für Anträge auf Eintragungen ins Handelsregister, Vereinsregister und Grundbuch (z. B. Bewilligung einer Grundschuld)

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1 Formvorschriften Schriftform erforderlich: Miet- + Pachtverträge über 1 Jahr Arbeitsverträge (Berufsausbildungsvertrag) Kündigung Bürgschaften Abzahlungsgeschäfte Kreditverträge Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis Forderungsabtretung Testament 1 Notarielle Beurkundung: Haus- u. Grundstückskauf Unternehmenskauf Satzungsänderung der GmbH + KG Gründungsverträge der juristischen Person Testament, Erbschaftsverträge, Schenkungsversprechen Eheverträge Öffentliche Beglaubigung: für Anträge auf Eintragungen ins Handelsregister, Vereinsregister und Grundbuch (z. B. Bewilligung einer Grundschuld) Nichtige Rechtsgeschäfte Geschäfte mit Geschäftsunfähigen (unter 7 Jahre) (als Erfüllungsgehilfe möglich!) Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (z. B. Drogen- u. Waffenhandel) Schein- u. Scherzgeschäfte Geschäfte, die gegen die Formvorschriften verstoßen (Hauskauf ohne Notar) Verträge, die im Zustand der vorrübergehenden Bewußtlosigkeit getätigt wurden (volltrunken!) Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. Zinswucher) Schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte werden mit beschränkt Geschäftsfähigen getätigt (Personen 7-17 Jahre) Diese Verträge benötigen im Nachhinein die Zustimmung des Erziehungsberechtigten, wenn sie über dem monatlichen Taschengeld liegen (Schweigen gilt als Zustimmung) (erlaubt sind alle Geschäfte zum Vorteil des Kindes (Schenkungen), verboten sind verpflichtende Verträge) Anfechtbare Rechtsgeschäfte Bei arglistiger Täuschung (Verjährung nach 3 Jahren) Verträge, die Aufgrund eines Irrtums getätigt wurden (2,40 statt 24,00) Verträge, die aufgrund einer Drohung (Zwangslage) getätigt wurden

2 2 Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Arbeitsvertrag Leihvertrag Darlehensvertrag Leasingvertrag Mietvertrag Pachtvertrag Übereignung von Sachen gegen Entgeld Herstellung eines Werkes gegen Entgeld, wobei der Auftraggeber den Werkstoff zur Verfügung stellt. (mit Erfolgsgarantie!) (auch ohne Erfolg möglich) unentgeltliche Überlassung von Sachen, mit der Auflage dieselbe Sache zurückzugeben un-/entgeltliche Überlassung von vertretbaren Sachen mit der Auflage, gleichartige Dinge zurückzugeben Der Leasinggeber bleibt Eigentümer, der Leasingnehmer wird Besitzer. Er zahlt eine monatliche Leasingrate u. kann das Produkt nach einer festgelegten Zeit zurückgeben oder gegen entsprechende Bezahlung übernehmen entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (z. B. Wohnung, Auto) wie Mietvertrag, aber mit Fruchtgenuß, d. h. man kann wirtschaftlichen Nutzen aus der Sache ziehen (Geld verdienen) Nationale Lieferbedingungen: ab Werk: Käufer zahlt alles unfrei, ab (Bahnhof) hier: Verkäufer trägt die Kosten bis Versandstation, Ladekosten und Rest der Käufer frachtfrei, frei (Bahnhof) dort: Verkäufer trägt die Kosten bis Empfangstation, Ladekosten u. Rest der Käufer frei Haus Verkäufer zahlt alles Erfüllungsort und Gerichtsstand Laut HGB / BGB ist dieser immer dort, wo die Leistung erbracht werden muss (Warenschulden sind Holschulden, Geldschulden sind Schick- (Bring-) Schulden) Sollte es zum Gerichtsstreit kommen, stellt der Kläger immer bei seinem zuständigen Amtsgericht Antrag auf Mahn- bzw. Klageverfahren. Verhandelt wird aber ab einem Warenwert von über am Landgericht des Beklagten (unter am Amtsgericht). Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die Ware: - bezahlt wurde - verbraucht wurde Nachteile des Eigentumsvorbehalt

3 - an den gutgläubigen Dritten weiterveräußert wurde - be-, ver- oder eingearbeitet wurde 3 Zession = Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Abtretung von Forderungen) Beim Zessionskredit werden Forderungen, die der Kreditnehmer (Zessionar) gegenüber Dritten hat, vertraglich an den Kreditgeber (Zedent) abgetreten. Industriebetrieb liefert an Möbelgroßhandel (kauft Möbel, und verkauft weiter) Stadtwerke Stille Zession: Offene Zession: Drittschuldner (Stadtwerke sind über die Abtretung nicht informiert) Drittschuldner ist über Abtretung informiert! Erweiterter Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm an denselben Käufer gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Besondere Kaufverträge Platzkauf: Zielkauf: Gattungskauf: Stückkauf: Kauf auf Probe: Kauf nach Probe: Kauf zur Probe: bestellen Spezifikations-/ Bestimmungskauf: Kauf auf Abruf: Kommissionskauf: Fixkauf: Käufer und Verkäufer sind an einem Ort (z. B. Zahlung innerhalb 30 Tagen) Kaufgegenstand ist eine vertretbare Sache Unikate, nicht vertretbare, gebrauchte Sachen Kauf mit Rückgaberecht Kauf nach Muster Kauf einer kleinen Menge, mit der Inaussichtstellung, eine große Menge zu eine gekaufte Ware wird im Nachhinein näher bestimmt, wie z. B. Form, Farbe, Größe (z. B. Modekleidung) Lieferung der Ware, wenn sie benötigt wird Der Kommitend stellt dem Kommissionär Ware zur Verfügung. Dieser (Kommissionär) verkauft die Ware im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung (Sortimentserweiterung ohne Kapitalbindungskosten, nicht verkaufte Ware geht zurück) Kauf, wo der Liefertermin kalendertagmäßig genau (fix, fest, genau) bestimmt ist. Sollte der Lieferant den Fixtermin nicht einbehalten, muss der Käufer: - keine Mahnung schicken, keine Nachfrist setzen er kann sofort von seinen Rechten Gebrauch machen. Das gleiche gilt auch für:

4 4 Terminkauf (Lieferung bis 31.3., innerhalb 14 Tage) Zweckkauf (wenn die Annahme keinen Zweck mehr hat) Selbstinverzugsetzung (wenn Verkäufer sagt, dass er zum Termin nicht liefern kann) Kaufverträge nach der rechtlichen Stellung der Vertragspartner Verjährungsfristen: 3 Jahre (Ein-, zweiseitiger- und Privatkauf) Kauf , Beginn der Frist , Ende Hemmung der Verjährungsfrist: Um den Zeitraum der Hemmung wird die Verjährungsfrist verlängert. Hemmung bewirkt: - Zustellung des Mahnbescheides (gerichtlich) - Erhebung der Klage - Erlass des Vollstreckungsbescheides - Der Gläubiger stundet die Forderungen (Zahlungsaufschub) - Solange die Rechtspflege still steht (Krieg, Naturkatastrophe) Neubeginn der Verjährungsfrist (beginnt von neuem zu laufen, aber genau 3 Jahre nicht ) - Zins- / Teilzahlung des Schuldners - Schuldanerkenntnis - Vorname des Vollstreckungsbescheides bzw. der Klage - Stundungsbitte des Schuldners Das kaufmännische Mahnverfahren bewirkt gar nix (z. B. 2. Mahnung per Einschreiben) Mangelhafte Lieferung Prüfungs- und Rügefristen: Einer Kaufmann, einer nicht: Offene Mängel: Versteckte Mängel: Arglistig verschwiegene Mängel: innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware, Beweispflicht der Mangelhaftigkeit liegt aber nach 6 Monaten beim Käufer innerhalb von 2 Jahren 3 Jahre nach Übergabe der Ware Beide Kaufleute: Offene: Versteckte: Arglistig verschwiegene Mängel: unverzüglich nach Eingang der Ware innerhalb von 2 Jahren 3 Jahre nach Übergabe der Ware

5 5 Verkauft ein Kaufmann einem Nichtkaufmann einen gebrauchten Gegenstand (z.b. Autohändler) ist die gesetzliche Garantiepflicht 2 Jahre (kann nach AGB auf 1 Jahr verkürzt werden). Unter Privatleuten ist ein Ausschluss der Garantiepflicht möglich. Recht des Käufers bei Lieferung mangelhafter Ware o Nachbesserung (Nacherfüllung) - Beseitigung des Mangels (2 * Möglichkeit geben) o Minderung des Kaufpreises o Rücktritt vom Vertrag o Ersatzlieferung / Umtausch o Recht auf Schadenersatz für vergebliche Aufwendungen (nur bei Verschulden des Lieferers) Arten von Mängeln Mangel in Art (falsche Ware wurde geliefert) Mangel in Menge (falsche Anzahl) Mangel in Qualität, liegt vor, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (statt rot grün) Mangel in der Beschaffenheit (verdorbene, beschädigte Ware) Lieferungsverzug (nicht rechtzeitig) Rechte des Käufers bei Nichtrechtzeitig-Lieferung: Auf Lieferung bestehen + evtl. Schadenersatz verlangen Schadenersatz statt Leistung verlangen; das kommt vor, wenn der Käufer einen Deckungskauf tätigen muss (woanders dasgleiche kaufen) Rücktritt vom Vertrag (auch hier ist Schadenersatz möglich) Personalwirtschaft Tarifverträge (zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) a) Lohn- u. Gehaltstarifvertrag wird für 1-2 Jahre abgeschlossen, hier wird die prozentuale Steigerung des Tariflohns festgelegt Nominallohn - Preiststeigerungsrate

6 = Reallohn 6 b) Rahmen- / Manteltarifverträge Beinhaltet grundsätzliche Bestimmungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben (Jahresurlaub, wöchentliche Arbeitszeit, VL-Leistungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz c) Betriebsvereinbarungen: (zwischen Betriebsrat + Geschäftsleitung) Hier werden betriebsinterne Angelegenheiten geregelt (Pausenregelung, Gleitzeit, Rauchen, Kantine) Kündigung, Kündigungsschutz 1 KSchG: Alle Mitarbeiter sind vor einer sozialungerechtfertigten Kündigung geschützt, wenn sie mindestens 6 Monate im Unternehmen sind. Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeiter + Angestellte: BGB: nach der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende bzw. 15. Mitarbeiter, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen: Werdende Mütter Wehr-/Zivildienstleistende Betriebsrat Schwerbehinderte (ab 50%) Azubis nach Probezeit Mitglieder der JAV (Jugend- + Ausbild.vertretung) Mutterschutzgesetz Arbeitsplatzschutzgesetz Betriebsverfassungsgesetz Sozialgesetz Berufsbildungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz fristlose Kündigung - Verletzung des Vertrauensverhältnis (Diebstahl) - Schweigepflicht Verletzung - Tätlichkeiten gegen Arbeitgeber, Nehmer - Fürsorgeverletzung

7 7 Vollmachten Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht/ Allg.Handlungsvollmacht: Prokura Vollmacht für einen einmaligen Auftrag (i.a.) man darf Rechtsgeschäfte der gleichen Art ständig ausüben er darf alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte des Handelsgewerbes ausüben (z. B. Mitarbeiter einstellen, entlassen) Der Prokurist darf alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen (gerichtliche und außergerichtliche) Rechtsgeschäfte des Handelsgewerbe ausüben. Prokura darf nur der e. K. erteilen, weil es ins Handelsregister eingetragen wird. (deklaratorischer, rechtsbezeugender Charakter) Beschränkungen des Prokuristen im Innenverhältnis haben im Außenverhältnis gegenüber Dritten keine Gültigkeit (z.b. er darf bis , macht aber , trotzdem gültig!) Führungsstile Autoritärer Führungsstil: Verlangt völlige Unterordnung, die Anweisungen kommen von der Instanz zur Stelle und müssen so ausgeführt werden. Kooperativer Führungsstil: Der Untergebene ist ein echter Mitarbeiter. Er soll sich an Entscheidungen beteiligen und aktiv mitarbeiten Nichtannahme der Ware (Annahmeverzug) Rechte des Verkäufers: 1.) 2.) - Die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern - Frist für die Abholung setzen (3 Tage) - Bei Nichteinhaltung der Frist auf Abnahme verklagen (z. B. Spezialmaschine) - Die Ware zurücknehmen, dem Kunden die Möglichkeit der Abholung geben (3 Tage Frist) - Bei Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurücktreten u. Ware anderweitig verkaufen (guter Kunde, Gattungsware) 3.) Selbsthilfeverkauf:

8 - Ware auf Kosten und Gefahr einlagern (3 Tage Frist) - Bei Nichteinhaltung der Frist Selbsthilfeverkauf durchführen lassen, Info an Kunden, Mindererlös zahlt Kunde 4.) für verderbliche Ware wird der Nothilfeverkauf getätigt. Eine Fristsetzung entfällt. 8 Zahlungsverzug Ist der Zahlungstermin kalendermäßig nicht bestimmt, befindet sich der Käufer 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Der Prokurist Der Prokurist darf nicht: - Eintragungen ins Handelsregister vornehmen - Gesellschafter aufnehmen - Insolvenz anmelden - Prokura erteilen - Bilanz, Inventar, Steuererklärungen unterschreiben - Eid für den Unternehmer leisten (vor Gericht) - Grundstücke verkaufen oder belasten Der Prokurist darf : - Mitarbeiter einstellen - Vollmachten erteilen - Darlehen aufnehmen - Grundstücke kaufen (Achtung: nicht verkaufen, belasten siehe oben) Eine Beschränkung der Prokura ist nur im Innenverhältnis des Unternehmens möglich! Jugendarbeitsschutzgesetz: gilt für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren Jugendliche dürfen keine Schicht- / Akkord-/ Fließband-/ Sonntags-/ Feiertags- und Nachtarbeit leisten keine körperlich und sittlich gefährdete Arbeiten

9 9 Max. 8,5 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche Jugendliche dürfen nicht zwischen 20:00 h und 6:00 h arbeiten nach Beendigung der Arbeit müssen Jugendliche eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden haben Pausenzeiten: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 8,5 Stunden Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden Aufgaben der Zollbehörde 1. Zollamtliche Behandlung des Warenverkehrs mit Drittländern: Zollanmeldung (Anmeldung einer Ware zum Export/Import) Zollbeschau (die Angaben in der Zollanmeldung werden in Stichproben überprüft) Zollbefund (Dokumentation, dass die Zollabfertigung erfolgt ist) Zollbescheid (Aufforderung an den Zollschuldner, alle Einfuhr/Ausfuhrabgaben zu bezahlen, z. B. Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Abschöpfungsabgaben für landwirtschaftliche Produkte) 2. Zollverfahren Zollabfertigung zum freien und besonderen Verkehr Zollausfuhrverfahren

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