Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten
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- Irma Wolf
- vor 7 Jahren
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1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten Im Rahmen der Vortragsveranstaltung des VDSI e.v. am
2 Rechtliche Neuigkeiten I. Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes 2
3 Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes vom (Artikel 8 des Gesetzes vom , BGBl. I 2013, Nr.63, S. 3836) 1. psychische Gesundheit ( 4 und 5) 2. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ( 6) 3. Verantwortliche Personen ( 13) Ziele und Kernaussagen des Arbeitsschutzgesetzes bleiben unverändert: 3
4 Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen Oberstes Ziel: PRÄVENTION oder S(chm)and im Getriebe verhindern rebalu, pixelio.de 4
5 1. Psychische Gesundheit 4 Allgemeine Grundsätze: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die physische sowie die psychische Gesundheit möglichst vermieden wird. 5
6 1. Psychische Gesundheit 5 Gefährdungsbeurteilung: Absatz 3: in die Aufzählung wurde mit aufgenommen: 6. psychische Gesundheit bei der Arbeit psychische Belastungsfaktoren treten in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund. die klassischen Belastungsfaktoren sind weiter aktuell. 6
7 Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen Wichtig: Es geht darum die betrieblichen Verhältnisse zu betrachten und zu optimieren. Es geht um Verhältnisprävention Die Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung allgemein gelten auch hier sind anwendbar. 7
8 Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen Leitfragen: Was stresst Ihre Beschäftigten? Was läuft gut im Betrieb? Was muss im Betrieb verbessert werden? Betriebsspezifische Vorgehensweise finden Branchenspezifische Belastungen Großbetrieb/ KMU 8
9 Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen Was ist zu betrachten? Gestaltung der Arbeitsaufgabe Arbeitsorganisation Arbeitsumgebungsbedingungen Soziale Faktoren aus der Organisation (Betriebsklima, Gruppenverhalten, Führung, Konflikte, ) Gesellschaftliche Rahmenbedingungen (gesellschaftliche Anforderungen, kulturelle Normen, wirtschaftliche Lage, ) Zwänge bei der Arbeit 9
10 Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen Allgemeines zur Herangehensweise: Eine Standardmethode zum Messen und Bewerten psychischer Belastungsfaktoren gibt es nicht Vorrangig Methoden wählen, die einen Überblick verschafften Feinanalyseverfahren nur gezielt einsetzen 10
11 Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen Prioritäten setzen Kleine Schritte führen zum Ziel Experten nutzen MA frühzeitig miteinbeziehen hilft die Akzeptanz zu verbessern sind Experten in eigener Sache 11
12 Bestellung Broschürenservice Telefon: Download unter Broschüre M41 AfA Hamburg, Gestaltung kwh-design 12
13 Download unter /d04-arbeitsschutz-handbuch.html 13
14 14
15 2. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung 6 Dokumentation: Sätze 3 und 4 wurden gestrichen Klarstellung: Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bereits ab dem ersten Beschäftigten 15
16 3. Verantwortliche Personen 13 Verantwortliche Personen In 13 Verantwortliche Personen Abs. 1 Nr. 5 ist von verpflichteten Personen (vorher beauftragte Personen) die Rede. Personen, die auf Grund einer nach dem ArbSchG erlassenen Rechtsverordnung Pflichten haben, sind verantwortliche Personen im Sinne des 13 ArbSchG. Die Aufsichtsbehörde kann mit Verwaltungshandeln deren Arbeitsschutzpflichten durchzusetzen. 16
17 3. Verantwortliche Personen Arbeitgeber muss sich vergewissern, ob die verpflichtete Person ihren Verpflichtungen nachkommen kann diese muss fachkundig sein, sonst ist diese Person in der entsprechenden Position nicht einsetzbar. Arbeitgeber muss überprüfen, ob die verpflichtete Person ihren Verpflichtungen nachkommt. Klare, transparente Rahmenbedingungen im Betrieb schaffen, damit nachvollziehbar ist, welche Verantwortlichkeiten und Befugnisse gelten. 17
18 Rechtliche Neuigkeiten II. Änderungen des Arbeitsstättenrechts 18
19 Bedeutung und Intention d. ArbStättRechts Räumliche Bedingungen einer Arbeitsstätte Rahmen des gesamten Betriebsgeschehens haben einen erheblichen Einfluss auf - reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse - Produktivität - Leistungsfähigkeit - Arbeitsatmosphäre 19
20 Das Arbeitsstättenrecht seit : Novellierung d. Arbeitsstättenverordnung : Bekanntgabe von 18 ASRegeln und diversen Ergänzungen Arbeitsstättenregeln lösten die Arbeitsstättenrichtlinien sukzessive ab (galten längstens bis ) Juli 2010: 5. Änderung der Arbeitsstättenverordnung von
21 I. Änderungen der ArbStättV 3 Gefährdungsbeurteilung Dokumentation unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten Durchführung und Dokumentation inklusive der erforderlichen Maßnahmen vor Aufnahme der Tätigkeit muss keine Extra -Gefährdungsbeurteilung sein 21
22 I. Änderungen der ArbStättV 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (vorher 3) Stand der Technik beachten vom BMAS bekanntgegebene Technische Regeln und Erkenntnisse berücksichtigen 22
23 I. Änderungen der ArbStättV Ordnungswidrigkeiten sind : (siehe 9 Abs.1 ArbStättV) Gefährdungsbeurteilung: nicht richtig, unvollständig oder zu spät durchgeführt; Arbeitsstätte ist nicht vorschriftsmäßig eingerichtet oder betrieben; nicht vorschriftsmäßig gewartete oder gar nicht geprüfte bzw. gewartete Sicherheitseinrichtung 23
24 I. Änderungen der ArbStättV Ordnungswidrigkeiten sind : (siehe 9 Abs.1 ArbStättV) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind nicht frei gehalten; Keine Vorkehrungen, damit sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können; Es stehen keine Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung; kein Toilettenraum; kein Pausenraum od. -bereich 24
25 Geltende Arbeitsstättenregeln Aktueller Stand des Arbeitsstättenrechts unter: Themen von A Z Arbeitsstätten 18 Arbeitsstättenregeln bis 2/2014 im GMBl bekanntgegeben In AS-Regeln viele Detailanforderungen aus den AS-Richtlinien und der ArbStättV von 1975, BGR, BGI teilweise auch verändert 25
26 Bsp.1: ASR A1.5/1,2 Fußböden löste 12/2012 ASR 8/1 Fußböden ab Es wurden die Inhalte der BGR/GUV-R 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr in den Anhang aufgenommen. Ergänzung 2/2013 zu Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen 26
27 Bsp. 2: ASR A1.8 Verkehrswege Löste 11/2012 folgende AS-Richtlinien ab: ASR 17/1,2 Verkehrswege ASR 18/1-3 Fahrtreppen und Fahrsteige ASR 20 Steigeisen und Steigleitern Struktur wurde grundlegend verändert Viele Elemente der bisherigen Regelungen enthalten teilweise modifiziert 27
28 Bsp. 2: ASR A1.8 Verkehrswege Tab. 4 Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude der öffentl. Verwaltung, Schulen, Horte Auftritt: 31 bis 29 [cm] Steigung: 15 bis 17 [cm] gewerbliche Bauten, sonstige Gebäude Auftritt: 30 bis 26 [cm] Steigung: 16 bis 19 [cm] 28
29 Bsp. 2: ASR A1.8 Verkehrswege Tab. 4 Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen vermutlich redaktioneller Fehler enthalten: Unterscheidung von Verwaltungsgebäuden der öffentlichen Verwaltung und der Gewerblichen Bauten, sonstige Gebäude war nicht gewollt. Folge Verwaltungsbereiche in gewerblichen Gebäuden: Treppen mit kleineren Auftrittsflächen und höheren Steigungen (?!?) 29
30 Bsp. 2: ASR A1.8 Verkehrswege Argumentative Brücke bzw. Empfehlung an Arbeitgeber/ Bauherren: Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen (Nummer 4.5 Abs.4 ASR A1.8). Aufgrund der häufigen Nutzung und den seit Jahren hohen Quoten an Stolperunfällen auf Treppen, wird für das Bürogebäude empfohlen sich an den Treppenmaßen für Verwaltungsgebäude der öffentlichen Verwaltung zu orientieren ( 4 ArbSchG). 30
31 Bsp. 3: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände löste 11/2012 ASR 13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen ab Unterscheidung A) normale Brandgefährdung (Grundausstattung ausreichend) B) erhöhte Brandgefährdung (Grundausstattung + zusätzliche Maßnahmen) Löscheinrichtungen und u.a. Regelungen zu Branderkennung, Alarmierung, Brandschutzhelfern und Unterweisung der Beschäftigten 31
32 Geltende Arbeitsstättenregeln Sobald eine AS-Regel im GMBl bekanntgegeben ist, gilt sie bzw. ist sie anzuwenden! BG-Vorschriften oder DIN-Vorgaben können konkretisieren, wenn sie nicht mit der VO oder ASR im Widerspruch stehen und Stand der Technik wiedergeben Abweichungen von Maßgaben einer AS-Regel erfordert Maßnahmen mit gleichem Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau + Gefährdungsbeurteilung erforderlich 32
33 Ergänzende Anforderungen an Baustellen ASR A4.4 Unterkünfte, Ziffer 6 ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume, Ziffer 7 ASR A4.1 Sanitärräume, Ziffer 8 ASR A3.6 Lüftung, Ziffer 7 ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Ziffer 7 ASR A3.4 Beleuchtung, Ziffer 8 ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Ziffer 10 ASR A1.5/1,2 Fußböden, Ziffer 10 33
34 Ergänzende Anforderungen an Baustellen Aktuelle Listung zu finden unter: ArbStättV Arbeitsstättenverordnung online 5.2 Ergänzende Anforderungen an Baustellen 34
35 Ausstehende Entwürfe ASR-Entwurf zu Gefährdungsbeurteilung (UG) Ergänzung Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen zur ASR A2.1 Schutz vor Absturz (noch kein Entwurf erstellt) 35
36 Ausstehende Änderungen der ArbStättV befinden sich derzeit in der Abstimmung der Bundesministerien: Zusammenfassung der BildschirmArbV + ArbStättV Klarstellung 5 (2) ArbStättV zum Passivraucherschutz Baustein zu Unterweisung soll in ArbStättV aufgenommen werden Forderung der Sichtverbindung nach außen soll in die ArbStättV aufgenommen werden Definition Arbeitsplatz 36
37 Vielen Dank fûr die Aufmerksamkeit 37
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