ifa Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
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- Johannes Frei
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1 Kapitel 2: Innovative Altersvorsorgeprodukte Helmholtzstraße 22 D Ulm phone +49 (0) 731/ fax +49 (0) 731/
2 Vorbemerkung Im zweiten Kapitel dieser Vorlesung beschäftigen wir uns mit Altersvorsorgeprodukten, mit denen Kapital fürs Alter aufgebaut werden kann Rein biometrische Produkte wie Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind somit nicht Gegenstand dieses Kapitels Der Schwerpunkt liegt auf fondsgebundenen Versicherungsprodukten mit Garantie Vorab gehen wir jedoch noch auf ausgewählte Aspekte des drei-schichten-systems in Deutschland (Kapitel 2.1) klassischer Lebens- und Rentenversicherungen (Kapitel 2.2) sowie normaler fondsgebundener Versicherungen ohne Garantie (Kapitel 2.3) ein. 2
3 2.1: Das 3-Schichten-System in Deutschland Helmholtzstraße 22 D Ulm phone +49 (0) 731/ fax +49 (0) 731/
4 Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Deutschland 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Deutschland Alterseinkünftegesetz (AEG) mit Gültigkeit seit dem Drei-Schichten-Modell 3. Schicht: u.a. private Lebensversicherung (Rente, Kapital) 2. Schicht: Staatlich geförderte Zusatzvorsorge betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente 1. Schicht: Basisvorsorge gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente (Rürup) 4
5 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 1. Schicht: Basisvorsorge a) gesetzliche Rentenversicherung ca. 50 Mio. Versicherte derzeit ca. 20 Mio. Rentner Rentenanpassungen werden in Zukunft geringer ausfallen Wir haben bereits gesehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu finanzieren Daher wurden gewisse staatlich geförderte kapitalgedeckte Systeme eingeführt. 5
6 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 1. Schicht: Basisvorsorge b) Basisrente (auch: Rürup-Rente, seit ) Kapital gedeckte Basisvorsorge (als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung) lebenslange, monatliche Leibrente frühestens ab Alter 62 ( Zwangsverrentung ) Ansprüche sind nicht vererbbar Hinterbliebenenrente möglich Ansprüche dürfen (wie die gesetzliche Rente) nicht veräußerbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar sein. sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung steuerbegünstigte Prämienzahlungen (Sonderausgabenabzug) Besteuerung aller Leistungen 6
7 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 1. Schicht: Basisvorsorge Grundidee der Besteuerung sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung steuerbegünstigte Prämienzahlungen bis zu EUR p.a. (GRV-Beiträge plus Basisrentenbeiträge!) Beiträge im Jahr 2005 waren nur zu 60% absetzbar linearer Anstieg um 2 %-Punkte p.a. (d.h. 74% in 2012) Ab 2025 sind alle Beiträge voll absetzbar. Für Veranlagungszeiträume ab 2010 sind die Beiträge nur dann steuerlich begünstigt, wenn der Basisrentenvertrag nach 5a AltZertG (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz) zertifiziert ist. Zertifizierung bedeutet lediglich die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. 7
8 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 1. Schicht: Basisvorsorge Grundidee der Besteuerung sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (Besteuerung aller Leistungen) In der Übergangsphase gilt: Der steuerfreie Teil einer Rente (Euro-Betrag) richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns nach dem Jahresbetrag der Rente im darauf folgenden Jahr Renten, die 2005 gezahlt wurden, waren zu 50% steuerpflichtig Prozentsatz steigt bis 2020 um 2% p.a. und dann bis 2040 um 1% p.a. Ab 2040 sind die dann beginnenden Renten voll steuerpflichtig. Änderung des Jahresbetrags: Bei regelmäßigen Anpassungen (z.b. Rentenerhöhungen) wird der steuerfreie Teil der Rente (Euro-Betrag) nicht neuberechnet. Neuberechnung z.b. bei komplizierteren Fällen (z.b. Rentennachzahlungen oder rückzahlungen, Wegfall eines Teils der Rente, ) Beispiele siehe BMF-Schreiben vom , Rdnrn
9 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 2. Schicht: betriebliche Altersversorgung bav in Deutschland extrem komplex 5 Durchführungswege Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds 3 Arten der Zusage Leistungszusage Beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Reine Beitragszusage existiert in Deutschland nicht 2 Arten der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert) 9
10 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht 2. Schicht: betriebliche Altersversorgung Grundidee der Besteuerung interne Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) kein Lohnzufluss in der Anwartschaftsphase Leistungen sind vollständig als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern ( volle nachgelagerte Besteuerung) externe Durchführungswege (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung) Beitragszahlungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, in gewissen Grenzen jedoch steuerfrei möglich. ( 3 Nr. 63 EStG: 4% GRV-BBG (West) [in 2012: EUR] EUR p.a.); auch Riester-Förderung möglich Leistungen aus steuerfreien Beiträgen sind vollständig (d.h. zu 100%) als sonstige Einkünfte zu versteuern ( insoweit nachgelagerte Besteuerung) Die übrigen Leistungen sind wie in der 3. Schicht zu versteuern. 10
11 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht Riester-Renten (seit ) staatlich geförderte private Altersvorsorge Förderung in Form von Zulagen auf privat eingezahlte Beiträge oder Steuerersparnis auch innerhalb der betrieblichen Altersversorgung möglich Anforderungen an die Produkte (Auswahl) staatlich zertifiziert (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, AltZertG) keine Auszahlung vor Alter 62 max. 30% als Einmalzahlung, Rest als lebenslange Leibrente Auszahlungsplan mit Restverrentung ab 85 möglich Bruttobeitragsgarantie bei Beginn der Rente Unisex-Kalkulation 11
12 Steuerliche Rahmenbedingungen in der ersten und zweiten Schicht Riester-Renten (seit ) Grundidee der Besteuerung/Zulagen Förderung in Form von Zulagen auf privat eingezahlte Beiträge oder Steuerersparnis Grundzulage (max. 154 EUR) Kinderzulage pro Kind (max. 185 EUR bzw. 300 EUR für ab 2008 Geborene) volle Zulage, falls ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 EUR erreicht wird evtl. Sonderausgabenabzug in Höhe des die Zulagen übersteigenden Teils des hypothetischen Steuervorteils, falls dies günstiger ist hypothetischer Steuervorteil = Steuerersparnis, die sich ergeben hätte, wenn Beiträge in Höhe von maximal EUR pro Jahr steuerfrei gewesen wären. sog. Günstigerprüfung Besteuerung der Leistungen Soweit die Auszahlungen auf geförderten Beiträgen beruhen, sind sie als sonstige Einkünfte zu 100% steuerpflichtig Die übrigen Leistungen sind wie in der 3. Schicht zu versteuern Schädliche Verwendung (im Gegensatz zur Basisrente grundsätzlich möglich) bei frühzeitiger Leistung (z.b. Kündigung oder vollständige Auszahlung bei Rentenbeginn) Folge: Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile 12
13 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht Vorbemerkungen 3. Schicht: private Vorsorge restliche Altersvorsorgeprodukte Vorbemerkung 1: Besteuerung in der 3. Schicht erfolgt vorgelagert, d.h. die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen gezahlt von den Leistungen sind (lediglich) die Erträge zu versteuern aber: Für Versicherungsprodukte existieren gewisse Vergünstigungen für Kapitalversicherungen Unter bestimmten Voraussetzungen ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig. für Rentenversicherungen In der Rentenphase ist nur der Ertragsanteil der Rente zu versteuern, d.h. insbesondere für aufgeschobene Renten: die Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Für die Besteuerung als Versicherungsprodukt ist eine nennenswerte Risikotragung erforderlich explizit ausgenommen: Vermögensverwaltende Verträge Details hierzu sind komplex und würden hier den Rahmen sprengen die wichtigsten Regeln folgen 13
14 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht Vorbemerkungen 3. Schicht: private Vorsorge restliche Altersvorsorgeprodukte Vorbemerkung 2: Die Besteuerung der Altersvorsorge wurde 2005 im Rahmen des AEG (Alterseinkünftegesetz) grundlegend geändert. Vor dem abgeschlossene Verträge werden jedoch noch nach dem alten System besteuert. Die alten Regelungen werden hier nicht vorgestellt. 14
15 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht die wichtigsten Regeln 3. Schicht: private Vorsorge restliche Altersvorsorgeprodukte Besteuerung einer Einmalzahlung Art der Auszahlung (z.b. Rückkauf, planmäßige Erlebensfallleistung) ist dabei ohne Einfluss auf Besteuerung Fall 1) Der Steuerpflichtige ist bei Erhalt der Leistung älter als 60 Jahre (62 Jahre für Verträge ab 2012) und der Vertrag läuft bereits seit mehr als 12 Jahren und der Vertrag weist eine nennenswerte Risikotragung auf Besteuerung von 50% des so genannten Unterschiedsbetrags (mit individuellem Steuersatz) Unterschiedsbetrag = Leistung Beiträge Fall 2) Die Bedingungen aus 1) sind nicht erfüllt Besteuerung von 100% des Unterschiedsbetrags bis 2009: mit individuellem Steuersatz seit 2009: mit Abgeltungsteuer (einziger Fall, in dem die Abgeltungsteuer die Versicherung direkt betrifft) 15
16 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht die wichtigsten Regeln 3. Schicht: private Vorsorge restliche Altersvorsorgeprodukte Besteuerung einer lebenslangen Rente Besteuerung hängt nicht davon ab, ob es sich um eine sofort beginnende oder eine aufgeschobene Rente handelt Jede Rente ist mit dem so genannten Ertragsanteil zu besteuern. Der Ertragsanteil ist eine Näherung für die Zinserträge, die der Versicherte nach Rentenbeginn mit seinem Kapital erwirtschaftet Beispiel: Ein bei Rentenbeginn 60jähriger muss 22% jeder Rentenzahlung versteuern, ein bei Rentenbeginn 65jähriger 18% Damit sind bei aufgeschobenen Renten alle Erträge, die vor Rentenbeginn angefallen sind, steuerfrei! Aber: Dies gilt nur, wenn gewisse Regeln eingehalten werden: gleich bleibende oder steigende Renten in Euro; lebenslange Rentenzahlung; Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos bereits bei Vertragsbeginn; Rentengarantiezeit darf die auf volle Jahre aufgerundete mittlere Lebenserwartung der versicherten Person bei Rentenbeginn nicht übersteigen Auch das ist stark vereinfacht es gibt nach wie vor Grauzonen, die Jahre nach der Einführung der aktuellen Regeln noch nicht klar sind! 16
17 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht Besonderheiten 3. Schicht: private Vorsorge restliche Altersvorsorgeprodukte Konsequenzen: 1. Benachteiligung von verrenteten Kapitallebensversicherungen Üblicherweise besitzen aufgeschobene Rentenversicherungen ein Kapitalwahlrecht. Wird dieses ausgeübt, so wird die Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase gleich besteuert wie eine Kapitalleistung einer Kapitallebensversicherung. Ferner besitzen Kapitallebensversicherungen oft eine Verrentungsoption. Wird diese ausgeübt, so entsteht ein steuerlicher Nachteil! Es wird zunächst der zur Verfügung stehende Betrag besteuert (als wäre er dem Kunden als Einmalzahlung zugeflossen) nur der Rest kann dann verrentet werden. Rente mit Kapitalwahloption ist also einer KLV mit Rentenoption vorzuziehen. Deshalb werden nahezu keine Kapitallebensversicherungen mehr verkauft. 2. Garantien werden noch langfristiger Aus steuerlichen Gründen muss bei aufgeschobenen Renten ein Langlebigkeitsrisiko bereits bei Vertragsbeginn übernommen werden Der Versicherer muss also i.w. schon bei Vertragsabschluss garantieren, zu welchen Konditionen er das angesparte Geld verrentet Dies erfordert oft auch das Abgeben einer Zinsgarantie 17
18 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht Der Ertragsanteil Was ist der Ertragsanteil? Die Rentenzahlungen bestehen zu einem Teil aus Rückzahlung des verrenteten Kapitals, zu einem Teil aus Erträgen. Wie hoch der Anteil der Erträge exakt ist, weiß man für jeden Kunden erst nach dessen Ableben. Die steuerlich relevanten Ertragsanteile sind eine grobe Approximation des Finanzministeriums für diesen Anteil Vereinfachende Annahmen: Jeder Kunde lebt genau bis zu seiner Lebenserwartung Konstanter Zins auf die Erträge bis dahin Die so berechneten Ertragsanteile sind im Einkommensteuergesetz tabelliert Beispiel: Ein bei Rentenbeginn 60jähriger muss 22% jeder Rentenzahlung versteuern, ein bei Rentenbeginn 65jähriger nur 18% Auch aufgeschobene Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Konsequenz: Alle Erträge aus der Ansparphase sind somit steuerfrei! 18
19 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht Der Ertragsanteil Tabelle der Ertragsanteile Alter Ertrags- Anteil Alter Ertrags- Anteil Alter Ertrags- Anteil Alter Ertrags- Anteil 0 to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to to from to to
20 Steuerliche Rahmenbedingungen in der dritten Schicht - Todesfallleistungen Todesfallleistungen ( und sonstige Kapitalleistungen bei Eintritt eines versicherten Risikos ) sind einkommensteuerfrei Es fällt jedoch ggf. Erbschaftssteuer an Relativ hohe Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad 20
21 2.2: Aktuelle Entwicklungen und wissenswerte Aspekte zu konventionellen Versicherungen Helmholtzstraße 22 D Ulm phone +49 (0) 731/ fax +49 (0) 731/
22 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Die detaillierte Funktionsweise von klassischen Lebens- und Rentenversicherungen (Prämienkalkulation, Reservierung, Überschussbeteiligung, etc.) ist nicht Gegenstand dieser Vorlesung Wir beschränken uns daher auf einige (subjektiv) ausgewählte Aspekte, die u.e. aktuell und von hoher Praxisrelevanz sind 22
23 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Die Grundidee konventioneller Lebens- und Rentenversicherungen (stark vereinfacht!) Die so genannten Sparbeiträge des Kunden (gezahlte Bruttobeiträge abzgl. Kosten ) werden jedes Jahr verzinst Mindestens mit dem so genannten Garantiezins (formal: Höchstrechnungszins) Sofern der Versicherer mit den Geldern des Kunden mehr erwirtschaftet als diesen Garantiezins, ist der Kunde mit mindestens 90% daran zu beteiligen (Überschussbeteiligung) Mindestbeteiligung gilt auch für Kostenüberschüsse (mindestens 50%) und biometrische Überschüsse (mindestens 75%). Sofern der Versicherer den Garantiezins nicht erwirtschaftet, muss er diesen aus eigenen Mitteln bezahlen Die Gelder aller Kunden liegen in einem Topf Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit 23
24 Konventionelle Garantien Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sehr langfristige Garantien gegeben werden i.d.r. in Höhe des aktuellen Höchstrechnungszinses und diese Garantien nicht explizit abgesichert werden Höchstrechnungszins Zeitraum Höchstrechnungszins 1946 Dezember % Januar 1987 Juni/Dezember % Juli 1994/Januar 1995 Juni % Juli 2000 Dezember % Seit Januar % Seit Januar ,25 % Seit Januar ,75% 24
25 Konventionelle Garantien Absicherung der gegebenen Garantien erfolgt in der Regel nur implizit, d.h. durch konservative Kapitalanlage und gewisse Pufferfunktionen in der Bilanz Konservative Kapitalanlage Regeln für die Kapitalanlage Grundprinzipien ( 54 VAG) Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung Zulässige Anlagearten ( 1 AnlV) Quantitative Beschränkungen ( 2 AnlV und BaFin R 15/2005 Beschränkungen der Anlagehöhe bei einem Schuldner ( 3 AnlV) Kongruenz und Belegenheit ( 4, 5 AnlV) Tatsächliche Kapitalanlagezusammensetzung deutlich konservativer als nach obigen Beschränkungen möglich 25
26 Konventionelle Garantien Absicherung der gegebenen Garantien erfolgt in der Regel nur implizit, d.h. durch konservative Kapitalanlage und gewisse Pufferfunktionen in der Bilanz Pufferfunktionen in der Bilanz Grundlage der Überschussbeteiligung der Versicherten stellt im Wesentlichen die so genannte Nettoverzinsung dar Verhältnis von Erträgen aus Kapitalanlagen zu Kapitalanlagen bezogen auf Buchwerte Lebensversicherer legen die Kundengelder am Kapitalmarkt an Diese liefern in jedem Jahr einen Ertrag, abhängig von der Kapitalmarktentwicklung (i.w. Zinsen und Aktien) Die Erträge werden aber nicht direkt weitergegeben In guten Jahren wird nur ein Teil der Erträge weitergegeben, der Rest geht in Reservepositionen z.b.: Buchwerte wachsen langsamer als Marktwerte stille Reserven z.b.: RfB (Passivreserven im Wesentlichen Pufferfunktion durch zeitliche Verzögerung der Gutschrift) In schlechten Jahren werden Teile der Reserven aufgelöst, sodass dem Kunden mehr als die Erträge des aktuellen Jahres gutgeschrieben werden Glättung 26
27 Konventionelle Garantien Konsequenzen der Puffer (Quelle: Albrecht) Aber: Die hier dargestellte Nettoverzinsungszeitreihe ist ein Marktdurchschnitt. Einzelne Versicherer hatten durchaus größere Ausreißer zu verbuchen. 27
28 Konventionelle Garantien Das geschilderte System funktioniert so lange sehr gut wie der Abstand zwischen Marktzinsen und garantierten Zinsen groß ist Zinsen nicht sehr stark fallen und lange unten bleiben nachdem Verträge mit relativ hohen Garantien verkauft wurden 11% 10% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Entwicklung des Zinsniveaus % durchschnittlicher 10% Garantiezins im Bestand deutscher Lebensversicherer 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Rendite 10jähriger festverzinslicher Staatsanleihen 60% des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts Garantiezins für das Neugeschäft 28
29 Konventionelle Garantien Die aktuelle Situation 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Seit Mitte der 90er Jahre sehr niedrige Zinsen (sehr lang anhaltende Niedrigzinsphase) Versicherer haben über lange Jahre mehr weitergegeben, als sie mit festverzinslichen Papieren verdienen konnten Versicherer mit vielen Aktien konnten diese Differenz in den Boomjahren gut ausgleichen Immer mehr Versicherer investierten daher Ende der 90er Jahre immer mehr Geld in Aktien Viele investierten erst kurz vor dem Crash und waren daher an den Gewinnen der 90er Jahre kaum beteiligt, mussten aber die Verluste nach März 2000 voll tragen. Viele Versicherer haben dennoch so lange wie möglich die Überschüsse konstant gehalten und Laufende Verzinsung der Versichertenguthaben dabei fast alle Schwankungsreserven aufgebraucht. (Rechnungszins + Überschuss) in % für in den Jahren fällige Es kam marktweit zu Reduktionen Überschüsse der Überschussbeteiligung. 7,27% 7,25% 7,24% 7,22% 7,13% 6,21% 4,87% 29 4,47% 4,42% 4,28% 4,30% 4,42% 4,30%
30 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Garantierte Rückkaufswerte (hier leicht vereinfacht dargestellt) 2008 wurde das VVG komplett überarbeitet In diesem Zusammenhang wurden garantierte Rückkaufswerte festgesetzt, welche im Wesentlichen für alle Produkte gelten, die eine garantierte Leistung besitzen Ökonomisch sinnvoll wäre, dass sich ein solcher Wert am Marktwert der garantierten Leistung orientiert Also z.b. garantierte Leistung mit Marktzinsen diskontiert Festgesetzt wurde aber das der Rückkaufswert mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechnet wird Ein Szenario: Zinsen steigen stark Aktueller Wert der festverzinslichen Wertpapiere der Versicherer fallen stark (obwohl diese alle versprochenen Zinszahlungen leisten werden und bei Ablauf die 100 leisten). Wenn Kunden stornieren, bekommen sie jedoch den garantierten Rückkaufswert Versicherer macht mit jedem Storno Verluste u.u. ist Storno für rationale Kunden die optimale Entscheidung Hierzu später mehr 30
31 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Beteiligung der Kunden an stillen Reserven 2008 wurde das VVG komplett überarbeitet In diesem Zusammenhang wurde eine Beteiligung der Kunden an stillen Reserven festgelegt nicht nur, wenn diese Reserven aufgelöst werden sondern immer, wenn ein Vertrag endet (Ablauf oder Storno), muss der Kunde mindestens 50% der auf seinen Vertrag entfallenden stillen Reserven bekommen Das Management des Risikos des Versicherers, das aus den langfristigen Garantien resultiert, wird erschwert! Die Vorschrift zur Beteiligung an Bewertungsreserven wird jedoch zeitnah abgeschwächt werden. 31
32 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Durationsmismatch Laufzeit der Verpflichtungen: i.d.r. > 12 Jahre; Durchschnitt 28 Jahre; Tendenz: Steigend Laufzeit der Kapitalanlagen: oft Neuanlage in 10-jährige Papiere Duration der Passiva ist wesentlich länger als Duration der Aktiva Das macht Versicherer anfällig gegen fallende Zinsen Banale Überlegung: Wenn ich langfristige Zinsgarantien mit kürzer laufenden Papieren bedecke, habe ich immer dann ein Problem, wenn die Papiere fällig werden und dann die Zinsen niedrig sind Natürlich ist das in einem Bestand komplexer, da laufend Papiere und Policen fällig werden und neu hinzukommen, aber das Grundproblem bleibt bestehen 32
33 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Durationsmismatch Lösungsmöglichkeiten Verlängerung der Laufzeit der Kapitalanlagen ausreichendes Angebot? zukünftige Wettbewerbsfähigkeit? (Man profitiert langsamer von steigenden Zinsen) Problem bei garantierten Rückkaufswerten wird größer! (s.o.) Verkürzung der Laufzeit der Verträge Vermutlich nicht möglich, da langfristige Verträge aus steuerlicher Sicht notwendig sind zeitlich befristete Garantien in lang laufenden Verträgen Nur für Neubestand möglich u.e: sehr sinnvoll (Aber: Keiner will/kann der Erste sein) Derzeit in der Branche sehr intensiv diskutiert Relevanz des Themas insbesondere auch im Hinblick auf Solvency II Duration Mismatch als Haupt-Treiber der SCR (erforderliches Solvenzkapital unter den neuen Regelungen) 33
34 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Time-Lag-Problem Versicherer brauchen höhere Zinsen, um höhere Garantien geben zu können bzw. höhere Überschüsse erwirtschaften zu können Aber: Wenn Marktzinsen steigen, wird es einen Time-Lag geben EU-Vorschrift: Der Höchstrechnungszins darf 60% des historischen Durchschnitts von Marktzinsen nicht übersteigen Wenn Zinsen steigen, dauert es u.u. relativ lange bis der Höchstrechnungszins signifikant steigt Alternativprodukte (z.b. Banksparpläne, Sparbuch, Festgeldanlagen, etc.) profitieren jedoch sofort von höheren Zinsen Dies gilt auch für gewisse Fondsgebundene Produkte, z.b. Variable Annuities (siehe ) Da auch die Aktiva nur nach und nach in höher verzinsliche Papiere umgeschichtet werden, wird auch die Überschussbeteiligung nur sehr langsam von höheren Zinsen profitieren Die Lebensversicherung würde also in einem solchen Szenario wegen des Time-Lag relativ zu anderen Produkten an Attraktivität verlieren 34
35 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Time-Lag-Problem Ferner: Sollte es zu einem raschen und relativ starken Zinsanstieg kommen, so wäre es wegen der garantierten Rückkaufswerte u.u. sogar für viele Bestandskunden sinnvoll, bestehende Verträge zu stornieren und das Geld zu einem höheren Zinssatz woanders anzulegen Meine persönliche Meinung: Der Großteil der Kunden ist per se nicht finanzrational, aber ein auslösendes Moment (Presse, größere Vertriebsorganisationen, etc.) kann ein solches Verhalten bei zahlreichen Kunden gleichzeitig auslösen In diesem Fall würden Versicherer aus jedem Storno Verluste erleiden Sofern der 169 VVG in diesem Fall nicht außer Kraft gesetzt wird Diese Verluste würden dazu führen, dass die Überschussbeteiligung noch langsamer steigt und es noch länger dauert, bis Versicherer mit klassischen Produkten wieder wettbewerbsfähig sind Fazit: Versicherer brauchen höhere Zinsen, um das Geschäftsmodell konventioneller Garantien nachhaltig betreiben zu können, die Phase des Zinsanstiegs ist aber potenziell gefährlich. 35
36 Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen Weitere Aspekte Protektor Protektor war Anfangs eine freiwillige Einrichtung deutscher Versicherer Im Jahr 2004 wurde ein gesetzlicher Sicherungsfonds geschaffen. Dessen Aufgaben wurden auf Protektor übertragen Der Sicherungsfonds ist eine gesetzliche Sicherungseinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Er wird durch die Beiträge seiner Mitglieder finanziert und steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (Vgl. 124 ff VAG) Wenn alle Versuche zur Sanierung eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens aus eigener Kraft gescheitert sind, ordnet die BaFin die Übertragung der Versicherungsverträge auf den Sicherungsfonds an. Protektor übernimmt und verwaltet die Verträge des Not leidenden Unternehmens und saniert insbesondere die Kapitalanlagen. Nach der Übertragung werden die Versicherungsverträge prinzipiell unverändert fortgesetzt. Alle Rechte, die im Lebensversicherungsvertrag vereinbart wurden, bleiben erhalten und werden im gesetzlich vorgesehenen Rahmen erfüllt. Das Vermögen des Sicherungsfonds wird durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebaut. Der Sicherungsfonds erhebt von seinen Mitgliedern Jahresbeiträge in einer Gesamthöhe von rund 100 Millionen Euro. Das geschieht so lange, bis ein Sicherungsvermögen von rund 500 Millionen Euro aufgebaut ist. Im Sanierungsfall kann Protektor weitere 500 Millionen Euro erheben. Erst wenn auch diese Mittel nicht ausreichen, setzt die BaFin die Verpflichtungen aus den Verträgen um bis zu 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab. Außerdem kann die Aufsichtsbehörde Anordnungen treffen, um einen außergewöhnlichen Anstieg bei den vorzeitigen Vertragsbeendigungen zu verhindern. 36
37 2.3: Wissenswertes über Fondspolicen ohne Garantie Helmholtzstraße 22 D Ulm phone +49 (0) 731/ fax +49 (0) 731/
38 Was sind fondsgebundene Lebensversicherungen? Grundlage: 54b VAG (1) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen in 1. Anteilen an einem Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird, 2. von einer Investmentgesellschaft ausgegebenen Anteilen oder 3. für das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zugelassenen Werten, ausgenommen Geld, vorsehen, sind die Bestände der hierfür zu bildenden Abteilung des Sicherungsvermögens (Anlagestock) in den betroffenen Werten anzulegen. (2) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen direkt an einen Aktienindex oder an andere als die in Absatz 1 genannten Bezugswerte binden, ist für jede Anlageart ein Anlagestock zu bilden. Die Bestände dieser Anlagestöcke sind anzulegen in Anteilen, die den Bezugswert darstellen, oder, sofern keine Anteile gebildet werden, in Vermögenswerten, die denjenigen Werten entsprechen, auf denen der besondere Bezugswert beruht und die ausreichend sicher und veräußerbar sind. (3) 54 findet für die Bestände der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anlagestöcke keine Anwendung. Schließen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Versicherungsleistungen jedoch eine garantierte Mindestleistung ein, so ist auf die Anlagen, die zur Bedeckung der dafür erforderlichen zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen dienen, 54 anzuwenden. November 2012 Innovative Altersvorsorgeprodukte 38
39 Was sind fondsgebundene Lebensversicherungen? Das bedeutet: Im Gegensatz zu klassischen Lebens- und Rentenversicherungen: mit kollektiver Kapitalanlage Höchstrechnungszinssatz, welcher (in Verbindung mit vorgeschriebener Kalkulation der Rückkaufswerte) de facto einem Garantiezins entspricht. Zur Sicherstellung dessen, muss der Versicherer die Vorschriften der Anlageverordnung erfüllen Kapitalanlagerisiko beim Versicherer gibt es bei Fondspolicen: individuelle Kapitalanlage keine Garantie, sondern das Deckungskapital schwankt mit der Wertentwicklung der gewählten Kapitalanlage (im Folgenden Fonds genannt es sind grundsätzlich auch andere Kapitalanlagen denkbar) Kapitalanlagerisiko beim Versicherungsnehmer Bilanzierung beim Versicherer (Aktivseite) stets zum Marktwert 54b (3) VAG lässt ausdrücklich auch zu, dass der Versicherer eine Garantie ausspricht (z.b. eine Mindestleistung, die selbst dann bezahlt wird, wenn die gewählten Fonds schlecht performen). Unter Umständen kann das zu zusätzlichen Rückstellungen führen November 2012 Innovative Altersvorsorgeprodukte 39
40 Einfaches Beispiel Der Versicherer bietet ein so genanntes Fondsuniversum an Der Kunde wählt aus diesem Fondsuniversum einen oder mehrere aus. Falls mehrere: Zusätzlich Vorgabe eines Mischungsverhältnisses z.b. 40% Fonds A, 60% Fonds B Die Sparbeiträge des Kunden (d.h. die bezahlten Bruttobeiträge abzgl. Kosten, die vom Beitrag entnommen werden) werden in den oder die gewählten Fonds investiert in obigem Beispiel, (Annahme: 100 Monatsbeitrag, 10% beta-kosten, keine weiteren Kosten): Jeden Monat 40% von 90 also 36 in Fonds A und 60% von 90 also 54 in Fonds B Das Deckungskapital entwickelt sich mit der Wertentwicklung der Fonds Wenn beispielsweise im ersten Monat Fonds A um 10% fällt und Fonds B um 20% steigt, dann besitzt der Kunde unmittelbar vor Bezahlung des 2. Monatsbeitrags gerade 36*0,9 + 54*1,2 = 97,20 Das nennt man retrospektive Kalkulation Die Deckungsrückstellung wird nicht prospektiv über Diskontierung zukünftiger Prämien und Leistungen sondern über die retrospektive, historische Entwicklung der Kapitalanlagen bestimmt. November 2012 Innovative Altersvorsorgeprodukte 40
41 Einfaches Beispiel Der Kunde kann jederzeit Shiften und Switchen Shift: Umschichten des angesparten Guthabens (oder von Teilen hiervon) in einen oder mehrere andere Fonds In obigem Beispiel: Nach 10 Jahren hat der Kunde in Fonds A und in Fonds B Er beauftragt seinen Versicherer, aus dem Guthaben im Fonds B in Fonds C zu Shiften. Künftige Beiträge sind hiervon nicht betroffen und werden weiterhin zu 40% in Fonds A und zu 60% in Fonds B investiert Switch: Bestimmen, dass künftige Beiträge neu angelegt werden In obigem Beispiel: Nach 10 Jahren hat der Kunde in Fonds A und in Fonds B Er beauftragt seinen Versicherer, künftige Beiträge zu 100% in Fonds C anzulegen Das bestehende Guthaben ist hiervon nicht betroffen. Die bereits angesparten bleiben weiterhin in Fonds A und B liegen und entwickeln sich anhand der Wertentwicklung dieser Fonds. Oft: Kombination von Shift und Switch: In obigem Beispiel: Alle angesparten Fondsanteile verkaufen, die z.b. 70:30 in Fonds C und D aufteilen. Künftige Beiträge gehen auch 70:30 in Fonds C und D. November 2012 Innovative Altersvorsorgeprodukte 41
Kapitel 2. Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten. Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr. Jochen Ruß. www.ifa-ulm.de
Kapitel 2 Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr. Jochen Ruß www.ifa-ulm.de Vorbemerkung Die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten in Deutschland ist extrem komplex.
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