Kollektivvertragliche Entlohnungen und Arbeitskosten im Bausektor

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2 Arbeitsförderungsinstitut AFI - IPL Kollektivvertragliche Entlohnungen und Arbeitskosten im Bausektor Italien und Österreich im Vergleich Dokumentation 24 Jahrgang 9 März 2004 AutorInnen: Rudi Bertagnolli Petra Guggenberger-Sappl Andrea Zeppa

3 2 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT EINFÜHRUNG: SEKTOR UND ZIELSETZUNGEN DER STUDIE DAS KOLLEKTIVVERTRAGSSYSTEM LOHNGEFÜGE UND LOHNBESTANDTEILE DIE EINSTUFUNG IN ITALIEN VERTRAGLICH FESTGELEGTE MINDESTLÖHNE IN ITALIEN UND ÖSTERREICH BAUBERUFSALTER (BBA) UND HINTERLEGUNG BEI DER BAUARBEITERKASSE IN ITALIEN ZUSATZLEISTUNGEN, ZULAGEN, ZUSCHLÄGE TRANSPORTZULAGE IN SÜDTIROL AUßENDIENSTZULAGE IN SÜDTIROL ZULAGE FÜR ÜBERNACHTUNG (BZW. BEHELFSUNTERKUNFT) IN SÜDTIROL FAHRTKOSTENVERGÜTUNG IN ÖSTERREICH TRENNUNGSGELD IN ÖSTERREICH ÜBERNACHTUNGSGELD IN ÖSTERREICH FAHRTVERGÜTUNG UND ZEHRGELDER IN ÖSTERREICH ZULAGE FÜR ARBEITEN IM HOCHGEBIRGE IN SÜDTIROL ZULAGEN FÜR ARBEITEN IN TUNNELN IN ITALIEN ZULAGEN FÜR UNTER ERSCHWERTEN BEDINGUNGEN AUSGEFÜHRTE ARBEITEN IN ITALIEN ZULAGEN FÜR VORARBEITER IN SÜDTIROL ZULAGE FÜR DAS EINBRINGEN VON ARBEITSWERKZEUG IN SÜDTIROL ERSCHWERNISZULAGEN IN ÖSTERREICH VERGLEICH DER ZUSCHLÄGE FÜR ÜBERSTUNDEN-, SONNTAGS-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE UND STEUERN DIE NISF/INPS-BEITRÄGE BEITRÄGE ZUR BAUARBEITERKASSE IN SÜDTIROL BEITRÄGE DER INAIL-UNFALLVERSICHERUNG SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE IN ÖSTERREICH UND VERGLEICH MIT ITALIEN STEUERN UND ABGABEN ZU LASTEN DES ARBEITNEHMERS Impressum Herausgeber: AFI-IPL Arbeitsförderunginstitut Körperschaft öffentlichen Rechts für Forschung, Bildung und Information im Bereich Arbeit Neubruchweg, 5/b/ BOZEN Telefon: Fax info@afi-ipl.org Beilage zu: Dimension Arbeit - Dimensione Lavoro Registriert beim Landesgericht Bozen unter Nr. 23/1996 s.t. Druck: Druckerei Alto Adige - Bozen V.i.S.d.PG: Serafin Pramsohler Die Studie ist Eigentum des AFI-IPL. Nachdruck, Verwendung von Erkenntnissen, Entnahme von Tabellen und Graphiken - auch auszugsweise - unter Angabe der Quelle (Herausgeber und Titel) gestattet.

4 3 5. SOZIALVORSORGE- UND FÜRSORGELEISTUNGEN IM VERGLEICH KRANKENVERSICHERUNG UNFALLVERSICHERUNG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG FAMILIEN- UND KINDERGELD BESONDERE INSTITUTE UND SOZIALLEISTUNGEN IM BAUSEKTOR IN ITALIEN LOHNAUSGLEICHSKASSE ENTSCHÄDIGUNGSLEISTUNGEN BEI KRANKHEIT, BERUFSKRANKHEIT UND UNFALL FÜRSORGE- UND VERSICHERUNGSLEISTUNGEN DER BAUARBEITERKASSE IN SÜDTIROL LEISTUNGEN ZU GUNSTEN DER ARBEITNEHMER LEISTUNGEN ZU GUNSTEN DER FAMILIENANGEHÖRIGEN SONSTIGE LEISTUNGEN DIE LEISTUNGEN DER BAUARBEITERKASSE (BUAK) IN ÖSTERREICH ARBEITSZEIT UND FORMEN DER FLEXIBILITÄT ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG IN ITALIEN ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG IN ÖSTERREICH MÖGLICHKEITEN DER ARBEITSZEITEINTEILUNG AUSNAHMEN ZU DEN FLEXIBLEN ARBEITSZEITEN: DEKADENARBEIT FÜR IN ITALIEN UND ÖSTERREICH TÄTIGE AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN GELTENDE BESTIMMUNGEN DIE EUROPÄISCHEN RECHTSPRINZIPIEN ITALIENISCHE GESETZGEBUNG UND SÜDTIROLER LANDESGESETZGEBUNG DIE ÖSTERREICHISCHE GESETZGEBUNG EINSCHREIBEPFLICHT IN DIE SÜDTIROLER BAUARBEITERKASSE VERGLEICH DER VERTRAGSLÖHNE UND ARBEITSKOSTEN SCHLUSSBEMERKUNGEN LITERATURLISTE

5 4 VERZEICHNIS DER SCHAUBILDER Schaubild 1: Lohnelemente und Vertragsebenen in Italien (Südtirol) Schaubild 2: Beschäftigungs- und Lohngruppen in Österreich Schaubild 3: Bruttostundenlohn der Bauarbeiter in Südtirol Schaubild 4: Vergleich der Stundenlöhne: Südtirol und Tirol Schaubild 5: Stundenbeträge der BBA-Leistung für das Jahr Schaubild 6: Übernachtungs- und Außendienstzulagen Südtirol Schaubild 7: Vergleich Südtirol Österreich (Tirol) hinsichtlich der Außendienstzulagen Schaubild 8: Prozentuale Zuschläge für unter erschwerten Bedingungen ausgeführte Arbeiten in Italien (Industrie und Handwerk) Schaubild 9: Erschwerniszulagen in Österreich Schaubild 10: Zuschläge (%) für Überstunden-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit; Vergleich Österreich-Italien Schaubild 11: Für den Bausektor geltende NISF/INPS -Beitragssätze Schaubild 12: Prozentsätze der an die Bauarbeiterkasse der Provinz Bozen zu entrichtenden Beiträge.. 22 Schaubild 13: INAIL-Beitragstarife für einige Bautätigkeiten Schaubild 14: Sozialversicherungsbeiträge und indirekte Arbeitskosten in Österreich Schaubild 15: Sozialversicherungsbeiträge und indirekte Arbeitskosten (in %): Vergleich Italien (Südtirol) - Österreich Schaubild 16: Steuern und Abgaben in % des Bruttolohns: Vergleich Österreich - Italien Schaubild 17: Vertragslohn und Arbeitskosten: Vergleich Facharbeiter (Maurer) Schaubild 18: Vertragslohn und Arbeitskosten: Vergleich Facharbeiter (Schicht) Schaubild 19: Vertragslohn und Arbeitskosten: Vergleich Gerüster Schaubild 20: Vertragslohn und Arbeitskosten: Vergleich Hilfsarbeiter Schaubild 21: Vergleich der Arbeitskosten pro Stunde im Bausektor in den europäischen Ländern (2000)... 39

6 5 VORWORT Die Zusammenführung der europäischen Märkte, bedingt durch die Einheitswährung, bedeutet für die staatliche, aber auch für die lokale Wirtschaft, eine große Herausforderung. Dies gilt besonders für unsere Provinz, deren wirtschaftliche Beziehungen mit dem deutschen Sprachraum, vor allem mit Österreich, immer weiter ausgebaut werden. Die Bauwirtschaft ist einer der Bereiche, in welchem der Wettbewerb und der grenzüberschreitende Austausch besonders spürbar sind. Beim Baugewerbe handelt es sich um einen Wirtschaftszweig, der mit der gesamten Beschäftigungslage im Handwerk und in den Dienstleistungen in engem Zusammenhang steht. Für die Gewerkschaftsorganisationen, aber auch für die politischen Entscheidungsträger, ist es wichtig, die Grundlagen und die Zusammenhänge zu erkennen, damit die einheimische Wirtschaft dem internationalen Wettbewerb standhalten kann. Immer öfter herrscht die Meinung, dass die hohen Arbeitskosten in Südtirol ein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Betriebe seien. Diese Studie zeigt, dass im Baugewerbe dies nicht der Fall ist, zumindest im Vergleich mit Österreich. Die Untersuchung des Arbeitsförderungsinstitutes AFI-IPL hebt die Wichtigkeit hervor, die Erfahrungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen in beiden Ländern zu vergleichen. Dies geschieht nicht mit der Absicht, die Arbeitskosten zu senken, sondern nach neuen Lösungen zu suchen, den Schutz der Arbeiter auszubauen. Das Ziel muss sein, die einheimische Arbeitskraft noch besser auszubilden und aufzuwerten. Dies ist der Schlüssel zum Erfolg der Unternehmen. Der Konkurrenzkampf um Aufträge für große europäische Infrastrukturen, wie den Bau des Brennerbasistunnels, darf nicht in Dumping ausarten. Mindestleistungen sozialer und arbeitsrechtlicher Art dürfen nicht unterboten werden. Die Gewerkschaftsorganisationen müssen die Qualität der Arbeit verteidigen und die Rahmenbedingungen fördern, welche der wirtschaftlichen Entwicklung und der Verbesserung des Wohlergehens der Arbeiterschaft dienen. Serafin Pramsohler Präsident des Institutsausschussess

7 6 1 Einführung: Sektor und Zielsetzungen der Studie Der Bausektor zählt zu den wichtigsten Wirtschaftsbranchen in Südtirol. Er hat in den vergangenen Jahren hohe Zuwachsraten verzeichnet, die voraussichtlich auch in den nächsten fünf Jahren anhalten werden. Zum Stichtag gab es in Südtirol Bauunternehmen, davon waren Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag bei 3,6 Beschäftigten pro Unternehmen (7,5 in den Industrieunternehmen und 2,7 in den Handwerksbetrieben). Insgesamt waren im Jahr 2002 im Bausektor Personen beschäftigt, das entspricht einem Zuwachs von 11,3% gegenüber Das bedeutet, dass rund 9% aller Erwerbstätigen in Südtirol in der Bauwirtschaft tätig sind, die mit ihrer Wertschöpfung (800 Mio. Euro im Jahr 2001) 7,4% zum Bruttosozialprodukt Südtirols beiträgt. Zwischen 1990 und 2001 verzeichnete die Bauwirtschaft ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 3,5%; in den Jahren fiel dieser Zuwachs etwas geringer aus, war aber mit 2,6% jährlich 1 immer noch relativ hoch und lag in jedem Fall über dem Wachstum des Südtiroler Bruttosozialproduktes. In Österreich sind insgesamt Unternehmen im Bausektor tätig, die zusammen rund Mitarbeiter beschäftigen. Wie in den meisten europäischen Ländern verzeichnete auch die österreichische Bauwirtschaft in den 90er-Jahren ein rasantes Wachstum. Nach einem deutlichen Einbruch im Jahr 2001 (- 2,7%) und einer leichten Erholung im Jahr 2002 (+ 0,7%) erlebte die Branche 2003 einen neuerlichen Aufschwung (+ 13,7% im 1. Quartal und + 4,6% im 2. Quartal). 2 Im Gegensatz zu Südtirol nimmt jedoch die Beschäftigung weiter ab. In Tirol sind Personen bzw. 8,8% aller Erwerbstätigen des Bundeslandes in der Bauwirtschaft tätig lag die Beschäftigtenzahl noch bei Personen. In den letzten Jahren hat der grenzüberschreitende Wettbewerb deutlich zugenommen, was unter anderem auf die europäischen Ausschreibungsbestimmungen und die Einführung der Einheitswährung zurückzuführen ist. Immer häufiger versuchen Unternehmen aus anderen Ländern, auf dem lokalen Markt Fuß zu fassen, indem sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder auch private Bauaufträge übernehmen. Entsprechend steigt die Zahl der an ausländische Unternehmen vergebenen Arbeiten. Am aktivsten sind in Südtirol natürlich die österreichischen Unternehmen. Andererseits bemühen sich auch die größeren Südtiroler Unternehmen um Aufträge im Ausland und insbesondere in Österreich. Dieser Wettbewerb diesseits und jenseits des Brenners setzt nicht nur eine größere Mobilität und Flexibilität der Unternehmen voraus, sondern auch der jeweiligen Arbeitnehmer, für die es Fragen im Zusammenhang mit Entlohnung, Rechtsstatus und Sozialversicherung zu klären gilt. Diese schon heute sehr intensive Expansion über die Landesgrenzen hinaus wird im kommenden Jahrzehnt durch die Realisierung eines der größten europäischen Infrastrukturvorhaben - des Brennerbasistunnels - noch verstärkt werden. Obwohl die administrativ-technischen Details des Projektes noch nicht bekannt sind, ist davon auszugehen, dass Hunderte von Unternehmen und Tausende von Arbeitern an den verschiedenen Bauabschnitten beteiligt sein werden. Es wird sich dabei um Unternehmen und Arbeitnehmer aus allen europäischen Ländern, aber zweifellos zum größten Teil aus Italien und Österreich, handeln. Zielsetzung dieser Studie ist es, die italienischen und österreichischen Lohn- und Sozialversicherungssysteme im Bausektor miteinander zu vergleichen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet demzufolge die Analyse der branchenspezifischen Kollektivverträge und Sozialversicherungspflichten. Im Falle Italiens ist bei den vertraglichen Aspekten auch der Südtiroler Landeszusatzvertrag zu berücksichtigen, während die Sozialversicherungsbestimmungen für ganz Italien gleich sind. In Österreich gilt der Kollektivvertrag für alle Bundesländer, weswegen hier keine nennenswerten regionalen Unterschiede zu beachten sind Die genannten Zahlen stammen von: Abteilung Industrie (2003), Studie über die Südtiroler Industrie, Bericht für den Auftraggeber Abteilung Industrie, erarbeitet vom AFI-IPL, Bozen. Die Unternehmensdaten stammen von der Handelskammer Bozen, die Beschäftigungszahlen vom Amt für Arbeitsmarkt und die Wertschöpfungsdaten vom ASTAT. Die Daten stammen vom österreichischen WIFO ( Daten der Wirtschaftskammer Tirol für 1999.

8 7 Mit dieser Studie werden mehrere Ziele verfolgt: Vergleich der wirtschaftlichen Situation und der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer im Bausektor in den beiden Ländern (beschränkt auf die Arbeiter), um festzustellen, wo die Entlohnung bei gleicher Qualifikation höher ist und welche Bestandteile des Arbeitsentgeltes für die Unterschiede verantwortlich sind. Angesichts unterschiedlicher indirekter Arbeitskosten muss darüber hinaus untersucht werden, welche Sozialleistungen damit verbunden sind. Analyse der unterschiedlichen kollektivvertraglichen Bestimmungen hinsichtlich Entlohnung und Arbeitszeit, um die Kollektivvertragsparteien in die Lage zu versetzen, anhand von andernorts gemachten Erfahrungen in ihrem Land innovative und bereits bewährte Regelungen einzuführen. Anregungen für eine Reflexion über die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bausektor, insbesondere im Hinblick auf den Faktor Arbeitskosten, der bei Ausschreibungen einen der kritischsten Punkte darstellt und häufig zu niedrig angesetzt wird. Erste Hinweise für die Möglichkeit, ein kollektivvertragliches Rahmenabkommen abzuschließen, das die Arbeitsbedingungen aller am Bau des Brennerbasistunnels beteiligten Unternehmen und Arbeitnehmer regelt. Analyse der Aufgaben und Leistungen der Bauarbeiterkassen in den beiden Ländern, um zur Lösung des langjährigen Problems der Einschreibepflicht ausländischer Unternehmen (und ihrer Beschäftigten) im Land der Arbeitsausführung beizutragen. Bei der Auswertung der erzielten Untersuchungsergebnisse ist natürlich zu berücksichtigen, dass jeder Vergleichsanalyse naturgemäß Grenzen gesetzt sind. Selbst wenn man die einzelnen Bestimmungen und den spezifischen Kontext im Detail untersucht, so hat man es dennoch mit verschiedenen sozioökonomischen, rechtlichen und institutionellen Systemen zu tun, die eine eindeutige Quantifizierung in Bezug auf die in den Arbeitsbedingungen bestehenden Unterschiede nicht immer bzw. nur in vereinfachter Form möglich machen.

9 8 2 Das Kollektivvertragssystem Der Bausektor unterscheidet sich von allen anderen Wirtschaftsbranchen durch eine völlig andere Produktionslogik und Gewerkschaftspolitik. Die Bauwirtschaft weist einige strukturelle Besonderheiten auf (Saisonabhängigkeit, Arbeitsplatzmobilität, hohe zwischenbetriebliche Mobilität, Witterungseinflüsse), welche die besonderen Merkmale des Kollektivvertragssystems in diesem Sektor erklären und rechtfertigen. 4 Sowohl Italien als auch Österreich haben ein weitgehend zentral geregeltes Kollektivvertragssystem. Im Gegensatz zu Österreich, wo der Kollektivvertrag für den Bausektor einheitliche Mindestlöhne für das gesamte Bundesgebiet festlegt, finden in der italienischen Bauwirtschaft zusätzliche Kollektivvertragsverhandlungen auf lokaler Ebene statt, denen eine große Bedeutung zukommt. Gemäß der Logik des Abkommens vom 23. Juli gibt es im Bauwesen - wie in den anderen Wirtschaftsbranchen - einen nationalen Branchenkollektivvertrag und eine nachgeordnete, sog. zweite Verhandlungsebene, die sektorabhängig entweder betriebs- oder gebietsbezogen ist. Der nationale Branchenkollektivvertrag hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren für den obligatorischen und normativen Teil mit Ausnahme der Lohnhöhe: Diese wird alle zwei Jahre neu verhandelt, wobei der nationale Vertrag die Funktion hat, den Kaufkraftverlust auszugleichen, wobei den gesamtwirtschaftlichen des Sektors Rechnung zu tragen ist. Die zusätzlichen Entlohnungen auf der nachgeordneten zweiten Verhandlungsebene dienen in erster Linie der Verteilung der Produktivitätsgewinne, weswegen sie eng mit dem Erreichen von Produktivitätsfortschritten, Qualitätsund Rentabilitätssteigerungen sowie anderen wettbewerbsstärkenden Faktoren verknüpft sein müssen. Der Landeszusatzvertrag (LZV) ist seit jeher bewährter und traditioneller Ausdruck der Kollektivvertragsverhandlung der zweiten Ebene (bzw. der dezentralen Verhandlungen); nach wie vor stellt er einen wichtigen Bezugspunkt dar, da er - wie im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag festgelegt - eine Vielzahl von Bereichen regelt, was jedoch eine genauere Festlegung bestimmter Aspekte auf betrieblicher Ebene nicht ausschließt. Das österreichische Kollektivvertragssystem entspricht im Wesentlichen dem Typus der mitteleuropäischen Sozialpartnerschaft mit einer ausgeprägten gesetzlichen Regelungsdichte auch in Bezug auf die Beziehungen zwischen den Kollektivvertragsparteien. In Österreich gibt es im Bausektor die Möglichkeit, bundeslandspezifische Regelungen zu vereinbaren, die einige wenige Bereiche betreffen. Die Betriebsvereinbarungen werden im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes - und nur in untergeordneter Weise - im Rahmen von kollektivvertraglichen Ermächtigungen abgeschlossen. Eine weitere Besonderheit des österreichischen Systems ist, dass es für Arbeiter und Angestellte gesonderte Kollektivverträge gibt. Eine zentrale Rolle kommt der Bauarbeiterkasse zu, einer kollektivvertraglichen bilateralen Einrichtung zur Verwaltung bestimmter Leistungen im Bereich der Lohnzahlungen, der allgemeinen Fürsorge und der Altersvorsorge zu Gunsten der Beschäftigten 6. Zu den wichtigsten Leistungen der Bauarbeiterkasse in Italien (die auf dem gesamten Staatsgebiet gleich sind) gehört die Auszahlung bestimmter Anteile des Arbeitsentgeltes (Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt) sowie die Auszahlung von Dienstalterszulagen. Es handelt sich um Sonderleistungen, die durch die im Bausektor typische starke Zersplitterung der Arbeitsverhältnisse Für eine eingehendere Analyse der italienischen Vertragsstruktur im Vergleich zum österreichischen Vertragssystem wird auf die folgende Studie verwiesen: AFI-IPL (2000): Kollektivvertragsverhandlungen im Tourismus. Vergleichende Analyse kollektivvertraglicher und arbeitsrechtlicher Regelungen: Tirol und Südtirol im Vergleich, Dokumentation Nr. 15, Bozen. Im Juli 1993 wurde in Italien das das Protocollo sulla politica dei redditi e dell occupazione, sugli aspetti contrattuali, sulle politiche dell lavoro e sul sostegno al sistema produttivo unterzeichnet, das als magna charta der industriellen Beziehungen des Landes gilt. Die maßgebliche Neuerung liegt ohne Zweifel in der Regelung der industriellen Beziehungen des Landes: Die Auseinandersetzungen und Verhandlungen beruhen nunmehr nicht mehr allein auf den Stärkeverhältnissen, sondern werden prozeduralisiert, wodurch die Akteure in ein System stabiler(er) und (besser) kalkulierbarer Spielregeln eingebunden werden; das Verhältnis zwischen den Verhandlungsebenen (insbesondere zwischen Kollektivvertrag, Betriebsabkommen und lokalen Abkommen) wird geordnet und auf eine formale Grundlage gestellt. Das Abkommen erfüllt somit Regelungsfunktionen, die in Österreich vom Arbeitsverfassungsgesetz übernommen werden. Die neueren Entwicklungen haben das konzertative System allerdings stark in Frage gestellt. In Südtirol ist die Bauarbeiterkasse sowohl für den Industriesektor als auch für den Handwerkssektor zuständig. Die Einschreibung in die Bauarbeiterkasse ist obligatorisch für alle Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberverbände, welche die Kollektivverträge auf beiden Vertragsebenen unterzeichnet haben.

10 9 und das damit verbundene Risiko für den Arbeiter, dass bestimmte Entgelte nicht gezahlt werden, gerechtfertigt sind. Deshalb wurden diese Sachbereiche der Bauarbeiterkasse übertragen, die sicherstellt, dass die Bauarbeiter ein mit der Entlohnung der Arbeitnehmer in anderen Branchen mit festem Arbeitsplatz vergleichbares Entgelt erhalten. Weitere Leistungen im Bereich der Fürsorge und Altersvorsorge werden auf lokaler Ebene festgelegt. Sämtliche Leistungen werden durch einen (größtenteils von den Unternehmen zu erbringenden) Beitragssatz finanziert, der in den gesamtstaatlichen Kollektivverträgen und den lokalen Landesabkommen festgelegt wird. Auch in Österreich gibt es eine solche Kasse, die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Es handelt sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die 1946 per Gesetz geschaffen wurde und von den Sozialpartnern verwaltet wird. Ihre Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denjenigen der italienischen Bauarbeiterkasse, obgleich die Arbeitsweise und die einzelnen Leistungen erhebliche Unterschiede aufweisen (siehe Kap. 5.7). In Italien sind derzeit vier verschiedene Kollektivverträge in Kraft (Industrie, Handwerk, Kleinbetriebe, Genossenschaften), aber nur die ersten zwei finden in Südtirol Anwendung 7. In beiden Bereichen (Industrie und Handwerk) 8 werden folgende Aspekte dezentral geregelt: Aufteilung der normalen Arbeitszeit in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen vor Ort; Festlegung der Entschädigungen für Arbeiten im Hochgebirge; Festlegung der Entschädigungen für Arbeiten in Tunneln; Festlegung des territorialen Lohnelements innerhalb der im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vereinbarten Höchstgrenze; Festlegung der Zahlungsweise der Hinterlegungen an die Bauarbeiterkasse; Festlegung der Gebietsgrenzen, bei deren Überschreitung die Außendienstregelung zur Anwendung kommt; Festlegung der normalen Urlaubszeiten; Regelung der Mensa- und Transportdienste sowie entsprechende Ausgleichszahlungen. In Österreich gelten für die Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe derzeit der Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994 und seine Abänderungen bis 1. Mai Der aktuelle Kollektivvertrag für den Bausektor wurde im Mai 2003 abgeschlossen und hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Er erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und gilt auch für Lehrlinge. Er kann von jeder Vertragspartei drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Allerdings gelten auch nach wie vor einige Bestimmungen aus früher unterzeichneten Kollektivverträgen, die spezifische Aspekte regeln. Der wichtigste ist der Zusatzvertrag vom 1. August 1994 über die Regelung der wöchentlichen Ruhezeiten und der Dekadenarbeit. 9 Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Österreich bestimmte Sachbereiche auch im Detail durch Gesetzesbestimmungen geregelt sind, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz In Südtirol findet die Höchstzahl von 15 Mitarbeitern, die auf gesamtstaatlicher Ebene den Handwerkssektor vom Industriesektor unterscheidet, keine Anwendung. Diese lokale Besonderheit gilt jedoch nicht zu Beitragszwecken, denn das NISF/INPS verwendet wie im übrigen Italien die Höchstzahl von 10 Mitarbeitern als Unterscheidungskriterium zwischen Handwerk und Industrie. Derzeit gelten die nationalen Kollektivverträge vom (Industrie) und vom (Handwerk); die Landeszusatzverträge (LZV) wurden am (Industrie) und am (Handwerk) abgeschlossen. Die Dekadenarbeit wird im Abschnitt erläutert.

11 10 3 Lohngefüge und Lohnbestandteile Im folgenden Schaubild sind die verschiedenen Bestandteile des Bruttoarbeitsentgeltes der Arbeiter in Italien (Südtirol) schematisch dargestellt. 10 Schaubild 1: Lohnelemente und Vertragsebenen in Italien (Südtirol) Legende: NKV = nationaler Kollektivvertrag; LZV = Landeszusatzvertrag; EDR = lohnunabhängige Pauschale Das Schema ist nach zwei Bezugsgrößen aufgebaut: Art (fortlaufend, gelegentlich oder zeitversetzt) der verschiedenen Lohnelemente und Quelle (nationaler Vertrag oder Landesvertrag) der jeweiligen Berechnungsgrundlage. Die fortlaufenden Lohnelemente sind diejenigen, die systematisch für jeden Lohnzeitraum ausbezahlt werden. Der Grundlohn, die Teuerungszulage und die lohnunabhängige Pauschale gelten für Gesamtitalien, da sie im entsprechenden Kollektivvertrag festgelegt werden. Sie entsprechen dem nationalen kollektivvertraglichen Mindestlohn. Die branchenspezifische Gebietszulage und das territoriale Lohnelement werden im lokalen Ergänzungsvertrag ausgehandelt und sind deshalb von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Diese Bestandteile bilden zusammen mit den nationalen Elementen den landesspezifischen Mindestlohn 11, der für die Die Struktur der Entlohnung spiegelt die komplexe Entwicklung des italienischen Kollektivvertragssystems wider. Die Teuerungszulage und das EDR sind Überbleibsel aus der Lohnstruktur vor dem Jahre 1992, die auf dem Prinzip eines automatischen Inflationsausgleiches basierte. Die hier verwendeten Begriffe ( nationaler und landesspezifischer Mindestlohn) entsprechen der von Giovannacci und Pramstrahler in der genannten Studie verwendeten Terminologie (AFI-IPL 2000).

12 11 Berechnung der verschiedenen Zulagen oder Prozentzuschläge (ausgenommen die Entschädigung für das Einbringen von Arbeitswerkzeug, die auf den nationalen Mindestlohn berechnet wird) und für die an die Bauarbeiterkasse zu entrichtenden Beiträge zugrunde gelegt wird. Die gelegentlichen Lohnelemente sind nicht Teil des normalen Arbeitsentgeltes, sondern werden nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt. Als Beispiel sind die Überstundenzuschläge oder die Erschwerniszulagen zu nennen 12. Die zeitversetzt ausbezahlten Lohnelemente werden nicht mit dem laufenden Arbeitsentgelt, sondern periodisch zu festgelegten Fristen während des Jahres ausgezahlt: im Falle der Bauarbeiter handelt es sich hierbei um das Weihnachts- und Urlaubsgeld (mit dem Mechanismus der Hinterlegung) sowie die Dienstalterszulage (mit dem Mechanismus des Bauberufsalters) 13. Den Arbeitern werden die geleisteten Arbeitsstunden vergütet, was sich auf die einschlägigen Berechnungsmethoden des Arbeitsentgeltes für die Zeiträume, in denen die Arbeitsleistung nicht erbracht wird (Urlaub, Freistellungen, Krankheit, Unfall, Feiertage), auswirkt. In Österreich werden sämtliche Lohnbestandteile im bundesweiten Kollektivvertrag festgelegt, der neben dem Grundlohn auch die Erschwerniszulagen, die Zuschläge für Überstunden-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit sowie die Entschädigungen für betriebsentsandte Arbeitnehmer regelt. Der kollektivvertragliche Stundenlohn besteht aus einer einzigen Komponente und dient als Berechnungsgrundlage für Zulagen und Zuschläge. Auch in Österreich greift der Mechanismus der zeitversetzt ausbezahlten Lohnanteile (Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Abfertigung) durch die Bauarbeiterkasse (BUAK). 3.1 Die Einstufung in Italien In Italien werden die Arbeitnehmer in der Produktion in vier Lohnstufen eingeteilt: Hoch spezialisierter Arbeiter (4. Stufe): Er besitzt die Fähigkeit, weitgehend selbstständig zu arbeiten, verfügt über eine hohe berufliche Qualifikation sowie einschlägige Erfahrung; er ist in der Lage, Anweisungen allgemeiner Art des Baustellenleiters fachgemäß auszuführen. Zu dieser Kategorie zählen Bediener von Betonmischzentralen, Bediener von komplexen Maschinen für Bohrungen in unterirdischen Tunneln, Mechaniker, Rohrleger, Rohrschweißer. Facharbeiter (3. Stufe): Er hat durch eine Lehre oder technisch-praktische Ausbildung spezielle praktische Fähigkeiten erworben. Dieser Lohnstufe gehören verschiedene Berufsbilder aus allen Produktionsbereichen an: Zimmerer, Maurer, Tischler, Zementierer, Gipser, Stuckateur, Bodenleger, Asphaltierer, Kranführer, Baggerführer usw. Angelernter Arbeiter (2. Stufe): Er ist in der Lage, Arbeiten auszuführen, die normale berufsspezifische Fähigkeiten voraussetzen. Dieser Lohnstufe zugeordnet sind: Gerüster, Bauschlosser, Bewehrungsmonteure, Sprengmeister, Isolierer, Maschinen- und Pumpenwärter usw. Gewöhnlicher Arbeiter (1. Stufe): Er führt Arbeiten aus, die vor allem körperliche Kraft bzw. einfache, in wenigen Tagen zu erlernende Fähigkeiten oder Kenntnisse voraussetzen. Dieser Kategorie gehören zum Beispiel folgende Berufsbilder an: Planierer, Kalklöscher, Eisenbieger, Schaler, Steinmetz sowie im Allgemeinen die Handlanger von spezialisierten Arbeitern und Facharbeitern. Es ist zu beachten, dass ein und dasselbe Berufsbild abhängig von der Erfahrung und den individuellen Fähigkeiten des jeweiligen Arbeiters unterschiedlich eingestuft werden kann. In Österreich werden die Arbeitnehmer in fünf Beschäftigungsgruppen unterteilt, die wiederum in verschiedene Lohngruppen eingestuft werden. Insgesamt gibt es elf Lohngruppen (ohne Lehrlinge). Im Vergleich zu Italien handelt sich also um ein umfassenderes System, das eine stärkere Differenzierung des Arbeitsentgeltes je nach Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit ermöglicht (siehe Schaubild 2). 3.2 Vertraglich festgelegte Mindestlöhne in Italien und Österreich Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile des Arbeitsentgeltes in Italien mit Bezug auf Südtirol untersucht. Soweit nichts anderes angegeben, gelten die nachstehenden Beschreibungen sowohl für Industrieunternehmen als auch für Handwerksbetriebe Dazu zählen natürlich auch die auf Betriebsebene ausgehandelten Leistungsprämien, die von der allgemeinen Unternehmensentwicklung abhängen und deshalb in der Regel variabel sind. Sie werden im Rahmen dieser Studie nicht berücksichtigt. Ein zeitversetzt ausbezahltes Lohnelement ist auch die Abfindung, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird.

13 12 Grundlohn oder vertraglicher Mindestlohn. Dabei handelt es sich um den Mindestlohn, der den Arbeitnehmern unabdingbar zusteht. Die seit 1. Januar 2003 geltenden Mindestlöhne wurden in den im Januar 2002 (Industrie) bzw. April 2002 (Handwerk) neu ausgehandelten Kollektivvertragsverhandlungen festgelegt. Teuerungszulage. Obwohl der Mechanismus zur Angleichung der Löhne an die Inflation 1992 abgeschafft wurde, wird mit dem Lohn nach wie vor die zum Datum des 1. November 1991 eingefrorene Summe ausgezahlt. Die Teuerungszulage beinhaltet die so genannte lohnunabhängige Pauschale (EDR), ein Festbetrag, der allen Arbeitnehmern gezahlt wird 14. Branchenspezifische Gebietszulage. Dieses Lohnelement ist die älteste auf Landesebene bestehende Zulage. Es handelt sich um eine nach Lohnstufen differenzierte Pauschale. In Südtirol wurde die branchenspezifische Gebietszulage seit vielen Jahren nicht mehr neu ausgehandelt und bleibt deshalb mit den ab (Handwerk) bzw. ab (Industrie) gültigen Beträgen festgeschrieben. Im neuen Landeszusatzvertrag für das Handwerk wurde die Präsenzzulage in die branchenspezifische Gebietszulage eingerechnet. Territoriales Lohnelement. Dieses Lohnelement, das jedes Jahr auf Gebietsebene innerhalb der im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag festgelegten Obergrenze ausgehandelt wird, ist variabel, da es an verschiedene Indikatoren bezüglich Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gekoppelt ist, welche die branchenspezifische konjunkturelle Entwicklung in der betreffenden Region widerspiegeln. In Südtirol wurde das territoriale Lohnelement auf den im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag genannten Höchstbetrag festgelegt (11% des Mindestlohns bis 2003, Erhöhung auf 14% ab 1. Januar 2004). Dieses Lohnelement unterliegt der teilweisen Beitragsbefreiung (Ausschluss aus der Beitragsberechnungsgrundlage), die für die in den Zusatzverträge (Betriebs- oder Landesebene) vorgesehenen variablen Lohnbestandteile zulässig ist. In Österreich besteht der Grundlohn aus einer einzigen Komponente, nämlich dem Stundenlohn. In beiden Ländern wird also das Arbeitsentgelt auf Stundenbasis berechnet. Für einen Vergleich auf Monatsbasis muss der Stundenlohn mit den normalen Arbeitsstunden multipliziert werden. Diese sind in den zwei Ländern unterschiedlich hoch und betragen 173 Stunden in Italien und 169,5 Stunden in Österreich. Schaubild 2 zeigt, dass der österreichische Kollektivvertrag ein deutlich stärker gegliedertes Lohngefüge vorsieht, das eine größere Differenzierung ermöglicht. Schaubild 2: Beschäftigungs- und Lohngruppen in Österreich Beschäftigungsgruppen Lohngruppen und Berufsprofile KV-Stundenlohn I. Polier I) 10,90 II. Facharbeiter II a) Vorarbeiter 10,61 II b) Facharbeiter 9,65 III. Angelernter Arbeiter III a) Baggerführer 9,64 III b) LKW-Fahrer 9,43 III c) Gerüster 9,22 III d) Betonierer 8,98 III e) Maschinenführer 8,66 IV. Bauhilfsarbeiter Quelle: Österreichischer Kollektivvertrag (Auszug) IV a) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit 7,40 7,40 IV b) nach vollendetem 18. Lebensjahr nach den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit 8,22 V. Sonstiges Hilfspersonal Portiere, Wächter 7,55 Lehrlinge im 1. Lehrjahr 3,86 im 2. Lehrjahr 5,79 im 3. Lehrjahr 7,72 im 4. Lehrjahr (für Doppelberufe) 8,69 Eintritt nach Vollendung des 18. Lebensjahrs 7,72 14 Im Handwerkssektor wurde die lohnunabhängige Pauschale gemäß Vereinbarung vom erhöht und nach Lohnstufen gestaffelt.

14 13 Der Vergleich mit Italien gestaltet sich schwierig, da es nicht immer leicht ist, die vergleichbaren Berufsbilder zuzuordnen. Für einen ersten Vergleich könnte man die Stundenlöhne der verschiedenen Beschäftigungsgruppen heranziehen. Allerdings sind im italienischen Kollektivvertrag und im Landeszusatzvertrag auch andere besondere Lohnkomponenten vorgesehen, die im österreichischen Vertrag fehlen. Das sind: Jährliche Freistellungen: Die Vergütungsmodalitäten der Freistellungen unterscheiden sich von denjenigen, die im Allgemeinen für Arbeitnehmer gelten (d.h. normale Entgeltfortzahlung für den Monat der Inanspruchnahme): die Arbeiter erhalten eine spezifische Zulage von 4,95% (für jährliche Freistellungen bzw. Arbeitszeitverkürzung) des normalen Monatslohns 15 unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Freistellungen. Feiertage: Da die Arbeiter keinen festen Monatslohn erhalten, sondern für die geleisteten Arbeitsstunden entlohnt werden, wird die Vergütung für Feiertage unter der Woche direkt vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn für den betreffenden Lohnzeitraum, in den die Feiertage fallen, mit jeweils 8 Arbeitsstunden pro Feiertag vergütet 16. Präsenzzulage: Den Arbeitern, die während der gesamten normalen Arbeitszeit am Arbeitsplatz anwesend sind, wird eine Präsenzzulage in Form eines von der Lohnstufe abhängigen Pauschalbetrages gezahlt. Die Zulage wird anteilsmäßig auch für die Tage gezahlt, an denen die Arbeit wegen höherer Gewalt unterbrochen wurde (z.b. Witterungsbedingungen), wobei der Anteil im Verhältnis zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird. Im neuen Landeszusatzvertrag für das Handwerk wurde die Präsenzzulage gestrichen und der entsprechende Betrag in die branchenspezifische Gebietszulage eingerechnet 17. Mensa: Die Arbeiter haben Anspruch auf eine komplette warme Mahlzeit auf der Baustelle für jeden Tag effektiver Arbeitsleistung im Ausmaß von mindestens vier Stunden mit einer Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Mittagspause. 18 Sollte eine Essensausgabe nicht möglich sein, hat der Arbeiter Anspruch auf eine Ersatzleistung in Höhe von 0,43 e pro geleisteter Arbeitsstunde im Industriesektor und von 5,00 e pro Arbeitstag im Handwerkssektor. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten ergibt sich für Südtirol folgende Stundenlohn: Schaubild 3: Bruttostundenlohn der Bauarbeiter in Südtirol (in Euro) INDUSTRIE HANDWERK Lohnelemente 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Vertraglicher nationaler. Mindestlohn 2,88 3,37 3,75 4,03 2,91 3,32 3,76 4,02 Teuerungszulage 2,96 2,99 3,00 3,01 Lohnunabhängige Pauschale EDR 0,06 0,06 0,06 0,06 } 3,02 3,04 3,05 3,07 Branchenspezifische Gebietszulage 0,44 0,64 0,78 0,89 0,55 0,89 1,07 1,19 Territoriales Lohnelement 0,40 0,47 0,52 0,56 0,40 0,46 0,52 0,56 Summe A 6,74 7,52 8,11 8,55 6,88 7,71 8,40 8,84 Freistellungen (4,95%) 0,33 0,37 0,40 0,42 0,34 0,38 0,42 0,44 Feiertage (6,37%) 0,45 0,50 0,53 0,56 0,46 0,52 0,56 0,59 Summe B 7,53 8,40 9,05 9,54 7,68 8,61 9,38 9,87 Präsenzzulage 0,14 0,25 0,33 0, Mensaersatzleistung 0,43 0,43 0,43 0,43 0,63 0,63 0,63 0,63 Summe C 8,10 9,08 9,81 10,37 8,31 9,24 10,01 10,50 Anmerkung: Die zweiten Kommastellen sind infolge von Auf- und Abrundungen eventuell nicht exakt. Quelle: Nationaler Kollektivvertrag und Landeszusatzvertrag für den Bausektor (Handwerk und Industrie) Wie bereits erwähnt, wird die Zulage für jährliche Freistellungen auf folgende Lohnelemente berechnet: Grundlohn, Teuerungszulage (einschl. lohnunabhängige Pauschale), branchenspezifische Gebietszulage und territoriales Lohnelement. Zu den zu vergütenden Feiertagen zählt auch der abgeschaffte Feiertag des 4. November. Siehe Fußnote 12. Diese Leistung wird durch den Landeszusatzvertrag garantiert.

15 14 Wie aus Schaubild 4 hervorgeht, ist der Stundenlohn in Österreich für die gleiche Lohngruppe etwas höher als in Italien: die Differenz schwankt jedoch und ist für angelernte Arbeiter durch das in Österreich zugrunde gelegte, abweichende Berufsprofil bedingt. Für viele österreichischen Berufsprofile ist der Stundenlohn höher als in Italien, aber es gibt auch einige Berufe mit niedrigerem Stundenlohn. Für einen aussagefähigeren Vergleich ist jedoch der Stundenlohn allein nicht ausreichend, sondern es muss das Arbeitsentgelt auf Jahresbasis für einige ausgewählte Berufsprofile berechnet werden. Denn in Italien erhalten die Arbeiter 13 Monatslöhne, in Österreich hingegen 14. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in Österreich der 13. Monatslohn 1,3 Monatstariflöhnen und der 14. Monatslohn 1,5 Monatstariflöhnen entspricht. Und schließlich spielt auch das unterschiedliche System von Zulagen und Zuschlägen eine nicht unerhebliche Rolle. Schaubild 4: Vergleich der Stundenlöhne: Südtirol und Tirol Lohnstufe Südtirol # Österreich (Industrie) (einschl. Tirol) Facharbeiter 9,81 9,65 Angelernter Arbeiter 9,08 8,66-9,64 Gewöhnl. Arbeiter 8,10 8,22* Anmerkungen: # Für Südtirol wurde auch der Lohnanteil für Freistellungen und Feiertage, die Präsenzzulage und die Mensaersatzleistung in den Stundenlohn mit eingerechnet. * Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Entspricht am ehesten dem österreichischen Bauhilfsarbeiter. 3.3 Bauberufsalter (BBA) und Hinterlegung bei der Bauarbeiterkasse in Italien Die als Bauberufsalter (BBA) bezeichnete Leistung, die mit der Dienstalterszulage für Angestellte vergleichbar ist, vergütet das vom jeweiligen Arbeiter erreichte Berufsalter. Der wesentliche Unterschied zur Dienstalterszulage ist, dass das BBA an die insgesamt im Bausektor und nicht in ein und demselben Unternehmen geleistete Arbeit gebunden ist. Das BBA steht jenen Arbeitnehmern zu, die innerhalb eines Zweijahreszeitraumes (gerechnet vom 1. Oktober bis zum 30. September) auch in verschiedenen Gebieten mindestens 2100 Stunden gearbeitet haben. Die Leistung ist umso höher, je länger der Arbeitnehmer diese Leistung bereits erhält. Sie wird berechnet, indem die Zahl der im zweiten Jahr des genannten Bezugszeitraumes geleisteten und bei der Bauarbeiterkasse eingetragenen normalen Arbeitsstunden mit dem Stundenbetrag multipliziert werden, der jedes Jahr zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbände vereinbart wird 19. Das BBA sieht maximal fünf Erhöhungen vor, wie die traditionelle Dienstaltersregelung für Angestellte. Im Gegensatz zu letzterer ist das BBA jedoch ein Betrag, der einmal im Jahr pauschal vergütet wird, damit keine Lohnzulage, die bei Erreichen eines bestimmten Dienstalters regelmäßig und fortlaufend jeden Monat ausgezahlt wird. 20 Die den Arbeitern zustehenden Beträge werden jedes Jahr im Mai durch die Bauarbeiterkasse ausgezahlt. Das BBA wird durch einen entsprechenden Beitrag (der in Südtirol 4,70% beträgt) an die Bauarbeiterkasse finanziert, der vollständig vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Die Beitragshöhe wird auf lokaler Ebene festgelegt, aber die Leistungen sind staatsweit gleich. Schaubild 5: Stundenbeträge der BBA-Leistung für das Jahr 2002 (Euro pro Stunde) Auszahlungen Gewöhnlicher Arbeiter Angelernter Arbeiter Facharbeiter Hoch spezialis. Arbeiter Ind. Hand. Ind. Hand. Ind. Hand. Ind. Hand. 1. und 2. 0,099 0,101 0,120 0,116 0,129 0,130 0,140 0, und 4. 0,198 0,203 0,232 0,231 0,258 0,259 0,270 0, und 6. 0,297 0,304 0,348 0,346 0,386 0,389 0,410 0, und 8. 0,396 0,405 0,464 0,462 0,515 0,518 0,550 0, und ff. 0,495 0,506 0,580 0,577 0,644 0,648 0,680 0,696 Quelle: Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen Für den Erwerb des Anspruchs (2100 Arbeitsstunden innerhalb eines Zweijahreszeitraumes) werden auch die Urlaubs- und Freistellungszeiten, Krankheits- und Unfallzeiten sowie Feiertage berücksichtigt, während zur Berechnung des Betrages ausschließlich die geleisteten normalen Arbeitsstunden (d.h. ohne Überstunden) herangezogen werden. Das Recht auf die Auszahlung der BBA kann auch in unterschiedlichen Regionen und Provinzen erworben werden. Der Arbeitnehmer selbst hat die Aufgabe, die entsprechenden Angaben an die jeweiligen Bauarbeiterkassen zu übermitteln.

16 15 In Italien gibt es zudem einen besonderen Mechanismus für die Zahlung bestimmter Lohnanteile an die Arbeiter (Urlaubsgeld und 13. Monatslohn). Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (13. Monatslohn) werden nicht direkt durch den Arbeitgeber mit dem Lohn ausgezahlt, sondern der Arbeitgeber überweist monatlich 21 einen bestimmten Betrag an die Bauarbeiterkasse, die dann auf Grund von Landesergänzungsverträgen die entsprechenden Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt an die Arbeiter auszahlt. Der zu entrichtende Betrag (die sog. Hinterlegung ) entspricht 18,5% brutto (14,2% netto 22 ) des normalen Lohns 23 und ist in jeder Hinsicht als vollwertige Lohnleistung anzusehen (und wird daher auch im Hinblick auf das beitragsund steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt). Die Hinterlegung wird ausschließlich auf der Grundlage der geleisteten normalen Arbeitsstunden berechnet; der Anspruch wird auch bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Krankheit, Unfall oder Berufskrankheit erworben. In Südtirol erfolgt die Auszahlung der hinterlegten Beträge zwei Mal jährlich: spätestens am 1. Juli für die für den Zeitraum 1. Oktober April hinterlegten Beträge und spätestens am 15. Dezember für die für den Zeitraum 1. Mai September hinterlegten Beträge. 3.4 Zusatzleistungen, Zulagen, Zuschläge Der Bausektor ist durch besondere Bedingungen gekennzeichnet, sowohl im Hinblick auf den Arbeitsort, d.h. die Baustelle (mit unterschiedlichen geographischen, klimatischen und organisatorischen Gegebenheiten) als auch die Art der innerhalb des Produktionsprozesses auszuführenden Arbeiten. Dementsprechend sind einige Kostenbeiträge, Zulagen und Zuschläge vorgesehen, die nicht allen Arbeitnehmern zustehen, sondern nur gezahlt werden, wenn bestimmte Arbeitsbedingungen bzw. logistische und organisatorische Gegebenheiten vorliegen. Die erste Art von Leistungen hängt mit der Tatsache zusammen, dass der Arbeitsort sehr häufig ein anderer ist als der Einstellungsort des Arbeitnehmers. Deshalb will man die Unannehmlichkeiten, die dem Arbeitnehmer durch diese Situation entstehen, entsprechend ausgleichen Transportzulage in Südtirol Der Zusatzvertrag für die Industrie legt fest, dass das Unternehmen nach Möglichkeit einen Transportdienst für die Arbeiter von ihren Wohnorten zur Baustelle einrichtet; in diesem Fall steht dem Fahrer, der mit dem Transport der Arbeiter beauftragt wird, eine Entschädigung von 0,09 e pro Kilometer zu, sofern er täglich eine Strecke von mehr als 10 km zurücklegt. Der Vertrag für das Handwerk sieht ebenfalls vor, dass das Unternehmen einen Transportdienst einzurichten hat (in diesem Fall steht dem Fahrer eine Entschädigung von 0,775 e pro Kilometer bei Entfernungen von über 5 km zu). Der Vertrag legt ferner fest, dass die dem Fahrer des firmeneigenen Fahrzeuges zustehende Entschädigung auch den Arbeitern gezahlt wird, die mit ihrem eigenen Fahrzeug andere Kollegen zur Baustelle fahren (die Zulage entspricht 1/4 des Benzinpreises) Außendienstzulage in Südtirol Ein Außendienst liegt vor, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind: der Arbeiter arbeitet auf einer anderen Baustelle als derjenigen, für die er ursprünglich eingestellt wurde; die neue Baustelle liegt außerhalb der Gemeinde, in der sich die ursprüngliche Baustelle befindet. Außer dem Mensadienst und der vollen Erstattung der Transportkosten (wenn das Unternehmen keinen Transportdienst bereitstellt) steht dem Arbeiter in diesem Fall eine weitere prozentuale Zulage (für jede tatsächlich geleistete normale Arbeitsstunde) zu, deren Höhe von der Entfernung zwischen der alten und der neuen Baustelle abhängt (siehe Schaubild 6 mit den Entfernungsangaben und den entsprechenden Zuschlägen) Die monatliche Überweisung ist eine Besonderheit der Südtiroler Bauarbeiterkasse; in anderen Provinzen gelten andere Verträge, die in der Regel eine trimestrale Auszahlung vorsehen. Der Arbeitgeber behält die Beiträge und Steuern ein und zahlt somit einen Nettobetrag von 14,2% an die Bauarbeiterkasse. Der Lohn, auf den der Beitragssatz berechnet wird, ist derselbe, der für die Berechnung der jährlichen Freistellungen zugrunde gelegt wird. Überstunden, Außendienstzulage, Mensaersatzleistung und Präsenzzulage werden bei der Hinterlegung nicht berücksichtigt.

17 16 Schaubild 6: Übernachtungs- und Außendienstzulagen Südtirol Art der Zulage Industrie Handwerk h. spez. Arb.: 3,27 e/tag Übernachtung oder spez. Arb.: 3,10 e/tag 15% Behelfsunterkunft Facharb.: 2,88 e/tag gew. Arb.: 2,58 e/tag Außendienst 3-15 km: 10% e pro < 10 km km > 30 km (Entfernung zwischen neuer und km: 15% Tag alter Baustelle) über 30 km: 20% 4. Stufe 6,20 8,78 15,49 3. Stufe 5,94 8,26 14,20 2. Stufe 5,68 7,75 12,91 1. Stufe 5,16 6,71 11,62 Anmerkung: Der Prozentsatz der Zulagen wird auf folgende Lohnelemente berechnet: vertraglicher Mindestlohn, Teuerungszulage, branchenspezifische Gebietszulage, territoriales Lohnelement. Kein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn das Unternehmen für Verpflegung und Unterkunft sorgt (d.h. wenn der Arbeiter am Arbeitsort übernachtet) oder wenn der Arbeiter einer anderen Baustelle zugewiesen wird, die näher an seinem Wohnort liegt. Im Handwerkssektor gelten dieselben Außendienstbedingungen, aber die Zulage wird in Form eines Festbetrages (und nicht prozentual) berechnet und ist von der jeweiligen Lohnstufe abhängig. Es gelten auch andere Entfernungen als im Industriesektor Zulage für Übernachtung (bzw. Behelfsunterkunft) in Südtirol Es handelt sich um eine Zulage, die in beiden Sektoren durch die jüngsten Landesergänzungsverträge eingeführt wurde; sie wird im Industriesektor (fälschlicherweise) als Übernachtungszulage und im Handwerkssektor (richtigerweise) als Zulage für Behelfsunterkunft bezeichnet. Sie steht dem Arbeiter - auch im Außendienst - zu, der in Baustellenunterkünften übernachten muss. Sie wird hingegen nicht gezahlt, wenn der Arbeiter in einem Hotel bzw. einer Wohnung untergebracht wird oder wenn er selbst für eine Unterkunft sorgt. Im Industriesektor entspricht diese Zulage einem (nach Lohnstufen gestaffelten) Festbetrag, der für jede tatsächliche Übernachtung gezahlt wird. Im Handwerkssektor entspricht sie einem Zuschlag von 15%, der auf die geleisteten normalen Arbeitsstunden berechnet wird (siehe Schaubild 6). Schaubild 7: Vergleich Südtirol Österreich (Tirol) hinsichtlich der Außendienstzulagen Zulage Südtirol (Industrie) Österreich (einschl. Tirol) Transportzulage - Erstattung + e 1,53 pro Tag Außendienst % * e 26,08 pro Tag Übernachtung ** Behelfsunterkunft, 2,88 e 97,5% des Stundenlohns pro Tag Anmerkungen: * Für die Entfernungen siehe Schaubild 6. Diese Zulage wird gezahlt, wenn das Unternehmen keine Unterkunft bereitstellt; hinzu kommt der Mensadienst und die Transportkostenerstattung. ** In Österreich ist die Zulage allumfassend, in Südtirol wird sie im Falle einer Behelfsunterkunft (auf der Baustelle) zusätzlich zur Unterbringung gezahlt Fahrtkostenvergütung in Österreich Arbeitnehmer, die weiter als 3 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, erhalten eine Fahrtkostenvergütung, die dem Preis für eine tägliche Hin- und Rückfahrt mit dem billigsten Verkehrsmittel entspricht. Arbeitnehmer, die mehr als 20 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, erhalten außer der Fahrtkostenvergütung auch ein Wegegeld von 1,53 e pro Arbeitstag, jedoch nicht mehr als 7,63 e pro Woche.

18 Trennungsgeld in Österreich Arbeitnehmer, die so weit weg von ihrem Wohnort arbeiten, dass ihnen eine tägliche Rückkehr zu ihrem Wohnort nicht möglich ist, erhalten ein Trennungsgeld. Das Trennungsgeld beträgt e 26,08 pro Arbeitstag für betriebsentsandte Arbeitnehmer und sonst 21,31 e für verheiratete und gleichgestellte Arbeitnehmer Übernachtungsgeld in Österreich Alle Arbeitnehmer, deren Wohnort von der Arbeitsstelle so weit entfernt ist, dass ihnen eine tägliche Rückkehr zu ihrem Wohnort nicht möglich ist, haben Anspruch auf freie Unterkunft bzw. auf Übernachtungsgeld in Höhe von 9,01 e pro Tag. In der Praxis wird den Arbeitnehmern in den meisten Fällen freie Unterkunft gewährt Fahrtvergütung und Zehrgelder in Österreich Arbeitnehmer, die zu kurzfristigen Arbeiten auf eine andere Baustelle entsandt werden, haben Anspruch auf Ersatz der Reisekosten, Bezahlung der Reisestunden (maximal 9,33 e pro Tag) sowie Bezahlung eines Zehrgeldes in Höhe von 16,72 e. Die zweite Art von Zulagen ist von der Komplexität und der Erschwernis bei der Ausführung bestimmter Arbeiten abhängig. In Italien sind einige dieser Zulagen durch den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, andere durch Landeszusatzvertrag geregelt. In den meisten Fällen werden die Zulagen prozentual auf folgende Lohnanteile berechnet: vertraglicher Grundlohn, Teuerungszulage, branchenspezifische Gebietszulage und territoriales Lohnelement Zulage für Arbeiten im Hochgebirge in Südtirol Diese Zulage wurde durch den jüngsten Landeszusatzvertrag für die Industrie abgeschafft. Für die am 1. Januar 2003 noch bestehenden Baustellen galt vorübergehend die bisherige Regelung, die eine Zulage von 10% für Baustellen in bis m Höhe ü.d.m. und von 15% für Baustellen in über m Höhe ü.d.m. vorsah. Im Handwerkssektor wurde diese Zulage bereits durch den Landeszusatzvertrag von 1998 abgeschafft und durch die Außendienstregelung ersetzt Zulagen für Arbeiten in Tunneln in Italien Die Zulagen für Arbeiten in Tunneln werden innerhalb der im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag angegebenen Obergrenzen festgelegt, und zwar: 46% für Vortriebs-, Erweiterungs- und Bohrarbeiten; 26% für Verschalungs-, Fertigungs- und Verputzarbeiten; 18% für Reparatur- und ordentliche Instandhaltungsarbeiten. Im Handwerkssektor ist diese Art von Zulage nicht geregelt; mit der Definition der erschwerten Bedingungen (für welche die Höhe der Zuschläge festzulegen ist) wurde eine eigens gebildete bilaterale Kommission auf staatlicher Ebene beauftragt Zulagen für unter erschwerten Bedingungen ausgeführte Arbeiten in Italien Diese prozentualen Zuschläge sind im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag festgelegt und unterscheiden sich somit territorial nicht. Die derzeit geltenden Prozentsätze führt Schaubild 8 an. Der Zusatzvertrag für das Handwerk legt fest, dass, wenn die am Samstag geleistete Arbeitstätigkeit bis in die Nachmittagsstunden (d.h. nach Uhr) andauert, der Überstundenzuschlag von 35% (gemäß NKV) auf 40% angehoben wird.

19 18 Schaubild 8: Prozentuale Zuschläge für unter erschwerten Bedingungen ausgeführte Arbeiten in Italien (Industrie und Handwerk) Unter erschwerten Bedingungen ausgeführte Arbeiten* %-Satz Arbeiten bei Regen oder Schnee 4,0 Arbeiten mit Drucklufthammer 5,0 Arbeiten auf beweglichen Hängegerüsten 12,0 Herstellung von schrägen Flächen mit 60% Gefälle und mehr 13,0 Abbruch von baufälligen Strukturen 16,0 Arbeiten im Wasser 16,0 Schachtbau in 3,5 bis 10 m Tiefe 19,0 Schachtbau in über 10 m Tiefe 22,0 Reparatur und Reinigung bestehender Kanalisationen 21,0 Arbeiten in bestehenden Senkgruben 27,0 Anmerkung: * Da die unter erschwerten Bedingungen ausgeführten Arbeiten sehr ausführlich und detailliert geregelt sind, werden in diesem Schaubild nur die häufigsten Fälle aufgeführt. Quelle: Gesamtstaatliche Kollektivverträge Zulagen für Vorarbeiter in Südtirol Im Ergänzungsvertrag für die Industrie wurde das im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehene Berufsbild des Vorarbeiters in einen Vorarbeiter 1. Kategorie und einen Vorarbeiter 2. Kategorie unterteilt. Ihnen steht eine Zulage von 15% der Entlohnung des spezialisierten Arbeiters bzw. des Facharbeiters zu. Der Vertrag für das Handwerk sieht hingegen weiterhin lediglich eine Art von Vorarbeiter vor, wie im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag festgelegt. Diesem steht (unabhängig von der Lohnstufe) eine Zulage von 15% der normalen Entlohnung zu. Wenn er eine Gruppe von mehr als 10 Arbeitern beaufsichtigt, steht ihm ein Zuschlag von 20% zu Zulage für das Einbringen von Arbeitswerkzeug in Südtirol Wenn das Unternehmen dem Arbeiter nicht das übliche Arbeitswerkzeug zur Verfügung stellt, erhält dieser für das Einbringen eigener Werkzeuge eine Zulage von 1,5%, die auf den Grundlohn und die Teuerungszulage zu berechnen ist. Es handelt sich um eine Regelung aus alten Verträgen, die heute kaum mehr Anwendung findet Erschwerniszulagen in Österreich Im Vergleich zu Italien sind die Zulagen im österreichischen Kollektivvertrag nach einem ganz anderen Ansatz geregelt. Wie schon der Name sagt, werden diese für eine Reihe von erschwerten Arbeitsbedingungen gezahlt, die nicht unmittelbar mit dem Beschäftigungsprofil des einzelnen Arbeitnehmers zusammenhängen. Die Zulagen werden für eine Vielzahl von Arbeiten gewährt und honorieren somit den höheren Professionalitätsgrad im Vergleich zu den Mindestanforderungen des Berufsprofils. Andererseits ist zu beachten, dass in Österreich bei Zusammentreffen mehrerer Zulagen nur die zwei höchsten Zulagen tatsächlich zusammen mit dem Lohn ausgezahlt werden 24. In der Praxis ist es so, dass fast allen Arbeitnehmern mit einer gewissen Regelmäßigkeit zwei Zulagen bezahlt werden. Grundlage für die Berechnung der Zulagen ist der Bruttostundenlohn, und sie werden natürlich nur für die Zeit gewährt, während der die entsprechenden Arbeiten geleistet wurden. Der Kollektivvertrag unterscheidet zwischen 19 verschiedenen Gruppen von Erschwerniszulagen, die wiederum in 46 zulagenpflichtige Arbeitssituationen unterteilt sind. 24 Von dieser Einschränkung ausgenommen sind die Zulagen für Arbeiten im Hochgebirge.

20 19 Schaubild 9: Erschwerniszulagen in Österreich Beschreibung der Zulagen %-Sätze Aufsicht 10 % Druckluftarbeiten - Bis zu 0,5 kg/cm2 Überdruck 20 % - Bis zu 1,0 kg/cm2 Überdruck 30 % - Bis zu 1,5 kg/cm2 Überdruck 40 % - Bis zu 2,0 kg/cm2 Überdruck 55 % - Bis zu 2,5 kg/cm2 Überdruck 95 % Schmutz- und Abbrucharbeiten - gebrauchte Abortanlagen, verstopfte Kanäle, Ausräumen von Latrinen, Jauchegruben 25 % - Arbeitsprozess mit Schotterbettreinigungsmaschine beim Eisenbahnoberbau 20 % - Rauch, Ruß oder Asche 10 % - Ent- und Verladearbeiten mit ungelöschtem Stückkalk oder Zement und unter 10 % außerordentlicher Staubentwicklung 10 % - Arbeit mit bituminösen Stoffen (Asphalte, Teere) Abtragen von Tram- und Dippelbaumdecken, Abräumen von Beschüttungen und das Abschlagen von Deckenputz 10 % Trockenbohrungen 10 % Erschütterungsarbeiten - Arbeiten mit Bohrhämmern (ausgenommen Schlagbohrmaschinen), sofern diese zumindest 6,5 kg schwer sind 10 % - Arbeiten mit Aufbruch- oder Bohrhämmern sowie Fröschen, sofern diese zumindest 10 kg schwer sind 20 % Wasserarbeiten Wasser, Schlamm oder in nicht stampffähiger Betonmasse 10 % Säurearbeiten - Für Arbeiten, bei denen der Arbeitnehmer mit Karbolineum, Xylamon oder sonstigen Gewebe 10% (Haut, Bekleidung, Schuhe) zerstörenden Stoffen (Ausnahme Kalk), ferner mit Klebeanstrich oder frisch imprägnierten Hölzern in Berührung kommen - Bei heiße Asphaltaufbereitung mit primitiven Mitteln in offenen Pfannen 15 % Künettenarbeiten - Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen, bei Herstellung von Erdgräben für Kabel-, Gas-, Wasser-, Telefon-, Ölleitungen mit einer oberen Weite bis 80 cm und einer Tiefe von mehr 10 % als 60 cm sowie beim Verlegen von Kabeln oder Leitungs-rohren in einer Künette, Kanalarbeiten, die in einer Tiefe von mehr als 2 m, bei einer Breite bis zu 2 m - In einer Tiefe ab 4 m 15 % Schachtarbeiten Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4m2 haben und mehr als 3 m tief sind 10 % Arbeiten an Masten 15 % Hohe Arbeiten Für Arbeiten an Türmen ab einer Höhe von 16 m über dem Terrain sowie bei der 15 % Eingerüstung von Türmen ab einer Höhe von 10 m über dem Terrain Für Arbeiten an Silos mit einer Mindesthöhe von 30 m und mehr über dem Terrain, für Arbeiten an Gebäuden mit einer Mindesthöhe von 30 m über dem Terrain ist am dem 8. Geschoß über dem Terrain für folgende Arbeit Zuschlag zu bezahlen: - Aufstellen und Abtragen von Leiter, Ausschuss oder Hauptgerüsten sowie das Umstellen der Gerüste 10 % - Ein- und Ausschalen sowie Montieren von Betonschalungen an äußern und seitlichen Gebäudewänden 10 % - Mauern über Hand 10 % - Montage der Armierung von Säulen 10 % - Gerüster erhalten beim Bau von Hoch-, Plateau oder ähnlichen Aufzügen für den über 16 m hinausgehenden Teil einen Zuschlag 10 %

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