Qualifix-Themenfeld: Recht
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- Hinrich Koch
- vor 7 Jahren
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1 Qualifix-Themenfeld: Recht Baustein 5: Medienrecht die (rechts-)sichere Homepage Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1
2 Musterhomepage Pflichtangaben Datenschutz Domainname Presserecht Copyright/ Urheberrecht Links 2
3 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 3
4 Namensrecht und Domains - 12 BGB: Schutz des Namens vor Namensleugnung und Namensanmaßung - relevant bei Internet-Domains - uni-muenster.de / uni-ms.de / unimuenster.de - Mail-Adressen: uni@muenster.de - (P): gleichrangige Namensrechte - z. B. Lubben.de: S. Lubben gegen J. Lubben - Prioritätsprinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst - Ausnahmen vom Prioritätsprinzip 4
5 Domainnamen - Tippfehler-Domains ( - Domain Grabbing - Gefahren beim Wechsel des Webhosting-Anbieters - Domain Trafficking 5
6 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 6
7 Impressum Wo platzieren? Nach BGH sind z.b. die Bezeichnungen Kontakt oder Impressum in Ordnung. Außerdem handelt es sich um keinen Rechtsverstoß, wenn Nutzer zwei Klicks bis zu den Informationen benötigen. Fehlendes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß und abmahnfähig. RStV oder TMG? Im Zweifel das Impressum nach dem TMG gestalten. 7
8 Anbieterkennzeichnung nach 5 TMG geschäftsmäßige Telemediendienste Nachhaltig, nicht nur gelegentlich Auf gewerbliche Nutzung (Gewinnerzielungsabsicht) kommt es nicht an. vorzuhaltende Informationen nach 5 TMG Name und Anschrift (z.b. des Vereins) Name des/der Vertretungsberechtigten (z.b. 1. Vorsitzende/ 1. Vorsitzender) -Adresse; Telefonnummer (privat) ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde ggf. Vereinsregisternummer ggf. Zugehörigkeit zu einer Kammer ggf. Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer 8
9 Beispiel 9
10 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 10
11 Presserecht Was darf man über andere berichten? - Ehr- und Persönlichkeitsschutz - Recht am eigenen Bild 11
12 Ehr- und Persönlichkeitsschutz Schranken der Presse- und Meinungsfreiheit: Art. 5 Abs. 2 GG allgemeine Gesetze, Recht der persönlichen Ehre Nicht alles, was man über einen anderen weiß oder denkt, darf man auch veröffentlichen. Schutz der persönlichen Ehre: keine Herabstufung der/des Betroffenen durch Berichterstattung Schutz der Persönlichkeit: Eindringen in Privatsphäre 12
13 Das Recht am eigenen Bild 22 ff. Kunst-Urheber-Gesetz (KUG) Veröffentlichung grundsätzlich nur mit Einwilligung der fotografierten Personen auch stillschweigend nicht: Erst posieren, dann kassieren. Ausnahmen (sofern kein überwiegendes Interesse des Abgebildeten an Nichtveröffentlichung): Personen der Zeitgeschichte (absolut / relativ) Personen sind nur Beiwerk Bild einer Versammlung, Demonstration etc. höhere Interessen von Kunst oder Wissenschaft 13
14 Ausgemolkene Ziege Aussage über eine bekannte Fernsehansagerin: Sie passt in ein zweitklassiges Tingeltangel auf der Reeperbahn und sieht aus wie eine ausgemolkene Ziege, bei deren Anblick den Zuschauern die Milch sauer wird. Ist dies eine zulässige Meinungsäußerung? BGH: Unzulässige Schmähkritik (BGHZ, 39, 124) 14
15 Tatsachen - Meinungen Tatsachenbehauptungen unwahre Tatsachen: unzulässig wahre Tatsachen: ehrenrührig unzulässig, soweit kein überwiegendes öffentliches Interesse sexuelle Beziehung eines katholischen Geistlichen zu einer verheirateten Frau nicht ehrenrührig Persönlichkeitsrecht verletzt? Herr Müller ist wiederholter Schwarzfahrer Meinungsäußerungen vorsätzliche Kränkung / Schmähkritik: unzulässig im übrigen Abwägung erforderlich 15
16 Persönlichkeitssphären I Intimsphäre (Sexualleben etc.): Offenlegung durch Medien grundsätzlich unzulässig Geheimsphäre (Tagebücher, Telefonate etc.): Ausspähen und Veröffentlichung unzulässig Ausnahme: überragendes öffentliches Interesse (Strafverfolgung; Gesundheitsschutz...) Privatsphäre (Familie, Gesundheit, Finanzen..) Ernsthaftes Informationsinteresse der Öffentlichkeit erforderlich: geringere Anforderungen bei Personen des öffentlichen Lebens 16
17 Persönlichkeitssphären II Sozialsphäre: Verhalten in der Öffentlichkeit Besuch öffentlicher Veranstaltungen, Kneipenbummel, Urlaubsreisen i.d.r. zulässig bei Personen des öffentlichen Lebens Berichterstattung i.d.r. zulässig Öffentlichkeitssphäre: bewusstes Herantreten an die Öffentlichkeit öffentliche Reden; Bücher ( Lafontaine ) Berichterstattung unbeschränkt zulässig Filme von Schauspielern ( Sexsternchen ) Berichterstattung unbeschränkt zulässig 17
18 Satire, Kunst oder Ehrverletzung? 18
19 Rechtsfolgen im Presserecht - Verletzung des Rechts am eigenen Bild (KUG): Schadensersatz (einschl. Schmerzensgeld ) Unterlassung, Strafbarkeit (1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) - Ehr- / Persönlichkeitsverletzungen und Ruf- / Geschäftsschädigungen: Schadensersatz, Unterlassung Widerruf / Richtigstellung Gegendarstellung: Entgegnung auf Tatsachenbehauptungen Strafbarkeit: Üble Nachrede, Verleumdung 19
20 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung! Copyright Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, Ad-Words und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 20
21 Fragen zum Urheberrecht Was ist geschützt? Werke, Werkteile Sammelwerke: Multimedia, Internet-Seiten Datenbanken Wer hat Rechte? Urheber = Schöpfer eines Werkes Leistungsschutzberechtigte = Investoren Welche Rechte bestehen? Was dürfen Dritte? 21
22 Was schützt das Urheberrecht? Das Urheberrecht schützt die Urheberin/ den Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Beispiele für die Art von Werken in 2 Abs. 1 UrhG Texte und Reden = Schriftwerke und Sprachwerke Aufsätze, Reden, Computerprogramme Musikwerke = Melodien, Harmonien etc. nicht einzelne Töne darstellende Kunst = Tanz, Pantomime, Theater etc. bildende Kunst = Gemälde, Zeichnungen, Collagen angewandte Kunst = Werbekonzeptionen 22
23 Prüfungsschema für Urheberrecht Ist das Material urheberrechtlich schutzfähig? Wer ist Inhaberin/Inhaber der Rechte? Ist die Schutzdauer abgelaufen? Wird das Material in urheberrechtlich relevanter Weise verwendet? Ist diese Benutzung erlaubt? Bei Auslandsbezug Vorabfrage: Welches nationale Recht ist anwendbar? 23
24 Einzelne Werkarten Lichtbildwerke und Lichtbilder schöpferische Fotografien = Lichtbildwerke Schnappschüsse = Lichtbilder Filmwerke und Laufbilder Schöpferische Leistungen = Filmwerke einfache Videos = Laufbilder Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art Pläne, Skizzen, Karten, Tabellen Musik 24
25 Schöpfungshöhe: Individualität nicht jedes banale Werk ist urheberrechtlich geschützt, z.b. Allerweltserzeugnisse Mindestmaß an Individualität und Kreativität kleine Münze ausreichend: nur geringe Anforderungen an Individualität auch triviale Dinge, z.b. Gebrauchsanweisungen Computerprogramme: auch einfache Software-Module 25
26 Urheberrecht 11 UrhG Doppelstruktur des Urheberrechts Persönlichkeitsrechte 1) Veröffentlichung ( 12 UrhG) 2) Anerkennung der Urheberschaft ( 13 UrhG) 3) Entstellung ( 14 UrhG) 4) Zugangsrecht ( 25 UrhG) 5) Rückrufsrecht ( 42 Uhrg) Verwertungsrechte 6) körperliche Verwertung ( 15 I UrhG) 7) Recht der öffentlichen Wiedergabe ( 15 II UrhG) 8) Rückrufsrecht ( 41 UrhG) 26
27 Beginn des Urheberrechts mit Schöpfung des Werks auch unvollendete Werke, soweit eine konkrete Verkörperung vorliegt keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich Unterschied zum Patentrecht: Patente müssen angemeldet werden keine Offenlegung erforderlich auch unveröffentlichte Werke sind geschützt 27
28 Das opyright- Zeichen Urheberrechtsschutz beginnt mit Schaffung des Werks, d.h. - Zeichen: nach deutschem Recht nicht erforderlich - Zeichen: im Urheberrecht belanglos, da keine Registrierung erforderlich aber 10 UrhG: gesetzliche Vermutung der Urheberschaft bei Angabe des Urhebers USA: Copyright-Vermerk für Schadensersatz 28
29 Praxistipp Vereinshomepage - Vereinshomepage sollte incl. aller Rechte dem Verein vertraglich (schriftlich) garantiert sein. - Kennwort der Homepage sollte beim Verein (Vorstand) sein. - Rechte an der Bildverwertung sollten dem Verein schriftlich garantiert sein (Quellennachweis führen). 29
30 Dauer des Urheberrechts 70 Jahre nach Tod des Urhebers ( 64 UrhG) bei Fotos: normale Fotos: 50 Jahre ab Erscheinen ( 72 UrhG) künstlerische Leistung (Lichtbildwerke): 70 Jahre nach Tod des Urhebers Leistungsschutzrechte: 50 Jahre nach Erscheinen ausübende Künstler, z.b. Schauspieler Hersteller des Tonträgers, Filmhersteller Sendeunternehmen Datenbankhersteller 30
31 Sounds und Urheberrecht bei erkennbarer Übernahme einer kompletten fremden Melodie in ein eigenes Werk: keine freie Benutzung i.s.v. 24 Abs. 1 UrhG Zustimmung zur Veröffentlichung und Verwertung des eigenen Werkes erforderlich ( 24 Abs. 2 UrhG) Sound-Sampling bloße Übernahme kleiner Sound-Fetzen freie Benutzung, 24 Abs. 1 UrhG keine Zustimmung des Urhebers erforderlich 31
32 Schranken des Urheberrechts Schranken = Beschränkung des Urheberrechts Folge: Benutzung trotz Urheberrecht zulässig Amtliche Werke ( 5 UrhG): Gesetze, Urteile etc. Dogmatisch betrachtet keine Schranke, sondern von vornherein kein Schutz privater Gebrauch ( 53 Abs. 1 UrhG) sonstiger eigener Gebrauch ( 53 Abs. 2 6 UrhG) Zitatrecht ( 51 UrhG) Kurzberichterstattung ( 50 UrhG) Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare ( 49 UrhG) Öffentliche Reden ( 48 UrhG) Sonderregeln für Software ( 69 d und e UrhG) 32
33 Zeitungsartikel, 49 UrhG Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare Verwendung zulässig, soweit politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betroffen kein ausdrücklicher Vorbehalt der Rechte Anwendungsfall: Pressespiegel Aber: angemessene Vergütung zu zahlen Ausnahme: nur kurze Auszüge Pressemitteilungen grundsätzlich frei, 49 Abs. 2 UrhG 33
34 Checkliste Urheberrecht Handelt es sich überhaupt (noch) um ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Falls ja: Ist die Benutzung trotz bestehender Urheberrechte zulässig = Greifen Schranken ein? Falls nein: Verwendung nur mit Zustimmung des Urhebers und der Leistungsschutzberechtigten zulässig. Einholung von Nutzungsrechten erforderlich! 34
35 Erwerb von Nutzungsrechten Nutzungsrechte müssen für alle urheberrechtlich geschützten Handlungen eingeholt werden einfache vs. ausschließliche Nutzungsrechte durch vertragliche Vereinbarung mit dem Urheber selbst mit Verlagen, Archiven, Rechtehändlern mit Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.) Rechtsfolge bei Verstößen gegen Urheberrechte Schadensersatz, Unterlassung, Strafbarkeit 35
36 Einzelprobleme Fallstricke bei der Übernahme von frei verfügbaren Grafiken und Bildern Scans von Zeitungsartikeln gedeckt durch das Zitatrecht? 36
37 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 37
38 Links, Foren, Blogs und Disclaimer Verantwortlichkeit beim Linken auf fremde Seiten Inline Linking, Framing etc. Haftung für fremde Foren- oder Blogbeiträge Forum-Shopping oder weshalb das LG Hamburg bei Klägern so beliebt ist Das Märchen vom Hamburger Linkurteil 38
39 Haftung für Links Hinweis: Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. [ ] Wir distanzieren uns daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von unseren Seiten auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. 39
40 Disclaimer grundsätzlich nur klarstellende Wirkung absolute Rechte (z. B. Straftatbestände) können nicht ausgeschlossen werden so hatte z.b. auch die Seite, die Gegenstand des gerade genannten Hamburger Urteils war, einen Disclaimer 40
41 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 41
42 Meta-Tags und AdWords Rechtliche Gefahren der Suchmaschinen-Optimierung Meta-Tags Bei Meta-Tags handelt es sich um für den normalen User nicht sichtbare Informationen, die sich im Quelltext der Website verbergen und z.b. von Suchmaschinen im Hinblick auf die Relevanz der Seite ausgewertet werden Nach h.m. ist sowohl ein Verstoß gegen das Markenrecht als auch das Wettbewerbsrecht möglich. AdWords lt. Rechtsprechung sind auch hier Verstöße gegen Markengesetz als auch Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) denkbar (Bsp.: Europa-Möbel). 42
43 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 43
44 Datenschutzrecht Recht auf informationelle Selbstbestimmung (= Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts) Personenbezogene Daten, 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person 4 Abs. 1 BDSG: Datenverarbeitung erfordert Einwilligung des Betroffenen oder gesetzlichen Erlaubnistatbestand 44
45 Erlaubnistatbestände im Datenschutz Zugriffskontrollen (Protokollierung) zur Systemsicherheit Schutz der eigenen Systeme vor Mißbräuchen Schutz der personenbezogenen Nutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Abrechnungszwecke Erkennen und Beseitigen von Störungen Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich, z.b. Online-Banking 45
46 Datenschutz und Marketing Verwendung von personenbezogenen Daten für Nutzerprofile: Wer kauft was am liebsten? Wer surft auf welchen Internet-Seiten? Wie erreicht man Kunden am besten? Postwurf-Sendungen Werb s (Spam) Datenschutzrecht: nur anonymisierte Nutzerprofile zulässig oder ausdrückliche Einwilligung des Nutzers erforderlich 46
47 Überblick Domainnamen Pflichtangaben (Impressum) Einführung Presserecht Achtung Copyright - Urheberrecht Links, Foren, Blogs, Disclaimer Metatags, AdWords und Co. Datenschutz Abmahnung erhalten Was nun? 47
48 Abmahnung Was nun? Wesen und Unwesen der Abmahnung Abmahnung erhalten Wie soll ich reagieren? Auf keinen Fall die Angelegenheit aussitzen! Die von der Gegenpartei vorgelegte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben; evtl. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. ggf. können Informationen eingeholt werden. Es sollte qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden. Dabei zu Beginn die Kostenfrage klären. 48
49 Zu guter Letzt Baustein 5: Medienrecht - die (rechts-)sichere Homepage Danke für die Aufmerksamkeit. Viel Spaß und Erfolg bei der Umsetzung. 49
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