Bundeszentralamt für Steuern

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1 Ausgangslage Durch die Bündelung administrativer steuerfachlicher Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen und der steuerlichen Aufgaben des Bundesamts für Finanzen in einem Bundeszentralamt für Steuern soll ein zukunftsfähiger, zentraler steuerlicher Dienstleister für die Finanzverwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen werden. zentraler steuerlicher Dienstleister Mit der neuen Oberbehörde sollen Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs sowie die Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf sich rasch wandelnde Anforderungen verbessert werden. Dies betrifft insbesondere solche Aufgaben, die im föderalen Verwaltungsgefüge ohne eine zentrale Koordinierung und Steuerung nur unzureichend wahrgenommen werden können. Die Neuausrichtung im Rahmen des Strukturentwicklungsprozesses orientiert sich an den Eckwerten: Eckwerte hohe fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse Wirtschaftlichkeit der Arbeitsabläufe empfängerbezogene Orientierung der Tätigkeit Zufriedenheit der Beschäftigten. Mit fortschreitender Realisierung des Konzepts soll ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Verminderung von Verwaltungskosten sowie zur Sicherung des Steueraufkommens geleistet werden. In diesem Zusammenhang wurden die Maßnahmen zur internen Optimierung und zur Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben verfeinert und fortentwickelt. Maßnahmen der Strukturentwicklung 9

2 Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben Für die fortlaufende Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben in das Organisationsgefüge der Behörde sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Organisationseinheiten zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität der Steuerverwaltung Stufenprozess Der Stufenprozess zur Einrichtung neuer fachlicher Schwerpunktbereiche Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und Berichtswesen in das Bundesamt für Finanzen wurde eingeleitet. In dem neuen Referat soll jedes der drei Aufgabenfelder von jeweils einem Referenten als eigenverantwortlichem Teamleiter betreut werden. Die Zusammenarbeit mit den ministeriellen Fachreferaten wird für die jeweiligen Aufgabenfelder im Bundesministerium der Finanzen koordiniert. Der Ausbau erfolgt bedarfsgerecht. Gesetzesfolgenabschätzung Gesetzesfolgenabschätzung ist ein Verfahren zur Erkundung und vergleichenden Bewertung von Folgen beabsichtigter bzw. in Kraft getretener Rechtsvorschriften. Sie dient der Rechtsoptimierung und trägt zur Vermeidung von Akzeptanzverlusten bei. Sie soll den politisch-administrativen Prozess der Gesetzgebung unterstützen und zu seiner Rationalisierung beitragen. Die Gesetzesfolgenabschätzung soll zudem die Prüfung qualitativer Regelungsziele, der Aufkommenswirkungen und Befolgungskosten der Steuergesetzgebung umfassen. Dies beinhaltet auch das Aufspüren von Ausweichreaktionen und die Entwicklung von Maßnahmen gegen Steuersparmodelle. Die Tätigkeit besteht insbesondere in der: Sammlung, Strukturierung und Auswertung von Daten 10

3 Bewertung und Auswahl von Methoden zur vorherigen, begleitenden und nachträglichen Gesetzesfolgenabschätzung sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben Auswahl, Koordinierung und Auswertung notwendiger externer Beratungsleistungen. In der Aufbauphase des Referats wird es zunächst darum gehen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen die Grundlagen der Gesetzesfolgenabschätzung im Steuerbereich sowie die Einbindung in das Gesetzgebungsverfahren zu entwickeln. Die Erprobung und Verfeinerung soll im Rahmen konkreter Projekte ab Frühjahr 2005 erfolgen. Ausgehend von den bereits bestehenden Überlegungen und Erfahrungen auf nationaler und internationaler Ebene sollen gemeinsam mit den Ländern für verschiedene Steuerarten Risiko-Management- Systeme entwickelt werden. Die zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der Steuerverwaltung erforderlichen Informationen sollen auf der Grundlage einheitli- Risiko-Management- Systeme für das Besteuerungsverfahren Grundlage ist hierbei die Verknüpfung von risikobezogenen Informationen aus steuerlichen und außersteuerlichen Bereichen. Durch die Identifizierung und Analyse von Risikofaktoren ist die Einordnung in Risikogruppen und damit ein stärker zielgerichteter Einsatz der Verwaltungsressourcen möglich. Fälle mit niedrigem Risikopotenzial können einer beschleunigten automatisierten Bearbeitung zugeführt werden. So kann die Steuerverwaltung gesetzeskonformes Verhalten durch verkürzte Bearbeitungszeiten und geringere Prüfungsdichte honorieren (Tax-Compliance). Die dadurch frei gewordenen Ressourcen kann sie auf die intensivere Begleitung von Steuerpflichtigen mit hohem Risikopotenzial verwenden. Verbesserung des Berichtswesens 11

4 cher Meldungen der obersten Finanzbehörden der Länder zur kontinuierlichen Analyse bereitgestellt werden. Bündelung des Datenmaterials Kontraktmanagement Hierzu soll zunächst das im Bundesministerium der Finanzen bereits vorliegende Datenmaterial aufbereitet werden. In einem zweiten Schritt beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, mit den Ländern die Lieferung weiterer aussagefähiger Kennzahlen zu vereinbaren. Ziel ist der Ausbau zu einer umfassenden Datenbasis zum Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland. Ein funktionierendes Berichtswesen ist Voraussetzung für die Herausbildung einheitlicher Standards im Hinblick auf eine gleichmäßige Steuererhebung und darüber hinaus für die Realisierung eines Kontraktmanagements mit Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern im Rahmen der Finanzverfassung. Die weiteren Schritte zu allen Aufgabenfeldern werden zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesamt für Finanzen abgestimmt. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung Unterstützung der Landesfinanzverwaltungen Die Landesfinanzverwaltungen werden bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs unterstützt durch: zentrale Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsmaßnahmen in staaten- und länderübergreifenden Fällen Bereitstellung sachdienlicher Informationen der Länder in einer zentralen Datenbank (ZAUBER) und Auswertung zur Erstellung von Risikoprofilen systematische Kontrolle von im Internet handelnden Unternehmern. 12

5 Die zentrale Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene soll in ihrer Serviceorientierung gegenüber den Ländern weiter ausgebaut werden. zentrale Koordinierung Die vorhandenen Informationen sollen in stärkerem Maße vernetzt und für Querprüfungen genutzt werden. Die zum Aufgabenbereich der zwischenstaatlichen Amtshilfe bestehenden Schnittstellen sind in diesem Zusammenhang neu zu bestimmen. Der Informationsaustausch der Länder in Betrugsfällen wurde durch die zentrale Datenbank ZAUBER verbessert. Im Folgenden soll ein Qualitätsmanagement für die Datenbankeingaben entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Finanzen erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Risikoprofile. ZAUBER Mit der systematischen Kontrolle von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmern, die Waren oder Dienstleistungen im Internet anbieten, wurde begonnen. In den Ländern werden derzeit zentrale Stellen für die Informationsweitergabe eingerichtet. Internet-Abgleich Die Kontrolle bezieht sich dabei sowohl auf noch nicht registrierte Unternehmer als auch auf solche, die bei den Landesfinanzbehörden bereits umsatzsteuerlich geführt werden. Im Folgenden wird es darum gehen, die Vervollständigung der Grunddaten vorzunehmen, Datenabgleiche zu optimieren und in einen gesamtheitlichen Arbeitsprozess einzubinden. Die gefundenen Ansätze für die koordinierte Betrugsbekämpfung werden gemeinsam mit den Ländern konsolidiert. 13

6 Umsatzbesteuerung ecommerce zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen Die Aufgaben als zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen werden am Dienstsitz Saarlouis wahrgenommen. Drittlandsunternehmern, die entsprechende Dienstleistungen an in der Europäischen Union ansässige Privatpersonen erbringen, wird die so genannte Einortregistrierung zur steuerlichen Erfassung ihrer Umsätze ermöglicht. Die Entwicklung des hierfür erforderlichen Steuerfestsetzungs- und Erhebungsverfahrens wurde abgeschlossen. Das Verfahren der Einortregistrierung soll noch im laufenden Jahr auch in englischer Sprache angeboten werden. Die Aufgabenwahrnehmung im Verbund mit den europäischen Partnerstaaten verhindert Wettbewerbsnachteile der im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer gegenüber Drittlandsunternehmern und schöpft die Steuerquellen besser aus. Die vollelektronische Umsetzung führt dabei zu erheblichen Arbeitserleichterungen sowohl auf Seiten der betroffenen Unternehmer als auch der Verwaltung und ist für entsprechende Verfahren zukunftsweisend. Einheitliches Identifikationsmerkmal Vergabe und Verwaltung des Identifikationsmerkmals Die Vergabe und Verwaltung des einheitlichen Identifikationsmerkmals für das Besteuerungsverfahren beziehen sich auf die steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen die steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Die Aufgabenerledigung umfasst: Zuteilung und Bekanntgabe des Identifikationsmerkmals 14

7 Aufbau und Pflege einer Datenbank Datenaustausch mit den Meldebehörden. Durch das bundeseinheitliche Identifikationsmerkmal wird langfristig die Vergabe länderspezifischer Steuernummern entbehrlich. Eine länderübergreifende Verzahnung bestehender Kontrollsegmente wird dadurch erleichtert. Sie bildet eine Grundvoraussetzung für eine effektive und gleichmäßige Besteuerung. länderübergreifende Verzahnung der Steuerkontrolle Das Verfahren wird derzeit konzipiert. Hierbei ist die Automationsunterstützung von besonderer Bedeutung. Es ist geplant, mit der Vergabe der Identifikationsnummern ab dem 1. Januar 2007 zu beginnen. Umsetzung der Zins-Richtlinie Die europäische Zins-Richtlinie zielt auf eine effektive und gleichmäßige Besteuerung von Zinszahlungen innerhalb der Europäischen Union. Ihre nationale Umsetzung erfordert die Einrichtung eines elektronischen Informationssystems für den Datenaustausch der Finanzbehörden des Bundes und der Länder sowie auf europäischer Ebene. effektive Zinsbesteuerung Mit der Systementwicklung wurde begonnen. Vorrangig geht es darum, die Datenkommunikation mit den beteiligten ausländischen Behörden und den Finanzrechenzentren der Länder zu konzipieren sowie eine Datensatzbeschreibung für inländische Meldeverpflichtete zu erstellen. Konzeption der Datenkommunikation Der Beginn des Auskunftsaustauschs ist für das Jahr 2006 vorgesehen. Kontenabrufverfahren (Kontenevidenzzentrale) Die Kontrolldichte bei der Besteuerung von Kapitalerträgen soll im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erhöht werden. Das Besteuerung der Kapitalerträge 15

8 Bundesamt für Finanzen wird hierzu mit dem Aufbau eines zentralen automatisierten Verfahrens für den Abruf von Daten über das Bestehen von Konten und Depots bei Kreditinstituten einen wesentlichen Beitrag leisten. elektronische Geschäftsabwicklung Es wird eine elektronische Geschäftsabwicklung auf der Grundlage eines Dokument-Management-Systems unter Einbezug aller Kommunikationswege angestrebt. Das Verfahren wird derzeit konzipiert. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei die Ausgestaltung der Schnittstelle zum bestehenden Datenabrufverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Echtbetrieb ist für das Jahr 2005 vorgesehen. Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen Verlagerung administrativer Aufgaben Automation in der Steuerverwaltung Außensteuerrecht Im Rahmen der Strukturoptimierung der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen wurde mit der Verlagerung administrativ geprägter Aufgaben auf das Bundesamt für Finanzen begonnen. Der Transferbereich zur Automation in der Steuerverwaltung wurde im Herbst 2003 in die Oberbehörde überführt und dort mit der Dokumentationsstelle juris, der die elektronische Dokumentation der Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenrechts obliegt, in einem neuen Referat organisatorisch zusammengefasst. Die Verlagerung administrativ geprägter Aufgaben auf dem Gebiet des Außensteuerrechts wird derzeit in einer Pilotphase in einem gesonderten Arbeitsbereich in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen vorbereitet. Der Aufgabenübergang ist für Herbst 2004 vorgesehen. Übertragen wird insbesondere die Durchführung von: 16

9 Verständigungsverfahren mit Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen Transferumfang Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskonvention mit Staaten, die der Konvention beigetreten sind eingeleiteten Advanced Pricing Agreements (APA) Teilen des Amtshilfeverkehrs mit ausländischen Staaten im Bereich der Ertragsteuern. Durch Aufgabenübertragung und Verfahrenskonzentration werden Fachkompetenzen gebündelt und Synergien erschlossen. In den häufig auftretenden Fällen mit Verrechnungspreisproblemen sollen diese durch eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesbetriebsprüfung verstärkt werden. Ein einheitlicher Ansprechpartner für die entsprechenden Verfahren verstärkt die Außenwirkung. Zusammenarbeit mit der Bundesbetriebsprüfung Als ergänzende Aufgabe für dieses Referat wird die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle für ausländische Investoren geprüft. Die Verlagerung weiterer administrativ geprägter Aufgaben aus den ministeriellen Bereichen des Verfahrensrechts, der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer sowie sonstiger Verkehrsteuern soll in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen jeweils in gesonderten Arbeitsbereichen bis 2006 geprüft, erprobt und bis Ende des Jahres 2008 abgeschlossen werden. weiterer Transfer Interne Optimierung Der auf den Ergebnissen der durchgeführten Strukturanalysen aufsetzende Optimierungsprozess wird in den steuerfachlichen Schwerpunktbereichen wie folgt fortgeführt: 17

10 Bundesbetriebsprüfung Prüfungsmitwirkung Ergebnisse der Strukturanalyse Die Bundesbetriebsprüfung wirkt an den von den Landesfinanzbehörden durchzuführenden steuerlichen Außenprüfungen mit. Dabei erfasst die Prüfungsmitwirkung zum einen Unternehmen nach branchenspezifischen Kriterien. Zum Anderen erfolgen für die steuerlichen Fragen der Lohnsteuer, der Versicherungsteuer und der betrieblichen Altersversorgung die branchenübergreifende Mitwirkung sowie die verstärkte Prüfung der Umsatzsteuer zum Zweck der Betrugsbekämpfung. In diesem Rahmen nimmt die Bundesbetriebsprüfung die steuerlichen Interessen des Bundes wahr und leistet damit einen Beitrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Erkenntnisse werden in nationalen und internationalen Gremien genutzt. Die Aufbau- und Ablauforganisation des derzeit in zwei Abteilungen geführten Prüfungsdienstes wurde auf Optimierungsmöglichkeiten hin untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden insbesondere die folgenden Maßnahmen eingeleitet: Erarbeitung eines transparenten und risikoorientierten Auswahlverfahrens für Mitwirkungsfälle und Prüfungsfelder Neukonzeption einer fall- und prüffeldbezogenen Datenbank für die Übermittlung relevanter Daten durch die Landesfinanzverwaltungen Prüfung und Koordinierung des Einsatzes vorhandener und neuer Prüfsoftware in Zusammenarbeit mit den Betriebsprüfungen der Länder (Clearingstelle) Reduzierung der Anzahl der Prüfungsreferate von 21 auf 15 bis Anfang des Jahres 2006 unter Erhöhung der Leitungsspannen. Steigerung der Mitwirkungseffizienz Die Steigerung der Mitwirkungseffizienz und die Straffung verwaltungsinterner Abläufe ermöglichen kürzere Durchlaufzeiten bei den Dienststellen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus ist zu 18

11 erwarten, dass mit fortschreitender Etablierung des Datenzugriffs im Betriebsprüfungsdienst Verwaltungsaufwand vermindert und Prüfungen optimiert werden können. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Dienststellen sowie die Entscheidungsprozesse werden unterstützt. Die Realisierung weiterer Effizienzpotenziale ist noch abhängig von der Ausgestaltung der Vergabe des steuerlichen Identifikationsmerkmals. Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung, zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen der Europäischen Union wurden koordinierende Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung multilateraler Mehrwertsteuerkontrollen übernommen. Im Fiscalis-Programm 2007 werden diese Aufgaben auf den Bereich der direkten Steuern ausgedehnt. internationale Zusammenarbeit Mit der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung und des methodischen Einsatzes der Bundesbetriebsprüfung sowie des Zusammenwirkens mit den Landesfinanzbehörden bei Außenprüfungen wurde im Rahmen eines Projekts im Bundesministerium der Finanzen begonnen. Schwerpunkte der Überlegungen bilden insbesondere: strategische Neuausrichtung Verstärkung risikoorientierter Auswahl-, Beteiligungs- und Zustimmungsrechte der Bundesbetriebsprüfung im Mitwirkungsverfahren verstärkte Beteiligung der Bundesbetriebsprüfung bei verbindlichen Auskünften und Zusagen und in zwischenstaatlichen Verständigungsverfahren, im Rahmen von Advanced Pricing Agreements und in internationalen Gremien Ausgestaltung eines effizienteren Abstimmungs- und Entscheidungsverfahrens mit den Betriebsprüfungen der Länder auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Risikomanagements sowie eines Berichtswesens 19

12 Einbeziehung des einheitlichen Identifikationsmerkmals in die Verbesserung des methodischen Einsatzes der Bundesbetriebsprüfung. Der Abschluss des Projekts ist für Frühjahr 2005 vorgesehen. Auskunftsdienste Informationszentrale elektronische Aktenführung Vernetzung steuerlicher Informationen Die Aufgabenwahrnehmung der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) im Rahmen der Aufklärung, der Auskunftserteilung und der Mitwirkung im Besteuerungsverfahren der Bundes- und Landesfinanzbehörden wurde weiter verbessert. Die mit der Datenbank natürlicher und juristischer Subjekte im Ausland (ISI-Datenbank) verknüpfte elektronische Aktenführung wurde in der Historie bis in das Jahr 2000 entwickelt. Eine elektronische Abbildung der Akteninhalte zurück bis einschließlich 1995 soll es ermöglichen, bei der Vorgangsbearbeitung die relevanten Altakten ohne Zeitverlust infolge des mit der Nutzung eines Papierarchivs verbundenen Wege- und Rechercheaufwands unmittelbar einzusehen. Hierdurch kann ein erhebliches Effizienzpotenzial realisiert werden. Die Möglichkeit des Online-Zugriffs auf die in der ISI-Datenbank gespeicherten Informationen wird von den Landesfinanzbehörden zunehmend genutzt. Die Informationsvermittlung erfolgt damit schneller. Zudem werden die einzelfallbezogenen telefonischen Verwaltungskontakte um ein Viertel reduziert. Durch die Realisierung des Online-Zugriffs der Finanzämter auf die Datei beschränkt Steuerpflichtiger und Unternehmer mit Sitz im Ausland (BEST-Datei) konnte der Aufwand für das bislang schriftlich abgewickelte Auskunftsverfahren massiv reduziert werden. Auch sind die benötigten Informationen schneller verfügbar. Eine Umstellung des Segments auf die Plattform ELSTER wird derzeit im Rahmen eines Projekts vorbereitet. 20

13 Im Informationszentrum Steuern im In- und Ausland werden Anfragen des Bundesministeriums der Finanzen zum ausländischen Steuerrecht beantwortet sowie Auskünfte an Steuerpflichtige zur umsatzsteuerrechtlichen Gegenseitigkeit und zu Niedrigsteuergebieten erteilt. Ab dem Jahr 2005 soll die fortlaufende Berichterstattung über steuerpolitisch aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union und wichtigen OECD-Staaten hinzutreten. Hierdurch soll das Bundesministerium der Finanzen bei der Wahrnehmung seiner Kernaufgaben auf den Gebieten der Steuerpolitik, der Steuergesetzgebung sowie zentraler Aspekte der Rechtsauslegung unterstützt werden. Informationszentrum Möglichkeiten der weitergehenden Bündelung steuerfachlicher Auskunfts- und Serviceleistungen in einer zentralen Stelle der zukünftigen Behörde werden im Rahmen eines Projekts im Bundesministerium der Finanzen untersucht. Steuer-Info-Center Internationale Amtshilfe Die Erledigung der Vorgänge im internationalen Amtshilfeverkehr erfolgt zunehmend auf elektronischem Weg. Für den Kontakt mit Partnerstaaten wird ein von der Europäischen Union eingerichtetes Mail-System genutzt. elektronische Geschäftsabwicklung Für den Bereich der Auskunftsamtshilfe werden die Landesfinanzverwaltungen elektronisch an das Bundesamt für Finanzen angeschlossen. Die Weiterleitung ausländischer Amtshilfevorgänge an die Landesfinanzbehörden sowie die Entgegennahme inländischer Vorgänge findet über einen gesicherten -austausch statt. Im Bereich der Beitreibungsamtshilfe wird die Umstellung auf den -verkehr vorbereitet. Die Realisierung der elektronischen Geschäftserledigung ist Voraussetzung für eine Rückführung der traditionellen Papierakten. Ziel ist eine elektronische Aktenführung auf der Grundlage eines Doku- 21

14 ment-management-systems, die arbeitsintensive Medienbrüche vermeidet. Delegationsmodell Die Möglichkeit, die Zusammenarbeitskompetenz im Rahmen der Beitreibungsamtshilfe auf örtliche Finanzbehörden zu delegieren, wird derzeit geprüft. Ein gestrafftes Verfahren könnte die Erfolgsaussichten der Beitreibung erhöhen. Bei der zwischenstaatlichen Amtshilfe nehmen durch die Zuführung administrativ geprägter, bislang im Bundesministerium der Finanzen wahrgenommener Aufgaben sowie durch die Osterweiterung der Europäischen Union die Aufgaben zu. Im Herbst 2004 soll deshalb die ertragsteuerliche Auskunftsamtshilfe aus dem Referat herausgelöst und organisatorisch mit ministeriellen Transferaufgaben aus dem Bereich des Außensteuerrechts zusammengefasst werden. Fachaufsichtsbereiche Aufgaben der Fachaufsicht Die Aufgaben der Fachaufsicht in den Bereichen steuerlicher Familienleistungsausgleich durch die Familienkassen Zulagengewährung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes durch die zentrale (Zulagen-)Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Einzug der einheitlichen Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesknappschaft / Verwaltungsstelle Cottbus werden organisatorisch in zwei Referaten zusammengefasst. Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung Dabei wird berücksichtigt, dass die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich ausgeweitet wird, in den sonstigen Fachaufsichtsbereichen Aufgabenzuwachs erfolgt und im Jahr 2005 die Fachaufsicht über die Rentenbesteuerung hinzukommt. Die Aufga- 22

15 benwahrnehmung wird so aufgeteilt, dass in einem Referat die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich ausgeübt werden soll und in dem zweiten Referat die weiteren Fachaufsichtsaufgaben. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein gesamtheitliches Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Familienleistungsausgleichs erarbeitet. interministerielle Arbeitsgruppe Die Empfehlungen beinhalten: Änderung des Rechtsrahmens für die Kindergeldfestsetzung Standardisierung der Bearbeitungsabläufe und der IT-Unterstützung Konzentration der Familienkassen unter Aufgabenteilung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesfamilienkasse im Bundesamt für Finanzen sowie noch einzurichtenden zentralen Landesfamilienkassen Optimierung der Fachaufsicht. Die Verbesserung der Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich soll auf der Grundlage der Empfehlungen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Controlling, Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren sowie Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung erfolgen. Dies schließt in einem fortlaufenden Erkenntnis- und Umsetzungsprozess insbesondere Maßnahmen in den folgenden Problemfeldern ein: Optimierung der Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich risikoorientierte Ausrichtung der Fachgeschäftsprüfungen Ausweitung der Schulungen 23

16 Einrichtung eines Online-Schulungs- und -Informations-Systems sowie eines fachspezifischen Internetforums für die Bearbeiter in den Familienkassen. Stufenprozess Die Umsetzung der Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe soll ab Herbst 2004 eingeleitet werden. In einem Stufenprozess sollen Effizienz und Qualität der Bearbeitung in den Familienkassen gesteigert, die Anzahl der Familienkassen und der Personaleinsatz reduziert sowie die Steuerung verbessert werden. Zentralstelle Umsatzsteuer EU-Binnenmarkt- Kontrollverfahren Zukunftsfähigkeit Die Verstärkung der Serviceorientierung des EU-Binnenmarkt- Kontrollverfahrens und der Aufgabenzuwachs, der mit der Osterweiterung des europäischen Binnenmarkts einhergeht, machen die Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung auf zwei Referate erforderlich. Durch die Einrichtung der Online-Verfahren für Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern qualifizierte Bestätigungsabfrage wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-Binnenmarkt-Kontrollverfahrens nachkommen kann. Darüber hinaus sind eine verbesserte Qualitätssicherung und die verstärkte Fortentwicklung der automatisierten Verfahrenskomponenten geplant. Online-Verfahren Zusammenfassende Meldungen Die Möglichkeit zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen in elektronischer Form (optional) soll in zwei Teilschritten realisiert werden. Als erster Teilschritt ist seit Frühjahr 2004 die elektronische Abgabe mittels eines PDF-Formulars möglich. 24

17 Für die Verarbeitung großer Datenmengen wird das Verfahren in einem zweiten Teilschritt bis Anfang des Jahres 2005 fortentwickelt. Für die Datenübermittlung soll die Plattform ELSTER genutzt werden. Die gesammelten Daten sollen vom Bearbeiter aus einem speziellen Postfach abgerufen und an die entsprechenden Prüfungs- und Übernahmeprogramme weitergeleitet werden. Mit der Einrichtung eines Online-Verfahrens für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern sollen die infolge der Erweiterung der Europäischen Union sowie der Umsetzung der Rechnungs-Richtlinie stark zunehmenden Antragszahlen aufgefangen werden. Das Online-Verfahren tritt neben die schriftliche und fernmündliche Vergabe. Online-Vergabe der Umsatzsteuer- Identifikations- Nummern Unternehmer sollen künftig über das Internet die Zuteilung selbst abrufen können. Um missbräuchlicher Beantragung und Verwendung vorzubeugen, erfolgt die Bekanntgabe ausschließlich auf dem Postweg an die im Grundinformationsdienst gespeicherte Anschrift des Unternehmers. Die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern für inländische Unternehmer konnte bislang schriftlich sowie fernmündlich abgefragt werden. Für die Fälle der einfachen Bestätigungsabfrage besteht darüber hinaus bereits ein elektronisches Verfahren. Online-Bestätigungsabfrage Ein entsprechendes Verfahren soll den im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union sowie der allgemein zunehmenden Sensibilisierung für den Umsatzsteuerbetrug steigenden Bedarf an einer qualifizierten Bestätigungsabfrage decken. Hierbei werden zusätzlich zu der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer auch Name und Anschrift des Inhabers überprüft. Die Realisierung ist für Herbst 2004 vorgesehen. Für die neu eingeführte qualifizierte Bestätigungsabfrage durch Halter eines Umsatzsteuerlagers wurde daneben ein eigenständiges Aufgabensegment eingerichtet. 25

18 Die Umstellung auf Online-Verfahren bietet neben der damit verbundenen Beschleunigung der Bearbeitung insbesondere folgende Vorteile: Eröffnung einer zeit- und kostensparenden sowie von Dienstzeiten unabhängigen Möglichkeit für den Abruf von Behördenleistungen und für die Erfüllung von steuerlichen Erklärungspflichten Unabhängigkeit der Bearbeitungsdauer von steigenden Antragsvolumina und zeitweiligen Arbeitsspitzen Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Formulardruck und -versand, für die Datenerfassung sowie für manuelle Prüfung und Archivierung schnelle Verfügbarkeit der Daten für die Informationsvernetzung auf nationaler und europäischer Ebene Rückführung der Belastungsspitzen im Call-Center. Informationsvernetzung Kontrollverfahren zur Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge Zur Verbesserung der Informationsvernetzung auf nationaler Ebene wird derzeit eine Integration des Bundesamts für Finanzen in den von den Ländern im Rahmen des Projekts ELSTER angestrebten Datenverbund ( Länderumfassende Namensauskunft - LUNA) geprüft. Das im Hinblick auf Bearbeitungszeiten sowie -kosten bestehende Effizienzpotenzial wird als erheblich eingeschätzt. Zur Umsetzung der multilateralen Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den für die Amtshilfe zuständigen Behörden über den Erwerb neuer Wasser-, Luft- und motorbetriebener Landfahrzeuge werden in Deutschland voraussichtlich ab dem Jahr 2005 die Voraussetzungen für den automatisierten Informationsaustausch vorliegen. Die hierfür erforderlichen Meldungen sollen von den Meldepflichtigen in elektronischer Form beim Bundesamt für Finanzen abgegeben werden. Das Bundesamt für Finanzen wird 26

19 die Durchführung des automatisierten Auskunftsverkehrs mit den Unterzeichnermitgliedstaaten übernehmen. Zentralisierte Verfahren zur Steuerentlastung Im Vorsteuervergütungsverfahren wurde zur Vermeidung von Parallelarbeiten sowie von unnötigen Postläufen eine ganzheitliche Vorgangsbearbeitung eingeführt. Die Vorsteuervergütung an internationale Einrichtungen, Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder wurde zur Verkürzung der Kommunikationswege an den Dienstsitz Berlin verlagert. Die in Teilbereichen vorgenommene erhebliche Erweiterung des beleglosen Antragsverfahrens wurde durch Vor-Ort-Prüfungen abgesi- Umsatzsteuervergütung Die Zusammenfassung der ursprünglich in drei Referate aufgespaltenen Zuständigkeit für die Vorsteuervergütung an ausländische Unternehmer erleichtert einen flexiblen Personaleinsatz und eine schnelle Umverteilung der Arbeitsmengen bei zeitweiligen Arbeitsspitzen. Eine gleichmäßige Arbeitsauslastung wird darüber hinaus durch die branchenabhängige Bildung von Poolsystemen gefördert. Die Optimierung der Automationskomponenten soll die Unterstützung bei der Antragsbearbeitung verstärken. Die Einrichtung eines elektronischen Archivierungssystems wird es den Bearbeitern ermöglichen, benötigte Akten ohne Wegezeiten sowie manuellen Rechercheaufwand direkt am Arbeitsplatz einzusehen. elektronische Verfahrenskomponenten Die Realisierung eines elektronischen Antragsverfahrens (Projekt VERUS) ist für Herbst 2004 vorgesehen. Hierdurch sollen die Durchlaufzeiten der Anträge deutlich gesenkt werden. Die manuelle Datenerfassung entfällt. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen sollen den Aufwand minimieren, der durch Fehlerkorrekturen sowie diesbezügliche Rückfragen verursacht wird. Die Serviceorientierung des Arbeitsbereichs soll über eine Kundenbefragung gestärkt werden. 27

20 chert. Dauer und Kosten der Bearbeitung konnten hierdurch gesenkt werden. Die Optimierung der verwendeten Datenbanken ist als flankierende Maßnahme vorgesehen. Entlastung von Ertragsteuern Einrichtung einer Hotline elektronische Geschäftsabwicklung Qualitäts- und Stichprobenkontrolle Die zentralisierten Steuererstattungs- und Freistellungsverfahren im Bereich der Ertragsteuern wurden in einem Referat zusammengefasst. Für die effiziente Bearbeitung der zahlreichen telefonischen Anfragen wird die Einrichtung einer Hotline im Rahmen eines Pilotbetriebs geprüft. Die Optimierung der vorhandenen Automationsunterstützung soll den Bearbeitungskomfort erhöhen und einen schnelleren Datenzugriff bei Sachstandsrecherchen eröffnen. Um Arbeitsspitzen in der Antragsprüfung aufzufangen, wurden die Antragsverfahren gestrafft und vereinfacht. Nach der erfolgreichen Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens für bestimmte Fälle der Kapitalertragsteuerentlastung ( Datenträgerverfahren - DTV) wird derzeit ein entsprechendes Verfahren für die Steuerentlastung bei Einkünften aus der Verwertung von Rechten sowie aus künstlerischen oder sportlichen Darbietungen realisiert. Die Anbindung einer elektronischen Aktenhaltung auf der Grundlage eines Dokument-Management-Systems ist vorgesehen. Ziel ist eine gesamtheitliche elektronische Geschäftsabwicklung, die eine zeit- und kostensparendere Aufgabenerledigung ermöglicht und die Durchlaufzeiten verringert. Eine stärker eigenverantwortliche Aufgabenerledigung der Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes in den zentralisierten Entlastungsverfahren wurde durch Maßnahmen der Qualitäts- und Stichprobenkontrolle gesichert. Eine strukturierte Fehleranalyse dient der Früherkennung von Fehlerschwerpunkten und ermöglicht die Gegensteuerung. Darüber hinaus können die Bearbeitungsstandards verfeinert werden. Die Bearbeitung der referatsübergreifend konzentrierten Klagesowie zweitinstanzlichen Streitverfahren soll durch eine auch für 28

21 statistische Zwecke auswertbare elektronische Verfahrensliste unterstützt werden. Ein elektronisches Archiv soll die Recherche verbessern. Querschnittaufgaben Querschnittaufgaben, abteilungsübergreifende Fachaufgaben sowie Projekte werden in einer eigenständigen Abteilung unter Leitung des Vizepräsidenten zusammengefasst. Dieser Aufgabenzuschnitt soll insbesondere den Aufbau von Know-How für die Steuerung von Projekten unterstützen. Aufgabenbündelung Die operativen Aufgabenbereiche operative Bereiche Innenrevision und Korruptionsprävention Controlling, Organisation und Personal Haushalt, Innerer Dienst Justiziariat Schnittstelle zwischen den Fachbereichen und dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik werden in Referatsstrukturen eingebunden. Dem Leitungsstab der künftigen Behörde bleiben strategische und konzeptionelle Aufgabenstellungen vorbehalten. Das Referat für Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management- Systeme und Berichtswesen wird der Querschnittabteilung für die Dauer der fachlichen Aufbauphase zugeordnet. Hierdurch soll die Fortentwicklung der konzeptionellen Ansätze gefördert werden. Zudem kann so der bis zur strukturellen Verfestigung in besonderem Maße erforderliche enge Kontakt zu den Querschnittbereichen Organisation, Projektsteuerung 29

22 Personal und Haushalt hergestellt werden. Nach Beendigung der Aufbauphase soll die Zuweisung an eine Fachabteilung erfolgen. Entsprechendes gilt für das zu bildende Steuer-Info-Center. IT-Schnittstelle Grundlage für die Tätigkeit der IT-Schnittstelle ist das Steuerungsmodell für die Informationstechnik in der Bundesfinanzverwaltung. In dem Referat sollen die Aufgabensegmente IT-Strategie und IT- Konzeption sowie Qualitätssicherung wahrgenommen werden. Die Neustrukturierung des Bereichs soll die Rahmenbedingungen für eine kompetente und zeitnahe Unterstützung in allen IT-Belangen und die IT-Projekt-Steuerung verbessern. Die Steuerung der zur übergreifenden innerbehördlichen Ablaufoptimierung initiierten Groß-Projekte Dokument- Management-System PORTAL Ablösung des derzeitigen großrechnergestützten Registratur- und Ablagesystems durch ein Dokument-Management-System einschließlich des Ausbaus zu einer Workflow-Bearbeitung Schaffung einer zentralen IT-gestützten Recherchemöglichkeit über alle angeschlossenen Datenbanken (PORTAL) wurde in die entstehende IT-Schnittstelle eingebunden. Die Verfeinerung der Rahmenbedingungen für die Pilotierung soll im Herbst 2004 abgeschlossen sein. Künftige Organisationsstruktur Aufbauorganisation Das einzurichtende Bundeszentralamt für Steuern gliedert sich in vier Fachabteilungen (Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug sowie Bundesbetriebsprüfung) und eine Abteilung für Querschnittaufgaben. Die Behördenleitung wird durch einen Leitungsstab unterstützt. Die Feinplanung zur Aufbauorganisation ist in dem im Anhang enthaltenen Organigramm dargestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern 30

23 wird im Zeitpunkt seiner Einrichtung eine Personalstärke von über 900 Beschäftigten haben. Eine weitere Verfeinerung der Aufbauorganisation ist nach Abschluss des Projekts zur Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung vorgesehen. Die Ausweitung der Leitungsspannen orientiert sich an der konkreten Aufgabenstellung. Dabei wird die Referatsleitung durch Referenten mit entsprechender Abschnittsverantwortung unterstützt. Vorschläge für die Steuerung durch ein Zielesystem sollen nach Einrichtung der neuen Oberbehörde erarbeitet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern wird Dienstsitze in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt haben. Dienstsitze An den neuen Dienstsitz Schwedt wird das Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Unternehmer verlagert. Im Sommer 2004 wurden zunächst die bestehenden Poolbezirke in Schwedt angesiedelt. Zeitgleich wurden neue Arbeitsbereiche für die Bearbeitung von Anträgen von Unternehmern aus EU-Beitrittsländern eingerichtet. Bis zum Herbst 2005 sollen die übrigen Vergütungsbezirke verlagert werden. Schwedt Das hierdurch am Dienstsitz Bonn frei werdende Personal soll vorrangig im Bereich der Amtshilfe für die Verstärkung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung sowie in der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen eingesetzt werden. Personalwirtschaftliche Maßnahmen werden unter Beibehaltung der bisherigen Standards der Sozialverträglichkeit durchgeführt. Dazu gehört, dass die Beschäftigten weiterhin an ihren derzeitigen Dienstsitzen eingesetzt werden. personalwirtschaftliche Maßnahmen Das im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Oberbehörde erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll auf der Grundlage des ermittelten gesetzlichen Änderungsbedarfs über die Anpassung des 31

24 Finanzverwaltungsgesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes (Behörden- und Amtsbezeichnungen) sowie weiterer Gesetze im Herbst 2004 eingeleitet werden. Aufbaustab Die Umsetzung der Planungen für die Einrichtung der neuen Oberbehörde wird einem Aufbaustab übertragen. Meilensteine der Realisierung Stufenprozess Die zeitliche Abfolge des weiteren Strukturentwicklungsprozesses stellt sich wie folgt dar: 1. Stufe ab Herbst 2004 Die Bereiche Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und Berichtswesen werden eingerichtet und fortlaufend ausgebaut. Aufgabentransfer Neuorganisation der Familienkassen Der Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen im Bereich Außensteuern wird abgeschlossen. Die Verlagerung weiterer Aufgaben in den Bereichen Verfahrensrecht, Ertragsteuern und Umsatzsteuer wird geprüft. Die Umsetzung der Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Familienkassen wird eingeleitet. Entwicklung und Steuerung der Einzelmaßnahmen zur Einrichtung der neuen Oberbehörde werden in einem Aufbaustab gebündelt. 2. Stufe ab 2005 elektronische Geschäftsabwicklung Die ganzheitliche elektronische Geschäftserledigung auf der Grundlage eines Dokument-Management-Systems wird in den wesentlichen steuerlichen Servicebereichen eingeführt. Das Kontenabrufverfahren geht in den Echtbetrieb. 32

25 Das Projekt zur strategischen Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung wird abgeschlossen. Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung Die Verlagerung des Aufgabenbereichs der Vorsteuervergütung an ausländische Unternehmer an den Dienstsitz Schwedt wird beendet. 3. Stufe ab 2006 Aus den steuerlichen Bereichen des Bundesamts für Finanzen wird am 1. Januar 2006 das Bundeszentralamt für Steuern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Dienstsitzen in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt eingerichtet. Errichtung des Bundeszentralamts für Steuern Die erstmalige Vergabe des einheitlichen Identifikationsmerkmals für das Besteuerungsverfahren wird eingeleitet. Spätestens im Jahr 2008 sollen die Aufgabenverlagerungen aus der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen beendet werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Durch die Einrichtung des Bundeszentralamts für Steuern ergibt sich kein Mehrbedarf an Planstellen und Stellen. Die Strukturentwicklung ermöglicht die Erwirtschaftung der linearen Stelleneinsparung und gewährleistet die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsentlastungen. Gewährleistung der vorgesehenen Haushaltsentlastung 33

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