Salzburger Landesrechnungshof. Bericht. über den. Rechnungsabschluss 2012 des Landes Salzburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Salzburger Landesrechnungshof. Bericht. über den. Rechnungsabschluss 2012 des Landes Salzburg"

Transkript

1 Salzburger Landesrechnungshof Bericht über den Rechnungsabschluss 2012 des Landes Salzburg Oktober /156/7-2013

2 K u r z f a s s u n g Der Landesrechnungshof prüfte den Rechnungsabschluss (RA) des Landes für das Rechnungsjahr Die Prüfung konzentrierte sich vor allem auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung und der Nachweise sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haushalts- und Finanzsituation des Landes Salzburg wurde analysiert. Die Finanzcausa erschwerte die Prüfung des RA 2012 erheblich. Dazu trugen die angespannte Personalsituation und der Mitarbeiterwechsel in wesentlichen Positionen in der Finanzabteilung bei. In weiterer Folge konnte die bereits auf 1. August 2013 verlängerte gesetzliche Frist für die Übermittlung an den LRH nicht für alle Teile des RA eingehalten werden. Auch konnte eine aktualisierte mittelfristige Finanzplanung nicht fristgerecht vorgelegt werden. Bedingt durch den späten Buchungsschluss Ende Juli 2013 waren Vorarbeiten zur Prüfung nur eingeschränkt möglich. Der zum Zeitpunkt der Prüfung interimistische Leiter der Finanzabteilung gab keine Vollständigkeitserklärung ab. Bei der Erstellung des VA und RA 2012 wurden einzelne Vorschriften der VRV nicht eingehalten. So waren Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements im VA überwiegend nicht enthalten, auch wurde das Bruttoprinzip in der voranschlagswirksamen und voranschlagsunwirksamen Gebarung verletzt. Die VRV überlässt es den Ländern, für bestimmte Bereiche Ausführungsbestimmungen zu erlassen; für das Land Salzburg fehlen etwa Regelungen für die Darstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung sowie der nicht fälligen Verwaltungsschulden. Der LRH erachtet die Modernisierung des bestehenden Rechnungswesens sowie eine Anpassung des Landeshaushaltsrechts als unumgänglich. Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen sowie des außerordentlichen Haushaltes betrugen insgesamt 2.561,8 Mio. Euro und lagen um 8,6 % oder 202,8 Mio. Euro über dem VA. Von den gesamten Ausgaben entfielen 1.896,2 Mio. Euro bzw. 73,0 % auf Pflichtausgaben und 692,5 Mio. Euro oder 27,0 % auf Ermessensausgaben. Die Finanzschulden des Landes Salzburg zum 31. Dezember 2012 betrugen rund 3,5 Mrd. Euro. Darin enthalten waren Haushaltsschulden in Höhe von 969 Mio. Euro und außerordentliche Schulden in Höhe von 2.537,4 Mio. Euro. Die außerordentlichen Schulden resultieren aus Darlehensaufnahmen, die in den vergangenen Jahren entgegen haushaltsrechtlicher Bestimmungen in der voranschlagsunwirk- Seite 2

3 samen Gebarung erfasst worden waren. Im RA 2012 sind Wertpapiere und Derivate in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro ausgewiesen. Das Finanzmanagement des Landes Salzburg wurde überwiegend in der voranschlagsunwirksamen Gebarung abgewickelt. Der Saldo der Einnahmen und Ausgaben der Finanzmanagementkonten der voranschlagsunwirksamen Gebarung zeigt einen Einnahmenüberschuss in Höhe von 167,8 Mio. Euro. Dieser Saldo resultiert aus Darlehensaufnahmen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung und wurde unter dem Titel Abwicklung Finanzmanagement in den ordentlichen Haushalt übernommen. Dies führte in weiterer Folge zu einer Verschiebung von außerordentlichen Schulden zu Haushaltsschulden. Zudem enthält der Bericht des LRH folgende Feststellungen und Empfehlungen: Im Zuge der geplanten Reform der Haushaltsführung ist ein Entwicklungskonzept bzw. eine darauf abgestimmte IT-Strategie für das Rechnungswesen zu erstellen. In diesem Zusammenhang weist der LRH darauf hin, dass die Umstellung bzw. die Adaption von IT-Systemen ein zeit- und ressourcenaufwendiger Prozess ist. Entsprechende Entscheidungen sind zeitgerecht zu fällen. Die Nachvollziehbarkeit des Kassenabschlusses für das Hauptkonto war nur indirekt durch komplizierte Rückrechnungen möglich. Deshalb fordert der LRH, dass der Kassenabschluss zu einem einheitlichen Stichtag (31. Dezember) erstellt wird und danach keine Geldbewegungen auf Rechnung des abgelaufenen Jahres stattfinden. Zusätzlich sollten in den Kassenabschluss auch die Konten und Geldbestände der Bezirkshauptmannschaften und der Landesbetriebe eingebunden werden. Bei den Haushaltsüberschreitungen weist der LRH darauf hin, dass die Genehmigungspflichten des Landtages und der Landesregierung stark eingeschränkt sind. Nur ein kleiner Anteil wird dem Landtag bzw. der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Dadurch ist eine entscheidende Kontrolle des Budgetvollzuges nur begrenzt möglich. Der LRH empfiehlt die Arbeitsabläufe zu verbessern und eine Überarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die wirkungsvolle Kontrollen durch den Landtag und den LRH ermöglichen und die Flexibilität im Budgetvollzug gewährleisten. Als Ergänzung zur relativen Obergrenze für Kreditverschiebungen soll eine betragsmäßige Höchstgrenze festgelegt werden. Seite 3

4 Im Zusammenhang mit genehmigten Haushaltsüberschreitungen wurden erforderliche Rücklagenbuchungen in Höhe von insgesamt rund 1,45 Mio. Euro nicht durchgeführt. Dies liefert Hinweise auf organisatorische Schwachstellen im Arbeitsablauf und auf Mängel in den Kontrollroutinen des Buchhaltungssystems. Der LRH kritisiert, dass Umbuchungen und Entnahmen von Rücklagen durchgeführt wurden, die den gesetzlichen Bestimmungen des LHG widersprechen. Für die Aufarbeitung der Finanzcausa wurde das Konto Finanzmanagement eingerichtet, es weist einen offenen Saldo von 319,5 Mio. Euro aus. In der Beilage Finanzmanagement wird dieser Saldo nicht erläutert. Dadurch wird die Aussagekraft des RA 2012 eingeschränkt. Wie dieser Saldo im Jahr 2013 bereinigt werden soll und welche Auswirkungen sich daraus für den RA 2013 ergeben, wurde nicht ausgeführt. Auf Grund der Anzahl der Geschäftsfälle, die bei der Aufarbeitung des Finanzmanagements analysiert wurden, und der im Bericht angeführten Mängel kann der LRH die Vollständigkeit der Ergebnisse und die richtige Zuordnung der Geschäftsfälle nicht bestätigen. Differenzen zwischen dem Ergebnis der Analyse des Finanzmanagements und dem Nachweis über aufgenommene Darlehen sind nicht erläutert. Insbesondere für den Bereich Aufnahme und Tilgung von Darlehen ist der Aussagegehalt der Analyse des Finanzmanagements in Frage zu stellen. Der LRH bemängelt die wenig aussagefähige Darstellung des Vermögens des Landes in den Beilagen zum RA. Das Land Salzburg hat bislang keine Regelungen für die bilanzmäßige Darstellung seines Vermögens und seiner Schulden erlassen. Wesentliche Positionen und deren Veränderung, wie etwa die Verminderung des Eigenkapitals, sind nicht schriftlich erläutert worden. Für die Erstellung der Nachweise über den Stand der nicht fälligen Verwaltungsforderungen sowie der nicht fälligen Verwaltungsschulden gibt es keine klaren Regelungen. Daher sind diese Nachweise nur eingeschränkt aussagefähig und für den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht geeignet. Der LRH empfiehlt, dass sich das Land Salzburg verstärkt um eine einheitliche Regelung im Wege des VRV-Komitees bemüht. Zusätzlich sollten die Verwaltungsforderungen und Verwaltungsschulden durch das Land jährlich neu bewertet werden. Seite 4

5 Die saldierte Einbuchung von Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements führte zu einer verkürzten Darstellung des Rechnungsquerschnitts und zu unrichtigen Zuordnungen einzelner Beträge. Dies hat direkten Einfluss auf die Ermittlung und Aussagekraft des Maastricht- Ergebnisses. Der LRH hält es für erforderlich, bei der Ermittlung des Finanzierungssaldo laut ESVG 95 in Zukunft die bisher unberücksichtigten Salden von außerbudgetären Einheiten auszuweisen. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungen sind transparent im RA auszuweisen. Der LRH fordert die Differenzbegründungen in Zukunft für alle Haushaltsansätze so abzufassen, dass aus der Beschreibung für den Leser klar erkennbar ist, welche nachvollziehbaren Gründe die Abweichung von dem jeweils veranschlagten Wert verursachten. Im RA 2012 waren Haftungen für einzelne Kredite nicht erfasst. Die ausgewiesenen Haftungen betrugen zum 31. Dezember 2012 rund 1,8 Mrd. Euro. Die Summe der nach Risikoklassen gewichteten Haftungen wäre demnach bei 275 Mio. Euro gelegen, das entspräche einem Ausnützungsgrad von rund 56 % der gemäß Finanzrahmengesetz zulässigen Haftungsobergrenze. Der LRH fordert, zukünftig alle vom Land übernommenen Haftungen im Nachweis anzuführen. Im Nachweis der gegebenen Darlehen waren einzelne Darlehen nicht bzw. nicht korrekt erfasst. Die gesamten Personalausgaben des Landes abzüglich der Refundierungen erhöhten sich von rund 194 Mio. Euro im Jahr 2008 auf rund 217 Mio. Euro im Jahr Dies entspricht einer Steigerung von rund 12 % oder durchschnittlich rund 3 % im Jahr. Refundierungen werden im Wesentlichen vom Bund und von den Salzburger Landeskliniken geleistet. Die Gesamtnettobelastung des Landes für Personal hat sich im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio. Euro erhöht. Im Bereich der Landesverwaltung betrugen im Jahr 2012 die Aktivbezüge aller Bediensteten rund 151,1 Mio. Euro und waren damit rund 1,2 Mio. Euro höher als budgetiert. Ein Vergleich der Dienstpostenstände zum Jahresende 2008 und 2012 ergab eine Reduktion von rund 95 besetzten Dienstposten. Die im Landeshaushaltgesetz 2010 vorgegebene Einsparung von insgesamt 140 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in der Landesverwaltung bis zum Jahre Seite 5

6 2011 hätte auch unter Anwendung eines längeren Beobachtungszeitraumes eine größere Reduktion erfordert. Gegenläufig zu der Entwicklung in den Vorjahren hat sich im Jahr 2012 der Personalstand um rund sieben VZÄ erhöht. Der Vergleich der Dienstpostenstände der SALK zum Jahresende 2008 und 2012 zeigt insgesamt eine Zunahme der besetzten Dienstposten um 302 VZÄ - trotz Einsparungsvorgabe für die Jahre 2010 und 2011 von in Summe 60 Dienstposten im nichtmedizinischen Bereich. Wie schon in den Berichten Personal in den SALK (Oktober 2008), "Personal in den SALK" (März 2012) und Rechnungsabschluss 2011 des Landes Salzburg (Juni 2012) fordert der LRH eine richtlinienkonforme Gliederung des Stellenplans im Voranschlag für den Bereich der SALK. Seite 6

7 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s / G l o s s a r Allgemeines Vorbemerkungen Grundlage und Umfang der Prüfung Aufbau des Berichtes Rechtliche Grundlagen Voranschlag Wesentliche Vorgaben Vergleich der Voranschläge 2011 bis Rechnungsabschluss Kassenabschluss Haushaltsrechnung Haushaltsüberschreitungen Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts Ausgaben Einnahmen Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen ausgewählter Gruppen Schließliche Zahlungsrückstände Beilagen zum Rechnungsabschluss Rücklagen Vorschüsse und Verwahrgelder Finanzmanagement Analyse der Buchungen im Finanzmanagement Verrechnung Land - Landeswohnbaufonds Seite 7

8 5.4. Vermögensrechnung Finanzschulden des Landes Salzburg Haushaltsschulden Außerordentliche Schulden Nicht fällige Verwaltungsschulden Rechnungsquerschnitt Laufende Gebarung Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Finanztransaktionen Maastricht-Ergebnis Finanzierungssaldo gemäß ESVG Beteiligungen des Landes Salzburg Haftungen des Landes Salzburg Gegebene Darlehen Personal Landeshaushaltsgesetz und Beschlüsse der Landesregierung Personalausgaben Aktivbezüge und Pensionen Aktivbezüge Landesverwaltung - Vergleich VA und RA Ersätze und Refundierungen Freie Dienstverträge Personalstand Nachweis über besetzte Dienstposten Landesverwaltung Soll-Ist-Vergleich Landeskliniken Soll-Ist-Vergleich Differenzbegründung Leistungen für Personal Landeskliniken Landeslehrer Soll-Ist-Vergleich Anhang: Stellungnahme des Amtes der Salzburger Landesregierung Seite 8

9 A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s / G l o s s a r AMS Arbeitsmarktservice a.o. Haushalt Außerordentlicher Haushalt ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Auslaufzeitraum Einnahmen und Ausgaben können bis Ende Jänner des folgenden Rechnungsjahres zu Lasten des abgelaufenen Rechnungsjahres gebucht werden. Barverlag Zweckgebundener Geldbetrag für einzelne Dienststellen und betriebsähnliche Einrichtungen, der von der Landesbuchhaltung vorschussweise ausgezahlt wird. Die Auszahlung wird in der durchlaufenden Gebarung verrechnet, nach Abrechnung durch die Dienststelle werden die tatsächlichen Ausgaben voranschlagswirksam verbucht. Bedarfszuweisungen Art der Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder (Gemeinden) und der Länder an die Gemeinden zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse oder zum Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsanteilen oder Schlüsselzuweisungen ergeben. BIP Bruttoinlandsprodukt: Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft. Es gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. BIP real Bruttoinlandsprodukt unabhängig von Preisniveauänderungen DKZ Dienststellenkennzahl: bezeichnet im Rechnungswesen des Landes den Verrechnungskreis der jeweiligen Organisationseinheit, z. B. DKZ Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung für Landtag, Landesregierung und Amt der Salzburger Landesregierung. ESVG 1995 Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung: Darin sind international übliche Berechnungsmethoden für Kenndaten definiert, z.b. für die Berechnung des Maastricht-Ergebnisses. FAG Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl I Nr 103/2007 GAF Gemeindeausgleichsfonds Seite 9

10 Ist (Abstattung) Die Kassenrechnung des Landes wird auf Basis der Ist- Zahlen dargestellt. Ist bedeutet den Zahlungsvollzug einer Vorschreibung, d.h. die Abstattung einer Forderung oder Verbindlichkeit. Kapitaltransferzahlungen Zahlungen für Investitionszwecke von/an Gebietskörperschaften oder an andere Träger des öffentlichen Rechts Konversionsdarlehen Umschuldungen von Förderungsfinanzierungen unter Gewährung von Nachlässen für aushaftende Förderungsdarlehen. Landesumlage Die Länder sind berechtigt, durch Landesgesetz ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut und die Gemeinden umzulegen. Diese Landesumlage darf lt. FAG ,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht übersteigen. LHG Landeshaushaltsgesetz LRH Salzburger Landesrechnungshof o. Haushalt Ordentlicher Haushalt Österreichischer Stabilitätspakt Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Verstärkung ihrer stabilitätsorientierten Budgetpolitik. Hintergrund ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich geordnete Budgets zu erzielen. RA Rechnungsabschluss SALK Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung SAGES Salzburger Gesundheitsfonds SAP Rechnungswesenprogramm, das der Bund und die Mehrzahl der Bundesländer verwenden. Soll (Vorschreibung) Die Haushaltsrechnung des Landes wird auf Basis der Soll-Zahlen (Vorschreibung bzw. Schuldigkeit) dargestellt. Bei Einnahmen das Recht auf eine Leistung (Forderung), bei Ausgaben die Pflicht zu einer Zahlung (Verbindlichkeit). Die Verbuchung erfolgt zum Zeitpunkt der Vorschreibung. Transferzahlungen Einnahmen und Ausgaben für Leistungen der öffentlichen Hand, aber auch von Unternehmen, ohne unmittelbare Gegenleistung UGB Unternehmensgesetzbuch Seite 10

11 VA Voranschlag VB Vertragsbedienstete Verstärkungsmittel Stellen einen zweckfreien Ausgabenbetrag zur Deckung von überplanmäßigen, ordentlichen Ausgaben dar und sollen bereits bei der Erstellung des VA die Deckung überplanmäßiger Ausgaben sicherstellen. Voranschlagsunwirksame Gebarung Auch durchlaufende Gebarung. Betrifft Einnahmen, die nicht endgültig für die Gebietskörperschaft eingenommen werden, sondern an Dritte weiterzuleiten sind und Ausgaben, die nicht in Erfüllung von Aufgaben der Gebietskörperschaft, sondern für Rechnung eines Dritten vollzogen werden. VRV Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997; BGBl Nr 787/1996 idgf. Mit dieser Verordnung werden Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt. VUF Versorgungs- und Unterstützungsfonds VWV Voranschlagswirksame Gebarung, auch Haushaltsrechnung: alle Einnahmen und Ausgaben, die in Vollziehung des Voranschlags endgültig der Gebietskörperschaft zufließen oder von dieser zu leisten sind. VZÄ Vollzeitäquivalent: Maßeinheit für die fiktive Anzahl der Vollzeitbeschäftigten Seite 11

12 1. Allgemeines 1.1. Vorbemerkungen (1) Der vorliegende Bericht des LRH wurde in mehrfacher Hinsicht in einer Sondersituation erarbeitet. Der überwiegende Teil des überdimensionierten Finanzmanagements wurde im Jahr 2012 wie in den Vorjahren in der voranschlagsunwirksamen Gebarung saldiert verbucht. Dies entsprach nicht den Bestimmungen der VRV und führte zu gravierenden Mängeln im Rechnungswesen. Die Vergabe von umfangreichen Vollmachten an eine Person in der Finanzabteilung bewirkte in der Vergangenheit, dass eine notwendige Trennung der Funktionen nicht vorhanden war. Daher fehlte ein wirksames Internes Kontrollsystem. In der Finanzabteilung war die Personalsituation seit Mitte des Jahres 2012 äußerst angespannt. Die zum Zeitpunkt der Prüfung im Budgetreferat tätigen Mitarbeiter waren zum überwiegenden Teil gänzlich neu in diesem Bereich. Auch die Mitarbeiter der anderen Referate in der Finanzabteilung hatten neben dem Tagesgeschäft eine Vielzahl von Aufgaben bei der Aufarbeitung der Finanzcausa und damit zusammenhängender Prüfungen zu bewältigen. Durch Mitarbeiterwechsel in wesentlichen Positionen kam es zu einem erheblichen Wissensverlust; für die Prüfung des LRH fehlten in bestimmten Bereichen erfahrene Ansprechpartner. Bedingt durch den späten Buchungsschluss Ende Juli 2013 waren Vorarbeiten für die Prüfung nur eingeschränkt möglich und sinnvoll. Teile des RA 2012 standen trotz Bemühungen der Finanzabteilung erst nach dem 1. August 2013 dem LRH zur Verfügung. Der vorliegende Bericht des LRH soll mit seinen Analysen, Empfehlungen und Kritikpunkten einen Beitrag zu Transparenz, Vollständigkeit und zum grundsätzlichen Verständnis der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse leisten. Der Bericht dokumentiert auch die Wichtigkeit, ein effizientes Internes Kontrollsystem aufzubauen. 1 1 Das Amt der Salzburger Landesregierung weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass diesbezüglich bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet und ein Projektauftrag erteilt worden sei für eine Interne Revision neu. Ziel sei die Einrichtung eines zweistufigen Kontrollsystems, das aus einem abteilungsinternen System und einer übergeordneten Controlling-Instanz bestehen soll. Seite 12

13 Der LRH weist darauf hin, dass der RA 2012 die Finanzlage des Landes Salzburg nur eingeschränkt abbildet. Wesentliche neue Erkenntnisse sowie weitere Ergebnisse der Abwicklung der Finanzcausa werden erst im RA 2013 ihren Niederschlag finden Grundlage und Umfang der Prüfung (1) Der LRH prüfte gemäß 6 Abs 1 lit a des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes 1993 den Rechnungsabschluss (RA) des Landes Salzburg für das Rechnungsjahr Die Prüfung umfasste insbesondere die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des RA und der Beilagen zum RA sowie eine Analyse der Haushaltsrechnung. Im Detail wird auf die Ergebnisse der Aufarbeitung der Finanzcausa und die daraus resultierenden Berichtigungen (Ein- und Umbuchungen) eingegangen. Abschließend wird der Bereich Personal behandelt. Durch Jahresvergleiche und Zeitreihen werden wirtschaftliche Entwicklungen und finanzpolitische Ziele verdeutlicht. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Rechnungsabschlüssen besteht der RA 2012 aus zwei Teilen. Teil I enthält den Kassenabschluss und die Haushaltsrechnung, Teil II die Unterabschlüsse der Hoheitsverwaltung und die Rechnungsabschlüsse der Landesbetriebe, Fonds und sonstige Gebarungsübersichten. Zudem wird der RA 2012 durch weitere Bände ergänzt. Diese enthalten die diversen Nachweise (Beilagen) zum RA sowie die Differenzbegründungen gegenüber dem Voranschlag (VA). Für das Jahr 2012 erstellte die Finanzabteilung zudem eine gesonderte Beilage Finanzmanagement. Diese enthält eine Darstellung der Buchungen auf den Finanzmanagementkonten sowie die Nachweise zu den Wertpapieren, Darlehen und Derivaten und den Jahresabschluss des Salzburger Landeswohnbaufonds. Als Folge der Finanzcausa konnte der vorläufige RA 2012 dem LRH nicht wie im Salzburger Landesrechnungshofgesetz vorgesehen bis 1. April 2013 zur Verfügung gestellt werden. Der Landtag erstreckte deshalb am 20. März 2013 in einer Gesetzesänderung die Frist auf 1. August Der LRH erhielt Teil I des RA 2012 am , Teil II und einen Teil der Beilagen am 6. August Die Beilage Finanzmanagement wurde am 29. August 2013 vorgelegt. 2 LGBl Nr 29/2013 Seite 13

14 Als Grundlage für die Prüfung dienten dem LRH primär der VA und RA 2012 sowie die einschlägigen Beschlüsse des Landtages und der Landesregierung. Im Weiteren stützte sich der LRH auf Berichte und Unterlagen, die von den bei der Aufarbeitung der Finanzcausa beigezogenen Experten (insbesondere Ithuba Capital AG und PwC Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH) erstellt worden waren. Aufgrund einer Entschließung des Landtages wird mit dem RA jährlich auch der Subventionsbericht vorgelegt. Dieser enthält einen detaillierten Verwendungsnachweis über die von der Landesregierung ohne gesetzliche oder rechtsverbindliche Verpflichtung gegebenen Subventionen. Der Subventionsbericht 2012 lag dem LRH zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vor und war nicht Gegenstand der Prüfung. Das Land Salzburg ist gemäß 4 Finanzrahmengesetz 2012 dazu verpflichtet, jeweils am Ende des Jahres eine mittelfristige Finanzplanung für fünf Jahre zu erstellen. Die zuletzt von der Finanzabteilung vorgelegte mittelfristige Finanzvorschau (Stabilitätsbericht vom 14. Dez mit Prognose 2013 bis 2017) wurde ein Jahr vor Bekanntwerden der Finanzcausa veröffentlicht. Ende des Jahres 2012 wurde aufgrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Finanzcausa keine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Prüfung lag dem LRH keine aktualisierte mittelfristige Finanzplanung vor, die die Folgen der Finanzcausa berücksichtigt. Laut Auskunft der Finanzabteilung werde Anfang des Jahres 2014 eine solche erstellt. (2) Der LRH merkt an, dass die Finanzabteilung den RA samt Beilagen nicht, wie gesetzlich vorgesehen, bis 1. August 2013 vollständig vorlegen konnte. Dies erschwerte die Prüftätigkeit des LRH. Der LRH zeigt Verständnis, dass bis dato die mittelfristige Finanzvorschau in Folge der Finanzcausa nicht aktualisiert wurde. Allerdings wurden dadurch die Bestimmungen des Finanzrahmengesetzes nicht eingehalten. Seite 14

15 (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung weist in seiner Gegenäußerung auf den, bedingt durch die Finanzcausa und deren Aufarbeitung, schwierigen Erstellungsprozess des RA 2012 hin. Wesentliche Inhalte der Beilage Finanzmanagement, wie die Aufstellung zu den Veranlagungen sowie zu den Schulden, seien jedoch bereits am in einer Erstversion zur Verfügung gestellt worden. Für den Beginn des Jahres 2014 sei vorgesehen, eine valide mittelfristige Finanzvorschau zu erstellen. (4) Der LRH bestätigt, dass eine Aufstellung zu den Veranlagungen und Schulden am 9. August 2013 übermittelt wurde. Aus der Sicht des LRH wesentliche Inhalte der Beilage Finanzmanagement wurden erst am 29. August 2013 zur Verfügung gestellt; das betrifft die Bruttodarstellung der Buchungen auf den Finanzmanagementkonten 2012 sowie entsprechende Erläuterungen. Seite 15

16 1.3. Aufbau des Berichtes (1) Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit (1) bezeichnet. Deren Bewertungen samt allfälligen Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen werden mit (2) gekennzeichnet und zusätzlich durch Schattierung hervorgehoben. Die zusammenfassende Gegenäußerung der Landesverwaltung - für diese abgegeben vom Amt der Salzburger Landesregierung - wird kursiv dargestellt und ist mit (3) kodiert. 3 Eine abschließende Äußerung des Landesrechnungshofes ist mit (4) gekennzeichnet und durch Schattierung hervorgehoben. Die vollständige Gegenäußerung ist dem Bericht als Anlage angeschlossen. Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet. Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. 3 In Einzelfällen sind Gegenäußerungen, die lediglich den Sachverhalt betreffen, als Fußnote eingefügt. Seite 16

17 2. Rechtliche Grundlagen (1) Die wesentlichen landesgesetzlichen Grundlagen für VA und RA finden sich im Artikel 44 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und im jeweiligen Landeshaushaltsgesetz. Das Landeshaushaltsgesetz 2012 wurde am 14. Dezember 2011 beschlossen. 4 Zudem waren rechtliche Vorschriften des Bundes, wie etwa die VRV, das Finanzausgleichsgesetz 2008 und der Österreichische Stabilitätspakt 2011 maßgeblich. Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 trat für das Land Salzburg im Gegensatz zu den anderen Bundesländern - mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Weitere Grundlagen für den VA und den RA 2012 waren: Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung für die Legislaturperiode 2009 bis 2014 Gemeinsame Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2010 bis einschließlich 2014 (im Landeshaushaltsgesetz 2010) 5 Salzburger Finanzrahmengesetz 2012 bis 2014 Richtlinien für den Landesvoranschlag 2012 ESVG 1995 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen). Formal sind noch immer das Landesrechnungsgesetz vom Jahre und die Landeshaushaltsverordnung 7 aus dem Jahr 1928 in Kraft. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen, wie weit diese rechtlichen Bestimmungen noch anzuwenden bzw. durch die VRV faktisch überholt sind. (2) In der VRV sind viele Ausführungsbestimmungen nur für Gemeinden verbindlich; den Ländern bleibt für ihren Bereich eine Regelung überlassen. Für das Land Salzburg fehlen wesentliche Ausführungsbestimmungen, beispielsweise für die Darstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung sowie der nichtfälligen Verwaltungsschulden LGBl Nr 13/2012 Landesgesetz vom , LBGl Nr 24/2010 LGBl Nr 74/1931 idf LGBl Nr 18/1951 LGBl Nr 9/1928 Seite 17

18 Der LRH fordert eine rechtliche Klärung, in wie weit das Landesrechnungsgesetz vom Jahre 1930 und die Landeshaushaltsverordnung bei der Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse des Landes Salzburg noch anzuwenden bzw. entsprechende Anpassungen vorzunehmen sind. Nach Ansicht des LRH bedürfen das Haushaltsrecht der Länder und das darauf aufbauende Rechnungswesen im Hinblick auf die für die öffentliche Verwaltung geforderten Reformmaßnahmen einer grundsätzlichen Modernisierung. Als Beispiel wird die Reform des Bundeshaushaltsrechtes genannt. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung führt aus, dass eine länderinterne Arbeitsgruppe an der Weiterentwicklung des Haushaltsrechts der Länder arbeite. Ziel sei es, eine länderweise Vergleichbarkeit herzustellen und die Aussagekraft der RA zu erhöhen. Ein bereits vorliegender Entwurf zur VRV neu sähe vor, Elemente der Reform des Bundeshaushaltsrechtes, wie die Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung, auch für Länder verbindlich zu übernehmen. Dazu gäbe es auch bereits eine landesverfassungsgesetzliche Vorgabe, die bis spätestens Anfang 2018 eine doppische Veranschlagung und Verrechnung sowie neue Grundsätze der Haushaltsführung vorsieht. Seite 18

19 3. Voranschlag Wesentliche Vorgaben (1) Die Landesregierung hat alle Ausgaben und Einnahmen des Landes für das folgende Haushaltsjahr vor seinem Beginn in einen Haushaltsplan aufzunehmen. Der Landtag beschließt den VA in Form des Landeshaushaltsgesetzes. Nach den Gemeinsamen Bestimmungen 2010 bis 2014 im LHG 2010 durfte die Landesregierung neue Ausgaben mit nennenswerten Kostenfolgen nur dann in den VA einstellen, wenn deren Finanzierung durch dauernde Einsparungen, Umschichtungen oder durch zusätzliche laufende Einnahmen gesichert war. Darüber hinaus sind die Haushaltspläne für die Jahre 2012 bis 2014 so zu gestalten, dass eine allenfalls weiterhin nötige jährliche Neuverschuldung verringert wird. Keinesfalls darf die Aufnahme von Schulden höher sein, als die im Landeshaushalt vorgesehenen Investitionen. Laut den Richtlinien für den Landesvoranschlag 2012 durfte eine Reihe von Ausgabenansätzen gegenüber dem VA 2011 nicht überschritten oder mussten sogar prozentuell reduziert werden. 8 Die Erläuterungen hätten 2012 inhaltlich verbessert und aktualisiert sowie mit der jeweiligen Ressortführung abgestimmt werden sollen. Zudem zitierten die Richtlinien im Punkt Sonstige Grundlagen aus dem Arbeitsübereinkommen der Landesregierung für die Legislaturperiode 2009 bis 2014 wie folgt: Bei allem, was die Landesregierung bereits zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen unternommen hat und noch unternehmen wird, hat sie ein wachsames Auge auf die Landesfinanzen. Auch in der Krise müssen wir die künftigen Gestaltungsspielräume und die Verantwortung gegenüber der nächsten Generation im Auge behalten. Salzburg wird seinen Schuldenstand trotz der schwierigen Wirtschaftslage nicht über den Wert von 640 Millionen Euro ansteigen lassen. Die aufgenommenen Kredite werden ausschließlich für Investitionen verwendet. Das Land wird trotz der schwierigen Situation seine Leitunternehmen wie die Salzburg AG, den Flughafen oder die GSWB nicht verkaufen. 8 Schreiben der Abteilung für Finanz- und Vermögensverwaltung vom 4. August Seite 19

20 Das Land wird auch in den Jahren 2009 bis 2014 einen stabilen Budgetkurs steuern und verzichtet auf intransparente Finanzkonstruktionen (z.b. sale-and-leaseback). Die Landesregierung ist bestrebt, ab 2012, sofern es die Konjunkturprognosen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung zulassen, ausgeglichene Haushalte zu erstellen. Um die kommenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten, wird die Landesregierung bei entsprechendem Wirtschaftswachstum einen Teil der zusätzlichen Einnahmen zur Schuldentilgung verwenden. 9 Überdies hatten die bewirtschaftenden Stellen bei der Einreichung des VA und im Haushaltsvollzug das Prinzip des Gender Mainstreaming zu beachten. Umsetzung und Dokumentation lagen in deren Verantwortungsbereich. (2) Der LRH hält fest, dass wesentliche Bestimmungen für die Erstellung des VA auf einem unrichtigen Bild der finanziellen Lage des Landes beruhten und daher faktisch nicht eingehalten werden konnten. Die von der Finanzabteilung erstellten Richtlinien für den Landesvoranschlag 2012 enthielten Vorgaben, wie etwa zur Höhe des Schuldenstandes, zur Kreditaufnahme und zu Finanzkonstruktionen, die von dieser wissentlich übergangen wurden. (3) Die Feststellung des LRH, wonach die im VA 2012 enthaltenen Vorgaben von der Finanzabteilung übergangen wurden, sei zu verallgemeinernd, so das Amt der Salzburger Landesregierung in seiner Gegenäußerung. (4) Der LRH präzisiert seine oben geäußerte Kritik dahingehend, dass diese überwiegend an das Budgetreferat gerichtet war. 9 Schreiben der Abteilung für Finanz- und Vermögensverwaltung vom 4. August Seite 20

21 3.2. Vergleich der Voranschläge 2011 bis 2013 (1) Die VA der Jahre 2011 bis 2013 stellen sich wie folgt dar: Vergleich Voranschläge 2011 bis 2013 Ausgaben/Einnahmen Differenz 2013 in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro ordentlicher VA , außerordentlicher VA , Summen , Der VA 2012 sah gegenüber dem Vorjahr Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben im ordentlichen Haushalt von 30,7 Mio. Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung um 1,4 %. Der außerordentliche Haushalt wurde um 33,2 Mio. Euro bzw. 48,9 % höher veranschlagt. In den dargestellten VA ist der überwiegende Teil der Einnahmen und Ausgaben aus dem Finanzmanagement nicht berücksichtigt. Der Landtag beschloss das Landeshaushaltsgesetz 2013 und mit diesem den VA 2013 am 23. Jänner (2) Der LRH stellt fest, dass in den Voranschlägen bis einschließlich 2013 Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements überwiegend nicht berücksichtigt sind. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung verweist darauf, dass die budgetierten Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Finanzmanagements nur grobe Schätzungen darstellen könnten. Eine Bruttodarstellung hätte eine massive Aufblähung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt und würde die Vergleichbarkeit mit den Haushalten der Vorjahre nicht ermöglichen. Seite 21

22 4. Rechnungsabschluss 2012 (1) Form und Gliederung des RA werden von der VRV bestimmt. Demnach hat der RA die Kassenrechnung, die Haushaltsrechnung, die Vermögensrechnung sowie den Rechnungsquerschnitt zu enthalten. Zum RA gehören auch die Unterabschlüsse der Hoheitsverwaltung (betriebsähnliche Einrichtungen, Landwirtschaftliche Fachschulen, Landesberufsschulen und andere Einrichtungen) sowie die RA der Landesbetriebe und Fonds. Dem RA sind Nachweise anzufügen wie beispielsweise über Leistungen für Personal, besetzte Dienstposten, die durchlaufende Gebarung und den Stand der Rücklagen. Zudem werden die Differenzbegründungen für die Abweichungen gegenüber dem VA als Teil des RA veröffentlicht. Die Daten für den RA werden insbesondere aus der Finanzbuchhaltung des Landes übernommen; für diese wird die landeseigene DV-Anwendung REWE eingesetzt. Dieses Programm wurde ab dem Jahr 1993 als Nachfolger für das bis dahin verwendete Buchungsprogramm MPB (Mehrphasenbuchhaltung) von der Landesinformatik entwickelt. Im Zuge einer damals durchgeführten Kosten-Nutzen Analyse wurde bewusst die Eigenentwicklung einem Zukauf bzw. der Fremdentwicklung eines Buchhaltungsprogrammes vorgezogen. Im Jahr 1997 erfolgte schließlich der Umstieg. Im Laufe der Zeit wurden die Funktionalitäten des Buchhaltungsprogrammes kontinuierlich erweitert und so an die wachsenden Erfordernisse des Landes angepasst. Die Erweiterungen werden zum überwiegenden Teil über Access-Applikationen implementiert. Allerdings verfügen die Applikationen über unterschiedliche Integrationstiefen mit REWE, so ist beispielsweise die Verbindung zwischen dem Sozialhilfeinfosystem (SIS) und REWE stark ausgeprägt. Andere Programme kommunizieren hingegen nur über lose Verbindungen (beispielsweise über eine Batch-Verarbeitung ) mit REWE. Erweiterungen werden grundsätzlich von den betroffenen Dienststellen initiiert und entsprechend den von der Dienststelle formulierten Anforderungen programmiert. Mit diesen Erweiterungen entwickelte sich REWE, vergleichbar zu SAP, zunehmend zu einem Enterprise-Ressource-Planning-Programm (ERP-Programm). Im Zuge der Prüfung stellte der LRH fest, dass keine bzw. nur unzureichende schriftliche Dokumentationen für REWE existieren. So gibt es keine Systemdokumentation Seite 22

23 bzw. eine Aufstellung der Access-Applikationen und deren Funktionalitäten. Aktuell werden ausschließlich gesetzliche Änderungen ins REWE übernommen. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurde mit der Erstellung einer neuen IT-Strategie für das Rechnungswesen des Landes begonnen. Ein Handbuch bzw. eine umfassende Anwenderdokumentation für REWE fehlen. Die im REWE integrierte Hilfefunktion wird nach Aussagen der Landesinformatik bei neuen Funktionalitäten entsprechend erweitert. Einführungsseminare werden im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie angeboten. Ansonsten werden neue Mitarbeiter von erfahrenen Kollegen eingeschult. Der LRH ersuchte im Zuge der Prüfung die Finanzabteilung um Bestätigung, dass alle Geldbestände des Landes Salzburg vollständig und richtig bekanntgegeben und die Daten aus REWE vollständig und richtig in den RA 2012 übernommen wurden. (2) Das Buchhaltungsprogramm REWE wurde in den letzten Jahren laufend erweitert und an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Dennoch wurde im Zuge der Prüfung in einigen Bereichen Dokumentationsdefizite festgestellt. Ob REWE den Anforderungen an eine zeitgemäße DV-gestützte Buchführung und den Grundsätzen ordnungsgemäßer IT-Buchführung entspricht, kann nur durch eine externe IT-Prüfung festgestellt werden. Der LRH empfiehlt im Zuge der geplanten Reform der Haushaltsführung ein Entwicklungskonzept bzw. eine darauf abgestimmte IT-Strategie für das Rechnungswesen zu erstellen. In diesem Zusammenhang gibt der LRH zu bedenken, dass die Umstellung bzw. die Adaption von IT-Systemen ein zeit- und ressourcenaufwendiger Prozess ist. Entsprechende Entscheidungen sind zeitgerecht zu fällen. Der LRH hält fest, dass die interimistische Leitung der Finanzabteilung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung aufgrund der Sondersituation keine Vollständigkeitserklärung abgeben wollte. Seite 23

24 (3) Auch das Amt der Salzburger Landesregierung erachtet die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes bzw. eine darauf abgestimmte IT-Strategie für das Rechnungswesen als notwendig. Abschlussberichte der dazu eingesetzten Arbeitsgruppen lägen bereits vor; Projektaufträge zur Festlegung der fachlichen Detailkonzeption seien bereits erteilt worden. Eine Vollständigkeitserklärung wurde von der interimistischen Leitung der Finanzabteilung mit Hinweis auf die Dezentralisierung früherer Buchhaltungsaufgaben an die anweisenden Stellen und auf die Finanzcausa nicht abgegeben. (4) Der LRH zeigt Verständnis, dass der interimistische Leiter der Finanzabteilung aufgrund der Finanzcausa für den RA 2012 keine Vollständigkeitserklärung abgab. Bei zukünftigen Prüfungen wird der LRH erneut eine Vollständigkeitserklärung einfordern. Die Dezentralisierung von Buchhaltungsaufgaben ist für den LRH kein Grund, die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung abzulehnen. Seite 24

25 4.1. Kassenabschluss (1) Gemäß VRV ist im RA der Haushaltsrechnung ein Kassenabschluss voranzustellen. Der Kassenabschluss stellt sich für das Jahr 2012 folgendermaßen dar: Kassenabschluss 2012 Einnahmen Ausgaben in Euro in Euro 1. Anfänglicher Kassenbestand ,82 2. Voranschlagswirksame Gebarung Ordentliche Einnahmen/Ausgaben , ,32 Außerordentliche Einnahmen/Ausgaben , ,32 3. Voranschlagsunwirksame Gebarung Erläge (Verwahrgelder) , ,28 Vorschüsse , ,90 Betriebsmittelzuschüsse , Verrechnung mit Bezirkshauptmannschaften , ,54 5. Schließlicher Kassenbestand ,28 Summe , ,64 Dem anfänglichen Kassenbestand (entspricht dem schließlichen Kassenbestand des Vorjahres) werden die Ist-Zahlen (Abstattungen) der voranschlagswirksamen und voranschlagsunwirksamen Gebarung gegenüber gestellt. Daraus errechnet sich der schließliche Kassenbestand. Der Kassenabschluss umfasst den Verrechnungskreis Amt der Landesregierung; 10 im anfänglichen und schließlichen Kassenbestand sind die Konten der Bezirkshauptmannschaften und der Betriebe des Landes nicht enthalten. Die voranschlagswirksame Gebarung (Position 2) umfasst alle kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt, auch jene der Bezirkshauptmannschaften. Diese müssen daher vor der Ermittlung des schließlichen Kassenbestandes herausgerechnet werden. Dazu werden unter Position 4 die korrespondierenden Spiegelbuchun- 10 Verrechnungskreis DKZ Seite 25

26 gen vorgenommen; die Einnahmen der BH werden auf der Ausgabenseite und die Ausgaben der BH auf der Einnahmenseite ausgewiesen. Der Kassenabschluss des Jahres 2012 ist nicht mit den vorangegangenen Jahren vergleichbar. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2012 erstmals die Bankguthaben aus Rücklagen im Kassenabschluss erfasst wurden. In weiterer Folge konnte erstmals kein IST-Ausgleich durchgeführt werden. Der IST-Ausgleich diente in den vergangenen Jahren dazu, in der voranschlagswirksamen Gebarung die Summe der Ist- Ausgaben und die Summe der Ist-Einnahmen in gleicher Höhe darzustellen. Dieser Ausgleich wurde früher über die Bankguthaben aus Rücklagen bzw. Kreditaufnahmen abgewickelt. Unter der Position 3 werden die Einnahmen und Ausgaben der voranschlagsunwirksamen Gebarung (durchlaufenden Gebarung) dargestellt. Bei den Betriebsmittelzuschüssen handelt es sich um die Einnahmenüberschüsse aus Barzahlungen bei den Bezirkshauptmannschaften, die auf die Konten des Amtes der Landesregierung eingezahlt werden. Für das Jahr 2012 errechnete die Landesbuchhaltung einen schließlichen Kassenbestand von ,28 Euro. Darin sind auch Bankkonten mit negativen Guthaben enthalten. Die als Nachweis Bankbestände im Kassenabschluss ausgewiesenen Positionen gliedern sich nach in- und ausländischen Bankkonten sowie nach Euro und Fremdwährungen. Die Guthaben auf inländischen Bankkonten beliefen sich auf insgesamt ,81 Euro, jene auf ausländischen Bankkonten auf insgesamt ,47 Euro. Davon entfielen rund 6 Prozent auf Bankkonten in Fremdwährungen. Wie in den Vorjahren gibt es für den Kassenabschluss keinen einheitlichen Stichtag (31. Dezember). Dies liegt am so genannten Auslaufzeitraum, der im Jänner des Folgejahres Buchungen und Zahlungen für das abgelaufene Rechnungsjahr ermöglicht. Infolge der Aufarbeitung der Finanzcausa wurden zudem Geldbewegungen in den Monaten Februar bis Juli 2013 nachträglich dem Rechnungsjahr 2012 zugerechnet. Der Kassenbestand lässt sich nur nach Zuordnung der Geldbewegungen zu den Rechnungsjahren 2012 und 2013 nachweisen. Insbesondere beim Hauptkonto (Konto Ordinario) war aufgrund des Umfangs der Buchungen und der zur Verfügung stehenden Zeit keine voll- Seite 26

27 ständige Prüfung der Zuordnung möglich. Dem LRH lagen alle angeforderten Kontoauszüge und Buchungslisten des Auslaufzeitraumes vor. Die gesamten Geldbestände des Landes Salzburg werden im RA in der Vermögensübersicht getrennt nach Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten ausgewiesen. (2) Beim Kassenabschluss 2012 war für den LRH die rechnerische Ermittlung des schließlichen Kassenbestandes grundsätzlich nachvollziehbar. Bedingt durch die Buchungen im Auslaufzeitraum und nachträgliche Umbuchungen im Finanzmanagement war der Kassenbestand für das Hauptkonto (Konto Ordinario) von der Finanzabteilung nur indirekt durch komplizierte Rückrechnungen nachweisbar. Der LRH erachtet es als zweckmäßig, den Kassenabschluss in Zukunft zu einem einheitlichen Stichtag (31. Dezember) zu erstellen. Dazu dürfen im Auslaufzeitraum grundsätzlich keine Geldbewegungen (Ist-Buchungen) mehr auf Rechnung des abgelaufenen Jahres stattfinden. Nach Ansicht des LRH sollten in den Kassenbestand auch die Konten und Geldbestände der Bezirkshauptmannschaften und der Betriebe einbezogen werden. (3) Nach Ansicht des Amtes der Salzburger Landesregierung bedürfe die Umstellung des Kassenabschlusses auf einen einheitlichen Stichtag (31. Dezember) umfangreicher Vorarbeiten. Für den RA 2013 erscheine eine Umstellung nicht möglich, weil im Auslaufzeitraum 2013 aufgrund der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Finanzcausa Buchungen getätigt werden müssten. (4) Der LRH betont, dass andere Gebietskörperschaften den Kassenabschluss zu einem einheitlichen Stichtag erstellen (31. Dezember). Dies bedingt, dass im Auslaufzeitraum ausschließlich Soll-Buchungen und keine kassenwirksamen Ist-Buchungen für das abgelaufene Rechnungsjahr durchgeführt werden. Eine Umstellung im RA 2013 ist anzustreben. Seite 27

28 4.2. Haushaltsrechnung (1) Die folgenden Tabellen analysieren die in der Haushaltsrechnung erfassten Einnahmen und Ausgaben nach unterschiedlichen Kriterien. So zeigt die nachstehende Tabelle die Ausgaben des ordentlichen Haushalts gegliedert nach Gruppen sowie die Ausgabensummen des außerordentlichen Haushalts im Vergleich zwischen VA und RA: Ausgaben im Landeshaushalt Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2012 Gruppe Bezeichnung VA RA Diff. in Tsd. Euro in % Ordentlicher Haushalt 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung ,3 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ,2 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft ,8 3 Kunst, Kultur und Kultus ,3 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,0 5 Gesundheit ,3 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr ,5 7 Wirtschaftsförderung ,4 8 Dienstleistungen ,6 9 Finanzwirtschaft ,1 Ausgaben ordentlicher Haushalt ,9 Außerordentlicher Haushalt Ausgaben außerordentlicher Haushalt ,5 Summe ,6 Die betragsmäßig größte Abweichung trat in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft auf. Diese ist auf die Einbuchung des Saldos der Finanzmanagement-Konten aus der durchlaufenden Gebarung (167,8 Mio. Euro) sowie auf Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt (57,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höheren Ausgaben in der Gruppe 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr ergaben sich vor allem durch zeitlich verzögerte Bauvorhaben bzw. verspätete Endabrechnungen, für welche die Ausgaben bereits im Vorjahr veranschlagt waren. Seite 28

29 Die Minderausgaben in der Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung gingen auf geringere Ausgaben für Pensionsleistungen zurück. 11 Die folgende Tabelle zeigt die Einnahmen des ordentlichen Haushalts gegliedert nach Gruppen sowie die Einnahmensummen des außerordentlichen Haushalts im Vergleich zwischen VA und RA 2012: Einnahmen im Landeshaushalt: Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2012 Gruppe Bezeichnung Ordentlicher Haushalt VA RA Diff. in Tsd. Euro in % 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung ,6 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ,2 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft ,1 3 Kunst, Kultur und Kultus ,5 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,5 5 Gesundheit ,4 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr ,9 7 Wirtschaftsförderung ,3 8 Dienstleistungen ,8 9 Finanzwirtschaft ,0 Einnahmen ordentlicher Haushalt ,9 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen außerordentlicher Haushalt ,5 Summe ,6 Die größte Differenz zwischen VA und RA in absoluten Zahlen trat in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft auf. Gründe dafür waren Umbuchungen im Zusammenhang mit der Finanzcausa sowie höhere Einnahmen aus Bundesmitteln. Mehreinnahmen in der Gruppe 4 ergaben sich aus vorzeitigen Rückzahlungen von Darlehen und Zuschüssen aus der Wohnbauförderung. In der Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung waren Mehreinnahmen durch die Erlöse aus Wertpapierverkäufen des VUF zu verzeichnen, die bei den Ruhe- und Versorgungsbezügen verbucht wurden. 11 Details dazu finden sich in Punkt 6. Seite 29

30 In Summe lagen die Einnahmen und die Ausgaben des RA 2012 um 202,8 Mio. Euro bzw. 8,6 % über dem VA. Abschließend vergleicht die folgende Tabelle die Ausgaben zwischen VA und RA 2012 nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten: Voranschlag und Rechnungsabschluss 2012 Ausgaben o. und a.o. Haushalt VA RA Diff. Finanzwirtschaftliche Gliederung in Tsd. Euro in % Leistungen für Personal ,5 Amtssachausgaben ,0 Ausgaben für Anlagen, Pflicht ,7 Ausgaben für Anlagen, Ermessen ,0 Förderungsausgaben, Pflicht, lfd. Gebarung ,6 Förderungsausgaben, Ermessen, lfd. Gebarung ,0 Förderungsausgaben, Pflicht, Vermögensgeb ,9 Förderungsausgaben, Ermessen, Vermögensgeb ,2 Sonstige Sachausgaben, Pflicht ,5 Sonstige Sachausgaben, Ermessen ,2 Ausgaben ordentlicher Haushalt ,9 Ausgaben für Anlagen, Ermessen ,9 Förderungsausgaben, Pflicht ,9 Förderungsausgaben, Ermessen ,6 Sonstige Sachausgaben, Ermessen ,7 Ausgaben außerordentlicher Haushalt ,5 Summen ,6 Von den gesamten Ausgaben im RA 2012 entfielen 1.869,2 Mio. Euro bzw. 73,0 % auf Pflichtausgaben (einschließlich Personal- und Amtssachausgaben) und 692,5 Mio. Euro bzw. 27,0 % auf Ermessensausgaben. Die Ermessensausgaben werden im Detail im Subventionsbericht erläutert. Der starke Anstieg der Ermessensausgaben im Vergleich zum Vorjahr(17,4 %) ist darauf zurückzuführen, dass in den sonstigen Sachausgaben, Ermessen im ordentlichen Haushalt der Saldo aus dem Finanzmanagement (167,8 Mio. Euro) enthalten ist. Seite 30

31 4.3. Haushaltsüberschreitungen (1) Die im Landesvoranschlag vorgesehenen Ausgaben stellen gemäß Artikel III Abs 1 Landeshaushaltsgesetz 2012 grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge dar. Für unabweisbare Ausgaben können durch die Landesregierung Überschreitungen der entsprechenden Haushaltsansätze vorgenommen werden. Hierfür ist nach Artikel III Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2012 unverzüglich, jedoch bis spätestens Ende April 2013 eine nachträgliche Genehmigung des Landtags einzuholen. Eine nachträgliche Genehmigung des Landtags ist nicht erforderlich, wenn Haushaltsüberschreitungen innerhalb sachlich zusammengehöriger Abschnitte einer Gruppe bedeckt werden können. 12 In diesem Fall handelt es sich um Kreditverschiebungen. Die Höhe einer Kreditverschiebung darf 15 % jener Abschnittssumme, bei der die Bedeckung erfolgt, nicht überschreiten. 13 Maßgeblich bei der Berechnung der 15 % - Grenze sind laut Auskunft der Finanzabteilung die im Voranschlag 2012 ausgewiesenen Abschnittssummen. Dementsprechend ermöglichte diese Regelung im Jahr 2012 Kreditverschiebungen im Einzelfall von bis zu 58,6 Mio. Euro (Abschnitt 55: Eigene Krankenanstalten; Voranschlagssumme 2012: 390 Mio. Euro). Eine weitere Ausnahme von der nachträglichen Genehmigungspflicht durch den Landtag betrifft Überschreitungen, die mit zweckgebundenen Mehreinnahmen des gleichen Verwendungszweckes oder durch Einnahmen aus zweckbestimmten Rücklagen bedeckt werden können. 14 Zusätzlich zu diesen Bestimmungen sind von der nachträglichen Genehmigung durch den Landtag die Zuführung von Mitteln des ordentlichen Haushaltes an den außerordentlichen Haushalt, die Bildung einer Haushaltsrücklage und von Rücklagen für den Investitionsaufwand sowie die Bildung einer allgemeinen Baufondsrücklage ausgenommen. 15 Die Landesregierung hat Haushaltsüberschreitungen, die von der Genehmigungspflicht des Landtags ausgenommen sind, mit Regierungsbeschluss zu genehmigen. Um die Arbeitsbelastung der Regierungsmitglieder zu reduzieren und die Flexibilität im Haushaltsvollzug zu erweitern, beschloss die Landesregierung im Jahr 1978 zwei Erlässe Gemäß Finanzabteilung entsprechen die sachlich zusammengehörigen Abschnitte einer Gruppe den Unterabschnitten. Artikel III Abs 2 Landeshaushaltsgesetz 2012 Artikel III Abs 4 und 5 Landeshaushaltsgesetz 2012 Artikel VII Abs 1 und Artikel VIII Abs 2 Landeshaushaltsgesetz 2012 Seite 31

32 (Aktenzahl: / und / ), die einen Teil der Genehmigungsvollmachten der Landesregierung an die Finanzabteilung übertragen. Denen nach kann die Finanzabteilung Kreditverschiebungen gemäß Artikel III Abs 2 und Haushaltsüberschreitungen gemäß Artikel III Abs 4 und 5 Landeshaushaltsgesetz 2012 ohne weitere Zustimmung der Landesregierung durchführen. Beide Erlässe sind grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig und seit dem Jahr 1978 unverändert in Kraft. Als Konsequenz aus diesen Regelungen ergibt sich erstens, dass dem Landtag de facto nur jene Haushaltsüberschreitungen zur Genehmigung vorzulegen sind, die durch allgemeine Haushaltsmittel ohne Zweckbindung bedeckt werden. Das umfasst die Haushaltsrücklage und die Investitionsrücklage. 16 Zweitens überträgt die Landesregierung einen Großteil ihrer Genehmigungspflichten der Finanzabteilung. Davon ausgenommen sind Haushaltsüberschreitungen, deren Bedeckung über andere als im Artikel III Abs 2 Landeshaushaltsgesetz definierte - nicht deckungsfähige - Ansätze erfolgt. Diese sind von der Landesregierung zu genehmigen. Neben diesen Regelungen obliegt auch dem LRH die Kontrolle des Haushaltsvollzuges, dies umfasst gemäß 6 Abs 2 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 idgf die Überprüfung von Ausgaben des Landes, die den VA um mehr als Euro überschreiten und nicht bereits vom Landtag genehmigt sind. Zusätzlich hat die Landesregierung solche Ausgaben außer bei Gefahr in Verzug dem Landesrechnungshof vor deren Vollzug mitzuteilen. Binnen einer Woche muss der LRH Bedenken gegen diese Ausgaben der Landesregierung und dem Landtag bekanntgeben. Im Jahr 2012 wurden dem LRH Haushaltsüberschreitungen in Höhe von ,87 Euro gemeldet. Dabei handelt es sich ausschließlich um Überschreitungen, die über die Haushaltsrücklage bedeckt und dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt wurden. Davon überschritt keine die Meldegrenze von Euro, folglich hätte die an den LRH erfolgte Meldung unterbleiben können. Die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen ist wie folgt geregelt. Jede Haushaltsüberschreitung wird von der bewirtschaftenden Stelle (Kreditnehmer) beantragt. 16 Zusätzlich muss der Landtag seine Zustimmung für Haushaltsüberschreitungen geben, die über die Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden finanziert werden. In den letzten Jahre betraf dies Ausgaben für das Investitions- und Wachstumsprogramm Salzburg Anleihe. Seite 32

33 Der Antrag erfolgt meist formlos, kann aber auch über den elektronischen Dienstweg (ELISA) des Amtes der Salzburger Landesregierung eingebracht werden. Dieser muss zumindest die Summe der Haushaltsüberschreitung, den Kreditgeber und den Kreditnehmer enthalten. Die Bedeckung wird üblicherweise im Vorfeld zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber abgeklärt. Anschließend wird der Antrag von einem Mitarbeiter der Finanzabteilung auf seine Vollständigkeit hin kontrolliert. Er prüft zudem, ob die Haushaltsüberschreitung unter der 15-Prozent-Grenze liegt und legt fest, wie die Genehmigung zu erfolgen hat. Danach wird die Haushaltsüberschreitung freigegeben, oder der Landesregierung bzw. dem Landtag zum Beschluss vorgelegt oder aufgrund von Mängeln zurückgewiesen. Nach dem Regierungsbeschluss erfolgt gegebenenfalls eine Meldung an den LRH. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick - aggregiert nach Art der Genehmigung - über die im Haushaltsjahr 2012 genehmigten Haushaltsüberschreitungen. 17 Haushaltsüberschreitungen 2012, nach Genehmigungsart Anzahl Summe Mittelwert Max. Min. in % in Euro Erlässe ,25 Beschluss Regierung/Landtag ,60 ohne Genehmigungsvermerk ,15 Gesamt ,00 Im Jahr 2012 wurden insgesamt 255 Haushaltsüberschreitungen mit einem Volumen von rund 105 Mio. Euro genehmigt. Die durchschnittliche Haushaltsüberschreitung beträgt rund Euro, die Schwankungsbreite reicht von 100 Euro bis 30 Mio. Euro. Von den 255 Genehmigungen wurden 212 mit einer Gesamtsumme von rund 94,6 Mio. Euro (das entspricht 90 %) aufgrund der 1978 beschlossenen Erlässe genehmigt, 30 Haushaltsüberschreitungen (1,7 Mio. Euro) wurden mit Regierungsbeschluss und 13 ohne Genehmigungsvermerk (8,5 Mio. Euro) freigegeben. Die vom Landtag zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind in der Kategorie Regierung/Landtag enthalten. 17 Die ausgewiesenen Werte basieren auf einem von der Finanzabteilung zur Verfügung gestellten Verzeichnis über die Haushaltsüberschreitungen. Die Daten wurden vom LRH in elektronisch verarbeitbare Form gebracht und ausgewertet. Seite 33

34 Die betragsmäßig höchste Haushaltsüberschreitung (30 Mio. Euro) war mit dem Vermerk Bedarf Schuldenmanagement versehen. Eine Aktenzahl zu diesem Geschäftsfall existiert gemäß Verzeichnis Kreditüberschreitungen nicht; ein entsprechender Beleg konnte von der Buchhaltung nicht vorgelegt werden. Die Bedeckung erfolgte über einen Ansatz (2/950005) mit einer Voranschlagssumme von 6 Mio. Euro; zudem waren im RA auf diesem Ansatz keine Einnahmen ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt, aus welchen Quellen die genehmigten Haushaltsüberschreitungen bedeckt wurden. 18 Haushaltsüberschreitungen 2012, nach Bedeckung Anzahl Summe Mittelwert Max. Min. in % in Euro Kreditüberschreitung ,79 Mehreinnahmen ,20 Zweckgebundene Rücklagen ,61 Haushaltsrücklage ,39 Verstärkungsmittel ,02 Gesamt ,00 In der Mehrzahl der Fälle erfolgt die Bedeckung über zweckgebundene Rücklagen und Mehreinnahmen, rund 93 Mio. Euro oder 88,8 Prozent der Haushaltsüberschreitungen werden auf diese Weise finanziert. Von untergeordneter Bedeutung sind hingegen Kreditüberschreitungen im eigentlichen Sinn und die Finanzierung aus der Haushaltsrücklage sowie über die Verstärkungsmittel. 19 Aus der Haushaltsrücklage wurden fünf Kreditüberschreitungen bedeckt. Davon wurden vier dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt (Gesamtsumme: ,87 Euro), eine Kreditüberschreitung in Höhe von ,50 Euro wurde aufgrund der Erlässe aus dem Jahr 1978 genehmigt, obwohl auch hier eine Genehmigung des Landtages erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Investitions- und Wachstumsprogramms unter der Marke Salzburg-Anleihe Ausgabenermächtigungen von insgesamt ,92 Euro erteilt; davon betrafen den ordentlichen Haushalt ,68 Euro und den au Die Anzahl der Haushaltsüberschreitungen weicht von der vorhergehenden Tabelle ab, da Haushaltsüberschreitungen auch von mehreren Ansätzen bedeckt werden können. Von Kreditüberschreitungen im eigentlichen Sinn spricht man, wenn die Bedeckung einer Kreditüberschreitung durch einen sachlich nicht zusammengehörigen Ansatz erfolgt. Seite 34

35 ßerordentlichen Haushalt ,24 Euro. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich über die Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden. (2) Der LRH weist darauf hin, dass die Genehmigungspflichten des Landtags und der Landesregierung durch die Regelungen im Haushaltsgesetz und durch die Erlässe aus dem Jahr 1978 stark eingeschränkt sind. Nur ein kleiner Anteil der Haushaltsüberschreitungen wird dem Landtag und der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Eine wirkungsvolle Kontrolle des Budgetvollzuges durch diese beiden Instanzen ist nur begrenzt möglich. Die Obergrenze für Kreditverschiebungen (15 Prozent der Abschnittsumme) ermöglichte im Jahr 2012 Kreditverschiebungen bis zu 58,6 Mio. Euro. Der LRH fordert, zusätzlich zur relativen eine betragsmäßige Höchstgrenze festzulegen. Das Genehmigungsverfahren bei Haushaltsüberschreitungen wurde im Jahr 2012 durch einen Mitarbeiter in der Finanzabteilung durchgeführt. Dadurch war das Vier-Augen- Prinzip nicht gewährleistet. Zudem bestehen keine systeminternen Kontrollen durch das Buchhaltungssystem. Weiterführende, im Zusammenhang mit Haushaltsüberschreitungen stehende Buchungen (z.b. Rücklagenbuchungen, siehe dazu auch Punkt 5.1) müssen gesondert berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich die Fehleranfälligkeit. Eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 30 Mio. Euro ist aktenmäßig nicht referenziert, zudem fehlt der Buchungsbeleg. Der LRH empfiehlt die Arbeitsabläufe zu verbessern und eine Überarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die sowohl eine wirkungsvolle Kontrolle durch den Landtag ermöglicht als auch die Flexibilität im Budgetvollzug gewährleistet. Der LRH kritisiert, dass die Kontrollfunktion des LRH durch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung des 6 Abs 2 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 in Verbindung mit den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes und den Erlässen aus dem Jahr 1978 erheblich eingeschränkt ist. Obwohl im Jahr 2012 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von rund 105 Mio. Euro durchgeführt wurden, wäre gemäß oben genannten Bestimmungen keine einzige davon dem LRH zur Kenntnis zu bringen gewesen. Der LRH hält aus diesen Gründen eine Überarbeitung des LRH-Gesetzes für notwendig, um sei- Seite 35

36 nen vom Gesetzgeber intendierten Kontrollaufgaben in Zukunft wirkungsvoll nachkommen zu können. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung verweist darauf, dass ein erheblicher Teil der Kreditüberschreitungen aus zweckbestimmten Rücklagen finanziert werde. Für diese lägen bereits Beschlüsse des Landtags und der Landesregierung vor. Eine nochmalige Genehmigung wäre sehr aufwändig und würde der notwendigen Flexibilität des Haushaltsvollzugs zuwiderlaufen. Zudem sähe der Entwurf zur VRV neu, ähnlich wie das Bundeshaushaltsrecht, eine Erhöhung der Flexibilität der anweisenden Stellen vor, indem Rücklagen von ihrer bisher zumeist mehr oder weniger strengen Zweckbindung befreit werden sollen. Die Forderungen nach weiteren Kontroll- und Mitwirkungsschritten zugunsten der Legislative (Landtag) sei zwar grundsätzlich verständlich, könne aber mit den vorhandenen Ressourcen nicht bewältigt werden. Zusammenfassend stehe die Forderung nach mehr Kontrolle einer Verwaltungsvereinfachung entgegen. Der Buchungsbeleg für die angeführte Haushaltsüberschreitung in Höhe von 30 Mio. Euro sei mittlerweile nachgereicht worden. In Hinkunft werde darauf geachtet, dass entsprechende Belege vorliegen. (4) Der LRH wiederholt seine Forderung zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des LRH-Gesetzes, um ein Mindestmaß an Kontrolle durch den Landtag, die Landesregierung und den LRH zu gewährleisten. Der Buchungsbeleg für die Haushaltsüberschreitung in Höhe von 30 Mio. Euro wurde am 3. Oktober 2013 erstellt und nachgereicht. Seite 36

37 4.4. Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts Ausgaben (1) Die nachstehenden Tabellen zeigen im Vergleich der Jahre 2010 bis 2012 die Ausgaben des ordentlichen Haushalts gegliedert nach Gruppen und Abschnitten und deren prozentuelle Anteile: Seite 37

38 gegliedert nach Abschnitten Gruppe 0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % Landtag und Landesregierung , , ,6 Landesverw altung , , ,1 Pensionen (ohne Lehrer) und Sonstiges , , ,3 Gruppe 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Ausgaben ordentlicher Haushalt , , ,0 Feuerw ehrw esen , , ,7 Katastrophendienst , , ,9 Sonstiges (Sonderpolizei, Landesverteidigung) 311 4, , , , , ,0 Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft Pensionen Landeslehrer u. sonstige Personalausgaben , , ,8 Allgemeinbildender Unterricht (Personal u. a.) , , ,4 Berufsbildender Unterricht (Personal u. a.) , , ,3 Vorschulische Erziehung (Kindergärten etc.) , , ,2 Forschung und Wissenschaft , , ,6 Sonstige (außerschulische Jugenderziehung, Sport etc.) , , , , , ,0 Gruppe 3 Kunst, Kultur und Kultus Musik u. darstellende Kunst (Musikum, Mozarteum-Orchester, Landestheater etc.) , , ,9 Museen und sonstige Sammlungen , , ,3 Heimatpflege , , ,2 Sonstige (Bildende Künste, Förd. kultureller Zentren etc.) , , ,6 Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung , , ,0 Allgem. Öffentliche u. Freie Wohlfahrt , , ,4 Jugendw ohlfahrt , , ,0 Sonstige soziale Maßnahmen , , ,5 Wohnbauförderung , , , , , ,0 Zw ischensumme Seite 38

39 gegliedert nach Abschnitten Gruppe 5 Gesundheit in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % Übertrag Umw eltschutz , , ,6 Eigene Krankenanstalten , , ,0 Krankenanstalten anderer Rechtsträger , , ,5 Krankenanstaltenfonds , , ,5 Sonstige (Gesundheits-, Rettungs- u. Warndienste, Kurfonds etc.) , , ,4 Gruppe 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr , , ,0 Straßenbau , , ,3 Allgemeiner Wasserbau und Schutzw asserbau , , ,6 Straßenverkehr (einschl. Verkehrsverbund) , , ,5 Schienenverkehr u. Sonstiges , , ,6 Gruppe 7 Wirtschaftsförderung , , ,0 Land- und Forstw irtschaft , , ,4 Energiew irtschaft , , ,5 Förderung Fremdenverkehr , , ,8 Förderung Handel, Gew erbe und Industrie , , ,4 Gruppe 8 Dienstleistungen Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude Land- und forstw irtschaftliche Betriebe des Landes Gruppe 9 Finanzwirtschaft Kapitalvermögen, Geldverkehr und Kassengebarung Öffentl. Abgaben (Bruttodarst. Wohnbaufinanzierung etc.) Ausgaben ordentlicher Haushalt , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 Finanzzuw eisungen und Zuschüsse , , ,3 Aufgenommene Darlehen und Schuldendienst , , ,4 Haftungen 0 0,0 0 0, ,1 Verstärkungsmittel 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Haushaltsausgleich 0 0, , ,3 Abw icklung der Vorjahre 878 0, , , , , ,0 Summe Seite 39

40 Die wesentlichsten Veränderungen bei den Ausgaben des Jahres 2012 im Vergleich zum Vorjahr waren folgende: In der Gruppe 4 im Bereich der Wohnbauförderung (- 40,9 Mio. Euro), in der Gruppe 5 bei den eigenen Krankenanstalten (+ 24,5 Mio. Euro) und in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft bei aufgenommenen Darlehen und Schuldendienst (+ 131,3 Mio. Euro) bedingt durch die Gegenbuchung des Saldos aus dem Finanzmanagement sowie beim Abschnitt Haushaltsausgleich (+ 46,8 Mio. Euro) durch den Ausgleich an den außerordentlichen Haushalt). Das Diagramm zeigt die prozentuelle Verteilung der Ausgaben im ordentlichen Haushalt des Jahres 2012 auf die einzelnen Gruppen: Mehr als 60 % der Ausgaben des ordentlichen Haushalts entfallen auf die Gruppen 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, 4 Soziale Wohlfahrt und 5 Gesundheit. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben im außerordentlichen Haushalt für die Jahre 2010 bis 2012 sowie die prozentuellen Anteile der Gruppen für das Berichtsjahr: Seite 40

41 Gruppe Bezeichnung Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung in Tsd. Euro in % ,5 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ,8 2 Ausgabenentwicklung außerordentlicher Haushalt Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft in Tsd. Euro ,4 3 Kunst, Kultur und Kultus ,3 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,9 5 Gesundheit ,2 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr ,3 7 Wirtschaftsförderung ,2 8 Dienstleistungen ,0 9 Finanzwirtschaft ,2 Summe ,0 Das Gesamtvolumen an Ausgaben im außerordentlichen Haushalt belief sich 2012 auf 102,4 Mio. Euro, das entspricht einer Steigerung von 27,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Von den gesamten Ausgaben entfielen 47 % auf die Gruppe 5 Gesundheit und 24 % auf die Gruppe 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr Einnahmen (1) Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Einnahmen im ordentlichen Haushalt, gegliedert nach Aufgabenbereichen (Gruppen) in den letzten drei Jahren: Seite 41

42 Gruppe Bezeichnung Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung in Tsd. Euro in % ,7 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ,0 2 Einnahmenentwicklung ordentlicher Haushalt Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft in Tsd. Euro ,0 3 Kunst, Kultur und Kultus ,4 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,5 5 Gesundheit ,3 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr ,6 7 Wirtschaftsförderung ,1 8 Dienstleistungen ,2 9 Finanzwirtschaft ,2 Summe ,0 Mit rund 52 % hat die Gruppe 9 Finanzwirtschaft den höchsten Anteil an den Einnahmen. Dies ergibt sich im Wesentlichen durch die Einnahmen aus Ertragsanteilen sowie aus Darlehensaufnahmen. Die Betrachtung der Mittelherkunft zeigt aus welchen Quellen die im RA ausgewiesenen Einnahmen des Landes stammen. In der folgenden Tabelle werden die Einnahmen des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts nach betragsmäßig wesentlichen Positionen dargestellt. Seite 42

43 Mittelherkunft Ordentlicher Haushalt Kostenersätze des Bundes für Bezüge der Landeslehrer Kostenersätze des Bundes für Ruhe- und Versorgungsbezüge der Landeslehrer in Tsd. in % in Tsd. in % in Tsd. in % , , , , , ,2 Rückvergütungen gemäß ASVG 321 0,0 90 0, ,0 Pensionsbeiträge der Landeslehrer u. sonstige Kostenersätze Pensionsbeiträge der Bediensteten u. sonst. Ersätze für Pensionen (ohne Landeslehrer) Div. Erstattungen und Ersätze für Bezüge (Hoheits- u. Wirtschaftsverw altung) , , , , , , , , ,2 Bezugsrefundierungen durch SALK , , ,9 Pensionskostenersätze durch SALK , , ,6 Ersätze durch Bund, Länder, Gemeinden, Dritte und sonst. Einnahmen für allgemeine , , ,8 öffentliche u. freie Wohlfahrt (Sozialhilfe) Ersätze durch andere Bundesländer, Gemeinden, Dritte etc. für Jugendw ohlfahrt , , ,7 Rückzahlung von Darlehen, Beiträge der Gemeinden etc. für Wohnbauförderung , , ,9 Ehemaliger Zw eckzuschuss des Bundes für Wohnbauförderung (Bruttodarstellung) , , ,4 Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung , , ,6 Zuschüsse des Bundes, Ersätze von Ländern, Gemeinden, AMS und ASFINAG, Veräußerungen etc. für Straßenbau , , ,3 Veräußerung landeseigener Liegenschaften 693 0, , ,1 Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Rückzlg. von Darlehen, Beteiligungsverkauf) Entnahme aus Rücklagen (sow eit nicht aufteilbar); Haushalts-, Baufonds-, Investitions- u. allgem. Betriebsmittel-RL , , , , ,4 0 0,0 Entnahme aus sonstigen Haushalts-RL , , ,1 Landesabgaben , , ,1 Ertragsanteile an gemeinschaftl. Bundesabgaben , , ,9 Landesumlage , , ,7 Bedarfszuw eisungen des Bundes für Gemeinden , , ,9 Sonstige Finanzzuw eisungen und Zw eckzuschüsse nach dem FAG Zuschüsse des Bundes nach dem Katastrophenfondsgesetz und sonstige Bundeszuschüsse Schuldenmanagement (Erträge Derivate u. Landesw ohnbaufonds) , , , , , , , , ,5 Schuldenmanagement (Umschuldungen) , ,4 0 0,0 Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich , , ,1 Übrige Einnahmen im ordentl. Haushalt verteilt auf alle Gruppen , , ,5 Zw ischensumme o. Haushalt , , ,0 Seite 43

44 Mittelherkunft in Tsd. in % in Tsd. in % in Tsd. in % Übertrag Zw ischensumme o. Haushalt , , ,0 Außerordentlicher Haushalt Haushaltsausgleich, Zuführungen aus dem o. Haushalt 0 0, , ,2 Haushaltsausgleich, Darlehensaufnahmen , , ,3 Übrige Einnahmen im a.o. Haushalt verteilt auf alle Gruppen , , ,5 Zw ischensumme Einnahmen a.o. Haushalt , , ,0 Summe Einnahmen o. und a.o. Haushalt , , ,0 Die in der Tabelle blau hervorgehobenen Positionen betreffen alle Einnahmen im Personalbereich; der Großteil stammt aus den Bezugs- und Pensionsrefundierungen des Bundes für Landeslehrer sowie den Bezugsrefundierungen und Pensionskostenersätzen durch die SALK. Insgesamt betrugen die Einnahmen im Personalbereich im Jahr 2012 rund 657,9 Mio. Euro (2011: 630,6 Mio. Euro). 20 Bei den grün hervorgehobenen Positionen handelt es sich um die Einnahmen in der Gruppe 4 (Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung). Insgesamt betrugen im Jahr 2012 diese Einnahmen rund 378,4 Mio. Euro (2011: 388,4 Mio. Euro). Der unter dem Titel ehemaliger Zweckzuschuss des Bundes für Wohnbauförderung ausgewiesene Betrag in Höhe von 112,6 Mio. Euro ist eine rein finanztechnische Darstellung und kommt einer Bilanzverlängerung gleich. 21 Die gelb hervorgehobenen Positionen betreffen die Einnahmen der Gruppe 9 (Finanzwirtschaft). Für das Jahr 2012 betrugen sie 1.307,7 Mio. Euro (2011: 1.170,0 Mio. Euro). Die von der Konjunkturentwicklung abhängigen Ertragsanteile des Bundes erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 53,3 Mio. Euro (siehe dazu die folgende Tabelle Bundesmittel ). Wesentlich für die Zunahme der in der Gruppe 9 ausgewiesenen Einnahmen war die Übertragung des Saldos von 167,8 Mio. Euro aus dem Einnahmenüberschuss der Finanzmanagementkonten der durchlaufenden Gebarung. Für den Dazu wird auf Punkt 6 verwiesen. Laut einer Bestimmung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes ist für die Dotierung der Wohnbauförderung ein Mindestbetrag von 112,6 Mio. Euro vorgeschrieben. Bis zum Jahr 2009 gewährte der Bund im Rahmen des Finanzausgleiches jährlich einen Zweckzuschuss in dieser Höhe. Seither muss dieser Betrag aus den variablen Ertragsanteilen bedeckt werden. Seite 44

45 Ausgleich des ordentlichen Haushalts im Jahr 2012 wurden lediglich 3,1 Mio. Euro aus der Neuaufnahme von Darlehen eingenommen. 22 Der außerordentliche Haushalt wurde im Jahr 2012 im Wesentlichen mit Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt in Höhe von 57,4 Mio. Euro sowie durch Darlehensaufnahmen in Höhe von 33,2 Mio. Euro finanziert. Den größten Anteil an den Einnahmen des Landes erreichen die Mittel des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt gesondert die vom Bund in den letzten drei Jahren bereitgestellten Mittel: 22 Der wesentliche Teil der neuen Schuldaufnahmen im Jahr 2012 erfolgte in der durchlaufenden Gebarung. Details dazu finden sich in Punkt 5.3. Seite 45

46 Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben Landesumlage Bedarfszuw eisungen an Gemeinden Zwischensumme Kostenersätze für Bezüge der Landeslehrer Kostenersätze für Ruhe- u. Versorgungsbezüge der Landeslehrer Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung Einnahmen aus Pflegefonds Zw eckzuschuss zur Krankenanstaltenfinanzierung Finanzzuw eisungen an finanzschw ache Gemeinden Zuschüsse für Katastrophenschäden Gratiskindergarten Ersätze für Grundversorgung Fremde Beitrag gem. Art. 15a B-VG Nachmittagsbetreuung Beitrag für Pinzgauer Lokalbahn Beiträge für Verkehrsprojekte und Verkehrsdienstverträge Bundesmittel Zuschuss gemäß 4 (8) FAG Zuschuss zur Abgangsdeckung Landestheater Ersätze für Pflegegeld Landeslehrer Erstattungen und Ersätze nach dem Bezügegesetz und für Personal in Tsd. Euro Beitrag für Kindertagesbetreuung Beitrag für Investitionen ULSZ Rif Sonstige Finanzzuw eisungen und Zw eckzuschüsse Zwischensumme Summe Die in der Zwischensumme 1 enthalten Positionen betreffen jene Bundesmittel, deren Höhe sich nach dem Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben richtet. Die in Zwischensumme 2 ausgewiesenen Beträge hängen der Höhe nach nicht direkt vom Steueraufkommen ab. Seite 46

47 Die gesamten vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel stiegen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 73,1 Mio. Euro bzw. um 5,4 % Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen ausgewählter Gruppen (1) Die drei ausgabenintensivsten Gruppen des ordentlichen Haushalts (ohne Finanzwirtschaft) sind die Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, die Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung und die Gruppe 5 Gesundheit. Im folgenden Diagramm wird die Entwicklung der Ausgaben dieser drei Gruppen in den Jahren 2008 bis 2012 dargestellt. Zusätzlich werden für die Gruppe 4 die Abschnitte Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung in ihrer jeweiligen Entwicklung gezeigt: Im Vergleichszeitraum fielen die höchsten Ausgaben jeweils in der Gruppe 5 Gesundheit an; im Jahr 2012 erreichten sie 579,8 Mio. Euro (+33,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung lagen im Jahr 2012 bei 454,3 Mio. Euro (-48,5 Mio. Euro). Davon entfielen auf die Soziale Seite 47

48 Wohlfahrt 299,4 Mio. Euro (-7,6 Mio. Euro) und auf die Wohnbauförderung ohne Gebarung des Salzburger Landeswohnbaufonds 154,9 Mio. Euro (-40,9 Mio. Euro). An dritter Stelle folgten jeweils die Ausgaben der Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, sie beliefen sich im Jahr 2012 auf 468,3 Mio. Euro (+7,9 Mio. Euro). Das folgende Diagramm veranschaulicht die Deckung der Ausgaben dieser drei ausgewählten Gruppen durch die jeweiligen Einnahmen und das daraus resultierende Defizit für das Jahr 2012: Die Gruppe 5 Gesundheit weist mit 56,3 % die geringste Deckung der Ausgaben auf, in der Gruppe 2 Unterreicht, Erziehung, Sport und Wissenschaft sind es 78,9 %. Im Sozialwesen sind die Ausgaben zu 64,9 % durch Einnahmen gedeckt. Bei der Wohnbauförderung sind die Einnahmen der Wohnbauförderung um 21 % höher als die Ausgaben, allerdings ist in diesen Zahlen die Gebarung des Salzburger Landeswohnbaufonds nicht enthalten. Im Fünf-Jahres-Vergleich haben sich die Einnahmen-Ausgaben-Defizite der ausgewählten Gruppen folgendermaßen entwickelt: Seite 48

49 Im dargestellten Zeitraum ist das Einnahmen-Ausgaben-Defizit in der Gruppe 5 jährlich jeweils gestiegen. In der Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft stieg das Einnahmen-Ausgaben-Defizit bis zum Jahr 2010 jährlich an; nach einem Rückgang 2011 veränderte es sich 2012 nur unwesentlich. Das Defizit in der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ist seit dem Jahr 2011 insgesamt deutlich gesunken, wobei hier der Rückgang der Wohnbauausgaben verantwortlich war. (2) Der Fünf-Jahres-Vergleich der drei ausgabenintensivsten Gruppen des ordentlichen Haushalts zeigt, dass weitere gegensteuernde Maßnahmen notwendig sind, um Defizite durch zurückbleibende Einnahmen bei laufend steigenden Ausgaben zu verringern. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung pflichtet dem LRH bei. Im Gesundheitsbereich seien bereits gegensteuernde Maßnahmen getroffen worden, beispielsweise durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wonach bis 2016 schrittweise die jährlichen Steigerungsraten der öffentlichen Gesundheitsausgaben auf das Ausmaß der durchschnittlichen BIP-Entwicklung vermindert werden. Seite 49

50 Schließliche Zahlungsrückstände (1) Die schließlichen Zahlungsrückstände betreffen zum Abschluss des Rechnungsjahres fällige Ein- und Auszahlungen, die voranschlagswirksam verbucht, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Um die fälligen Forderungen (Einnahmen) und Verbindlichkeiten (Ausgaben) zu errechnen, sind die schließlichen Zahlungsrückstände um die Rücklagengebarung zu bereinigen. Schließliche Zahlungsrückstände 2012 anfängl. schließl. Zahlungsrückstand in Tsd. Euro Einnahmenrückstände Ordentlicher Haushalt Außerordentlicher Haushalt Summe Gesamthaushalt davon Rücklagengebarung davon SOLL Darlehensaufnahmen aoh. Vorjahre Summe schließl. Einnahmenrückstand (Forderungen) Ausgabenrückstände Ordentlicher Haushalt Außerordentlicher Haushalt Summe Gesamthaushalt davon Rücklagengebarung Summe schließlicher Ausgabenrückstand (Verbindlichkeiten) Der RA 2012 weist im gesamten Landeshaushalt bei den Einnahmen einen schließlichen Zahlungsrückstand von 121,4 Mio. Euro aus. Bereinigt um die Rücklagengebarung sowie um noch nicht abgestattete Darlehensaufnahmen im außerordentlichen Haushalt der Vorjahre verbleibt ein schließlicher Einnahmenrückstand von 35,9 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 24,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Seite 50

51 Auf der Ausgabenseite wird ein schließlicher Zahlungsrückstand von insgesamt 244,7 Mio. Euro ausgewiesen. Der hohe Betrag im Jahr 2012 hängt im Wesentlichen mit der Übertragung des Saldos aus Finanzmanagement von 167,8 Mio. Euro aus der durchlaufenden Gebarung in den Haushalt zusammen. Abzüglich der Rücklagengebarung verbleibt für den restlichen Haushalt ein schließlicher Zahlungsrückstand von 35,1 Mio. Euro. Dieser liegt um 11,8 Mio. Euro über dem Stand des Vorjahres. Seite 51

52 5. Beilagen zum Rechnungsabschluss Rücklagen (1) Die Tabelle gibt einen Überblick über die Rücklagengebarung des Jahres Dabei werden bei den zweckgebundenen Rücklagen nur jene über 3 Mio. Euro einzeln dargestellt. Anf. Stand Zuführungen Entnahmen Schl. Stand Gemeindeausgleichsfonds Kinderbetreuung Bundeszuschüsse für Katastrophenschäden Rücklagengebarung 2012 in Tsd. Euro Naturschutzfonds Messezentrum Salzburg Burgen und Schlösser Übrige Rücklagen Art III Abs Rücklagenkonten Abwicklung durchlaufende Gebarung NAVIS-Schieneninfrastrukturprogr Nachmittagsbetreuung Art 15a BVG Amtsgebäude Instandhaltung Allgem. Wirtschaftsförderung Schienenlärmsanierung Holztechnikum und FH Kuchl St. Vinzenz Heim Investitionen Elektronische Datenverarbeitung Anwendungsorient. Forschung Arbeitsmarktpolit. Inititiativen Übrige Rücklagen Art VIII Abs Rücklagenkonten Baufondsrücklage Haushaltsrücklage Investitionsrücklage Summe gesamt Seite 52

53 Die auf den Konten mit der Post 2980 ausgewiesenen Rücklagen werden aus zweckgebundenen Einnahmen gebildet, die für die Deckung der entsprechenden Ausgaben vorgesehen waren und nicht verbraucht wurden. 23 Die betragsmäßig höchste Rücklage ist der Gemeindeausgleichsfonds. Bei den Rücklagenkonten mit der Post 2981 handelt es sich um einmalig veranschlagte Haushaltsmittel mit Zweckwidmung, die bis Jahresende aus wichtigen Gründen nicht beansprucht werden konnten. Die Zuführung zur Rücklage erfolgt durch Beschluss der Landesregierung. Falls die gebildeten Rücklagen innerhalb zweier Haushaltsjahre nicht zweckbestimmt verwendet werden, sind sie aufzulösen und der Investitionsrücklage zuzuführen. 24 Der auffallende Anstieg der zweckgebundenen Rücklagen 2981 von 100 Mio. Euro auf 275 Mio. Euro ist vor allem auf die Bildung einer Rücklage unter der Bezeichnung Abwicklung durchlaufende Gebarung zurückzuführen. Diese Rücklage in Höhe von 167,8 Mio. Euro steht im Zusammenhang mit der haushaltswirksamen Verrechnung des Finanzmanagements. 25 Im Zuge der Prüfung der Rücklagengebarung stellte der LRH fest, dass im Haushaltsjahr 2012 keine Buchungen auf dem Konto Haushaltsrücklage erfolgten. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zu den Prüfungsergebnissen des LRH im Bereich Haushaltsüberschreitungen. Vom Landtag wurden für das Rechnungsjahr 2012 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von Euro genehmigt, die über die Haushaltsrücklage abzuwickeln gewesen wären. Zudem wurde für eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von Euro zur Bedeckung die Haushaltsrücklage angeführt. Die entsprechenden Buchungen auf dem Konto Haushaltsrücklage wurden nicht durchgeführt. Zu dem stellte der LRH bei der Prüfung der Rücklagengebarung Folgendes fest: Die im Nachweis der Rücklagen dargestellten Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen stimmen nicht mit den im Rechnungsquerschnitt ausgewiesenen Werten überein. 26 Die Finanzabteilung begründete dies damit, dass Rücklagen aufgelöst und anderen Rück Artikel III Abs 4 Landeshaushaltsgesetz Artikel VIII Abs 4 Landeshaushaltsgesetz Details dazu finden sich im Punkt 5.3. Siehe Punkt 5.7. Seite 53

54 lagen zugeführt wurden. Diese Umbuchungen in Höhe von insgesamt Euro sind im Rechnungsquerschnitt nicht erfasst. Die Prüfung dieser Umbuchungen ergab, dass zweckgebundene Rücklagen einer anderen Zweckwidmung zugeführt wurden. Dies trifft insbesondere auf solche Rücklagen zu, die gemäß Art VIII Abs 4 LHG 2012 nach Ablauf einer zweijährigen Frist der Investitionsrücklage zuzuführen sind. So wurde etwa die im Rechnungsjahr 2008 gebildete Rücklage für den Klima-Energie-Fonds in Höhe von Euro im Rechnungsjahr 2012 aufgelöst und der Rücklage Verkehrsdienstverträge zugeführt. Gemäß LHG hätte diese Rücklage spätestens bei der Erstellung des RA 2010 aufgelöst und der Investitionsrücklage zugeführt werden müssen. Von einer im Jahr 2011 für die Straßenmeisterei Flachgau gebildeten Rücklage in Höhe von Euro wurden Euro widmungsgemäß verwendet. Der Restbetrag von Euro wurde der Rücklage für Straßen und Brückeninstandhaltung zugeführt. Dieser Umbuchung lag lediglich ein Antrag der Fachabteilung zu Grunde. Ein Regierungsbeschluss für die Änderung dieser Zweckwidmung konnte nicht vorgelegt werden. Bei der aus zweckgebundenen Einnahmen gebildeten Rücklage Beteiligungen wurde ein Betrag von Euro aufgelöst und anderen Einnahmenansätzen im ordentlichen Haushalt zugewiesen. Insgesamt ist ein Betrag von Euro Beteiligungen zuzuordnen. Der Differenzbetrag von Euro wurde auf andere Einnahmenansätze aufgeteilt (Beiträge an Lichtspielunternehmungen und Musikum Salzburg), um entsprechende Mehrausgaben zu bedecken. (2) Der LRH kritisiert, dass im Zusammenhang mit genehmigten Haushaltsüberschreitungen erforderliche Rücklagenbuchungen in Höhe von insgesamt rund 1,45 Mio. Euro auf dem Konto Haushaltsrücklage nicht durchgeführt wurden. Dies liefert Hinweise auf organisatorische Schwachstellen im Arbeitsablauf und auf Mängel in den Kontrollroutinen des Buchhaltungssystems. Der LRH kritisiert, dass Umbuchungen und Entnahmen von Rücklagen durchgeführt wurden, die den gesetzlichen Bestimmungen des LHG widersprechen. Genehmigte Umbuchungen sollten im Rücklagenausweis gesondert dargestellt werden, um eine Abstimmung mit dem Rechnungsquerschnitt zu ermöglichen. Seite 54

55 (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung teilt mit, dass die nicht durchgeführten Rücklagenbuchungen im Rechnungsjahr 2013 nachgebucht worden seien. In Zukunft werde auch darauf geachtet, dass dem LHG widersprechende Rücklagenbuchungen vermieden werden. Im Rücklagenausweis werden zukünftig genehmigte interne Rücklagenbuchungen gesondert dargestellt Vorschüsse und Verwahrgelder (1) Die voranschlagsunwirksame (auch: durchlaufende) Gebarung gliedert sich in Vorschüsse und Verwahrgelder. Vorschüsse sind geleistete Zahlungen, die nicht endgültig dem Landeshaushalt zuzuordnen sind. Sie stellen buchhalterisch Forderungen dar; beispielsweise werden die so genannten Barverläge als Vorschüsse verbucht. Verwahrgelder sind erhaltene Zahlungen, die nicht im Landeshaushalt vereinnahmt werden, sondern an die rechtmäßigen Empfänger weiter zu leiten sind. Verwahrgelder haben den Charakter einer Verbindlichkeit; Beispiele dafür sind einbehaltene Dienstnehmerbeiträge an Krankenkassen, Gewerkschaftsbeiträge und die Ertragsanteile der Gemeinden. In der durchlaufenden Gebarung wurden auch wesentliche Umsätze des Finanzmanagements abgewickelt sowie in diesem Zusammenhang aufgenommene Darlehen verbucht (siehe dazu Punkt 5.3.) Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung von wesentlichen Positionen der Vorschüsse im Jahr 2012 zusammen: Seite 55

56 Durchlaufende Gebarung - Vorschüsse 2012 Anf. Stand Umsätze Soll Umsätze Haben Schl. Stand in Tsd. Euro Kontoüberstellungen Ausgabenvorschusskonto Sparkasse Ausgabenvorschusskonto VUF Ausgabenvorschuss Konto Ordinario Allg. Vorschuss Wertpapiergeschäfte Rechnungsabgrenzungen Restl. Vorschusskonten DKZ Vorschüsse BH Konversionsdarlehen Wohnbauförd Festgeldveranlagung Wohnbaubank L-Wohnbaufonds Darl.-Weitergaben Wertpapiere Derivate Liquiditätsmanagement Versorgungs- u. Unterstützungsfonds Devisentermingeschäfte Finanzmanagement Summe Vorschüsse Die Vorschusskonten im ersten Teil der Tabelle weisen bis auf die Rechnungsabgrenzungen und bestimmte Ausnahmefälle keinen schließlichen Stand auf. Auf die mit der Wohnbauförderung zusammenhängenden Positionen im zweiten Teil der Tabelle wird unter Punkt eingegangen. Die im dritten Teil der Tabelle zusammengefassten Konten betreffen die Abwicklung des Finanzmanagements. Die Konten Wertpapiere und Derivate weisen die extern erhobenen Bestände zum 27. Dezember 2012 aus. Bei diesen handelt es sich um Bestandskonten, die ausschließlich der Vermögensgebarung zuzuordnen sind. Die nachstehende Tabelle zeigt im Überblick die Entwicklung von wesentlichen Positionen der Verwahrgelder im Jahr 2012: Seite 56

57 Anf. Stand Umsätze Soll Umsätze Haben Schl. Stand Darlehensaufnahmen L-Wohnbaufonds Konversionsdarlehen Wohnbauförd Verbindlichk. Wohnbaufonds Übertragung Devisentermingeschäfte Durchlaufende Gebarung - Verwahrgelder 2012 in Tsd. Euro Wohnbauförderung WFG Verr.konten Wohnbaurückflüsse Wohnbaubankfinanzierung Allgem. Erlag Wertpapiergebarung Einbuchung Bankbestände Finanzamt Lohnsteuer Ertragsanteile der Gemeinden Passive Rechnungsabgrenzung Restl. Verwahrgeldkonten DKZ Verwahrgelder BH Kassenmittel Rücklagenkonten Fällige Lieferschulden Schulden Wohnbau Sonstige Finanzschulden Liquiditätsmanagement Summe Verwahrgelder Als Verwahrgelder wurde neben den allgemeinen Geldflüssen ein Teil der Abwicklung des Finanzmanagements erfasst. So sind am Konto Fällige Lieferschulden auch Anund Verkäufe von Wertpapieren verbucht. Dieses Konto wurde wie das Konto Schulden Wohnbau durch Übertragung des Saldos auf das Konto Sonstige Finanzschulden glattgestellt. Auf dem Konto Liquiditätsmanagement ( ) wurde unter anderem die Aufnahme von sonstigen Finanzschulden verbucht und durch Übertragung des Saldos auf das Konto Finanzmanagement glattgestellt. Bei den Verwahrgeldern sind auch Schulden des Landes gegenüber dem Landeswohnbaufonds ausgewiesen (Konversionsdarlehen Wohnbauförderung, Verbindlichkeiten Wohnbaufonds und Übertragung Devisentermingeschäfte). Seite 57

58 Das Konto Kassenmittel Rücklagenkonto ( ) diente lediglich der Gegenbuchung für die erstmals im Kassenbestand erfassten Rücklagenmittel. (2) Der LRH weist darauf hin, dass im Jahr 2012 und in den vergangenen Jahren Ausgaben und Einnahmen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung verrechnet wurden, die zu veranschlagen gewesen wären. Das Prinzip der Bruttodarstellung wurde in vielen Fällen nicht beachtet. Bei den Vorschüssen und Verwahrgeldern wurden Bestandskonten (z.b. Wertpapiere und Derivate) ausgewiesen, die nicht der voranschlagsunwirksamen Gebarung zuzurechnen sind. Auch das Verwahrgeldkonto Kassenmittel Rücklagenkonten ist nach Ansicht des LRH nicht der durchlaufenden Gebarung zuzuordnen. Der LRH regt an, Konten zu überprüfen, die über mehrere Jahre keine Bewegungen zeigen, (z.b. Energiecontrol Austria, Verrechnungskonto Grundablösen, Landesinstitut für Hörbehinderte, Erbschaft Schattauer) und gegebenenfalls zu korrigieren. Zudem fordert der LRH, gemäß den Bestimmungen der VRV ( 17, Abs. 2 Zi 12), größere offene Posten zukünftig detailliert in den Beilagen zu erläutern. (3) Die Finanzabteilung werde in Zukunft besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Bruttoprinzips bei der Veranschlagung und Verrechnung legen, versichert das Amt der Salzburger Landesregierung in seiner Gegenäußerung. Zudem überprüfe die Landesbuchhaltung laufend die Konten der voranschlagsunwirksamen Gebarung. Bei jenen, die über mehrere Jahre keine Bewegungen zeigen, würden die zuständigen anweisenden Stellen darauf hingewiesen werden Finanzmanagement (1) Das Finanzmanagement des Landes Salzburg wurde überwiegend in der durchlaufenden Gebarung, ein geringer Teil in der voranschlagswirksamen Gebarung verrechnet. Die folgende Tabelle zeigt jene Konten der durchlaufenden Gebarung, über welche das Seite 58

59 Finanzmanagement und Korrekturbuchungen im Zuge der RA-Erstellung abgewickelt wurden: Vorschüsse Konto Anf. Stand Umsätze Soll Umsätze Haben Schl. Stand Wertpapiere Derivate Liquiditätsmanagement Versorgungs- u. Unterstützungsfonds Devisentermingeschäfte Finanzmanagement Verwahrgelder Finanzmanagement durchlaufende Gebarung 2012 in Tsd. Euro Liquiditätsmanagement Sonstige Finanzschulden Unter der Position Wertpapiere sind die auf insgesamt 200 Konten nachträglich erfassten Wertpapierbestände zusammengefasst. Sowohl im Nachweis über Vorschüsse und Verwahrgelder als auch in der Beilage Finanzmanagement werden die Wertpapiere detailliert aufgelistet; in der Beilage Finanzmanagement sind zusätzliche Informationen (beispielsweise Währung, depotführende Bank, Emittent) enthalten. Der Stand der Wertpapiere wurde mit den Erhebungen der Fa. Ithuba Capital AG abgestimmt. Die Aufstellungen weisen eine Differenz von Euro aus, da ein Wertpapierdepot der Salzburger Landeshilfe in der Aufstellung der Fa. Ithuba Capital AG irrtümlich dem Land Salzburg zugeordnet wurde. Die Derivate sind auf einem gesonderten Konto ausgewiesen und ebenfalls in der Beilage Finanzmanagement nach unterschiedlichen Kriterien (beispielsweise Zinssicherungsgeschäfte, sonstige Derivate) dargestellt. Die Summe der im RA ausgewiesenen Derivate stimmt mit den Erhebungen der Fa. Ithuba Capital AG überein. Da die Wertansätze für Wertpapiere und Derivate im RA 2012 mit den Ansätzen im Bericht der Fa. Ithuba Capital AG und dem RH-Bericht übereinstimmten, führte der LRH keine weiteren Prüfungshandlungen dazu durch. Seite 59

60 Die Salden der Konten Liquiditätsmanagement, Versorgungs- und Unterstützungsfonds und Devisentermingeschäfte wurden auf das Konto Finanzmanagement übertragen. Das Konto Finanzmanagement wurde für die Aufarbeitung der Finanzcausa eingerichtet. Auf diesem Konto erfolgten die Gegenbuchungen für die Erfassung der Wertpapiere und Derivate, der Darlehen und der bisher nicht erfassten Bankkonten, wobei letztere lediglich mit dem Saldo zum 31. Dezember 2012 erfasst wurden. Zudem wurden Korrekturen der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Land und Landeswohnbaufonds verbucht. Das Konto Finanzmanagement weist einen Saldo von 319,5 Mio. Euro aus. In der Beilage wird dieser Saldo nicht näher erläutert und keiner kritischen Würdigung unterzogen. Eine Analyse der Auswirkungen auf künftige Rechnungsabschlüsse fehlt. Die bei den Verwahrgeldern ausgewiesenen sonstigen Finanzschulden enthalten jene Schulden, die im Zuge der Aufarbeitung von der Finanzabteilung bei externen Quellen erhoben wurden. Diese umfassen bisher nicht in der voranschlagswirksamen Gebarung dargestellte Darlehen der Bundesfinanzierungsagentur, Barvorlagen und sonstige Darlehen in Höhe von insgesamt 2.736,2 Mio. Euro. Davon wurde ein Betrag von 167,8 Mio. Euro (Finanzmanagement) und ein Betrag von 30,9 Mio. Euro (Haushaltsausgleich) den Haushaltsschulden zugerechnet. Nach diesen Umbuchungen ergibt sich bei den sonstigen Finanzschulden ein schließlicher Stand von 2.537,4 Mio. Euro. (2) Der LRH kritisiert, dass der Saldo auf dem Konto Finanzmanagement in Höhe von 319,5 Mio. Euro in den Beilagen nicht erläutert wurde. Dies führt in weiterer Folge zu einer eingeschränkten Aussagekraft des RA Offen ist die Frage, wie dieser Saldo im Jahr 2013 bereinigt werden soll und welche Auswirkungen sich daraus für den RA 2013 ergeben. (3) Im Sinne der vom LRH zu Recht geforderten Transparenz wird der Gegenäußerung eine Aufstellung angeschlossen, aus welcher die Zusammensetzung des Saldos auf dem Konto Finanzmanagement in Höhe von 319,5 Mio. Euro hervorgeht. In dieser Aufstellung wird erläutert, auf welche verschiedenen Arten dieser Betrag aufgelöst werden könne: Der Mehrerlös bei der Auflösung der Wertpapiere/Darlehen kann gegengerechnet werden; Seite 60

61 der Mindererlös bei der Auflösung der Wertpapiere/Darlehen erhöht den offenen Saldo; ev. Gegenverrechnung der Haushaltsrücklage in der Höhe von ca. 167,8 Mio. Euro; haushaltswirksame Abdeckung des offenen Restbetrags. (4) Der LRH hält dazu fest: Sollte die Auflösung der Wertpapiere inkl. Derivate und Darlehen keine wesentlichen Mehr- bzw. Mindererlöse einbringen, so verbleibt nach Gegenverrechnung mit der Haushaltsrücklage ein offener Restbetrag in Höhe von 151,7 Mio. Euro. Eine haushaltswirksame Abdeckung dieses Restbetrages führt zu einer entsprechenden Ausgabe im ordentlichen Haushalt Analyse der Buchungen im Finanzmanagement 2012 (1) Im Jahr 2012 sind, wie auch in den vergangenen Jahren, Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements sowohl in der voranschlagswirksamen als auch in der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung saldiert verbucht worden. Der überwiegende Teil des Finanzmanagements wurde auch im Jahr 2012 in der voranschlagsunwirksamen Gebarung abgewickelt. Für das Jahr 2012 haben Studenten diese Konten aufgearbeitet und Buchungen getrennt nach Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Insgesamt wurden Buchungen zugeordnet, die auf zwei voranschlagswirksamen sowie auf vier Konten der voranschlagsunwirksamen Gebarung verbucht waren. Im Detail wurde versucht, jede Buchung anhand eines externen Beleges zu verifizieren. Als Grundlage dienten Buchungslisten der Landesbuchhaltung, Akten aus der Finanzabteilung und Belege externer Quellen. Anhand dieser Informationen wurden die Buchungen verschiedenen Kategorien (z.b. Devisengeschäft, Darlehen, Wertpapiere, ) und diversen Unterkategorien (Tilgung, Aufnahme, Zinsen, Dividenden, ) zugeordnet. Diese Arbeiten wurden in einem Excel-Dokument in zahlreichen Arbeitsblättern erfasst. Jede dieser Mappen enthält umfangreiche Informationen, die in bis zu hundert Spalten erfasst sind. Insgesamt ist durch die gewählte Darstellungsform die Übersichtlichkeit Seite 61

62 stark eingeschränkt. Kontrollsummen wurden nicht gebildet; diese sollten eine vollständige Zuordnung der gesamten Buchungen zu den diversen Kategorien nachweisen. 27 Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Aufarbeitung gegliedert nach Konten in komprimierter Form. Analyse Finanzmanagement nach Konten Konto Einnahmen Ausgaben Saldo in Euro Voranschlagsunwirksame Gebarung Liquiditätsmanagement (Vorschüsse) Versorgungs- u. Unterstützungsfonds Devisentermingeschäfte Liquiditätsmanagement (Verw ahrgelder) Summe Voranschlagsunwirksame Gebarung Voranschlagswirksame Gebarung Ausgaben für Zinsaufw endungen und Derivate 1/ Zinsen und sonstige Erträge (VUF) 2/ Summe voranschlagswirksame Gebarung Ergebnis Finanzmanagement In der Beilage Finanzmanagement wird darauf hingewiesen, dass die dargestellten Einnahmen und Ausgaben nicht mit den Soll- und Haben-Umsätzen der Beilage Nachweis durchlaufende Gebarung übereinstimmen, da Um- und Fehlbuchungen in der Darstellung keine Berücksichtigung finden. Der LRH stellt fest, dass keine Überleitung zwischen den Beilagen Nachweis der durchlaufenden Gebarung und Finanzmanagement erstellt wurde. Eine Dokumentation über nicht berücksichtigte Buchungen fehlt. Eine Abstimmung zwischen diesen beiden Datenquellen ist nur mit unvertretbarem Zeitaufwand möglich. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Aufarbeitung gegliedert nach Kategorien der Einnahmen und Ausgaben in komprimierter Form. 27 In der Beilage Finanzmanagement sind die Ergebnisse dieser Arbeiten in den Tabellen 1 bis 9 dargestellt. Seite 62

63 Analyse Finanzmanagement nach Kategorien Voranschlagsunwirksame Gebarung Einnahmen Ausgaben Saldo in Euro Derivate Darlehen und Barvorlagen Aufnahme/Tilgung Zinsen Devisengeschäfte Wertpapiere Verkauf/ Ankauf Zinsen/ Dividenden Liquiditätszuschuss/Sonderfinanzierung Nicht zuordenbar Voranschlagswirksame Gebarung Summe Derivate Darlehen und Barvorlagen Aufnahme/Tilgung Zinsen Devisengeschäfte Wertpapiere Verkauf/ Ankauf Zinsen/ Dividenden Nicht zuordenbar Summe Ergebnis Finanzmanagement Im Jahr 2012 wurden Einnahmen in Höhe von 4.567,6 Mio. Euro und korrespondierende Ausgaben in Höhe von 4.399,8 Mio. Euro der voranschlagsunwirksamen Gebarung verschiedenen Kategorien zugeordnet. In Summe überragen die Einnahmen die Ausgaben um 167,8 Mio. Euro. Dieses positive Ergebnis ist hauptsächlich auf die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 458,7 Mio. Euro zurückzuführen. Dieser Einnahmenüberschuss wurde auf dem Ansatz 2/ voranschlagswirksam unter der Bezeichnung Abwicklung Finanzmanagement als Einnahme aus Darlehensaufnahmen dargestellt. Die Finanzabteilung begründet diese Vorgangsweise damit, dass der Einnahmenüberschuss aus hohen Darlehensaufnahmen im Jahr 2012 resultiert. In weiterer Folge wurde der Betrag von 167,8 Mio. Euro einer Rücklage zugeführt. Diese Vor- Seite 63

64 gangsweise führte zu einer Umschichtung von außerordentlichen Schulden zu den Haushaltschulden. Der LRH stellte fest, dass die Analyse des Finanzmanagements Einnahmen aus der Aufnahme von Darlehen und Barvorlagen in der Höhe von rund 458,7 Mio. Euro ausweist. Für die Tilgung von Darlehen und Barvorlagen wurde ein Betrag von 92,4 Mio. Euro aufgewendet. Im Gegensatz dazu wurde im Nachweis über aufgenommene Darlehen die Neuaufnahme mit 475,0 Mio. Euro beziffert; die Ausgaben für Tilgungen beliefen sich auf 18 Mio. Euro. Eine Erläuterung dieser Differenzen erfolgte nicht. (2) Der LRH anerkennt die Bemühungen, die saldiert verbuchten Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements in der dazu erstellten Beilage brutto darzustellen und verschiedenen Kategorien zuzuordnen. Dennoch merkt der LRH an, dass die Aufarbeitung in unübersichtlicher und fehleranfälliger Weise erfolgte. Auf Grund des Umfangs der analysierten Geschäftsfälle und der angeführten Mängel kann der LRH die Vollständigkeit der Ergebnisse und die Richtigkeit der Zuordnung nicht bestätigen. Der LRH hält fest, dass eine unrichtige Zuordnung einzelner Buchungen keine Auswirkung auf die Höhe des in den Haushalt übernommen Saldo von 167,8 Mio. Euro hätte. Allerdings würden nicht erfasste Buchungen zu einer Erhöhung oder Verminderung des Saldos und damit zu einer Verschiebung zwischen Haushaltsschulden und außerordentlichen Schulden führen. Der LRH kritisiert, dass Differenzen zwischen dem Nachweis über aufgenommene Darlehen und dem Ergebnis aus der Analyse des Finanzmanagements bestehen und nicht erläutert sind. Dies betrifft im Besonderen die Aufnahme und Tilgung von Darlehen und Barvorlagen. Für diesen Bereich ist der Aussagegehalt der Analyse des Finanzmanagements in Frage zu stellen. Der LRH hält ausdrücklich fest, dass der Einnahmenüberschuss der Finanzmanagementkonten in der voranschlagsunwirksamen Gebarung in Höhe von 167,8 Mio. Euro aus den Darlehensaufnahmen resultiert. Seite 64

65 (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung könne die Kritik des LRH, dass die Aufarbeitung in unübersichtlicher und fehleranfälliger Weise erfolgte, nicht nachvollziehen und weise sie deshalb zurück. In diesem Zusammenhang wurde auf die schwierigen Rahmenbedingungen verwiesen, wie etwa teils mit der Materie zuvor nicht befasste Personen, mangelhafte Unterlagen und ständiger Zeitdruck. Zur Vermeidung von Fehlern seien die Zahlen in Teams geprüft und mit Mitarbeitern der Finanzabteilung abgestimmt worden. Auf Differenzen zwischen dem Nachweis über aufgenommene Darlehen und der Analyse des Finanzmanagements sei in der Beilage Finanzmanagement detailliert hingewiesen worden. Eine Überleitung zwischen den Beilagen Nachweis der durchlaufenden Gebarung und Finanzmanagement sowie eine Dokumentation der fehlenden Buchungen wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand zu bewerkstelligen gewesen. Dies sei angesichts der schon eingetretenen Verzögerung bei der Übermittlung der Beilage Finanzmanagement nicht mehr vertretbar bzw. leistbar gewesen. (4) Der LRH zeigt Verständnis für die schwierigen Rahmenbedingungen und anerkennt die engagierte Aufarbeitung. Dennoch unterstreicht der LRH seine geäußerte Kritik hinsichtlich der Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit. Die in der Stellungnahme angeführten schwierigen Bedingungen bei der Aufarbeitung hätten verstärkte Kontrollmechanismen und erhöhten Dokumentationsaufwand erfordert. Der LRH weist darauf hin, dass die in der Beilage Finanzmanagement enthaltenen Anmerkungen nicht auf die Differenzen zwischen den Nachweisen eingehen. Seite 65

66 Verrechnung Land - Landeswohnbaufonds (1) Die Aufarbeitung des Finanzskandals beinhaltete auch die Prüfung der Verrechnung zwischen dem Land und dem Salzburger Landeswohnbaufonds und der daraus resultierenden gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten. Damit wurde im Jänner 2013 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese stellte gravierende grundlegende Mängel in der Verrechnung fest. In weiterer Folge wurde diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 des Salzburger Landeswohnbaufonds beauftragt. Dabei wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch Fehler in der Verrechnung, welche die Jahre 2006 bis 2011 betreffen, richtig gestellt. Das Eigenkapital des Wohnbaufonds war im Jahresabschluss 2011 um rund 359,5 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen. Im RA des Landes wurden die entsprechenden Korrekturbuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des RA 2012 stimmte der LRH die im Jahresabschluss des Salzburger Landeswohnbaufonds ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Land mit den im RA ausgewiesenen Beträgen ab. Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis dieser Abstimmung. Abstimmung Bilanz Landeswohnbaufonds - RA Land zum 31. Dezember 2012 Bilanz Landeswohnbaufonds RA Land Ausweis unter in Euro Verwaltungsforderungen (nicht fällig) Forderungen aus Konversionsdarlehen Verwahrgelder Forderungen nach 2b WBG nicht fällige Verwaltungsschulden Forderung aus Übertragung Devisentermingeschäfte Verwahrgelder Finanzschulden Finanzschulden Land Salzburg Vorschüsse Finanzschulden aus Konvertierung Darl. CHF Vorschüsse Finanzschulden aus Wohnbaubankdarlehen gegebene Darlehen Zinsverbindlichkeiten Land Salzburg Saldo der schließlichen Zahlungsrückstände der entsprechenden Einnahmen und Ausgabenkonten Seite 66

67 Eine weitergehende Prüfung insbesondere über die korrekte Höhe dieser Salden konnte im Rahmen der RA-Prüfung nicht durchgeführt werden. Dies ist Gegenstand der vom LRH bereits begonnenen Prüfung des Salzburger Landeswohnbaufonds. Die mit der Erstellung des Jahresabschlusses des Salzburger Landeswohnbaufonds beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilte in ihrem Schreiben vom 19. September 2013 mit, dass die bereits vorgelegte Bilanz des Salzburger Landeswohnbaufonds zu korrigieren ist. Eine Abstimmung mit dem RA des Landes zeigte, dass direkt beim Land erfasste Zahlungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Bundes- Sonderwohnbaugesetz 1983 nicht berücksichtigt worden waren. Daraus ergibt sich für den Salzburger Landeswohnbaufonds eine zusätzliche Forderung in Höhe von ,95 Euro gegenüber dem Land; in der Bilanz des Salzburger Landeswohnbaufonds wären die Forderungen nach 2b Wohnbauförderungsgesetz und die Transfererträge entsprechend zu erhöhen. Im RA des Landes käme es zu einer betragsgleichen Erhöhung der nicht fälligen Verwaltungsschulden. Laut Auskunft der Finanzabteilung werden die entsprechenden Korrekturbuchungen im Jahr 2013 durchgeführt. Eine Korrektur im RA 2012 war aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich. Der LRH wurde sowohl von der Finanzabteilung im Rahmen der Schlussbesprechung am 20. September 2013 als auch von der Wohnbauabteilung unverzüglich informiert. (2) Der LRH stellt fest, dass die im Jahresabschluss des Salzburger Landeswohnbaufonds ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Land mit dem RA des Landes übereinstimmen. Fehler im Jahresabschluss des Salzburger Landeswohnbaufonds, die nach Fertigstellung des RA des Landes bekannt geworden sind, werden laut Auskunft der Finanzabteilung im Jahr 2013 korrigiert Vermögensrechnung (1) In den Beilagen zum RA sind das Vermögen und die Schulden des Landes in einer Vermögensrechnung bilanzmäßig dargestellt. Die VRV sieht Mindesterfordernisse in der Darstellung des Vermögens- und Schuldennachweises lediglich für Gemeinden vor. Seite 67

68 Den Ländern bleibt es überlassen, diesbezügliche Regelungen zu treffen; das Land Salzburg hat keine solchen Bestimmungen erlassen. Die VRV enthält zudem keine Bewertungsvorschriften für das Vermögen. Der Nachweis in den Beilagen zum RA beschränkt sich auf die zahlenmäßige Darstellung. Schriftliche Erläuterungen zu Inhalt und Bewertung oder Kommentare fehlen. Der LRH fasste die in den Beilagen zum RA enthaltene Vermögensübersicht in Anlehnung an die Gliederung des UGB zusammen. Dieser Nachweis stellt keine vollständige Bilanz im unternehmensrechtlichen Sinn dar. So sind beispielsweise keine Personalrückstellungen, wie etwa für Beamtenpensionen, ausgewiesen. Vermögensübersicht AKTIVA in Euro Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Summe Anlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Voranschlagsunwirksame Vorschüsse Wertpapiere und Anteile 0 0 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Haushaltsrücklagen Summe Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung Summe AKTIVA Seite 68

69 Vermögensübersicht PASSIVA in Euro Eigenkapital Anfängliches Kapital Kapitalverminderungen Kapitalerhöhungen Veränderung Rücklagengebarung Sonstige Bewegungen Gewinn/Verlust Summe Eigenkapital Rücklagen Haushaltsrücklagen Summe Rücklagen Wertberichtigungen Anlagevermögen Summe Wertberichtigungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten bei Kreditunternehmen Finanzschulden Sonstige Verbindlichkeiten Voranschlagsunwirksame Erläge Summe Verbindlichkeiten Rückstellungen Rückstellungen Betriebe Summe Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzung Summe PASSIVA Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2011 um rund 2 Mrd. Euro. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Darstellung bisher nicht erfasster Finanzanlagen und Finanzschulden zurückzuführen. Das ausgewiesene Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber 2011 um rund 1,8 Mrd. Euro. Die Erhöhung geht im Wesentlichen auf die Position Finanzanlagen zurück. Seite 69

70 Das Umlaufvermögen stieg gegenüber 2011 um rund 226 Mio. Euro. Erhöhungen beim Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten ergaben sich im Wesentlichen aus den Verkäufen von Wertpapieren und Derivaten im Zuge der Abwicklung des Finanzmanagements. Beim ausgewiesenen Kassenbestand handelt es sich um einen Bruttobetrag, dem die auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten bei Kreditunternehmungen gegenüber zu stellen sind. Der Anstieg bei den Haushaltsrücklagen resultierte aus der buchhalterischen Darstellung des aus der durchlaufenden Gebarung übertragenen Saldos aus dem Finanzmanagement. Rückgänge traten bei den ausgewiesenen Forderungen und den voranschlagsunwirksamen Vorschüssen auf. Die Verminderung der Forderungen ist im Wesentlichen auf Ausbuchungen von Forderungen des Landes gegenüber dem Landeswohnbaufonds zurückzuführen. Des Weiteren haben Rückzahlungen von Wohnbaudarlehen zum Rückgang beigetragen. Das in der Vermögensübersicht ausgewiesene Eigenkapital verringerte sich im Jahr 2012 um 977,5 Mio. Euro. Wesentliche Veränderungen ergaben sich durch Umbuchungen im Zuge der Erstellung des RA, die unter den Positionen Sonstige Bewegungen, Verlust und Veränderung Rücklagengebarung aufscheinen. Die Rücklagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 179,3 Mio. Euro. Die Darstellung der nach kameralen Gesichtspunkten gebildeten Rücklagen in einer Vermögensübersicht im Sinne einer doppelten Buchhaltung erfolgte wie in den Vorjahren: Der Rücklagenstand wird ergebnisneutral sowohl auf der Aktiv- als auch der Passivseite ausgewiesen, die Veränderung (Zuführung) wird auf der Passivseite kapitalvermindernd ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten stiegen von 2,8 Mrd. auf 4,9 Mrd. Euro an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im Zuge der Aufarbeitung der Finanzcausa zum Ende des Jahres 2012 erhobenen Finanzschulden zurückzuführen siehe dazu Punkt 5.5 Finanzschulden des Landes Salzburg. Die Position Voranschlagsunwirksame Erläge verringerte sich wesentlich gegenüber dem Vorjahr. Nähere Erläuterungen dazu finden sich im Punkt 5.2. Seite 70

71 (2) Der LRH bemängelt die wenig aussagefähige Darstellung des Vermögens des Landes in den Beilagen zum RA. Das Land Salzburg hat bislang keine Regelungen für die bilanzmäßige Darstellung seines Vermögens und seiner Schulden erlassen. Wesentliche Positionen und deren Veränderung, wie etwa die Verminderung des Eigenkapitals um rund eine Mrd. Euro, sind nicht schriftlich erläutert worden. Der LRH stellt fest, dass die gewählte Darstellung der Rücklagen in der Vermögensübersicht zu einer Bilanzverlängerung führt. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung weist in seiner Gegenäußerung darauf hin, dass im Entwurf zur VRV neu auch auf die Darstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung eingegangen wird. Man habe bereits mit einer Gesamtinventur zur Feststellung des Vermögensbestandes begonnen, die Bewertung des Immobilien- und Mobilienbestandes ist noch zu klären. Eine Bilanzverlängerung durch die Darstellung der Rücklagengebarung liege nur insofern vor, als gegenüber dem Vorjahr die Rücklagen um 179,3 Mio. Euro erhöht wurden, wovon der größte Anteil (167,8 Mio. Euro) auf die Dotierung einer Rücklage unter der Bezeichnung Abwicklung durchlaufende Gebarung zurückzuführen sei Finanzschulden des Landes Salzburg (1) Die Finanzschulden des Landes Salzburg gliedern sich in Haushaltsschulden und außerordentliche Schulden. 28 Die Tabelle zeigt den Stand der Finanzschulden gemäß RA 2012: Finanzschulden des Landes Salzburg zum 31. Dezember 2012 in Euro Haushaltsschulden Außerordentliche Schulden Summe Finanzschulden Die außerordentlichen Schulden werden in der voranschlagsunwirksamen Gebarung als sonstige Finanzschulden bezeichnet. Seite 71

72 Die Darstellung und nachfolgenden Analysen des LRH zu den Finanzschulden berücksichtigen Erkenntnisse nicht, die nach dem 31. Dezember 2012 bekannt wurden. Der Stand der Finanzschulden stimmt mit der Aufstellung der Ithuba Capital AG bis auf eine Abweichung überein. Wohnbaubankdarlehen, denen Veranlagungen in derselben Höhe gegenüberstehen, wurden von der Ithuba Capital AG bewusst in ihrer Darstellung der Finanzschulden abgezogen. Die Aufteilung der Finanzschulden in Haushaltsschulden und außerordentliche Schulden wurde vorgenommen, weil in der Vergangenheit Schulden auch in der voranschlagsunwirksamen Gebarung aufgenommen, jedoch nicht als solche ausgewiesen worden waren. (2) Der LRH stellt fest, dass die Finanzschulden des Landes Salzburg in den vor 2012 erstellten Rechnungsabschlüssen unvollständig ausgewiesen waren Haushaltsschulden (1) Die Haushaltsschulden dienen dem Land vor allem zur Deckung des Mittelbedarfs im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt. In den Beilagen zum RA werden sie in der Aufstellung Stand der Haushaltsschulden ausgewiesen. Die Entwicklung der Haushaltsschulden seit dem Jahr 2003 zeigt folgende Tabelle: Seite 72

73 Jahr per Schließlicher Stand Entwicklung der Haushaltsschulden davon für Landeskliniken (SALK) davon innere Anleihe in Tsd. Euro davon Darlehensaufnahmen für "Salzburg- Anleihe" Zinsendienst Der Stand der Haushaltsschulden des Landes erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 192,7 Mio. Euro auf 969,1 Mio. Euro. Davon gehen 167,8 Mio. Euro auf eine Schuldenübertragung aus der voranschlagsunwirksamen Gebarung in den ordentlichen Haushalt zurück. Die Nettoneuverschuldung lag bei 24,9 Mio. Euro. Diese ergab sich aus Darlehensaufnahmen in Höhe von 36,3 Mio. Euro; wovon 30,9 Mio. Euro auf den Haushaltsausgleich und 5,4 Mio. auf die Salzburg-Anleihe entfielen. Demgegenüber standen Darlehenstilgungen in Höhe von 11,4 Mio. Euro. (2) Der erhebliche Anstieg der Haushaltsschulden gegenüber dem Vorjahr geht zu einem überwiegenden Teil auf den nachträglich in den ordentlichen Haushalt eingebuchten Saldo der Einnahmen- und Ausgabenkonten des Finanzmanagements zurück Außerordentliche Schulden (1) Die außerordentlichen Schulden sind in der voranschlagsunwirksamen Gebarung mit einem Betrag von 2.537,4 Mio. Euro auf dem Konto sonstige Finanzschulden ausgewiesen. Die Höhe ergibt sich aus dem Saldo der Finanzschulden (3.506,5 Mio. Euro) und der Haushaltsschulden (969,1 Mio. Euro). Seite 73

74 (2) Der LRH stellt fest, dass Darlehensaufnahmen in den vergangenen Jahren entgegen haushaltsrechtlicher Bestimmungen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung erfasst worden sind. Dadurch war es im RA 2012 erforderlich, außerordentliche Schulden auszuweisen Nicht fällige Verwaltungsschulden (1) Bei den nicht fälligen Verwaltungsschulden handelt es sich um Verbindlichkeiten des Landes, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar schon feststehen, deren Fälligkeit aber am Ende des Finanzjahres noch nicht eingetreten ist. Grundsätzlich sind alle Verträge und Vereinbarungen, die längerfristige finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen, von den bewirtschaftenden Stellen an die Finanzabteilung zu melden. Dies betrifft im Wesentlichen vertragliche Zusicherungen für bereits realisierte oder zukünftige Investitionen. In den Beilagen zum RA sind folgende nicht fällige Verwaltungsschulden ausgewiesen: Nicht fällige Verwaltungsschulden Schließlicher Stand zum Ende des jeweiligen Rechnungsjahres Bezeichnung ab 2018 Summe Beitrag zum Schuldendienst, Holztechnikum Kuchl Zoo Salzburg, Beiltrag zum laufenden Betrieb in Tsd. Euro * * * * * 370 Zuschuss an den Wohnbaufonds Zuschüsse für Annuitäten, Wasserversorgungsanlagen Zuschüsse für Annuitäten, Abw asserbeseitigung Pendlerförderung, JugendCard Zinsenstützungen, Beiträge zur Förderung der Wirtschaft Förderung der Nahversorgung, Beiträge zur Förderung der Wirtschaft Summe Seite 74

75 Der Anstieg der nicht fälligen Verwaltungsschulden gegenüber dem Vorjahr von 22,7 Mio. Euro auf 293 Mio. Euro geht vor allem auf die Position Zuschuss an den Landeswohnbaufonds in Höhe von 272,3 Mio. Euro zurück. Darin enthalten sind noch nicht beglichene gesetzliche Ansprüche des Salzburger Wohnbaufonds gegenüber dem Land, die aus den Jahren 2006 bis 2012 resultieren. Neu aufgenommen wurden die Positionen Zoo Salzburg (Abgangsdeckung wegen Syndikatsvertrag Stadt und Land) und JugendCard (Salzburger Verkehrsverbund). Im Zuge der Prüfung stellte der LRH fest, dass die jährlichen Veränderungen der nicht fälligen Verwaltungsschulden in einzelnen Fällen nicht mit den im RA getätigten Buchungen übereinstimmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine regelmäßigen Anpassungen (beispielsweise aufgrund von Zinsniveauänderungen) der in den nicht fälligen Verwaltungsschulden ausgewiesenen Beträge erfolgen. Den nicht fälligen Verwaltungsschulden von 293 Mio. standen nicht fällige Verwaltungsforderungen von 8,2 Mio. Euro gegenüber. (2) Für die Erstellung des Nachweises über den Stand der nicht fälligen Verwaltungsschulden sowie der nicht fälligen Verwaltungsforderungen gibt es keine klaren Regelungen und keine einheitliche Verwaltungspraxis. Daher sind diese Nachweise nur eingeschränkt aussagefähig und für den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht geeignet. Der LRH empfiehlt, dass sich das Land Salzburg verstärkt um eine einheitliche Regelung im Wege des VRV-Komitees bemüht. Der LRH empfiehlt die Höhe der nicht fälligen Verwaltungsschulden jedes Jahr neu zu bewerten. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung bestätigt die Feststellungen des LRH, dass diese Nachweise für einen bundesländerübergreifenden Vergleich ungeeignet seien. Eine mit der Weiterentwicklung des Haushaltswesens befasste länderübergreifende Arbeitsgruppe behandle insbesondere auch die dem RA beizuschließenden Nachweise über die nicht fälligen Verwaltungsforderungen und -schulden. Seite 75

76 5.7. Rechnungsquerschnitt (1) Der Rechnungsquerschnitt zeigt die ökonomische Gliederung aller Einnahmen und Ausgaben des Landes Salzburg getrennt nach den Bereichen Laufende Gebarung, Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) und Finanztransaktionen. Der Rechnungsquerschnitt ist Grundlage für die Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses und des Finanzierungssaldos gemäß ESVG Bund, Länder und Gemeinden haben sich im Österreichischen Stabilitätspakt zu einer koordinierten und nachhaltigen Haushaltsführung auf der Grundlage europäischer Vorgaben verpflichtet. Darin wurden unter anderem die Kriterien festgelegt, nach denen der jeweilige Stabilitätsbeitrag der Gebietskörperschaften zum gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnis bemessen wird. Seit dem Rechnungsjahr 2011 ist zusätzlich ein Finanzierungssaldo gemäß ESVG 1995 zu ermitteln, der auch die ausgegliederten Einheiten berücksichtigt. Der LRH stellt fest, dass die Entscheidung der Finanzabteilung die voranschlagsunwirksamen Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements saldiert in den Haushalt zu übernehmen, Auswirkungen auf den Rechnungsquerschnitt und in weiterer Folge auch auf das Maastricht-Ergebnis und den Finanzierungssaldo laut ESVG 1995 hatte. Einzelne Positionen die eindeutig der laufenden Gebarung zuzuordnen sind, wie etwa Zinserträge aus Darlehen und Barvorlagen in Höhe von 2,3 Mio. Euro, wurden im Rechnungsquerschnitt durch die Saldierung falsch zugeordnet. Dies beeinflusste das Ergebnis der laufenden Gebarung sowie das Ergebnis aus Finanztransaktionen. Die Tabelle zeigt im Überblick das Ergebnis des Rechnungsquerschnitts für die Jahre 2010 bis 2012: Seite 76

77 Einnahmen der laufenden Gebarung Ausgaben der laufenden Gebarung Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) Einnahmen der Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) Ausgaben der Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 2) Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3) Jahresergebnis Entwicklung Rechnungsquerschnitt ordentlicher und außerordentlicher Haushalt in Tsd. Euro (Summe aus Saldo 1 + Saldo 2 + Saldo 3) Das Ergebnis der laufenden Gebarung in den Jahren 2010 bis 2012 war jeweils positiv; entsprechend standen Mittel zur Finanzierung der Vermögensgebarung (Investitionen, Kapitaltransferzahlungen) zur Verfügung. Die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen wies jeweils einen negativen Saldo auf, da mehr Vermögen erworben als veräußert wurde und die geleisteten Kapitaltransferzahlungen die erhaltenen erheblich überstiegen. Das Ergebnis der Finanztransaktionen verbesserte sich im Jahr 2012 auf 58,4 Mio. Euro. Nähere Ausführungen dazu finden sich in Punkt (2) Der LRH kritisiert, dass die saldierte Einbuchung von Einnahmen und Ausgaben des Finanzmanagements zu einer verkürzten Darstellung des Rechnungsquerschnitts und zu unrichtigen Zuordnungen einzelner Beträge führte. Dies hat direkten Einfluss auf die Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses. Seite 77

78 (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung hält die Kritik des LRH für grundsätzlich verständlich und berechtigt. Allerdings sei im Lichte eines vertretbaren Ressourceneinsatzes und unter den sonst gegebenen Rahmenbedingungen (mangelhafte Qualität der Datenbasis) keine andere Vorgehensweise möglich gewesen. Auch werde in diesem Zusammenhang auf das dem RA 2012 angeschlossene Rechtsgutachten von Univ.- Prof. Dr. Andreas Janko hingewiesen Laufende Gebarung (1) Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der laufenden Gebarung in den Jahren 2010 bis 2012 im Detail: Entwicklung Rechnungsquerschnitt Laufende Gebarung KZ Bezeichnung in Tsd. Euro Einnahmen der laufenden Gebarung 10 Eigene Steuern Ertragsanteile Einnahmen aus Leistungen Einnahmen aus Besitz und w irtschaftl. Tätigkeit Lfd. Transferzahlungen von Trägern öffentl. Rechts Sonstige laufende Transfereinnahmen Einnahmen aus Veräußerung und sonst. Einnahmen Summe laufende Einnahmen Ausgaben der laufenden Gebarung 20 Leistungen für Personal Pensionen und sonstige Ruhebezüge Bezüge der gew ählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelsw aren Verw altungs- und Betriebsaufw and Zinsen für Finanzschulden Lfd. Transferzahlungen an Träger des öffentl. Rechts Sonstige laufende Transferausgaben Summe laufende Ausgaben Ergebnis der laufenden Gebarung Seite 78

79 Die laufenden Einnahmen waren im Jahr 2012 um 174,2 Mio. Euro höher als im Vorjahr; der Zuwachs betrug 8,5 %. Die Einnahmen aus eigenen Steuern resultieren zu rund 60% aus der Landesumlage (44,8 Mio. Euro). Die restlichen Einnahmen stammen hauptsächlich aus der Rundfunkabgabe (11,0 Mio. Euro), aus Verwaltungsabgaben (6,3 Mio. Euro), der Kurtaxe (4,8 Mio. Euro), der Feuerschutzsteuer (4,0 Mio. Euro und der Ortstaxe (2,0 Mio. Euro). Insgesamt stiegen die Einnahmen aus eigenen Steuern im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Mio. Euro bzw. 5,5 %. Die größte Position der laufenden Einnahmen sind die Ertragsanteile. Im Rechnungsquerschnitt werden bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben auch die Bedarfszuweisungen an Gemeinden (2012: 74,7 Mio. Euro) dargestellt. Im Jahr 2012 stiegen die Ertragsanteile gegenüber dem Vorjahr um 56,7 Mio. Euro bzw. 6,3 %. Die Einnahmen aus Leistungen betreffen diverse Kostenersätze; der überwiegende Anteil entfällt auf Ersätze für Maßnahmen der Sozialhilfe. So betrugen die Ersätze für die Unterbringung in Heimen 46,0 Mio. Euro. Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit stammen vor allem aus den Positionen Finanzmanagement Wohnbaufonds (23,5 Mio. Euro) 29, aus Gewinnanteilen (14,5 Mio. Euro), aus Zins- und sonstigen Erträge (VUF) (11,4 Mio. Euro) sowie aus Miet- und Pachtzinsen (3,7 Mio. Euro). Der starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die haushaltsmäßige Verbuchung von Einnahmen zurückzuführen, die in den Vorjahren lediglich in der durchlaufenden Gebarung erfasst worden waren. Die Einnahmen aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 10,4 Mio. Euro (+1,7 %). Den höchsten Anteil an den laufenden Transferzahlungen haben die Kostenersätze des Bundes für Lehrer im allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterricht mit rund 243,0 Mio. Euro. Weitere Beispiele für wesentliche Er- 29 Erträge aus der Weiterverrechnung von Zinsen für Darlehen, die das Land für den Wohnbaufonds aufgenommen hat. Seite 79

80 sätze des Bundes sind die Pensionen der Landeslehrer (79,9 Mio. Euro) und. der Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung (41,9 Mio. Euro). Die Ersätze der Gemeinden betrugen insgesamt 100,9 Mio. Euro. Darin enthalten sind Ersätze für Sozialhilfe (40,8 Mio. Euro), Behindertenhilfe (32,4 Mio. Euro) und Jugendwohlfahrt (13,4 Mio. Euro). Des Weiteren betreffen 112,6 Mio. Euro die buchmäßige Darstellung des ehemaligen Wohnbau-Zweckzuschusses. Die Einnahmen aus sonstigen laufenden Transferzahlungen setzen sich im Wesentlichen aus den Pensions- und Pensionssicherungsbeiträgen der Landeslehrer in Höhe von 23,0 Mio. Euro und den Pensions- und Pensionssicherungsbeiträgen der Landesbeamten (einschließlich SALK) in Höhe von insgesamt 11,5 Mio. Euro zusammen. Bei der Position Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen sind unter anderem die Bezugserstattung der SALK mit 278,6 Mio. Euro, Zuführungen aus dem ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt in Höhe von 57,4 Mio. Euro und die Pensionskostenersätze der SALK mit 16,2 Mio. Euro enthalten. Zudem sind Einnahmen wie etwa aus der Veräußerung von Handelswaren und Erzeugnissen sowie aus Ersätze für Leistungen (z.b. EDV) enthalten. Die Ausgaben der laufenden Gebarung lagen im Jahr 2012 um 78,9 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Dies entspricht einer Zunahme von 4,5 %. In den Leistungen für Personal werden die Aktivbezüge (vor Abzug der Refundierungen) der Bediensteten der Landesverwaltung und der Landeskliniken sowie jene für die Landeslehrer ausgewiesen. Diese Ausgabenposition wird ebenso wie die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge im Punkt 6 ausführlich beschrieben und analysiert. Die Bezüge der gewählten Organe betreffen die Abgeordneten des Landtages und die Mitglieder der Landesregierung. Die Höhe der Bezüge veränderte sich im Vergleichszeitraum nur geringfügig. Seite 80

81 Die Ausgaben für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren wiesen im dargestellten Zeitraum keine wesentlichen Veränderungen auf. Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand stieg im Jahr 2012 um 32,3 Mio. Euro bzw. 23,7 % gegenüber dem Vorjahr. Dafür waren vor allem erhöhte Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt (57,4 Mio. Euro) verantwortlich. Zusätzlich umfasst diese Position unter anderem Ausgaben für Instandhaltung (Straßen, Gebäude etc.), Entgelte für sonstige Leistungen sowie Steuern und Abgaben. Die Zinsen für Finanzschulden werden für das Jahr 2012 mit 19,2 Mio. Euro ausgewiesen und sind damit um 3,5 Mio. Euro bzw. 15,3 % unter dem Wert des Vorjahres. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der Zinsaufwendungen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung gebucht wurde. Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts sind im Jahr 2012 um 6,8 Mio. Euro bzw. 3,5 % gestiegen. Der überwiegende Teil betrifft die Beiträge zur Finanzierung des Krankenanstaltenfonds (insgesamt 147,2 Mio. Euro einschließlich der Beiträge des Bundes und der Gemeinden). Außerdem werden darin beispielsweise Beiträge für Kindergärten und Kindertagesbetreuung, für diverse landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen und für den ländlichen Straßenerhaltungsfonds erfasst. Die sonstigen laufenden Transferzahlungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Mio. Euro bzw. 1,6 % auf 549,9 Mio. Euro. Beispiele für darin enthaltene Ausgaben (2012) sind die Beiträge zum laufenden Betrieb der landeseigenen Krankenanstalten (102,7 Mio. Euro) und an Krankenanstalten anderer Rechtsträger (17,5 Mio. Euro). Weiters erfasst sind die Sozialhilfe für die Unterbringung in öffentlichen und privaten Senioren- und Pflegeheimen (93,0 Mio. Euro), Maßnahmen der Behindertenhilfe (73,4 Mio. Euro), Ausgaben für Unterbringung in der Jugendwohlfahrt (22,4 Mio. Euro) und die Sozialhilfe für Lebensunterhalt und Wohnbedarf (22,2 Mio. Euro). Seite 81

82 Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (1) Die Tabelle zeigt die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen in den Jahren 2010 bis 2012 im Detail: Entwicklung Rechnungsquerschnitt Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen KZ Bezeichnung in Tsd. Euro Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 30 Veräußerung von unbew eglichem Vermögen Veräußerung von bew eglichem Vermögen Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentl. Rechts Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Summe Einnahmen der Vermögensgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 40 Erw erb von unbew eglichem Vermögen Erw erb von bew eglichem Vermögen Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentl. Rechts Sonstige Kapitaltransferausgaben Summe Ausgaben der Vermögensgebarung Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Das Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen lag im Jahr 2012 um 39,5 Mio. Euro unter jenem des Vorjahres. Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen waren im Jahr 2012 um 1,6 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichem Anlagevermögen stammen im Wesentlichen aus Liegenschaftsverkäufen in Wals-Siezenheim und Saalbach-Hinterglemm. Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen erhöhten sich im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 37,9 Mio. Euro. Der Erwerb von unbeweglichem Vermögen betrifft hauptsächlich Investitionen des Landes, wie der Bau von Straßenumfahrungen und die Errichtung bzw. den Umbau von Seite 82

83 Schulen und Bauhöfen. Unter den Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (Kennziffer 44) ist auch die Bruttodarstellung des ehemaligen Wohnbau-Zweckzuschusses von 112,6 Mio. Euro enthalten. Weiters sind unter dieser Kennziffer die Finanzzuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden erfasst; im Jahr 2012 waren es 84,6 Mio. Euro Finanztransaktionen (1) In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Finanztransaktionen mit ihren Einzelheiten ersichtlich: KZ Bezeichnung in Tsd. Euro Einnahmen aus Finanztransaktionen 50 Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Entnahmen aus Rücklagen Entwicklung Rechnungsquerschnitt Finanztransaktionen Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen von Trägern des öffentl. Rechts Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen von sonst. Unternehmen und Haushalten Aufnahmen von Finanzschulden von Trägern d. öffentl. Rechts Aufnahmen von sonstigen Finanzschulden Summe Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen 60 Erw erb von Beteiligungen und Wertpapieren Investitions- und Tilgungszahlungen an Unternehmen und marktbestimmte Betriebe des Landes Zuführungen an Rücklagen Gew ährung von Darlehen an Träger des öffentl. Rechts Gew ährung von Darlehen an sonstige Unternehmen und Haushalte Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentl. Rechts Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmen und Haushalten Summe Ausgaben aus Finanztransaktionen Ergebnis der Finanztransaktionen Seite 83

84 Im Jahr 2012 ist das Ergebnis aus Finanztransaktionen mit -58,4 Mio. Euro ausgewiesen. Bei den Einnahmen aus Finanztransaktionen erfolgten einerseits keine Aufnahmen von Finanzschulden von Trägern des öffentlichen Rechts; andererseits wurden 204,1 Mio. Euro an Aufnahmen von sonstigen Finanzschulden ausgewiesen. Diese verteilen sich auf 167,8 Mio. Euro aus der Abwicklung des Finanzmanagements, 30,9 Mio. Euro Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich und rund 5,4 Mio. für die Salzburg- Anleihe. Bei den Ausgaben aus Finanztransaktionen betrifft die höchste Position die Zuführungen an Rücklagen mit 206,9 Mio. Euro; darin ist ebenfalls die Übertragung von 167,8 Mio. Euro aus der Abwicklung des Finanzmanagements buchhalterisch dargestellt. Im Jahr 2012 erfolgten keine Rückzahlungen von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Maastricht-Ergebnis Finanzierungssaldo gemäß ESVG 95 (1) In der ersten Jahreshälfte 2012 wurde ein neuer Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausverhandelt (Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG), der mit Ausnahme des Landes Salzburg rückwirkend mit 1. Jänner 2012 in Kraft trat. In Salzburg konnte infolge der Finanzcausa der Österreichische Stabilitätspakt 2012 erst ab 1. Jänner 2013 in Kraft gesetzt werden. Daher galt für das Rechnungsjahr 2012 weiterhin der Österreichische Stabilitätspakt Die folgende Tabelle zeigt das von der Finanzabteilung berechnete Maastricht-Ergebnis und den Finanzierungssaldo gemäß ESVG 1995: Seite 84

85 Maastricht-Ergebnis und Finanzierungssaldo laut ESVG 95 in Euro Saldo laufende Gebarung (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) Saldo Vermögensgeb. (ohne Finanztransaktionen und ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) Ergebnis Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Maastricht-Ergebnis Positionen, die Einnahmen oder keine Ausgaben gem. ESVG 95 sind 0 - Positionen, die Ausgaben oder keine Einnahmen gem. ESVG 95 sind Zuschuss an den Wohnbaufonds Finanzierungssaldo laut ESVG 95 (Gebietskörperschaft) Finanzierungssaldo Wohnbaufonds Finanzierungssaldo sonstige Landesfonds 0 + Finanzierungssaldo für Immobiliengesellschaften 0 + Finanzierungssaldo für sonstige außerbudgetäre Einheiten * +/- Veränderung Schuldenstand von ausgegliederten Krankenanstalten 0 + Finanzierungssaldo Landeskammern * Finanzierungssaldo laut ESVG 95 - Landesebene Die Beträge der Überleitungstabelle beruhen auf vorläufigen Zahlen. Zudem waren die Zahlen für die außerbudgetären Einheiten (gekennzeichnet durch *) zum Zeitpunkt der RA-Erstellung noch nicht bekannt. Die Statistik Austria stellt das endgültige Ergebnis bzw. Defizit auf der Grundlage einer gesonderten Datenerhebung fest. Der positive Finanzierungssaldo im Jahr 2012 resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis (Gewinn) des Salzburger Landeswohnbaufonds in Höhe von rund 138 Mio. Euro. Für das Land Salzburg galten - im Gegensatz zu den restlichen Bundesländern im Jahr 2012 weiterhin die Kriterien des Österreichischen Stabilitätspakts Demnach konnte der Anteil des Landes Salzburg am gemeinsamen Defizit maximal -6,798 % betragen. Dies entsprach einem Betrag von -125,2 Mio. Euro. (2) Der LRH hält es für erforderlich, in Zukunft die in der Überleitungstabelle bisher unberücksichtigten Salden für die sonstigen Landesfonds, die Landesimmobiliengesellschaft, Landeskammern und sonstige außerbudgetäre Einheiten auszuweisen. Seite 85

86 Der LRH kann die Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspaktes nicht beurteilen, da zum Zeitpunkt der Prüfung einige Finanzierungssalden von außerbudgetären Einheiten fehlten. Die endgültige Berechnung wird durch die Statistik Austria im Zuge einer gesonderten Datenerhebung vorgenommen. (3) In der Gegenäußerung wird ausgeführt, dass die bisher unberücksichtigten Salden für die sonstigen Landesfonds, Landeskammern und sonstigen außerbudgetären Einheiten Eingang in die Betrachtung finden würden, sobald es der ordentliche Dienstbetrieb zulasse Beteiligungen des Landes Salzburg (1) In den Beilagen zum RA 2012 werden erstmals direkte und indirekte Beteiligungen des Landes Salzburg getrennt dargestellt. In der Vermögensrechnung sind ausschließlich die direkten Beteiligungen erfasst. 30 Das Land Salzburg war zum 31. Dezember 2012 an 23 Gesellschaften direkt beteiligt. Davon waren zwei Gesellschaften Aktiengesellschaften, 21 Beteiligungen betreffen Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Bestand und die Beteiligungshöhe sämtlicher in den Beilagen zum RA ausgewiesenen Beteiligungen wurden mit den Firmenbuchauszügen zum 31. Dezember 2012 abgestimmt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die direkten Beteiligungen des Landes zum 31. Dezember Drei Beteiligungen, die bisher in der Vermögensrechnung als direkte Beteiligungen erfasst waren, sind in der Liste der direkten Beteiligungen als Abgang ausgewiesen und in der Liste der indirekten Beteiligungen abgebildet. Dabei handelt es sich um die Salzburger Flughafen GmbH, die Salzburger Parkgaragen GmbH und die Messezentrum Salzburg GmbH. Seite 86

87 Direkte Beteiligungen des Landes zum 31. Dezember 2012 Bezeichnung Anteil am Gesellschaftskapital in % in Euro Gesundheitswesen Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges. mbh 100, Chirurgie West Errichtungs- und Vermietungs GmbH 100, DLK Dienstleistungen für Krankenhäuser GmbH 51, ELGA GmbH (Elektronische Gesundheitsakte) 3, NADA Austria (National Anti-Doping Agentur Austria GmbH) 5, Wohnungswesen Gemeinnützige Salzburger Wohnbauges. mbh 50, Land-Invest, Salzburger Baulandsicherungs GmbH 100, Energiewesen Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation 42, Verkehrswesen ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord 1, Großglockner Hochalpenstraßen AG 10, Untersbergbahn GmbH 1, Gasteiner Alpenstraße GmbH 61, Salzburger Verkehrsverbund GmbH 100, Industrie, Gewerbe und Tourismus Innovations- und Technologietransfer Salzburg GmbH 57, Salzburger Tierkörperverw ertungs-gmbh 26, Kultur Museum der Moderne - Rupertinum Betriebsgesellschaft mbh 100, Osterfestspiele Salzburg GmbH 20, Salzburg Museum GmbH 50, Residenzgalerie Salzburg GmbH 100, Sonstige Land Salzburg Beteiligungen GmbH 100, Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbh 100, Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH 50, Internationales Studentenhaus, Gemeinnützige GmbH 12, Summe Im Jahr 2012 ergab sich bei den direkten Beteiligungen die folgende Änderung: Im Dezember 2012 wurde die direkte Beteiligung an der Bad Gasteiner Kur- und Kongressbetriebs GmbH um einen symbolischen Euro an die Gemeinde Bad Gastein abgetreten. In diesem Zusammenhang leistete das Land an die Gemeinde Bad Gastein für die Gesellschaft einen Zuschuss in Höhe von Euro. Zudem verzichtete das Land auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von Euro. 31 Die Verein- 31 Dieses Gesellschafterdarlehen ist im Nachweis für gegebene Darlehen mit einem Betrag von Euro ausgewiesen. Seite 87

88 barung über eine stille Gesellschaftsbeteiligung an der Bad Gasteiner Kur- und Kongressbetriebs GmbH aus dem Jahr 1977 sowie ein Syndikatsvertrag wurden aufgelöst. Im Nachweis zum RA werden auch 14 indirekte Beteiligungen des Landes angeführt. Ausgewiesen werden alle indirekten Beteiligungen, die über die Land Salzburg Beteiligungen GmbH gehalten werden, und zumindest jene, bei denen der durchgerechnete Anteil des Landes über 50 % des Stammkapitals liegt. 60 indirekte Beteiligungen des Landes sind nicht in den Beilagen dargestellt. Beispielsweise sind Tochtergesellschaften der Salzburg AG, an der das Land mit 42,56 % beteiligt ist, nicht in der Liste der indirekten Beteiligungen enthalten. Indirekte Beteiligungen des Landes zum 31. Dezember 2012 Bezeichnung Anteil Muttergesellschaft durchgerechneter Landesanteil am Gesellschaftskapital in % in % in Euro Über Land Salzburg Beteiligungen GmbH Salzburger Flughafen GmbH 75,00 75, Salzburger Parkgaragen GmbH 40,00 40, Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern GmbH 30,00 30, Salzburger Land Tourismus GmbH 41,13 41, Salzburg Messe Beteiligungs GmbH 50,00 50, Salzburger Landes-Hypothekenbank AG 10,00 10, StandortAgentur Salzburg GmbH 66,67 66, Über Salzburg Messe Beteiligungs GmbH Messezentrum Salzburg GmbH 78,57 39, Über Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern GmbH Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH 100,00 30, Über Land-Invest Sbg. Baulandsicherungs GmbH Stadion Wals-Salzburg GmbH 100,00 100, Salzburger Infrastruktur-Errichtungs-GmbH 100,00 100, Über Salzburger Flughafen GmbH Carport Parkmanagement GmbH 85,00 63, Salzburg Airport Services GmbH 100,00 75, Secport Security Services GmbH 100,00 75, Summe Bei der Durchsicht der Jahresabschlüsse einzelner Beteiligungen stellte der LRH fest, dass ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten in Einzelfällen gegenüber dem Land im RA 2012 nicht gesondert ausgewiesen waren. So etwa war eine Verbindlichkeit der SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH gegenüber dem Land in Höhe von rund 9,6 Seite 88

89 Mio. Euro nicht im RA ersichtlich. 32 Eine Forderung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbh an das Land in Höhe 13,9 Mio. Euro, die aus liquiditätsmäßig noch nicht ausbezahlten Investitionsrücklagen resultiert, ist im RA des Landes ebenso nicht dargestellt. 33 Laut Auskunft der Finanzabteilung sind solche Forderungen und Verbindlichkeiten teilweise in der durchlaufenden Gebarung auf dem Konto Finanzmanagement inkludiert. An Beteiligungen gewährte Darlehen des Landes sind im RA im Nachweis der gegebenen Darlehen erfasst. Abweichungen mit den Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften werden unter Punkt 5.10 erläutert. (2) Der LRH fordert, sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Beteiligungen transparent im RA auszuweisen. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung sichert zu, in Zukunft sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten in VRV-konformer Weise im RA auszuweisen Haftungen des Landes Salzburg (1) Das Land Salzburg hat für Schuldaufnahmen bzw. Verbindlichkeiten verschiedener Rechtsträger Haftungen übernommen. Diese sind im RA im Nachweis über den Stand der Haftungen aufgelistet. Artikel 10 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 bestimmt, dass der Bund auf Bundesebene und die Länder für die Landes- sowie für die Gemeindeebene rechtlich verbindliche Haftungsobergrenzen festlegen. Das Land Salzburg regelte diese Obergrenzen im 5 des Salzburger Finanzrahmengesetzes Aufgrund dieser Bestimmungen werden Haftungen des Landes verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Die nach Risikoklassen gewichteten Haftungen des Landes dürfen 50 % der Ein In der Gegenäußerung teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass ein Betrag von 9,3 Mio. Euro im Jänner 2013 dem Land refundiert wurde. Der Rest von 0,3 Mio. Euro werde im RA 2013 transparent als gegebenes Darlehen ausgewiesen. Das Amt der Salzburger Landesregierung führt in seiner Gegenäußerung aus, dass es sich bei der Forderung der SALK in Höhe von 13,9 Mio. Euro um eine nicht fällige Verwaltungsschuld handle, deren Fälligkeit noch nicht feststeht und die darüber hinaus aufschiebend bedingt ist. Eine Aufnahme in den entsprechenden Ausweis unterblieb daher. Aus Transparenzgründen werde diese Forderung in Hinkunft im RA ausgewiesen. Seite 89

90 nahmen des Landes an öffentlichen Abgaben des jeweiligen Haushaltsjahres nicht übersteigen. Im RA 2012 wurde die Einteilung der Risikoklassen bereits freiwillig nach dem Finanzrahmengesetz vorgenommen. Zum 31. Dezember 2012 betrug der Stand der übernommenen Haftungen rund 1,8 Mrd. Euro, im Vorjahr waren es rund 1,5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2012 ergab sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine Haftungsobergrenze von rund 485 Mio. Euro. Die Summe der gewichteten Haftungen lag bei rund 275 Mio. Euro; das entspricht einem Ausnutzungsgrad von 56,7 %. Im Vorjahr waren es 51,0 %. In der folgenden Tabelle sind die im Nachweis ausgewiesenen Haftungen des Landes dargestellt. Seite 90

91 Stand der vom Land übernommenen Haftungen zum 31. Dezember Bezeichnung in Tsd. Euro Bankinstitute Landes-Hypothekenbank Salzburg 0,0 0, ,1 Wohnungswesen ehem. Salzburger Wohnbauförderungsfonds 140,9 57,1 36,8 Sonderwohnbauprogramm 20,6 0,0 0,0 Salzburger Landeswohnbaufonds , , ,8 Konversionsdarlehen 0,0 0, ,4 Industrie, Gewerbe und sonstige Wasserverband Salzburger Becken 30,1 26,6 23,3 Land-Invest, Sbg. Baulandsicherungs GmbH , , ,8 Messezentrum Salzburg GmbH , , ,0 Krankenanstalten und Gesundheitswesen Chirurgie West Errichtungs- u. Vermietungs GesmbH , , ,5 SALK, Pensionsrückstellungen , , ,2 SALK, Abfertigungsrückstellungen , , ,0 Beteiligungs- und Risikofinanzierungsunterstützung Salzburger Betriebsfestigungs-Gesetz Kreditgarantie GmbH 4.609, , ,2 Ausfallshaftung des Landes für natürl. Personen 69,8 69,8 69,8 Salzburger Unternehmensbeteiligungs GesmbH 273,9 239,7 216,5 Salzburger Osterfestspiele GmbH 333,0 333,0 333,0 Summe Im Nachweis für das Jahr 2012 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: Die Haftung des Landes zugunsten der Landes-Hypothekenbank Salzburg (Gewährträgerhaftung) war im RA 2011 betragsmäßig nicht ausgewiesen und ist nun mit einem Betrag von 55,9 Mio. Euro erfasst. Die Haftung für Konversionsdarlehen diverser Wohnbauträger ist erstmals im RA 2012 mit einem Betrag von 460,8 Mio. Euro ausgewiesen. Die Haftung für Verbindlichkeiten der Messezentrum Salzburg GmbH war im RA 2011 mit 60 Mio. Euro ausgewiesen, im entsprechenden Beschluss des Landtages war die Haftungsobergrenze mit 30 Mio. Euro begrenzt. Im RA 2012 erfolgte die entsprechende Korrektur. Seite 91

92 Die Haftung für die Land-Invest, Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbh war im RA 2011 mit einem Betrag von Euro ausgewiesen. Diese Haftung verminderte sich im RA 2012 auf Euro. Die Verminderung hängt vor allem damit zusammen, dass im RA 2011 fälschlicherweise der vom Landtag beschlossene Haftungsrahmen anstatt der tatsächlichen Ausnutzung durch die Land-Invest angegeben wurde. Bei den Haftungen für Rückstellungen der SALK wird im Nachweis darauf hingewiesen, dass es sich dabei um keine Haftung im rechtlichen Sinn handelt. Das Land ist verpflichtet zumindest jene Beträge zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Ausgaben für die von der SALK dem Land zu refundierenden Pensionen und Abfertigungen zu bedecken, sofern diese nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt sind. Die im Nachweis ausgewiesenen Haftungen wurden anhand der gesetzlichen Grundlagen, der Jahresabschlüsse von Beteiligungen und Fonds sowie der Bankbriefe abgestimmt. Die Abstimmung mit den Bankbriefen erfolgte insbesondere bei der Prüfung der Haftung für Konversionsdarlehen in Stichproben. In einem Bankbrief ist eine Haftung für einen Kredit der SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH ausgewiesen: Der zum 31. Dezember 2012 aushaftende Saldo beträgt laut Mitteilung der Bank und Jahresabschluss 2012 der SWS ,51 Euro. In einem weiteren Bankbrief ist eine Haftung des Landes für ein Darlehen der Salzburger Parkgaragen GmbH ausgewiesen. Der zum 31. Dezember 2012 aushaftende Saldo beträgt laut Mitteilung der Bank und Jahresabschluss 2012 der Gesellschaft Euro. Im Haftungsnachweis des Landes sind diese Beträge nicht ausgewiesen. (2) Die im RA ausgewiesenen Haftungen betragen zum 31. Dezember 2012 rund 1,8 Mrd. Euro. Die Summe der nach Risikoklassen gewichteten Haftungen liegt bei 275 Mio. Euro, das entspricht einem Ausnützungsgrad von rund 56 % der gemäß Finanzrahmengesetz zulässigen Haftungsobergrenze. Der LRH stellt fest, dass einzelne im Nachweis ausgewiesene Haftungen betragsmäßig korrigiert wurden. Erstmals wurden auch die vom Land übernommenen Haftungen für Seite 92

93 Konversionsdarlehen in Höhe von rund 460,8 Mio. Euro sowie die Haftung zugunsten der Landes-Hypothekenbank Salzburg in Höhe von rund 55,9 Mio. Euro erfasst. Der LRH fordert, zukünftig im Nachweis alle vom Land übernommenen Haftungen auszuweisen; beispielsweise waren im RA 2012 Haftungen für Kredite der SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH und der Salzburger Parkgaragen GmbH im RA 2012 nicht erfasst. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung sei bestrebt, zukünftig sämtliche vom Land übernommenen Haftungen auszuweisen. Es sei unzutreffend und nicht nachvollziehbar, dass die Salzburger Sparkasse ein Haftungsverhältnis für das Darlehen der Salzburger Parkgaragen GmbH angibt. Da nur eine sogenannte weiche Patronatserklärung abgegeben worden sei, werde kein Haftungs-, Garantie- oder Bürgschaftsverhältnis begründet. Die Haftung für Darlehen der SWS Stadion Wals-Salzburg GmbH werde im RA 2013 ordnungsgemäß ausgewiesen Gegebene Darlehen (1) Im Nachweis über den Stand der gegebenen Darlehen sind die vom Land gewährten Darlehen detailliert dargestellt. Im Rechnungsjahr 2012 verminderten sich die gegebenen Darlehen von rund 1,7 Mrd. Euro auf rund 1,2 Mrd. Euro. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die gegebenen Darlehen, dabei werden nur Darlehen über Euro einzeln dargestellt. Seite 93

94 Gegebene Darlehen Anf. Stand Tilgung Zuwachs Schl. Stand in Tsd. Euro 1 Gemeinde Badgastein (Sanierungsdarl.) Badgasteiner Kur- und Kongreßbetriebsges.m.b.H Nationalpark Hohe Tauern Div. Darlehensnehmer Barackenbeseitigungsprogramm Div. Darlehensnehmer Förderungsmaßnahmen Wfg Konversionsdarlehen Basisqualitätslabor Salzburg, Dr. Karasek, Dr. Eibl LW Besitzfestigungsgen. Sbg.reg.Gen.mb.H Rückzahlbare Annuitätenzuschüsse (WSP 1983) Zuschuss an Landeswohnbaufonds Zuschuss aus Wohnbaubankfinanzierung Übrige gegebene Darlehen Summe Gegebene Darlehen Das in der Tabelle unter Position 1 dargestellte Sanierungsdarlehen in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro gewährte das Land im Jahr 1977 der Gemeinde Bad Gastein. Dieses Darlehen stellte die Gemeinde Bad Gastein entsprechend einer damals abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung in Form einer atypisch stillen Beteiligung der Badgasteiner Kurund Kongressbetriebs GmbH (in der Folge kurz KKB) zur Verfügung. Tilgungen auf dieses Darlehen hätten nur dann geleistet werden müssen, wenn die atypisch stille Gesellschaft in der KKB Gewinnzuschreibungen verbucht hätte. Im Zuge der Umsetzung eines stillen Ausgleichs der KKB wurde der Anteil des Landes an dieser Gesellschaft an die Gemeinde Bad Gastein abgetreten und ein Aufhebungsvertrag zu der im Jahr 1977 abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung abgeschlossen. Damit wurden alle Rechte und Pflichten aus der Grundsatzvereinbarung aufgehoben. Das Land gewährte zudem ein Gesellschafterdarlehen an die Badgasteiner Kur- und Kongressbetriebs GmbH in Höhe von Euro. Im Zuge der Abtretung der KKB- Beteiligung an die Gemeinde Bad Gastein im Dezember 2012 verzichtete das Land auf die Rückzahlung dieses Gesellschafterdarlehens. Beide Darlehen hätten auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und dem Regierungsbeschluss vom 10. Dezember 2012 im RA ausgebucht werden müssen. Ein der Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH gewährtes Darlehen ist im Nachweis mit einem Betrag von Euro ausgewiesen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zeigt Verbindlichkeiten an das Land in Höhe von Euro. Zu der Differenz in Höhe von Euro stellt der LRH folgenden Sachverhalt fest: Mit Jahresende 2010 forderte die Finanzabteilung für das Jahr 2010 eine Tilgung in Höhe von Seite 94

95 Euro und Zinsen in Höhe von Euro. Die Überweisung des Gesamtbetrages erfolgte im Jahr 2011 und wurde im Rechnungswesen der Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH korrekt verbucht. Im Rechnungswesen des Landes wurde irrtümlich die gesamte Zahlung als Tilgung verbucht. Der im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Betrag ist daher korrekt. Für das Jahr 2011 forderte die Finanzabteilung im März 2012 eine Tilgung von Euro; diese wurde in Folge von der Gesellschaft beglichen. Zinsen für das Jahr 2011 wurden nicht vorgeschrieben. Für das Jahr 2012 wurde bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein Schuldendienst angefordert. Laut Regierungsbeschluss ist das Darlehen mit 2 % fix zu verzinsen. Im Zuge der Korrektur der Verrechnung zwischen Land und Salzburger Landeswohnbaufonds wurden Konversionsdarlehen in Höhe von 201,7 Mio. Euro bei den gegebenen Darlehen als Abgang gebucht. Zu dem ausgewiesenen Darlehen an die Landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft Salzburg reg. Gen.m.b.H in Höhe von 1,1 Mio. Euro erhob der LRH folgenden Sachverhalt: Dieses Darlehen wurde der Genossenschaft im Jahr 2003 gewährt, die Rückzahlung war mit Jahresende 2007 vereinbart, allerdings war eine Verlängerung für maximal weitere 5 Jahre vorgesehen. Das Darlehen wäre daher spätestens mit Jahresende 2012 zurückzuzahlen gewesen. Nach Auskunft der zuständigen Fachabteilung war das Darlehen zum Zeitpunkt der Prüfung im September 2013 noch nicht zurückgezahlt, die bereits ausgelaufene Darlehensvereinbarung wurde nicht verlängert. Im Jahresabschluss 2012 der Museum der Moderne Rupertinum Betriebsgesellschaft mbh ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen des Landes für Umbau Gastronomie in Höhe von Euro ausgewiesen. Im RA ist eine entsprechende Forderung weder unter der Position gegebene Darlehen noch gesondert bei den Vorschüssen erfasst. (2) Der LRH stellt fest, dass die Darlehen an die Gemeinde Bad Gastein und an die Badgasteiner Kur- und Kongressbetriebs GmbH entgegen der vertraglichen Vereinbarungen und dem Regierungsbeschluss vom 10. Dezember 2012 im RA 2012 nicht ausgebucht wurden. Zudem war im Nachweis der gegebenen Darlehen das an die Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH gewährte Darlehen nicht in der richtigen Höhe aus- Seite 95

96 gewiesen. Der LRH fordert, wie im Regierungsbeschluss vorgesehen, Zinsen zu verrechnen und Tilgungen zeitgerecht einzufordern. Der LRH kritisiert, dass ein mit Jahresende 2012 fälliges Darlehen an die Landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft Salzburg reg. Gen.m.b.H in Höhe von 1,1 Mio. Euro zum Prüfungszeitpunkt September 2013 weder zurückgefordert noch die Darlehensvereinbarung verlängert worden war. Zudem stellt der LRH fest, dass ein der Museum der Moderne Rupertinum Betriebsgesellschaft mbh gewährtes Darlehen in Höhe von Euro weder unter der Position gegebene Darlehen noch bei den Vorschüssen im Rechnungsabschluss erfasst ist. (3) Das Amt der Salzburger Landesregierung bestätigt die Kritik des LRH. Es sei übersehen worden, die beiden im Zusammenhang mit der früheren Beteiligung des Landes an der KKB stehenden Darlehen auszubuchen. Dies werde im Jahr 2013 nachgeholt. Die vom LRH aufgezeigte Differenz zwischen dem RA des Landes und dem Jahresabschluss der Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH werde richtiggestellt. Zum Darlehen an die Landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft Salzburg reg. Gen.m.b.H teilte das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass die Genossenschaft im Jahr 2012 eine weitere Verlängerung beantragt habe; diese sei noch in Prüfung, eine positive Erledigung stehe bevor. Das Darlehen an das Museum der Moderne Rupertinum Betriebsgesellschaft mbh werde im RA 2013 im Nachweis der gegebenen Darlehen dargestellt. Seite 96

97 6. Personal (1) Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung der Personalausgaben und des Stellenplanes für den Zeitraum 2008 bis 2012 eingehend dargestellt. Einleitend werden wichtige Regelungen und Maßnahmen der Landesregierung in personellen Angelegenheiten angeführt Landeshaushaltsgesetz und Beschlüsse der Landesregierung (1) Das Landeshaushaltsgesetz trifft im 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2010 bis einschließlich 2014 hinsichtlich der Personalentwicklung der Jahre 2010 und 2011 folgende Festlegung: Der tatsächliche Personalstand ist bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 Vollzeitäquivalente und im Bereich der Salzburger Landeskliniken außerhalb des medizinischen Bereiches um 30 Vollzeitäquivalente zu verringern ist eine weitere Personaleinsparung in gleicher Höhe durchzuführen." Im Jahre 1992 wurde eine erste Aufgabenreform der Landesverwaltung durch Beschluss der Landesregierung eingeleitet. Nach Vorliegen der Ergebnisse mit Bewertung der Aufgaben und Einsparungspotentiale wurde von der Landesregierung beschlossen, im Zeitraum 1995 bis 1999 den Personalstand in der Landesverwaltung um 10 % zu reduzieren. Eine weitere, im Jahr 2000 von der Landesregierung beschlossene Aufgabenreform II konnte bei ihrem Abschluss zum 30. Juni 2005 eine Einsparung 267 Planstellen aufweisen. Im Juni 2000 beschloss die Landesregierung grundsätzlich einen personellen Aufnahmestopp für den Zeitraum Juli 2000 bis Ende Dezember Durch diesen Aufnahmestopp waren Neuaufnahmen nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Dieser Aufnahmestopp wurde jährlich im Zuge der Beschlussfassung des Landesvoranschlages jeweils fortgeschrieben, zuletzt mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Oktober 2009 auch für die Jahre 2010 und LGBl Nr 24/2010 Seite 97

98 6.2. Personalausgaben (1) Die folgende Tabelle wurde auf Basis der Beilagen zu den RA (Nachweise über die Leistungen für Personal) erstellt und zeigt die Entwicklung der Personalausgaben für die Jahre 2008 bis Entwicklung Personalausgaben in Tsd. Euro Aktivbezüge Landesverw altung Landeskliniken Landeslehrer Aktivbezüge brutto abzüglich Ersätze/Refundierungen Summe Aktivbezüge netto Pensionen u. sonstige Ruhebezüge Landesverw altung Landeskliniken Landeslehrer Sonstige Pensionen und sonstige Ruhebezüge brutto abzüglich Ersätze/Refundierungen Summe Pensionen und sonstige Ruhebezüge netto Personalausgaben gesamt Aktivbezüge brutto Pensionen u. sonstige Ruhebezüge brutto Personalausgaben gesamt brutto abzüglich Ersätze/Refundierungen gesamt Personalausgaben gesamt netto Im Vergleichszeitraum erhöhten sich die gesamten Personalausgaben netto (bereinigt um Ersätze/Refundierungen) von rund 194,2 Mio. Euro im Jahre 2008 um 23,2 Mio. Euro auf 217,5 Mio. Euro im Jahre Dies entspricht einer Steigerung von rund 12 %, das sind durchschnittlich 3 % pro Jahr. Der Bereich Landesverwaltung umfasst das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, den Landesrechnungshof, die Sonderverwaltungsbehörden (wie etwa den Unabhängigen Verwaltungssenat und das Landesabgabenamt) und die be- Seite 98

99 triebsähnlichen Einrichtungen. Diese Personalausgaben enthalten auch die Ausgaben für Ausbildungsjuristen, Lehrlinge, Behinderte und Ferialpraktikanten. Weiters sind hier die Personalausgaben für das Verwaltungspersonal an den Landwirtschaftlichen Fachschulen und den Landesberufsschulen erfasst. In den Personalausgaben nicht enthalten sind die Bezüge der Landtagsabgeordneten und der Mitglieder der Landesregierung. Die Ausgaben für freie Dienstverträge und Dienstnehmerleihverträge sind ebenfalls nicht enthalten, diese sind im Sachaufwand erfasst. Die Personalausgaben für Landesbedienstete, die in den wirtschaftlichen Unternehmungen 35 des Landes tätig sind, sind nicht im Bereich Landesverwaltung sondern bei der jeweiligen Einrichtung ausgewiesen. Sie sind auch im RA unter Nachweis der Leistungen für Personal (verrechnet in Wirtschaftsplänen) gesondert dargestellt. Die Personalausgaben für diese Bediensteten betrugen im Jahr 2012 insgesamt 4,5 Mio. Euro (2011: 4,3 Mio. Euro). Unter der Position Sonstige sind die Pensionen und Ruhebezüge für Landtagsabgeordnete, Bürgermeister, Landes- und Bezirksschulräte und Sprengelärzte erfasst Aktivbezüge und Pensionen (1) Die folgende Grafik zeigt die in den Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 bis 2012 ausgewiesene Ausgabenentwicklung für das Personal in der Landesverwaltung und den Landeskliniken. Weiters sind die Ausgaben für Landeslehrer sowie für die Pensions- und Ruhebezüge dargestellt. Wegen der weitgehenden Refundierung sind die Pensions- und Ruhebezüge der Landeslehrer in der grafischen Darstellung nicht enthalten. 35 Landes-Landwirtschaftsbetriebe Kleßheim, Winklhof, Piffgut und Standlhof, die Forstgärten und die Landesapotheke. Seite 99

100 Die Ausgaben für die Aktivbezüge in der Landesverwaltung erhöhten sich im Zeitraum 2008 bis 2012 um insgesamt 7,8 %. Jene in den Landeskliniken erhöhten sich um rund 18 %, bei den Landeslehrern betrug die Erhöhung rund 10 %. Die im RA 2010 ausgewiesenen Personalausgaben der Landeskliniken enthalten ausschließlich in diesem Jahr Arzthonorare, die betragsgleich als Einnahme gebucht wurden. Der Aufwand für Pensionen ohne Lehrer erhöhte sich um rund 12,7 %. Die prozentuelle Veränderung der Aktiv- und Ruhebezüge gegenüber dem Vorjahr ist in der folgenden Grafik dargestellt 36. Die Ruhebezüge der Landeslehrer sind nicht dargestellt, weil sie infolge der weitgehenden Refundierung durch den Bund keine Nettobelastung für den Landeshaushalt darstellen. 36 In der Grafik wurde für das Jahr 2010 eine Anpassung vorgenommen, um folgenden Sachverhalt darzustellen: Die für das Jahr 2010 ausgewiesenen Personalausgaben basieren auf einer gegenüber den Vorjahren geänderten Ermittlung. Sowohl im VA als auch im RA wurde einmalig eine Position, welche die Arzthonorare betrifft, zusätzlich aufgenommen. Dadurch sind die dargestellten Ausgaben für Personal in den Landeskliniken gegenüber den Vorjahren nur dann vergleichbar, wenn diese Änderung neutralisiert wird. Damit ergibt sich für das Jahr 2010 anstatt einer Steigerung von 9,2 % eine korrigierte Steigerung der Personalausgaben von rund 1,5 %. Diese Arzthonorare wurden betragsgleich bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben gebucht und es ergibt sich deshalb inhaltlich keine Änderung zu bisherigen Aussagen über die Gebarung des Landes. Seite 100

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Salzburger Landesrechnungshof. Bericht. über den. Rechnungsabschluss 2013 des Landes Salzburg

Salzburger Landesrechnungshof. Bericht. über den. Rechnungsabschluss 2013 des Landes Salzburg Salzburger Landesrechnungshof Bericht über den Rechnungsabschluss 2013 des Landes Salzburg Juni 2014 003-3/159/9-2014 Kurzfassung Der LRH prüfte den Rechnungsabschluss (RA) des Landes für das Rechnungsjahr

Mehr

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Entwicklung der öffentlichen Finanzen Entwicklung der öffentlichen Finanzen In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* in Mrd. Euro 1.200 1.000 800 600 400 235,6 352,8 Finanzierungssaldo 889,5 558,0 444,8 18,6

Mehr

F i n a n z o r d n u n g

F i n a n z o r d n u n g Deutschen Behindertensportverbandes e.v. 1 F i n a n z o r d n u n g des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS) Vorbemerkung: Sämtliche Funktionen im DBS können unabhängig vom Geschlecht vergeben

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Reform der Landesfinanzen. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger

Reform der Landesfinanzen. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Reform der Landesfinanzen Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Inhalt A. Sind die Landesfinanzen 1. Der Zustand der Landesfinanzen 2. Bundes- und Landesfinanzen im Vergleich B. Reformen der Landesfinanzen 1.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle

NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle Bericht 5 2014 Landesrechnungshof Niederösterreich NÖ Landessonderschule Allentsteig, Nachkontrolle Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung I 1. Prüfungsgegenstand

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 13.02.2015 zu Ltg.-593/W-8-2015 W- u. F-Ausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Zweck, Bezeichnung und Sitz 2 entfällt 3 Fondsmittel 4 Förderarten,

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen 5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Prüfkompetenz des Prüfungsausschusses

Prüfkompetenz des Prüfungsausschusses LAND BURGENLAND ABTEILUNG 2 - GEMEINDEN UND SCHULEN Checkliste I Prüfungsausschuss gemäß 78 Bgld. GemO zur Prüfung der wirtschaftlichen Unternehmungen gemäß 63 Abs. 2 GemO, die unter beherrschendem Einfluss

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.

Mehr

Haushaltssicherungsverordnung 1

Haushaltssicherungsverordnung 1 Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr. 503 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung betreffend die Übernahme des Krankenhauses Mittersill

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Berlin, 16. Dezember 2014 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (NKR-Nr.

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Budget 2016. Zahlen und Fakten

Budget 2016. Zahlen und Fakten Budget 2016 Zahlen und Fakten 1 Budgetrahmenbedingungen I Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) Ursprüngliche Vorgabe Stabilitätsbeitrag des Landes von +1,8 Mio. (inkl. ausgegl. Rechtsträger). Auf

Mehr

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:

Mehr

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin Der Senat von Berlin Fin II A FV 4002 01/2015 Tel.: 9020 (920) 3027 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Konsolidierungsbericht

Mehr

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12. Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberg, Mag. Leichtfried u.a, betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück.

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück Birgit Willudda Vorgaben Die Ziele des 20 Abs. 1 und die Grundstandards sind zu beachten ( 22 Abs. 1 S. 1 FAG) Der Stellenrahmenplan

Mehr

Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten

Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten Finanzierung von Bauarbeiten 862 A Archiv Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten Rundverfügung Nr. 10/93 vom 8. Februar 1993 1Die Aufnahme von Krediten ist in der Mehrzahl von Fällen

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Rechnungslegungshandbuch

Rechnungslegungshandbuch Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/7592 18. Wahlperiode 21. 12. 07 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Walter Zuckerer (SPD) vom 13.12.07 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN

HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und 24 Absatz 3 des Architekten- und Ingenieurgesetzes

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr. 221 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung betreffend den Haushaltsplan (Landesvoranschlag) und das

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin

Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin Stabilitätsbericht 2013 des Landes Beschluss des Senats von vom 27. August 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzlage der Länderhaushalte Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Tilgungsplan im NTCS Controlling

Tilgungsplan im NTCS Controlling im Der bietet die Möglichkeit, neue oder bestehende Darlehen und Kredite in übersichtlicher Form zu erfassen. Ebenso können gewährte Darlehen dargestellt werden. Neue Darlehen und Kredite Der Einstieg

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr