Auswirkungen auf Bieter
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- Arthur Winkler
- vor 7 Jahren
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1 Guten Tag! Carsten Mennenöh Dipl. Wirtschaftsinformatiker Buchhandlung Rudolf Mennenöh Krefeld
2 Die Buchhandlung Mennenöh Familienbetrieb Konzernunabhängig, in 3. Generation Stationärer Bucheinzelhandel Ladenlokal in der Krefelder Innenstadt Tarifbranche: Einzelhandel Keine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich 2
3 Die Buchhandlung Mennenöh Geschäftsbereich B2C Geschäftsbereich B2B/ B2A Fachinformationen und Literatur in allen Erscheinungsformen Firmen, Kanzleien Verwaltungen, Bibliotheken Schulen Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Insbesondere für Schulbücher und Lernmittel 3
4 Bücher ein besonderes Gut Bücher haben feste Preise Gesetzliche Buchpreisbindung Verlage legen die Preise für Endabnehmer fest Kein Preiswettbewerb Sondern Leistungswettbewerb Sortiment Beratung Service 4
5 Bücher ein besonderes Gut Keine Kalkulation des Verkaufspreises Sondern Kalkulation des Einkaufspreises In der Theorie: Entsprechende Verhandlung mit Verlagen und Lieferanten In der Praxis: Einkaufskonditionen bereits ausgereizt Keine Marktmacht gegenüber den Verlagen Man lebt von dem was man bekommen kann 5
6 Folgen des TVgG- Aus einigen Regelungen ergibt sich moderat höherer Aufwand bei der Erstellung von Angeboten V.a. nun zusätzliche Eigenerklärungen Weitreichende Folgen hat hingegen der 4 4 Abs. 1 und 2 (Tariftreue) Betrifft speziell uns nicht 6
7 Folgen des TVgG- 4 Abs. 3 (Mindestlohn) Unsere Stundenlöhne des Fachpersonals ( Buchhändler ) liegen deutlich darüber Hier also keine Auswirkung Unsere Stundenlöhne für Hilfspersonal liegen bisher darunter Erhöhung auf den Mindestlohnstandard Folge: Steigende Personalkosten 7
8 Folgen des TVgG- Steigende Personalkosten können aber nicht kompensiert werden Rationalisierungspotential bereits erschöpft Outsourcing kaum möglich teils zu teuer / spezielle Anforderungen Mindestlohn betrifft auch Nachunternehmer Oft auch Nachunternehmerausschluss Preisanpassung nicht möglich (wg. Preisbindung) Also: Verringerung des Gewinns 8
9 Folgen des TVgG- Öffentliche Aufträge für preisgebundene Waren können damit unrentabel werden Ggf. keine Teilnahme an Ausschreibungen Auf Dauer dann evtl. weniger Bieter Mögliches Ergebnis längerfristig: Weniger Wettbewerb, zunehmende Konzentration und keine funktionierende Mittelstandsförderung 9
10 Andere Branchen Weitere Konflikte sehe ich Bei gültigem Tarifvertrag mit Entgelten unterhalb des Mindestlohns nach 4 Abs. 3 Belegschaftsteile, die für öffentliche Aufträge eingesetzt werden, müssen übertariflich entlohnt werden Ungleichbehandlung von Belegschaftsteilen Öffentliche Aufträge können unrentabel werden 10
11 Andere Branchen Gültiger Tarifvertrag mit Entgelten unterhalb des Mindestlohns Bei einheitlich übertariflicher Entlohnung wäre der Bieter u. U. bei anderen Projekten nicht mehr konkurrenzfähig mit Wettbewerbern die keine öffentliche Aufträge annehmen Spezialisierung der Bieter auf (nur) öffentliche Aufträge oder nicht-öffentliche Projekte Auf Dauer damit evtl. weniger Bieter Mögliches Ergebnis längerfristig: Weniger Wettbewerb, Konzentration 11
12 TVvg- Prima finde ich Mir gefällt nicht den einheitlichen Rahmen für alle Vergaben Vereinfachung durch Präqualifizierung die Einbeziehung von Arbeitsbedingungen Berühren die Tarifautonomie oder gehören m.e. ins Bundesrecht (Stichwort: für alle) Vielen Dank fürs zuhören 12
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