NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg"

Transkript

1 NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg Ausgabe: 05/2007 Seniorenresidenz: Können die Wohnungseigentümer zum Abschluss eines langfristigen Betreuungsvertrags verpflichtet werden? (BGH, Urt. v V ZR 289/05) Sachverhalt: In einer Wohnungseigentumsanlage dürfen die Wohnungen laut Teilungserklärung nur von betreuungsbedürftigen Personen genutzt werden ( Seniorenresidenz ). Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, mit einem bestimmten Betreuungsunternehmen einen langfristigen Vertrag abzuschließen, der nur aus besonderen Gründen (z.b. bei einer schweren Pflichtverletzung des Pflegedienstes) gekündigt werden darf erwirbt ein Eigentümer eine Wohnung und schließt den vorgeschriebenen Betreuungsvertrag ab. Anfang 2000 kündigt er den Vertrag. Das Betreuungsunternehmen weist die ordentliche Kündigung zurück und klagt auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung in Höhe von monatlich rd Was sagt das Gericht? Die Regelung der Teilungserklärung, die zum Abschluss des langfristigen Betreuungsvertrags zwingt, ist nach Auffassung des BGH unwirksam. Zwar ist die Pflicht zum Abschluss eines Betreuungsvertrags grundsätzlich zulässig. Das Maß des Zulässigen ist aber überschritten, wenn die Wohnungseigentümer einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren abschließen müssen. Dies gilt umso mehr, wenn weder der einzelne Wohnungseigentümer noch die Wohnungseigentümergemeinschaft die Möglichkeit haben, die konkrete Ausgestaltung des Vertrages zu beeinflussen. In einem solchen Fall benachteiligt der Abschlusszwang die Wohnungseigentümer in unangemessener Weise. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die hohe persönliche Bedeutung, die gerade Betreuungsleistungen haben. Praxishinweis: Grundsätzlich kann die Teilungserklärung also zum Abschluss bestimmter Verträge verpflichten. Häufigster (und regelmäßig unkritischer) Fall: die Verwalterverträge! Der Maßstab für die Abgrenzung der zulässigen Langfristverträge

2 von den unzulässigen ist die unangemessene Benachteiligung. Die Vertragslaufzeit von zwei Jahren muss dabei nicht die Obergrenze sein: Im Einzelfall ist auch eine längere Mindestlaufzeit möglich. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der beauftragte Unternehmer zunächst einiges investieren muss und deshalb auf eine längerfristige Amortisationszeit angewiesen ist: Beispiele sind: Wärmeversorgungsvertrag zwischen Wärmelieferant und Einzeleigentümer, Saunaund Wellnessbetreiber. Außerdem wird die Beurteilung dann milder, wenn die Vertragskonditionen nicht vom Bauträger vorgegeben, sondern von der Eigentümergemeinschaft im Einzelnen ausgehandelt wurden. Betriebskostenabrechnung: Wann ist die Verteilung nach Fläche für den Gewerberaummieter unbillig? (Kammergericht, U. v U 224/05) Sachverhalt: Es geht um ein Miethaus, in dem sich neben diversen Wohnungen auch vier Gewerbeeinheiten befinden: ein türkischer Imbiss, ein Internet-Café, eine Arztpraxis und eine Rechtsanwaltskanzlei. Der Rechtsanwalt lehnt es ab, die Nachforderungsbeträge aus den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2000 bis 2002 zu zahlen. Er meint, der Flächenmaßstab, den der Vermieter verwendet hat, sei unbillig. Generell müssten die Betriebskosten getrennt nach Wohn- und Geschäftsraumflächen erfassen. Auch innerhalb der Nutzergruppe Gewerbemieter müssten die erheblich höheren Wasserverbräuche der anderen Gewerbemieter vorweg erfasst und verteilt werden. Was sagt das Gericht? Der Vermieter setzt sich durch. Das Kammergericht hat schon Bedenken, ob ein Gewerberaummieter überhaupt einen Vorwegabzug verlangen kann. Die BGH-Rechtsprechung zum Vorwegabzug sollte ja eigentlich die Wohnraummieter davor schützen, die höheren Kosten der Gewerbeeinheiten tragen zu müssen, nicht umgekehrt. Das Gericht meint aber, dass diese Frage hier offen bleiben kann. Denn im konkreten Fall wäre der Kostenverteilungsschlüssel Fläche nur dann unbillig, wenn der Rechtsanwalt dazu nicht nur generelle Bedenken artikuliert, sondern die einzelnen Betriebskostenarten benannt hätte, bei denen die flächenbezogene Verteilung zu unbilligen Verteilungsergebnissen führt. Das gilt auch für die Verteilung innerhalb der Nutzergruppe Gewerbemieter. Auch hier hätte er genau darlegen müssen, dass die Mitmieter bei bestimmten Kostenarten einen höheren Verbrauch haben bzw. höhere Kosten verursachen. Insbesondere zweifelt

3 das Gericht, dass ein türkischer Imbiss, ein Internet-Café und eine Arztpraxis einen spezifisch höheren Wasserverbrauch als eine Anwaltskanzlei haben. Praxishinweis: Auch wenn der Rechtsanwalt in diesem Fall seine Einwände nicht genau genug belegt hat, war seine Kritik zumindest im Hinblick auf den höheren Verbrauch der Wohnungsmieter nicht ganz abwegig. Insbesondere der Wasserverbrauch kann bei Wohnungsnutzung um ein Vielfaches höher sein als bei der Gewerbenutzung, insbesondere der Büronutzung. Üblicherweise schätzt man den Wasserverbrauch bei Büros auf 25 Liter/Tag pro Angestellter, bei einer Vollkomfortwohnung auf 125 Liter/Tag pro Person. Die einheitliche Verteilung der Betriebskosten nach Fläche kann also auch den Büromieter unbillig belasten. Eine BGH-Entscheidung zu dieser Frage gibt es noch nicht. Der Vermieter tut daher gut daran, den Verteilungskonflikt wenigstens bei den Wasserkosten zu vermeiden: durch klare Umlagevereinbarung, oder noch besser: durch Einbau von Wasserzählern. Verwaltervertrag: Darf die Eigentümergemeinschaft den Verwaltungsbeirat ermächtigen, den Verwaltervertrag abzuschließen? (OLG Düsseldorf, Beschl. v I-3 Wx 51/06) Sachverhalt: In der Eigentümerversammlung soll ein neuer Verwalter gewählt werden. Der Kandidat legt den Eigentümern einen Formular-Verwaltervertrag vor. Die Versammlung bestellt den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss, der auch die Vertragslaufzeit und das Grundhonorar nennt. Die Eigentümer ermächtigen zudem den Verwaltungsbeirat durch Mehrheitsbeschluss, den vorgeschlagenen Verwaltervertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der Verwaltungsbeirat unterzeichnet noch während der Versammlung den Verwaltervertrag. Ein Eigentümer ist mit der Verwalterwahl nicht einverstanden. Da er dagegen aber keine rechtliche Handhabe hat, versucht er es durch die Hintertür : Er ficht den Beschluss über die Bevollmächtigung zum Vertragsschluss an. Wenn dieser nämlich für ungültig erklärt würde, wäre kein wirksamer Vertrag geschlossen, so dass man wenigsten die Vertragsbedingungen noch einmal neu aushandeln könnte. Was sagt das Gericht? Laut OLG Düsseldorf durften die Eigentümer den Verwaltungsbeirat zum Abschluss des Verwaltungsvertrages bevollmächtigen. Zwar gehören das Aushandeln und der Abschluss des Verwaltervertrages zu den ureigensten Aufgaben der Eigentümerversammlung. Diese Kompetenz kann aber

4 auch ausnahmsweise durch Mehrheitsbeschluss dem Verwaltungsbeirat übertragen werden. Wichtig ist dann aber, dass die Kernkompetenz bei den Eigentümern verbleibt. Sie müssen über Vertragsdauer, Grundvergütung und die wesentlichen Eckdaten des Vertrags entschieden haben. Das war hier aber der Fall. Denn der Beirat war nur ermächtigt, auf der Basis des angebotenen Formularvertrags einen Vertrag abzuschließen. Praxishinweis: Delegationsbeschlüsse nennt man die Beschlüsse, die den Verwaltungsbeirat bevollmächtigen, umfangreiche Verträge im Detail auszuhandeln. Sie sind in der Praxis häufig. Das gilt insbesondere bei größeren Gemeinschaften. Wenn die Gemeinschaftsordnung keine entsprechende Kompetenz vorsieht, ist zumindest beim Verwaltervertrag große Vorsicht geboten. Zweckmäßig ist es in solchen Fällen, über das Verhandlungsergebnis von den Eigentümern noch einmal abstimmen zu lassen. Auf diese Weise vermeidet der Beirat das Risiko, dass er ohne ausreichende Vertretungsmacht handelt. Sachversicherungen: Ist die sog. Mehrwertsteuerklausel in den Versicherungsbedingungen wirksam? (BGH, U. v IV ZR 263/03 ) Sachverhalt: Ein Fahrzeug wird durch einen Unfall beschädigt. Der Wiederbeschaffungswert des Wagens beträgt ,00. Obwohl eine Reparatur möglich wäre, verkauft der Halter den unreparierten Wagen für und kauft sich ein neues Fahrzeug. Dann verlangt er von seiner Kasko-Versicherung den Ersatz des Schadens. Der Versicherer kürzt die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten i.h.v brutto um die Mehrwertsteuer von und zahlt an den Versicherungsnehmer nur Begründet wird dies mit den vereinbarten Kasko- Versicherungs-bedingungen (AKB). Dort heißt es unter 13 II. zur Überschrift Wiederherstellung des Fahrzeugs : Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich gezahlt hat. Der Versicherungsnehmer klagt ohne Erfolg gegen den Versicherer. Im Anschluss daran verlangt ein Verbraucherschutzverein von dem Versicherer, diese Mehrwertsteuerklausel künftig nicht mehr zu verwenden. Was sagt das Gericht? Er gibt dem Verbraucherschutzverein Recht! Die Mehrwertsteuerklausel ist unverständlich und deshalb unwirksam. Es kommt darauf an, ob ein durchschnittlicher, aufmerksamer Versicherungsnehmer die Klausel

5 richtig verstehen kann. Die Mehrwertsteuerklausel kann ein juristischer Laie aber auf zweierlei Weise verstehen: 1. Die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer wird ersetzt, gleichgültig ob sie bei einer Reparatur oder wie hier bei der Ersatzbeschaffung anfällt. 2. Es wird nur die Mehrwertsteuer ersetzt, die für die Reparatur bezahlt wird. Juristisch richtig ist die zweite Auslegung. Aber das kann der Laie nicht erkennen. Er kann deshalb nicht selbst beurteilen, ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung günstiger ist. Das zeigt der hier zugrunde liegende Fall ganz anschaulich: Der Versicherte erleidet einen Schaden von (Wiederbeschaffungswert von abzüglich des Restwerts von ). Er erwartet eine Versicherungsleistung in Höhe der geschätzten Reparaturkosten von brutto. Mit dem Abzug der Mehrwertsteuer rechnet er nicht, weil er ja auch bei Anschaffung des Ersatzfahrzeugs Mehrwertsteuer gezahlt hat. Praxishinweis: Die Entscheidung hat Bedeutung weit über die Kaskoversicherung hinaus. Die Bedingungen der meisten anderen Sachversicherungen (z.b. VHB der Hausratversicherung) enthalten ähnliche Mehrwertsteuerklauseln. Wer eine solche Klausel in seinem Vertrag findet, kann sich im Schadensfall gegenüber der Versicherung auf die neue BGH-Entscheidung berufen und verlangen, dass die Mehrwertsteuer erstattet wird.

Neue Entscheidungen zur Eigentümerversammlung

Neue Entscheidungen zur Eigentümerversammlung Neue Entscheidungen zur Eigentümerversammlung Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Seite 1 Vorschläge der Wohnungseigentümer zur Tagesordnung Es ist jederzeit zulässig, eine Tagesordnung zu ergänzen.

Mehr

Verwaltervertrag. Immo GmbH Partner für Immobilien, Hauptstr. 267a, 76756 Bellheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Gadinger

Verwaltervertrag. Immo GmbH Partner für Immobilien, Hauptstr. 267a, 76756 Bellheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Gadinger Zwischen der Firma Verwaltervertrag Immo GmbH Partner für Immobilien, Hauptstr. 267a, 76756 Bellheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Gadinger nachstehend Verwalter genannt - und der Wohnungseigentümergemeinschaft

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 17/2007 Muss der Mietvertrag eine Öffnungsklausel für die Umlage neuer Betriebskosten enthalten? (BGH, U. v. 27.9.2006 VIII ZR 80/06)

Mehr

Extraforum Attendorn Versicherungsrecht im Spannungsfeld zu den Aufgaben und Kompetenzen des Immobilienverwalters

Extraforum Attendorn Versicherungsrecht im Spannungsfeld zu den Aufgaben und Kompetenzen des Immobilienverwalters Extraforum Attendorn Versicherungsrecht im Spannungsfeld zu den Aufgaben und Kompetenzen des Immobilienverwalters Themen Teil 2: Kompetenz des Verwalters zum Vertragsabschluss, Vertragskündigung und Schadensregulierung

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels

Mehr

Die Sonderumlage ist als Nachtrag zum Wirtschaftsplan anzusehen und wie dieser, mit Stimmenmehrheit durch die Wohnungseigentümer zu beschließen.

Die Sonderumlage ist als Nachtrag zum Wirtschaftsplan anzusehen und wie dieser, mit Stimmenmehrheit durch die Wohnungseigentümer zu beschließen. Sonderumlage Überblick Eine Sonderumlage kann dann notwendig werden, wenn die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Vorauszahlungen oder die angesammelte Instandhaltungsrücklage zur Deckung der tatsächlichen

Mehr

Der Zweitbeschluss. Der Zweitbeschluss. ausgesuchte Einzelfragen und Einführung. von Oliver Elzer. Potsdam 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1

Der Zweitbeschluss. Der Zweitbeschluss. ausgesuchte Einzelfragen und Einführung. von Oliver Elzer. Potsdam 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 Der Zweitbeschluss ausgesuchte Einzelfragen und Einführung von Oliver Elzer Potsdam 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 Teil 1 Hinführung zum Problem Potsdam 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 2 16 Abs. 3 WEG n. F.

Mehr

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert 11.12.2016 19:56 OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, AZ: 8 U 111/16 Hintergrund Ein bei der beklagten Kaskoversicherung Versicherter erlitt mit seinem Fahrzeug

Mehr

Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen

Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen Gliederung des Skripts Dozent Christian Carstens Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Schultz

Mehr

Wichtige Vorbemerkung:

Wichtige Vorbemerkung: Wichtige Vorbemerkung: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht

Mehr

12 PRAXISTIPPS FÜR VORSTANDSWAHLEN IN VEREINEN

12 PRAXISTIPPS FÜR VORSTANDSWAHLEN IN VEREINEN Als Geschäftsführungsorgan ist der Vorstand eines der wichtigsten Organe jedes Vereins. Nur er kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Daher ist auch die Wahl des Vereinsvorstands von

Mehr

In der Betriebskostenverordnung ist der Begriff der

In der Betriebskostenverordnung ist der Begriff der 02 Betriebskosten Was ist das? In der Betriebskostenverordnung ist der Begriff der Betriebskosten definiert: Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des

Mehr

Der Beirat im Wohnungseigentum

Der Beirat im Wohnungseigentum Rayermann Immobilien Management GmbH Seminar für Beiräte und Vermieter 2013 Der Beirat im Wohnungseigentum Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Verwaltungsbeirat

Mehr

A. Anspruch A gegen B

A. Anspruch A gegen B A. Anspruch A gegen B I. Anspruch aus 433 Abs. 2 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500 aus 433 Abs. 2 BGB haben. Dafür müsste zwischen A und B ein wirksamer

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen

Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 I. Die Vorstellung

Mehr

Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung:

Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung: Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung: Im Normalfall wird eine Wohnungseigentümerversammlung einmal im Jahr vom Verwalter einberufen. Zusätzlich können weitere Versammlungen einberufen werden

Mehr

- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag

- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag - 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag Oft wird ein Bauvertrag nicht beendet, weil er vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Auftraggeber kann beim BGB-Vertrag nach

Mehr

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung von Oliver Elzer Berlin 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 ... was für ein Thema? gibt es noch unentdeckte Seiten? kennen Sie

Mehr

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9 Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9 Sachverhalt Im März 2015 schlossen Werkunternehmer U und B unter Einbeziehung der VOB/B einen Bauvertrag.

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Die D-AG verlangt von der ABC-GmbH Zahlung von 1,2 Mio. Zug um Zug gegen Lieferung des Geschäftsflugzeugs. Zu Recht?

Die D-AG verlangt von der ABC-GmbH Zahlung von 1,2 Mio. Zug um Zug gegen Lieferung des Geschäftsflugzeugs. Zu Recht? Geschäftsflugzeug P ist leitender Finanzbuchhalter bei der Baustoffe ABC-GmbH und als solcher auch zur Zeichnung ppa ermächtigt, wobei es ihm untersagt ist, Vertretungshandlungen außerhalb des Bereichs

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis

Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis Dresden/Erfurt, den 4./.5. März 2013 Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer A. Eigentümerwechsel

Mehr

Checkliste Wohnungskauf

Checkliste Wohnungskauf Checkliste Wohnungskauf Finanzierung Ermitteln Sie Ihre persönliche Eigenkapitalquote. Das ist das angesparte Vermögen, das Sie in den Kauf der Immobilie einbringen. Das Eigenkapital dient bei der Finanzierung

Mehr

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen

Mehr

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht beschränkt den Anspruch der Versicherung gem. 86 VVG auf Übergang der Ansprüche des Versicherungsnehmers

Mehr

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Form/Bedingung und Befristung-

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Form/Bedingung und Befristung- BGB AT -Form/Bedingung und Befristung- RA Mathias Schallnus 9. Einheit- 27.10.2014 Wiederholung Anfechtung A interessiert sich für einen Job bei B. Nach einem sehr erfolgreichen Bewerbungsgespräch hat

Mehr

Abstandszahlungen und Ablösevereinbarungen

Abstandszahlungen und Ablösevereinbarungen men miteinander verheiratet sind, aber zum Beispiel getrennte WISO Tipp Geschäftsräume haben. Der Rechtsanspruch auf Außerdem muss für das Zustandekommen der Berechtigung Rückzahlung einer zu Unrecht einer

Mehr

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 Abgrenzung Gemeinschafts-Sondereigentum Fenster, Versorgungsleitungen, Heizkörper, wem gehört was, wer bezahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Mannheim, I. Grundsätze

Mehr

9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag

9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag 9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Was hat der Notar damit bloß gemeint? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Darf einer Terrasse langweilig sein? Der Einheit

Mehr

Protokoll der Eigentümerversammlung

Protokoll der Eigentümerversammlung Protokoll der Eigentümerversammlung Überblick Gemäß 24 Abs. 6 WEG ist über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Das Gesetz regelt zwar nicht, wer die Erstellung

Mehr

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen

Mehr

Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen

Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen TREUTLER I RECHTSANWLTE FACHANWLTE Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen a) Der Einkäufer E im Warenhaus W wurde relativ kurz nach seiner Einstellung wieder entlassen, da er von Lieferanten

Mehr

1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung durch Verwalter/ Minderheitenquorum Sä

1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung durch Verwalter/ Minderheitenquorum Sä Beiratsseminar 2012 Die Eigentümerversammlung, Vertretung und Ersatzzustellungsvertreter 1. Allgemeines Zentrales Organ der Willensbildung Mindestens einmal jährlich Einladungsfrist 2 Wochen Einladung

Mehr

Wichtiger sind aber vor allem die Angaben zu den Einstufungen in die richtigen Schadensfreiheitsrabatt

Wichtiger sind aber vor allem die Angaben zu den Einstufungen in die richtigen Schadensfreiheitsrabatt BFFM GmbH & Co KG Normannenweg 17-21 20537 Hamburg www.bffm.de November 2012, Nr. 3 Kfz - Versicherungen interessant Autoversicherungsrabatte - Was ist bei falschen Angaben? Hat man bei Unfällen dann keinen

Mehr

Muster. Verwaltervertrag für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums

Muster. Verwaltervertrag für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums Verwaltervertrag für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Firma d.f. Hausverwaltung, Klaus Peter Funkenberg, 44866 Bochum, im nachfolgenden kurz

Mehr

Lösung Fall 5 - Grundfall

Lösung Fall 5 - Grundfall Lösung Fall 5 - Grundfall I. Anspruch auf Zahlung von 60,- aus Bewirtungsvertrag Der Bewirtungsvertrag ist kein reiner Kaufvertrag, weil der Wirt die Speisen nicht nur übergeben und übereignen, sondern

Mehr

Schwetzinger Miet- und WE-Rechtstage 2009

Schwetzinger Miet- und WE-Rechtstage 2009 Schwetzinger Miet- und WE-Rechtstage 2009 Der Prof. Dr. Florian Jacoby Im Überblick 1. Weichenstellung: Gemeinschaft wird Vertragspartner! 2. Rechtsnatur und Zustandekommen: Vertrag ist kein Beschluss!

Mehr

Sondernutzungsrecht. Überblick

Sondernutzungsrecht. Überblick Sondernutzungsrecht Überblick Die Bestimmungen des WEG enthalten keine Regelung über das Sondernutzungsrecht. Gleichwohl aber sind die Wohnungseigentümer gemäß 15 Abs. 1 i. V. m. 10 Abs. 2 WEG befugt,

Mehr

Laubsauger. Hat die F-GmbH gegen die I-GmbH einen Anspruch auf Übereignung der 50 Geräte Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises?

Laubsauger. Hat die F-GmbH gegen die I-GmbH einen Anspruch auf Übereignung der 50 Geräte Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises? Laubsauger G ist alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der I-GmbH, einem Fachgeschäft für Gartenartikel. Er hat eine geschäftstüchtige Telefonistin T, die sich angewöhnt hat, eingehende Bestellungen

Mehr

Angelegenheiten ordnungsgemäßer Verwaltung gem. 21 Abs. 5 :

Angelegenheiten ordnungsgemäßer Verwaltung gem. 21 Abs. 5 : Beschluss Überblick Gemäß 21 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechende ordnungsgemäße Verwaltung mit Stimmenmehrheit beschließen, soweit

Mehr

Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung

Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstr. 123, 26123 Oldenburg, vertreten durch den per Beschluss bevollmächtigten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 227/09 BESCHLUSS vom 21. September 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitze n- de Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt,

Mehr

Der Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung

Der Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung Der Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung www.immobilien-stolz.de Gute Objekte gehören in gute Hände Der Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter das dritte Organ,

Mehr

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen Alexandra Patzwahl Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin Hochstraß 2 83064 Raubling Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2006 Inhalt 1. Allgemeines 7. Handwerkliche Tätigkeiten 2. Grundsätzliches

Mehr

559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen 555 b BGB Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), 2. durch die nicht erneuerbare

Mehr

23. Deutscher Verwaltertag

23. Deutscher Verwaltertag 23. Deutscher Verwaltertag Die namentliche Abstimmung - Umsetzung in Praxis und Eigentümerversammlung Prof. Dr. Florian Jacoby Zielsetzung Der Verwalter muss die Abstimmung so ausgestalten, dass diese

Mehr

BGB AT Lösungsskizze Fall 23

BGB AT Lösungsskizze Fall 23 BGB AT Lösungsskizze Fall 23 Eigentumserwerb des S 1? I. Nach dem SV ist davon auszugehen, dass ursprünglich V Eigentümer war 2. II. Eigentumserwerb des S von V gem. 873 I, 925 3? 1. Eintragung des S als

Mehr

Verwaltervertrag. zwischen. und. 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand

Verwaltervertrag. zwischen. und. 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand Verwaltervertrag zwischen (im folgenden WEG genannt) und (im folgenden Verwalter genannt) 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand (1) Die Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbh soll zum Erstverwalter der

Mehr

Abschreibung von Photovoltaikanlagen

Abschreibung von Photovoltaikanlagen Abschreibung von Photovoltaikanlagen I. Grundlagen Eine Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre. Das ergibt sich nicht

Mehr

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Persönliches Budget

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2010 Die vermietete Eigentumswohnung

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2010 Die vermietete Eigentumswohnung Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2010 Die vermietete Eigentumswohnung Prof. Dr. Florian Jacoby Berlin, Beteiligte Vermieter 535 BGB Mieter Beteiligte E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 En Rechtsfähige

Mehr

Überblick über das neue Widerrufsrecht

Überblick über das neue Widerrufsrecht Überblick über das neue Widerrufsrecht Wichtigste Änderungen für Online-Händler Was erwartet Online-Händler ab 13. Juni 2014? Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes

Mehr

Aktuelle Information Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung

Aktuelle Information Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung Aktuelle Information Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung München, den 20. Februar 2016. Die VG WORT veröffentlicht Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung auf ihrer Homepage. Diese beziehen

Mehr

Aufgabe 2: Nennen Sie die Verwaltungsorgane einer Wohnungseigentümergemeinschaft! Antwort 2:

Aufgabe 2: Nennen Sie die Verwaltungsorgane einer Wohnungseigentümergemeinschaft! Antwort 2: Aufgabe 1: Muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft (EG) einen Verwalter haben? Wie ist in diesem Zusammenhang 20 (2) WEG zu verstehen? Antwort 1: Nein wenn eine EG meint, beispielsweise aus Kostengründen

Mehr

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U. Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf

Mehr

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall...

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall... Seite 1 von 5 20. Okt 11 Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefallen Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, der Geschädigte sich aber trotzdem unter Anfall

Mehr

3.3.2 Dauer der Lehrzeit

3.3.2 Dauer der Lehrzeit Seite 1 3.3.2 3.3.2 3.3.2.1 Festsetzung der Lehrzeit Die wird mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in einer Lehrberufsliste (siehe 3.1.2) festgesetzt. Dabei sind folgende

Mehr

Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8. Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages?

Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8. Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8 Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Unternehmer U hat ein Küchengeschäft. In seinen AGB findet sich unter anderem folgende

Mehr

A. Anspruch K gegen V aus 437, 439 BGB

A. Anspruch K gegen V aus 437, 439 BGB A. Anspruch K gegen V aus 437, 439 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels nach 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB haben. I. Anspruchsvoraussetzungen Ein

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschien: Der Erschienene ist dem Notar persönlich bekannt. Der Notar hat

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachverwalter Immobilien Forum 2012 Wohnungseigentumsrecht Kostentragungsbeschlüsse -Zankapfel Kostenverteilung - Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Die Büchse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Vorliegen von AGB I 1. Vorhandensein von AGB 305 I BGB 2. Umgehungstat- Bestände 306 a BGB 3. Erweiterung gemäß 310 III Nr. 1, Nr. 2 II. Einbeziehung der Klausel Regel

Mehr

Die Einführung neuer Betriebskosten

Die Einführung neuer Betriebskosten Abrechnungstage der ARGE Mietrecht und Immobilien 01. Februar 2013 in Celle Die Einführung neuer Betriebskosten Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Neue Betriebskosten Neue BK = solche, 1. deren

Mehr

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel? 5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige schlüssel? Prof. Dr. Florian Jacoby 18. November 2014 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten

Mehr

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit Kurzübersicht Anlage 2 Aktenzeichen: B/001/03 Geprüfte Organisationseinheit: Städt. Zentralwäscherei München Gegenstand der Prüfung Verträge über vergebenen Leistungen bei der Städt. Zentralwäscherei München

Mehr

Zusammenfassung. Prof. Dr. Jacob Joussen Fusion Nordkirche Anlage 1

Zusammenfassung. Prof. Dr. Jacob Joussen Fusion Nordkirche Anlage 1 Zusammenfassung 1. Die Arbeitsrechtssetzung in den drei fusionierenden Nordkirchen divergiert bislang. Während die Landeskirchen in Mecklenburg und Pommern den Dritten Weg beschreiten, findet die Arbeitsrechtssetzung

Mehr

Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger

Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Wozu diese Broschüre? Die Winterdienst-Pflichten innerhalb der Stadt

Mehr

Muster. 1 Gegenstand des Vertrags

Muster. 1 Gegenstand des Vertrags Verwaltervertrag Zwischen der Eigentümergemeinschaft WEG Name Ort nachstehend WE genannt Verwaltungsobjekt Nr.: 10/01 bestehend aus Anzahl Einheiten (Sonder-/Teileigentum) und der Firma Jürgen Herb - Hausverwaltungen

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 3/2008 Betriebskostenabrechnung: Darf der Vermieter ausnahmsweise auch unwirtschaftliche Betriebskosten umlegen? (BGH, 28.11.2007 VIII

Mehr

Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung

Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung Marco Becker GUVU Köln, 17.06.16 Agenda 1. Anlässe 2. 3. 4. 5. 6. Ablauf Kosten Beispiele Sonstiges Fragen Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Kapitel 4 Die Abrechnung der Nebenkosten

Kapitel 4 Die Abrechnung der Nebenkosten Kapitel 4 Die Abrechnung der Nebenkosten Jede zweite Abrechnung ist falsch, schätzt der Mieterbund. Dabei geht es um viel Geld, denn in den vergangenen Jahren sind nicht so sehr die Mieten gestiegen, sondern

Mehr

Definition 305 Abs. 1 BGB

Definition 305 Abs. 1 BGB AGB im Gastgewerbe Definition 305 Abs. 1 BGB Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen In Textform Entweder auf der Vertragsurkunde oder als eigenes Dokument Vorrang der Individualabrede

Mehr

Beiratsseminar 2012 Kostenverteilung in der WEG Rechtsanwalt Fahrgasse 87 60311 Frankfurt/M. Tel. 069 / 9130540 info@lipka-ra.de Wer zahlt was?- Kostenverteilung in der WEG Insbesondere bei baulichen Maßnahmen

Mehr

Versicherungsvergleiche-1a.de. Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen. Ordentliche Kündigung

Versicherungsvergleiche-1a.de. Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen. Ordentliche Kündigung Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen Dieses Merkblatt gibt Ihnen die wichtigsten Informationen. Die Erläuterungen sollen Ihnen ein allgemeiner Ratgeber zum Thema Versicherungen richtig kündigen sein.

Mehr

Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr

Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr Rechtsanwältin Tina Lichtenberger Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum,

Mehr

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage

Mehr

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von

Mehr

2. Auflage. Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten

2. Auflage. Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten 2. Auflage Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten Kolumne rechts 1 Eigentumswohnung Selbst nutzen, verwalten, vermieten Mascha Valentin 2., aktualisierte Auflage 2012 Verbraucherzentrale

Mehr

Fortbildung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Insolvenzsachen bearbeiten

Fortbildung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Insolvenzsachen bearbeiten Fortbildung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Insolvenzsachen bearbeiten Justizministerium Stuttgart, 20.Juli 2012 Vortrag von Dr. Benjamin

Mehr

Schadensersatz bei Verletzung von Rücksichtnahme- und Schutzpflichten

Schadensersatz bei Verletzung von Rücksichtnahme- und Schutzpflichten Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 10.06.2008 Schadensersatz bei Verletzung von Rücksichtnahme- und Schutzpflichten Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Der Maklervertrag, TU Dresden Der Maklervertrag

Der Maklervertrag, TU Dresden Der Maklervertrag Der Maklervertrag 1/24 Der Maklervertrag ist durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet: - das Zustandebringen eines Vertrages - die dadurch ausgelöste Provisionspflicht 2/24 Beispiel für eine Maklervertragsvereinbarung

Mehr

Abgrenzung Sonder und Gemeinschaftseigentum, Instandsetzungszuständigkeiten und Kostentragung

Abgrenzung Sonder und Gemeinschaftseigentum, Instandsetzungszuständigkeiten und Kostentragung Abgrenzung Sonder und Gemeinschaftseigentum, Instandsetzungszuständigkeiten und Kostentragung Referent RA Uwe Wanderer WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte Tel.: 030 405994-0 Fax: 030 405994-16 E-Mail: info@wir-wanderer.de

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 06/2007 Kalte Räumung : Darf der Vermieter nach wirksamer Kündigung die Wasser- und Stromzufuhr unterbrechen? (LG Berlin, Urt. v. 28.11.2006 65 S 220/06)

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-

Mehr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr Wenn es um die Übertragung der Immobilie an die Nachkommen geht, stellt sich für viele die Frage, ob eine Schenkung also die Übergabe zu Lebzeiten sinnvoll ist. Man spricht in diesen Fällen auch von der

Mehr

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen. Servicevertrag zwischen Firma HSS Vermietung & Haustechnik Jens Schnabel Lütt Slurpad 12 26474 Spiekeroog und Objektadresse Name Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Präambel Im Folgenden geben

Mehr

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland.

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht

Mehr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von Hartz-IV-Empfängern. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese

Mehr

- Rundschreiben Nr. 48/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des AG Karlsruhe

- Rundschreiben Nr. 48/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des AG Karlsruhe Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 08/2007 Wie erhöht man eine Bruttokaltmiete, wenn der Mietspiegel nur Nettomieten ausweist? (BGH, U. v. 12.07.2006 VIII ZR 215/05)

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. (Finanzielle) Abgeltung von Ferien

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. (Finanzielle) Abgeltung von Ferien Der Arbeitsrechtler GHR Arbeitsrechtsteam (Finanzielle) Abgeltung von Ferien Jeder Arbeitnehmer / Jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlte Ferien. Dieser Anspruch ist von Gesetzes wegen zwingend,

Mehr

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v. veröffentlicht in Wohnung und Haus I/2011, S. 25 ff. (Aufl. 15.000) Wohnungseigentumsrecht 2010 im Jahresrückblick Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender

Mehr

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall BGB AT - Fall 2 Lösungsskizze Grundfall K V auf Übergabe und Übereignung des Buches aus 433 I 1 BGB A. Entstehung des Anspruchs Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden wirksamen Kaufvertrages I.

Mehr