10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag"

Transkript

1 10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Aktuelle Rechtsprechung zum WEG Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1

2 Rücksichtnahme bei Instandsetzung? Demographische Entwicklung Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird von Eigentümer E gebeten, durch Beschluss für die Trockenlegung seiner im Souterrain gelegenen Eigentumswohnung zu sorgen, da diese aufgrund massiver Feuchtigkeitsschäden infolge einer mangelhaften Abdichtung der Außenwände nicht mehr bewohnbar ist. Die übrigen Wohnungseigentümer mit einem Durchschnittsalter von 77 Jahren sind der Auffassung, dass sich diese Investition für sie nicht mehr lohnt. Da sollen sich unsere Erben drum kümmern, meinen sie und lehnen ab. 2

3 Keine Rücksichtnahme bei Instandsetzung! BGH, Urt. v V ZR 9/14, IMR 2015, 29 Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Sanierung des Gemeinschaftseigentums als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung gem. 21, Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 4 WEG auch gegen den Willen der übrigen Eigentümer erzwingen, sofern diese erforderlich ist und umgehend erfolgen muss. Unter diesen Voraussetzungen ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. 3

4 Persönliche Haftung auf Schadensersatz! BGH, Urt. v V ZR 9/14, IMR 2015, 29 Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die Vornahme einer notwendigen Instandsetzungsmaßnahme unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft untätig geblieben sind, oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben. 4

5 Störungsbeseitigungsansprüche Der gestörte Eigentümer I Wohnungseigentümer Q beantragt, gegen den Eigentümer E wegen der von diesem ohne Genehmigung angebrachten Markise am Balkon gerichtlich vorzugehen, um ihn zu zwingen, die Markise zu entfernen. Die Eigentümerversammlung beschließt mit Mehrheit, den Antrag abzulehnen. Q geht zu Gericht. 5

6 Störungsbeseitigungsansprüche BGH, Urt. v V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 AG Solingen, Urt. v a C 30/13, ZMR 2014, 580 Spielbauer/Then, WEG, 2. Auflage 2012, 21 Rn. 23 Der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es gestattet, Individualrechte, insbesondere sog. Störungsbeseitigungsansprüche zur Ausübung an sich zu ziehen. Hieraus folgt aber keine Pflicht, dies zu tun, denn der sich gestört fühlende Wohnungseigentümer kann aus eigenem Recht ( 1004 BGB) individuell tätig werden. 6

7 Störungsbeseitigungsansprüche Der gestörte Eigentümer II Wohnungseigentümer Q beantragt, gegen den Eigentümer E wegen der von diesem ohne Genehmigung angebrachten Markise am Balkon gerichtlich vorzugehen, um ihn zu zwingen, die Markise zu entfernen. Die Eigentümerversammlung beschließt mit Mehrheit, dem Antrag stattzugeben. Da dem Q aber alles zu lange dauert, erhebt er selbst Klage. 7

8 Störungsbeseitigungsansprüche BGH, Urt. v V ZR 5/14, IMR 2015, 3 Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund entsprechenden Beschlusses einen auch individuell geltend zu machenden Anspruch zur Ausübung an sich gezogen, entfällt bei den einzelnen Eigentümern die zur Anspruchsdurchsetzung notwendige Ausübungsbefugnis (prozessuale Aktiv-Legitimation). 8

9 Änderung der Gemeinschaftsordnung Streitfall Terrasse Der Einheit des Eigentümers E ist das Sondernutzungsrecht an der vor seiner Wohnung im Erdgeschoss gelegenen Terrassenfläche zugeordnet. Die Terrassenkonstruktion ist altersbedingt für 7.000,00 EUR zu erneuern. 9

10 Änderung der Gemeinschaftsordnung LG München I, Urt. v S 26400/11, ZMR 2013, 477 KG, Beschl. v , 24 W 362/08, ZMR 2009, 573 Enthält die Gemeinschaftsordnung keine besonderen Regelungen, so stellt eine Terrasse als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingendes Gemeinschaftseigentum dar, das auf Kosten sämtlicher Eigentümer instand zu setzen ist. 10

11 Änderung der Gemeinschaftsordnung Listige Eigentümer Die Gemeinschaftsordnung enthält eine sog. Öffnungsklausel: Die Vereinbarungen dieser Gemeinschaftsordnung können durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit aller Stimmrechte geändert werden. Die Wohnungseigentümer beschließen mit der erforderlichen Mehrheit, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Sondernutzungsrechten unterliegenden Flächen oder Bauteile vom jeweils sondernutzungsberechtigten Eigentümer zu tragen sind. 11

12 Änderung der Gemeinschaftsordnung BGH, Urt. v V ZR 315/13, IMR 2015, 26 Die durch eine sog. Öffnungsklausel eingeräumte Beschlusskompetenz gestattet es nicht, einzelnen Wohnungseigentümern neue Leistungspflichten aufzuerlegen, da zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehörende Rechte nicht betroffen werden dürfen, es sei denn, der nachteilig betroffene Wohnungseigentümer stimmt zu. Zum unantastbaren Kernbereich des Wohnungseigentums gehört auch das Belastungsverbot. 12

13 Vertretung der WEG durch den Verwalter Kündigung Wegen permanenter Schlechtleistung beschließt die Eigentümerversammlung, der Hausreinigungsfirma H fristgerecht zum zu kündigen, was der Verwalter V umsetzen soll. V verschickt umgehend das Kündigungsschreiben an H, welche drei Tage später die Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurückweist und darauf besteht, dass der Reinigungsvertrag sich wegen Versäumung der Kündigungsfrist zum Ablauf des um ein weiteres Jahr verlängert habe. 13

14 Vertretung der WEG durch den Verwalter 174 BGB Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. 14

15 Vertretung der WEG durch den Verwalter BGH, Urt. v III ZR 443/13, ZMR 2104, 566 Mangels Vorlage einer Originalvollmacht war die Fa. H befugt, die Kündigungserklärung des V gem. 174 S. 1 BGB umgehend zurückzuweisen. Denn im Falle eines Beschlusses über die Bevollmächtigung des Verwalters zur Vornahme eines einseitigen empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfts (Kündigung) gem. 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG handelt es sich nicht um einen Fall der gesetzlichen, sondern der rechtsgeschäftlichen Vertretung. 15

16 Vertretung der WEG durch den Verwalter 27 Abs. 6 WEG Der Verwalter kann von den Wohnungseigentümern die Ausstellung einer Vollmachts- und Ermächtigungsurkunde verlangen, aus der der Umfang seiner Vertretungsmacht ersichtlich ist. 16

17 Vertretung der WEG durch den Verwalter 27 Abs. 6 WEG Der Verwalter kann von den Wohnungseigentümern die Ausstellung einer Vollmachts- und Ermächtigungsurkunde verlangen, aus der der Umfang seiner Vertretungsmacht ersichtlich ist. Nachteil: Grundsätzlich ist die Vollmachtsurkunde dann von sämtlichen Wohnungseigentümer auszustellen, d.h. von sämtlichen Wohnungseigentümern zu unterzeichnen. Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl. 2013, 27 Rn

18 Vertretung der WEG durch den Verwalter 27 Abs. 3 S. 3 WEG Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, so vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen. 18

19 Vertretung der WEG durch den Verwalter 27 Abs. 3 S. 3 WEG Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, so vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen. Nachteil: Werden durch Beschluss einer oder mehrere Wohnungseigentümer ermächtigt, die Vollmachtsurkunde für die WEG zu unterzeichnen, muss der Vollmachtsurkunde das Beschlussprotokoll beigefügt werden. Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl. 2013, 27 Rn

20 Vertretung der WEG durch den Verwalter 26 Abs. 4 WEG Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss, genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der Unterschriften der in 24 Abs. 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind. 20

21 Vertretung der WEG durch den Verwalter 26 Abs. 4 WEG Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss, genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der Unterschriften der in 24 Abs. 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind. Nachteil: Die Bestimmung dient dem Nachweis der Verwaltereigenschaft, wenn Erklärungen in grundbuchlicher Form (insbesondere Veräußerungszustimmung) abzugeben sind. In den betreffenden schon vorliegenden beglaubigten Protokollen wird aber nur die Verwalterstellung nachgewiesen, nicht die Bevollmächtigung zum konkreten Rechtsgeschäft. 21

22 Vertretung der WEG durch den Verwalter Wie sieht nun eine richtige Vollmacht aus? Zunächst sollten Verwalter darauf achten, dass ihnen die Verwaltervollmacht in einer hinreichenden Anzahl von Originalausfertigungen erteilt wird. Dabei ergibt sich die Legitimation zur Abgabe der konkreten Erklärung oftmals nicht eindeutig aus dem Text der Vollmacht, zumal regelmäßig ein Einzelfallbeschluss gefasst wird. Demnach wäre der Text der Vollmacht entsprechend weit zu fassen (allgemeine Befugnis zum Abschluss, zur Änderung und Kündigung von Verträgen namens der Wohnungseigentümergemeinschaft). 22

23 Vertretung der WEG durch den Verwalter Wie sieht nun eine richtige Vollmacht aus? Als Ausweg kann daran gedacht werden, im Beschluss über die Kündigung selbst die ausdrückliche Bevollmächtigung des Verwalters zum Ausspruch der Kündigung festzuhalten sowie diejenigen Personen, die gem. 24 Abs. 6 WEG das Protokoll unterzeichnen, zu bevollmächtigen, die darin enthaltene Vollmacht für die WEG zu erteilen. Dieses Protokoll wäre zumindest in einer weiteren Original-Vollmacht öffentlich (notariell) zu beglaubigen, damit die Identität der Vollmachtsgeber auch nachgewiesen ist. 23

24 Sünden der Vergangenheit Katastrophenstimmung Die WEG beschließt die Jahresabrechnung 2013 sowie den Wirtschaftsplan Hiergegen klagt Eigentümer Q und gewinnt. Alsbald verlangt Q von der WEG die Rückzahlung der ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen. Etliche Eigentümer schließen sich an. 24

25 Sünden der Vergangenheit LG Düsseldorf, Urt. v S 77/12, NZM 2014, 399 Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers sind auch dann ausgeschlossen, wenn Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung für ungültig erklärt werden. Denn über die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dem einzelnen Eigentümer aufgrund geleisteter Zahlungen Erstattungen zustehen, entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss über die Jahresabrechnung. 25

26 Prozesskostenverteilung Prozesskosten im Wirtschaftsplan? Die Eigentümerversammlung beschließt den Wirtschaftsplan Dieser enthält eine Position RA-Kosten/Rechtsstreit i.h.v ,00 EUR, die nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt wird. Eigentümer Q, der wie üblich die Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten will, ist hiermit nicht einverstanden. Er macht geltend, dass die Kosten der Beschlussanfechtungsklage keine Verwaltungskosten seien. 26

27 Prozesskostenverteilung BGH, Urt. v V ZR 26/14, IMR 2015, 27 Bei den Prozesskosten der beklagten übrigen Wohnungseigentümer handelt es sich nicht um Verwaltungskosten der Gemeinschaft. Da der Verwalter aber gem. 27 Abs. 2 Nr. 2 u. 4 WEG die Verteidigung gegen die Beschlussanfechtung über einen Rechtsanwalt durchzuführen hat, sind die Prozesskosten aus Gemeinschaftsmitteln zu bezahlen. Im Rahmen der Jahresabrechnung sind die angefallenen Prozesskosten aber nur von den beklagten Eigentümern (mit Ausnahme des Klägers) zu tragen. 27

28 Prozesskostenverteilung BGH, Urt. v V ZR 26/14, IMR 2015, 27 Sind Beschlussanfechtungsklagen zu erwarten, so kann eine entsprechende Kostenposition in den Wirtschaftsplan eingestellt werden, die auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden kann. Der Anfechtende wird hierdurch nicht dauerhaft belastet, da in der Jahresabrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten, sofern solche anfallen, ausschließlich auf die Beklagten umzulegen sind. 28

29 Prozesskostenverteilung Prozess gewinnen Gegenanwalt zahlen? Die WEG beschließt für die Durchführung baulicher Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum die Erhebung einer Sonderumlage. Als Eigentümer Q nicht zahlt, verklagt ihn die WEG 2009 auf Entrichtung der Sonderumlage und verliert, durch Urteil im Jahre In der Jahresabrechnung für 2009 wird Q mit den Kosten des gegen ihn geführten Rechtsstreits anteilig nach MEA belastet. 29

30 Prozesskostenverteilung BGH, Urt. v V ZR 168/13, ZMR 2014, 808 Die Kosten eines vom Verband der Wohnungseigentümer (gegen einen Wohnungseigentümer) geführten Rechtsstreits stellen Verwaltungskosten i.s.d. 16 Abs. 2 WEG dar, die nach dem vereinbarten oder gesetzlichen allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel auf sämtliche Eigentümer zu verteilen sind. 30

31 Prozesskostenverteilung BGH, Urt. v V ZR 168/13, ZMR 2014, 808 Dies gilt auch und gerade für die Aufbringung und Abrechnung solcher Prozesskosten, die der WEG dadurch entstehen, dass diese einen ihrer Miteigentümer verklagt. Bezahlte Prozesskosten durch den Verband der Wohnungseigentümer sind Verwaltungskosten i.s.d. 16 Abs. 2 WEG, an denen sich auch der beklagte Eigentümer, der schließlich Mitglied der WEG ist, zu beteiligen hat. 31

32 Prozesskosten der WEG Abrechnung von Prozesskosten bei Streitigkeiten i.s.d. 43 WEG Ist der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer Streitpartei? NEIN (Anfechtungsprozess) JA (Hausgeldklage) Endgültige Kostenverteilung unter Ausschluss des Gegners Ausnahme: Mehrvergütung des Anwalts - 16 Abs. 8 Vorfinanzierung und Verteilung unter Einschluss des Gegners Streitig: Erstattungsanspruch des obsiegenden Eigentümers 32

33 Vertrauen Sie einfach dem Juristen! 33

Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015

Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015 Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015 Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentum Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rücksichtnahme bei Instandsetzung?

Mehr

ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht

ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht Die Rolle des Verwalters im Prozess der WEG Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Verwalter und Anfechtungsprozess

Mehr

ista Hausverwalter - Tage 2015

ista Hausverwalter - Tage 2015 ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht Herzlich Willkommen! Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016

Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016 Strobel Immobilienverwaltungs GmbH Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016 Ist der Zitterbeschluss tot? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Zitterbeschlüsse

Mehr

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung 42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Prof. Dr. Florian Jacoby Agenda I. Aktuelle Entwicklungen 1. BGH v. 13.7.2012 V ZR 94/11: Verzögerte Umsetzung eines

Mehr

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt?

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt? 19. Pantaenius-Immobilientagung Die : Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Agenda I. Grundlagen II. III. IV. Was gehört wem? Wer setzt instand? Wer zahlt? Folie 2 1.

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den 15.10.2016 Wir drehen an der Kostenschraube Kreative Kostenbeschlüsse und ihre Tücken Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum. Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint?

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum. Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint? Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Verwaltertage 2017 Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung II

Verwaltertage 2017 Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung II Verwaltertage 2017 Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung II Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Kohle Negativ-Beschlüsse Eigentümer E verlangt von der

Mehr

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen Grundsatz: Es gilt der Kostenverteilungsschlüssel der GO Ausnahmen: 16 Abs. 3

Mehr

Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum

Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Beiratsseminar 2009 Parabolantenne, Kabel & Co. Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee

Mehr

9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag

9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag 9. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Aktuelle Rechtsprechung zum WEG Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Eigentümerversammlung Der ahnungslose Verwalter 1 Als

Mehr

Deutscher Immobilien Kongress 2011

Deutscher Immobilien Kongress 2011 Deutscher Immobilien Kongress 2011 Welche Pflichten hat ein Sondernutzungsberechtigter zu erfüllen? Prof. Dr. Florian Jacoby Berlin, Fallbeispiele 1. A hat ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche,

Mehr

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel? 5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige schlüssel? Prof. Dr. Florian Jacoby 18. November 2014 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten

Mehr

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen Beispielbild Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Agenda I. Was sind bauliche Veränderungen? II. Was ist dazu im Gesetz geregelt? III.Kostenverteilung

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den 15.10.2016 Ist der Zitterbeschluss tot? Was kann man beschließen was nicht? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates Immobilienrecht Maria-Theresia-Str.

Mehr

Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab

Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab Präsentation Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab 01.01.2017 Handlungspflichten des Verwalters Da dem Verwalter durch 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sorge für die

Mehr

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen Umsetzung des BGH-Urteils vom 16.11.2012, V ZR 9/12 Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer 1 Der Anlass Der Fall Balkone sind im Bereich des gemeinschaftlichen

Mehr

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen der und A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr. 22 5O996 K ö l n vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Evelyn Pauly-Rummel wird folgender Vertrag

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Prof. Dr. Florian Jacoby Prinzipielle Unterschiede Mietrecht - Vertragsprinzip Einstimmigkeit

Mehr

Vollmachtsausübung in der Versammlung. Referat von Oliver Elzer

Vollmachtsausübung in der Versammlung. Referat von Oliver Elzer Vollmachtsausübung in der Versammlung Referat von Oliver Elzer Vorab Stellen Sie jederzeit die Fragen, die Ihnen wichtig sind. Die nächsten Minuten gelten Ihnen. 1 Vertretung in der Versammlung der Eigentümer

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum

Mehr

Mehrfachparker. - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung -

Mehrfachparker. - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung - 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen 24.10. bis 26.10.2012 Mehrfachparker - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung - RA Dr. Andreas Ott Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

Kostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Kostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Kostenverteilung in der WEG RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Übersicht 16 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern

Mehr

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen?

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? RAin Cathrin Fuhrländer, Köln Trugenberger Hausverwaltung, 07.11.2015 09.11.2015 Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer, Köln

Mehr

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v.

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. Forschungsstelle für Immobilienrecht Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. zum WEG: Beschlusskompetenzen, Heizkörper und Sondereigentumslisten Prof. Dr. Florian Jacoby Beschlusskompetenz

Mehr

Robeck Hausverwaltung Rolf Beckmann

Robeck Hausverwaltung Rolf Beckmann Rolf Beckmann Verwaltervertrag Alle Dienstleistungen aus einer Hand Fair und professionell! Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Mustergasse 3 a in 28200 Bremen nachstehend Eigentümergemeinschaft

Mehr

Kurswechsel beim BGH: Nicht die WEG, sondern der Verwalter schuldet die Beschlussdurchführung!

Kurswechsel beim BGH: Nicht die WEG, sondern der Verwalter schuldet die Beschlussdurchführung! 25. Pantaenius-Immobilientagung am 22. November 2018 in Hamburg Kurswechsel beim BGH: Nicht die WEG, sondern der Verwalter schuldet die Beschlussdurchführung! RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 Überblick

Mehr

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 7. Verwalterforum Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Ein Eigentümer hat natürlich - ohne Genehmigung im Bereich seines Balkons eine Markise angebracht. Nun

Mehr

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 27 WEG: Aufgaben

Mehr

Richtige Auswahl der Hausverwaltung Neue Checkliste gibt Sicherheit

Richtige Auswahl der Hausverwaltung Neue Checkliste gibt Sicherheit Richtige Auswahl der Hausverwaltung Neue Checkliste gibt Sicherheit 2. März 2011 Wenn Sie eine Immobilie zu Vermietungszwecken besitzen, ist die Auswahl der optimalen Hausverwaltung von zentraler Bedeutung

Mehr

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln 8. Verwalterforum 18.05.2011 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Mehr

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden?

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Berlin 15. September 2016 Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar 1 Ausgangssituation Regelungswunsch der Wohnungseigentümer zu einer bestimmten

Mehr

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? 1 Überblick 49 Abs. 2 WEG: Dem Verwalter können Prozesskosten auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch

Mehr

Im Namen des Volke s

Im Namen des Volke s Abschrift EINGE GANGE N 1Z Okt,201 1 12, Geschäftsnummer: 70 C 78/12.WEG In dem Rechtsstrei t WANDERER und PA RTNE R T Amtsgericht Spanda u Im Namen des Volke s Urtei l verkündet am : 02.10.201 2 Eberhärdt,

Mehr

Ruhendes Stimmrecht. Worauf hat der Verwalter zu achten?

Ruhendes Stimmrecht. Worauf hat der Verwalter zu achten? Ruhendes Stimmrecht Worauf hat der Verwalter zu achten? Eingangsfall Wohnungseigentümer W nimmt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Rechtsstreit auf Zahlung von 30.067,52 EUR in Anspruch.

Mehr

Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten"

Register des Ratgebers Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abgeschlossenheitsbescheinigung 122 Abrechnungsunterlagen siehe Verwaltungsunterlagen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 33/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der V. Zivilsenat des

Mehr

Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats

Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats Rechte und Pflichten des WEG-Verwaltungsbeirats 2. Freiburger Forum für f Wohnungseigentümergemeinschaften 12.10.2013 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für

Mehr

Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg

Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg Die Bedeutung des neuen 16 Abs. 8 WEG und die Zwickmühle des Verwalters bei der Streitwertvereinbarung Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottschalg Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.d. JHL Rechtsanwälte

Mehr

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken Inhalt: Rechtsfähigkeit der WEG Neuregelung der Beschlusskompetenz Verlängerung der Ladungsfrist Beschluss-Sammlung Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006

Mehr

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 15

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 15 Vorwort.... 15 1 Grundbegriffe des Wohnungseigentums... 17 1.1 Warum Wohnungseigentum?... 17 1.2 Wohnungs- und Teileigentum... 17 1.3 Gemeinschaftseigentum... 18 1.4 Sondereigentum... 19 1.5 Welche Auswirkung

Mehr

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? von Richter Dr. Oliver Elzer Stand: 20. 1. 2007 20.1. 2007 Dr. Oliver Elzer Münsteraner

Mehr

Verwaltervertrag (Verwaltung nach WEG)

Verwaltervertrag (Verwaltung nach WEG) Verwaltervertrag (Verwaltung nach WEG) Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft im nachfolgenden Gemeinschaft genannt und Firma Speitel Immobilien, vertreten durch Frau Pamela Speitel, Kübelestraße

Mehr

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer W.I.R. WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte PartG mbb Tel.: 030 405994-0 Fax: 030 405994-16

Mehr

Zwischen. und. nachstehend "Verwalter" genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Bestellung und Abberufung des Verwalters

Zwischen. und. nachstehend Verwalter genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Bestellung und Abberufung des Verwalters Verwaltervertrag für Gemeinschaftseigentum Zwischen der Gemeinsc haft d er Eig entüme r des Hauses in der Musterst r. 1 i n 1000 Muste rs tadt und der KUBON Im mobili en Gmb H, Sta u 144 in 26122 Olden

Mehr

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Haus & Grund Haus und Grund GmbH Haus & Grund Haus und Grund GmbH des Haus-, Wohnungsund Grundeigentümervereins Mülheim-Ruhr e.v. Verwaltervertrag für Wohnungseigentum Zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses/der Häuser

Mehr

WEG-Recht im Überblick

WEG-Recht im Überblick Nr. 15-54 Termine: 22. Januar 2018 oder 10. Dezember 2018 Dauer: 1 Tag -Recht im Überblick Sie erhalten kaufmännisches und rechtliches Grundlagenwissen über das Wohnungseigentumsrecht und erfahren unter

Mehr

Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen

Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen Prof. Dr. Florian Jacoby Erfurt, 21. März 2019 Ordnungsmäßige Sanierung Wenn ein Gebäudeteil im gemeinschaftlichen

Mehr

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

1 Die wichtigsten Grundsätze zur 1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Verletzt der Verwalter seine Pflichten und trifft ihn hierfür ein Verschulden, so muss er für die daraus resultierenden Folgen einstehen, d. h. er haftet.

Mehr

Dachverband Deutscher Immobilienverwalter 25. Deutscher Verwaltertag Berlin, September Fachforum

Dachverband Deutscher Immobilienverwalter 25. Deutscher Verwaltertag Berlin, September Fachforum Fachforum Was ist beim Rechtserwerb durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten? Rechtlicher Ausgangspunkt 10 Abs. 1 WEG: Inhaber der Rechte und Pflichten nach den Vorschriften dieses Gesetzes,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende

Mehr

Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach

Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach Irrgarten Sonder- und Gemeinschaftseigentum So verlieren Sie nicht die Orientierung! Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 -ÜBERSICHT- 1 Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft 2 Erweiterte Beschlusskompetenzen zur Änderung von Vereinbarungen bzw. gesetzlichen Regelungen

Mehr

Beschlussfähigkeit der Versammlung

Beschlussfähigkeit der Versammlung Beschlussfähigkeit der Versammlung Dr. Georg Jennißen Rechtsanwalt Lehrbeauftragter Uni Münster ESWiD 2015 1 25 Abs. 3 WEG Die Versammlung ist nur beschlussfähig, hig, wenn die erschienenen stimmberechtigten

Mehr

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Folie 1 Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Stuttgart, 17. September 2015 Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung

Mehr

Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vortrag von Oliver Elzer

Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vortrag von Oliver Elzer Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vortrag von Oliver Elzer 1 Grundlagen (Begriffe und Sortierungen) Eigentums formen in einer

Mehr

VERWALTERVERTRAG UND VERWALTERVOLLMACHT I. VERWALTERVERTRAG. - Wohnungseigentümer -

VERWALTERVERTRAG UND VERWALTERVOLLMACHT I. VERWALTERVERTRAG. - Wohnungseigentümer - VERWALTERVERTRAG UND VERWALTERVOLLMACHT I. VERWALTERVERTRAG Zwischen den Wohnungseigentümern der Eigentumswohnungen..................... - Wohnungseigentümer - und der GEMIBAU Mittelbadische Baugenossenschaft

Mehr

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt:

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt: Verband der Immobilienverwalter Bayern ev - 05 Aktuelle Rechtssprechung- WEG-Urteile 12/2016-03/2017 Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J Schwarz zur Verfügung gestellt: Stand 04/2017 Eigentümerversammlung:

Mehr

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator Rauchwarnmelder BGH Urt. 08.02.2013 V ZR 238/11 Leitsätze (nicht amtlich): 1. Die Wohnungseigentümer können

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 107/07 URTEIL Verkündet am: 20. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja in dem

Mehr

10 HINWEISE FÜR EINE RECHTSSICHERE BESCHLUSSFASSUNG

10 HINWEISE FÜR EINE RECHTSSICHERE BESCHLUSSFASSUNG 10 HINWEISE FÜR EINE RECHTSSICHERE BESCHLUSSFASSUNG 1 DAS A & O: DIE BEGRIFFE SICHERE KENNTNIS DER BEGRIFFE UND IHRER BEDEUTUNG! Vor allem der Verwalter muss sich der Begriffe, ihrer Bedeutung und Eindeutigkeit

Mehr

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler?

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Prof. Dr. Florian Jacoby Köln, 14. November 2015 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten von Baumaßnahmen

Mehr

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum 42. Fachgespräch des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis vom 26. bis 28. Oktober 2016 in

Mehr

Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken -

Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken - Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken - Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme, Villingen-Schwenningen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Miet-

Mehr

Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung (Vertreterklauseln)

Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung (Vertreterklauseln) Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung (Vertreterklauseln) 1. Grundsätze der Teilnahme an der Eigentümerversammlung 1.1 Unverzichtbares Teilnahmerecht Es gehört zu den unverzichtbaren Rechten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. WEG 5 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. WEG 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. WEG 5 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. WEG 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 9/12 URTEIL Verkündet am: 16. November 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Verbandsdarlehen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Verbandsdarlehen Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Verbandsdarlehen RA Dr. Michael Casser Vorsitzender des Verbands der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter (VNWI e.v.) Tagung Düsseldorf 29.08.16 Kann eine

Mehr

Einführung in die rechtliche Stellung einer WEG-Verwaltung

Einführung in die rechtliche Stellung einer WEG-Verwaltung 1 Eickhoff Scheidacker Anwälte in Cooperation Einführung in die rechtliche Stellung einer WEG-Verwaltung Referat anläßlich der Eigentümerversammlung der WEG Büxensteinallee 17a am 15. September 2006 Tobias

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust Minol-Brunata Fachtagung für die Wohnungswirtschaft Freiburg/Rust 16.11.2017 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Dr. Markus Klimsch 1 Schimmel

Mehr

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v. Die Informationspflichten des Verwalters Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v. In einem Urteil vom 11.02.2011

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 104/15 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. April 2016 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 13

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 13 Einführung... 13 1 Vorbereitung der Eigentümerversammlung... 15 1.1 Einberufung der Eigentümerversammlung... 17 1.1.1 Wer beruft die Versammlung ein?... 17 1.1.2 Wer muss eingeladen werden?... 21 1.1.3

Mehr

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Die großen Irrtümer des WEG Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Selbst ist die Frau/der Mann In einer Eigentümerversammlung wird diskutiert,

Mehr

DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: letzte Aktualisierung: 8. September 2015

DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: letzte Aktualisierung: 8. September 2015 DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 140152 letzte Aktualisierung: 8. September 2015 WEG 10, 14, 15, 22 Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche;

Mehr

Quer durch die WEG-Novelle

Quer durch die WEG-Novelle Quer durch die WEG-Novelle am Beispiel einer Photovoltaikanlage Prof. Dr. Florian Jacoby (Bielefeld) Essen 2007 Prof. Dr. Florian Jacoby Folie 1 Ausgangsbeispiel In einer Wohnungseigentumsanlage wird überlegt,

Mehr

Rechtsstreitkosten als "Verwaltungskosten" - Beweissicherung gegen einen Wohnungeignetümer-Bauträger

Rechtsstreitkosten als Verwaltungskosten - Beweissicherung gegen einen Wohnungeignetümer-Bauträger LG München I, Urteil v. 13.05.2013 1 S 10826/12 Titel: Rechtsstreitkosten als "Verwaltungskosten" - Beweissicherung gegen einen Wohnungeignetümer-Bauträger Normenketten: WEG 16 II 16 Abs. 2 WEG WEG 16

Mehr

WEG-Verwalterforum Hannover

WEG-Verwalterforum Hannover WEG-Verwalterforum Hannover 15. März 2016 Rechnungswesen in der WEG-Verwaltung WEG - Jahresabrechnung 1. Darstellung der Gesetzessystematik 2. Bestandteile der Jahresabrechnung 3. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Mehr

ista Verwaltertage 2018

ista Verwaltertage 2018 ista Verwaltertage 2018 Woher nehmen und nicht stehlen? Rückgriff auf die Rücklage und Sonderumlage Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Krall, Kalkum

Mehr

Verwalter werden und auch bleiben! Fragen der Bestellung und Abberufung

Verwalter werden und auch bleiben! Fragen der Bestellung und Abberufung Verwalter werden und auch bleiben! Fragen der Bestellung und Abberufung RA Dr. Georg Jennißen, Köln Lehrbeauftragter Universität Münster PANTAENIUS 2018 1 Bestellung des 1. Verwalters durch den Bauträger

Mehr

Die Entlastung des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Die Entlastung des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln Die Entlastung des Verwalters Bedeutung und Risiken Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln 8. Verwalterforum 18.05.2011 Anspruch des Verwalters auf Entlastung fehlende gesetzliche Regelung Anspruch auf Entlastung

Mehr

Auszug aus dem Wohnungseigentumsgesetz (2. und 3. Abschnitt)

Auszug aus dem Wohnungseigentumsgesetz (2. und 3. Abschnitt) Auszug aus dem Wohnungseigentumsgesetz (2. und 3. Abschnitt) Seite 1 2. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums... 1 10 Allgemeine Grundsätze... 1 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft... 1 12 Veräußerungsbeschränkung...

Mehr

Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG. Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG. Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG Referent: Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Kontoeröffnung durch den Verwalter Vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit der WE-Gem. waren Treuhandkonten verbreitet,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/11 Verkündet am: 20. Januar 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Wahrnehmung öffentlicher Abgabenpflichten

Wahrnehmung öffentlicher Abgabenpflichten ESWiD 39. Fachgespräch Fischen im Allgäu Wahrnehmung öffentlicher Abgabenpflichten Prof. Dr. Matthias Becker Fachhochschule für Rechtspflege NRW Bad Münstereifel Grundlagen Prof. Dr. Matthias Becker 2

Mehr

Der Verwaltervertrag als Grundlage professionellen Handelns? Steffen Haase. Vizepräsident des DDIV

Der Verwaltervertrag als Grundlage professionellen Handelns? Steffen Haase. Vizepräsident des DDIV Der Verwaltervertrag als Grundlage professionellen Handelns? Vizepräsident des DDIV DER VERWALTER Welche Interessen hat ein Verwalter beim Abschluss eines Verwaltervertrages? 1. Rechtssicherheit 2. Gut

Mehr

Hausverwaltervertrag

Hausverwaltervertrag Hausverwaltervertrag ( WEG - Verwaltung ) Die Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft: und der Verwalter: - nachstehend Wohnungseigentümer genannt Firma cobau Hausverwaltung GmbH u. Co. KG

Mehr

24. Deutscher Verwaltertag

24. Deutscher Verwaltertag 24. Deutscher Verwaltertag Die werdende Eigentümergemeinschaft - Was muss der Verwalter beachten? Prof. Dr. Florian Jacoby Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 163/17 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. Mai 2018 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 Abgrenzung Gemeinschafts-Sondereigentum Fenster, Versorgungsleitungen, Heizkörper, wem gehört was, wer bezahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Mannheim, I. Grundsätze

Mehr

Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung

Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 5zr2_10 letzte Aktualisierung: 26.7.2011 BGH, 10.6.2011 - V ZR 2/10 WEG 10 Abs. 2 S. 2 Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

Mehr

Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online

Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online Für Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer Bearbeitet von Von: Melanie Sterns-Kolbeck, und Georg Hopfensperger 3. Auflage 2018.

Mehr

Anforderung an die Hausverwaltung

Anforderung an die Hausverwaltung Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich

Mehr