Betriebliches Eingliederungsmanagement
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- Catharina Graf
- vor 8 Jahren
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1 1 IHK Netzwerk Personal 2013 Industrie- und Handelskammer Erfurt, Betriebliches Eingliederungsmanagement Deutsche Rentenversicherung Bund Rehabilitationsberatungsdienst Erfurt 1
2 Inhalt Grundlagen und Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement Voraussetzungen für eine Leistung durch die Rentenversicherung Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherung (medizinische und berufliche Rehabilitation) 2
3 Gesetzliche Grundlage der Prävention und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. 84 SGB IX Prävention gem. 84 Abs. 1 für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind und mit besonderen Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer 3
4 Was ist Aufgabe des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)? Gemeinsame Klärung der Ursachen von Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Klärung des Arbeitgebers wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann (Eingliederungsmanagement vor Entlassung) Regelhafte Einrichtung betrieblicher Hilfssysteme zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer 4
5 Was bringt oder nutzt das BEM? für Arbeitgeber Verringerung aktueller und künftiger AU-Zeiten Schnellere Rückkehr an den Arbeitsplatz Niedrigere Personalersatzkosten Erfahrungswissen und Qualitätsbewusstsein der langjährigen Belegschaft wird erhalten Verbesserung Betriebsklima, Steigerung Motivation Imagegewinn für das Unternehmen 5
6 Was bringt oder nutzt das BEM? : Wesentlicher Beitrag zur persönlichen Gesunderhaltung Vermeidung evtl. Chronifizierung Reduzierung psychischer Stressfaktoren Arbeitsplatzsicherung Wertschätzung der Fähigkeiten Zufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen 6
7 Was bringt oder nutzt das BEM? für die Sozialversicherungsträger: ger: stabile Beiträge und die Zahlung von Lohnersatzleistungen kann vermieden werden 7
8 Ist Prävention und BEM Voraussetzung für eine sozial gerechtfertigte oder krankheitsbedingte Kündigung? Nein, ein Präventionsverfahren oder ein BEM ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes und keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Aber: Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Ermessensentscheidung abwägen, ob mit einem BEM die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden. Im Kündigungsrecht gilt das Ultima-Ratio-Prinzip, d.h. der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft haben, die Kündigung zu vermeiden (den Nachweis muss der Arbeitgeber führen). 8
9 BEM und Datenschutz Ein wirksamer und sorgfältig gehandhabter Datenschutz ist Grundvoraussetzung für f das BEM Information des Betroffenen vorab über das Verfahren, die dazugehörige Datenverarbeitung und die Freiwilligkeit bzw. das Widerrufsrecht Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung Zweckbindung BEM-Daten Weitergabe an Mitglieder außerhalb des Integrationsteams nur mit Zustimmung des Betroffenen alle Beteiligten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz (Schweigepflicht) Trennung von BEM- und Personalakte Bei Widerruf der Zustimmung: Löschung der Daten Empfohlene Aufbewahrungsdauer drei Jahre nach Beendigung des BEM 9
10 BEM und Datenschutz Was muss bzw. darf der Arbeitgeber wissen, um seiner BEM-Verpflichtung nach 84 Abs. 2 SGB IX nachzukommen? Was muss der Beschäftigte von seinen Krankheits- und Behinderungsdaten im BEM-Verfahren offenbaren, damit ein erfolgreiches BEM durchgeführt werden kann? Medizinische Diagnosen sind nur Betriebsarzt bekannt (Beurteilung von Zeitpunkt und Eignung der Maßnahmen) Gesundheitsbedingte Einschränkungen nkungen (pos./neg ( pos./neg.. Leistungsbild) sind unverzichtbar für das BEM-Verfahren (Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen bzw. des Anforderungsprofils 10
11 Aufgabe des Betriebs- oder Personalarztes im BEM Arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung des Beschäftigten und des Arbeitgebers Vorschlag von Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen aus arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer, ergonomischer und arbeitshygienischer Sicht Stellungnahme zu Arbeitsplatzwechsel, Wiedereingliederungen und Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes Betriebsarzt = sachkundiger Moderator und Verwalter von Krankheits- und Behinderungsdaten im BEM-Prozess 11
12 Bilden eines Integrationsteams Aufgabe: Prozesssteuerung, Transparenz, Datenschutz bildet die zentrale Anlaufstelle, steuert Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle, beteiligt und unterrichtet die Betroffenen, organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen und regelt die Zuständigkeiten. 12
13 Mögliche Akteure des Integrationsteams Disability Manager oder Fallmanager Betriebs- und Personalrat Schwerbehindertenvertretung der Arbeitsmedizinische Dienst oder Betriebsarzt, die Arbeitssicherheitsfachkraft nach Bedarf externe Partner (z.b. Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung) 13
14 Wer vertritt den Arbeitgeber im Integrationsteam? Beauftragter des Arbeitgebers für f schwerbehinderte Menschen mit Verpflichtung zur Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und der Personalabteilung Abteilungsleiter, Personalreferent oder andere Person des Arbeitgebers: Beschränkung der Diskussion im Integrationsteam auf die Auswirkungen der Erkrankung, auf die Tätigkeit und mögliche betriebliche Ursachen. Keine Fragen zur Art der Erkrankung oder zur Gesundheitsprognose!! (mögliche Verwendung bei einer späteren Kündigung) 14
15 Mögliche Zugangswege zum BEM Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach 84 SGB IX sechs Wochen innerhalb eines Jahres oder wiederholte AU) Fürsorgepflichtf rsorgepflichtfälle lle Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Beschäftigte auf BEM aufmerksam machen und präventiv beraten bei Bedarf der Beschäftigten ftigten, unabhängig von den AU-Zeiten 15
16 Das BEM - Prozessanalyse Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen Erstkontakt mit dem Mitarbeiter aufnehmen? Informationsgespräch führen? Eingliederungsgespräch (evtl. Externe)? Maßnahmen durchführen (evtl. Externe)? Maßnahmen wirksam? Mitarbeiter lehnt BEM ab Kein BEM notwendig Keine Maßnahme möglich BEM beendet Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahme erfolgreich BEM beendet 16
17 Aufgaben und Ziele der Leistungen zur Teilhabe 9 Abs. 1 SGB VI i. V. m. 8 Abs. 2 SGB IX Beseitigung der gesundheitlichen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Leistungen zur Teilhabe vor Rente 17
18 Überblick Rehabilitationsleistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 15 SGB VI i. V. m SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 16 SGB VI i. V. m , 40 SGB IX Ergänzende Leistungen 28 SGB VI i. V. m SGB IX Sonstige Leistungen 31 SGB VI 18
19 Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe aus der Rentenversicherung Persönliche Voraussetzungen 10 SGB VI Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 11 SGB VI Rehabilitationsbedürftigkeit Positive Rehabilitationsprognose Rehabilitationsfähigkeit Keine Ausschlussgründe nach 12 SGB VI 19
20 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 15 SGB VI i. V. m. 26 u. 28 SGB IX Leistungsspektrum Stationäre und ambulante ärztliche Behandlung in speziellen Reha- Einrichtungen Hilfsmittel Arznei- und Verbandmittel Sprach- und Beschäftigungstherapie Belastungserprobung Arbeitstherapie Stufenweise Wiedereingliederung 20
21 Weitere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Maßnahmen in RPK-Einrichtungen Nachgehende Maßnahmen: Reha-Sport und Funktionstraining Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA) Stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz nach med. Reha Onkologische Rehabilitation Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankung Kinderrehabilitation 21
22 Keine medizinische Rehabilitation Mutter/Vater-Kind-Maßnahme Nein, aber Prüfung, ob zwei einzelne Leistungen möglich Krankenhausbehandlungen? Nein, nicht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder statt Krankenhausbehandlung ( 13 SGB VI) 22
23 Stufenweise Wiedereingliederung Leistungsbeschreibung: Schrittweise Heranführung arbeitsunfähiger Versicherter an ihre bisherige Tätigkeit Länger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus Dauert regelmäßig wenige Wochen, in Ausnahmefällen auch mehrere Monate Wird auch als Hamburger Modell bezeichnet 23
24 Stufenweise Wiedereingliederung Anforderungen aus Sicht der Rentenversicherung (I): Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung ( 28 SGB IX) Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden täglich) Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung ( 51 Abs. 5 SGB IX) Zustimmung der/des Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt Grundsätzlicher Anspruch auf Übergangsgeld ( 51 Abs. 5 SGB IX) 24
25 Haushaltshilfe/ Kinderbetreuungskosten 54 SGB IX Voraussetzungen Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen Vorhandensein eines Kindes Welche Leistungen werden erbracht? Kostenerstattung für eine Ersatzkraft im Haushalt Kostenerstattung für Unterbringung außerhalb des Haushaltes Mitnahme des Kindes 25
26 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33 SGB IX Qualifizierungsmaßnahmen: nahmen: Ausbildung Umschulung (betrieblich, überbetrieblich, Berufsförderungswerke) Fortbildung (z. B. Techniker, Betriebswirte, Pflegedienstleitung) Kürzere Anpassungslehrgänge (z. B. auf einen konkreten Arbeitsplatz bezogen) 26
27 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33, 34 SGB IX: Eingliederungsmaßnahmen: nahmen: Berufliche Reintegrationsmaßnahmen mit Betriebspraktika Betriebliche Trainingsmaßnahmen Einschaltung des IFD (Integrationsfachdienst) zur Arbeitsvermittlung oder Berufsbegleitung Unterstützung einer selbständigen Existenzgründung (Gründungszuschuss) Leistungen an Arbeitgeber (z. B. für Probebeschäftigungen und Eingliederungszuschüsse) 27
28 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Mögliche Leistungen 33 SGB IX: Sonstige Leistungen: Technische Ausstattung am Arbeitsplatz (z. B: orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Tisch) Hilfen zur Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen, Arbeitsassistenz, etc.) Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Eingangsverfahren bis zu 3 Monaten, Berufsbildungsbereich bis zu 2 Jahren) Kraftfahrzeughilfe ( 33 Abs. 8 SGB IX i. V. m. KfzHV) behinderungsbedingte Zusatzausstattung, Fahrerlaubnis, Beförderungskosten 28
29 1. Fallbeispiel: Ausgangssituation 29
30 (K)eine Lösung 30
31 Mögliche Lösung 31
32 2. Fallbeispiel: weiblich,40 Jahre, Sachbearbeiterin Kundenservice Mahnwesen depressive Störungen, Magenbeschwerden Dauer der AU 1 Jahr Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf med. Reha Bewilligung einer stationären psychosomatischen Rehabilitation stufenweise Wiedereingliederung (3 Mon.) mit begleitender ambulanter Psychotherapie Dauerhafter Einsatz auf dem alten Arbeitsplatz, zunächst mit reduzierter Arbeitszeit, damit Erhalt des Arbeitsverhältnis erreicht. 32
33 3. Fallbeispiel: männlich, 57 Jahre, Hausarbeiter Zwei Herzinfarkte, ein Schlaganfall, Bypass Dauer der AU 2 Jahre, lt. Betriebsarzt kein Einsatz als Hausarbeiter mehr möglich Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf berufliche Reha Bewilligung von Leistungen in Form von Eingliederungszuschüssen Arbeitsplatzumsetzung zum Registrator, Finanzierung von PC-Kursen Dauerhafter Einsatz auf gesundheitlich geeignetem Arbeitsplatz, Senkung der AU-Zeiten, Abwendung einer Rentenzahlung 33
34 4. Fallbeispiel: weiblich,38 Jahre, Sachbearbeiterin Kundenservice Hirninfarkt mit Lähmungen und motorischen Einschränkungen der rechten Körperhälfte Dauer der AU 1 1/2 Jahre incl. med. Reha Empfehlung Runder Tisch,, Antrag auf berufliche Reha, Minderleistungszuschuss durch das Integrationsamt Bewilligung leidensgerechter Arbeitsplatz incl. Beförderungskostenzuschuss und stufenweise WE (3 Mon.) Dauerhafter Einsatz auf dem alten Arbeitsplatz, damit Erhalt des Arbeitsverhältnis erreicht und Abwendung einer Rentenzahlung. 34
35 Mit Rehabilitation wieder fit für den Job 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Rehabilitationsberatung der Deutschen Rentenversicherung Bund O
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