Nachgefragt. Wirkungsbereich der Stadt Bludenz. Stadt Bludenz. Reihe Vorarlberg 2013/6

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1 Wirkungsbereich der Stadt Bludenz Stadt Bludenz Reihe Vorarlberg 2013/6 Die finanzielle Lage der Gemeinde Bludenz war angespannt. Die Haushaltskennzahlen verschlechterten sich im Zeitraum 2008 bis 2010, zeigten jedoch im Jahr 2011 eine deutlich positive Entwicklung. Dennoch konnte die Gemeinde Bludenz in den Jahren 2008 bis 2011 ihre laufenden Ausgaben weitgehend durch laufende Einnahmen decken. Die Finanzschulden der Gemeinde Bludenz erhöhten sich im Zeitraum 2008 bis 2011 von 20,03 Mio. EUR um rd. 5,8 % auf 21,20 Mio. EUR. Die zur Hälfte in Schweizer Franken bestehenden Darlehen der Gemeinde Bludenz und von zwei in ihrem Alleineigentum stehenden Beteiligungen verursachten seit September 2011 Kursverluste von 4,29 Mio. EUR. In den Jahren 2010 und 2011 konnte ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis nur durch Darlehensaufnahmen in Höhe von insgesamt 2,33 Mio. EUR erreicht werden. Im Jahr 2011 setzte die Gemeinde die Tilgung von sechs Darlehen aus. Die Gemeinde Bludenz war Ende 2011 an zwölf Unternehmen beteiligt. Davon standen fünf Unternehmen im Alleineigentum der Gemeinde. Die mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Beteiligungen in Höhe von 15,20 Mio. EUR (2011) erreichten beinahe drei Viertel der Schulden der Gemeinde. Der seit Herbst 2005 betriebene Zubau zur Bade und Freizeitanlage VAL BLU verursachte im Zeitraum 2006 bis 2011 negative Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 1,27 EUR. Die in der Gemeinde eingerichtete Bürgerservicestelle bot ein umfassendes Serviceangebot. Die Personalausgaben der Gemeinde Bludenz stiegen von 2008 bis 2011 um 8,6 % auf 8,62 EUR und waren ab 2010 leicht rückläufig.

2 Der Abwasserhaushalt erwirtschaftete Abgänge. Diese waren vor allem durch die fehlende Wertsicherung von Abwasserbeiträgen sowie durch Nachsichten, Mengenrabatte und die fehlende Verrechnung von Schmutzbeiwerten bedingt. Empfehlung 1 Nachhhaltig ausgeglichene Haushaltsführung; Fokussierung auf ausgabenseitige Maßnahmen 2 Erarbeitung eines Budgetkonsolidierungskonzepts 3 Kontinuierliche Überwachung der Fremdwährungskredite; Entwicklung geeigneter Strategien und Maßnahmen zur Reduktion des bei Fremdwährungskrediten gegebenen Wechselkurs und Zinsänderungsrisikos 4 Abbau der CHF Kredite bis zu dem von der Vorarlberger Landes regierung vorgesehenen Anteil von 30 % 5 Führen von wirtschaftlichen Unternehmen als Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit nur bei Vorlage aller Voraussetzungen 6 Anwendung des Vergaberechts durch die VAL BLU Resort GmbH 7 Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit allen im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Beteiligungen 8 Regelmäßige Berichterstattung an die Stadtvertretung über Beteiligungen der Gemeinde 9 Hinwirken auf jährliche Gesellschafterversammlung der Immobilien KG 10 Beschluss und Anwendung von Beteiligungsrichtlinien 11 Ausschließliche Betrauung der Stadtvertretung mit der Vertretung der Eigentümerinteressen der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Gesellschaften 12 Geschäftsordnungen für alle Organe der im Alleineigentum der Gemeinde stehenden Unternehmen 13 Grundbuchseintragung des auf Gemeindegrund errichteten Superädifikats und des Wiederkaufsrechts der Gemeinde für das Hallenbad der VAL BLU Resort GmbH 14 Prüfung einer Kooperation mit bzw. einer Finanzierung durch Umlandgemeinden bei allfälligen zukünftigen Investitionen in das VAL BLU Resort 15 Umbau des VAL BLU Resorts (Hotelzimmer statt Cageballhalle) nur im Falle der Sicherstellung ihrer Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit 16 Gestaltung der Preise des VAL BLU Resorts nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten 17 Gemeindeübergreifende Finanzierung der Sanierung des VAL BLU Freibades; allenfalls Schließung 18 Behandlung sämtlicher Mietverträge der VAL BLU GmbH im Aufsichtsrat und in den Gremien der Gemeinde

3 Empfehlung 19 Neufestsetzung der Werbekostenbeiträge der VAL BLU Mieter auf Basis von quantifizierten Kriterien 20 Markenrechtlicher Schutz der Wortbildmarke VAL BLU 21 Überdenken des Abteilungsstatus der Abteilung Öffentlichkeits arbeit 22 Sicherstellung einer objektiven Prüfung bei gemeindeeigenen Bauvorhaben 23 Erstellung von Stellenbeschreibungen 24 Einhaltung der landesgesetzlichen Mindesterfordernisse für die Tätigkeit des Prüfungsausschusses 25 Einheitliche Anwendung des Systems der Aktenführung 26 Einheitliches Archivsystem für erledigte Geschäftsstücke ohne separate Archivierung 27 Trennung zwischen Zahlungsanordnenden und Zahlungsausführenden bei den Kontoberechtigungen 28 Erfassung des Gebäudebestands der Gemeinde; Verwendung des angekauften Immobilienverwaltungsprogramms 29 Fortsetzung der sinkenden Entwicklung der Personalausgaben 30 Erlassung von Richtlinien für die Gewährung von Zulagen mit Regelung ihrer Anspruchsvoraussetzungen und Höhe 31 Reduzierung der Pauschale im Falle des andauernden und wesentlichen Unterschreitens einer pauschal abgegoltenen Überstundenzahl 32 Aktualisierung aller der Abwasserbeseitigung zugeordneten Personalkosten im Sinne der VRV 33 Zügiger Aufbau des digitalen Kanalkatasters 34 Zweckgebundene Verwendung der Überschüsse aus den Gebührenhaushalten (Kanal, Müll, Wasser); Rückführung von anderweitig verwendeten Überschüssen 35 Laufende Valorisierung des Beitragssatzes im Bereich Abwasser 36 Gewährung von Nachsichten bei Kanalgebühren nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 37 Verursachergerechte Verrechnung von Kanalgebühren durch die Festlegung und Verrechnung von Schmutzbeiwerten 38 Prüfung der Gewährung von mengenabhängigen Ermäßigungen der Kanalbenützungsgebühren im Hinblick auf tatsächliche Vorteile (Betriebskosten von Abwasserreinigungsanlagen) 39 Einhaltung der Kanalgebührenordnung bei Verrechnung von Niederschlagswässern; erforderlichenfalls Novellierung 40 IT Unterstützung im Kanalgebührenwesen sowie Sicherstellung zweckmäßiger Abläufe und lückenloser Erledigungen 41 Aufgabenorientierte Zusammenarbeit der Abteilungen Baurecht und Bauverwaltung sowie Bautechnik und Planung 42 Abwicklung sämtlicher Förderungen nur auf Grundlage von Richtlinien k.a.

4 Empfehlung 43 Bereitstellung von umfassenden elektronischen Antragsformularen für die Gewährung von Förderungen 44 Gewährung von Förderungen nur auf Antrag 45 Regelmäßige Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln 46 Rückforderung von nicht widmungsgemäß verwendeten Förderungen 47 Gewährung von regelmäßigen Förderungen ab einer wesentlichen Höhe nur auf Grundlage von schriftlichen Förderungsvereinbarungen 48 Aufnahme der Parteienförderungen in Förderungsrichtlinien mit entsprechenden Offenlegungs und Kontrollbestimmungen 49 Unterlassung der Verwendung der Mittel für Arbeitslosenunterstützung für Repräsentationen 50 Verwendung von Verfügungsmitteln ausschließlich für sonstige, im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgaben für gemeindliche Aufgaben 51 Festlegung von Obergrenzen für Repräsentationsausgaben und Verfügungsmittel des Bürgermeisters 52 Laufende Evaluierung der Konzepte zur Entwicklung der Gemeinde und jährliche Berichterstattung an die Stadtvertretung und den Stadtrat 53 Ausweis der Zeit und Finanzpläne in den Entwicklungskonzepten 54 Evaluierung der Finanzlage des Stadtsaals im Lichte der ab 2012 eingeleiteten Vermarktungsmaßnahmen; Prüfung einer Mietvertragskündigung bei Fortbestand des hohen Abgangs 55 Kritische Prüfung des geplanten Neubaus des Stadtsaals; allenfalls gemeindeübergreifende Kooperationen als Alternative zu einem Saalneubau 56 Anpassung des Rechnungswesens der Gemeinde an Vorschriften der VRV; gesonderter Ausweis von außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen 57 Ordnungsgemäße Erstellung des Transfernachweises 58 Erstellung aller Nachweise zum Rechnungsabschluss; allenfalls in Form von Leermeldungen 59 Aufnahme auch aller öffentlich rechtlich organisierten Beteiligungen in zukünftige Beteiligungsnachweise 60 Schaffung allgemeiner Regelungen für die Organisation des Rechnungswesens 61 Verbuchung der Repräsentationsausgaben des Bürgermeisters ausschließlich auf dem Haushaltsansatz Repräsentationskosten FAZIT Die vom RH aufgezeigten Potenziale betreffend nachhaltiger Verbesserung der finanziellen Lage, etwa durch Erarbeitung eines Budgetkonsolidierungskonzeptes, mit dem Augenmerk auf einnahmensteigernde

5 Maßnahmen sowie ausgabenseitige Einsparungen, den Abbau der CHF Kredite und die Anwendung des Vergaberechts beim VAL BLU Resort, sagte die Stadt Bludenz zu. Damit würden einerseits Einsparungs und Kostensenkungsmöglichkeiten gehoben und Fehler vermieden werden und andererseits Einnahmen gesichert und erhöht werden. Die vom RH aufgezeigten Potenziale hinsichtlich Verbesserungen in der Aufgabenerfüllung als Eigentümer von Gesellschaften (Entwicklung von Beteiligungsrichtlinien, Geschäftsordnungen) setzte die Stadt nur teilweise bzw. nicht um. Umgesetzt waren hingegen die Empfehlungen betreffend Finanzierungsvereinbarungen, regelmäßige Berichterstattung und jährliche Einberufung der Gesellschafterversammlung. Dies führte zu einer verbesserten Organisation und Aufgabenerfüllung. Die vom RH empfohlene Weiterentwicklung der Organisation und Personal, etwa Erstellung von Stellenbeschreibungen, einheitliche Aktenführung und Archivsysteme, griff die Stadt nicht auf. Damit wären jedoch Verbesserungspotenziale im Bereich Organisation verbunden. Die vom RH ergangenen Empfehlungen zum Bereich Abwasser wurden teilweise (bspw. Aufbau eines digitalen Kanalkatasters und Aktualisierung der zugeordneten Personalkosten), was die Organisation und Aufgabenerfüllung verbesserte. Die vom RH kritisierte Verwendung von Abwasserabgaben für nicht im inneren Zusammenhang stehende Zwecke wurde zwischenzeitig eingestellt, was Einnahmen für den Abwasserhaushalt sicherte bzw. erhöhte. Auch die e Valorisierung des Beitragssatzes im Bereich Abwasser und die Einhaltung bzw. Novellierung der Kanalgebührenordnung bei der Verrechnung von Niederschlagswässern setzte die Stadt Bludenz um. Offen blieben die Empfehlung des RH, Gebührennachsichten nur bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zu gewähren sowie Gebühren durch Festlegung und Verrechnung von Schmutzbeiwerten verursachergerecht zu verrechnen. Auch die Empfehlungen im Bereich der Förderungen blieben weitgehend. Die Anregung des RH, Förderungen nur auf Antrag zu gewähren und nicht widmungsgemäß verwendete Förderungen zurückzufordern, waren. Dies führte zu einem wirksamen Einsatz von Fördermitteln. Wien, im Dezember 2014 Der Präsident: Dr. Josef Moser

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