12. Wahlperiode wann die Landesregierung über die Einrichtung von RILAX über Donaueschingen und von wem unterrichtet wurde;
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- Lorenz Bösch
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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Julius Redling u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Fluglärm nördlich des Flughafens Zürich-Kloten Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen A. zu berichten, wann die Landesregierung über die Einrichtung von RILAX über Donaueschingen und von wem unterrichtet wurde; welche andere Flughäfen in Europa Warteräume/Holdings im Ausland wie z.b. Zürich-Kloten zurzeit haben. B. I. bei den Verhandlungen über ein neues Verwaltungsabkommen über den Anund Abflug auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet die Position der Bundesregierung zu unterstützen und sich insbesondere einzusetzen für: 1. Begrenzung der Landeanflüge auf im Jahr; von Meter über deutsches Gebiet einfliegen; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 4. Mindestflughöhe von ft. über N.N. über dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bis zur Grenze; 5.Wochenend-, Feiertags- und Nachtflugverbot: Keine Anflüge über deutschen Hoheitsgebiet nachts zwischen Uhr und 7.00 Uhr; an Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen generell; 6. Ausnahmen nur bei Rettungs- und Suchflügen; 7. keine Warteräume (Anflugholdings) über deutschem Hoheitsgebiet für Landeanflüge nach Zürich-Kloten Einrichtung von Warteräumen in der Schweiz; 8. Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Verwaltungsabkommen; II. der Flugsammelpunkt und Warteraum RILAX über Donaueschingen ist aufzulösen bzw. nach Süden zu verlegen außerhalb des Lauftraumes über Südwestdeutschland (Hochrhein, Baar, Südschwarzwald); III. gegen die geplante Verlängerung der Landebahn 16 nach Norden ist offizieller Protest gegenüber den Schweizer Verantwortlichen einzulegen Redling, Moser, Dr. Puchta, Reinelt, Göschel SPD Begründung Die Bevölkerung auf Schweizer Seite nördlich des Flughafens Zürich sowie die deutsche am Hochrhein, im Südschwarzwald und auf der Baar muss seit Jahren den durch stetig gestiegene An- und Abflüge verursachten Lärm und andere Immissionen in immer größeren Dimensionen ertragen. Für die Menschen auf der Baar kam seit dem Frühjahr 2000 der Lärm, der durch die Einrichtung eines Warteraumes bzw. von RILAX verursacht wurde, zusätzlich hinzu. Die Menschen in den oben erwähnten Räumen sind bereit, einen Teil des durch den Flughafen verursachten Lärms bzw. der anderen Immissionen zu tragen. Sie wollen den Flughafen nicht seiner Existenz gefährden. Sie setzen auf das Prinzip der guten Nachbarschaft. Dies bedeutet aber auch, dass die Belastungen durch den Flughafen nicht überproportional auf die deutsche Seite verlagert werden dürfen, wie dies seit mehr als zwei Jahrzehnten in immer stärkerem Maße geschieht. Die Bundesregierung hat das Verwaltungsabkommen mit der Schweiz gekündigt. Nun besteht seit vielen Jahren erstmals die Möglichkeit, die Interessen der Bevölkerung in den Räumen nördlich des Flughafens wirksam zur Geltung zu bringen. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. Februar 2001 Nr Zürich/44 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: A. Wann wurde die Landesregierung über die Einrichtung von RILAX über Donaueschingen unterrichtet und von wem? Zu A. 1. Spiegelstrich: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr wurde erstmals am 4. Januar 2000 im Rahmen der Vorbesprechung für die 4. Runde der deutsch/schweizerischen Staatsvertragsverhandlungen in Bonn vom Landkreis Waldshut und auf Nachfrage von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) über die Einrichtung von RILAX über Donaueschingen informiert. Verbunden mit den Schreiben des Landkreises Waldshut vom 5. Januar und der DFS vom 7. Januar 2000 bildete dies Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung vom 12. Januar 2000 zum Antrag der Abg. Herbert Moser u.a. SPD, zum Thema Entwicklung der Flugbewegungen im Luftraum über dem südlichen Schwarzwald-Baar-Kreis (Drucksache 12/4717), die auch dem Schwarzwald-Baar-Kreis und der Stadt Donaueschingen übersandt wurde. Ergänzend wurden am 7. April 2000 in Bonn die Landkreise Waldshut, Schwarzwald- Baar und Konstanz, der Städte Donaueschingen und Blumberg sowie das Regierungspräsidium Freiburg durch die DFS unterrichtet. Welche anderen Flughäfen in Europa haben Warteräume/Holdings im Ausland wie z.b. Zürich-Kloten zurzeit? Zu A. 2. Spiegelstrich: Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestehen neben dem Flughafen Zürich u.a. für folgende europäische Flughäfen Warteräume/Holdings ganz oder teilweise im Ausland: Flughafen Basel-Mulhouse (Deutschland), Flughafen Maastricht-Aachen (Deutschland), Flughafen Salzburg (Deutschland), Flughafen Genf (Frankreich), Flughafen Kopenhagen (Schweden). B. I. Die Landesregierung soll beschließen, bei den Verhandlungen über ein neues Verwaltungsabkommen über den An- und Abflug auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet die Position der Bundesregierung zu unterstützen und sich insbesondere einzusetzen für: 1. Begrenzung der Landeanflüge auf im Jahr; von m über deutsches Gebiet einfliegen; 4. Mindestflughöhe von ft. über N.N. über dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bis zur Grenze; 3
4 5. Wochenend-, Feiertags- und Nachtflugverbot: keine Anflüge über deutschem Hoheitsgebiet, nachts zwischen Uhr und 7.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen generell; 6. Ausnahmen nur bei Rettungs- und Suchflügen; 7. Keine Warteräume (Anflugholdings) über deutschem Hoheitsgebiet für Landeanflüge nach Zürich-Kloten Einrichtung von Warteräumen in der Schweiz, 8. Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Verwaltungsabkommen. Zu B. I : Die deutsch-schweizerischen Verhandlungen haben den Abschluss eines Staatsvertrages über das Tätigwerden der schweizerischen Flugsicherung über deutschem Hoheitsgebiet und den damit verbundenen Folgerungen einschließlich einer Regelung des An- und Abflugverkehrs auf dem Flughafen Zürich über deutsches Gebiet zum Gegenstand. In den Verhandlungen vertritt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Landesregierung und dem Landkreis Waldshut im Wesentlichen folgende Verhandlungsposition, die der Schweiz bereits im Frühjahr 2000 mit der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung von 1984 übermittelt wurde: 1. Begrenzung der Landeanflüge unter Flugfläche 100 ( Fuß über N.N., ca m) auf im Jahr; von Flugfläche 120 (ca m über N.N.) über deutsches Gebiet einfliegen; 4. Mindestflughöhe von Fuß über N.N. über dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bis zur Grenze, soweit die Flüge über die kontingentierte Anzahl von /Jahr hinausgehen; 5. Wochenend-, Feiertags- und Nachtflugverbot: keine Anflüge unter Flugfläche 100 über deutschem Hoheitsgebiet nachts zwischen Uhr und 7.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen generell; 6. Ausnahmen für Such- und Rettungsflüge, Flüge zur Rettung von Menschenleben und im Einsatz für den Katastrophenschutz sowie Ausweichlandungen aus meteorologischen und technischen Sicherheitsgründen; 7. Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen den Staatsvertrag. Die über das Vorstehende hinaus vom Antragsteller genannten Punkte entsprechen nicht der Position der Bundesregierung in den Staatsvertragsverhandlungen. So wurde insbesondere das Warteverfahren RILAX von der DFS im Auftrag der Bundesregierung ausgearbeitet und vom Luftfahrt-Bundesamt durch Rechtsverordnung zum 18. Mai 2000 eingeführt. Demgegenü- 4
5 ber vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass es in diesem Zusammenhang künftig keine Warteverfahren über deutschem Hoheitsgebiet mehr geben darf, soweit dies tatsächlich und rechtlich möglich ist. In einem ersten Schritt konnten die Flugsicherungsdienste über RILAX die Regelflughöhe auf Flugfläche 110 und die Warteverfahrenshöhe auf Flugfläche 130 anheben. B. II. Die Landesregierung soll beschließen, den Flugsammelpunkt und Warteraum RILAX über Donaueschingen aufzulösen bzw. nach Süden zu verlegen außerhalb des Luftraumes über Südwestdeutschland (Hochrhein, Baar, Südschwarzwald); Zu B. II.: Die Landesregierung ist über den Beschlussantrag hinausgehend der Auffassung, dass alle drei dem Flughafen Zürich auf deutschem Hoheitsgebiet dienenden Warteverfahren EKRIT, RILAX und SAFFA in die Schweiz verlagert werden sollen, soweit dies tatsächlich und rechtlich möglich ist. Eine entsprechende Bitte um Prüfung wurde an die Bundesregierung gerichtet. B. III. Die Landesregierung soll beschließen, gegen die geplante Verlängerung der Piste 16 nach Norden offiziellen Protest gegenüber den Schweizer Verantwortlichen einzulegen. Zu B. III.: Seitens der Bundesregierung wurde mit Unterstützung der Landesregierung in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass auch im Falle einer Veränderung der Pisten auf dem Flughafen Zürich der An- und Abflugverkehr über deutschem Hoheitsgebiet künftig nicht in tieferen Höhen als bisher abgewickelt werden darf. Angesichts dessen würde es sich bei der Verlängerung der Piste 16 nach Norden um eine innerschweizerische Maßnahme handeln, die die Abwicklung des Verkehrs über deutschem Hoheitsgebiet nicht tangiert. Die Landesregierung sieht deshalb keine Notwendigkeit zur Einlegung eines Protestes, solange die Bundesregierung als Verhandlungsführerin im Rahmen der Staatsvertragsverhandlungen an ihrer Position festhält. Ulrich Müller Minister für Umwelt und Verkehr 5
V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2
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