Bonusprogramm PLUSPUNKT-KARTE

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1 Bonusprogramm PLUSPUNKT-KARTE

2 Teil B: PlusPunkt-Bonusprogramm Teilnahmebedingungen zum PlusPunkt-Bonusprogramm A. Teilnahmevoraussetzungen 1. Teilnahmeberechtigt am PlusPunkt-Bonusprogramm der TARGOBANK AG & Co. KGaA mit Geschäftssitz in Düsseldorf, Deutschland, (im Folgenden: TARGOBANK ) sind alle Inhaber einer von der TARGOBANK herausgegebenen PlusPunkt-Karte (im Folgenden: Karte ), deren Teilnahme automatisch durch die Beantragung und Genehmigung der Karte erfolgt. 2. Die Teilnahme am Bonusprogramm richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen, welche der Karteninhaber mit dem Einsatz der Karte akzeptiert. 3. Zum Beendigungszeitpunkt des Kreditkartenvertrages über die PlusPunkt- Karte endet auch automatisch die Teilnahme am PlusPunkt-Bonusprogramm. B. Sammeln von PlusPunkt-Gutschriften 1. Für mit der PlusPunkt-Karte (Haupt- sowie Zusatzkarte) getätigte Umsätze werden dem Kartenkonto unter den nachfolgenden Voraussetzungen PlusPunkt-Gutschriften erteilt. Die Höhe der PlusPunkt-Gutschriften bestimmt sich nach Punkt C. dieser Bedingungen. 2. Für folgende Umsätze werden keine PlusPunkt-Gutschriften gewährt. Bargeldverfügungen Umsätze in Spielkasinos, bei Lotteriegesellschaften und Wettbüros für die Nutzung der Karte erhobene Entgelte sowie Zinsen Einzahlungen auf das und Abhebungen/Überweisungen vom Kartenkonto Gutschriften auf dem Kartenkonto Gutschriften aufgrund von Warenumtausch oder Reklamationen verringern in entsprechender Höhe bereits gesammelte PlusPunkt-Gutschriften. Des Weiteren wird keine PlusPunkt-Gutschrift gewährt für Umsätze, die der Karteninhaber während eines Zeitraums tätigt, in dem TARGOBANK ihm die Nutzung der Karte untersagt bzw. die Karte gesperrt hat. Dies gilt sowohl für die Haupt- als auch die Zusatzkarte. Kündigt TARGOBANK den Kreditkartenvertrag wegen Zahlungsverzugs, werden für vom Karteninhaber zum Kündigungszeitpunkt noch nicht ausgeglichene Umsätze keine PlusPunkt- Gutschriften gewährt; eventuell bereits gewährte PlusPunkt-Gutschriften werden zu lasten des Kartenkontos wieder storniert. 3. Eine bereits erteilte PlusPunkt-Gutschrift kann ebenfalls wieder storniert werden, wenn es sich bei dem Umsatz, aufgrund dessen die PlusPunkt- Gutschrift gewährt wurde, um eine Fehl buchung handelte oder die Verbuchung der entsprechenden PlusPunkt-Gutschrift fälschlicherweise erfolgt ist.

3 C. Berechnung der PlusPunkt-Gutschriften Unter den unten stehenden Voraussetzungen erhält der Karteninhaber kumulativ eine monatliche PlusPunkt-Gutschrift (Ziffer 1.) und eine jährliche PlusPunkt-Gutschrift (Ziffer 2.). Pro Abrechnungsjahr erhält der Karteninhaber maximal PlusPunkt-Gutschriften (gem. Ziff. 1. und 2.) in Höhe von insgesamt 1.000, EUR. 1. Monatliche PlusPunkt-Gutschrift Für während eines Abrechnungsmonats mit der Karte (Haupt- und Zusatzkarte) getätigte Umsätze wird dem Kartenkonto eine PlusPunkt-Gutschrift in Höhe von 1 Prozent des Umsatzbetrages gewährt. 2. Jährliche PlusPunkt-Gutschrift Sofern während eines Abrechnungsjahres mit der Karte (Hauptund Zusatzkarte) Umsätze in Höhe von insgesamt mindestens 2.500, EUR getätigt werden, wird dem Kartenkonto zusätzlich eine jährliche PlusPunkt-Gutschrift in Höhe von 1 Prozent des jährlichen Umsatzbetrages erteilt. Ein Abrechnungsjahr beträgt 12 Kalendermonate. Das erste Abrechnungsjahr beginnt in dem Monat, in dem die Karte genehmigt wurde. Die Berechnung der jährlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt jeweils am Ende des 12. Monats des Abrechnungsjahres. D. Gewährung der PlusPunkt-Gutschriften 1. Der Karteninhaber erhält die PlusPunkt-Gutschrift durch Verbuchung auf sein Kartenkonto. Die PlusPunkt-Gutschriften werden ausschließlich auf das Hauptkartenkonto erteilt, auch in denjenigen Fällen, in denen die PlusPunkt-Gutschriften mit einer Zusatzkarte verdient wurden. Verfügungsberechtigt über mit Haupt- und Zusatzkarten gesammelte Plus- Punkt-Gutschriften ist allein der Hauptkarteninhaber. 2. Ausschlaggebend für die Berechnung der PlusPunkt-Gutschriften ist jeweils das für den Umsatz maßgebliche Buchungsdatum. Dieses kann von dem Transaktionsdatum abweichen, da es davon abhängt, wann die Transaktion bei TARGOBANK eingereicht wurde. 3. Die Gewährung der monatlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt in dem auf den Monat, in dem die PlusPunkt-Gutschrift verdient wurde, folgenden Monat. Die Gewährung der jährlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt in dem auf den Ablauf des Abrechnungsjahres, in dem die PlusPunkt-Gutschriften verdient wurden, folgenden Monat. Die PlusPunkt-Gutschriften werden jeweils an dem Tag gebucht, an dem die betreffende Monatsrechnung ausgestellt wird. 4. Die PlusPunkt-Gutschriften werden jeweils auf der monatlichen Kartenabrechnung des Hauptkarteninhabers mitgeteilt. Der Hauptkarteninhaber ist verpfl ichtet, die Monatsabrechnungen auch in Bezug auf die ausgewiesenen PlusPunkt-Gutschriften sorgfältig zu prüfen und Beanstandungen der TARGOBANK innerhalb von 6 Wochen ab Erhalt der monatlichen Kartenabrechnung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb dieser Frist, gelten die Kartenabrechnung und damit auch die dort ausgewiesenen PlusPunkt-Gutschriften als genehmigt. Wenn der Karteninhaber nach diesem Fristablauf eine Berichtigung der Karten abrechnung in Hinsicht auf die ausgewiesenen PlusPunkt-Gutschriften verlangt, muss er be weisen, inwiefern die Darstellung dieser Gutschriften nicht korrekt ist.

4 E. Verfügung über gewährte PlusPunkt-Gutschriften und Gültigkeitsdauer 1. Die PlusPunkt-Gutschriften werden wie Guthaben auf dem Kartenkonto behandelt bzw. mit einem bestehenden oder später entstehenden Saldo auf dem Kartenkonto verrechnet. 2. Sofern die erteilten PlusPunkt-Gutschriften dazu führen, dass nach Kündigung des Kredit kartenvertrages über die PlusPunkt-Karte oder nach Bestellung eines abweichenden, die PlusPunkt-Karte ersetzenden TARGOBANK Kreditkartenangebots auf dem Kartenkonto ein Gut haben verbleibt, kann der Karteninhaber noch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Erhalt des anderen TARGOBANK Kreditkartenprodukts die Überweisung des Guthabens auf ein von ihm anzugebendes Konto verlangen. F. Änderung der Teilnahmebedingungen 1. TARGOBANK behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahme bedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für das PlusPunkt-Bonusprogramm vorzunehmen, sofern der Karteninhaber nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Derartige Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebe dingungen oder Abläufe werden vorab schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der TARGOBANK nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung ein schriftlicher Widerspruch des Karteninhabers zugeht. Auf diese Folge wird TARGOBANK bei der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen. 2. TARGOBANK behält sich das Recht vor, das PlusPunkt-Bonusprogramm jederzeit durch ein anderes Programm ( Ersatzprogramm ) zu ersetzen oder ganz oder teilweise zu beenden. TARGOBANK wird in diesem Fall dem Karteninhaber die Möglichkeit einräumen, bereits angebrochene Abrechnungsperioden (siehe Punkt C., Ziffer 1. und 2.) zu beenden, sodass dem Karteninhaber nicht die Möglichkeit genommen wird, den für die jeweilige Abrechnungsperiode geforderten Mindestumsatz zu erreichen. 3. Hat der Karteninhaber gegen diese Teilnahmebedingungen oder die in den Programmunter lagen erwähnten Regeln verstoßen, wesentliche Falschangaben gemacht oder hat TARGOBANK den Kreditkartenvertrag aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt, verfallen sämtliche Ansprüche des Karteninhabers auf PlusPunkt-Gutschriften nach diesem Bonusprogramm. Dies gilt auch für möglicherweise während noch nicht beendeter Abrechnungsperioden (siehe Punkt C., Ziffer 1. und 2.) erworbene Ansprüche des Karteninhabers auf PlusPunkt-Gutschriften. TARGOBANK behält sich für vorgenannte Fälle vor, bereits gewährte PlusPunkt-Gutschriften zu stornieren. Stand: Januar 2010

5 PPVB 01/10 Einfach für Sie da Online-Banking und Brokerage unter TARGOBANK Servicenummern PlusPunkt-Karte: * aus dem Ausland: Beratungstermin in der Filiale oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren kostenlos unter: * Festnetzpreis 9 Cent/Minute, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen, 7 x 24 Stunden

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