Vergabeunterlagen. zur Öffentlichen Ausschreibung. eines individuellen Eingangschecks für Neukunden. nach

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1 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Der Oberbürgermeister Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung eines individuellen Eingangschecks für Neukunden nach 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. 45 Absatz 1, Satz 1 Nr.1 und 2 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 und 2 SGB III ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen mittels eines Eingangscheck für Neukunden. Vergabenummer: 34348/FB56/ Hinweis: Die Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung umfassen neben der Bekanntmachung die folgenden Unterlagen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat dieser unverzüglich das JobCenter Essen schriftlich darauf hinzuweisen /FB56/ Seite 1

2 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Teil A Bewerbungs- und Angebotsbedingungen A.1 Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen A.2 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer A.3 Darlegung der Bietereignung A.4 Ethikklausel A.5 Aufteilung der Leistung A.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes A.7 Bieterfragen und Hinweise zum Vergabeverfahren A.8 Prüfung und Wertung der Angebote A.9 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss A.10 Schutzrechte A.11 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen A.12 Vergabeprüfstelle und Nachprüfung Teil B Leistungsbeschreibung der Maßnahme B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) B.1.2 Teilnehmer B.1.3 Zeitlicher Umfang B.1.4 Personal B.1.5 Räumlichkeiten und Ausstattung B.1.6 Durchführung der Maßnahme B.1.7 Rahmenvertrag/Einzelabruf B.1.8 Vergütung/Angebotspreis B.1.9 Umsatzsteuerregelung B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards B.3 Wertungsbereiche und -kriterien Teil C Vertragsbedingungen Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung D.0 Angebotsvorblatt D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen D.2 Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft D.3 Erklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit D.3.1 Nachweis zur Fachkunde und Referenzen D.3.2 Nachweis der Räumlichkeiten/Außengelände D.3.3 Erklärung zum Bezirk D.4 Ethikklausel R.0 Räumlichkeiten/Außengelände R.1 Räumlichkeiten T.1 Verpflichtungserklärung (TVgG- NRW) Teil E Los- und Preisblatt 34348/FB56/ Seite 2

3 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Vorbemerkung: Das JobCenter Essen hat eine Maßnahme nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 und 2 SGB III zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen mittels eines Eingangscheck für Neukunden zu vergeben. Das JobCenter Essen ist für die ausgeschriebene Leistung sowohl ausschreibende Stelle als auch Auftraggeber. Die hier vorliegenden Vergabeunterlagen erläutern die zu vergebenden Leistungen textlich und sollen den Bieter in die Lage versetzen, sein Angebot so zweifelsfrei wie möglich zu kalkulieren und zu formulieren. Für die Angebotsausarbeitung und Kalkulation der angebotenen Leistungen stehen dem Bieter unter anderem die Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten in Teil A die formalen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen. In Kapitel B.1 sind die allgemeinen Regelungen zur Leistungserbringung und in Kapitel B.2 und B.3 die speziellen Regelungen zur Leistungserbringung aufgeführt. Der Teil C enthält den Vertrag. Teil D beinhaltet die Angebotsvordrucke teilweise als Anlagen. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, sind fehlende Seiten unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Gliederung der einzureichenden Angebote ist zusammenfassend in Teil A dargestellt. Sofern vom Bieter ein Angebot abgegeben wird, sind von den Vergabeunterlagen lediglich die ausgefüllten separaten Angebotsvordrucke dem Angebot beizufügen. Die weiteren Unterlagen verbleiben beim Bieter. Die den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist untersagt. Die kompletten Angebotsunterlagen sind in Papierform in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie des Originals) gelocht und geheftet und ordnungsgemäß verschlossen vom Bieter einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Fax) ist nicht zugelassen. Die eingereichten Angebote verbleiben bei der ausschreibenden Stelle. Bei etwaigen, von der ausschreibenden Stelle festgestellten Abweichungen zwischen Original und Kopie gilt das Original der Angebotsunterlagen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, ist mit Bedarfsträger die Grundsicherungsstelle JobCenter Essen im Sinne der 6 ff SGB II gemeint. Der Bedarfsträger ergibt sich auch aus dem Los- und Preisblatt. sind mit Bieter sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung Bietergemeinschaft" verzichtet. ist mit Auftraggeber im Sinne der Vertragsausführung der Bedarfsträger gemeint; ist mit Auftragnehmer derjenige Bieter gemeint, der den Zuschlag auf sein Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens und des jeweiligen Loses erhalten hat. ist mit Maßnahme die Durchführung einer Maßnahme entsprechend der laufenden Nummer im Los- und Preisblatt gemeint /FB56/ Seite 3

4 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Teil A Bewerbungs- und Angebotsbedingungen Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe Die Ausschreibung wird als öffentliche Ausschreibung gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) durchgeführt. Mit der Unterschrift unter dem Angebot (siehe A.6) bestätigt der Bieter, dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren und die im Teil C enthaltenen Vertragsbedingungen anerkannt werden. Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. A.1 Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen Die Angebote gehen an eine von der Vergabestelle unabhängige Angebotsstelle. Gleiches gilt für etwaige Änderungen, Berichtigungen und Rücknahmen von Angeboten A.1.1 Adressierung Die Angebote müssen in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag, adressiert an die mit der Aufschrift Stadt Essen JobCenter Poststelle Zimmer 002 Ruhrallee Essen Nicht öffnen! Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung eines individuellen Eingangschecks für Neukunden nach 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. 45 Absatz 1, Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III Vergabe-Nr /FB56/ Los Nr.: 1 versandt bzw. abgegeben werden. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe A.1.3) bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Das gekennzeichnete Angebot kann auch in neutraler Umverpackung eingereicht werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Angebotsstelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt deutsches Recht. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Nebenangebote sind unzulässig /FB56/ Seite 4

5 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Mit Angebotsabgabe ist der Bieter an sein Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückzieht. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind bei der Angebotsstelle in entsprechend gekennzeichnetem und verschlossenem Briefumschlag einzureichen. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der Angebotsstelle. A 1.2 Ansprechpartner Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich (auch per ) an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich von der ausschreibenden Stelle erteilt. Diese werden in Form eines Fragen-/Antworten Kataloges auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig über den Stand des Fragen-/Antworten Kataloges zu informieren. Im Interesse der Bieter müssen auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Unterrichtskonzepterstellung zu berücksichtigen. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ansprechpartner: Vergabestelle ist die Stadt Essen JobCenter Planung und Vergabe Ruhrallee Essen planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de A.1.3 Fristen Ende Angebotsfrist: Ende der Zuschlags- und Bindefrist: Maßnahmebeginn: Bei der Öffnung der Angebote sind nach 14 Abs. 2 S. 2 VOL/A keine Bieter zugelassen. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden (Bindefrist) /FB56/ Seite 5

6 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen A.2 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck D.2). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Bildung bzw. Änderung (z.b.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig. Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter für unterschiedliche Lose an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Es kann aber unzulässig sein, innerhalb des Loses als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten kann als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten sein, die gemäß 16 Abs. 3 Buchst. f der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los führt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu dem Los beteiligt. Darüber hinaus ist die Einschaltung von Subunternehmern zulässig. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Ausführung der Leistung/von Leistungsteilen der Fähigkeiten/Ressourcen eines Subunternehmers/von Subunternehmern bedienen will, sind im Vordruck D.2 diese Subunternehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. Der Vordruck D.2 ist unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Nachträgliche Änderungen der in den o.g. Vordrucken abgegebenen Erklärungen sind bis zur Zuschlagserteilung nicht mehr zulässig. A.3 Darlegung der Bietereignung Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.2, D.3, D.3.1 und D.3.2 D.4 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen (TVgG - NRW) mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen. Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Für die Vordrucke R.0 und R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Weiterhin sind vom Bieter: ein Handelsregisterauszug max. 3 Monate alt und die Kalkulation der Maßnahmekosten vorzulegen. Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebene oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits durchgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach 16 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 SGB III /FB56/ Seite 6

7 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann. Zuverlässig sowie gesetzestreu ist ein Bieter, von dem eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung sowie die Einhaltung der für die Art der Geschäfte geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erwarten ist. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Subunternehmer vorliegen. Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Für die Bieter, der alle sonstigen Eignungsanforderungen erfüllt haben und deren Angebote zugelassen sind, werden zur abschließenden Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit die vorhandenen regionalen Qualitätserkenntnisse des Auftraggebers aus der bisherigen vertraglichen Zusammenarbeit durch das Regionale Einkaufszentrum bis zum und ab durch das JobCenter Essen berücksichtigt. Für den lt. Vordruck D.3.3 maßgeblichen Bereich der Grundsicherungsstelle werden die vom Regionalen Einkaufszentrum oder dem JobCenter Essen dem Bieter schriftlich angezeigten Pflichtverletzungen und erklärten Kündigungen bei den Maßnahmen berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie finanzielle Folgen für ihn hatten (wie z.b. bei Vertragsstrafen, Schadensersatz, Minderungen). Es erfolgt eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen. Berücksichtigt werden die vorhandenen Erkenntnisse über diejenigen Pflichtverletzungen, die im Zeitraum vom bis zur qualitätsbezogenen Zuverlässigkeitsprüfung eingetreten sind. Ob ein Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit nach den berücksichtigten Qualitätserkenntnissen besitzt, wird aufgrund der Umstände des Einzelfalls in einer umfassenden Gesamtbetrachtung beurteilt. Sofern in der Gesamtbetrachtung der Qualitätserkenntnisse von der Zuverlässigkeit des Bieters ausgegangen wird, erhält er insoweit keine gesonderte Mitteilung des Auftraggebers mehr. Andernfalls wird der Bieter vor der Entscheidung über seine Nichtberücksichtigung bei der Auftragsvergabe angehört. Unter Angabe der geprüften Qualitätserkenntnisse und Referenzwerte erhält er die Gelegenheit, innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Gründe aus seiner Sicht einer negativen Zuverlässigkeitsprognose entgegenstehen und welche konkreten Vorkehrungen er zwischenzeitlich getroffen hat, damit sich die schlechten Erfahrungen bei der anstehenden Auftragsvergabe nicht wiederholen. Sofern ihm dies zur Überzeugung des Auftraggebers nicht gelingt, wird der Bieter mangels Zuverlässigkeit nicht berücksichtigt, sein Angebot ist also auszuschließen. Kalkulation Der Auftraggeber hat die Kalkulation zur Maßnahme mit dem Angebot einzureichen. In der Kalkulation sind insbesondere folgende Positionen detailliert darzustellen: Personalkosten Verwaltungskosten 34348/FB56/ Seite 7

8 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Raumkosten (inkl. technische Ausstattung/ggf. Werkstätten) Sachkosten Ggf. erforderliche Aufwendungen für die Maßnahmenteilnehmer Ggf. Kosten der Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber Versicherungen ggf. Umsatzsteuer Mit den Angaben in der Kalkulation muss der Angebotspreis rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Kalkulation dient unter anderem zur Überprüfung, ob der Angebotspreis im offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht ( 16 Abs. 6 VOL/A). Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten weitere Ergänzungen nachzufordern. Sofern das Angebot einer Bietergemeinschaft als das wirtschaftlichste ausgewählt wurde, ist die qualitätsbezogene Zuverlässigkeitsprüfung nach Maßgabe der vorgenannten Prüfschritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzunehmen. Vor der Entscheidung über die Nichtberücksichtigung des Angebotes einer Bietergemeinschaft wegen der Unzuverlässigkeit eines ihrer Mitglieder, wird das Mitglied angehört, für das die negativen Qualitätserkenntnisse festgestellt wurden. Der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft wird zeitgleich schriftlich darüber informiert. Die fehlende Fachkunde oder die fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes. Die fehlende Zuverlässigkeit /Gesetzestreue des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. A.4 Ethikklausel Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen A.5 Aufteilung der Leistung Die Leistung wird gesamt vergeben. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Teil E der Vergabeunterlagen. Es kann nur für die vollständige Leistung ein Angebot abgegeben werden. A.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich diese Verdingungsunterlagen. Die vorgegebenen Vordrucke sind zu verwenden und stehen als Anlage zur Verfügung. Eine Nichtverwendung oder Änderung führt zum Ausschluss. Folgende Unterlagen sind je Los mit Angebotsabgabe einzureichen: 34348/FB56/ Seite 8

9 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 1. D.0 Angebotsvorblatt mit Unterschrift und Stempel 2. D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen 3. D.2 Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft 4. D.3 Erklärungen zur Bietereignung 5. D.3.1 Nachweis der Fachkunde/Referenzen 6. D.3.2 Räumlichkeiten/Außengelände 7. D.3.3 Erklärung zum Bezirk 8. D.4 Erklärung zur Ethikklausel 9. R.0 Räumlichkeiten/Außengelände 10. R.1 Räumlichkeiten 11. T.1 Verpflichtungserklärung (TVgG NRW) 12. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) 13. Kostenkalkulation 14. E.1 Los- und Preisblatt 15. Konzept Die Personalbögen F1 und F1.1 sind erst nach Zuschlagserteilung einzureichen und werden auf Anforderung übersandt. Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot ist in kopierfähiger Form, in doppelter Ausführung (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen, Trennblätter etc.) gelocht und geheftet entsprechend der o.a. Reihenfolge einzureichen. Alle eingereichten Seiten des Angebotes müssen den Namen des Bieters, die Vergabenummer sowie die Losnummer enthalten. Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen (auf dem Los- und Preisblatt E.1 und den Vordrucken D.0, D.2, D.3 D.4. und T.1) unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen sein. Unvollständige Angebote sowie Angebote auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Bieters werden ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die Vordrucke D.3 D.4 und T.1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zur Fachkunde/Referenzen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.1 zusammenzufassen. Die Angaben zu Räumlichkeiten/Außengelände sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.2 zusammenzufassen. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot dem JobCenter Essen in angemessenem Umfang kostenfrei zu erläutern. Das Konzept ist entsprechend der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien innerhalb der Wertungsbereiche zu gliedern. Sofern dieses nicht nach der vorgegebenen Gliederung erstellt worden ist, wird es ausgeschlossen. Der Umfang des Gesamtkonzepts ohne die in der Vergabeunterlage geforderten Anlagen - soll insgesamt 40Seiten (Schriftgrad mind. 10 pts) nicht übersteigen. Eine Überschreitung führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. A.7 Bieterfragen und Hinweise zum Vergabeverfahren Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Verdingungsunterlagen erschließt, können diese Fragen schriftlich an das im jeweiligen Los- und Preisblatt genannte JobCenter zur Beantwortung gestellt werden /FB56/ Seite 9

10 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eine Übersendung der Fragen per ist ebenfalls zulässig. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Im Interesse der Bieter müssen auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Konzepterstellung zu berücksichtigen. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Auskünfte werden von der Vergabestelle in Form eines Fragen/Antwortkataloges auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig über den Stand des Fragen- /Antwortkataloges zu informieren. Außerdem werden im Fragen-/Antwortkatalog Änderungen, Ergänzungen sowie Hinweise der Vergabestelle zum Vergabeverfahren bekannt gegeben. Der Fragen und Antwortkatalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. A.8 Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktzahlverfahren mit max. 100 Punkten. Die Bewertung erfolgt nach Inhalt und Preis getrennt, wobei max. 70 Punkte für Inhalt und max. 30 Punkte für den Preis vergeben werden. Den Zuschlag erhält der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit der höchsten Punktzahl, sofern kein Ausschluss nach A.1. erfolgt. Für jedes Vergabeverfahren wird eine Bewertungsmatrix erstellt und mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht. A. 8.1 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier aufeinander aufbauenden Wertungsphasen A. 8.2 Wertungsphase 1: Formale und inhaltliche Prüfung der Angebote In dieser Wertungsphase werden die wegen formeller oder inhaltlicher Mängel auszuschließenden Angebote ermittelt. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Angaben und Erklärungen vollständig enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen^ 16 Abs. 2 VOL/A). Die ausschreibende Stelle behält sich im Einzelfall vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern, soweit dies ohne Schädigung des Wettbewerbes möglich ist. Ein Ausschluss von der Wertung erfolgt, wenn durch die vorgelegten Angaben und Erklärungen nicht sichergestellt ist, dass die Leistung vertragsgemäß erfüllt wird. Die weiteren, sich aus den anwendbaren Rechtsvorschriften ergebenden Ausschlussgründe sind ebenfalls anzuwenden. A. 8.3 Wertungsphase 2: Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend dem 16 Abs. 5 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit sind gegebenenfalls auch Unterauftragnehmer und konzernverbundene Unternehmen zu berücksichtigen /FB56/ Seite 10

11 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Fachkunde Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über aktuelle und umfassende, der durchzuführenden Maßnahme entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Die Fachkunde ist auf Grundlage der im Angebotsteil I vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht) nachzuweisen. Leistungsfähigkeit Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist entsprechend den Nachweisen im Angebotsteil I zu prüfen. Zuverlässigkeit Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet. Die Zuverlässigkeit wird insbesondere anhand der Weiteren Nachweise" sowie aufgrund der Eigenerklärungen im Angebotsteil I geprüft. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere Erkenntnisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (Eintragungen in Korruptionsregister, Strafverfahren o. Ä.). Ob die entsprechende Zuverlässigkeit des Bieters vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Vorlage der geforderten Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit stellt die Mindestbedingung zum Nachweis der Eignung dar. Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, während die Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier: Weitere Nachweise zur Eignung") von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen sind. A. 8.4 Wertungsphase 3: Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise In dieser Wertungsphase werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf die Angemessenheit ihrer Angebotspreise hin überprüft. Ausgeschlossen werden Angebote mit einem unangemessenen hohen und niedrigen Preis. Angebote, die nicht kostendeckend kalkuliert sind, können nicht zwangsläufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, wird mit dem betreffenden Bieter gegebenenfalls ein Aufklärungsgespräch geführt. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschreibung auch der Marktpreis. A. 8.5 Wertungsphase 4: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der in der jeweiligen losspezifischen Leistungsbeschreibung (vgl. Teil B.2) aufgeführten Zuschlagskriterien unter den Angeboten, die in den vorangegangenen Wertungsphasen nicht ausgeschlossen wurden /FB56/ Seite 11

12 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Bewertung des Konzeptinhalts Die Bewertung des Konzeptinhalts wird anhand der in der Bewertungsmatrix (gesonderte Anlage) aufgeführten Kriterien vorgenommen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen. 3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind, oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Bewertungsmatrix besteht aus Wertungskriterien, die jeweils gewichtet sind. Die Gewichtung der Wertungskriterien erfolgt nach einem Punktzahlverfahren. Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche untereinander wieder. Es werden ganze Zahlen zwischen 1 und 5 Punkte vergeben, wobei 1 Punkt für weniger gewichtete Kriterien vergeben und 5 Punkte besonders stark gewichtete Kriterien. Ein Konzept ist von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn in mind. einem Wertungskriterium nur eine Bewertung von 0 erreicht wird. Ein Konzept ist ebenfalls von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn die Punktzahl für den Konzeptinhalt kleiner oder gleich 40 ist. Die max. erreichbare Punktzahl pro Wertungskriterium beträgt 3. Diese wird mit der Gewichtungspunktzahl multipliziert. Aus den sich ergebenden Produkten (Wertungspunktzahl) wird eine Summe gebildet. Die Summe wird mit einem Faktor (Inhaltsgesamt-Gewichtungsfaktor) multipliziert, so dass sich bei Erreichen der max. Punktzahl in allen Wertungsbereichen 70 Punkte ergeben. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf jeweils zwei Dezimalstellen. Wertungspunktzahl: Erreichte Punktzahl pro Wertungskriterium x Gewichtung 70 Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor: Max. erreichbare Punktzahl (3) x Gewichtung Punktzahl Konzeptinhalt: Summe aller Wertungspunktzahlen x Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor 34348/FB56/ Seite 12

13 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Beispiel: Wertungskriterium Erreichte Punktzahl (0-3) Gewichtung (1-5) Wertungspunktzahl A. Auftragsorientierte Zusammenarbeit B. Teilnehmerorientierung C. Maßnahmedurchführung Summe Wertungspunktzahlen 20 Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor 2,33 Punktzahl Konzeptinhalt 46,60 (von max. 70) Bewertung des Preises Soweit ein Angebot nicht bereits wegen des Konzeptinhalts ausgeschlossen ist, erfolgt die Bewertung des Preises. Dabei sind Angebote ausgeschlossen, die den durchschnittlichen Preis aller zulässigen Angebote um mind. 50 % überschreiten. Das günstigste Angebot erhält 30 Punkte für den Preis. Alle anderen Angebote erhalten eine Punktzahl Preis nach der Formel: Punktzahl Preis: Preis des günstigsten Angebot Max. erreichbare Punktzahl (30) x Preis des gewerteten Angebot Beispiel: Das günstigste Angebot A kostet ,--. Dieses Angebot erhält die Gesamtpunktzahl 30. Das nächstgünstige Angebot B kostet ,--.Dieses erhält für den Preis die Punktzahl nach der Formel: 30*(10.000,-- /20.000,--) = 15 Punkte. Das nächstgünstige Angebot C kostet ,--. Dieses erhält für den Preis die Punktzahl nach der Formel: 30*(10.000,-- /25.000,--) = 12 Punkte. Es erfolgt jeweils eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Gesamtwertung Die Punktzahlen für Konzeptinhalt und Preis werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl /FB56/ Seite 13

14 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen A. 9 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit der Zuschlagsfrist. Der Bieter ist daher bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird bis zum Ablauf der Frist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. A. 9.1 Information der Bieter Der Auftraggeber wird gem. 101 a Abs. 1 GWB die Bieter, sowohl per Fax, als auch schriftlich über den Zuschlag informieren. Das Informationsschreiben enthält den Namen des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebotes der betroffenen Bieter. A. 10 Schutzrechte Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. A. 11 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebots unterlagen Nach 111 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme auszugehen. A. 12 Vergabeprüfstelle und Nachprüfungen Ein Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff. des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich zu stellen und zu richten an die: Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf 34348/FB56/ Seite 14

15 Seite 15 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Teil B Leistungsbeschreibung B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen Die in den Teilen B.1 und B.2 genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept sind hierzu nicht erforderlich. Die benötigten Vordrucke zur Umsetzung der Maßnahme sind vom Auftragnehmer erst nach Zuschlagserteilung anzufordern. Sie werden auf Anforderung an den Bieter übersandt. (Qualifikation Personal F.1 Einzelnachweis, etc. ) Soweit der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung eine andere gegebenenfalls elektronische Lösung entwickelt und kostenlos zur Verfügung stellt, ist diese durch den Auftragnehmer auch anzuwenden. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter hierzu vorab und unwiderruflich seine Zustimmung. Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, im Rahmen des individuellen Schlussgesprächs im E-Check den Teilnehmer über die Maßnahme Perspektivcenter des JobCenter Essen informieren. Der Kunde soll es als Chance einer zeitnahen Aufbaumaßnahme wahrnehmen, um den individuellen Entwicklungsprozess kontinuierlich und zeitnah zu fördern. Entsprechende Vorschläge zur Teilnahme an einzelnen Bausteinen des Perspektivcenters sollen sich bei Bedarf in dem Bericht an das Neufallkoordinationsteam des JobCenter Essen wiederfinden. Der Auftragnehmer muss sich damit einverstanden erklären, dass der von ihm erstellte Bericht durch das Neufallkoordinationsteam an die entsprechenden Mitarbeiter des Perspektivcenters weitergeleitet werden darf. B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Gegenstand der Maßnahme nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 und 2 SGB III ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen mittels eines Eingangscheck für Neukunden. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Dabei sind ein flexibler Eintritt und eine auf die individuellen Belange der Teilnehmer abgestimmte Leistung sicher zu stellen. Ziel ist es, dem Bedarfsträger nach erfolgter Erstberatung schon zu Beginn der Hilfebedürftigkeit umfassende Informationen über Neukunden und den unter B.1.2 definierten Teilnehmern die notwendigen Hinweise zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sollen die Eigenbemühungen der Teilnehmer gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden. Neukunden die sich innerhalb des E-Checks als integrationsnah darstellen, sollen über ein anschließendes Kurzmodul /Sonderbaustein mit gesondertem Integrationscoaching und unter Einbeziehung der ABC-Messung herausgefiltert und direkt an den JobService Essen zur direkten Vermittlung weitergeleitet werden. Die ABC Messung erfolgt über eine WEB basierte Datenbank in der über einen Zugangscode jeder Kunde einzeln die Fragebögen ausfüllt. Die Berichte werden aus der Datenbank generiert. Die Datenbank wird vom JobCenter Essen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme beinhaltet folgende Bausteine: Einführung Profiling im Assessement Center (AC) 34348/FB56/ Seite 15

16 Seite 16 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Bewerbungscoaching im Assessment Center (AC) aktive IT-gestützte Bewerbungsbemühungen und Eigenrecherche des Teilnehmers sowie Module Erhebung berufsrelavanter Daten Bewerbungstraining Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen Aktivierung Sondermodul Integrationscoaching mit ABC Messung im Anschluss an die vorherigen Module für integrationsnahe Kunden B.1.2 Teilnehmer Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach erfolgter Erstberatung durch den Bedarfsträger, die einen Antrag auf ALG II gestellt haben, aber noch keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Eine eventuelle Spezifizierung der Teilnehmer enthält das Los- und Preisblatt. B.1.3 Zeitlicher Umfang Die Teilnehmer können sowohl in Voll- als auch in Teilzeit der Maßnahme zugewiesen werden. Die individuelle Teilnahmedauer legt der Bedarfsträger je nach Förderungsbedarf fest. Sie beträgt eine Woche in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend zwei Wochen) und darf nicht über das im Los- und Preisblatt festgelegte Maßnahmeende hinausgehen. Für die TN des Integrationscoaching mit ABC Messung ergeben sich zusätzliche Maßnahmetage/Stunden die aus den Modulen und aus dem Los- und Preisblatt ersichtlich sind. Bei der Teilnahme an der Maßnahme sind die individuellen zeitlichen Einschränkungen der Teilnehmer auf Teilzeit zu berücksichtigen. Die Teilnahme an der Maßnahme ist entsprechend auszurichten. Die tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer darf neun Zeitstunden inkl. angemessener Pausenzeiten nicht überschreiten. Der für Vollzeit zugewiesene Teilnehmer hat die Teilnahme/tägliche Inanspruchnahme in der Stundenzahl zu erfüllen, die bei einer sogenannten Vollzeit-Beschäftigung üblich sind.. Der tägliche Beginn und das Ende der Module werden vom Auftragnehmer vorgeschlagen (entsprechend den Vorgaben in B.2.2) und vor Maßnahmebeginn einvernehmlich zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger festgelegt. Bei gesetzlichen Feiertagen sind die dadurch entfallenen Module grundsätzlich auf die zur Verfügung stehenden Maßnahmetage zu verteilen. Sofern eine Verteilung nicht möglich ist, ist in Absprache mit dem Bedarfsträger eine Lösung herbeizuführen (z.b. entsprechende Verlängerung der individuellen Verweildauer). Besonderheiten sind im Vertrag geregelt /FB56/ Seite 16

17 Seite 17 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen B.1.4 Personal B Allgemeine Regelungen Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.b. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern Jugendliche befinden können, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals hat mit dem Vordruck F.1 und F.1.a Einzelnachweis und Gesamtnachweis nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme für andere als von dem Bedarfsträger zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Für andere als vom Bedarfsträger zugewiesene Teilnehmer entstehende Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das tatsächlich in der Maßnahme eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. B Besondere Regelungen Zum Einsatz kommen Lehrkräfte, Diplom-Psychologen und Volljuristen. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (z.b. Teilnehmerverwaltung, Fahrkostenerstattung) vorzuhalten. Die Lehrkräfte müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt /FB56/ Seite 17

18 Seite 18 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Pädagogisch geeignet ist, wer über die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädagogische Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und über Berufserfahrung vorzugsweise in der Eingangsdiagnostik verfügt. Als Mindeststandard wird beim Diplom-Psychologen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Eignungsdiagnostik vorliegen. Das Einsatzfeld der Diplom- Psychologen erstreckt sich insbesondere auf das Profiling und auf das Bewerbungscoaching (siehe jeweils B.2 Bausteine der Maßnahme) sowie auf notwendige Einzelgespräche und Einzelberatungen. Als Mindeststandard wird beim Volljuristen ein abgeschlossenes 2. Staatsexamen in Jura und eine Spezialisierung auf Arbeits- und Sozialrecht vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Lehrkraft in der Erwachsenenbildung vorliegen. Das Einsatzfeld der Volljuristen erstreckt sich insbesondere auf die Durchführung des Schulungsmoduls 3, und entsprechende Einzelberatungen (siehe Teil B.2 Bausteine der Maßnahme). Es ist überwiegend Personal einzusetzen, das diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt. Grundlage dieser Betrachtung ist der Einsatz in der Maßnahme in Unterrichtsstunden. Der jeweilige Personalschlüssel für die Lehrkräfte, Diplom Psychologen und Volljuristen ist dem Losund Preisblatt zu entnehmen. Dabei entspricht der Wert 1 einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden. Die Verteilung des Personals auf die im Los- und Preisblatt festgelegten Öffnungszeiten erfolgt durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung des teilnehmerbezogenen Betreuungsaufwandes. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal, über den für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügen. Zeiten einer Berufsausbildung gelten nicht als Berufserfahrung. Die Durchführung des Integrationscoaching mit ABC erfolgt durch ausgebildete Psychologen mit umfangreicher Erfahrung in der Anwendung verschiedener Gesprächstechniken sowie in der Krisenintervention. Die hier eingesetzten Psychologen müssen bis zum Maßnahmebeginn die Zertifizierung zur Durchführung der ABC Messung der Fa. L D nachweisen. Mindestens eine Lehrkraft und ein Diplom Psychologe müssen eine Personenlizenz für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN besitzen (Beobachter für die Eignungsfeststeller im Rahmen des AC). Mindestens ein Diplom Psychologe sollte über die Auftragnehmerlizenz gemäß DIN verfügen. B.1.5 Räumlichkeiten und Ausstattung B Allgemeine Regelungen Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten /FB56/ Seite 18

19 Seite 19 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Lage und Zugang Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Maßnahme müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Räumlichkeiten/Außengelände Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht (Buchstabe a auf dem Vordruck D.3.2), ist der Vordruck R.0 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber einzureichen. Bei Überschreiten der 5-Tages-Frist finden die 8 und 9 der Vertragsbedingungen Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten vier Wochen vor Maßnahmebeginn zu besichtigen, sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Bei Prüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich mit den Vorducken R.0 und R.1 anzuzeigen. Sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich vor die Räumlichkeiten abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit. Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen: Arbeitsstättenverordnung (2004) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien Bildschirmarbeitsverordnung (2006) Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) Brandschutzbestimmungen Jeweilige Landesbauordnung PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der PC mindestens mit Windows XP und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.b. MS-Office, OpenOffice.org) ausgestattet ist, mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevoraussetzungen erfüllt und der Bildschirm eine Mindestgröße von 17 Zoll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zoll) hat. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.b. USB-Stick, CD), das ihm zur Verfügung zu stellen ist. Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops zulässig. Vorhalten der Räumlichkeiten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit 34348/FB56/ Seite 19

20 Seite 20 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke zu nutzen, eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. B Besondere Regelungen Für die Durchführung der Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten während der gesamten Öffnungszeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Hierzu gehören vier Unterrichtsräume, sechs Besprechungsräume, Sozialräume sowie geeignete Räumlichkeiten für aktive IT-gestützte Bewerbungsbemühungen und Eigenrecherche. In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Telefax und einen Fotokopierer vorzuhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen. Darüber hinaus ist den Teilnehmern in einem störungsfreien Raum Gelegenheit zu geben, kostenfrei telefonisch Kontakt zu Arbeitgebern aufzunehmen. Es sind geeignete Medien zur Unterstützung der anzuwendenden Methodik vorzuhalten und einzusetzen. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Maßnahme haben und die individuellen Belange der zugewiesenen Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Sie verfügen über eine zeitgemäße Ausstattung (insbesondere Beamer oder Overheadprojektor, Flipchart oder Wandtafel). Die Platzkapazitäten in den Unterrichtsräumen müssen denen im Los- und Preisblatt entsprechen. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der EDV sind 20 vernetzte PC- Arbeitsplätze mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind unabhängig von den Unterrichtsräumen in einem gesonderten Bereich für aktive ITgestützte Bewerbungsbemühungen und Eigenrecherche im Umfang von 20 % der Teilnehmerplatzzahl laut Los- und Preisblatt vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsmöglichkeiten müssen innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers im Umfang von mindestens zwei Stunden täglich möglich sein. Der Auftragnehmer hat für die aktive IT-gestützte Bewerbungsbemühungen und Eigenrecherche eine fachliche Betreuung sicher zu stellen. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Mindestens einzusetzen sind: einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar oder Nachschlagewerk tagesaktuelle regionale und überregionale Printmedien zur Auswertung von Stellenangeboten Skripte zum Verbleib beim Teilnehmer (in den Modulen) Neben der unter B geforderten technischen Ausstattung müssen die PC-Arbeitsplätze folgenden Anforderungen entsprechen: Mindestanforderungen Rechner: Pentium III (oder vergleichbar) mit mindestens 512 MB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (mindestens Internetexplorer oder Firefox) Mindestanforderungen Bildschirm 17 Zoll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zoll); Mindestauflösung 1024*768 erforderlich Mindestens ein Farblaser-Drucker Mindestens ein Bereichsdrucker je Unterrichtsraum Foto-Scanner; DVD-Brenner 34348/FB56/ Seite 20

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