Teilnahmebedingungen (TNB) Debit-, Konto- und ID-Karten Gegenüberstellung der bisherigen und der ab 26. Juni 2013 gültigen TNB.

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1 Teilnahmebedingungen (TNB) Debit-, Konto- und Gegenüberstellung der bisherigen und der ab 26. Juni 2013 gültigen TNB Seite 1/9

2 Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen beziehen sich auf Personen beider Geschlechter. Die Teilnahmebedingungen PostFinance Card Direct werden zusammen mit der PostFinance Card Direct (nachfolgend auch als Karte bezeichnet) abgegeben. Sie gelten als anerkannt, wenn der Kunde die PostFinance Card Direct nicht innert fünf Tagen nach Erhalt unbenutzt zurücksendet. Diese Klausel wurde ersatzlos gestrichen, da sie durch die AGB abgedeckt ist. A Allgemeine Bedingungen 1. Einsatzarten Die Karte kann je nach Vereinbarung für eine oder mehrere der folgenden Funktionen eingesetzt werden: - Als Bargeldbezugskarte (Kapitel B) - Als Zahlkarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen (Kapitel Bund D) - Als Identifikationsmittel im E-Finance und beim Internetkauf sowie zur Anmeldung für PostFinance Mobile (Kapitel C und D) Für allfällige Zusatzkarten gelten jeweils nur das Kapitel C sowie die Ziffern 5 bis 10 von Kapitel A. 1. Allgemein Die Debitkarten (PostFinance Card Direct) und Kontokarten (Sparkonto) lauten auf den Namen des Kontoinhabers oder zusätzlich auf den Namen einer von ihm bezeichneten einzelzeichnungsberechtigten Person und werden immer auf ein bestimmtes Konto ausgestellt. Der Kontoinhaber ist verantwortlich für alle auf sein Konto ausgestellten Karten. Sie bleiben im Eigentum von PostFinance. Das Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. Die Karten können je nach Vereinbarung für eine oder mehrere der folgenden Funktionen eingesetzt werden: Als Bargeldbezugskarte Als Zahlkarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen Als Identifikationsmittel im E-Finance, E-Trading und beim Internetkauf sowie zur Anmeldung für PostFinance Mobile Schnellservice. Für die PostFinance-ID-Karte und PostFinance- ID-Displaycard gelten die Ziffern 4, 5, 8 und 13. Die neue Klausel ist eine Zusammenfassung verschiedener Bestimmungen sowohl der TNB PostFinance Card Direct als auch der Kartenbestimmungen unter Ziffer 2 der TNB Depositokarte. Die Formulierung bezieht sich auf alle Karten (Debit-, Konto- und ). 2. Die PostFinance Card Direct Die Karte lautet auf den Namen des Kontoinhabers oder zusätzlich auf den Namen einer von ihm bezeichneten einzelzeichnungsberechtigten Person und wird immer auf ein bestimmtes Konto ausgestellt. Der Kontoinhaber ist verantwortlich und haftbar für alle auf sein Konto ausgestellten Karten. Diese bleiben Eigentum von PostFinance. Die Karte ist höchstens vier Jahre gültig; ihr Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. Diese Klausel ist durch Ziffer 1. Allgemein abgedeckt. Seite 1/9

3 3. Persönliche Identifikationsnummer (PIN) Zu der Karte wird eine PIN abgegeben. Die Karte kann in der Regel nur mit der PIN eingesetzt werden. Die PIN bleibt nach einem Kartenersatz weiterhin gültig. Hat der Karteninhaber hingegen die PIN vergessen, stellt ihm PostFinance eine neue Karte samt neuer PIN zu. Dieser Kartenersatz ist kostenpflichtig; dies gilt auch für den Kartenersatz bei Kartenverlust. Der Karteninhaber kann die PIN am Postomaten beliebig oft ändern. 2. Persönliche Identifikationsnummer (PIN) Die Karte kann in der Regel (Ausnahme siehe Ziffer 9) nur mit der PIN eingesetzt werden. Hat der Karteninhaber die PIN vergessen, stellt ihm PostFinance eine neue Karte samt neuer PIN zu. Dieser Kartenersatz ist kostenpflichtig; dies gilt auch für den Kartenersatz bei Kartenverlust. Diese Klausel wurde neu nummeriert und umformuliert, ohne inhaltliche Änderungen. 4. Kartenlimiten PostFinance legt die Kartenlimiten fest und teilt sie in geeigneter Weise mit. Es ist Sache des Kontoinhabers, allfällige weitere Karteninhaber über die aktuellen Kartenlimiten zu informieren. Individuelle Kartenlimiten sind nach vorgängiger Absprache mit PostFinance möglich. 3. Kartenlimiten PostFinance legt die Kartenlimiten fest und teilt sie in geeigneter Weise mit. Individuelle Kartenlimiten sind nach vorgängiger Absprache mit PostFinance möglich. Diese Klausel wurde neu nummeriert und umformuliert, ohne inhaltliche Änderungen. 5. Gebühr Für die Ausgabe der Karte und deren Autorisierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten Transaktionen kann PostFinance dem Kontoinhaber Gebühren belasten, die ebenso wie deren Änderungen in geeigneter Form bekanntzugeben sind. Diese Klausel ist in den AGB durch Ziffer 9. Zinsen und Preise abgedeckt Seite 2/9

4 6. Sorgfaltspflichten Der Karteninhaber hat insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: - Die Karte ist bei Erhalt an der vorgesehenen Stelle unverzüglich zu unterzeichnen - Die PIN ist geheim zu halten. Sie darf keinesfalls an andere Personen weitergegeben, zusammen mit der Karte aufbewahrt oder auf der Karte aufgezeichnet werden, auch nicht in geänderter Form - Die gewählte PIN darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen - Beim Eintippen der PIN ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht erspähen können - Die Karte darf nicht weitergegeben werden und ist geschützt aufzubewahren - Bei Verlust von Karte oder PIN ist PostFinance unverzüglich zu benachrichtigen (vgl. auch Kapitel B Ziffer 7) - Im Schadenfall hat der Karteninhaber nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten - Der Karteninhaber ist verantwortlich für die Entsorgung der Karte oder deren Rückgabe an PostFinance. Die Karte hat er so zu entsorgen, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann 7. Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs oder der elektronischen Einsehbarkeit der betreffenden Rechnungsperiode. 4. Sorgfaltspflichten Im Umgang mit der Karte sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten: Die Karte ist bei Erhalt an der vorgesehenen Stelle unverzüglich zu unterzeichnen. Die PIN ist geheim zu halten. Sie darf keinesfalls an andere Personen weitergegeben, zusammen mit der Karte aufbewahrt oder auf der Karte aufgezeichnet werden, auch nicht in geänderter Form. Die gewählte PIN darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen. Beim Eintippen der PIN ist darauf zu achten, dass Dritte sie nicht erspähen können. Die Karte darf nicht weitergegeben werden und ist geschützt aufzubewahren. Bei Verlust von Karte oder PIN ist PostFinance unverzüglich zu benachrichtigen. Im Schadenfall hat der Karteninhaber nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Karteninhaber ist verantwortlich für die Entsorgung der Karte oder deren Rückgabe an PostFinance. Die Karte hat er so zu entsorgen, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Diese Klausel wurde neu nummeriert. Ziffer 2.6 der TNB Depositokonto wurde in diese Klausel integriert. Diese Klausel ist in den AGB durch Ziffer 7. Beanstandungs- und Prüfungspflicht abgedeckt. Seite 3/9

5 8. Sperrung Der Karteninhaber kann seine Karte sperren lassen. Eine Sperrung ist dem Kundendienst von PostFinance zu melden. Sie wird nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kontoinhabers wieder aufgehoben. PostFinance ist jederzeit berechtigt, die Karte ohne vorgängige Mitteilung an den Karteninhaber zu sperren, insbesondere in folgenden Fällen: - Auf Verlangen des Kontoinhabers - Bei Verlust der Karte und/oder der PIN - Bei Kündigung der Karte und/oder des Postkontos - Bei fehlender Kontodeckung - Bei Verdacht auf Kartenmissbrauch 5. Sperrung Der Karteninhaber oder PostFinance können eine Kartensperre veranlassen. Der Karteninhaber hat PostFinance die Sperrung zu melden. Sie wird nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kontoinhabers wieder aufgehoben. PostFinance kann die Karte beispielsweise auf Verlangen des Kontoinhabers, bei Verlust der Karte und/oder der PIN, bei Kündigung der Karte und/oder des Postkontos, bei fehlender Kontodeckung oder bei Verdacht auf Kartenmissbrauch sperren. Diese Klausel wurde neu nummeriert und bis aufs Notwendige gekürzt ohne inhaltliche Änderungen. Ziffer 2.8 TNB Depositokonto ist in die Klausel integriert. 9. Technische Störungen Aus technischen Störungen und Betriebsunterbrüchen, die den Einsatz der Karte verunmöglichen, entsteht dem Karteninhaber kein Anspruch auf Schadenersatz. 13. Technische Störungen Aus technischen Störungen, die die Verwendung der Karte ausschliessen oder beeinträchtigen, entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Diese Klausel wurde neu nummeriert. Ziffer 2.7 TNB Depositokarte wurde in die Klausel integriert. 10. Weitere Bedingungen Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PostFinance sowie die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Konten Anwendung. Diese Klausel wurde gestrichen, da sie bereits in den AGB durch Ziffer 1. Einleitung abgedeckt ist. B PostFinance Card Direct als Bargeldbezugs- und Zahlkarte 1. Dienstleistungsangebot Der Karteninhaber kann mit der Karte an entsprechend ausgerüsteten Automaten und Geräten im Rahmen der geltenden Kartenlimiten Bargeldbezüge tätigen sowie Waren und Dienstleistungen bezahlen. In Ausnahmefällen ist eine Bezahlung der Waren und Dienstleistungen ohne Einsatz der PIN möglich; in diesem Fall ist in der Regel die Unterschrift des Inhabers erforderlich. Ist der Kaufbetrag anlässlich der Transaktionsprüfung bei PostFinance nicht bekannt, kann PostFinance einen Standardbetrag auf dem Konto reservieren. Nach Einlieferung des effektiven Kaufbetrags wird der reservierte Standardbetrag gelöscht und der effektive Kaufbetrag dem Konto belastet. An den geeigneten Terminals in den Poststellen und den PostFinance-Filialen kann der Karteninhaber über das gesamte Kontoguthaben verfügen. Bei Bezügen in den Poststellen und den PostFinance-Filialen können zusätzliche Identitätsnachweise verlangt werden. 7. Bargeldbezug und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen Der Kunde kann mit der Karte an entsprechend ausgerüsteten Automaten und Geräten im Rahmen der geltenden Kartenlimiten Bargeldbezüge tätigen, Waren und Dienstleistungen bezahlen sowie Überträge von den dafür autorisierten Konten tätigen. Bei Bezügen in den Poststellen können zusätzliche Identitätsnachweise verlangt werden. Diese Klausel wurde neu nummeriert und bis aufs Notwendige gekürzt ohne inhaltliche Änderungen. Seite 4/9

6 2. Zusatzdienstleistungen Der Karteninhaber kann mit der Karte an den Postomaten von den dafür autorisierten Depositokonten Bargeldbezüge tätigen. Hierzu ist vorgängig eine schriftliche Anmeldung erforderlich. An den geeigneten Terminals in den Poststellen und den PostFinance-Filialen kann der Karteninhaber von den dafür autorisierten Konten Überträge auf die dafür autorisierten Konten tätigen. Im Weiteren kann der Karteninhaber Einzahlungen auf das eigene Konto mit der PostFinance Card (ohne PIN-Eingabe) tätigen. Diese Klausel wurde in Ziffer 1. Allgemein und Ziffer 7. Bargeldbezug und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen integriert. In der Broschüre «Kartenvergleich Privatkunden» und im Antrag für die Anmeldung «PostFinance Card, Sparkarte» ist die Klausel ebenfalls abgedeckt. 3. Belastung der Kartenbezüge PostFinance belastet sämtliche Bezüge aus dem Einsatz der Karte (gemäss Kapitel A Ziffer 1) dem Konto (vgl. Kapitel B Ziffer 6). Streitigkeiten des Karteninhabers mit Drittpersonen können PostFinance nicht entgegengehalten werden. 10. Belastung der Kartenbezüge Der Kontoinhaber anerkennt sämtliche getätigten und richtig registrierten Bargeldbezüge und Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen mit Karten, die auf sein Konto ausgestellt sind. Die Registrierung gilt als richtig, wenn technische und administrative Abklärungen von PostFinance keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufzeichnung ergeben und eine technische Störung des Systems nicht nachgewiesen werden kann. Ist der Kaufbetrag anlässlich der Transaktionsprüfung bei PostFinance nicht bekannt, kann PostFinance einen Standardbetrag auf dem Konto reservieren. Nach Einlieferung des effektiven Kaufbetrags wird der reservierte Standardbetrag gelöscht und der effektive Kaufbetrag dem Konto belastet. PostFinance belastet Bezüge aus dem Einsatz der Karte dem Kartenkonto bzw. den dafür autorisierten Konten. Streitigkeiten des Karteninhabers mit Drittpersonen können PostFinance nicht entgegengehalten werden. Ziffer 6B. Verbuchung von TNB PostFinance Card Direct (alte Ziffer) wurde in diese Klausel integriert. TNB Depositokonto Ziffer 2.4 Belastung wurde integriert. Anerkennung der Auszüge ist grundsätzlich schon durch die AGB abgedeckt. Der Inhalt dieser Klausel geht jedoch weiter und erklärt, was PostFinance unter Autorisierung und Registrierung versteht. 4. Deckungspflicht Die Karte darf nur verwendet werden, wenn auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder Einhaltung der Überzugslimite) vorhanden ist. Dass eine Karte nur verwendet werden kann, wenn genügend Deckung vorhanden ist, ergibt sich aus der Sache selbst und ist nicht erwähnenswert. 5. Kosten entstanden durch Belastung von Dritten Werden dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Karteneinsatz von dritter Seite Kosten auferlegt, können diese gegenüber PostFinance nicht geltend gemacht werden. 11. Kosten, die durch Belastung von Dritten entstehen Werden dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Karteneinsatz von dritter Seite Kosten auferlegt, können sie gegenüber PostFinance nicht geltend gemacht werden. Diese Klausel wurde neu nummeriert. Seite 5/9

7 6. Verbuchung Der Kontoinhaber anerkennt sämtliche Bargeldbezüge und Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen, die mit Karten, die auf sein Konto ausgestellt sind, getätigt und unter der entsprechenden Kartennummer richtig registriert werden. Die Registrierung gilt als richtig, wenn technische und administrative Abklärungen von PostFinance keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufzeichnung ergeben und ein technisches Versagen des Systems nicht nachgewiesen werden kann. PostFinance belastet dem Konto, auf das die Karte ausgestellt ist, sowie den Konten, die für Bezüge/Überträge mit der Karte autorisiert sind, die Bezüge je nach Transaktionsart in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach dem Bezugstag. Bezüge in Fremdwährungen werden in die Währung des Kontos umgerechnet. Der Kontoinhaber anerkennt den von PostFinance angewandten Wechselkurs. Siehe Ziffer 10. Belastung der Kartenbezüge. 7. Schadenübernahme Unter der Voraussetzung, dass der Karteninhaber die Bedingungen für die Benützung der Karte in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Kapitel A Ziffer 6) und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt PostFinance Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen und nach Eingang der Verlustmeldung entstanden sind. Miterfasst sind auch Schäden infolge von Fälschung oder Verfälschung der Karte. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind Karteninhaber sowie Ehepartner und im gleichen Haushalt lebende Personen. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden nicht übernommen. Ein Schaden ist PostFinance unverzüglich bei Entdeckung zu melden. Die Verlustmeldung ist innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an PostFinance zurückzusenden; andernfalls ist PostFinance zur Schadenübernahme nicht mehr verpflichtet. 12. Schadenübernahme PostFinance übernimmt Schäden, die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen, sofern er nachzuweisen vermag, dass er und die Karteninhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PostFinance sowie die vorliegenden Teilnahmebedingungen eingehalten haben und sie auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Der Karteninhaber, der Ehepartner bzw. eingetragene Partner und die im Haushalt des Kunden oder Karteninhabers lebenden Personen werden nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung betrachtet. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie Dritt- und Folgeschäden werden nicht übernommen. Ein Schaden ist PostFinance unverzüglich bei Feststellung zu melden. Das Schadenformular ist innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an PostFinance zurückzusenden. Bei den von Dritten angebotenen Dienstleistungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Klausel 2.10 TNB Depositokonto wurde integriert, zudem wurde die Klausel neu formuliert. Der letzte Satz von TNB PostFinance Card Direct Ziffer 3B. Belastung der Kartenbezüge wurde übernommen. Seite 6/9

8 C PostFinance Card Direct als Identifikationsmittel im E-Finance und beim Internetkauf sowie zur Anmeldung für PostFinance Mobile 1. Funktion Die auf der Karte integrierte Identifikationsfunktion (PostFinance ID) erlaubt das Einloggen des Kunden in die in Kapitel A Ziffer 1 genannten Kanäle. 2. Zugang Mit der Karte, mittels deren das Identifikationsverfahren getätigt wird, hat der Karteninhaber nicht nur Zugang zu dem der Karte zugeteilten Konto, sondern zu allen Konten und deren Guthaben (inkl. allfälliger Überzugslimiten), die mit der entsprechenden E-Finance-Teilnehmernummer bewirtschaftet werden können. 3. Kartensperrung Die Kartensperrung erstreckt sich auch auf die Identifikationsfunktion. PostFinance kann Ausnahmen definieren. 8. Identifikationsmittel Die auf der Karte integrierte Identifikationsfunktion (PostFinance ID) erlaubt das Einloggen des Kunden im E-Finance, E-Trading, beim Internetkauf sowie zur Anmeldung für PostFinance Mobile Schnellservice. Mit der Karte, mit der das Identifikationsverfahren getätigt wird, hat der E-Finance- Teilnehmer nicht nur Zugang zu dem der Karte zugeteilten Konto, sondern zu allen Konten und deren Guthaben (inkl. allfälliger Überzugslimiten), die mit der entsprechenden E-Finance- Teilnehmernummer bewirtschaftet werden können. Eine Kartensperrung erstreckt sich auch auf die Identifikationsfunktion. PostFinance kann Ausnahmen definieren. Die PIN-Eingabe bzw. die Codeberechnung darf nur bei bzw. mit einem Gerät erfolgen, das nicht mit einem Computer oder einem Datennetz verbunden ist. 9. Bezahlen im Internet Um im Internet bezahlen zu können, ist zur Identifikation ein Lesegerät zur Eingabe der PIN notwendig. Kleinere Beträge können auch mit einer vereinfachten Identifikation ohne Lesegerät und PIN bezahlt werden. Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, die vereinfachte Identifikation sperren zu lassen. Die Identifikationsdaten werden direkt vom Karteninhaber auf der sicheren Umgebung von PostFinance eingegeben und gemäss Standardverschlüsselung für Finanztransaktionen via Internet übermittelt. Der Karteninhaber hat die Sicherheitshinweise auf ww w.postfinance.ch/sicherheit zu beachten. Das Lastschriftdatum wird vom Internetshop festgelegt. Der autorisierte Betrag wird auf dem Konto des Karteninhabers während fünf Tagen reserviert. Diese Klausel ist im Zusammenhang mit Ziffer 9. Bezahlen im Internet zu betrachten. In der Klausel wird die Identifikationsfunktion aufgezeigt. Eine neue Klausel für das Bezahlen im Internet wurde formuliert. Diese Klausel dient als Wegweiser für die Bezahlung mit und ohne Identifikation im E-Commerce. Diese Klausel ist im Zusammenhang mit Ziffer 8. Identifikationsmittel der vorliegenden TNB zu betrachten. Siehe Ziffer 5. TNB Debit-, Konto und. 4. Weitere Bedingungen Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der beanspruchten Dienstleistungen Anwendung. Bei den von Dritten angebotenen Dienstleistungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die PIN-Eingabe bzw. die Codeberechnung darf nur bei bzw. mit einem Gerät erfolgen, das nicht mit einem Computer oder einem Datennetz verbunden ist. Diese Klausel wurde ersatzlos gestrichen, da sie bereits durch Ziffer 1. Einleitung AGB abgedeckt ist. Seite 7/9

9 D PostFinance Card Direct als Zahlkarte im Internet 1. Dienstleistungsangebot Der Karteninhaber kann beim Einkaufen im Internet beim Verkäufer (Internetshop) die Bezahlung über die Zahlungsart «PostFinance Card» wählen, sofern der Internetshopbetreiber diese Zahlungsart anbietet. PostFinance belastet das Konto, auf das die Karte ausgestellt ist, und schreibt den Betrag dem Konto des Verkäufers gut. Jeder Karteninhaber kann diese Dienstleistung beanspruchen. Diese Klausel ist durch Ziffer 9. Bezahlen im Internet abgedeckt. 2. Belastung der Kartenbezüge PostFinance belastet die Bezüge aus dem Internet gemäss Kapitel B Ziffer 3. Das Lastschriftdatum wird vom Internetshop festgesetzt. Der autorisierte Betrag wird auf dem Konto des Karteninhabers während fünf Tagen reserviert. Der Verkäufer kann maximal den vom Karteninhaber autorisierten Kaufbetrag belasten lassen. Nach erfolgter Buchung kann der Verkäufer den Betrag (teilweise) an den Karteninhaber rückvergüten. Diese Klausel ist durch Ziffer 10. Belastung der Kartenbezüge abgedeckt. 3. Deckungspflicht Die Karte darf nur verwendet werden, wenn auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder Einhaltung der Überzugslimite) vorhanden ist. Dass eine Karte nur verwendet werden kann, wenn genügend Deckung vorhanden ist, ergibt sich aus der Sache selbst und ist nicht erwähnenswert. 4. Sicherheit Die Identifikationsdaten werden direkt vom Karteninhaber auf der sicheren Umgebung von PostFinance eingegeben und gemäss Standardverschlüsselung für Finanztransaktionen via Internet übermittelt. Die PIN-Eingabe erfolgt gemäss Kapitel C. Die Daten können weder vom Verkäufer noch von Dritten eingesehen werden. Der Karteninhaber hat die Sicherheitshinweise auf ww w.postfinance.ch/sicherheit zu beachten. Diese Klausel ist durch Ziffer 9. Bezahlen im Internet abgedeckt. Seite 8/9

10 5. Identifikation im Internet Um im Internet mit der PostFinance Card bezahlen zu können, ist zur Identifikation ein Lesegerät zur Eingabe der PIN der PostFinance Card notwendig. Kleinere Beträge können auch mit einer vereinfachten Identifikation ohne Lesegerät bezahlt werden. Weitere Informationen zu Kleinbeträgen sind unter ww w.postfinance.ch/onlineshopping einsehbar. Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, die vereinfachte Identifikation sperren zu lassen. Eine Sperrung ist dem Kundendienst von PostFinance zu melden. Sie wird nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kontoinhabers wieder aufgehoben. In diesem Fall kommt bei jeder Zahlung mit der PostFinance Card das Verfahren mit Lesegerät zum Einsatz. Diese Klausel ist durch Ziffer 9. Bezahlen im Internet und 8. Identifikationsmittel abgedeckt. 6. Beanstandung/Schadenübernahme Beim vereinfachten Verfahren ohne Lesegerät hat der Käufer die Möglichkeit, die Belastung schriftlich zu widerrufen. Dabei kommen die allgemeinen Bedingungen gemäss Kapitel A zum Einsatz. Die Schadenübernahme wird gemäss Kapitel B Ziffer 7 geregelt. Diese Klausel ist durch Ziffer 12. Schadenübernahme abgedeckt. 6. Entzug der Vollmacht Entzieht der Kunde einem Karteninhaber das Zeichnungsrecht über das Konto, so hat er die Karte herauszuverlangen. Gelingt ihm dies nicht, ist PostFinance umgehend zu informieren, damit sie das Konto oder die Karte sperrt. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung liegen bis zu der entsprechenden Mitteilung an PostFinance beim Karteninhaber. Diese Klausel ist neu. TNB Depositokarte Ziffer 2.9 ist integriert. Das Bedürfnis einer solchen Klausel hat sich aus dem Tagesgeschäft ergeben. Die Kundin oder der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass bei einer missbräuchlichen Verwendung der Karte PostFinance unverzüglich zu kontaktieren ist, damit Schaden verhindert werden kann de (pf.ch) PF 01/2013 Gegenüberstellung der bisherigen und der ab 26. Juni 2013 gültigen TNB Seite 9/9

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