Inhalt. hausbesitzer_2014.indd :04

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. hausbesitzer_2014.indd 7 14.08.14 08:04"

Transkript

1 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 14 Teil 1: Einführung in die Besteuerung von Mieteinnahmen 15 Was gilt grundsätzlich? 15 Was gilt bei Mietverträgen mit Angehörigen? 16 Wie errechnen sich die Mieteinkünfte? 17 Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? 19 Wann liegt bei Immobilien ein Spekulationsgewinn vor? 21 Teil 2: Steuertipps für Haus käufer, Bauherren und Vermieter 23 1 Abbruchkosten Wann liegen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften vor? 23 2 Alarmanlage Erstmaliger Einbau einer Alarmanlage als nachträgliche Herstellungskosten 24 3 Angehörigen-Miete (1) Vermietung gegen Tauschleistung grundsätzlich zulässig 25 4 Angehörigen-Miete (2) Unzulängliche Nebenkostenabrechnung nicht immer schädlich 26 5 Angehörigen-Miete (3) Keine Vergünstigung bei Vermietung von gewerblichen Flächen an Angehörige 28 6 Anschaffungsnahe Aufwendungen Renovierungsstrategie aus steuerlicher Sicht 29 7 Arbeitszimmer (1) Wie können Hausbesitzer das heimische Büro absetzen? 32 8 Arbeitszimmer (2) Aufteilbarkeit der Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer 34 9 Asbestbelastung und Hausschwamm Viele Steuerabzugsmöglichkeiten bei außergewöhnlichen Belastungen Aufbewahrungspflichten Hausbesitzer müssen Rechnungen zum Kampf gegen Schwarzarbeit aufbewahren Auslandsimmobilien Grundbesitz in Spanien und Italien Mietverluste zählen im Inland zumeist nicht 39 7 hausbesitzer_2014.indd :04

2 12 Bauabzugsteuer (1) Was Hausbesitzer beachten müssen Bauabzugsteuer (2) Beim Auftrag an ausländische Firmen gelten Besonderheiten Baudenkmal (1) Erhöhte Absetzungen bei Vermietung und Eigennutzung Baudenkmal (2) Keine begünstigten Baumaßnahmen bei sukzessivem Beitritt Bausparen (1) Funktion dieser privaten Sparform Bausparen (2) Wie sieht die steuerliche Behandlung aus? Disagio Richtiger Ansatz als Werbungskosten Einkunftserzielungsabsicht (1) Vorsicht bei Ankaufsrecht des Mieters Einkunftserzielungsabsicht (2) Auch bei kurzfristiger Vermietung und nachfolgender Eigennutzung? Einkunftserzielungsabsicht (3) Liebhaberei bei langjährigem Wohnungsleerstand? Einkunftserzielungsabsicht (4) Was ist bei Vermietung und anschließendem Verkauf zu beachten? Erbauseinandersetzung Abfindung Wann führen Abfindungszahlungen an Miterben zu Anschaffungskosten? Erbauseinandersetzung Nachlassverbindlichkeiten Steuerliche Auswirkungen der Übernahme von Nachlassverbindlichkeiten Erbbaurecht (1) Wie werden Einnahmen und Ausgaben besteuert? Erbbaurecht (2) Abfindung führt zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten Erhaltungsaufwand (1) Kosten zur Beseitigung von Unwetterschäden sofort abziehbar? 68 8 hausbesitzer_2014.indd :04

3 28 Erhaltungsaufwand (2) Instandsetzung kann zu Herstellungs- statt Werbungskosten führen Erschließungskosten Kosten bei Erschließung eines Grundstücks als Werbungskosten abzugsfähig? Ferienwohnung (1) Anerkennung der Mietverluste auch bei zeitweise beabsichtigter Eigennutzung? Ferienwohnung (2) Steuerliche Behandlung bei Vermietung und Eignenutzung Gebäudeabriss Teilabbruchaufwand als Herstellungskosten des Umbaus Gebäudeabschreibung (1) Abschreibung bei Gebäudeerrichtung in Teilabschnitten und teilweiser Nutzung zu eigenen Wohnzwecken Gebäudeabschreibung (2) Was ist bei geerbten Immobilien absetzbar? Gebäudeabschreibung (3) Wie Vermieter die Abschreibungssätze richtig anwenden Gebäudeabschreibung (4) Wie Vermieter die Abschreibung in Sonderfällen ermitteln Gebäudeabschreibung (5) Ansatz der Abschreibung nach Übernahme einer Immobilie vom Privat- ins Betriebsvermögen Gebäuderenovierung Regelung bei anschaffungsnahem Aufwand Gewerblicher Grundstückshandel (1) Welche Grundsätze Immobilienbesitzer beim Verkauf beachten müssen Gewerblicher Grundstückshandel (2) Steuerpflicht auch bei nur einem einzigen Veräußerungsvorgang? Gewerblicher Grundstückshandel (3) Sind auch eigengenutzte oder geschenkte Wohnobjekte zu berücksichtigen? Gewerblicher Grundstückshandel (4) Was zählt als ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze? Gewerblicher Grundstückshandel (5) Hausverkauf auf Druck der Bank reicht aus 98 9 hausbesitzer_2014.indd :04

4 44 Grunderwerbsteuer (1) Was zählt zur Bemessungsgrundlage? Grunderwerbsteuer (2) So minimieren Sie Ihre Steuerlast Grunderwerbsteuer (3) Wann ist der Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit? Grundsteuer Einheitsbewertung im Rahmen der Grundsteuer Grundsteuererlass Bei ausbleibenden Mieten gibt es Geld zurück Grundstücksgemeinschaft Wohnraumüberlassung an Miteigentümer als Vermietungstätigkeit? Grundstücksüberlassung (1) Mietvertrag zwischen nicht ehelichen Lebenspartnern steuerlich wirksam? Grundstücksüberlassung (2) Wie müssen Vereinbarungen mit Angehörigen über Nebenkosten getroffen werden? Grundstücksübertragung Anschaffungskosten bei Zahlung unverzinslicher Gleichstellungsgelder an Geschwister Grundwasserschäden Ist die Beseitigung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Haushaltsnahe Dienst leistungen (1) Steuerermäßigung für die Beschäftigung von Hausangestellten und Haushandwerkern Haushaltsnahe Dienstleistungen (2) Kücheneinbau und Müllabfuhr gehören nicht dazu Haushaltsnahe Dienstleistungen (3) Keine Vergünstigungen ohne Steuerlast Haushaltsnahe Dienstleistungen (4) Steuerermäßigung bei Pauschale für Schönheitsreparaturen Hausrenovierung Schwarzarbeit am Haus: Keine Zahlung für Handwerkerleistungen Immobilienfonds (1) Steuerliche Behandlung der geschlossenen Variante hausbesitzer_2014.indd :04

5 60 Immobilienfonds (2) Steuerliche Behandlung der offenen Variante Immobilieninvestments Übersicht zu den steuerlichen Alternativen Instandhaltungsrücklage Werbungskosten sind erst bei Verausgabung abziehbar Liebhaberei Wann erkennt das Finanzamt keine Verluste an? Mieteinkünfte Schriftform bei mehrjährigem Mietvertrag auch beim Mieterwechsel unerlässlich Mietkaution Zum Zufluss der Zinsen und zur Einbehaltung der Abgeltungsteuer Nießbrauch (1) Steuerliche Behandlung aus der Sicht des Fiskus Nießbrauch (2) Vorbehaltsnießbrauch: Steuerliche Behandlung der Bestellung und späteren Ablösung Nießbrauch (3) Vorsicht bei einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten von Ehegatten Schenkung eines Familienwohnheims Keine generelle Steuerfreiheit bei Übertragung zwischen Ehegatten Scheidung Wohnungsvermietung an geschiedenen Ehegatten neben Zahlung von Barunterhalt Schrottimmobilien Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgeschäft und Rückabwicklung Schuldzinsenabzug (1) Lukrativer Abzug bei gemischt genutzten Immobilien Schuldzinsenabzug (2) Bauzeitzinsen lassen sich bei der Steuer besser absetzen Schuldzinsenabzug (3) Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig? hausbesitzer_2014.indd :04

6 75 Schuldzinsenabzug (4) Nachträglicher Finanzierungsaufwand als Werbungskosten abzugsfähig Solaranlage Günstige Abschreibungsregeln für die Anlage auf dem Dach Umbaus eines Hauses Maßnahmen wegen Behinderung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig Umsatzsteuer (1) Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Immobilien Umsatzsteuer (2) Vermietete Hausboote werden umsatzsteuerrechtlich wie Grundstücke behandelt Umsatzsteuer (3) Für Energie aus Blockheizwerk im Eigenheim wird Umsatzsteuer fällig Werbungskosten (1) Was lässt sich generell absetzen? Werbungskosten von A bis C Werbungskosten (2) Werbungskosten von D bis I Werbungskosten (3) Werbungskosten von K bis R Werbungskosten (4) Werbungskosten von S bis Z Werbungskosten (5) Wann lassen sich Zahlungen Dritter absetzen Werbungskosten (6) Wann sind Aufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig? Wohn-Riester Mit neuen staatlichen Zuschüssen zum Eigenheim Wohnungsleerstand Langfristige Sanierung kann Liebhaberei bedeuten 182 Teil 3: Steuertipps für Haus verkäufer Spekulationsbesteuerung (1) Auch Grundstücksgeschäfte unter nahen Angehörigen steuerpflichtig? hausbesitzer_2014.indd :04

7 90 Spekulationsbesteuerung (2) Wie werden Spekulationsgewinn und -verlust berechnet? Spekulationsbesteuerung (3) Verkaufskosten sind vom steuerpflichtigen Spekulationsgewinn nicht voll abziehbar Spekulationsbesteuerung (4) Sonderabschreibungen erhöhen nicht den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn Spekulationsbesteuerung (5) Vorsicht bei Ehescheidung Spekulationsbesteuerung (6) Was gilt als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken? Spekulationsbesteuerung (7) Wann ein Spekulationsgewinn zu versteuern ist 194 Teil 4: Steuertipps für Haus erben Erbschaftsteuer (1) Hauspreise wurden für die Steuer auf Marktniveau angehoben Erbschaftsteuer (2) Auswirkungen der Reform auf die steuerliche Bemessungsgrundlage Erbschaftsteuer (3) Die neue Einordnung der Grundstücksarten Erbschaftsteuer (4) Die neue Bewertung von Häusern im Detail Erbschaftsteuer (5) Steuerbefreiung fürs verschenkte Eigenheim hausbesitzer_2014.indd :04

8 Abkürzungsverzeichnis a.a.o. am angegebenen Ort Abs. Absatz Abschn. Abschnitt AfA Absetzungen für Abnutzung AO Abgabenordnung Az. Aktenzeichen BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMF Bundesministerium der Finanzen BStBI Bundessteuerblatt BVerfG Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise CO2 Kohlendioxid d.h. das heißt EigZulG Eigenheimzulagengesetz ErbStG Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ErbStR Erbschaftsteuer-Richtlinien EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien EuGH Europäischer Gerichtshof ff. folgende FG Finanzgericht FördG Fördergebietsgesetz gem. gemäß grds. grundsätzlich GewStG Gewerbesteuergesetz GrESt Grunderwerbsteuer H Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien i.d.r. in der Regel InvStG Investmentsteuergesetz i.s.d. im Sinne des KG Kommanditgesellschaft kwh Kilowattstunde m Meter Mio. Million(en) Nr. Nummer OFD Oberfinanzdirektion Pkw Personenkraftwagen qm Quadratmeter Rdn. Randnummer S. Seite Tz. Textziffer UStG Umsatzsteuergesetz UStR Umsatzsteuer-Richtlinien UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass vgl. vergleiche z.b. zum Beispiel zzgl. zuzüglich 14 hausbesitzer_2014.indd :04

9 Teil 1: Einführung in die Besteuerung von Mieteinnahmen Was gilt grundsätzlich? Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) unterliegen mit dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten der Einkommensteuer. Das gilt, wenn unbewegliche Wirtschaftsgüter auf Zeit gegen Entgelt überlassen werden. Ob es sich hierbei um Miete oder Pacht handelt, spielt steuerlich keine Rolle. Eine Verwaltung des eigenen Vermögens und somit auch jene von Grundstücken und Gebäuden ist grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt auch für die Vermietung großer Objekte, etwa Wohnblocks oder Bürohäuser. Vorteil: Die Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer und ein Verkaufserlös ist nach derzeitigem Recht nach zehn Jahren steuerfrei. Dies gilt auch für die Verpachtung des bisherigen Gewerbebetriebs oder der ehemaligen Praxisräume. Sofern die ehemalige Be- ð triebsaufgabe steuerlich erfasst worden ist, gelten die Mieteinnahmen anschließend als Einkünfte aus V+V. Der private Bereich hört jedoch da auf, wo ein Vermieter die Immobilie für sein Unternehmen einsetzt. So hat beispielsweise ein Hotelbesitzer Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Das gleiche gilt für den Inhaber von Parkhaus oder -platz für Kurzparker. Ein wichtiges Kriterium ist die Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte und der Mieteinnahmen von den Kapitaleinkünften. Wer diese als Privatperson erzielt, nutzt den Sparer-Pauschbetrag von 801 pro Person. Betroffen von dieser Frage sind beispielsweise die Bausparzinsen. Sie sind zwar grundsätzlich Kapitaleinnahmen, zählen aber zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Bausparvertrag im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf oder Hausbau abgeschlossen oder eine Zwischenfinanzierung abgedeckt wird. Der Verkauf einer privaten Immobilie gehört nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da Veräußerungen im privaten Bereich grundsätzlich nicht unter die entsprechende Einkunftsart fallen. Diese Steuerlogik gilt auch bei Arbeitnehmern und Anlegern. Immobilienverkäufe können auch im Jahr 2014 nach Einführung der Abgeltungsteuer höchstens Spekulationsgeschäfte sein. Auch wenn Sie mehrere Objekte binnen kurzer Zeit an- und verkaufen, gehören solche Vorgänge nicht 15 hausbesitzer_2014.indd :04

10 in die Anlage V. Das Finanzamt ordnet sie höchstens als gewerblichen Grundstückshandel ein, wenn Sie wie ein Unternehmer auftreten. Was gilt bei Mietverträgen mit Angehörigen? Natürlich steht es dem Hausbesitzer frei, an wen er seine Wohnungen vermietet und welche Miethöhe er dabei vereinbart. Ob an fremde Dritte oder den eigenen Nachwuchs: In beiden Fällen werden die Einnahmen und Ausgaben steuerlich gleich behandelt. Dennoch schauen Finanzbeamte bei Angehörigen näher hin. Ihre Frage: Wird der Mietvertrag wie allgemein üblich abgeschlossen oder nur mit dem Zweck, Steuern zu sparen? Für die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen unter ÿ Angehörigen verlangt die Finanzverwaltung, dass der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen wurde. Die Schriftform ist zwar nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. keine rückwirkenden Vereinbarungen getroffen werden. die Mietvereinbarungen klar und eindeutig wie unter Fremden gestaltet sind. So muss die Miete laufend gezahlt werden am besten per Überweisung. auch über die Nebenkosten eine Abrechnung erfolgt. So sollte auch eine regelmäßige Umlage vereinbart werden. das Mietverhältnis nicht nur auf dem Papier steht, sondern Realität ist. die Wohnung dem Mieter jederzeit zur Verfügung steht. die laufenden Zahlungen nicht von der vereinbarten Miete abweichen. Daher wird das Finanzamt skep tisch, wenn die Miete einmal für einige Monate in einer Summe bezahlt wird oder nur anlässlich von Besuchen. Doch nicht in jedem Fall mit abweichender Regelung streicht das Finanzamt die Verrechnung der Verluste durch den Angehörigenvertrag. So akzeptiert es beispielsweise die Vermietung an ein unterhaltsbedürftiges Kind, wenn ihm die Eltern das Geld für die Miete vorher geschenkt haben. Gleiches gilt beim Mietvertrag zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern, wenn der Nachwuchs die Miete durch Verrechnung mit dem Unterhalt der Eltern zahlt. Mietverhältnisse mit studierenden Kindern, denen die Eltern am Universitätsort eine Wohnung überlassen, werden steuerlich anerkannt. Folge: Die Eltern können die Verluste aus der Vermietung der Wohnung als negative Einkünfte aus V+V geltend machen. 16 hausbesitzer_2014.indd :04

11 Auch die erheblich unter Marktniveau liegende Miete (unter 66%) ist kein Grund, ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen nicht anzuerkennen. In solchen Fällen sind höchstens die Werbungskosten anteilig zu kürzen. Ein Mietverhältnis unter Ehepaaren kommt steuerlich nicht in Betracht. Das gleiche gilt für Partner einer nicht ehelichen Lebens- ð gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer die eigene Wohnung an Freund oder Kollegen vermietet und dafür in dessen Bleibe wohnt, um dadurch die Aufwendungen als Werbungskosten abziehen zu können, muss sich den Vorwurf des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs gefallen lassen. Dasselbe gilt, wenn Arzt-Ehegatten sich gegenseitig Praxisräume im selben Haus vermieten. Wie errechnen sich die Mieteinkünfte? Bei den Einkünften aus V+V werden den Miet- und Pachteinnahmen die durch sie veranlassten Werbungskosten gegenübergestellt. Der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten entscheidet über die Höhe der Steuer. Mieteinnahmen + Nebenkosten (Umlagen)./. Werbungskosten = Einkünfte (positiv oder negativ) Zu den Einnahmen zählen neben der Miete auch alle übrigen Vergütungen, die für die Gebrauchsüberlassung einer Immobilie gezahlt werden. Das sind neben der Miete auch alle Nebenleistungen des Mieters, wie etwa die Umlagen. Es kommt dabei weder auf die Bezeichnung der Zahlung noch darauf an, ob sie einmalig oder laufend zufließt. Die Mieteinnahmen sind grundsätzlich im Jahr des Zuflusses anzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob sie laufend oder nur einmal fließen. Das gilt auch für Mietvorauszahlungen oder Mieterzuschüsse. Diese können aber auf Antrag auch auf die Dauer des Mietverhältnisses gleichmäßig verteilt werden. Bei den Einkünften aus V+V sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Der Vermieter kann sie auch dann geltend machen, wenn vorübergehend keine Einnahmen aus dem Gebäude erzielt werden. Das sind im Prinzip sechs große Kostenblöcke: 17 hausbesitzer_2014.indd :04

12 1. Schuldzinsen 2. Renovierungskosten 3. Erhaltungsaufwand, der auf mehrere Jahre verteilt wird 4. Instandhaltungskosten 5. Nebenkosten 6. Abschreibungen (AfA) auf das Gebäude Hierbei gibt es ein Wahlrecht, größeren Erhaltungsaufwand auf ÿ zwei bis fünf Jahre zu verteilen ( 82b EStDV). Somit können Sie hohe Einmalkosten entweder sofort im Jahr der Zahlung komplett geltend machen oder auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Eine betragsmäßige Mindestsumme ist nicht vorgesehen, lediglich Bagatellaufwendungen scheiden aus. Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung kommen auch dann in Betracht, wenn aus dem Objekt noch keine Einnahmen fließen. Dazu gehören Aufwendungen für ein vorübergehend leer stehendes Gebäude oder Schuldzinsen, die beim Kauf einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks anfallen (= vorweggenommene Werbungskosten). Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Vermieter bei einem langjährigen Leerstand sich nicht intensiv darum bemüht, das Wohnobjekt zu vermieten. In diesem Fall ist die Berücksichtigung der Aufwendungen nicht möglich (BFH, Urteil vom , Az. IX R 14/12). Wird die Immobilie verkauft oder selbst genutzt, entfällt ab diesem Zeitpunkt in der Regel der Abzug von Aufwendungen. Ein Ansatz als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V gelingt nur noch insoweit, als der Aufwand auf die vorhergegangene Zeit der Fremdnutzung entfällt. Sie sollten daher möglichst die Kosten noch in der Mietphase produzieren. Schuldzinsen, die aus der Kreditfinanzierung des Vermietungsobjekts resultieren, können nur dann abgezogen werden (= nachträgliche Werbungskosten), wenn das Gebäude veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung des Finanzierungskredits ausreicht (BFH, Urteil vom , Az. IX R 67/10). Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dagegen mangels Zusammenhangs mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar. Sie ist der Veräußerung zuzuordnen (BFH Urteil vom , Az. IX B 166/07). Die Einkünfte aus V+V sind wegen der hohen Werbungskosten wie ÿ Kreditzinsen oder Abschreibungen oft negativ, besonders in den ersten Jahren nach Kauf oder Bau eines Mietshauses. Diese negativen Einkünfte können Sie mit anderen positiven Einkünften wie Zinsen 18 hausbesitzer_2014.indd :04

Teil 1: Einführung in die Besteuerung von Mieteinnahmen

Teil 1: Einführung in die Besteuerung von Mieteinnahmen Inhalt Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einführung in die Besteuerung von Mieteinnahmen Was gilt grundsätzlich? Was gilt bei Mietverträgen mit Angehörigen? Wie errechnen sich die Mieteinkünfte? Wie sieht

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Ausgabe 02 2016 Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Grundstückspachtvertrag: Entschädigung für vorzeitige Beendigung wird ermäßigt besteuert Gemischte Vermietung: Deutsche Maßstäbe

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern

Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München ٠ 80284 München Bekanntgabe im AIS An alle Finanzämter und Außenstellen Datum Aktenzeichen Bearbeiter Anton Reichbauer

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Die besten Steuertipps für den Ruhestand

Die besten Steuertipps für den Ruhestand Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis

Mehr

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? -

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? - Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03.

Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03. Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03. August 2010) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

MERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER

MERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER Oberfinanzdirektion Karlsruhe Referat für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer MERKBLATT FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER ZUR ERBSCHAFTSTEUER Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Kulturdenkmale Steuerliche Vorteile

Kulturdenkmale Steuerliche Vorteile Kulturdenkmale Steuerliche Vorteile Das einkommensteuergesetz schafft Die gesetzlichen grundlagen Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Sie als Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 1 GZ. RV/0078-S/05, miterledigt RV/0178-S/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen 16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage?

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Vortrag von RA/StB Dr. Stefan Rode 4. Treffen des Photovoltaikforums am 9./10. Oktober 2009 in Kassel RA/StB Dr. Stefan

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Mehr

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Verbesserte Abzugsmöglichkeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Erbschaftsteuerreform Verbesserungen gegenüber Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

Erbschaftsteuerreform Verbesserungen gegenüber Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf) Erbschaftsteuerreform Verbesserungen gegenüber Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf) 1. Private Erbschaftsteuer 1.1 Selbst genutzte Wohnimmobilie Für Ehegatten und Lebenspartner i.s.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Einkommen Steuererklärung

Einkommen Steuererklärung Christoffel/Geiß Einkommen Steuererklärung 28/29 L Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre Steuererklärung 28.. D. L Vereinfachte Steuererklärung 28 für " ^^ Arbeitnehmer c f j Steuer-Spar-Tipps.......

Mehr

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten. Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten

GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

C HRISTOPH I SER STEUERBERATER

C HRISTOPH I SER STEUERBERATER Steuergestaltungen bei Vermietungs- und Verpachtungsimmobilien Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen Voraussetzungen: Immobilie gehört nicht zu einem Betriebsvermögen und Immobilie wird überwiegend

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren

II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Januar 2010 (BStBl I S. XXX) I. Allgemeines Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

2.2 Betriebsvorrichtung oder unselbständiger Gebäudebestandteil

2.2 Betriebsvorrichtung oder unselbständiger Gebäudebestandteil Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke: Steuerliche Einordnung und aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen aus Sicht von Vermietern und Vermietungsgesellschaften 1. Vorbemerkungen Neben den wirtschaftlichen

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr