BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg 25. Landesdelegiertenkonferenz, Bruchsal,

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1 ÄNDERUNGSANTRÄGE ZU LTW 3 Die LDK möge jeweils beschließen: LTW Ä1 Nach Zeile 31 einfügen: Doch darf Bildung nicht auf Ausbildung beschränkt bleiben. Bildung ist ein Prozess, der den Menschen das ganze Leben lang begleitet. Eine vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft ist dafür unerlässlich. Kunst und Kultur gehören für uns zur Daseinsvorsorge, denn sie prägen unsere Gesellschaft in hohem Maße, tragen entscheidend zum gesellschaftlichen und interkulturellen Dialog bei und fördern so Toleranz und bürgerschaftliches Engagement. Daher wollen wir GRÜNEN Baden-Württemberg als Kulturland ausbauen, die kulturelle Vielfalt fördern und für die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden im Land angemessene Rahmenbedingungen schaffen. AntragsstellerInnen: Petra Rühle (KV Stuttgart), Brigitte Lösch (KV Stuttgart), Gunther Schenk (KV Tübingen), Ralf Snurawa (KV Schwäbisch Hall), Heide Rühle (KV Böblingen), Timothy Simms (KV Freiburg), Philipp Franke (KV Stuttgart), Dirk Werhahn (KV Ludwigsburg), Willi Halder (KV Rems-Murr), Jutta Parpart KV (Schwäbisch Hall), Tabea Schilling (KV Stuttgart), Susanne Kieckbusch (KV Zollernalb), Renée-Maike Pfuderer (KV Stuttgart), Peter Svejda (KV Stuttgart), Barbara Stock-Edinger (KV Stuttgart), Max Bleif (KV Ludwigsburg), Harald Ebner (KV Schwäbisch Hall), Uwe Janssen (KV Esslingen), Dennis Neuendorf (KV Stuttgart), Roland Hartmann (KV Stuttgart), Jonas Közle (KV Stuttgart), Dagmar Brüssau (KV Stuttgart), Britta Weber (KV Stuttgart) Arne Braun (KV Stuttgart), Jürgen Walter (KV Ludwigsburg). Begründung: Der einleitende Text zum Kap. 3 befasst sich ausschließlich mit dem Bildungsaspekt in Bezug auf die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Doch Bildung beschränkt sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche. Gerade der Aspekt des lebenslangen Lernens wird immer wichtiger. Auch die Bedeutung von Kunst und Kultur zur Integration und zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung kann nicht hoch genug bewertet werden. Durch die Einfügung wird einerseits der Bezug zw. Bildung und Kultur verdeutlich und eine Verbindung zwischen dem Unterkapitel Kulturland Baden-Württemberg und den vorhergehenden Kapiteln zur Frühkindlichen Bildung und der Schul- sowie Hochschulpolitik hergestellt, andererseits die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft betont. 34 Ä 1: Zeile 34/35 redaktionelle Änderung: " (KITA) verschieben in Zeile 35 nach Kindergarten AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Ralf Köster, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Karl Berger, Johannes Honné, Jürgen von Oertzen, Ulrike Maier, Michael Borner, Jean-Marc Mougey (alle KV Karlsruhe) Begründung: Auch Kindergärten sind Kitas.

2 LTW Ä1 Einfügen in Zeile 37 nach... fördern. : Deshalb wollen wir ein verpflichtendes Kita-Jahr für alle Kinder vor der Einschulung einführen. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 39 Ä 1: In Z.39 wird nach "gestärkt werden." folgender Absatz eingefügt: Wir brauchen mehr Präventions- und Interventionsangebote, die an der frühen Beziehung zwischen Kind und Betreuungsperson ansetzen. Die vielfältigen Ressourcen von Kindern, Eltern und Familien müssen dabei gestärkt werden wie dies in Eltern-Kind-Zentren der Fall ist. Dazu gehört auch Interdisziplinäre Frühförderung wie z.b. niederschwellige, nicht-diskriminierende Hausbesuche durch Hebammen und Vertreter_innen des Jugendamts bei Familien mit Neugeborenen, Früherfassung und Frühförderung von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, Säuglings- und Kleinkindersprechstunde und vieles mehr. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Ganzheitliche Bildungspolitik ist nur dann sinnvoll, wenn so früh und umfassend wie möglich damit begonnen wird. Dieser Aspekt ist zwar enthalten, muss aber konkretisiert werden. 45 Ä 1: Zeile 45: Das Wort früheren vor Rechtsanspruch streichen. AntragstellerInnen: Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe Land), Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Vriezo de Vries, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Nils Goldbeck, Melanie Köhler (alle KV Karlsruhe) Begründung: Der Rechtsanspruch kommt Das Wort früheren (vor Rechtsanspruch) ist ein Versehen und muss herausgenommen werden. 47 Ä 1: Kapitel 3 - Seite 2 Zeile 47 nach... zur Verfügung stehen. einfügen: Bis 2013 ist eine 40-prozentige Versorgung zu sichern (oder zumindest anzustreben). AntragstellerInnen: Gabi Thirion-Brenneisen, Eva Lübke, Dirk Grunert, Gerhard Fontagnier, Miriam Caroli, Mathias Meder, Raymond Fojkar, Patric Liebscher, Natascha Werning, Wolfgang Raufelder (alle KV Mannheim) 2

3 Begründung: In einigen Städten werden heute schon 40% und mehr Krippenplätze angestrebt oder realisiert. Es ist ein Fortschritt, 35% Krippenversorgung schon 2012 anzustreben, allerdings wird dieser Schritt nicht ausreichen, er ist im Prinzip überfällig. 52 Ä 1: In den Zeilen 52 wird das Wort drohendem durch bereits bestehendem" ersetzt. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Viele Einrichtungen und Kommunen können heute bereits nicht oder nur schwierigsten Umständen das benötigte Personal rekrutieren. Der Fachkräftemangel besteht bereits. 53 Ä 1: Zeile 53 redaktionelle Änderung: ersetzen des Wortes "KITA" durch " U3- Betreuungs- und Bildungseinrichtungen" AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Nils Goldbeck, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Tausch, Karl Berger, Jürgen von Oertzen, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Es ist vor allem wichtig, sie bereits vor dem Kindergarten für die Sprachförderung zu erreichen. LTW Ä1 Einfügen in Zeile 54 nach... profitieren werden. : Damit dies möglich ist, setzen wir uns dafür ein, dass das Solidaritätsprinzip auch hier greift. Das bedeutet, dass die Beiträge einkommensabhängig erhoben werden sollen. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 55 Ä 1: Kapitel 3 - Seite 2 - Zeile 55: Neuen Absatz einfügen: <Überschrift:> Die Bildungspyramide vom Kopf auf die Füße stellen. Ein Kindergartenjahr muss kurzfristig beitragsfrei gestellt und vom Land finanziert werden. Mittelfristig ist eine komplette Beitragsfreiheit im ganzen Elementarbereich anzustreben. AntragstellerInnen: Gabi Thirion-Brenneisen, Eva Lübke, Dirk Grunert, Gerhard Fontagnier, Miriam Caroli, Nils May, Mathias Meder, Raymond Fojkar, Patric Liebscher, Natascha Werning, Wolfgang Raufelder (alle KV Mannheim) 3

4 Begründung: Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz machen es vor. Es kann nicht sein, dass eines der reichsten Bundesländer sich weiterhin aus der Verantwortung zieht. Hier dürfen die Kommunen nicht alleine gelassen werden. Der Pisa-Schock und die OECD Studie hätten schon längst wirken müssen um ein Umdenken im frühkindlichen Bereich zu erreichen. Die Hirnforschung gibt dazu schon seit Jahrzehnte die Argumentation. Der Mensch ist in keiner anderen Phase seines Lebens so entdeckungsfreudig und aufnahmefähig, wie in der frühen Kindheit. Diese wunderbare Zeit nur unzureichend zu nutzen ist geradezu sträflich, wie sich am Besten auch an den Kosten der Erziehungshilfe und anderen AntragstellerInnensangeboten belegen lässt. 59 Ä 1: Kapitel 3 - Seite 2 Zeile 59: streichen: um für alle Kitas bessere Rahmenbedingungen... ersetzen durch: um für alle Kitas einheitliche Standards und Rahmenbedingungen... AntragstellerInnen: Gabi Thirion-Brenneisen, Eva Lübke, Dirk Grunert, Gerhard Fontagnier, Miriam Caroli, Nils May, Mathias Meder, Raymond Fojkar, Patric Liebscher, Natascha Werning, Wolfgang Raufelder (alle KV Mannheim) Begründung: Bessere Rahmenbedingungen greifen zu kurz. Alle Kitas sollten unter einheitlichen Standards und Rahmenbedingungen arbeiten. 63 Ä 1: Zeile ab "Sie sollen in den Kitas fünf Jahren weiterentwickelt werden." ersetzen durch: Die Screenings sollen in den Kitas durch Instrumente der Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung einschließlich der dazu gehörenden strukturellen Elterngespräche ersetzt werden. Diese Instrumente der Beobachtung und Dokumentation sollen im Kindergartengesetz verankert werden. Für die U3-Betreuungs- und Bildungseinrichtungen soll der Orientierungsplan in den nächsten fünf Jahren weiter entwickelt werden. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Karin Heissler, Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Nils Goldbeck, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Karl Berger, Johannes Honné, Jürgen von Oertzen, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Sprachlich eindeutiger und klarer formuliert. 67 Ä 1: Kapitel 3 - Seite 2 Zeile 67: soll in den nächsten fünf Jahren weiterentwickelt werden... ersetzen durch soll in den nächsten fünf Jahren mit allen Trägern weiterentwickelt werden... AntragstellerInnen: Gabi Thirion-Brenneisen, Eva Lübke, Dirk Grunert, Gerhard Fontagnier, Miriam Caroli, Mathias Meder, Raymond Fojkar, Patric Liebscher, Natascha Werning, Wolfgang Raufelde (alle KV Mannheim) 4

5 Begründung: An der Weiterentwicklung des Orientierungsplans müssen alle Träger beteiligt werden. So werden auch einheitliche Rahmenbedingungen besser umgesetzt. LTW 3-67 Ä 2 In Zeile 67 soll hinter Orientierungsplan streichen AntragstellerIn: KV Neckar-Bergstraße (KMV vom ) Begründung: Dopplung des Verbs 98 Ä 1: Zeile 98 : Einfügung einer eigenen Überschrift für den nachfolgenden Abschnitt: Aktionsplan für gut ausgebildete Fachkräfte AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Karin Heissler, Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Klaus Maier, KPia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Kathrin Tausch, Karl Berger, Johannes Honné, Jürgen von Oertzen, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Die in der lektorierten Fassung gestrichene Überschrift soll wieder eingefügt werden, da der Fachkräftemangel in den Kitas ein sehr wichtiges Thema ist. 99 Ä 1: In den Zeilen wird ausreichend Personal durch ausreichend und qualifiziertes Personal ersetzt. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Angesichts des massiven Ausbaus im Kita-Bereich, wird massiv zusätzliches Personal gebraucht. Dabei liegt teilweise schon Fachkräftemangel. Dies darf nicht dazuführen, dass günstig nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingestellt wird. Stattdessen muss der Fachkräftemangel im Erzieher_innen-Bereich angegangen werden. 106 Ä 1: In Zeile 106 wird vor Fachkräfte das Wort qualifizierte eingesetzt. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Angesichts des massiven Ausbaus im Kita-Bereich, wird massiv zusätzliches Personal gebraucht. Dabei liegt teilweise schon Fachkräftemangel. Dies darf nicht dazuführen, dass günstig nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingestellt wird. Stattdessen muss der Fachkräftemangel im Erzieher_innen-Bereich angegangen werden. 5

6 Ä 1: Die Zeilen werden durch folgende Formulierung ersetzt: Um die Attraktivität des Berufs für Frauen und Männer zu steigern, müssen mehrere Aspekte angegangen werden: eine Bezahlung, die Arbeitsbedingungen, wie Gruppengrößen, und Karriereperspektiven. Die Studiengänge mit Bachelor-Abschluss an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen müssen zügig ausgebaut und auf die Dualen Hochschulen ausgedehnt werden. Auch der Übergang von der Fachschule für Sozialpädagogik zur Hochschule muss erleichtert werden. Ein konsequenter Ausbau sollte mit einer intensiven Imagekampagne für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin, aber auch des Kinderpflegers/ der Kinderpflegerin gekoppelt werden. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Eine Attraktivierung des Erzieher_innen-Berufs kann nicht ausschließlich über die Akademisierung des Berufs gehen. Konkret müssen Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Karriereperspektiven angegangen werden. Neben dem Beruf der Erzieher_innen darf auch der Beruf der Kinderpfleger_innen nicht vergessen werden. 114 Ä 1: Zeile 114 ergänzen: " Ein entscheidendes Hindernis für die Attraktivität und ein gutes Image des Erzieherberufs ist allerdings auch die eklatante Unterbezahlung. Wir setzen uns dafür ein, dass zumindest in kommunalen Einrichtungen die verantwortungsvolle und anstrengende Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen bezahlt wird." Antrag: KV Odenwald-Kraichgau (Beschluss der KMV vom ) Begründung: erfolgt mündlich. 115 Ä 1: In Zeile 115 wird folgender Abschnitt eingefügt: Der gesamte Bereich der Frühen Hilfen und der Frühkindlichen Bildung ist für die weitere Entwicklung unseres Landes derart wichtig, dass die Kommunen und freien Träger mit den finanziellen Lasten der anstehenden Aufgaben nicht allein gelassen werden dürfen. Auch das Land muss sich deutlich mehr, deutlich konkreter und deutlich verbindlicher und nachhaltiger engagieren, wenn es darum geht, frühe Hilfen vor Ort auszubauen und zu vernetzen, ausreichend viele Frauen und Männer für die Bereiche Kinderpflege, Erziehung und Bildung zu rekrutieren und zu qualifizieren und ihnen attraktive Arbeits-, Verdienst- und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Nur so wird es möglich sein, allen Säuglingen und Kleinkindern und ihren Eltern einen möglichst hohen Standard von dennoch leicht und kontinuierlich zu erhaltenden Angeboten zu garantieren. Was wir in den frühen Jahren versäumen, werden wir im Schulalter nur mit Mühe nachholen können und im Jugend- und jungen Erwachsenenalter teuer bezahlen müssen. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) 6

7 Begründung: erfolgt mündlich. 135 Ä 1: Zeile 135 bis 137 streichen "Die Hauptschule diese Schulart nicht mehr zu retten." AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Nils Goldbeck, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Kathrin Tausch, Karl Berger, Johannes Honné, Jürgen von Oertzen, Ulrike Maier (alle KV Karlsruhe) Begründung: Der Text ist doppelt (nacheinander) im Programmentwurf enthalten. 149 Ä 1: In 149 wird nach "gerecht werden" eingefügt: Wir wollen kurzfristig die Plätze an beruflichen Gymnasien deutlich ausbauen, um den vielen bisher abgelehnten BewerberInnen, die Möglichkeit des Abiturs zu ermöglichen, was bisher vom Kultusministerium blockiert wird. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Vom Kulturministerium wird "Kein Abschluss ohne Anschluss" propagiert. In der Realität wird vielen Realschüler_innen dieses jedoch verwehrt, da eine Ausweitung der viel zu knappen Plätze ablehnt. Dieses muss kurzfristig geändert werden. Auch langfristig bei Einrichtung der Basisschule wird voraussichtlich ein großer Anteil der Schülerschaft den Weg zum Abitur über ein berufliches Profil als Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium wählen, da dieser Weg mehr den persönlichen Neigungen bzw. Berufswünschen nahekommt. 196 Ä 1: Zeile 196: Ersetzung "Hauptschulsterben" durch "Haupt- und Werkrealschulsterben" AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Alexander Salomon, Vriezo de Vries, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Auch die neue Werkrealschule wird von der demografischen Entwicklung und der fehlenden Akzeptanz betroffen sein. 207 Ä 1 Ab Zeile 207 ff. Basisschule durch Schule für alle ersetzen Der Satz in Zeile 229 lautet somit beispielsweise: Die Schule für alle ist eine Gemeinschaftsschule. 7

8 AntragstellerIn: LAG Behindertenpolitik (Beschluss vom ) Begründung: Der Begriff Basisschule hat sich nicht durchgesetzt. Er ist inzwischen von einer Vielzahl anderer Begriffe wie Stadtteilschule (Hamburg) oder Gemeinschaftsschule verdrängt worden. Schule für alle ist dagegen selbst erklärend und umfasst von Vornherein den Gedanken der Inklusion, der vor fünf Jahren, vor der UN-Behindertenrechtskonvention, auch als Begriff noch nicht präsent war. LTW Ä1 Einfügen in Zeile 225 nach... zugewiesen. : Langfristig setzen wir uns für ein SchülerInnen-LehrerInnen-Verhältnis von 15:1 ein. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 228 Ä 1: In Zeile 228 "Schule" ersetzen durch "Gemeinschaftsschule" AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Die Bezeichnung Gemeinschaftsschule spielt in der bundesweiten Debatte eine wichtige Rolle. Deshalb sollte diese Bezeichnung als Beschreibung der Basisschule auch in der Überschrift verwendet werden. 230 Ä 1: In Zeile 230/231 und soll mindestens zu ermöglichen. streichen. AntragstellerIn: KV Breisgau-Hochschwarzwald (Beschluss der KMV am ) Begründung: Wenn wir tatsächlich das Ziel haben, die Schule im Dorf zu lassen, ist es nicht hilfreich, wenn die Basisschule mindestens zweizügig sein muss. LTW Ä1 Streichen des Satzes in den Zeilen 233 bis 234: Nach der 10. Klasse können die SchülerInnen auf ein Gymnasium wechseln SchülerInnen mit höherem Lerntempo bereits nach der 9. Klasse. 8

9 AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich LTW Ä1 Zeile 235 bis 239 Alle Basisschulen entwickeln Förderung der Stärken im Mittelpunkt steht. ersetzen durch: Alle Basisschulen entwickeln eine neue Lern- und Lehrkultur. In Schulen mit offenen Räumen und flexiblen Unterrichtszeiten erarbeiten die SchülerInnen gemeinsam mit den LehrerInnen den individuell besten Zugang zu den jeweiligen Themen. Alle SchülerInnen lernen auf die Art und Weise, die ihren natürlichen Begabungen am meisten entgegen kommt. Arbeit in Kleingruppen, Praktika, individuelles Entdecken und Erarbeiten sowie Projektarbeit werden von der Ausnahme zum Regelfall. Dabei soll keine SchülerIn unter- oder überfordert sein. JedeR kann das Lerntempo entsprechend wählen. Durch die Vermeidung des Frontalunterrichts und die Abschaffung des starren 45-Minuten-Takts werden bessere, individuellere und langfristigere Förderung für alle SchülerInnen möglich, wo das heutige System oftmals zu Lern- und Wissensverdrossenheit führt. In der Folge ergeben sich Verbesserungen der Lernsituation und des Lernerfolgs von den heutigen Gymnasial- bis zu den FörderschülerInnen. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 243 Ä 1: Einfügen in Z. 243 Die Basisschule ist der Ort, wo Kinder von Beginn an spielerisch eine Fremdsprache erlernen. AntragstellerIn: KV Breisgau-Hochschwarzwald (Beschluss der KMV am ) Begründung: Konkretisierung der inhaltlichen Ausgestaltung der Basisschule. 253 Ä 1: In Z. 253 die Wörter wie Englisch streichen. AntragstellerIn: KV Breisgau-Hochschwarzwald (Beschluss der KMV am ) Begründung: Uns erscheint der Englischunterricht ein schlechtes Beispiel für die hier dargestellten zusätzlichen Bildungsangebote. 9

10 LTW Ä 1: In Zeile 258 neuen Absatz einfügen: In einer sich verändernden Schullandschaft soll sich ebenso auch die gymnasiale Oberstufe weiter entwickeln. Um Ressourcen für das individuelle Lernen zu ermöglichen, den Übergang von SchülerInnen der verschiedenen Schultypen in die Oberstufe zu erleichtern und das selbstständige Lernen der SchülerInnen entsprechend ihrer Neigungen zu stärken, sollen das Stundenkontingent bzw. die Stundentafeln der gymnasialen Oberstufe auf ein vernünftiges Maß reduziert werden. AntragstellerInnen: Daniel Sorger, Jürgen Hirning, Beat Seemann, Nadine Kadlec, Rolf Bräutigam, Andrea Ruediger, Cornelia Blume, Lena Obenhuber, Daniel Lede Abal, Ilka Neuenhaus, Uli Baumgärtner (alle KV Tübingen), Johannes Waldschütz (KV Freiburg) Begründung: In der momentanen Oberstufe müssen SchülerInnen eine Vielzahl an verschiedenen Fächer belegen auch wenn sie nicht ihren Interessen und Neigungen entsprechen. So müssen Sie beispielsweise in der Regel acht naturwissenschaftliche Kurse belegen auch wenn es nicht ihren Neigungen entspricht. Im sprachlichen Bereich finden sich ähnliche Regelungen. Daher kommt es häufig zur Frustration in diesen Kursen und weniger Zeit zur Festigung und des Erwerbs von Wissen und Kompetenzen in anderen Fächern. Eine Reduktion des Pflichtbereichs auf ein sinnvolles Maß könnte die nötigen Freiräume schaffen für offene Arbeitsweisen, Projekte, Seminarkurse oder Arbeitsgemeinschaften. Dabei könnte die Qualität des Unterrichts und der Lernerfolg deutlich gesteigert werden. Dies könnte durch die frei werdenden Deputatsstunden nahezu kostenneutral ausgeführt werden. 263 Ä 1: Die Zeilen Z (Die Basisschule soll im Schulgesetz verankert werden. Wir GRÜNEN streben an, dass sich jährlich 10 Prozent der weiterführenden Schulen zu Basisschulen weiterentwickeln.) werden ersetzt durch: Die Basisschule soll als Regelform im Schulgesetz verankert werden. Wir GRÜNEN stehen für eine Überwindung des gegliederten Schulwesens und wollen allen Schülerinnen und Schülern gemeinsames Lernen und individuelle Förderung in der Basisschule ermöglichen. AntragstellerIn. KV Konstanz (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Im bisherigen Entwurf des Landtagswahlprogramm wird zwar zu Recht die Problematik des gegliederten Schulsystems erläutert (etwa in Bezug auf Chancengerechtigkeit, vgl. Z ), hingegen wird nicht hinreichend deutlich gemacht, dass dieses System überwunden werden soll. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass die Basisschule als vierte Schulform neben den drei bestehenden eingeführt werden soll, was die Zersplitterung des Schulwesens noch weiter verstärken würde. Wir müssen deutlich machen, dass wir die Basisschule als gemeinsame Schule für alle einführen wollen. Nur so kann dieser Schultyp erfolgreich sein Gesamtschulen sind erfahrungsgemäß oftmals nicht erfolgreich, wenn sie nur einen Teil der Schülerinnen und Schüler erreichen, weil sie etwa in Konkurrenz zum Gymnasium stehen. Zudem ist es nicht zielführend, bereits im Wahlprogramm mögliche Kompromisse bei einer Regierungsbeteiligung vorwegzunehmen. Im Programm muss es um eine klare Formulierung GRÜNER Zielvorstellung gehen. Auch kann es nicht sein, dass sich unsere Schulreform in ein paar wenigen lokal begrenzten Schulversuchen erschöpft; es muss um eine konsequente Umgestaltung des in Baden-Württemberg besonders verkrusteten Schulsystems gehen! 10

11 Ä 1: Zeile 268 bis 269 von "Auch die bestehenden Schularten Gymnasien streichen und folgenden Text neu einfügen: Um den Druck aus der Grundschule herauszunehmen, wollen wir die Grundschulempfehlung abschaffen und durch eine qualifizierte Beratung der Eltern ersetzen. Die Eltern treffen die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind. Wir wollen für bessere Lernbedingungen durch kleinere Klassen sowie Differenzierungskontingente an allen bestehenden Schularten sorgen. Jede Schule kann zu einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule weiterentwickelt werden. Die Schulen. den Text ab Zeile 269 fortführen ".müssen mehr Freiräume " AntragstellerInnen: LAG Schule; KV Karlsruhe, KV Karlsruhe-Land, KV Ettlingen (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Durch die (verbindliche) Grundschulempfehlung ist der soziale Auslesedruck in der Grundschule immer stärker geworden. Durch die Abschaffung der Grundschulempfehlung wird der immense Druck von Kindern, Eltern und Lehrkräften genommen und der Bildungsauftrag der Grundschule gestärkt. 272 Ä 1: Zeile 272 nach " die Regelform bleiben." einfügen Die gestrichenen 2 Poolstunden im G8 werden wieder gewährt, so dass insgesamt 12 Poolstunden für individuelle Förderung und Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Alexander Salomon, Nils Goldbeck, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Angesichts der großen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aufgrund der gestiegenen Übergangsquoten bei 40 % landeweit und über 50 % in größeren Städten braucht das Gymnasium zur besseren individuellen Förderung die ursprünglich eingeführten 12 Poolstunden als Differenzierungskontingente. LTW Ä 2: In Zeile 272 Das achtjährige Gymnasium (G8) soll weiterhin die Regelform bleiben. ersetzen durch: Das achtjährige Gymnasium (G8) halten wir als Rationalisierungsprozess für eine politische Fehlentscheidung. Wir sehen aber, dass eine weitere Umstrukturierung in diesem Bereich nicht sinnvoll ist, da auch die Schulgemeinschaften nicht mit einem weiteren grundlegenden Systemwechsel überfordert werden dürfen. Deshalb soll G8 vorerst die Regelform bleiben. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 11

12 Ä 1: Zeile 282 am Ende einfügen: Die Abschaffung der Notenhürde gilt auch für Werkrealschulen. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Vriezo de Vries, Alexander Salomon, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner, Karin Heissler (alle KV Karlsruhe) Begründung: Dieser Satz dient der Klarstellung, dass wir selbstverständlich auch die Notenhürde in der Werkrealschule ablehnen. LTW Ä1 Streichen in Zeile 296: und Kinder mit Migrationshintergrund AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich LTW Ä1 Einfügen in Zeile 312 nach Ganztagsschule :..., deren Ausgestaltung sich an den Leistungskurven von SchülerInnen orientiert und kognitive, kreative und bewegungsintensive Fächer dementsprechend einbezieht,... AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 314 Ä1: In Zeile 314 einfügen: Den muttersprachlichen Unterricht wollen wir schrittweise ins reguläre Schulangebot integrieren. Er soll künftig als erweitertes Bildungsangebot in der Ganztagsschule oder als 2. oder 3. Fremdsprache an den Schulen bedarfsorientiert angeboten werden. AntragstellerInnen: LAG Schule; KV Karlsruhe, KV Karlsruhe-Land, KV Ettlingen (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Bisher werden die Muttersprachen bzw. Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler nur über die Konsulate der Herkunftsländer angeboten und sind nicht Teil des regulären Bildungsangebots. Mit einem schrittweise auszubauenden Angebot der Herkunftssprachen bringen wir die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler zum Ausdruck und stärken die heute erwünschte (Fremd-) sprachenkompetenz junger Menschen. 12

13 LTW Ä1 Einfügen in Zeile 324 nach abwechseln :..., wobei die individuelle Freizeitgestaltung möglich sein muss. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 345 Ä 1: Zeile 345 / 346 neu formulieren: Eltern behinderter Kinder sollen selbst entscheiden, welche Schule ihre Kinder besuchen. AntragstellerIn: LAG Behindertenpolitik (Beschluss vom ) Begründung: Nicht nur der Schultyp, sondern auch der Schulort muss frei wählbar werden. In der jetzigen Formulierung bezieht sich diese Wahlfreiheit nur auf den Schultyp. Dass der umfassende Anspruch auf freie Schulwahl schrittweise umgesetzt wird, steht weiter unten. Der Verweis wie inklusive Mittelpunktschulen in Zeile 350 kann dagegen entfallen. Dieser Begriff ist nicht eingeführt, für viele Eltern behinderter Kinder verbindet sich damit zudem die Vorstellung, dass als dauerhaftes Provisorium nur ausgewählte Schulen inklusiv verändern werden. 350 Ä 1: Zeile 350 "wie inklusive Mittelpunktschulen" streichen. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Alexander Salomon, Nils Goldbeck, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Durch die verkürzte Darstellung entsteht der falsche Eindruck, dass nur bestimmte Schulen zu Inklusionsschulen ausgebaut werden sollen und in allen anderen Schulen diese Entwicklung nicht vorgesehen ist. LTW Ä1 Der folgende Absatz wird in Zeile 351 eingefügt: Dabei ist sicherzustellen, dass in allen Formen das Qualitätsniveau der sonderpädagogischen Betreuung erhalten bleibt. Schulen sind dementsprechend zu beraten, betreuen und fachlich zu unterstützen. AntragstellerInnen: Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Inge Behner, Rolf Gramm, Dr. Gerhard Veits, Bärbel Köhnlein, Susanne Merkel-Grau, Jochen Dolderer, Anna- Lena Gefäller, Britta Eger (alle KV Odenwald-Kraichgau) 13

14 Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass dem Wahlrecht der Eltern in der Schule auch ein entsprechendes qualitatives Niveau in der personellen und sachlichen Ausstattung gegenüber steht. Eine Inklusion darf nicht zu einer Verschlechterung für das einzelne Kind führen. Daher sind allg. Standards zu definieren, die vom Schulträger einzuhalten sind, um eine erfolgreiche Inklusion von behinderten Kindern zu garantieren. 353 Ä 1 In Zeile 353 heißt es: Inklusion soll zum Grundgedanken für alle Schulen werden. Das ist wie folgt zu ändern: Inklusion muss zum Grundgedanken für alle Schulen werden. AntragstellerIn: LAG Behindertenpolitik (Beschluss vom ) Begründung: Die Behindertenrechtskonvention der UN verpflichtet die Vertragsstaaten in Art. 24 zur Umsetzung dieses Ziels. Deshalb ist es wichtig, diese Verpflichtung deutlich zu machen. LTW 362 Ä 1: Zeile : "Bisher findet die sonderpädagogische Förderung im Team mit den jeweiligen Fachlehrkräften." ersetzen durch: Wir setzen uns dafür ein, dass die gesamte Förderung die heute an den Förderschulen für Lernbehinderte sowie den Sprachheilschulen stattfindet, künftig in die Regelschulen integriert wird. Dabei arbeiten die SonderschulpädagogInnen im Team mit den Fachlehrkräften. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau ), Hartmut Rieg, Alexander Salomon, Vriezo de Vries, Nils Goldbeck, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner (alle KV Karlsruhe) Begründung: Im lektorierten Text hat sich ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen, der mit der Neufassung korrigiert werden soll. 366 Ä 1: In Zeile 366 wird folgender Satz angefügt: An der Schule tätige SchulsozialarbeiterInnen, SchulpsychologInnen und HeilpägagogInnen erhalten eine Initiativrecht in Gesamtlehrerkonferenzen, um ihre Positionen in das Schulleben auf Augenhöhe einbringen zu können. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Die Arbeit und Position von Schulsozialarbeiter_innen, Schulpsycholog_innen und Heilpägagog_innen an den Schulen muss gestärkt werden. In vielen Fällen wird ihrer Arbeit nicht die Wertschätzung entgegengebracht, die ihr gebührt. Auch die Zusammenarbeit kann unter dieser mangelnden Wertschätzung leiden. Mit einem Initiativrecht in Gesamtlehrerkonferenzen kann hier eine Verbesserung erreicht werden. 14

15 Ä 1: Zeile 371 nach " eine Drittelfinanzierung des Landes." einfügen: Die Anzahl der SchulpsychologInnen muss deutlich aufgestockt werden. AntragstellerInnen: Renate Rastätter (KV Karlsruhe), Ute Kratzmeier (KV Karlsruhe-Land), Brigitte Schmid (KV Alb-Donau), Hartmut Rieg, Karin Heissler, Alexander Salomon, Vriezo de Vries, Nils Goldbeck, Ralf Köster, Andreas Ruthardt, Klaus Maier, Pia Oberacker-Pilick, Kathrin Jülg, Kathrin Tausch, Karl Berger, Johannes Honné, Ulrike Maier, Michael Borner, Jürgen von Oertzen (alle KV Karlsruhe), Ursula Häffner (KV Karlsruhe-Land) Begründung: Die Anzahl der SchulpsychologInnen und SchulpsychologInnen ist immer noch viel zu gering angesichts des großen Bedarfs an schulpsychologischer Beratung und Unterstützung. 398 Ä 1: In Zeile 398 wird folgender Abschnitt eingefügt: In den Schulen sollte in einer neuen Schulkultur ein Umdenken der Lehrkräfte als systembedingte Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer hin zur Teamarbeit erfolgen. Der Nutzen von fest etablierten Teamstrukturen entfaltet eine unmittelbare Wirkung auf das Unterrichtsgeschehen und somit die Unterrichtsqualität. Klassenübergreifend und gesamtschulisch sind organisatorisch etablierte Teamprozesse unverzichtbar, wenn komplexe Aufgaben bewältigt werden sollen. Bei der Ressourcenzuweisung an große Schulen muss dieser Qualitätstreiber berücksichtigt werden. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Es muss sich nur etwas in der Form des Unterrichts und in der Lehrer_innenausbildung ändern, auch die (Zusammen-)Arbeit in den Kollegien muss sich weiterentwickeln. An vielen Schulen wird dieser Weg bereits beschritten. Wir wollen, dass weitere Schulen diesen Weg einschlagen. Das Umdenken und die dauerhafte Etablierung von Teamarbeit müsse durch eine entsprechende Ressourcenzuweisung ermöglicht werden. 398 Ä 2: In Zeile 398 neuen Absatz einfügen: Wir wollen prüfen, ob die Schulferien von derzeit 13,5 bis 14 Wochen auf 12 Wochen verkürzt werden können. Nicht erst seit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums stellen wir fest, dass in allen Schulformen Zeit für wünschenswerte Projekte, die aber nicht zum Pflichtprogramm gehören, knapp ist. An Gymnasien liegt die Wochenstundenzahl oft bei 35 und mehr. Für Vereinssport und musische Aktivitäten haben die Schülerinnen und Schüler deutlich weniger Zeit. Hinzu kommt, dass erwerbstätige Eltern selten mehr als sechs Wochen Urlaub haben. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei vier Wochen. Durch eine Verkürzung der unterrichtsfreien Zeit könnte den Schulen mehr Raum für ein eigenes Profil gegeben werden. Die Betreuung während der Schulferien würde erleichtert. AntragstellerIn: KV Freiburg (Beschluss der KMV am ) 15

16 Begründung: Die unterrichtsfreie Zeit von derzeit 75 Tagen pro Jahr ist in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (Hamburger Abkommen) seit dem Jahr 1964 festgeschrieben. Eine Änderung wird nur in Abstimmung mit den anderen 15 Bundesländern möglich sein. Gleichwohl lohnt es sich darüber nachzudenken. Die notwendigen Erholungszeiten der Schülerinnen und Schüler hängen auch davon ab, wie dicht die Belastung während der Unterrichtszeit ist. Mehr Zeit für individuelle Förderung und Nachbereitung, eine Entzerrung des Lehrstoffs und von Klausuren, könnte diese so senken, dass auch kürzere Schulferien zur Erholung ausreichen. Seit dem Jahr 1964 hat sich die Situation von Familien massiv geändert. Die klassische bürgerliche Familie: Vater arbeitet, Mutter kümmert sich um die Kinder, ist auf dem Rückzug. Derzeit haben Eltern nicht einmal halb so viel Urlaub wie ihre Kinder Schulferien. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass durch die beabsichtigte Prüfung der Urlaubsanspruch der Lehrerinnen und Lehrer nicht beeinträchtigt wird. Lehrkräfte haben wie alle anderen Beamtinnen und Beamten auch Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 26 bis 30 Tagen im Jahr (altersabhängig, siehe 21 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO) vom 29. November 2005). Dieser Urlaubsanspruch soll selbstverständlich nicht angetastet werden. LTW Ä1 Einfügen in Zeile 413 nach... spielen. : Außerdem sollen sonderpädagogische Grundlagen integriert werden um die LehrerInnen auf die inklusiven Basisschulen vorzubereiten. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 414 Ä 1: Zeile 414 nach "Schuljahr als Trainee-Lehrkraft" mit Komma einfügen: ", das durch Angebote an den Bildungswissenschaftlichen Universitäten vorbereitet, unterstützt und vertieft wird." AntragstellerIn: KV Freiburg (Beschluss der KMV am ) Begründung: Da der Bachelor rein fachwissenschaftlich ist, muss das Trainee-Jahr adäquat vorbereitet und begleitet werden. Die Formulierung lehnt sich an die auf dem Landesausschuss 2008 in Filderstadt beschlossene Formulierung an. LTW Ä 2: In Zeile 414 einfügen: "Die Trainee-LehrerInnen im Praxisjahr haben Beschäftigtenstatus." AntragstellerInnen: Johannes Waldschütz (KV Freiburg), Till Westermayer (KV Breisgau- Hochschwarzwald), Jessica Messinger (KV Tübingen), Marcel Emmerich (KV Reutlingen), Jürgen Beiler (KV Freiburg), Julian Karwath (KV Freiburg), Dirk Grunert (KV Mannheim), Oliver Hilden- 16

17 brandt (KV Main-Tauber), Hartmut Wauer (KV Wangen), Eva Gäbele (KV Tübingen), Jörg Bischof (KV Tübingen), Angelika Störk (KV Tuttlingen), Bonaventura Schmid (KV Freiburg),Anna Schmid (KV Freiburg) Begründung: Das jetzige Praxissemester ist eine Fehlkonstruktion. Studierende die ihr Studium durch Nebenjobs finanzieren, können diese im Praxissemester entweder nicht weiterführen oder leiden unter einer enormen Doppelbelastung, die durch Pendeln zwischen Schule und Wohn- /Studienort noch verschärft wird. Der einzufügende Satz ist ein wörtliches Zitat aus dem Beschluss des Landesausschusses in Filderstadt vom : Ä 1: Zeile 423 nach " Problemstellungen betreiben." einfügen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Eingangsbesoldung für FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen angehoben wird und sie auch Funktionsstellen an Schulen übernehmen können. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, sich über eine berufsbegleitende Fortbildung für die Höhergruppierung in das wissenschaftliche Lehramt zu qualifizieren. Bei der Neustrukturierung der Lehramtsstudiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses sollen die Pädagogischen Fachseminare einbezogen werden. AntragstellerInnen: KV Karlsruhe, KV Karlsruhe-Land, KV Ettlingen (Beschluss der KMV vom ) Begründung: erfolgt mündlich. LTW Ä1 Zeile : Der Abschnitt Werte lernen: Ethik und Religion als Wahlpflichtfächer in den Zeilen soll durch folgenden Abschnitt ersetzt werden: <Ü> Werte lernen: Ethik für alle! <Ü> Baden-Württemberg ist ein weltoffenes Bundesland. An den baden-württembergischen Schulen lernen SchülerInnen aus vielen Nationen und Kulturen mit den unterschiedlichsten Glaubensvorstellungen und Weltanschauungen. Angesichts dieser Vielfalt muss es ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein, gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Respekt zu fördern. Wir GRÜNE treten deshalb dafür ein, einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle SchülerInnen in Baden-Württemberg ab der ersten Klasse einzuführen. Dies wollen wir gesetzlich verankern. Zusätzlich soll es jeder Schülerin und jedem Schüler frei stehen, Unterrichtsangebote von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu nutzen. In einem gemeinsamen Ethikunterricht werden Toleranz und Respekt für andere Kulturen, Religionen und Weltanschauungen gefördert und erfahren. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Überzeugungen und Bekenntnissen können gleichberechtigt vermittelt und von den SchülerInnen reflektiert werden. Dies stärkt sowohl die interreligiöse als auch die interkulturelle Dialogfähigkeit der SchülerInnen. Zugleich ermöglicht der gemeinsame Ethikunterricht durch seine integrative Wertevermittlung eine grundlegende Bildung zu Fragen der Ethik und der Menschenrechte. Da die Werte unserer pluralistischen Gesellschaft auf den unterschiedlichsten kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Ideen und Überzeugungen beruhen, ist es wichtig, dass sich alle SchülerInnen gemeinsam mit zentralen Grundwerten wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz auseinandersetzen. 17

18 AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 480 Ä 1: Nach Armutsbekämpfung in Z. 480 einfügen: Die Anerkennung und der Erwerb von Multilingualität tragen zur Förderung globaler Gerechtigkeit und Toleranz bei. AntragstellerIn: KV Breisgau-Hochschwarzwald (Beschluss der KMV am ) Begründung: Auch Multilingualität hat etwas mit den Werten nachhaltiger Entwicklung zu tun, und sollte deswegen im Programm genannt werden. LTW Ä 1: Einfügen in Zeile 491 nach... zu diesem Thema. : Zur nachhaltigen Entwicklung gehört für uns aber auch eine umfassende politische Bildung. Deshalb setzen wir uns für einen Gemeinschaftskundeunterricht ab der 6. Klasse in allen Schultypen ein. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass die Kinder schon im frühen Alter politisch mündig werden und eigenständiges Denken erlernen. AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg (Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom ) Begründung: erfolgt mündlich 497 Ä 1: Zeile den Satz streichen: Das Ziel Bildung für nachhaltige Entwicklung soll in die Landesverfassung aufgenommen werden. AntragstellerIn: KV Freiburg (Beschluss der KMV am ) Begründung: Wir wollen keine unnötige Aufblähung der Landesverfassung. Wenn das Konzept Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Bildungsplänen und im Leitbild aller Bildungseinrichtungen verankert ist, genügt dies, um das Konzept an den Schulen zu verankern. 506 Ä 1: Zeile 506 neuen Abschnitt einfügen: <Ü> Bildungsinvestitionen sind Zukunftsinvestitionen <Ü> Wir wollen früh investieren, statt später teuer zu reparieren. In der nächsten Legislaturperiode benötigen wir erhebliche zusätzliche Mittel für den Ausbau und die Qualitätsverbesserung der U3-Betreuungseinrichtungen und Kindertagesstätten. 18

19 Bei der Finanzierung dieses Bedarfs müssen Bund und Länder zusammenwirken. Darüber hinaus benötigen wir zusätzliche Stellen für den Ausbau der Ganztagesschule, die Einstellung von sonderpädagogischen Lehrkräften sowie heilpädagogischen Fachkräften und der Aufstockung der Stellen für Schulpsychologen, den Ausbau der Krankheitsreserve, den Abbau des Unterrichtsdefizits an Beruflichen Schulen und Sonderschulen, den Ausbau der Beruflichen Gymnasien, die Einführung des Ethikunterrichts ab der 1. Klasse alternativ zum Religionsunterricht, zur Drittelfinanzierung der Schulsozialarbeit sowie für bessere Lernbedingungen und Anreize für die innovative Schulentwicklung Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode deshalb alle rechnerisch durch den Schülerrückgang frei werdenden Stellen für den Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Bildungseinrichtungen einsetzen. Längerfristig können wir die zunächst notwendigen höheren Bildungsausgaben durch die demografische Entwicklung refinanzieren. AntragstellerInnen: LAG Schule; KV Karlsruhe, KV Karlsruhe-Land, KV Ettlingen (Beschluss der KMV vom ) Begründung: Der Textteil zur Bildungsfinanzierung war bei der redaktionellen Bearbeitung versehentlich herausgefallen, ist aber sehr wichtig. LTW Ä 1: In Zeile 555 nach und Warteschleifen vermieden werden. einfügen: Berufliche Bildungsgänge müssen Möglichkeiten bieten, ausbildungsbegleitend einen höheren allgemeinbildenden Bildungsabschluss (Mittlere Reife oder Fachhochschulreife) zu erreichen. AntragstellerInnen: Siegfried Lehmann, Charlotte Biskup, Dominik Bernauer, Annette Hanselmann, Floriana Krügel, Udo Engelhardt, Christiane Kreitmeier, Matthias Edelmann, Roman Kleiber, Christa Quack-Weres (alle KV Konstanz) Begründung: Erfolgt mündlich. LTW Ä 1: Zeile : Hierfür ist es erforderlich, Bildungswege offen stehen. ersetzen durch: Hierfür ist es erforderlich, dass alle jungen Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erwerben können, damit ihnen nach einem Berufsabschluss weiterführende Bildungswege offen stehen. AntragstellerIn:Siegfried Lehmann, Charlotte Biskup, Dominik Bernauer, Annette Hanselmann, Floriana Krügel, Udo Engelhardt, Christiane Kreitmeier, Matthias Edelmann, Roman Kleiber, Christa Quack-Weres (alle KV Konstanz) Begründung: Erfolgt mündlich. 576 Ä 1: In Zeile 576 wird folgender Abschnitt eingefügt: Auch in Baden-Württemberg gibt es zahlreiche best-practice-beispiele von Kooperationen zwischen allgemeinen und Berufsschulen und Trägern der Jugendberufshilfe. Fast alle leiden 19

20 aber unter der geringen Nachhaltigkeit ihrer Finanzierungsgrundlagen. Diese zum Teil bestens evaluierten Modelle müssen aus ihrer einseitigen Abhängigkeit von Ausschreibungs- und Losverfahren einerseits und immer bürokratischeren Förderantragsbedingungen andererseits befreit werden. Jugendliche mit Schwierigkeiten beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt haben in unser aller Interesse eine verlässliche Unterstützung und Betreuung und die qualifizierten MitarbeiterInnen der Jugendberufshilfe sichere und in jeder Hinsicht lohnende Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten frei von Lohndumping und befristeten Arbeitsverträgen verdient. AntragstellerIn: KV Mannheim (Beschluss der KMV vom ) Begründung: erfolgt mündlich. LTW Ä 1: Der Abschnitt wird durch folgenden Text ersetzt: Für eine Gesellschaft, die vor allem von ihrem Wissen lebt, ist gute Bildung fundamental. Diese kann jedoch nicht mit dem Abschluss von Lehre oder Studium ein Ende finden. Angesichts der Tatsache, dass sich das vorhandene Wissen geschätzt alle fünf Jahre verdoppelt und die Verbreitung neuer Medien zu einer weiteren Beschleunigung geführt hat, ist lebenslanges Lernen Grundlage einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft. In Baden-Württemberg liegen die Ausgaben für Weiterbildung weit unterhalb des Bundesdurchschnitts. Wir wollen das ändern und Weiterbildung besser fördern. Weiterbildungsangebote müssen so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich und finanzierbar sind. Eine wichtige Säule sind dabei die Volkshochschulen, die ein breites Fortbildungsangebot, nicht nur im beruflichen Bereich, anbieten. Die Möglichkeit Schulabschlüsse nachzuholen, muss verbessert werden. Da der Hauptschulabschluss für immer weniger Berufe als Grundlage ausreicht, muss die bisher schlechtere Finanzierung von Realschulabschluss und Abitur in Tages- wie in Abendform verbessert werden. Aber auch Alphabetisierungskurse bedürfen einer Förderung. Wir wollen einen transparenten Weiterbildungsmarkt, der zertifizierte Weiterbildungsbausteine anbietet, die nach beruflichem Bedarf und persönlicher Lebenslage in Anspruch genommen werden können.weiterbildungsmaßnahmen sollten berufsbegleitend angeboten werden, sodass die NutzerInnen nicht aus dem Erwerbsleben aussteigen und sich um ihre berufliche Zukunft sorgen müssen. Für Menschen in Erwerbspausen sollten wirksame Weiterbildungsangebote der beruflichen Anpassung bzw. Neuorientierung entwickelt werden, die einen zügigen Wiedereinstieg indie Berufstätigkeit ermöglichen. Von weiter- bzw. neu qualifizierten Fachkräften profitieren nicht nur die Betriebe, sondern die ganze Gesellschaft. AntragstellerInnen: Dirk Grunert (Ansprechpartner), Damian Wiench, Andreas Köstler, Gabriele Thirion-Brenneisen, Eva Lübke, Mathias Meder, Driss Chafik, Britta Bünder (alle KV Mannheim), Josha Frey (KV Lörrach), Dirk Werhahn (KV Ludwigsburg), Till Westermayer (KV Breisgau- Hochschwarzwald), Jörg Rupp, KV Karlsruhe) Begründung: Der bisherige Abschnitt zu dem wichtigen Thema "Lebenslanges Lernen" ist bisher sehr kurz und fokussiert allein auf der beruflichen Fortbildung. Als Partei, die einen umfassenden Bildungsbegriff vertritt, kann dies nicht ausreichend sein. Das Thema "Nachholen von Schulabschlüssen" und die Volkshochschulen kamen bisher gar nicht vor. 20

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