HPR-Aktuell. Veröffentlichung der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit. Ausgabe 07/ Juli 2015

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1 HPR-Aktuell Veröffentlichung der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit Ausgabe 07/ Juli 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr erhaltet heute die neueste Ausgabe der HPR-NEWS mit den aktuellen Informationen aus der Sitzung des Hauptpersonalrats im Juli Neufassung der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zur Mobilarbeit in der BA Viele Kolleginnen und Kollegen werden sich fragen, warum es überhaupt nötig war Änderungen an der Dienstvereinbarung (DV) vorzunehmen. Dazu die wesentlichsten Aspekte kurz zusammengefasst: 1. Das Kontingent für Telearbeit wird bundesweit um erhöht. 2. Die Möglichkeit zur Telearbeit wird auf die Kolleginnen und Kollegen mit Betreuungsund Pflegepflichten konzentriert. 3. Es sind Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb eines Regionaldirektionsbezirks sicherzustellen. 4. Für bestehende Vereinbarungen zur Telearbeit besteht ein Bestandsschutz bis zum So positiv z. B. die Erhöhung des Kontingents ist, so wenig werden viele womöglich verstehen, warum die bisherigen teilnahmeberechtigten Personenkreise nicht beibehalten werden konnten. Dazu gibt es nach Auffassung des Hauptpersonalrats einleuchtende Gründe: 1. Der Arbeitgeber BA war nicht bereit über das Kontingent hinaus entsprechende Telearbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 2. Bei der bestehenden Obergrenze mussten bereits in der Vergangenheit Anträge von Kolleginnen und Kollegen mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen mangels Masse in einem erheblichen Umfang abgelehnt werden. 3. Die Personalvertretung steht für diese Personenkreise in einer besonderen und bevorrechtigten Verpflichtung; um dieser gerecht werden zu können mussten bei dem zur Verfügung stehenden Kontingent anderweitig Einschränkungen erfolgen. 4. Für die Personenkreise der schwerbehinderten Menschen bzw. Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bestehen höherrangige Ansprüche u.a. nach 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX. Sofern z. B. auf Grund der Art und Schwere der Behinderung Telearbeit notwendig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet einen entsprechenden leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des BEM werden entsprechende verbindliche Vereinbarungen im Wieder- 1

2 eingliederungsverfahren getroffen. Diese Ansprüche werden nicht auf das Kontingent der Telearbeitsplätze angerechnet. Der vollständige Text der neuen Dienstvereinbarung (einschließlich dazugehöriger HE/GA) wird in Kürze im Intranet verfügbar sein. Zugriff von extern auf das BA-Intranet für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit Für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit wurde der Zugriff von extern auf Informationen im BA-Intranet mit einem LZA-Note-Notebook-Lite über einen Zeitraum von einem Jahr pilotiert. Um weitere Erfahrungen zu sammeln, wird die Pilotierung bis verlängert. Weiterentwicklung ERP-Personal und ERP-Business-Warehouse (Personal) Versionsbeschreibung für die Programmversion P 52 (Einsatz am ) Mit der Version P52 werden Anforderungen und Anpassungen umgesetzt, die aus den Internen Services (IS) Personal an SEP42 im IT-Systemhaus (Support ERP) oder die Zentrale herangetragen, über die POE-Bereiche definiert sowie im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen erforderlich wurden. Weiterentwicklung VerBIS Versionsbeschreibung PRV / P 52 Mit der PRV (geplanter Einsatz am ) werden Anforderungen umgesetzt, die zum einen aus den Agenturen und Jobcentern an die Zentrale herangetragen und zum anderen über die Fachbereiche der Zentrale definiert wurden. Die Einführung der neuen Version erfordert keine gesonderte Qualifizierung. Weiterentwicklung der Prozesse im Kundenportal Für die Service Center SGB III sind die Gesprächsleitfäden, für die Eingangszonen SGB III die Gesprächsleitfäden / Arbeitshilfen, die Aufgabensteckbriefe sowie die Arbeitshilfe Operative Führungsprozesse aktualisiert worden. Für die Service Center SGB II und SGB III sind die Gesprächsgerüste aktualisiert. Für das Service Center Familienkasse wird eine Arbeitshilfe zu den Dokumentationsstandards eingeführt. 2

3 Pilotierung der IT-Oberfläche ROBASO (Rollenbasierte Oberflächen) und des Basisdienstes OPTEAMS (Operativer Team-Service) Zur Bearbeitung von Kundenanliegen nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Kundenportal derzeit viele IT-Verfahren. Zur Informationsbeschaffung und Datenerfassung sind deshalb eine Reihe an Verfahrenswechseln erforderlich. Daten werden teilweise redundant in verschiedenen IT-Verfahren erfasst. Dies erhöht den Pflegeaufwand, führt zu Inkonsistenzen und mangelnder Datenqualität. Die Benutzeroberflächen der verschiedenen IT-Verfahren sind nicht einheitlich, wodurch die Benutzerführung beeinträchtigt und die Erlernbarkeit vermindert wird. Gleiche Funktionalitäten sind in verschiedenen IT-Verfahren teilweise unterschiedlich umgesetzt. Die Vielzahl der verwendeten IT-Verfahren erschwert es, eine durchgängig hohe Qualität sicherzustellen. Mit der neuen Benutzeroberfläche ROBASO wird zukünftig eine innovative Form der IT- Unterstützung geschaffen, die eine einheitliche und prozessbasierte Bearbeitung von Kundenanliegen durchgängig ermöglicht. Durch rollenbasierte Oberflächen wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA eine flexible, geschäftsprozess- und benutzergruppenorientierte IT-Unterstützung zur Verfügung gestellt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies: Konsequente Prozessorientierung in Form von unmittelbarer Visualisierung von Geschäftsprozessen auf einer IT-Oberfläche. Berücksichtigung der Organisationsbereiche und der jeweils dazugehörigen Aufgaben entsprechend der Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK) bzw. auch des Dienstpostens. In den Prozessschritten werden nur die Funktionen zur Erfassung oder Änderung von Daten und Informationen angezeigt, die tatsächlich zur Erledigung der Aufgaben erforderlich sind. Vor der Flächeneinführung von ROBASO ist eine Pilotierung in den Dienststellen der Service Center Region Südwest sowie in den Regionaldirektionen Rheinland Pfalz-Saarland, Hessen und Baden-Württemberg vorgesehen. Die Pilotierung von ROBASO erfolgt ab dem (Programmversion 52) für vier Monate. In drei Wellen werden sukzessive immer mehr Eingangszonen der Agenturen für Arbeit, Operative Services und Service Center eingebunden. Da wesentliche Voraussetzung für ROBASO die Erfassung und Pflege von operativen Teams ist, wird der Basisdienst OPTEAMS im Zuge der ROBASO- Pilotierung ebenfalls erprobt. Die neue Benutzeroberfläche ROBASO soll während der Pilotierung im Arbeitsalltag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingangszonen, Service Center und Operativen Services im Rechtskreis SGB III erprobt werden. Schwerpunkte der Pilotierung sind die Erlangung von Erkenntnissen zur fachlichen Korrektheit und Nutzerfreundlichkeit sowie die Erprobung der IT-Oberfläche und neuen Prozessführung unter Live-Bedingungen (Systemstabilität und Verfügbarkeit). Zusätzlich erfolgt die Erprobung der Berechtigungsvergabe und der standortübergreifenden Zusammenarbeit. 3

4 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Eingangszonen und Service Centern bearbeiten Kundenanliegen während der Pilotierung ausschließlich prozessgeführt mittels RO- BASO. Die bisherigen IT-Verfahren werden benutzt, sofern der Geschäftsprozess in RO- BASO noch nicht vollständig abgebildet ist. BEO (Besucher-Eingangszonen-Organisation) wird hingegen in den Eingangszonen mit Pilotierungsbeginn ROBASO generell nicht mehr bedient. Die Auswertung der Daten soll in Abhängigkeit der ROBASO zukünftig über das neue noch einzuführende IT-Verfahren Operative Datenauswertungen (OPDA) erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Operativen Services in den Aufgabengebieten Alg Plus, AMDL, BEH, BAB/Reha und SB-AV nutzen die neue IT-Oberfläche ROBASO für die prozessuale Geschäftsfallbearbeitung. Für die übrigen OS-Aufgabengebieten SGG, OWI und KIA ist die Nutzung freigestellt, jedoch muss die tägliche Sichtung der in ROBASO geführten Aufgabenlisten und die Aufgabenbearbeitung sichergestellt werden. Die OS-Aufgabengebiete Regress, AÜG und Alg Erstattung/Grenzgänger sowie die Sonderaufgabengebiete FbW-Kostenzustimmung, Jugendwohnheimförderung, Arbeitsmarktzulassung und MobiPro nehmen nicht an der Pilotierung teil. Erprobung einer Videoberatung in der FamKa Bayern Süd (Aufgabengebiet Kinderzuschlag) Die Videoberatung als neuem Kommunikationskanal im Aufgabengebiet Kinderzuschlag soll an den Standorten Augsburg und Regensburg der Familienkasse Bayern Süd erprobt werden. Moderne Verwaltung soll auch und vor allem Nähe zu den Menschen bedeuten. Diese Nähe wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zur Verwaltung über die Wege und Medien finden, die in der gegebenen Situation ihren individuellen Präferenzen entsprechen. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen traditionellen und innovativen Kanälen wählen können ( Mehrkanal-Strategie ). Dabei gilt generell: Wo unsere Kundinnen und Kunden persönlichen Rat und Unterstützung suchen, erhalten sie diese. Die Bedürfnisse in den Regionen Deutschlands sind bereits heute sehr unterschiedlich und werden sich weiter differenzieren. Dazu gehört auch das Angebot, die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation stärker nutzen zu können. Gerade im Aufgabengebiet Kinderzuschlag der Familienkasse besteht ein ausgeprägter und regelmäßig artikulierter Bedarf an Information und Beratung über die Leistung, das Verfahren und weitere Zusammenhänge, müssen den Kundinnen und Kunden neben der rechtmäßigen und zeitnahen Entscheidung über ihren Antrag im Sinne einer Transparenz dieser Dienstleistung komplexe Zusammenhänge erklärt werden, tendieren viele Kundinnen und Kunden dazu, ihren Informationsbedarf nicht allein durch das Lesen von Informationen (Merkblätter, Internetangebot usw.), sondern durch persönliche Vorsprachen zu befriedigen, und gelingt es in der konkreten Gesprächssituation an den Kundenschaltern vor Ort nicht immer optimal, die nachgefragten Informationen in der individuell gewollten Ausführlichkeit oder auch Verständlichkeit zur bestmöglichen Zufriedenheit jeder einzelnen Kundin und jedes einzelnen Kunden zu vermitteln. 4

5 Die Videoberatung soll deshalb als neuer Kommunikationskanal für bestimmte Kundenanliegen im Aufgabengebiet Kinderzuschlag alternativ eröffnet und erprobt werden. Dieser Schritt hat keine Auswirkungen auf die Bedienung von Kundenanliegen bzw. deren Steuerung in anderen Aufgabengebieten der Familienkasse (z.b. Kindergeld). Die organisatorischen und personellen Regelungen werden weiterhin vollumfänglich auf Grundlage des gültigen Fachkonzeptes Familienkasse getroffen und durch die Erprobung nicht tangiert. Die Erprobung erfolgt in der Familienkasse Bayern Süd in der Zeit vom bis an den Standorten Augsburg und Regensburg. Ob es anschließend zu weiteren Erprobungen oder evtl. sogar zu einer Flächeneinführung kommen kann ist offen. IT-Verfahren DORA Einführung von neuen Rollen für die Großkundenberatung Seit der Einführung der Großkundenberatung (GKB) in die Linienorganisation der BA zum obliegt der RD Hessen die Steuerung dieser Organisationseinheit. Durch die geänderte Zuständigkeit ist es erforderlich, die RD Hessen als Bedarfsträger einzusetzen. Organisatorisch ist die Großkundenberatung in drei Regionalteams gegliedert: Region Nordost betreut Großunternehmen in den Regionaldirektionsbezirken Nord, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen-Bremen, Sachsen-Anhalt-Thüringen und Sachsen, Region West betreut Großunternehmen in den Regionaldirektionsbezirken Rheinland- Pfalz-Saarland, Nordrhein-Westfalen und Hessen, Region Süd betreut Großunternehmen in den Regionaldirektionsbezirken Bayern und Baden-Württemberg. Bisher hatte die Regionaldirektion nur aggregierte Daten ohne die zugehörigen Stellenangebote erhalten. Die Auswertungen dienen zur Qualitätssicherung und Evaluation der Prozesse GKB, vor allem bzgl. der Schnittstellen zwischen Agenturen für Arbeit und GKB, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Regionalteams GKB (Zugang, Bestand und Abgang von SteA, erfolgreich erledigte Aufträge), Operativen Binnensteuerung der GKB-Teams durch die Teamleitungen (Regionalleitungen) sowie operative Steuerung durch die Leitung GKB, Da es bisher in DORA keine Rollen für die GKB gibt, ist beabsichtigt, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt neue Rollen und Rechte einzuführen. Eine personenbezogene Auswertung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle kann damit nicht erstellt werden. 5

6 Verschlüsselung von s in der BA Zur Aufrechterhaltung und Erhöhung des Niveaus der Informationssicherheit in den BA- Geschäftsprozessen wird der Umgang mit der Verschlüsselung von sowohl bei der Kommunikation im BA-Intranet als auch externen Kommunikation mit Dritten geregelt. Voraussetzungen für die Nutzung der Verschlüsselungsmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine korrekt frei geschaltete, digitale Dienstkarte (ddk) bzw. Gästekarte. Zu schützende bzw. schützenswerte Informationen (z.b. Bewerbungsunterlagen) dürfen nur auf einem gesicherten elektronischen Wege mittels sowohl extern (z. B. Arbeitgeber) wie auch intern übertragen werden. Bei Nichtbeachtung besteht bei der Übertragung von zu schützenden Informationen die Gefahr, dass diese unbefugt offenbart (ggf. Verstoß gegen 203 StGB) und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen nach einem gesicherten elektronischen Austausch von personenbezogenen Daten, Sozialdaten und sensiblen Geschäftsdaten ist die Bereitstellung der Verschlüsselung bei Nutzung von sowohl innerhalb der BA als auch für die externe Kommunikation mit Dritten unter Berücksichtigung der Anforderungen der Informationssicherheit erforderlich. Damit wird bei der Übertragung dem Schutzbedarf der von der BA erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und den Sozialgesetzbüchern, insbesondere SGB I, II, III, X entsprochen. Sensible Informationen, insbesondere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten, Sozialdaten oder Geschäftsgeheimnissen, dürfen grundsätzlich nicht ungeschützt mit versendet werden. Bei Informationen der Schutzbedarfsklasse 2 und höher ist die Verschlüsselung der BA zu nutzen. HE/GA Einführung Geoinformationssystem ArcGIS Seit dem Jahr 2001 wird das Programm RegioGraph für die Gestaltung von Landkarten in der BA eingesetzt. Diese Software bietet jedoch nicht den für moderne Anwendungen (vorwiegend Online-Anwendungen) notwendigen Funktionsumfang. Aus diesem Grund wurde nach alternativen Anwendungen gesucht, welche das Gesamtspektrum der Anforderungen an eine zeitgemäße Kartenvisualisierung im Gesamtumfeld des Dienstleistungsangebots der BA abdecken kann. Dabei wurde das Produktpaket ArcGIS als passend identifiziert. Aus diesem Paket wird das Programm ArcGIS for Desktop die Software RegioGraph nach einer Phase des Parallelbetriebs ersetzen. Die Nutzung der Software erfolgt über Terminal-Server. Einführung einer Wissens- und Informationsplattform der Internen Beratung SGB II Es ist geplant, ab Mitte Juli 2015 eine Wissens- und Informationsplattform der Internen Beratung SGB II (WIP IB SGB II) auf MS-SharePoint-Basis einzurichten und dadurch das bisherige Excel-basierte Arbeitsmittel Beraterwerkzeugkasten abzulösen. Mittelfristig ist geplant, auch andere Elemente des Wissensmanagements der Internen Beratung SGB II in den SharePoint zu übernehmen. Durch die WIP IB SGB II ist es nicht möglich, personenbezogene Auswertungen vorzunehmen, die einen Rückschluss auf Verhalten und Leistung der Mitarbeiter/-innen ermöglichen. 6

7 Einführung eines Kundenreaktionsmanagement (KRM)-Boards Die Anwendung wird für ca Mitarbeiter bundesweit zum Einsatz kommen. Diese Mitarbeiter setzen sich aus rund 500 KRM-Beauftragten der Agenturen für Arbeit, den Regionaldirektionen, des zentralen KRM und den jeweiligen Jobcentern sowie Führungskräften mit Zugriff auf die KRM-Datenbank zusammen. Es werden verschiedene Dokumente, wie Textbausteine und Ansprechpartnerlisten hinterlegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine einheitliche Argumentationshilfe zur freiwilligen Nutzung angeboten wird, um eine Orientierungshilfe bzgl. geschäftspolitischer Standpunkte und der rechtlichen Darstellungen zu bieten. Dieses freiwillige Angebot soll dazu dienen, die Dienstleistungsqualität zu erhöhen. Durch die Nutzung einer neuen KRM-Anwendung auf Sharepoint-Basis können außerdem zeitnahe Anpassungen in den genannten Dokumenten vorgenommen werden, wodurch die Versorgung aktueller Informationen an alle KRM- Beauftragten sichergestellt ist. Die Dateien werden durch die KRM-Beauftragten lediglich aufgerufen. Eine Anpassung bzw. Bearbeitung und Neuerstellung der Dokumente erfolgt ausschließlich durch die Berechtigten des KRM zentral. Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Tagesordnungspunkte (beteiligungspflichtige Maßnahmen) Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zur Mobilarbeit in der BA (DV Telearbeit und Mobilarbeit) und HE/GA Zugriff von extern auf das BA-Intranet für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit (LZA-Notebook-Lite) Verlängerung der Pilotierung bis zum Weiterentwicklung ERP-Personal und ERP-Business-Warehouse (Personal) Versionsbeschreibung für die Programmversion P 52 (Einsatz am ) Weiterentwicklung VerBIS Versionsbeschreibung PRV / P 52 (geplanter Einsatz ) HE/GA Weiterentwicklung der Prozesse im Kundenportal HE/GA zur Pilotierung der IT-Oberfläche ROBASO (Rollenbasierte Oberflächen) und des Basisdienstes OPTEAMS (Operativer Team-Service) Erprobung einer Videoberatung in der FamKa Bayern Süd (Aufgabengebiet Kinderzuschlag) IT-Verfahren DORA Einführung von neuen Rollen für die Großkundenberatung HE/GA Verschlüsselung von s in der BA HE/GA Einführung Geoinformationssystem ArcGIS Einführung einer Wissens- und Informationsplattform der Internen Beratung SGB II Einführung eines KRM-Boards Neubelegung des Verwaltungszentrums in Nürnberg 7

8 Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Kenntnisnahmen (Informationen der Zentrale zu nicht beteiligungspflichtigen Maßnahmen) Wichtige Hinweise für die Familienkassen Juni 2015 Ist-Aufnahme zur strukturellen Gewährleistung des Vier-Augen-Prinzips im Aufgabengebiet Kinderzuschlag (KiZ) IT-Verfahren DORA Sonderauswertung zum Thema: Integrationspotenziale Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Aktualisierung der BEM-Flyer Verfahrensinformation SGB III Verteilung der Bearbeitungsaufforderungen BAB/Reha von ELNA2 in die eakte Information zum Sachstand der Pilotierung der elektronischen Akte (eakte) im Rechtskreis SGB II Aktualisierung Handbuch Personalwirtschaft Information zur Zusammenarbeit zwischen der BA und der Kultusministerkonferenz im Bereich der koordinierten Berufswahlvorbereitung/Berufsorientierung an Schulen Schulbefragung Entwicklung von Maßnahmen aus dem Projekt First-Choice Systemtechnische Unterstützung der fachlichen Weiterentwicklung des Personalentwicklungssystems der BA Freischaltung Talentprofil mit Programmversion P 53 (Einsatz ) Weiterentwicklung der Rekrutierung der BA 2014/15 Prozesshandbuch für die Traineerekrutierung zum Einstellungstermin IT Verfahren DORA Sonderauswertung zum Thema Arbeitgeber-Befragung zur Qualifizierungsberatung HE/GA 07/2015 Anmeldung (Zugang) an IT-Systemen der BA Auswertung der Stichtagsbeurteilungen 2015 Neue Benutzeroberfläche ARS Remedy IT Verfahren DORA Befristet fixe Auswertung im Ad hoc Verfahren zum Thema: Einstellung von Menschen mit Behinderung bei Mc Donalds Sonderaktion ab Juni 2015 Begleitmonitoring im Rahmen der Pilotierung von Weiterbildungsberatung; Auswertung der Daten HE/GA Mediale Begleitung der Internen ganzheitlichen Integrationsberatung SGB III Wichtige Hinweise Familienkassen Juli 2015 Verfahrensinfo SGB II und SGB III Änderungen der IT-Verfahren mit der Programmversion P 52 Verfahrensinformation SGB II und III des Bereichs IS vom August 2015 zu den Änderungen in den IT-Verfahren computerunterstützte Agenturrevision (coar) SGB II und III mit der Programmversion P 52 8

9 Die ver.di-mitglieder des Hauptpersonalrats wünschen allen Kolleginnen und Kollegen eine schöne und erholsame Ferien- bzw. Urlaubszeit und eine gesunde Heimkehr! Die nächste Ausgabe von ver.di-hpr-aktuell erscheint dann nach der HPR-Sitzung im September 2015! 9

10 Die Mitglieder der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat Vorsitzender Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Eberhard Einsiedler Iris Hundertmark Michael Nitsch Gertrud Eckert Gerd Wolf Sprecher/-innen der Ausschüsse: Ausschuss 1: Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt, Personalwirtschaft, Koordination ERP-Personal Ausschuss 2: Personalentwicklung- und -qualifizierung (Aus- und Fortbildung) Ausschuss 3: Markt und Integration Ausschuss 4: Operativer Service und Kundenportal Ausschuss 5: Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen Ausschuss 6: Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine IT-Angelegenheiten Anton Jopp Lisette Hörig Rolf-Peter Bruch Henrik Möckel Gertrud Eckert Franz Mevenkamp Thomas Berle Gerhard Wiener Griseldis Lamping Martina Wilmink Petra Wagner Brigitte Weyers Robert Buhse Petra Jungton Herausgegeben von: ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regensburger Str. 104, Nürnberg, Telefon (0911) , Fax (0911) Presserechtlich verantwortlich: Eberhard Einsiedler (Vorsitzender) Redaktion: Michael Nitsch s zu ver.di-hpr-aktuell bitte an: ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der BA im Internet erreichbar unter: 10

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