste eröffnungsbilanz.doc

2 - 2 - Die Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Elze auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt die Erste Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Elze. Anlage(n): Eröffnungsbilanz der Stadt Elze zum (Stand: ) einschließlich Anhang und Anlagen Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom gez. Pfeiffer... Bürgermeister i:\sitzungsunterlagen\beschlussvorlagen aktuell\2011\42 erste eröffnungsbilanz.doc

3 Eröffnungsbilanz Stadt Elze zum Stand: Aktiva Haushaltsjahr -Euro- Passiva Haushaltsjahr -Euro- 1. Immaterielles Vermögen ,22 1. Nettoposition , Konzessionen 1.1 Basis Reinvermögen , Lizenzen , Reinvermögen , Ähnliche Rechte Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen u.- Zuschüsse 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand 1.2 Rücklagen , Sonstiges immaterielles Vermögen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0, Bewertungsrücklage 0,00 2. Sachvermögen , Zweckgebundene Rücklagen , Unbebaute Grundstücke und gründstückslgeiche Rechte , Sonstige Rücklagen 0,00 Grünflächen ,74 Ackerland , Jahresergebnis 0,00 Wald, Forsten , Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 Sonstige unbebaute Grundstücke , Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,19 Grundstücke mit Wohnbauten , Sonderposten ,13 Grundstücke mit sozialen Einrichtungen , Investitionszuweisungen und -zuschüsse ,80 Grundstücke mit Schulen , Beiträge und ähnliche Engelte ,54 Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- u. Gartenanlagen , Gebührenausgleich 0,00 Grundstücke für Brandschutz, Rettungsdienst u. KatS , Bewertungsausgleich 0,00 Grundstücke mit sonstigen Dienst- u. Geschäftsgebäuden , erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten , Infrastrukturvermögen , Sonstige Sonderposten 0,00 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,19 Brücken und Tunnel ,20 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen ,55 2. Schulden ,28 wasserbauliche Anlagen , Geldschulden ,76 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen , Anleihen 0, Bauten auf fremden Grundstücken , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 5, Liquiditätskredite 0, Maschinen u. technische Anlagen; Fahrzeuge , Sonstige Geldschulden 0,00 Fahrzeuge ,96 Maschinen und technische Anlagen , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0, Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Pflanzen u. Tiere , Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 8.687,00 Betriebsvorrichtungen ,02 Betriebs- und Geschäftsausstattung , Transferverbindlichkeiten 0,00 Nutzpflanzungen und Nutztiere , Finanzausgleichsverbindlichkeiten 0,00 Sammelposten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen für laufende Zwecke 0, Vorräte 0, Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Soziale Leistungsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Invest. 0, Steuerverbindlichkeiten 0,00 3. Finanzvermögen , Andere Transferverbindlichkeiten 0, Anteile an verbundenen Unternehmen (mind. 50%) 0, Beteiligungen , Sonstige Verbindlichkeiten 4.239, Sondervermögen mit Sonderrechnung 0, Durchlaufende Posten 4.239, Ausleihungen 0, abzuführende Gewerbesteuer 0, Wertpapiere 0, empfangene Anzahlungen 0, Öffentlich rechtliche Forderungen , andere sonstige Verbindlichkeiten 0, Forderungen aus Transferleistungen 0, Sonstige privatrechtilche Forderungen 358, Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 3. Rückstellungen , Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen , Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen ,62 4. Liquide Mittel , Rückstellung für unterlassene Instandhaltung 3.4 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschl. Deponien 3.5 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten , Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften 3.8 Andere Rückstellungen ,09 4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Bilanzsumme ,08 Bilanzsumme ,08 Elze, gez. Pfeiffer Bürgermeister

4 Stadt Elze Stand: Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 A. Allgemeine Angaben In der Ratsitzung vom (Drucksachen-Nr. 2006/04) wurde vom Rat der Stadt Elze beschlossen, dass gemäß Artikel 6 Absatz 2 und 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (Gem- HausRNeuOG ND 2005) vom die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der bis zum geltenden Fassung für die Haushaltsjahre 2006 ff anwendbar bleibt. Ab dem Haushaltsjahr 2010 finden die Vorschriften der NGO in der geltenden Fassung zum und die Vorschriften der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (GemHKVO) vom mit In-Kraft-Treten zum Anwendung. Nach 100 Absatz 1 NGO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus 1. einer Ergebnisrechnung, 2. einer Finanzrechnung, 3. einer Bilanz sowie 4. einem Anhang. Der erste Jahresabschluss in dieser Form wird von der Stadt Elze zum erstellt. Zu Beginn des ersten Haushaltsjahres nach den Regeln der kommunalen Doppik ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die erste Bilanz (Eröffnungsbilanz) der Stadt Elze im doppischen Verfahren wird die Bilanz zum sein. Die Daten der Eröffnungsbilanz basieren auf einer in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Inventur, die zum Teil körperlich und zum Teil auf der Basis vorhandener Verzeichnisse durchgeführt wurde. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz zum Die Eröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage des 96 Absatz 4 NGO und des 54 Absätze 2 und 4 der GemHKVO erstellt und gegliedert. Die Eröffnungsbilanz ist in Euro aufgestellt. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Da die Leistungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und die Stadt Elze nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, werden Beträge grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. 1

5 B. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung des Vermögens der Stadt Elze für die Eröffnungsbilanz erfolgt gemäß 96 Abs. 4 NGO grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen. Vermögensgegenstände, bei denen sich die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten als schwierig und zeitaufwendig erwiesen hat, sind gemäß 96 Abs. 4 Satz 3 mit dem auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierten Zeitwert bewertet. Die Rückindizierung der Zeitwerte basiert auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Bei der Ermittlung des rückindizierten Wertes ist der letzte vor dem Wertermittlungsstichtag veröffentlichte Preisindex mit dem entsprechenden Basisjahr zu Grunde gelegt. Weitere Vorschriften, die bei der Bewertung Anwendung finden, sind die Wertermittlungsverordnung (WertV), die Wertermittlungsrichtlinie (WertR) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie die Bewertungsrichtlinie der Stadt Elze vom Für einige Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden, sind gemäß 46 Abs. 1 GemHKVO Festwerte gebildet worden. Damit unterliegt dieses Sachvermögen keinen laufenden Abschreibungen. Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, ist gemäß 60 Abs. 6 GemHKVO mit einem Zeitwert angesetzt, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert. Die planmäßige Abschreibung von Vermögensgegenständen erfolgt linear. Für die Festlegung der Nutzungs- und Restnutzungsdauern gilt nach 47 Abs. 2 GemHKVO vom Ministerium für Inneres vorgegebene Abschreibungstabelle. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung von angemessenen Wertberichtigungen angesetzt. Für erkennbare Risiken sind angemessene Rückstellungen gebildet worden. Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden. Rechnungsabgrenzungsposten werden in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt Hildesheim nur gebildet, wenn diese die Wertgrenze von 1.500,00 übersteigen. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Aktiva Immaterielles Vermögen Die selbständig verwertbare Software und die damit erworbenen Lizenzen werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert. Systemsoftware, die mit der Hardware geliefert wird und bei der keine Trennung der Anschaffungskosten in Hard- und Software möglich ist, wird mit der Hardware (PC) unter der 2

6 Bilanzposition technische Anlagen bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Nutzungsdauer für Standartsoftware und Hardware beträgt 4 Jahre, für Spezialsoftware 8 Jahre. Zuschüsse, die für investive Zwecke an Dritte gezahlt werden, sind als immaterielles Vermögen zu erfassen und planmäßig abzuschreiben. Auf eine Aktivierung der geleisteten Investitionszuschüsse zum wurde gem. 60 Abs. 5 GemHKVO verzichtet. In der laufenden Bilanzierung werden geleistete Investitionszuschüsse erfasst und in Höhe der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes planmäßig abgeschrieben. Sachvermögen Für Grundstücke, die sich vor dem Jahr 2000 im Eigentum der Stadt Elze befanden, wurde für den Eröffnungsbilanzansatz ein Zeitwert angesetzt, der sich an dem für das Jahr 2000 in Elze geltenden Bodenrichtwert orientiert. Zugänge durch Ankauf oder Umwandlung nach dem Jahr 2000, werden grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. zu dem im Jahr des Zugangs in Elze geltenden Bodenrichtwert erfasst. Bei Gemeindebedarfsflächen wie Grundstücke mit Grünanlagen, Kinderspielplätze und Straßengrundstücke ist entsprechend den gesetzlichen Inventurvereinfachungsrichtlinien 25% - 40 % des Bodenrichtwertes angesetzt worden. Grün- und Ackerland, nicht forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen und Flächen stehender Gewässer sind mit nutzungsspezifischen Bodenrichtwerten bewertet. Die Bewertung des forstwirtschaftlich genutzten Waldbestandes erfolgt in Zusammenarbeit mit der Elze-Mehler Forstinteressentenschaft auf Grundlage der Ergebnisse des letzten Waldtauschverfahrens. Für die Bewertung des Mobiliars in Schulen und im Verwaltungsgebäude, für die persönliche Schutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr und der feuerwehrtechnischen Beladung der Feuerwehrfahrzeuge, sowie dem Inventar der Bücherei ist nach 46 Abs. 1 GemHKVO eine Festwertbildung vorgenommen worden. Hierzu sind die aktuellen Anschaffungskosten als Basis zu Grunde gelegt, auf welche anschließend ein Bewertungsabschlag von 45 % erfolgt ist. Gemäß den Vorschriften ist dieser Wert alle 5 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Grundlage für die Bewertung der Gebäude sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Konnten diese nicht ermittelt werden, wurde der auf der Basis der Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) ermittelte Gebäudesachwert gem. 96 Abs. 4 Satz 3 NGO rückindiziert, um so den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswert zu erhalten. Der rückindizierte Anschaffungs- und Herstellungswert ist um die bis zur Eröffnungsbilanz zu berücksichtigende linear ermittelte Alterswertminderung verringert worden. Der Restbuchwert von ,19 Euro gilt als fortgeschriebener Anschaffungs- und Herstellungswert in der Eröffnungsbilanz zum Beim Sachvermögen stellt das Infrastrukturvermögen mit rund 18,7 Mio. Euro den größten Posten der Eröffnungsbilanz dar. Davon entfallen auf die Straßengrundstücke 8,1 Mio. Euro, für die Aufbauten der Straßen, Wege und Plätze sind 5,5 Mio. Euro angesetzt. Ein Betrag von 1,5 Mio. Euro entfällt auf die Brücken, knapp 3 Mio. Euro auf die wasserbaulichen Anlagen und ein Betrag von knapp Euro entfällt auf die Friedhöfe. Zur Bewertung des Bodenwertanteils der Straßen, Wege und Plätze sind nach 60 Abs. 6 GemHKVO die für die Stadt Elze geltenden Bodenrichtwerte des Jahres 2000 zu Grunde gelegt. Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz beträgt 25 % dieser Bodenrichtwerte 2000 (Bewertungsrichtlinie der Stadt Elze). 3

7 Die monetäre Bewertung des Straßenbauwerks erfolgt grundsätzlich nach den vorhandenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Kulturdenkmäler sind mit einem Erinnerungswert von 1 Euro ohne Alterswertminderung erfasst. Eine Abschreibung erfolgt hier grundsätzlich nicht. Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die in der Eröffnungsbilanz zum ausgewiesenen Beträge sind endgültig. Dieses bewegliche Vermögen der Stadt Elze wurde durch eine Buchinventur erfasst. Bei der Inventur wird gem. 60 Abs. 2 GemHKVO auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungswerte den Einzelwert von Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet. Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Vermögensgegenständen ist unterblieben. Finanzvermögen Die Beteiligungen belaufen sich auf ,09 Euro. Der folgende Beteiligungsspiegel zeigt eine Übersicht der Beteiligungen. Nr. Gesellschaft Kapital in 1. Wasserverband Peine ,09 2. Kreiswohnbau Hildesheim GmbH 3.600,00 3. Volksbank Hildesheim e.g. 100,00 4. Volks- u. Raiffeisenbank e.g. Leinebergland 100,00 5. Bauverein Elze 4.200,00 Die Bewertung der Forderungen erfolgt nach ihrem Nennwert. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind die einzelnen Posten der offenen Forderungen bereits angemahnt oder befinden sich in der Vollstreckung. Der nachfolgende Forderungsspiegel zeigt eine Übersicht über alle offenen Forderungen zum Stichtag Die niedergeschlagenen Forderungen und die gestundeten Forderungen werden in der Bilanz nicht aktiviert. Es wird dem Vorschlag der AG Doppik vom somit Rechnung getragen. Forderungen Betrag in Öffentlich-rechtliche Forderungen ,75 Privat-rechtliche Forderungen 358,13 Niedergeschlagene Forderungen ,92 Gestundete Forderungen ,35 Gesamt ,15 4

8 Passiva Nettoposition Das Reinvermögen als Teil der Nettoposition in Höhe von 17 Mio. Euro ist die um Rücklagen und Sonderposten geminderte Differenz zwischen den Werten der Vermögensgegenstände der Aktivseite und den Schulden einschließlich Rückstellungen der Passivseite. Als Sonderposten werden empfangene Investitionszuwendungen abnutzbarer Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die Sonderposten werden ertragswirksam entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufgelöst. Es sind, wie gesetzlich gefordert, die erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse, Beiträge und ähnliche Entgelte erfasst und planmäßig aufgelöst worden. In den Bereichen, in welchen sich die Ermittlung der Zweckbestimmung der Zuwendung als schwierig erwiesen hat, wird diese pauschal über 30 Jahre aufgelöst. Schulden Gem. 96 Abs. 4 S. 6 NGO werden die nachfolgenden Verbindlichkeiten in Höhe ihres Rückzahlungsbetrages in der Bilanz ausgewiesen. Gesamt bis 1 Jahr Betrag in Betrag in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus kreditähnl. 0,00 Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferung 8.687, ,00 und Leistung Transferverbindlichkeiten 0,00 über 1 bis 5 Jahre Betrag in über 5 Jahre Betrag in , , ,21 Sonstige Verbindlichkeiten 4.239, ,47 564,05 Gesamt , , , ,21 Die Position Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhaltet die Lieferung von PC s zum Jahresende 2009, die erst im Jahr 2010 bezahlt wurden. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten einbehaltene Sicherheitsbeträge und die an das Finanzamt abzuführende Lohn- und Kirchensteuer für die Beamten. Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach Vorgabe des 96 Abs. 4 S. 6 NGO i.v.m. 43 Abs. 2 GemHKVO in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflich- 5

9 tung notwendigen Betrages angesetzt. Es sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen bei der Ermittlung berücksichtigt. Die nachfolgenden Rückstellungen sind nach dem Pflichtkatalog gem. 43 GemHKVO bei Bedarf gebildet worden: Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Betrag in Pensionsrückstellungen für aktive Beamte ,00 Pensionsrückstellungen für passive Beamte ,00 Beihilferückstellungen für alle Beamten ,00 Gesamt ,00 Die Höhe der Pensionsrückstellungen wurde von der Niedersächsischen Versorgungskasse mit den im Teilwertverfahren ermittelten Barwerten gem. 43 Abs. 1 Nr. 1 GemHKVO berechnet. Die Beihilferückstellungen ergeben sich aus der Gegenüberstellung der in den Jahren 2006 bis 2008 gezahlten Versorgungsbezüge zu den gezahlten Beihilfeaufwendungen. Hier ist von der Niedersächsischen Versorgungskasse in Abstimmung mit dem MI ein Hebesatz ermittelt worden. Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen Betrag in Rückstellungen für die in Anspruchnahme von Altersteilzeit ,00 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub ,55 Rückstellungen für geleistete Überstunden ,07 Gesamt ,62 Der Rückstellungsbetrag für die in Anspruchnahme von Altersteilzeit ist auf Basis der vorhandenen Altersteilzeitzahlungen und den in 2010 in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitern berechnet worden. Die Berechnung der Rückstellungen des nicht in Anspruch genommenen Urlaubs und für geleistete Überstunden erfolgte auf Grundlage der festen regelmäßigen Entgeltbestandteile (Grundentgelt, Besitzstand Kinder/Ehegatte, feste Zulagen), die jeweils pro Stunde und Tag zustehende Summe auf Basis des Dezembergehaltes ermittelt. Die entsprechenden Summen wurden mit dem zum zustehenden Urlaubstagen bzw. Überstunden multipliziert. Andere Rückstellungen Betrag in Andere Rückstellungen ,09 Für die zu erwartenden Prüfungskosten für die Prüfungen der Jahresrechnungen 2008/2009 und der Eröffnungsbilanz ist eine Rückstellung gebildet worden. Es wird erwartet, dass mit Prüfungskosten in Höhe von 8.500,00 für jede Jahresrechnung und mit dem doppelten Betrag für die Prüfung der Eröffnungsbilanz zu rechnen ist. Somit wird eine Rückstellung in Höhe von ,00 gebildet. Ferner wird für die ertragswirksame Auflösung des Eigenka- 6

10 pitals beim Wasserzweckverband Peine eine zweckgebundene Rückstellung in Höhe von ,09 gebildet. Nach einem Beschluss des Rates soll das Eigenkapital im Jahr 2010 und 2011 ertragswirksam aufgelöst werden. Elze, gez. Pfeiffer Bürgermeister 7

11 Stadt Elze Vermerke unterhalb der Bilanz Gemäß 54 Abs. 5 GemHKVO sind unter der Bilanz die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Bei der Stadt Elze bestehen die folgenden Vorbelastungen: Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre in Euro Haushaltsreste aus dem Vorjahr 0,00 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen ,95 Eventualverpflichtungen aus Bürgschaftsübernahmen 0,00 Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 Stundungen über das Ende des Haushaltsjahres hinaus 0,00 Summe der Vorbelastungen ,95 Elze, gez. Pfeiffer Bürgermeister I:\Doppik\Eröffnungsbilanz\Vermerke unterhalb der Bilanz.doc

12 Anlage 16 Anlagenübersicht (Muster 16) Anlagenübersicht gem. 56 Abs. 1 GemHKVO Anlagevermögen 1) 2) Stand am des Vorjahres Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungswerte Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte Zugänge im Haushaltsjahr Abgänge im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am des Haushaltsjahres Stand am des Vorjahres Abschreibungen im Haushaltsjahr Auflösungen 3) Zuschreibungen im Haushaltsjahr Stand am des Haushaltsjahres am des Haushaltsjahres -Euro- am des Vorjahres -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- - Euro - -Euro- -Euro / Immaterielle ,22 Vermögensgegenstände 2. Sachvermögen (ohne ,96 Vorräte und geringwertige Vermögensgegenstände) 3. Finanzvermögen (ohne ,09 Forderungen) insgesamt ,27 1) Gliederung richtet sich nach der Bilanz 2) im Falle der Vermögenstrennung jeweils auch das realisierbare Vermögen 3) Kumulierte Abschreibungen für Abgänge RdErl. d. MI v (Nds. MBl. Nr.2/2007, S.42)

13 Anlage 17 Schuldenübersicht (Muster 17) Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO Art der Schulden 1) Gesamtbetrag am des Haushaltsjahres -Euro- bis zu 1 Jahr -Euro- davon mit einer Restlaufzeit von über 1 bis 5 Jahre -Euro- mehr als 5 Jahre -Euro- Gesamt betrag am des Vorjahres -Euro- Mehr (+)/ weniger (-) Geldschulden 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für , , ,21 Investitionen 1.3 Liquiditätskredite 1.4 sonstige Geldschulden 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 8.687, ,00 Leistungen 4. Transferverbindlichkeiten 5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.239, ,47 564,05 Schulden insgesamt , , , ,21 -Euro- 1) Gliederung richtet sich nach der Bilanz RdErl. d. MI v (Nds. MBl. Nr.2/2007, S.42)

14 Anlage 18 Forderungsübersicht gem. 56 Abs. 2 GemHKVO Forderungsübersicht (Muster 18) Art der Forderungen 1) Gesamtbetrag am des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag am des Vorjahres Mehr (+)/ weniger(-) -Euro- -Euro- -Euro- -Euro- Euro- -Euro Öffentlich-rechtliche Forderungen , ,75 2. Forderungen aus Transferleistungen 3. Sonstige Privatrechtliche Forderungen 358,13 358,13 Summe aller Forderungen , ,88 1) Gliederung richtet sich nach der Bilanz RdErl. d. MI v (Nds. MBl. Nr.2/2007, S.42)

15 Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Elze zum

16 Inhaltsverzeichnis I. Vorwort... 5 II. Allgemein... 6 III. Durchführung der Prüfung... 7 IV. Prüfungsfeststellungen und Erläuterungen... 8 A - Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen Lizenzen (DV-Software) Ähnliche Rechte Geleistete Investitionszuweisungen und Zuschüsse Aktivierter Umstellungsaufwand Sachvermögen unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Vorräte Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen mit Sonderrechnung Ausleihungen Wertpapiere Öffentlich rechtliche Forderungen Forderungen aus Transferleistungen Sonstige privatrechtliche Forderungen Seite 2 von 36

17 3.9. Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung B - Passiva Nettoposition Basis Reinvermögen Reinvermögen Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ord. Erg Rücklagen aus Überschüssen des a. ord. Erg Bewertungsrücklage Zweckgebundene Rücklagen Sonstige Rücklagen Jahresergebnis Fehlbeträge aus Vorjahren Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag Sonderposten Investitionszuweisungen und zuschüsse Beiträge und ähnliche Entgelte Gebührenausgleich Bewertungsausgleich erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Sonstige Sonderposten Schulden Geldschulden Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Liquiditätskredite Sonstige Geldschulden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Geschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Seite 3 von 36

18 2.4. Transferverbindlichkeiten Finanzausgleichsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen für laufende Zwecke Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen Soziale Leistungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Steuerverbindlichkeiten Andere Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Durchlaufende Posten Rückstellungen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellung für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Rückstellung für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Deponien Rückstellung für die Sanierung von Altlasten Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften Andere Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzung VI. Unter der Bilanz VII. Anhang VIII. Bilanzkennzahlen Kennzahlen zur Vermögensstruktur Kennzahlen zur Kapitalstruktur IX. Zusammenfassung Seite 4 von 36

19 I. Vorwort Elze ist eine Stadt mit Einwohnern im Westen des Landkreises Hildesheim, die im Bereich der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen liegt. Elze ist Mitglied der Region Leinebergland, einem freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Städte und Gemeinden im südlichen Niedersachsen Die Stadt liegt westlich von Hildesheim am Nordrand des Niedersächsischen Berglandes mit Blick auf die Norddeutsche Tiefebene, das Schloss Marienburg, die Poppenburg und die Klosterkirche Wittenburg. Die Stadt teilt sich auf in folgende Stadtteile (Einwohnerzahl am 31. Dezember 2009): Elze Einwohner Esbeck 439 Einwohner Mehle Einwohner Sorsum 259 Einwohner Wittenburg 108 Einwohner Wülfingen 808 Einwohner 1974 wurden im Zuge einer Gebietsreform die vorstehenden Ortschaften eingemeindet. Basisdaten der Stadt Elze Bundesland: Niedersachsen Landkreis: Hildesheim Höhe über dem Meeresspiegel: 79 m ü. NN Fläche: 47,71 km² Einwohner: (31. Dez. 2009) Bevölkerungsdichte: 192 Einwohner je km² Seite 5 von 36

20 II. Allgemein Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (NeuOGemHR) vom wird für die niedersächsischen Kommunen der Wechsel von der kameralen zur doppischen Buchführung vorgeschrieben. Danach müssen alle Kommunen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rechnungsstil der kommunalen Doppik führen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Elze vom wurde die Umstellung der Haushaltsführung mit Beginn des Haushaltsjahres 2010 festgelegt. Zu Beginn des ersten Haushaltsjahres nach den Regeln der kommunalen Doppik ist eine Eröffnungsbilanz nach den Regeln der kommunalen Doppik über die Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz und Bewertung des Vermögens und der Schulden und zur Bilanz nach Maßgabe des 60 Absätze 2 bis 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) zu erstellen. Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz ergaben sich im Wesentlichen folgende Prüfungsschwerpunkte: Prüfung der Vollständigkeit ( 42(1) i.v.m. 37(1) GemHKVO) Sind alle im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Elze befindlichen Vermögensgegenstände, die Nettoposition, die Schulden, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig ausgewiesen? Prüfung der Bewertung Sind die Vermögenswerte, Schulden und Rechte in der Eröffnungsbilanz unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Vorgaben der Bewertungsrichtlinie der Stadt Elze korrekt bewertet worden? Grundsatz der Vorsicht ( 44 Abs. 4 GemHKVO) Sind Risiken und wertmindernde Einflüsse bei der Bewertung berücksichtigt worden? Seite 6 von 36

21 Prüfung der Abgrenzung Sind alle erfassten Posten der richtigen Rechnungslegungsperiode zugeordnet? Prüfung der Ausweisung Sind die einzelnen Positionen in der Eröffnungsbilanz in den zutreffenden Bilanzkonten erfasst und sind Erläuterungen in der Eröffnungsbilanz und im Anhang sachgerecht und verständlich? III. Durchführung der Prüfung Gem. Art. 6 Abs. 8 Satz 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (NeuOGemHR) unterliegt die Erste Eröffnungsbilanz der Rechnungsprüfung durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt. Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in der Zeit vom bis durchgeführt. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Fehler bei der Erstellung der Ersten Eröffnungsbilanz, welche sich nachhaltig auf die Vermögens- und Schuldenlage auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Prüfung wurde durchgeführt durch Frau Tzschentke und Frau Geweke, sowie den Herren Janocha, Schäfer und Grimm. Gegenstand der Prüfung war die vom Fachdienst Finanzen der Stadt Elze erstellte Entwurfsbilanz in der Fassung vom Die Änderungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen sowie eigener Erkenntnisse der Stadt Elze wurden laufend in die Bilanz eingepflegt. Über sämtliche Korrekturen wurde im Rahmen der Prüfung Einigkeit erzielt. Das Ergebnis hieraus liegt nunmehr in der von der Stadt Elze in der Fassung vom vorgelegten Ersten Eröffnungsbilanz vor. Auf dieser Fassung der Bilanz basieren sämtliche abschließende Prüftestate. Seite 7 von 36

22 Die von der Stadt Elze in der Ersten Eröffnungsbilanz ausgeübten Bewertungswahlrechte und Ermessensentscheidungen sind noch durch den Rat der Stadt Elze zu bestätigen. IV. Prüfungsfeststellungen und Erläuterungen A - Aktiva 1. Immaterielles Vermögen , Konzessionen 0, Lizenzen , Ähnliche Rechte 0, Geleistete Investitionszuweisungen 0, Aktivierter Umstellungsaufwand 0, Sonstiges Immaterielles Vermögen 0,00 2. Sachvermögen , Unbebaute Grundstücke ,19 Grünflächen ,74 Ackerland ,27 Wald, Forsten ,10 Sonstige unbebaute Grundstücke , Bebaute Grundstücke ,19 Grundstücke mit Wohnbauten ,14 Grundstücke mit sozialen Einrichtungen ,17 Grundstücke mit Schulen ,74 Grundstücke mit Kultur, Sport ,29 Grundstücke mit Brandschutz ,79 Grundstücke mit Dienst- und , Infrastrukturvermögen ,35 Grund und Boden ,19 Brücken und Tunnel ,20 Straßen, Wege, Plätze ,55 Wasserbauliche Anlagen ,58 Friedhöfe u. Bestattungseinrichtungen , Bauten auf fremden Grundstücken , Kunstgegenstände 5, Maschinen und Fahrzeuge ,39 Fahrzeuge ,96 Maschinen und techn. Anlagen , Betriebs- und Geschäftausstattung, ,43 Betriebsvorrichtungen ,02 Betriebs- und Geschäftausstattung ,99 Nutzpflanzen und Nutztiere ,42 Seite 8 von 36

23 Sammelposten 0, Vorräte 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,01 3. Finanzvermögen , Anteile an verbundenen Unternehmen 0, Beteiligungen , Sondervermögen mit Sonderrechnung 0, Ausleihungen 0, Wertpapiere 0, Öffentlich rechtliche Forderungen , Forderungen aus Transferleistungen 0, Sonstige privatrechtliche Forderungen 358, Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4. Liquide Mittel ,38 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,55 Bilanzsumme Aktiva ,08 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzsumme in Euro: ,22 Immaterielle Vermögensgegenstände sind unkörperliche Gegenstände, deren Vorhandensein einen Vermögensvorteil für die Kommune darstellt. Hierzu zählen beispielsweise Lizenzen, Patente oder Rechte wie Konzessions-, Domain- oder Urheberrechte. Gemäß 42 Abs. 3 GemHKVO dürfen immaterielle Vermögensgegenstände nur dann aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Entgeltlich ist ein Erwerb immer dann, wenn eine Gegenleistung aus dem Vermögen der Kommune erfolgt ist. Immaterielle Vermögensgegenstände, die durch die Kommune selbst hergestellt wurden oder durch Schenkung der Kommune zugegangen sind, dürfen nicht aktiviert werden. Sofern ein entgeltlicher Erwerb erfolgte, ist wegen des Grundsatzes der Vollständigkeit, eine Aktivierung zwingend erforderlich. Seite 9 von 36

24 1.1. Konzessionen Konzessionen wurden seitens der Stadt Elze nicht aktiviert Lizenzen (DV-Software) Bilanzsumme in Euro: Lizenzen stellen Rechte Dritter dar, die diese der Kommune gegen Entgelt auf Zeit oder auf Dauer einräumen. Bei der ausgewiesenen Bilanzposition handelt es sich ausschließlich um Nutzungsrechte für DV-Software mit einem Anschaffungs- und Herstellungswert von mehr als 150,-. Bei einem Anschaffungs- und Herstellungswert von weniger als 150,- wird dieser direkt als Aufwand gebucht und kann somit nicht als Vermögenswert aktiviert werden. Für die nicht körperlich zählbaren Lizenzen ist eine Buchinventur auf Grundlage vorhandener Aufzeichnungen und Rechnungsunterlagen durchgeführt worden. Der für die Eröffnungsbilanz ermittelte Buchrestwert der aktivierten Lizenzen in Höhe von ,22 ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungswerten der einzelnen Lizenzen in Höhe von insgesamt ,66 abzüglich der von der jeweiligen Nutzungsdauer abhängigen Abschreibungswerte. Gemäß 96 Abs. 4 Satz 2 NGO sind die Anschaffungskosten entgeltlich erworbener Software um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Abschreibungsdauer der Lizenzen liegt gemäß Abschreibungstabelle (Anlage 19 zum Ausführungserlass zur GemHKVO) bei 96 Monaten für die Spezialsoftware sowie 48 Monaten für Standardsoftware und Software für Betriebssysteme/Netzwerk. Die Abschreibungswerte wurden monatsgenau ermittelt und entsprechend 47 Abs. 3 GemHKVO ab Beginn des Monats berücksichtigt, in dem der Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt wurde. Die größten Einzelpositionen stellen die Lizenzen für die Finanzbuchhaltung mit einem AHW von ,- bzw. RBW von 8.059,58 für den kameralen Haushalt sowie für den doppischen Haushalt mit einem AHW von ,- bzw. RBW von ,63 dar. Seite 10 von 36

25 1.3. Ähnliche Rechte Ähnliche Rechte wurden seitens der Stadt Elze nicht aktiviert Geleistete Investitionszuweisungen und Zuschüsse Geleistete Zuschüsse für Investitionen sind gemäß 42 Abs. 4 GemHKVO als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren und über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abzuschreiben. In der ersten Eröffnungsbilanz kann auf eine Aktivierung von in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen verzichtet werden. Seitens der Stadt Elze wurde von diesem Wahlrecht gebrauch gemacht und auf die Aktivierung der geleisteten Investitionszuschüsse verzichtet Aktivierter Umstellungsaufwand Nach Artikel 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom dürfen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf das NKR als Investitionen im Sinne von 92 Abs. 1 NGO angesehen werden und als Investition in der Eröffnungsbilanz aktiviert und über einen Zeitraum von längstens 15 Jahren abgeschrieben werden. Seitens der Stadt Elze wurde auf die Aktivierung des Umstellungsaufwandes verzichtet. Seite 11 von 36

26 2. Sachvermögen Bilanzsumme in Euro: , Unbebaute Grundstücke 2.2. Bebaute Grundstücke 2.3. Infrastrukturvermögen 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 2.5..Kunstgegenstände 2.6. Maschinen und Fahrzeuge 2.7. Betriebs- und Geschäftausstattung 2.8. Vorräte 2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Werte in T 2.1. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzsumme in Euro: ,19 Grundstücke sind grundsätzlich gem. 96 Abs. 4 NGO mit dem historischen Anschaffungswert in der Bilanz anzusetzen. Für Grundstücke, die ab 2000 von der Kommune erworben wurden, wird davon ausgegangen, dass der Anschaffungswert ohne größeren Ermittlungsaufwand feststellbar ist. Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 in das Eigentum der Kommune gelangt sind und deren Anschaffungswert nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden können, können gem. 60 Abs. 6 GemHKVO i.v.m. einem aus den Bodenrichtwerten des Jahres 2000 abgeleiteten Zeitwert, der nicht rückindiziert werden muss, in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Beantwortung der Frage ab wann ein erheblicher Ermittlungsaufwand besteht, obliegt der Kommune selbst. Die Vorgehensweise der Verwaltung hinsichtlich der Aktivierung der Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 in das Eigentum der Kommune gelangt sind, ist noch durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zu legalisieren. Die Bewertung der Grundstücke der Stadt Elze wurde wie oben dargestellt durchgeführt. Seite 12 von 36

27 Da es sich bei Grundstücke um nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, entsteht hierdurch in den Folgejahren kein Abschreibungsaufwand für die Stadt Elze. Aufgrund einer fehlenden Innenbereichssatzung war eine eindeutige Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei der Lage der Grundstücke teilweise nicht möglich, sodass hier eine Orientierung an der vorhandenen Bebauung erfolgen musste. Unklarheiten bei der Prüfung bezüglich der Zuordnung wurden seitens der Verwaltung begründet, so dass letztlich prüfseitig keine Bedenken gegen die vorgenommenen Zuordnungen bestehen. Die prüfseitig festgestellten Rundungsdifferenzen werden toleriert. o Grünflächen und Bewuchs ,74 Unter dieser Bilanzposition sind unter anderem die Flächen des Stadtparks und des Rolandplatzes (incl. Aufwuchs) und der Kleingartenanlage Meiermathe aufgeführt. Weiterhin sind in dieser Position Sport- und Spielplätze enthalten. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte entsprechend der Bewertungsrichtlinie der Stadt Elze mit 30% des jeweiligen Bodenrichtwertes o Ackerland ,27 Die Stadt Elze befindet sich im Eigentum von insgesamt m² Ackerland. Diese Flächen wurden mit einem einheitlichen Bodenrichtwert 2000 für Ackerland im Gebiet der Stadt Elze in Höhe von 4,40 DM = 2,25 je m² bewertet. Eine weitere Differenzierung nach Bodenpunkten erfolgte nicht. o Wald und Forst ,10 Die Bewertung der Waldflächen (Grund und Boden) erfolgte entsprechend der Bewertungsrichtlinie der Stadt Elze mit 0,50 /m². Bei den forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurde der Aufwuchs darüber hinaus mit 0,32 /m² bewertet. Der Wert des Aufwuchses wurde unter der Bilanzposition 2.7. abgebildet. Der in Ansatz gebrachte o.a. Wert je m² wurde aus einem der Stadt Elze vorliegenden Gutachten der Forstgenossenschaft abgeleitet. o sonstige unbebaute Grundstücke ,08 Seite 13 von 36

28 Die größten Einzelpositionen stellen die Gewerbegebiete Mühlenfeld und Heilswannenweg sowie das Neubaugebiet Albert-Einstein-Str. dar. Die Aktivierung der Grundstücke erfolgte entsprechend der tatsächlichen Anschaffungswerte bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzsumme in Euro: ,19 Konten art Bebaute Grundstücke mit Grundstücke Gebäude m. Aufbauten 21 Wohnbauten , ,94 22 sozialen Einrichtungen , ,52 23 Schulen , , Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sonstigen Dienst-, Geschäftsund anderen Betriebsgebäuden , , , , , ,11 Basis für die durchgeführte Bewertung waren die Bewertungsrichtlinien der Stadt Elze vom Sie wurden von der Verwaltung mit Unterstützung durch ein Beratungsunternehmen aufgestellt und beinhalten die Rechtsgrundlagen sowie die Grundsätze der Stadt Elze für die Erfassung und Bewertung von bebauten Grundstücken. Zu beachtende landesrechtliche Vorgaben wurden dabei eingehalten. Die Bewertung aller bebauten Grundstücke sowie die Bewertung und Abschreibung der Bauwerke wurde einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgte anhand der zur Verfügung gestellten Akten. Eine Ortsbesichtigung wurde nicht durchgeführt. Seite 14 von 36

29 Die vorgenommenen Bewertungsabläufe waren nachvollziehbar dargestellt. Für jedes Objekt standen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Bodenrichtwertkarten (BRW 2000), Bewertungsbogen, Grundrisszeichnungen, teilweise Fotografien und - soweit bei Bewertungen nach dem Sachwertverfahren erforderlich - die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277 und Begründungen für die fiktive Festlegung des Herstellungsjahres zur Verfügung. Die jeweilige Einordnung der Objekte in den Gebäudekatalog der Normalherstellungskosten (NHK 2000) war belegt. Feststellungen und wertbeeinflussende Umstände, sowie Überlegungen zum Gebäudezustand sind in den Akten ausreichend dokumentiert. Festgestellte Beanstandungen wurden noch während der laufenden Prüfung unverzüglich geändert und ausgeräumt. Grundstücke Mit Ausnahme des Grundstücks Sportplatz Esbeck, für das ein Erbaurecht besteht, befinden sich alle bebauten Grundstücke im Eigentum der Stadt Elze. Diese werden fast ausschließlich für öffentliche Aufgaben genutzt. Grundstücksflächen, die dem Gemeinbedarf dienen sind entsprechend vorsichtig zu bewerten. Nach der Festlegung in den Bewertungsrichtlinien der Stadt Elze wurden die Empfehlungen dementsprechend umgesetzt. Flächen mit kommunal genutzter Bebauung (Schulen einschl. Sportanlagen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Verwaltungsgebäude und andere Einrichtungen mit öffentlicher Nutzung) wurden mit 50 % des Bodenrichtwertes 2000 der umliegenden Grundstücke bewertet. Das Freibadgrundstück, sowie die Grundstücke Saale-Stadion und Sportheim Lindenweg sind als Sportanlagen mit 40 % und die mit Friedhofskapellen bebauten Flächen in Mehle und Esbeck entsprechend der Bewertungsrichtlinien der Stadt Elze jeweils mit 30 % des Bodenrichtwertes (innerorts) in die Eröffnungsbilanz eingeflossen. Grundstücke mit Wohngebäuden, die nicht von der Stadt selbst genutzt werden, sondern fremd vermietet sind, wurden zu 100 % bewertet, so das Teilgrundstück Wohnhaus Breslauer Str. (ehemals Lehrerwohnhaus) und das Gebäude der ehemalige Rathausschule Hauptstraße 62, welches zu 71 % fremd genutzt wird. Soweit sich mehrere wirtschaftliche Einheiten auf einem Flurstück befinden, ist eine Aufteilung der Flächen nach Nutzungseinschätzung vorgenommen worden. Gebäude und Außenanlagen Vorrangig wurde die Bewertung der Objekte mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, vermindert um die Seite 15 von 36

30 darauf basierenden Abschreibungen. Soweit keine Kostenfeststellungen oder Verwendungsnachweise vorhanden waren, wurden die Kosten aus den entsprechenden Haushaltsstellen und Rechenschaftsberichten übernommen. In den Werten sind die Kosten für Außenanlagen enthalten. Die Abschreibung richtet sich somit nach der Abschreibungsdauer der Bauwerke, obwohl die tatsächliche Abschreibungsdauer erheblich geringer ist. Dagegen wurden Außenanlagen und Aufbauten, wie z.b. Außenspielgeräte in Kindertagesstätten, bei den Bauwerken, deren Wert nach dem Sachwertverfahren ermittelt wurde, getrennt ausgewiesen und eine getrennte, realistische Abschreibung gewählt. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der vorgegebenen Abschreibungstabelle für Kommunalverwaltungen in Niedersachsen. Teilweise wurde ein Erinnerungswert von 1 für Außenanlagen, die abgeschrieben aber noch gebrauchsfähig sind, als angemessen eingesetzt. Entsprechend der Ausnahmeregelung des 96 Abs. 4 NGO wurde das Sachwertverfahren ersatzweise für alle Gebäude angewendet, deren Anschaffung- und Herstellungskosten mehr nachweisbar waren, oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten. Nach dem Verfahren wird, bezogen auf die Bruttogrundrissfläche und den Normalherstellungskosten Tabelle 2000, der Zeitwert von Gebäuden berechnet. Um die historischen Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Anschaffung zu erhalten, erfolgt die Rückindizierung der ermittelten Wertansätze mit dem Baupreisindex des Baujahres. Grundlagen sind die Normalherstellungskosten NHK 2000, die als Anlage 7 in den Wertermittlungsrichtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen WertR 2002 enthalten sind und die Rückindizierungstabelle des Statistischen Landesamtes. Die dem Gebäudekatalog der Normalherstellungskosten entnommenen Werte wurden nicht auf das konkrete Baujahr interpoliert, sondern jeweils auf Mittelwerte beschränkt. Prüfungsseitig wird das Verfahren jedoch nicht beanstandet. Die nach NHK 2000 ermittelten Gebäudewerte wurden korrekt rückindiziert auf das bekannte oder fiktiv festgelegte Jahr der Gebäudeerrichtung und Inbetriebnahme. Dabei wurden durchgeführte Modernisierungs-, Umbauund Erweiterungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Restnutzungsdauer verlängerte sich entsprechend dem Modernisierungsgrad. Das Rathausgebäude wurde als abgeschrieben angesehen und nur mit dem Erinnerungswert von 1 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die Mehrzweckhalle Mehle wird erst nach Fertigstellung der derzeit noch nicht abgeschlossenen Komplettsanierung bewertet. Seite 16 von 36

31 Für die Rückindizierung wurde durchgehend der Baupreisindex von 2000 zugrunde gelegt. Nach dem Kommentar von Andreas Lasar zu 96 Abs. 4 S. 3 NGO ist der jeweils zum Bewertungsstichtag vorliegende Preisindex zu berücksichtigen, das wäre der Baupreisindex Da sich durch Vergleichsrechungen nur geringfügige Differenzen ergeben, waren hier jedoch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Korrekturen erforderlich. Das Ertragswertverfahren wurde auch für Gebäude, die vorwiegend zur Vermietung genutzt werden, nicht angewendet. Das Ertragswertverfahren wird vorrangig benutzt, sofern der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, z.b. für Miethäuser Infrastrukturvermögen Bilanzsumme in Euro: ,35 Grund und Boden Brücken und Tunnel Straßen, Wege, Plätze Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe u. Bestattungseinrichtungen Werte in T Das Infrastrukturvermögen umfasst u.a. Brücken und Tunnel, Straßen, Wege und Plätze, wasserbauliche Anlagen sowie Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen. Die Aktivierung erfolgt getrennt nach Grund und Boden (kein Werteverzehr) und dem jeweiligen Aufbau (Straßenkörper), welcher einem Werteverzehr unterliegt und daher in den Folgejahren Abschreibungsaufwand erzeugt. Das Infrastrukturvermögen gliedert sich wie folgt: o Grund und Boden ,19 Seite 17 von 36

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