Betriebliches Eingliederungsmanagement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebliches Eingliederungsmanagement"

Transkript

1 1 IHK Netzwerk Personal 2013 Industrie- und Handelskammer Erfurt, Betriebliches Eingliederungsmanagement Deutsche Rentenversicherung Bund Rehabilitationsberatungsdienst Erfurt 1

2 Inhalt Grundlagen und Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement Voraussetzungen für eine Leistung durch die Rentenversicherung Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherung (medizinische und berufliche Rehabilitation) 2

3 Gesetzliche Grundlage der Prävention und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. 84 SGB IX Prävention gem. 84 Abs. 1 für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind und mit besonderen Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer 3

4 Was ist Aufgabe des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)? Gemeinsame Klärung der Ursachen von Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Klärung des Arbeitgebers wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann (Eingliederungsmanagement vor Entlassung) Regelhafte Einrichtung betrieblicher Hilfssysteme zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer 4

5 Was bringt oder nutzt das BEM? für Arbeitgeber Verringerung aktueller und künftiger AU-Zeiten Schnellere Rückkehr an den Arbeitsplatz Niedrigere Personalersatzkosten Erfahrungswissen und Qualitätsbewusstsein der langjährigen Belegschaft wird erhalten Verbesserung Betriebsklima, Steigerung Motivation Imagegewinn für das Unternehmen 5

6 Was bringt oder nutzt das BEM? : Wesentlicher Beitrag zur persönlichen Gesunderhaltung Vermeidung evtl. Chronifizierung Reduzierung psychischer Stressfaktoren Arbeitsplatzsicherung Wertschätzung der Fähigkeiten Zufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen 6

7 Was bringt oder nutzt das BEM? für die Sozialversicherungsträger: ger: stabile Beiträge und die Zahlung von Lohnersatzleistungen kann vermieden werden 7

8 Ist Prävention und BEM Voraussetzung für eine sozial gerechtfertigte oder krankheitsbedingte Kündigung? Nein, ein Präventionsverfahren oder ein BEM ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes und keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Aber: Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Ermessensentscheidung abwägen, ob mit einem BEM die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden. Im Kündigungsrecht gilt das Ultima-Ratio-Prinzip, d.h. der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft haben, die Kündigung zu vermeiden (den Nachweis muss der Arbeitgeber führen). 8

9 BEM und Datenschutz Ein wirksamer und sorgfältig gehandhabter Datenschutz ist Grundvoraussetzung für f das BEM Information des Betroffenen vorab über das Verfahren, die dazugehörige Datenverarbeitung und die Freiwilligkeit bzw. das Widerrufsrecht Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung Zweckbindung BEM-Daten Weitergabe an Mitglieder außerhalb des Integrationsteams nur mit Zustimmung des Betroffenen alle Beteiligten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz (Schweigepflicht) Trennung von BEM- und Personalakte Bei Widerruf der Zustimmung: Löschung der Daten Empfohlene Aufbewahrungsdauer drei Jahre nach Beendigung des BEM 9

10 BEM und Datenschutz Was muss bzw. darf der Arbeitgeber wissen, um seiner BEM-Verpflichtung nach 84 Abs. 2 SGB IX nachzukommen? Was muss der Beschäftigte von seinen Krankheits- und Behinderungsdaten im BEM-Verfahren offenbaren, damit ein erfolgreiches BEM durchgeführt werden kann? Medizinische Diagnosen sind nur Betriebsarzt bekannt (Beurteilung von Zeitpunkt und Eignung der Maßnahmen) Gesundheitsbedingte Einschränkungen nkungen (pos./neg ( pos./neg.. Leistungsbild) sind unverzichtbar für das BEM-Verfahren (Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen bzw. des Anforderungsprofils 10

11 Aufgabe des Betriebs- oder Personalarztes im BEM Arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung des Beschäftigten und des Arbeitgebers Vorschlag von Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen aus arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer, ergonomischer und arbeitshygienischer Sicht Stellungnahme zu Arbeitsplatzwechsel, Wiedereingliederungen und Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes Betriebsarzt = sachkundiger Moderator und Verwalter von Krankheits- und Behinderungsdaten im BEM-Prozess 11

12 Bilden eines Integrationsteams Aufgabe: Prozesssteuerung, Transparenz, Datenschutz bildet die zentrale Anlaufstelle, steuert Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle, beteiligt und unterrichtet die Betroffenen, organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen und regelt die Zuständigkeiten. 12

13 Mögliche Akteure des Integrationsteams Disability Manager oder Fallmanager Betriebs- und Personalrat Schwerbehindertenvertretung der Arbeitsmedizinische Dienst oder Betriebsarzt, die Arbeitssicherheitsfachkraft nach Bedarf externe Partner (z.b. Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung) 13

14 Wer vertritt den Arbeitgeber im Integrationsteam? Beauftragter des Arbeitgebers für f schwerbehinderte Menschen mit Verpflichtung zur Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und der Personalabteilung Abteilungsleiter, Personalreferent oder andere Person des Arbeitgebers: Beschränkung der Diskussion im Integrationsteam auf die Auswirkungen der Erkrankung, auf die Tätigkeit und mögliche betriebliche Ursachen. Keine Fragen zur Art der Erkrankung oder zur Gesundheitsprognose!! (mögliche Verwendung bei einer späteren Kündigung) 14

15 Mögliche Zugangswege zum BEM Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach 84 SGB IX sechs Wochen innerhalb eines Jahres oder wiederholte AU) Fürsorgepflichtf rsorgepflichtfälle lle Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Beschäftigte auf BEM aufmerksam machen und präventiv beraten bei Bedarf der Beschäftigten ftigten, unabhängig von den AU-Zeiten 15

16 Das BEM - Prozessanalyse Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen Erstkontakt mit dem Mitarbeiter aufnehmen? Informationsgespräch führen? Eingliederungsgespräch (evtl. Externe)? Maßnahmen durchführen (evtl. Externe)? Maßnahmen wirksam? Mitarbeiter lehnt BEM ab Kein BEM notwendig Keine Maßnahme möglich BEM beendet Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahme erfolgreich BEM beendet 16

17 Aufgaben und Ziele der Leistungen zur Teilhabe 9 Abs. 1 SGB VI i. V. m. 8 Abs. 2 SGB IX Beseitigung der gesundheitlichen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Leistungen zur Teilhabe vor Rente 17

18 Überblick Rehabilitationsleistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 15 SGB VI i. V. m SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 16 SGB VI i. V. m , 40 SGB IX Ergänzende Leistungen 28 SGB VI i. V. m SGB IX Sonstige Leistungen 31 SGB VI 18

19 Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe aus der Rentenversicherung Persönliche Voraussetzungen 10 SGB VI Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 11 SGB VI Rehabilitationsbedürftigkeit Positive Rehabilitationsprognose Rehabilitationsfähigkeit Keine Ausschlussgründe nach 12 SGB VI 19

20 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 15 SGB VI i. V. m. 26 u. 28 SGB IX Leistungsspektrum Stationäre und ambulante ärztliche Behandlung in speziellen Reha- Einrichtungen Hilfsmittel Arznei- und Verbandmittel Sprach- und Beschäftigungstherapie Belastungserprobung Arbeitstherapie Stufenweise Wiedereingliederung 20

21 Weitere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Maßnahmen in RPK-Einrichtungen Nachgehende Maßnahmen: Reha-Sport und Funktionstraining Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA) Stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz nach med. Reha Onkologische Rehabilitation Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankung Kinderrehabilitation 21

22 Keine medizinische Rehabilitation Mutter/Vater-Kind-Maßnahme Nein, aber Prüfung, ob zwei einzelne Leistungen möglich Krankenhausbehandlungen? Nein, nicht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder statt Krankenhausbehandlung ( 13 SGB VI) 22

23 Stufenweise Wiedereingliederung Leistungsbeschreibung: Schrittweise Heranführung arbeitsunfähiger Versicherter an ihre bisherige Tätigkeit Länger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus Dauert regelmäßig wenige Wochen, in Ausnahmefällen auch mehrere Monate Wird auch als Hamburger Modell bezeichnet 23

24 Stufenweise Wiedereingliederung Anforderungen aus Sicht der Rentenversicherung (I): Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung ( 28 SGB IX) Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden täglich) Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung ( 51 Abs. 5 SGB IX) Zustimmung der/des Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt Grundsätzlicher Anspruch auf Übergangsgeld ( 51 Abs. 5 SGB IX) 24

25 Haushaltshilfe/ Kinderbetreuungskosten 54 SGB IX Voraussetzungen Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen Vorhandensein eines Kindes Welche Leistungen werden erbracht? Kostenerstattung für eine Ersatzkraft im Haushalt Kostenerstattung für Unterbringung außerhalb des Haushaltes Mitnahme des Kindes 25

26 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33 SGB IX Qualifizierungsmaßnahmen: nahmen: Ausbildung Umschulung (betrieblich, überbetrieblich, Berufsförderungswerke) Fortbildung (z. B. Techniker, Betriebswirte, Pflegedienstleitung) Kürzere Anpassungslehrgänge (z. B. auf einen konkreten Arbeitsplatz bezogen) 26

27 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33, 34 SGB IX: Eingliederungsmaßnahmen: nahmen: Berufliche Reintegrationsmaßnahmen mit Betriebspraktika Betriebliche Trainingsmaßnahmen Einschaltung des IFD (Integrationsfachdienst) zur Arbeitsvermittlung oder Berufsbegleitung Unterstützung einer selbständigen Existenzgründung (Gründungszuschuss) Leistungen an Arbeitgeber (z. B. für Probebeschäftigungen und Eingliederungszuschüsse) 27

28 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33 SGB IX: Sonstige Leistungen: Technische Ausstattung am Arbeitsplatz (z. B: orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Tisch) Hilfen zur Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen, Arbeitsassistenz, etc.) Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Eingangsverfahren bis zu 3 Monaten, Berufsbildungsbereich bis zu 2 Jahren) Kraftfahrzeughilfe ( 33 Abs. 8 SGB IX i. V. m. KfzHV) behinderungsbedingte Zusatzausstattung, Fahrerlaubnis, Beförderungskosten 28

29 1. Fallbeispiel: Ausgangssituation 29

30 (K)eine Lösung 30

31 Mögliche Lösung 31

32 2. Fallbeispiel: weiblich,40 Jahre, Sachbearbeiterin Kundenservice Mahnwesen depressive Störungen, Magenbeschwerden Dauer der AU 1 Jahr Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf med. Reha Bewilligung einer stationären psychosomatischen Rehabilitation stufenweise Wiedereingliederung (3 Mon.) mit begleitender ambulanter Psychotherapie Dauerhafter Einsatz auf dem alten Arbeitsplatz, zunächst mit reduzierter Arbeitszeit, damit Erhalt des Arbeitsverhältnis erreicht. 32

33 3. Fallbeispiel: männlich, 57 Jahre, Hausarbeiter Zwei Herzinfarkte, ein Schlaganfall, Bypass Dauer der AU 2 Jahre, lt. Betriebsarzt kein Einsatz als Hausarbeiter mehr möglich Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf berufliche Reha Bewilligung von Leistungen in Form von Eingliederungszuschüssen Arbeitsplatzumsetzung zum Registrator, Finanzierung von PC-Kursen Dauerhafter Einsatz auf gesundheitlich geeignetem Arbeitsplatz, Senkung der AU-Zeiten, Abwendung einer Rentenzahlung 33

34 4. Fallbeispiel: weiblich,38 Jahre, Sachbearbeiterin Kundenservice Hirninfarkt mit Lähmungen und motorischen Einschränkungen der rechten Körperhälfte Dauer der AU 1 1/2 Jahre incl. med. Reha Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf berufliche Reha, Minderleistungszuschuss durch das Integrationsamt Bewilligung leidensgerechter Arbeitsplatz incl. Beförderungskostenzuschuss und stufenweise WE (3 Mon.) Dauerhafter Einsatz auf dem alten Arbeitsplatz, damit Erhalt des Arbeitsverhältnis erreicht und Abwendung einer Rentenzahlung. 34

35 Mit Rehabilitation wieder fit für den Job 35

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Rehabilitationsberatung der Deutschen Rentenversicherung Bund O

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Deutsche Rentenversicherung Bund 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick Grundlagen Einführung

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen Julia Krawitsch / Andreas Swillus Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern RA Niklas Benrath Justitiar Inhalt des Vortrags I. Wann

Mehr

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer

Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer 1 1.Konferenz Gesund zum Erfolg- Modernes Betriebliches Eingliederungsmanagement IHK Berlin 08.10.2014 Bianca Borchers,Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation 2 Warum das neue Beratungsangebot?

Mehr

Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen

Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84)

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84) Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84) Dr.Jürgen Pietsch Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM SGB IX 84 verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald Arbeitnehmer

Mehr

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Mai 2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

BEM. Das betriebliche. Eingliederungsmanagement. dadfadsafasdsf. Köln, den 03.11.2015

BEM. Das betriebliche. Eingliederungsmanagement. dadfadsafasdsf. Köln, den 03.11.2015 BEM Das betriebliche dadfadsafasdsf Eingliederungsmanagement Köln, den 03.11.2015 B E M - Ü b e r s i c h t B E M W a s i s t d a s? B E M R e c h t s g r u n d l a g e B E M Vo r a u s s e t z u n g e

Mehr

Die wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation. Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei

Die wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation. Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei Die wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren oder Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren,

Mehr

Arbeitsmarktintegration

Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013

Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013 Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013 1. Bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres. 2. Klärung der Möglichkeiten,

Mehr

Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Gesetzliche Grundlagen 15 SGB VI für Versicherte, die im Erwerbsleben stehen

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten

Mehr

Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen

Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen Bredstedter Workshop Störfall Arbeitsplatz 2014 AG 4 Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen mit Beispielen aus der Praxis Klaus Leuchter, Geschäftsführer Verein zur Förderung der Betrieblichen

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Prävention in der Arbeitsmedizin

Prävention in der Arbeitsmedizin Aufgaben des Betriebsarztes an der Goethe-Universität Frankfurt Prävention in der Arbeitsmedizin Dr. med. Martin Düvel Facharzt für Arbeitsmedizin - Sozialmedizin Betriebsarzt der Goethe-Universität Frankfurt

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Betriebsvereinbarung zum. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen

Betriebsvereinbarung zum. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen Geschäftsführung der... GmbH und der Mitarbeitervertretung/ Betriebsrat der... GmbH 1. Präambel

Mehr

Die stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung Die stufenweise Wiedereingliederung nach 28 SGB IX Firma Zeiss Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Sozialpolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Schritt für Schritt zurück in die

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Juni 2_2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement INHALT Kurz und bündig Grundlagen Jetzt starten Einführung Im Überblick Verfahrensablauf Schritt für Schritt Vorgehen im Einzelfall Nachgehakt Fragen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v.

Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. DGUV 2 Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Entwicklung Verhältnisprävention Verhaltensprävention

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern Betriebliches Eingliederungsmanagement was ist das eigentlich? Das betriebliche

Mehr

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind

Mehr

Betriebsvereinbarung. Beispiel: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX

Betriebsvereinbarung. Beispiel: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Beispiel: Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Präambel Gesundheitserhaltung, -vorsorge und Arbeitsschutz der Beschäftigten sind im Interesse der

Mehr

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt-

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -- - Integrationsvereinbarung - - Prävention - Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Mehr

Zukunft Job-Coaching

Zukunft Job-Coaching IFD Tagung Bad Boll 2010 Zukunft Job-Coaching Informationen zur Gegenwart und Zukunft von Job-Coaching sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Job-Coaches Reinhard Hötten Was ist Job-Coaching?

Mehr

Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Menschen mit psychischen Erkrankungen Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Menschen mit psychischen www.diakonie-augsburg.de Eingliederungshilfe von A-Z für Menschen mit seelischer Behinderung Fortbildung Kloster Irsee 14.09.10 Referentinnen:

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen 135 Abs. 2 SGB V Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der GKV nach den

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen

UMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen UMSETZUNGSHILFE Nr. 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen August 2011 BEM als Pflicht und Chance: 1. Ziele des BEM 2. Ihre 6 Schritte im BEM 2.1 Überprüfen

Mehr

2. Ergebnis- und Prozessqualität 2.1 Kernprozess: Berufl. Begleitung durch den IFD-B (Beratung / Betreuung)

2. Ergebnis- und Prozessqualität 2.1 Kernprozess: Berufl. Begleitung durch den IFD-B (Beratung / Betreuung) 2. Ergebnis- und Prozessqualität 2.1 Kernprozess: Berufl. Begleitung durch den IFD-B (Beratung / Betreuung) 2.1.3-2.10 Stufenweise Wiedereingliederung "Praktische Tipps zur stufenweise Wiedereingliederung

Mehr

Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen

Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Vortrag im Rahmen der Werkstatt Personalentwicklung am 25.11.2015 zum Thema Fehlzeiten in den Griff bekommen Rechtsanwältin

Mehr

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? 3-4 2 Ihr Arbeitgeber-Service

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement von der Integration Einzelner zum Eingliederungsmanagement - Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt Schönebeck, 24.09.2008 Übersicht Hintergrund Betrieblicher Wandel Rechtslage

Mehr

Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung

Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung Behinderung gemäß Behinderte Behinderte 1 1 Funktionseinschränkung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsfähigkeit erhalten Krankheitskosten senken Partner für eine starke berufliche Zukunft. www.faw-bgm.de

Mehr

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation

Mehr

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll

Mehr

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Fortbildung für die Sozialarbeiter/-innen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste Christiane Anders, Stand: September 2012 Bereich Grundsatz und ADV-Verbindungsstelle

Mehr

Jugend in Arbeit plus

Jugend in Arbeit plus Jugend in Arbeit plus - Eine starke Marke seit 1998 in NRW und der Region Köln Seit 1998 beteiligt sich die Industrie- und Handelskammer erfolgreich an der Umsetzung des NRW-Programms Jugend in Arbeit

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz was tun?

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz was tun? Schwierigkeiten am Arbeitsplatz was tun? UG (haftungsbeschränkt) Personal- und Unternehmensberatung Deutscher Verein der professionellen Gehörlosen- und Schwerhörigen-Selbsthilfe e.v. (DVGSS) Zu meiner

Mehr

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1 - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG I. Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle Vorname, Name, Amtsbezeichnung:

Mehr

Dezernat 7 Soziales, Integration. ! Faktor steigende Arbeitsbelastung durch. Landschaftsverband Rheinland 1,4 1,2 0,8 0,6 0,4 0,2

Dezernat 7 Soziales, Integration. ! Faktor steigende Arbeitsbelastung durch. Landschaftsverband Rheinland 1,4 1,2 0,8 0,6 0,4 0,2 Dezernat 7 Soziales, Integration BEM: Hintergründe und Rahmenbedingungen Leitfaden betriebliches Eingliederungsmanagement Gerhard Zorn Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt! Faktor Demographische

Mehr

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein

Mehr

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Zwischen der XXX, vertreten durch den Vorstand als Konzernleitung, und der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Mehr

FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG

FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG TRAINING FÜR EINE BERUFLICHE ZUKUNFT SRH BERUFLICHE REHABILITATION Zurück in das Berufsleben nach psychischer Erkrankung Menschen, die psychisch erkrankt waren,

Mehr

Konsequenzen der Anerkennung des GdB s - Nachteilsausgleich - Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis?

Konsequenzen der Anerkennung des GdB s - Nachteilsausgleich - Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis? Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis? Eigentlich sollte man nicht von Vorteilen sprechen. Dem schwerbehinderten Menschen werden lediglich Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter

Mehr

Ziele des Gründungszuschusses

Ziele des Gründungszuschusses Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen

Mehr

Fachtagung Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern

Fachtagung Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern Fachtagung Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern Projekt GESUND IM AUTOHAUS Netzwerk für das Kfz-Gewerbe Geschäftsführerin Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Bezirksverwaltung Hamburg Rothenbaumchaussee

Mehr

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh. BIHA Beratungsinitiative Hamburg Manfred Otto-Albrecht Projektleiter

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh. BIHA Beratungsinitiative Hamburg Manfred Otto-Albrecht Projektleiter Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh BIHA Beratungsinitiative Hamburg Manfred Otto-Albrecht Projektleiter Träger: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh Unterstützt von UV Nord Vereinigung

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung. Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Referent: Frank Hochrein

Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung. Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Referent: Frank Hochrein Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Interventionsstrukturen in Mittelfranken Dienstag, 20. November 2012 0 Referent: Frank Hochrein Service Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung Überblick

Mehr

Antrag auf Zustimmung zur

Antrag auf Zustimmung zur Name und Anschrift des Arbeitgebers Ansprechpartner beim Arbeitgeber Fax Betriebs-/Personalrat nicht vorhanden Anschrift Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden Anschrift bitte Betriebsnummer angeben:

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha-Beraters

Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha-Beraters Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha-Beraters Jahrestagung des Bundesverbandes Defibrillator (ICD) Deutschland e. V. 9. März 2014 Vortrag von Sebastian Bönisch Zu meiner Person Examinierter

Mehr

Beilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 4/2007. Integrationsvereinbarung des Bischöflichen Ordinariates Speyer

Beilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 4/2007. Integrationsvereinbarung des Bischöflichen Ordinariates Speyer Beilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 4/2007 Integrationsvereinbarung des Bischöflichen Ordinariates Speyer Gemäß 28 a MAVO in Verbindung mit 83 SGB IX schließen die Diözese Speyer, die Vertrauensperson

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in

Mehr

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt!

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe

Mehr

Arbeitsfähigkeitscoaching bei psychischen Fehlbelastungen 13. Juni 2014. FünEe Fachtagung Psychische Belastungen und Gesundheit im Beruf

Arbeitsfähigkeitscoaching bei psychischen Fehlbelastungen 13. Juni 2014. FünEe Fachtagung Psychische Belastungen und Gesundheit im Beruf Arbeitsfähigkeitscoaching bei psychischen Fehlbelastungen 13. Juni 2014 BG ETEM in Bad Münstereifel FünEe Fachtagung Psychische Belastungen und Gesundheit im Beruf, IAF Ins/tut für Arbeitsfähigkeit GmbH

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Entstehung Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

Heft 2. Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe

Heft 2. Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Leichte Sprache Heft 2 Regeln für die Schule, die Ausbildung und die Arbeit Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe Das Heft wurde von der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation geschrieben. Kurz

Mehr

Stationäre und ambulante Rehabilitation

Stationäre und ambulante Rehabilitation Stationäre und ambulante Rehabilitation Das pflegerische Fachpersonal verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit sämtlichen Krankheitsbildern. Liebe Interessentinnen, liebe Interessenten, Rehabilitation

Mehr

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Gliederung Wer gilt als behindert? Wie bekomme ich einen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 1. Rechtsgrundlage Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber gem. 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

Integrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Integrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Integrationsfachdienst Plauen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Fachaufsicht Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Der besondere Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz Das informiert: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 2 Der besondere Kündigungsschutz Überblick Anerkannte schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen sind

Mehr

Veranstaltung. Autor. Datum 30.11.2007. Ort. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern. Friedrich Kellersmann

Veranstaltung. Autor. Datum 30.11.2007. Ort. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern. Friedrich Kellersmann Veranstaltung Autor Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichern Friedrich Kellersmann Datum 30.11.2007 Ort Bremen Vorstellung des Referenten: Friedrich Kellersmann Alter: 57 Jahre seit 1977 bei den Stadtwerken

Mehr

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme

Mehr

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen? Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt 65 schrittweise

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen 5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-

Mehr

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011 Agentur für Arbeit Hamburg Juni 2011 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Fachforum 23.06.11 Pia Zimmermann, Beraterin für Menschen mit Behinderung 2 Inhalt Übergang in die InbQ Das Rehateam der

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr