Mitteilungen der Juristischen Zentrale

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1 Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 49/ MH GROSSBRITANNIEN: Probleme mit der Niedrigemissionszone (LEZ) in London Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder erreichen die Juristische Zentrale Anfragen von Mitgliedern, die im Urlaub mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen im Großraum London unterwegs waren und im Anschluss einen Bußgeldbescheid von Transport of London oder dem Inkassobüro European Parking Collection erhalten haben. Vielen Autofahrern ist nicht bekannt, dass in London neben der alle Fahrzeuge betreffenden City-Maut/Congestion Charge (vgl. Mitteilung für Regionalclubs Nr. 12/2014) eine Niedrigemissionszone (Low Emission Zone/LEZ) besteht, die von bestimmten Fahrzeugtypen, welche die geforderten Emissionsgrenzwerte nicht erreichen, nur gegen eine entsprechende Tagesgebühr befahren werden darf. Die vorliegende Mitteilung informiert über die Voraussetzungen für Registrierung, die anfallenden Gebühren und deren Zahlungsmöglichkeiten. Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung für die Regionalclubs Nr. 7/2011. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Rufnummer (0 89) Mit freundlichen Grüßen Ulrich May Leiter Juristische Zentrale

2 2 Niedrigemissionszone London (Low Emission Zone, LEZ) Seit dem gilt im Großraum London die sogenannte Low Emission Zone (LEZ). Dieser Bereich darf seitdem von bestimmten Fahrzeugen nur noch gegen Entrichtung einer Gebühr befahren werden. Mit der Erhebung der Gebühren und der Überwachung ist Transport for London (TfL) betraut worden. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Luftqualität im Großraum London. I. Gebiet der LEZ Das Gebiet der LEZ umfasst den Großraum Londons (s. Karte) und somit einen deutlich größeren Bereich als derjenige der City-Maut (Congestion Charging Zone vgl. Gaue Mitteilung 12/2014). Beginn und Ende der Zone sind jeweils durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.

3 3 Innerhalb dieser Zone ist die Teilnahme am Verkehr mit Fahrzeugen, die unter die Richtlinie fallen und die Emissionsklassen nicht erreichen, auf öffentlichen Straßen gebührenpflichtig. Nicht mautpflichtig ist die Autobahn M25, die um den Großraum London herumführt. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu den Gebühren der LEZ auch die City-Maut zu entrichten ist, wenn der City-Mautbereich des Zentrums von London (Congestion Charging Zone) befahren wird. Ob eine bestimmte Adresse innerhalb der Niedrigemissionszone liegt, kann auf der Internetseite von Transport of London ( ) abgefragt werden. II. Gebührenpflichtiger Zeitraum Die Gebühren für die LEZ sind 24 Stunden am Tag im gesamten Jahr, auch an Wochenenden und Feiertagen zu entrichten. III. Gebührenpflichtige Fahrzeuge Gebührenpflichtig sind grundsätzlich ältere dieselgetriebene Lkw, Busse, Reisebusse sowie große Transporter über 1,205 Tonnen Leergewicht und Minibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und einem Gewicht unter 5 Tonnen. Auch große Wohnmobile werden erfasst. Dabei ist maßgeblich, ob das Fahrzeug die geforderten Abgasnormen erfüllt (siehe Tabelle). Die Art der Nutzung (privat oder geschäftlich) spielt dabei keine Rolle. Von der LEZ nicht betroffen sind Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht.

4 4 Fahrzeugtypen und -definitionen Betreffende Daten Erforderliche Emissionsstandards Schwere LKW. Schwere dieselgetriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen, einschließlich Transportfahrzeuge, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. Leichte LKW. Schwere dieselgetriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen, einschließlich Transportfahrzeuge, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. 3. Januar 2012 Euro IV für Feinstaub (PM) 3. Januar 2012 EuroIV Ab dem 3. Januar 2012 werden die erforderlichen Emissionsstandards auf Euro IV für Feinstaub (PM) angehoben. Alle Euro IV- Fahrzeuge entsprechen den Standards der Niedrigemissionszone (LEZ) im Jahr Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung auf den 1. Oktober 2006 oder in den Zeitraum danach fällt, wird davon ausgegangen, dass sie diesem Standard entsprechen. Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, können durch Nachrüsten auf den Euro IV-Standard für Feinstaub (PM) gebracht werden. Für Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der LEZ nicht einhalten, wird bei Nutzung innerhalb der Niedrigemissionszone (LEZ) eine Tagesgebühr fällig. Busse und Reisebusse. Dieselgetriebene Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz über fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Großtransporter. Dieselgetriebene Fahrzeuge zwischen 1,205 Tonnen Leergewicht und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und Wohnmobile und Krankenwagen zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Minibusse. Dieselgetriebene Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz unter fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. 3. Januar 2012 Euro IV 3. Januar 2012 Euro III Ab dem 4. Oktober 2010 entspricht der Emissionsstandard dem Euro III-Standard für Feinstaub (PM). Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung auf den 1. Januar 2002 oder den Zeitraum danach fällt, wird davon ausgegangen, dass sie diesem Standard entsprechen. Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, können durch Nachrüsten auf den Euro III-Standard für Feinstaub (PM) gebracht werden. Für Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der LEZ nicht einhalten, wird bei Nutzung innerhalb der Niedrigemissionszone (LEZ) eine Tagesgebühr fällig. Bei Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum vor Inkrafttreten der oben genannten Euro-Standards ist davon auszugehen, dass sie die Emissionsstandards der LEZ nicht erfüllen. Durch den Einbau eines Partikelfilters oder andere Maßnahmen kann dieser unter Umständen verbessert werden. IV. Registrierung der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge, welche einem der genannten Typen entsprechen und nicht in Großbritannien zugelassen sind, müssen sich vor dem Befahren der LEZ registrieren lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen erfüllen. Fahrzeuge, die diese nicht erfüllen müssen zusätzlich eine Tagesgebühr entrichten. Die Registrierung ist kostenlos.

5 5 Ein Registrierungsformular in deutscher Sprache kann unter den folgenden Links abgerufen werden: oder Zudem kann es auch unter der Rufnummer der LEZ-Helpline: angefordert werden. Nach dem Ausfüllen der Maske wird durch das Betätigen des Buttons Submit aus den Angaben ein Formular in englischer Sprache kreiert, welches ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den weiteren Unterlagen an die zuständige Stelle geschickt werden kann, entweder auf dem Postweg oder per Mail unter Beizufügen sind Kopien der Seiten 1 und 2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Nach Eingang des Registrierungsformulars erhält man eine schriftliche Bestätigung, in welcher auch angegeben ist, ob die Tagesgebühr zu entrichten ist. Da das Anmeldeverfahren bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, sollte dieses möglichst frühzeitig durchgeführt werden. Wird die LEZ vor der Anmeldung befahren, ist in jedem Fall eine Tagesgebühr zu entrichten. Sofern an dem Fahrzeug Maßnahmen hinsichtlich des Emissionsausstoßes vorgenommen wurden (Einbau eines Partikelfilters, Gasanlage etc.), so ist über diese Modifikationen ein Nachweis einzureichen, welcher von einer anerkannten Prüfstelle aus dem Zulassungsstaat ausgestellt wurde. Bei Unklarheiten über die Emissionsklasse des Fahrzeugs kann die Fahrzeugprüfung der TfL in Anspruch genommen werden; Informationen erhält man telefonisch auch von der LEZ-Helpline (siehe oben). V. Gebühren Die Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweiligen Fahrzeugtypen. Eine Tagesgebühr gilt jeweils von Mitternacht bis Mitternacht. Fahrzeug Gewicht Tagesgebühr Lkws, Wohnmobile und Pferdetransporter Linien- und Reisebusse Mehr als 3,5 Tonnen Leergewicht Mehr als 5 Tonnen Leergewicht 200 Große Transporter und Pferdetransporter Zwischen 1,205 Tonnen Leergewicht und 3,5 Tonnen Wohnmobile Zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen 100 Kleinbusse 5 Tonnen oder weniger Leergewicht

6 6 VI. Zahlungsmethoden Die Gebühr kann auf verschiedene Weise entrichtet werden. Zahlung übers Internet (Online-Zahlung) Über die Homepage kann die Gebühr rund um die Uhr per Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Ein entsprechender Beleg per Post oder kann angefordert werden. Telefonische Zahlung Eine Zahlung per Telefon ist von Sonntag bis Freitag von 6:00 bis 00:30 Uhr und an Samstagen von 6:00 bis 22:00 Uhr unter der britischen Telefonnummer (aus dem Ausland ) möglich. Die erforderlichen Daten werden dann abgefragt. Sofern bei der TfL ein Kundenkonto eingerichtet wird, ist eine Nutzung des automatischen Telefonzahlungssystems rund um die Uhr möglich. Zahlung per Post Letztendlich ist auch eine Zahlung mittels Scheck per Post möglich. Das erforderliche Formular kann unter heruntergeladen, per Post bei der Adresse Low Emission Zone, PO Box 4784, Worthing BN11 9PU, United Kingdom oder telefonisch unter der britischen Telefonnummer (aus dem Ausland ) angefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlung mindestens zehn Tage vor dem geplanten Fahrtag bei der TfL eingehen muss. Die Zahlung der Gebühren kann bis zu 64 Tage im Voraus erfolgen, außerdem am Tag der Fahrt selbst oder bis Mitternacht des auf die Fahrt folgenden nächsten Werktages. Bei Mietfahrzeugen ist beim Vermieter nachzufragen, ob das Fahrzeug bereits registriert ist und ob die Emissionsstandards erfüllt werden. VII. Ausnahmen von der Mautpflicht Vereinzelte Fahrzeuge sind von der Gebührenpflicht ausgenommen bzw. können einen 100%-igen Gebührennachlass erhalten. Sofern diese Fahrzeuge nicht in Großbritannien zugelassen sind, müssen sie zunächst registriert werden, um als unter die Ausnahmeregelung fallend anerkannt zu werden.

7 7 Folgende Fahrzeugtypen können u. a. unter die Ausnahmeregelung fallen: Historische Fahrzeuge, die vor dem gebaut wurden Reine Schaustellerfahrzeuge VIII. Verstöße gegen die Mautpflicht a. Überwachung der Mautpflicht Die komplette LEZ wird durch fest installierte und mobile Kameras überwacht, welche automatisch die erfassten Kennzeichen mit der Datenbank abgleichen. Sobald festgestellt wird, dass das aufgenommene Fahrzeug registriert ist und die Abgasnormen erfüllt, ein 100%-iger Gebührenerlass besteht oder die Tagesgebühr entrichtet wurde, werden die Aufnahmen gelöscht. b. Ahndung der Verstöße Wird die Tagesgebühr nicht bezahlt oder nicht rechtzeitig nachentrichtet, so kann für jeden Tag ein Bußgeld (Penalty Charge Notice, PCN) erhoben werden. Auch bei fehlerhaften Angaben zum Kennzeichen oder zum Datum kann für jeden Tag ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der folgenden Tabelle ( 100 = rund 125 Euro): Fahrzeug Gewicht Bußgeld Bußgeld bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen Größere Transporter; Geländewagen; motorisierte Pferdetransporte; Pickups 1,205 Tonnen unbeladen - 3,5 Tonnen Leergewicht Krankenwagen; Wohnmobile 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen Leergewicht Minibusse (für mehr als 8 Passagiere) LKW; Abschleppwagen; Wohnmobile; motorisierte Pferdetransporte; Kipplaster u.a. Linienbusse; Reisebusse (für mehr als 8 Passagiere) 5 Tonnen oder weniger Leergewicht Mehr als 3,5 Tonnen Leergewicht Mehr als 5 Tonnen Leergewicht Wird das Bußgeld auch nach 28 Tagen nicht bezahlt, so erhöht es sich auf 1500 bzw. 750 (rund bzw. 940 Euro).

8 8 Unterbleibt im Folgenden eine Zahlung, so wird der Betrag beim zuständigen britischen Landgericht eingetragen. Hinweis: Wird die Niedrigemissionszone mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug befahren, bei dem zweifelhaft ist, ob es von der Bestimmungen erfasst ist, verschickt die TfL aktuell Aufforderungen an den Halter, sog. Niedrigemissionszone Verwarnungsbescheide. Mit diesen Aufforderungen ist noch kein Bußgeld verbunden. Um ein solches zu vermeiden ist es erforderlich, das Fahrzeug vor einem erneuten Befahren der Niedrigemissionszone bei der TfL registrieren zu lassen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug die Emissionsstandards nicht erfüllt und ein entsprechender Verwarnungsbescheid erlassen. c. Einspruch Informationen zum Einspruch (Fristen, Modalitäten) sind dem jeweiligen Bußgeldbescheid beigefügt. Sollte dieser im Laufe des Verfahrens abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, dies beim Parking and Traffic Appeals Service (PATAS), einer unabhängigen Organisation, erneut vorzubringen. d. Vollstreckung der Bußgelder Liegen mindestens drei nicht bezahlte Bußgelder vor, so kann das Fahrzeug innerhalb des gesamten Großraum Londons fahruntüchtig gemacht (Parkkralle) oder abgeschleppt werden. Gegen Zahlung aller offenen Beträge einschließlich weiterer Kosten wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Transport for London übergibt die Vollstreckung der Bußgelder bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in der Regel dem Inkassobüro Euro Parking Collection/EPC mit Sitz in London. EPC beruft sich in seinen Formularschreiben, mit denen es die Geldbußen inkl. hoher Bearbeitungskosten für seine Tätigkeit eintreiben will, auf einen Auftrag der erwähnten Bußgeldstelle. Vielen Kraftfahrern wird mit einem Mahnbescheid bzw. einer Klage und weiteren Kosten gedroht. Eine Klage vor deutschen Gerichten ist jedoch grundsätzlich nicht möglich, da es sich hier um sogenannte öffentlich-rechtliche Forderungen handelt, für die die deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig ist. In Zusammenhang mit der seit dem möglichen Vollstreckung nicht bezahlter ausländischer Bußgelder in Deutschland ist Folgendes zu beachten: Private Inkassobüros (wie EPC) oder Anwaltskanzleien sind nicht befugt, nicht bezahlte Bußgelder nach Maßgabe der neuen Vollstreckungsregeln in Deutschland zu vollstrecken. Hierfür ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig (vgl. zur EU-Vollstreckung: Mitteilung für die Regionalclubs Nr.38/2010).

9 9 Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) neue EU-Vollstreckungsmöglichkeit verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen. Zu beachten ist jedoch, dass eine Vollstreckung weiterhin in Großbritannien selbst möglich ist. Zu einer Vollstreckung des nicht bezahlten Bußgeldes vor Ort kann es beispielsweise dann kommen, wenn im Rahmen eines künftigen Aufenthalts in Großbritannien bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass das Bußgeld nicht bezahlt wurde. Quelle: Die Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert, Stand November 2014 Alle Angaben ohne Gewähr!

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