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1 ösungen ohn und Gehalt 1 Das Buch inkl. der Praxisaufgaben erhalten Sie unter POD 11.1 Druckversion vom EduMedia GmbH, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Internetadresse: Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, Stuttgart Redaktion: Maria Balk, M. A. ayout, Satz und Druck: Educational Consulting GmbH, Ziegelhüttenweg 4, Ilmenau Printed in Germany Produktnummer: 524 * * * *

2 ösungen zum ehrbuch Dieser Abschnitt enthält die ösungen zu den Übungsaufgaben der ehrbücher ohn und Gehalt 1 ( ohn und Gehalt für Einsteiger ( Die ösungen sind dem jeweiligen Kapitel zugeordnet. Inhalt ösung zum 1. Kapitel: Arbeitsrechtliche Grundlagen ösung zum 2. Kapitel: ohnabrechnung und ohnkonto ösung zum 3. Kapitel: Grundlagen des Steuerabzugs ösung zum 4. Kapitel: Grundlagen der Sozialversicherung ösung zum 5. Kapitel: Pauschalierung der ohnsteuer ösung zum 6. Kapitel: Bruttoabrechnung ösung zum 7. Kapitel: Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge ösung zum 8. Kapitel: Besondere ohnbestandteile ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge ösung zum 10. Kapitel: Besondere Abrechnungsgruppen ösung zum 11. Kapitel: Reisekosten ösung zum 12. Kapitel: Arbeiten am Monats- und Jahresende sowie bei Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers gekenn- Hinweis: Nebenrechnungen sind mit NR zeichnet und aufgabenbezogen nummeriert. 1

3 ösung zum 1. Kapitel: Arbeitsrechtliche Grundlagen ösung zum 1. Kapitel: Arbeitsrechtliche Grundlagen Aufgabe: Arbeitsverträge 081a bis 081d a) Als Kollektivverträge bezeichnet man Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. b) Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. c) Herr Krüger hat sich nur dann an tarifvertragliche Regelungen zu halten, wenn es für seine Branche einen so genannten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt. d) Kellner Schmidt hat Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis (lt. Nachweisgesetz) über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Herr Mehlig ist nicht verpflichtet einen schriftlichen Arbeitsvertrag anzufertigen, jedoch die Vertragsinhalte müssen schriftlich niedergelegt werden. ösung zum 2. Kapitel: ohnabrechnung und ohnkonto Aufgabe: Aufbewahrung 082 Herr Danz hat die ohnkonten mindestens aus handels- und steuerrechtlicher Sicht sechs Jahre und alle buchführungsrelevanten Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Außerdem muss er für die Sozialversicherungsprüfung die Unterlagen bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt. ösung zum 3. Kapitel: Grundlagen des Steuerabzugs Aufgabe 1: Freibeträge und Hinzurechnungsbetrag 083a und 083b a) Grundfreibetrag Arbeitnehmerpauschbetrag Sonderausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale b) Arbeitnehmer, die in einem zweiten Arbeitsverhältnis stehen, das nach Steuerklasse VI besteuert wird, können sich für das weitere Arbeitsverhältnis in der EStAM-Datei zu asten der EStAM-Datei für das erste Arbeitsverhältnis einen Freibetrag eintragen lassen. In der EStAM-Datei für das erste Arbeitsverhältnis wird im Gegenzug der Hinzurechnungsbetrag eingetragen. Um zu vermeiden, dass es im ersten Arbeitsverhältnis auf Grund des Hinzurechnungsbetrages zu unnötigen Steuerzahlungen kommt, sollte der Freibetrag auf der Steuerklasse VI möglichst auf den Teil des lohnsteuerlich freibleibenden Betrags begrenzt werden, der im ersten Arbeitsverhältnis nicht ausgeschöpft wird. 2

4 ösung zum 3. Kapitel: Grundlagen des Steuerabzugs Aufgabe 2: EStAM-Datei 084a und 084b a) Kinderfreibeträge für volljährige Kinder werden vom zuständigen Wohnortfinanzamt oder vom Bundeszentralamt für Steuern eingetragen. b) Freibeträge aufgrund erhöhter Werbungskosten werden auf Antrag vom zuständigen Wohnortfinanzamt oder vom Bundeszentralamt für Steuern eingetragen. Aufgabe 3: ohnsteuerklassen 085a bis 085d a) Da der Unterschied zwischen den beiden Gehältern nicht sehr hoch ist, sollten sich beide die Steuerklasse IV mit Faktor eintragen lassen. Die Steuerklassenkombination III / V würde bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer erheblichen Rückzahlung führen. b) Da Peter Hendrich alleinstehend ist und mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt wohnt, steht ihm der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Somit bekommt er die Steuerklasse II. c) Julia kann für das Jahr 2016 die Steuerklasse III beantragen.im Jahr des Todes eines Ehepartners und im Folgejahr wird der Überlebende steuerlich wie ein Verheirateter behandelt (Gnadensplitting). Das heißt, es werden doppelte Pauschalbeträge gewährt, ab dem zweiten Jahr erfolgt die Besteuerung wie bei Alleinstehenden mit der Steuerklasse I. d) Maßgebend für die Gehaltsabrechnung ist die Ihnen vorliegende EStAM-Datei. Selbst wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers ändern, ist dies für die Berechnung der ohnsteuer nicht relevant. Aufgabe 4: Steuerabzugsbeträge 086 ohnsteuerabzugsmerkmale steuerpfl. Bruttoarbeitsentgelt Steuerabzugsbeträge Stkl. Kinder Konfession St SolZ 5,5% KiSt 9% I 0 ev 2.110,00 292,83 16,10 26,35 II 1 keine 2.103,00 260,50 7,29 0,00 III 3 rk 2.120,00 59,16 0,00 0,15 a IV 1,5 ev 2.122,00 296,25 10,81 17,69 V 0 keine 2.107,00 595,33 32,74 0,00 VI 0 rk 2.100,00 624,33 34,33 56,19 a. Mindestkirchensteuer in Hessen; für Bundesländer ohne Mindestkirchensteuer ist der Wert lt. ohnsteuertabelle 0,00 3

5 ösung zum 4. Kapitel: Grundlagen der Sozialversicherung Aufgabe 5: Besonderheiten bei der Kirchensteuer 279 ohnsteurabzugsmerkmale steuerpfl. Bruttoarbeitsentgelt Steuerabzugsbeträge Stkl. Kinder Konfession St SolZ KiSt V 0 ev (Baden) 3.992, ,50 76,20 110,84 V 0 ev (Württemberg) 3.992, ,50 76,20 109,78 Nebenrechnung zur Kappung Baden: 3.992,00 x 3,5% = 139,72 KiSt Kappungsbetrag größer KiSt aus Tabelle Württemberg: 3.992,00 x 2,75% = 109,78 KiSt Kappungsbetrag kleiner KiSt aus Tabelle ösung zum 4. Kapitel: Grundlagen der Sozialversicherung Aufgabe 1: Berechnung der Prüfziffer der SV-Nummer B 58 Schritt 2: Schritt 3: Einzlne 1. Der Buchstabe wird durh eine Nummer Gewichtung Produkte für Querzweistellige, der Position des Quersumme summen Buchstabens im deutschen Alphabet entsprechende, Zahl ersetzt Die einzelnen Ziffern werden von oben nach unten mit 2, 1, 2, 5, , 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 gewichtet Die jeweiligen Produkte aus den beiden Zahlen werden errechnet Die Quersumme der Produkte Schritt 1: B = wird errechnet Die Prüfziffer ist der volle Rest zur nächst niedrigeren durch teilbaren Zahl (Modulo 10). Schritt 4: Quersumme 32 Schritt 5: Quersumme mod : 10 = 3 Rest 2 Prüfziffer 2 4

6 ösung zum 5. Kapitel: Pauschalierung der ohnsteuer Aufgabe 2: Sozialversicherung 087a bis 087c a) Die Sozialversicherung setzt sich zusammen aus der Kranken-, der Pflege-, der Renten- und der Arbeitslosenversicherung. Die Beträge werden grundsätzlich zu 50% (zzgl. auf Prozentsätzen beruhender Zusatzbeiträge) vom Arbeitnehmer und zu 50% vom Arbeitgeber getragen. Ausnahmen: Bei Auszubildenden deren Entgelt monatlich 325,00 nicht übersteigt, werden die Sozialversicherungsbeiträge komplett vom Arbeitgeber getragen. Der von einer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag und der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung (0,25%) wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen. Bei Altersvollrentnern, der von der AlV und RV befreit ist, zahlt der Arbeitgeber einen sogenannten Strafbeitrag. b) Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze besteht darin, dass das Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung nur bis zu dieser bestimmten Höhe für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. c) SV-pflichtiges Arbeitsentgelt (monatl.) AN verdient 2.300,00 kinderlos AN verdient 4.500,00 2 Kinder AN verdient 6.500,00 1 Kind Anteil Krankenversicherung Pflege- Renten- Arbeitslosenversicherung versicherung versicherung Beitrag Zusatz AN 167,90 11,50 32,78 215,05 34,50 AG 167,90 27,03 215,05 34,50 AN 309,34 21,19 49,79 420,75 67,50 AG 309,34 49,79 420,75 67,50 AN 309,34 21,19 49,79 579,70 93,00 AG 309,34 49,79 579,70 93,00 d) SV-pflichtiges Arbeitsentgelt (monatl.) AN verdient 2.300,00 kinderlos AN verdient 4.500,00 2 Kinder AN verdient 6.500,00 1 Kind Anteil Krankenversicherung Pflege- Renten- Arbeitslosenversicherung versicherung versicherung Beitrag Zusatz AN 167,90 11,50 44,28 215,05 34,50 AG 167,90 15,53 215,05 34,50 AN 309,34 21,19 70,98 420,75 67,50 AG 309,34 28,60 420,75 67,50 AN 309,34 21,19 70,98 504,90 81,00 AG 309,34 28,60 504,90 81,00 ösung zum 5. Kapitel: Pauschalierung der ohnsteuer Aufgabe: Pauschalversteuerung 088a und 088b a) ohnsteuer 15 % aus 108,00 16,20 Solidaritätszuschlag 5,5 % 16,20 0,89 Kirchensteuer 8% 16,20 1,29 5

7 ösung zum 6. Kapitel: Bruttoabrechnung b) Kirchensteuer 6% aus 16,20 0,97 ösung zum 6. Kapitel: Bruttoabrechnung Aufgabe 1: Zeitermittlung 089a bis 089c a) 35,0 Wochenstunden = 152 Stunden im Monat. 37,0 Wochenstunden = 161 Stunden im Monat. 38,0 Wochenstunden = 165 Stunden im Monat. Berechnungsgrundlage: Verwendung des Faktors 4,35 b) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Arbeitstage Arbeitsstunden Feiertage Feiertagsstunden c) Aug Sep Okt Normalstunden Überstunden Feiertagsstunden 6 Urlaubsstunden Entgeltfortzahlungsstunden Summe Aufgabe 2: Entgeltfortzahlung 090a bis 090f a) Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Bei Arbeitnehmern mit einem festen Bruttogehalt hat dies jedoch keine rechnerische Auswirkung. Bei Arbeitnehmern die z.b. auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden, muss ermittelt werden, was sie verdient hätten, wenn der Feiertag ein ganz normaler Arbeitstag gewesen wäre. b) Der Arbeitgeber hat für alle Zeiträume, die Kurt Brecht krankgeschrieben war, die ohnfortzahlung zu leisten. Es erfolgt keine Auszahlung von Krankengeld seitens der Krankenkasse, da die erste Erkrankung (Heuschnupfen) insgesamt sechs Wochen nicht überschritten hat und die zweite Erkrankung (Virusinfektion) nicht zur ersten gezählt wird. c) Das Urlaubsentgelt ist die jedem Arbeitnehmer zustehende Entgeltfortzahlung während seines Erholungsurlaubs. Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers die freiwillig oder tarif- bzw. arbeitsvertraglich gezahlt wird. 6

8 ösung zum 7. Kapitel: Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge d) Die Tage, an denen Timmi Schleicher arbeitsunfähig geschrieben war, werden nicht als Urlaubstage gerechnet. e) Ermittlung der ohnfortzahlung: 10 Tage x 8 Stunden x 12,00 = 960,00 f) Nein, da im Bundesurlaubsgesetz ein Mindesturlaub von 24 Werktagen vorgegeben ist. Aufgabe 3: Berechnung von Zuschlägen 091 ohnart Stunden ohnsatz Zuschlagsatz Betrag Zeitlohn ,00 0 % 2.400,00 Überstunden 10 15,00 0 % 150,00 Überstundenzuschlag 25% 10 15,00 25 % 37,50 Nachtarbeitszuschlag 25% 30 15,00 25 % 112,50 Nachtarbeitszuschlag 40% 20 15,00 40 % 120,00 Schichtzulage 170 0,50 0 % 85,00 Summe: 2.905,00 ösung zum 7. Kapitel: Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge Aufgabe 1: aufende Bezüge / Einmalzahlungen 092 Entgelt aufender Bezug Einmalzahlung Monatslohn Fahrtkostenzuschuss Weihnachtsgratifikation Urlaubsentgelt Urlaubsgeld X X X X X Aufgabe 2: Steuerabzugsbeträge / Beiträge zur Sozialversicherung 093a bis 093d 7

9 ösung zum 7. Kapitel: Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge Steuerabzugsbeträge SV-Beiträge (AN-Anteil) Steuer- Brutto St SolZ KiSt SV- Brutto KV und Zusatz PV RV AV a) 2.249,20 331,91 18,25 29, ,20 164,19 32,05 210,30 33, ,20 6,75 b) 2.120,00 264,66 7,50 12, ,00 154,76 24,91 198,22 31, ,00 6,36 c) 4.680,00 741,00 25,57 ev 20, ,50 309,34 49, ,50 12,71 rk 20, ,00 437,58 70,20 d) 3.404,00 697,00 38,33 0, ,00 266,74 52,07 341,65 54, ,00 10,96 Aufgabe 3: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf sonstige Bezüge 094 Theo Schneider NR 1 Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn Januar bis April* 4 x 2.343,30 = 9.373,20 ohne sonstigen Bezug + 8 x 2.343,30 = , x 160,00 = 960, x 150,00 = 150, ,60./. Freibetrag - 786, ,60 Sonstiger Bezug 1.700,00 Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug ,60 * Vorarbeitgeber hochgerechnet mit sonstigem Bezug ohne sonstigen Bezug für sonstigen Bezug St 4.910, ,00 501,00 SolZ 5,5% 27,55 KiSt 8,0% 40,08 Ermittlung des sv-pflichtigen Teils der Einmalzahlung NR 2 KV / PV RV / AV anteilige BBG Mai bis Oktober 6 x 4.237, ,00 6 x 6.200, ,00 bisher beitragspfl. Entgelt , ,80 verbleiben , ,20 somit beitragspflichtig 1.700, ,00 8

10 ösung zum 8. Kapitel: Besondere ohnbestandteile Bruttolohn Gehalt 2.343,30 eistungszulage 160,00 Überstundenvergütung 150,00 Provision 1.700, ,30 Gesetzliche Abzüge Steuern St lfd. aus 2.653,30 abzgl. Freibetrag 65,50 aus 2.587,80 431,75 SolZ 15,85 KiSt (8 %) ev 23,07 St sonst. Bezug aus 1.700,00 NR 1 501,00 SolZ 27,55 KiSt ev 40,08 SV-Beiträge Arbeitnehmer KV lfd. allg. 7,3 % aus 2.653,30 193,69 KV lfd. Zusatz 0,5 % aus 2.653,30 13,27 PV lfd. 1,175 % aus 2.653,30 31,18 RV lfd. 9,35 % aus 2.653,30 248,08 AV lfd. 1,5 % aus 2.653,30 39,80 KV Einmalzahlung allg. 7,3 % aus 1.700,00 NR 2 124,10 KV Einmalzah. Zusatz 0,5 % aus 1.700,00 NR 2 8,50 PV Einmalzahlung 1,175 % aus 1.700,00 NR 2 19,98 RV Einmalzahlung 9,35 % aus 1.700,00 NR 2 158,95 AV Einmalzahlung 1,5 % aus 1.700,00 NR 2 25, ,35 Nettolohn / Auszahlungsbetrag 2.450,95 ösung zum 8. Kapitel: Besondere ohnbestandteile Aufgabe 1: Aufmerksamkeiten und freie Verpflegung 095a und 095b a) Gemäß 8 Abs. 2 EStG bleiben Aufmerksamkeiten wie die unentgeltliche Überlassung von Getränken und Kaffee am Arbeitsplatz steuer- und sozialversicherungsfrei. b) Pro Abendessen werden als Sachbezug 3,10 angesetzt, wenn es extra für die Angestellten bereitet wird. Ansonsten kann der 8 Abs. 3 EStG angewendet werden (Minderung um 4 %, maximaler Jahresbetrag 1.080,00 ); alle übersteigenden Werte sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. 9

11 ösung zum 8. Kapitel: Besondere ohnbestandteile Aufgabe 2: Firmenwagen 096a bis 096c a) Der Firmenwagen ist, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, mit 1% des Bruttolistenpreises am Tag der Erstzulassung (abgerundet auf volle Hunderter), somit von ,00 = 312,00, monatlich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden 0,03 % von ,00 x 3 km = 28,08 berechnet. b) Der Firmenwagen ist in der Gehaltsabrechnung überhaupt nicht zu berücksichtigen, da es sich zum einen um einen speziellen Werkstattwagen handelt und zum anderen Fritz Mendel von zu Hause seine Kunden besucht. c) Ermittlung des vom Arbeitnehmer zu versteuernden geldwerten Vorteils: Gesamtkosten lt. Eingangsrechnung ,56 zzgl. Nachlass ,26 abzgl. Überführungskosten - 605,22 Zwischensumme ,60 zzgl. 19% USt ,69 Bruttolistenpreis ,29 Bemessungsgrundlage abgerundet ,00 1% von ,00 = 601,00 0,03 % von ,00 = 18,03 x 30 km +540,90 abzgl. Pauschalierung 15 Tage x 0,30 x 30 km - 135,00 Summe monatlicher geldwerter Vorteil 1.006,90 Berechnung der vom Arbeitgeber abzuführenden pauschalen Steuern: St 15,0 % von 135,00 20,25 SolZ 5,5% von 20,25 1,11 KiSt (Brandenburg) 5 % von 20,25 1,01 Aufgabe 3: Betriebsveranstaltungen 097 Zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr und Sonderveranstaltungen bleiben steuerfrei, sofern der Freibetrag von 110,00 je Veranstaltung und Mitarbeiter nicht überschritten wird. Sollte der 110,00 -Freibetrag überschritten werden, ist der übersteigende Betrag einer Betriebsveranstaltung steuerpflichtig und kann pauschaliert werden. Da bei dem Ostereisuchen der Freibetrag von 110,00 überschritten wurde besteht hier Steuerpflicht. Bei der Jubilarfeier handelt es sich um eine Sonderveranstaltung, der 110,00 -Freibetrag wurde nicht überschritten, deshalb fällt hier keine Steuer an. Von den drei übrigen Veranstaltungen kann Rechtsanwalt Frisch zwei festlegen, die er steuerfrei behandelt. Die dritte Veranstaltung ist dann steuerpflichtig. Sinnvollerweise sollte Herr Frisch die Betriebsveranstaltung mit den geringsten Aufwendungen versteuern (Grillfest mit Partner). Mithin muss Rechtanwalt Frisch für zwei Veranstaltungen ohnsteuer abführen: 10

12 ösung zum 8. Kapitel: Besondere ohnbestandteile Osterei-Suchen in den Bergen 2.400,00 Gemeinsames Bowling 600,00 zu versteuernde Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen 3.000,00 pauschale St 25 % aus 3.000,00 = 750,00 SolZ 5,5 % aus 750,00 = 41,25 pauschale KiSt (Hessen) 7 % aus 750,00 = 52,50 pauschale Steuerbeträge gesamt 843,75 Beiträge zur Sozialversicherung fallen auf Grund der Pauschalierung der ohnsteuer nicht an. Aufgabe 4: Mahlzeiten im Betrieb 098 Ermittlung des geldwerten Vorteils: Essen à 3,10 = 3.100,00 abzügl. Zuzahlungen der Arbeitnehmer 500 Essen à 2, , Essen à 2,50 750, Essen à 3,00 600, ,00 750,00 Berechnung der Steuern: St 25% aus 750,00 = 187,50 SolZ 5,5% aus 187,50 = 10,31 KiSt 7% aus 187,50 = 13,12 210,93 Beiträge zur Sozialversicherung fallen auf Grund der Pauschalierung der ohnsteuer nicht an. Aufgabe 5: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 099 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte NR 1 privater Nutzwert ,00 (abgerundet) x 0,03 % x 27km = 221,13 davon pauschalierungsfähig 27 km x 0,30 x 15 Tage = 121,50 nicht pauschalierungsfähig 99,63 11

13 ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge Pauschale ohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte NR 2 pauschalierbarer Nutzwert 121,50 pauschale ohnsteuer 121,50 x 15 % = 18,22 Solidaritätszuschlag (5,5 %) 18,22 x 5,5 % = 1,00 pauschale Kirchensteuer (7 %) 18,22 x 7 % = 1,27 pauschale Steuerbeträge gesamt 20,49 Gehaltsabrechnung Brigitte Kaufig Bruttolohn Gehalt 3.140,00 vw Arbeitgeberzuschuss 20,00 Firmenwagen ,00 x 1 % = 273,00 Fahrten zw. Wohnung u. 1. Tätigkeitsstätte, pauschalierungsf. NR 1 121,50 Fahrten zw. Wohnung u. 1. Tätigkeitsstätte, nicht pauschalierungsf. NR 1 99,63 pauschale ohnsteuer, Nutzwert NR 2-20, ,64 Gesetzliche Abzüge Steuern St lfd. aus 3.532,63 742,08 SolZ 31,57 KiSt rk 51,67 SV-Beiträge Arbeitnehmer KV lfd. 7,3 % aus 3.532,63 257,88 KV lfd. Zusatz 0,7 % aus 3.532,63 24,73 PV lfd. 1,175 % aus 3.532,63 41,51 RV lfd. 9,35 % aus 3.532,63 330,30 AV lfd. 1,5 % aus 3.532,63 52, ,73 Nettolohn 2.100,91 Sonstige Zahlungen oder Abzüge vw Sparbetrag -40,00 Firmenwagen 1% -273,00 Fahrten zw. Wohnung u. 1. Tätigkeitsstätte insges. -221,13-534,13 Auszahlungsbetrag 1.566,78 ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge Aufgabe 1: Formen der betrieblichen Altersvorsorge 100a und 100b a) In der betrieblichen Altersvorsorge werden die Formen der Pensionszusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktversicherungen unterschieden. 12

14 ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge b) Bei den Pensionskassen muss zwischen Alt- und Neuvertrag unterschieden werden. Beide sind bis 4% BBG RV (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus sind 1.800,00 pro Jahr bei Neuverträgen steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Bei Altverträgen können über die 4%-Grenze hinaus 1.752,00 pro Jahr pauschal mit 20% versteuert werden. Wenn diese Beträge aus Zusatzleistungen des AG oder aus der Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen des AN stammen, sind sie sozialversicherungsfrei, ansonsten sind sie sozialversicherungspflichtig. Für Neuverträge in der Direktversicherung gelten dieselben Regelungen wie für Pensionskassen. Bei Altverträgen über Kapitalversicherungen verbleibt es bei der Besteuerung der Beiträge mittels Pauschalversteuerung. Bei Altverträgen über Rentenversicherungen ist das Wahlrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich der Besteuerung zu beachten. Aufgabe 2: Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge 101a bis 101c a) Die Beiträge zur Altersvorsorge können durch zusätzliche eistungen des Arbeitgebers oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert werden. b) Beiträge zu einer Direktversicherung sind sozialversicherungsfrei, wenn sie pauschal versteuert wurden (bis max 1.752,00 jährlich möglich) und durch zusätzliche eistungen des Arbeitgebers oder durch Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen finanziert wurden. c) Ermittlung des Steuerbruttos: steuerfrei sind 4% der mtl. BBG West 4% von 6.200,00 = 248,00 zzgl. steuerfreier Festbetrag 1.800,00 : 12 = 150,00 somit insgesamt max. steuerfrei 398,00 mtl. ohn 3.900,00 mtl. Gehaltsumwandlung - 360,00 Steuerbrutto 3.540,00 Ermittlung des SV-Bruttos: steuerfrei sind 4% der mtl. BBG West 4% von 6.200,00 = 248,00 mtl. ohn 3.900,00 max. sv-frei - 248,00 SV-Brutto 3.652,00 Hinweis: Der Festbetrag von 1.800,00 bleibt sozialversicherungspflichtig. Aufgabe 3: Pauschalierung bei Direktversicherung 102 Ermittlung des steuer- und beitragspflichtigen Weihnachtsgeldes: NR 1 steuer- und sozialversicherungspflichtiger Teil des Weihnachtsgeldes 3.000, ,00 = 1.248,00 13

15 ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge Ermittlung der Steuerbeträge auf das Weihnachtsgeld: NR 2 Jahresarbeitslohn (12 x 4.440,00 ) = ,00 + Urlaubsgeld 2.000,00 - Freibetrag 6.000,00 voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug ,00 + sonstiger Bezug 1.248,00 voraussichtlicher Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug ,00 mit sonstigem Bezug ohne sonstigen Bezug für sonstigen Bezug St 7.248, ,00 358,00 SolZ (5,5 %) 19,69 KiSt (8 %) 28,64 Summe 406,33 Ermittlung des SV-pflichtigen Teils des Weihnachtsgeldes: NR 3 Zunächst ist zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die Sonderzuwendung im Juni zu lediglich die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu prüfen ist: Juni 2016: RV / AlV anteilige BBG für 6 Monate 6 x 6.200, ,00 bisher beitragspfl. lfd. Entgelt 6 x 4.440, ,00 verbleiben ,00 somit beitragspflichtig in 06/ ,00 November 2016: RV / AV anteilige BBG für 11 Monate 11 x 6.200, ,00 bisher beitragspfl. lfd. Entgelt 11 x 4.440,00 Sonderzahlung im Juni 1 x 2.000, ,00 verbleiben ,00 somit beitragspflichtig 1.248,00 Pauschale ohnsteuer für Direktversicherungsprämie: NR 4 pauschalierbarer Prämienbetrag 1.752,00 pauschale St 1.752,00 x 20 % = 350,40 SolZ (5,5 %) 350,40 x 5,5 % = 19,27 pauschale KiSt (7 %) 350,40 x 7 % = 24,52 pauschale Steuerbeträge gesamt 394,19 14

16 ösung zum 9. Kapitel: Betriebliche Altersvorsorge Bruttolohn Gehalt 4.400,00 vw 40,00 Weihnachtsgeld 3.000,00 Pauschale Steuern für Direktversicherung -394,19 NR ,81 Gesetzliche Abzüge Steuern St lfd. aus 4.440,00 abzgl. Freibetrag 1.000,00 aus 3.440,00 392,00 SolZ 14,69 KiSt ev 21,37 St sonst. Bezug aus 1.248,00 358,00 NR 1+2 SolZ 16,11 KiSt ev 28,64 SV-Beiträge Arbeitnehmer RV lfd. 9,35 % aus 4.440,00 415,14 AV lfd. 1,5 % aus 4.440,00 66,60 RV Einmalzahlung 9,35 % aus 1.248,00 NR 3 116,69 AV Einmalzahlung 1,5 % aus 1.248,00 NR 3 18, ,96 Nettolohn 5.597,85 Sonstige Zahlungen oder Abzüge Direktversicherung ,00 vw Sparbetrag -40,00 KV Beitrag 14,6 % aus 4.237,50-618,68 KV Zusatzbeitrag 0,3 % aus 4.237,50-12,71 PV Beitrag 2,35 % aus 4.237,50-99,58 KV AG-Zuschuss 7,3 % aus 4.237,50 309,34 PV AG-Zuschuss 1,175 % aus 4.237,50 49, ,84 Auszahlungsbetrag 3.434,01 15

17 ösung zum 10. Kapitel: Besondere Abrechnungsgruppen ösung zum 10. Kapitel: Besondere Abrechnungsgruppen Aufgabe 1: ohnsteuer für Rentenempfänger und ältere Arbeitnehmer 103a und 103b a) Beschäftigte, die eine Altersrente beziehen, müssen anhand ihrer ohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet werden. Dabei ist die besondere ohnsteuertabelle B anzuwenden und ggf. ein Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. b) Nein, der Altersentlastungsbetrag ist nicht in der EStAM-Datei enthalten. Dieser muss vom Arbeitgeber selbst errechnet werden. Der Altersentlastungsbetrag beträgt in ,4 % des Arbeitslohns höchstens jedoch 88,67 pro Monat bzw ,00 pro Jahr. Maßgeblich ist das Jahr, welches auf die Vollendung des 64. ebensjahres folgt. Aufgabe 2: Sozialversicherungsbeiträge für Rentenempfänger 104 Für Altersrentner wird bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Satz angewendet. Bei der Pflegeversicherung gibt es keine Besonderheit. Bei der Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der allgemein gültige Beitragssatz angewendet. Allerdings ist der Arbeitnehmer hier beitragsfrei gestellt. Nur der Arbeitgeber zahlt seine Beitragsanteile (50%). Aufgabe 3: Mini-Jobs 105a bis 105d a) Herr Hoffmann übt eine geringfügige Beschäftigung aus. Die Firma wird für ihn den Krankenversicherungsbeitrag mit pauschal 13% = 45,50 und den Rentenversicherungsbeitrag mit pauschal 15% = 52,50 abführen. Sofern nicht nach den ohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet wird, werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen noch 2% Pauschalsteuer = 7,00 an die Knappschaft Bahn-See gezahlt. Herr Hoffmann erhält, da er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, 350,00 von der Reinigungsfirma ausbezahlt. b) Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, sind die Entgelte zusammen zu rechnen. Herr Hoffmann verdient bei der Gebäudereinigung 350,00 und bei der ModeFix GmbH 120,00. Somit wird die Grenze von 450,00 überschritten und beide Arbeitsverhältnisse können nicht als geringfügige Beschäftigungen abgerechnet werden, die Gleitzonenregelung ist von beiden Arbeitgebern anzuwenden. c) Die Aushilfstätigkeit in der Stadtbücherei stellt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis dar, welches mit pauschal 13% in der Krankenversicherung, vollen 18,7% (15,0% + 3,7%) in der Rentenversicherung und 2% Pauschallohnsteuer abgerechnet wird. Die Urlaubsvertretung im Café kann als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden, somit ist diese sozialversicherungsfrei. Zum ohnsteuerabzug sind die ohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden, wenn der Cafébesitzer die kurzfristige Beschäftigung nicht mit 25% pauschaliert. d) Das Sonnenstudio kann die Beschäftigung des August Klein als geringfügig entlohnte Beschäftigung abrechnen, da die erste geringfügige Beschäftigung, neben einer Hauptbeschäftigung, nicht mit anderen Beschäftigungen zusammenzurechnen ist. Das Sonnenstudio wird die Krankenversicherung mit 13%, die Rentenversicherung mit 18,7%, wovon 15% durch den Arbeitgeber und 3,7% durch den Arbeitnehmer getragen werden, und die Pauschsteuer mit 2% an die Knappschaft Bahn-See bezahlen. 16

18 ösung zum 11. Kapitel: Reisekosten Aufgabe 4: Gleitzone 106a und 106b a) Für die Tätigkeit im Sonnenstudio muss die Gleitzonenregelung angewendet werden, da das Entgelt aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis außer Ansatz bleibt. b) Die Gleitzonenregelung darf nicht angewendet werden, da beide Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig sind und die Summe der Arbeitsentgelte 850,00 übersteigt. Es handelt sich um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen, bei dem keine Pauschalierungen möglich sind. Aufgabe 5: Studenten 107 Da Theo ange neben seinem Studium unter 20 Stunden wöchentlich beschäftigt ist, kann beitragsfrei bezogen auf die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet werden. Die Rentenversicherungsbeiträge sind mit 18,7 % zu berechnen. Die Gleitzonenrechnung ist anzuwenden, wenn Herr ange nicht darauf verzichtet. Für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge werden die ohnsteuerabzugsmerkmale von Herrn ange herangezogen. ösung zum 11. Kapitel: Reisekosten Aufgabe: Reisekostenerstattung 108a bis 108c a) Gefahrene Kilometer Kilometergeld (km x 0,30 ) Montag 8:00 Uhr 16:30 Uhr 8,5 h 12, ,00 Dienstag 7:30 Uhr 20:00 Uhr 12,5 h 12, ,50 Mittwoch 6:00 Uhr 21:30 Uhr 15,5 h 12, ,50 Donnerstag 8:15 Uhr 16:00 Uhr 7,75 h 0, ,00 Freitag 7:00 Uhr 19:00 Uhr 12,0 h 12, ,00 48,00 432,00 b) Abwesenheit Verpflegungspauschale Montag Anreisetag 12,00 Dienstag Zwischentag (24 h) 24,00 Mittwoch Zwischentag (24 h) 24,00 Donnerstag Abreisetag 12,00 72,00 c) Abwesenheit Beginn Ende Abwesenheit Verpflegungspauschale Verpflegungspauschale Übernachtung (abzgl. Frühstück) Fahrtkosten Dienstag Anreisetag 12,00 Mittwoch Zwischentag (24 h) 24,00 60,00-4,80 = 55, km x 0,30 = Donnerstag Abreisetag 12,00 60,00-4,80 = 55,20 48,00 110,40 60,00 Insgesamt kann isa Pfeifer 218,40 steuer- und sozialversicherungsfrei als Reisekosten erstattet bekommen. 17

19 ösung zum 12. Kapitel: Arbeiten am Monats- und Jahresende sowie bei Ein- und Aus- ösung zum 12. Kapitel: Arbeiten am Monats- und Jahresende sowie bei Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers Aufgabe 1: Meldungsschlüssel 109 Grund der Abgabe Beitragsgruppe KV-RV-AV-PV Personengruppe Der Elektrofachbetrieb stellt einen Werkstattmeister ein Der Elektrofachbetrieb erstellt die Jahresmeldung für den oder 121 Auszubildenden. Die ohnsachbearbeiterin geht in Mutterschaft Die Gebäudereinigungsfirma stellt einen geringfügig beschäftigten Fensterputzer ein am Tag der Beschäftigungsaufnahme Die Metzgerei entlässt die Fachverkäuferin, da diese den Arbeitgeber wechselt. Der Rechtsanwalt stellt als Urlaubsvertretung kurzfristig 10 oder eine Rechtsanwaltsgehilfin ein. Das Architekturbüro stellt eine Studentin ein, die neben ihrem Studium für 18 Stunden in der Woche arbeitet. Die Steuerfachangestellte hat die Krankenkasse gewechselt Der Wach- und Schließdienst stellt einen Altersvollrentner als Pförtner ein Aufgabe 2: ohnsteuern 110a und 110b a) Gemäß 41a Abs. 2 EStG ist der ohnsteuer-anmeldezeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. ohnsteuer- Anmeldezeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende ohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080,00, aber nicht mehr als 4.000,00 betragen hat. Bei dem Mindestwertwert von 1.080,00 handelt es sich um die Jahreslohnsteuer eines geringfügig Beschäftigten mit einem Pauschalsteuersatz von 20 %. 450,00 x 20 % = 90,00 pro Monat 90,00 x 12 Monate = 1.080,00 pro Jahr Zur Abgabe der ohnsteuermeldung kann sich Dr. Wenzel nicht nach der Anzahl der Beschäftigten richten, sondern muss sich an den Zahlen der im Vorjahr abgeführten ohnsteuerbeträge orientieren. Ein Antrag ist nicht zu stellen. b) 42b EStG verpflichtet Arbeitgeber, die am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt haben, einen ohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. 18

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