Belegschaftsinfo. Altersvorsorge: Rente, Pensionskasse, Zusatzversicherungen Auflage. September Belegschaftsliste. Seite 0..
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- Samuel Kruse
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1 September Auflage Belegschaftsinfo Seite 0..
2 Wuppertal, im September 2006 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Seit der Ausgabe unserer ersten Rentenbroschüre im Jahre 2002 haben sich einige Dinge verändert. Noch immer gibt es häufige Nachfragen zur so genannten Riester-Rente, die uns Bundesbürgern schmackhaft gemacht werden soll. Viele Versicherungsunternehmen und auch die Bayer-Pensionskasse berieseln uns mit ihren Versprechungen und Berechnungen, doch kaum einer vermag den Dschungel der Angebote fair und unparteiisch so zu durchleuchten und erklären, dass es für uns Laien verständlich ist. Die Politik vollzieht schrittweise den schleichenden Wandel von der bewährten staatlichen Umlagefinanzierung hin zur privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Mit der Riester-Rentenreform werden die Leistungen der gesetzlichen Rente drastisch reduziert. Die Reduzierungen werden stufenweise bis zum Jahre 2030 durchgeführt. Die Deckelung des Beitrages zur Rentenversicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zu Gute, da die Kolleginnen und Kollegen zum Ausgleich der entstehenden Rentenverluste private Vorkehrungen zur Einkommenssicherung im Alter treffen müssen: eine Möglichkeit hierfür ist die sogenannte Riester-Rente. Die wird keine Empfehlungen zu einzelnen Anlagen und Versicherungsunternehmen abgeben. Aber wir glauben, dass es notwendig ist, einen Überblick über alle Bausteine der Altersversorgung insbesondere aus dem Blickwinkel der Bayer-Beschäftigten zu geben. Denn allein die unterschiedlichen Begrifflichkeiten verwirren leicht, ganz zu schweigen von den damit verbundenen Konditionen. Mit dieser Broschüre wollen wir versuchen, eine Hilfestellung zu bieten. Wir hoffen, dass dies auch Entscheidungen für die eigene Altersvorsorge erleichtert. Diese Broschüre kann nicht alle Details aufführen. Wir werden deshalb auf andere Veröffentlichungen verweisen, die bei Interesse auch über uns bezogen werden können. Bei der derzeitigen Schnelllebigkeit des Themas übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben. Aber wir versichern, mit größter Sorgfalt recherchiert zu haben. (Stand September 2006) Ihre / Eure Seite 1..
3 In der persönlichen Altersversorgung spricht man vom 3-Säulen-Modell: Gesetzliche Rentenversicherung Betriebliche Altersvorsorge Zusätzliche Eigenvorsorge Mit der Entscheidung des Gesetzgebers, das staatliche Rentenniveau in den nächsten Jahren abzusenken und für die entstehende Differenz eine private aber gesetzlich geförderte Eigenvorsorge zu empfehlen, hat die Eigenvorsorge eine neue Bedeutung erlangt. Dies wird mit der Entscheidung der Politik um so problematischer, das Regel-Rentenalter schrittweise auf das 67. Lebensjahr anzuheben weil hieraus folgt, dass die Rentenabschläge bei Inanspruchnahme einer Rente vor dem 67. Lebensjahr damit kräftig ansteigen. Einige betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen so zum Beispiel auch die Bayer- Pensionskasse haben ihre Vorsorgeaufwendungen ab 2002 so umgestaltet, dass auch sie die Anforderungen für eine staatliche Förderung erfüllen sollen. So ist die Betriebliche Altersvorsorge bereits eine Form der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge. Bei dem Baustein der zusätzlichen Eigenvorsorge spielen insbesondere für ArbeitnehmerInnen auch die tariflichen Vereinbarungen zur Altersvorsorge eine entscheidende Rolle. In der chemischen Industrie nennt sich dies Chemietarifförderung, bei Bayer wird dies auch unter dem Begriff Deferred Compensation gehandelt. Nachfolgend versuchen wir, die einzelnen Bausteine zu beschreiben. Gesetzliche Rentenversicherung Jeder Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen ist sozialabgabenpflichtig. Hierzu zählen auch die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Beitrag zur Rentenversicherung liegt heute bei 19,1% vom Brutto-Entgelt und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (paritätisch) bezahlt. Mit Erreichen der Altersgrenze von bislang in der Regel 65 Jahren (bald 67!) zahlt die Rentenversicherung dann eine Altersrente aus, deren Höhe sich an den eingezahlten Beiträgen und den Jahren der Beitragszahlungen bzw. rentenrelevanten Anerkennungszeiten orientiert. Genaue Berechnungen der individuellen Rentenerwartung errechnen die Rentenversicherungsanstalt Bund (früher: BfA= Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und die Regionalstellen (früher: Landesversicherungsanstalt /LVA) bzw. die Bundesknappschaft. Die Rentenversicherung hat alle erforderlichen Daten und kann so die Rentenerwartungen für jede Person individuell berechnen. Seite 2..
4 Zukünftig erhält jeder Arbeitnehmer jährlich über seinen Arbeitgeber einen Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge. Ältere Arbeitnehmer sollten insbesondere vor der möglichen Verrentung eine sogenannte Kontenklärung veranlassen. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung eine Aufstellung über alle zeitlebens eingegangenen Beiträge erstellt, die als Berechnungsgrundlage für die zu errechnende Rente dient. Hier kann dann jeder Arbeitnehmer sehen und kontrollieren, ob wirklich alle rentenrelevanten Zeiten (z.b.: Berufstätigkeit, Ausbildungszeit, Arbeitslosigkeit, Krankengeldbezug, Kinderberücksichtigungszeiten, etc.) aufgeführt sind. Fehlen in dieser Aufstellung rentenrelevante Zeiten, so sind sie jederzeit z.b. im Verfahren einer Kontenklärung nachzureichen. Nun kann die zuständige Rentenversicherungsanstalt die Rente korrekt ermitteln. Seit 2004 erhält jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler über 26 Jahre einmal im Jahr automatisch und schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand. Bitte prüfen! Derzeit wird das Rentenniveau nach einer Beitragszeit von 45 Jahren mit 70% des durchschnittlichen Nettoeinkommens angegeben. Die tatsächliche Berechnung ist äußerst kompliziert. Die Höhe der Rente ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe der geleisteten Rentenbeiträge und sog. Rentenrechtliche (Beitrags-)Zeiten. Für die Berechnung der späteren Rente ist also nicht wie oft irrtümlich angenommen allein der Verdienst der letzten 3 oder 5 Jahre, sondern der Verdienst des gesamten Versicherungslebens maßgebend. Für mögliche beitragsfreie Zeiten (Wehr- oder Ersatzdienst, Schul oder Berufsaubildung, Mutterschutz- oder Kindererziehungszeiten, usw.) werden pauschale Beiträge angenommen. Eine verlässliche Schätzung über die Höhe der zu erwartenden Rente abzugeben ist ohne entsprechende persönliche Daten und allgemeiner Vergleichszahlen nahezu unmöglich. Dies kann der Rentenversicherer mit ihren Daten erstellen. Nutzen Sie einen Beratungstermin und lassen Sie sich ausführlich beraten und aufklären. Rentenberechnung: Der in den einzelnen Kalenderjahren durch gegebenenfalls auch freiwillige- Beiträge versicherte Verdienst ist in sogenannte Entgeltpunkte umzurechnen. Ist in einem Versicherungsjahr dann ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten (in 2005 = ) erreicht worden, so ergibt sich hieraus jeweils ein Entgeltpunkt. Wurde weniger verdient, so gibt s weniger, wurde mehr verdient erhöht sich der Entgeltpunkt. Die Summe aller Entgeltpunkte wird sodann mit dem sogenannten Zugangsfaktor multipliziert. Dieser beträgt bei einer Beanspruchung der Regelaltersrente mit dem vorgesehenen Rentenalter (z.b. Männer 65) 1,0. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen, wer länger arbeitet, bekommt sogar einen Zuschlag. Die Monatsrente errechnet sich nun aus der Vervielfältigung von Entgeltfaktor, Zugangsfaktor und aktuellem Rentenwert. Der Rentenwert ist bundeseinheitlich festgelegt und beträgt ab dem für Westdeutschland: 26,13 EUR. Hat ein Arbeitnehmer also zum Beispiel über 45 Jahre immer den Durchschnittsverdienst aller Beitragszahler erreicht und geht nun mit 65 (ohne Abschlag) in Altersrente, so errechnet sich seine monatliche Rente demnach wie folgt: 45 persönliche Entgeltpunkte x Zugangsfaktor 1,0 x 26,13 = 1.175,85 Seite 3..
5 Gesetzliche Veränderungen Der Gesetzgeber hat das Regel-Rentenalter für eine ungeminderte Altersrente schrittweise angehoben. Wer dennoch früher in Rente gehen möchte, kann dies unter bestimmten Umständen auch tun allerdings mit Abschlägen in der Rentenhöhe (ca. 0,3% der Rente pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs). Für alle nach 1945 geborenen gilt, dass sie erst mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf eine ungeminderte Altersrente haben. Das Vorhaben der derzeitigen Bundesregierung, das Regelrentenalter stufenweise ab 2012 auf das 67. Lebensjahr anzuheben, ist noch nicht vom Bundesrat beschlossen. Wartezeit in Abschläge Alter Rentenart Jahren in % 65 Regelaltersrente 35 keine 63 Altersrente für langjährig Versicherte 35 7,2 Bis Jg Altersrente für langjährig Versicherte Jg. 48 und 49: stufenweise Absenkung auf 62 J. 35 7,2 bis 10,8 62 Altersrente für langjährig Versicherte ab Jg ,8 60 Altersrente für Schwerbehinderte (50%) 35 10,8 60 Altersrente für Schwerbehinderte (50%) Ab bereits schwerbeh., BU oder EU-Rente und 50 Jahre (Vertrauensschutzregel) 35 Keine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit bis Jahrgang Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Jahrgang 1946 bis 1948 (Vertrauensschutzregel: wenn ein Arbeitsende vor dem schriftlich vereinbart wurde, bleibt eine vorgezogene Rente ab 60 möglich) 15 17,7 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Jahrgang 1949 bis ,2 Ab Jahrgang 1952 ist diese Rentenart nicht mehr möglich! 7,2 60 Altersrente für Frauen Ab Jahrgang 1952 ist diese Rentenart nicht mehr möglich! Altersvorsorgegesetz ( Riester- Rentenreform ) Mit dem Altersvorsorgegesetz trat im Januar 2002 auch eine Regelung zur Absenkung des Rentenniveaus in Kraft, womit sich bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau verringern wird. Rentenfachleute gehen davon aus, dass sich das Rentenniveau um bis zu 6% verringern kann. Gleichzeitig werden die Beiträge zur Rentenversicherung weiterhin ansteigen. Seite 4..
6 Die entstehende Versorgungslücke zwischen dem heutigen Rentenniveau und dem zukünftigen Rentenniveau sollen die Bundesbürger mit privater Vorsorge schließen. Um dies schmackhafter zu gestalten, hat sich die Regierung Schröder die sogenannte Riester-Rente ausgedacht und mit dem Altersvorsorgegesetz umgesetzt. Die bislang von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen finanzierte Altersvorsorge wurde somit gekippt. Die Rentenabsenkung soll durch eine freiwillige, nur durch den Arbeitnehmer finanzierte Zusatz-Versicherung abgeschwächt werden, so die Idee der Riester-Rente. Gleichzeitig ist das Altersvorsorgegesetz der Anfang vom Abschied des Solidarprinzips der Rentenversicherung. Um den gesetzlichen Rentenverlust auszugleichen, muss der Arbeitnehmer die sonst vom Arbeitgeber mitfinanzierten Beiträge ebenfalls tragen. Diese Beiträge verringern nochmals das Einkommen der Arbeitnehmer. Ein Ausgleich der verminderten staatlichen Rente durch eine private Versicherung ist freiwillig. Allerdings bekommt auch nur ein Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse, der eine private Zusatz-Versicherung in vorgegebener Höhe abschließt. Wer sich dies finanziell nicht erlauben kann, bekommt also keine Zuschüsse. Staatliche Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn die private Altersversorgung auch staatlich anerkannt sprich: zertifiziert - ist. Die staatlichen Zuschüsse sind allerdings auch nur ein Kredit auf Zeit: denn die sich so erworbenen Rentenansprüche sind bei Bezug im Alter voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Dass der Arbeitnehmer seinen Beitrag vom Netto- Arbeitsentgelt zahlt also im Alter doppelt mit Abgaben belegt wird interessierte die Politik nicht. Diesbezüglich laufen bereits Musterklagen beim Bundessozialgericht. Dennoch ist eine zusätzliche Alterssicherung in vielen Fällen empfehlenswert oder auch nötig. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und Kindern. Ob eine zusätzliche Rentenabsicherung auch für diejenigen, die sie benötigen, finanzierbar ist, regeln die Gesetze nicht. Riester-Förderung: Erforderlicher Mindesteigenanteil der Jahr beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres Grundzulage Kinderzulage abzügl. Zulagen: 2006 / % 114 EUR 138 EUR ab % 154 EUR 185 EUR Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 2 Kindern erzielte im Jahre 2005 Einnahmen in Höhe von EUR. 3% hiervon sind 1050 EUR. Seine Grundzulage (114,- EUR) und die Kinderzulage (2x 138,- EUR) kann er davon abziehen (-390,- EUR). Er muss also folglich nur 660,- EUR selbst aufwenden, seinem Rentenkonto werden aber 1050 EUR gutgeschrieben. Unser Tip: Riester-Renten-berechtigt sind alle Arbeitnehmer, auch Inhaber von Minijobs, sofern sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Aber auch Arbeitslose und Mütter oder Väter (= alle Personen ohne versicherungspflichtige Tätigkeit) in den ersten 3 Jahren der Kindererziehung! Mit einem Mindest-Eigenaufwand von 60 EUR im Jahr sind bereits staatliche Zuschüsse zu bekommen. Seite 5..
7 Bayer - Pensionskasse Die Bayer-Pensionskasse hat ebenfalls die Anerkennung als zertifizierte Altersvorsorgekasse im Sinne des Altersvorsorgegesetzes erlangt. Entsprechende Satzungsänderungen ab Januar 2002 sind beschlossen. Im Herbst 2002 wurden alle Mitglieder der Pensionskasse erstmals von der Möglichkeit informiert, die Regelbeiträge zur Pensionskasse als zu fördernde Altersvorsorge anzugeben. Die Mitglieder der Pensionskassen können entscheiden, ob sie die staatlichen Zuschüsse für ihr Betriebsrentenkonto beantragen wollen. Dies war zunächst immer ohne Mehraufwand möglich, da in 2002 und 2003 auch nur 1% des Einkommens, für die Jahre 2004 und % des Einkommens zuschussfähig waren und dies mit den Beiträgen in die Bayer Pensionskasse abgedeckt war. Wer ab dem Jahr 2006 für 3% und schließlich ab dem Jahre 2008 für 4% seines Einkommens Altersvorsorgeaufwendungen leistet, kann dann die jeweils maximale staatliche Förderung bekommen. Ob zusätzliche Einzahlungen notwendig sind, kann wie im Beispiel (grüner Kasten) auf der Seite 5 errechnet werden. Natürlich kann sich jeder auch dafür entscheiden, einen anderen Versicherungsvertrag mit Vorsorgeaufwendungen zur Bezuschussung abzuschließen. Diese Entscheidung kann jährlich anders ausfallen. Beispiel: Wer für das Jahr 2005 Regelbeitragssatz der Pensionskasse zahlt und für diese Aufwendungen staatliche Zuschüsse beantragt, kann durchaus in 2006 auch für eine Lebensversicherung des Privatanbieters XY Zuschüsse beantragen. Nicht möglich ist eine Splittung eines Zuschusses für ein Kalenderjahr. Jeder Arbeitnehmer (bei Bayer) hat Anspruch auf eine Riester-Renten-Förderung. Wenn also zum Beispiel eine Familie bislang nur eine förderungsfähige Vorsorge betreibt und dafür Zuschüsse beantragt, sollte zukünftig auch für den Ehepartner ein Vertrag überlegt werden. Wenn s schon Zuschüsse gibt, sollte sie niemand verschenken. Als Wermutstropfen bleibt dabei allerdings, dass das Netto-Einkommen durch zusätzliche Aufwendungen weiter geschmälert wird. Auch hierbei scheint zu gelten, dass die Förderung nur denen nutzt, die genug Geld haben... Sonderregelungen: Für z.b. Beamte oder eine Angestellte mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder geringfügig Beschäftigte (die nicht auf die Versicherungspflicht explizit verzichten) gilt die Riester-Rente nicht. Nicht-erwerbstätige Ehepartner können aber dennoch im Rahmen der Riester-Rente Altersvorsorge betreiben und staatliche Zuschüsse erhalten. Hier ist eine persönliche Beratung sinnvoll. Termin: Entscheidend für den Erhalt von staatlichen Zuschüssen im Rahmen einer Riester-Rente ist, dass die Aufwendungen im entsprechenden Kalenderjahr getätigt wurden, bzw. ein Vertrag zustande kam. Dies bedeutet: Auch ein am abgeschlossener Vertrag berechtigt zum vollen Jahreszuschuss für Den Mitgliedern der Pensionskasse wird jährlich automatisch ein Antragsformular zur Beantragung staatlicher Zuschüsse zugestellt. Jede/r ArbeitnehmerIn muss dann entscheiden, ob er/sie für die geleisteten Beiträge der Penka oder evtl. für andere Seite 6..
8 zertifizierte Altersvorsorgeaufwendungen Zuschüsse beantragt. Zuschüsse gibt s nur, wenn diese auch beantragt werden! Betriebsrente Die Anwendung der Riester-Rente ist nur ein kleiner Teil im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Bayer- Pensionskasse garantiert ihren Mitgliedern (Eintritt bei Bayer vor dem ) eine Betriebsrente. Die Arbeitnehmer zahlen 2% ihres Bruttoeinkommens (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze, in 2006 = EUR/mtl.), Bayer zahlt derzeit das Doppelte (4%) in die Kasse. Jährlich werden allen Beschäftigten die Besitzstände bzw. Zuwächse des letzten Jahres mitgeteilt. Mit dem Tag der Verrentung bzw. ohne Tätigkeit ab dem 60. Lebensjahr zahlt die Pensionskasse eine Betriebsrente. Näheres zu Beiträgen und Rentenausschüttungen regelt die Satzung der Pensionskasse. Ab dem neu in das Unternehmen eintretende Beschäftigte werden nur noch in die Rheinischen Pensionskasse aufgenommen. Die Konditionen sind dort verglichen mit der bisherigen Bayer-Pensionskasse ungünstiger: Der Arbeitgeber zahlt wie der Arbeitnehmer 2% Beiträge, die Ausschüttungen sind im Vergleich mit der Bayer-Pensionskasse geringer und unterliegen als Rentenzahlung einer vollen Versteuerung (siehe unten). Nähere Infos unter: Achtung, Versteuerung! Das Finanzamt hält kräftig die Hand auf. Die staatlichen Renten werden sukzessiv höher besteuert. Bei Rentenbezug ab dem Jahr 2005 lag der Besteuerungsanteil bei 50%, im Jahr 2010 bereits bei 60% und ab dem Jahr 2040 bei 100%. Der mit persönlichem Rentenbeginn festgestellte Prozentsatz bleibt zeitlebens unverändert. Für Betriebsrenten gelten unterschiedliche Regelungen. Für die Versteuerung der Renten aus der Bayer-Pensionskasse sind 3 verschiedene Bausteine zu betrachten: Von Rentenbausteinen, die vor 2002 entstanden sind, sind nur Ertragsanteile zu besteuern. Dies bedeutet äußerst geringe Steuerbelastung, nämlich 22% und weniger (abhängig von Renteneintrittsalter). Für Rentenbausteine ab dem ist nach den arbeitgeberfinanzierten und arbeitnehmerfinanzierten Rentenleistungen zu unterscheiden. Seit 2002 sind die Arbeitgeberleistungen in die betriebliche Rentenkasse für den Arbeitgeber steuerfrei die daraus sich ergebenden Rentenleistungen (2/3 der Rentenbausteine) sind dann vom Rentner voll (100%) zu versteuern. Die aus Arbeitnehmerbeiträgen seit 2002 finanzierte Pensionskassenrente bleibt nur dann bei der niedrigen Ertragsanteilbesteuerung ( 22%), wenn KEINE Riester-Rente und damit staatliche Zuschüsse beantragt wurden. Die Riester-Rente ist immer voll steuerpflichtig. Wer also seine Pensionskassenbeiträge verriestert, muss für daraus sich ergebene Rentenbezüge (ca. 1/3 der betrieblichen Rentenbausteine) eine volle Versteuerung seiner Betriebsrente in Kauf nehmen. Dafür sollen die staatlichen Zuschüsse als Ausgleich die Rente erhöhen. Daraus ergibt sich als grobe Faustregel, dass für gut verdienende, ältere Beschäftigte ohne Kinder (auf der Steuerkarte) eine Verriesterung der Seite 7..
9 Pensionskassenbeiträge evtl. steuerliche Nachteile bringen kann. Sobald Kinderzuschläge beantragt werden können, ist die Riester-Rente wieder lukrativer. Tarifpolitische Altersvorsorge Die Gewerkschaften haben versucht, auf ihre Weise tarifpolitisch auf die gesetzlichen Bestrebungen der privaten Altersvorsorge zu reagieren. Die für uns zuständige Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie hat einen Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge abgeschlossen. Diese Regelung hat nichts mit der sogenannten Riester-Rente zu tun. Sie bildet ein völlig eigenes Programm zur Altersvorsorge, wird aber ebenfalls bei der Bayer- Altersvorsorge (Neudeutsch: Pensions) geführt. Nach dem Tarifvertrag zur Altersvorsorge haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beiträge in Höhe der alten vermögenswirksamen Leistungen für eine Altersversorgung anzulegen. Nach dem Tarifvertrag kann der Arbeitnehmer bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze freiwillig Geld zur Altersvorsorge anlegen. Die tarifvertraglich vereinbarte Chemietarifförderung stockt die 478 (936 DM) auf 613,55 (DM 1200,-) auf. Erhöht der Arbeitnehmer seine Einzahlungen in dieser Form der Altersvorsorge, so erhält er für jeden weiteren Baustein von 100 eine zusätzliche Förderung von 13. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen bereits in andere Verträge fließen lässt und jetzt an der Chemietarifförderung teilhaben möchte, muss die anderen Verträge dann entweder beenden oder ruhen lassen oder die fälligen Beiträge vom Nettoentgelt fortbezahlen. Dies zeigt, dass eine zusätzliche Inanspruchnahme neben bereits laufenden VwL- Verträgen nur bei guter finanzieller Ausstattung möglich ist. Wer seine alten vermögenswirksamen Leistungen nicht mehr angelegt hat, sollte nicht lange überlegen. Denn wer die Chemietarifförderung nicht beansprucht, bekommt das Geld auch nicht an anderer Stelle: Der Tarifvertrag sieht eine ausschließliche Zweckbindung für diese Form der Altersvorsorge vor. Also schleunigst beantragen, wenn noch nicht geschehen Das Interesse der Arbeitgeber an tarifpolitischer verankerter Altersvorsorge mit eigenen Pensionskassen liegt auf der Hand. Die von den Beschäftigen eingebrachten Gelder bleiben bis zur Auszahlung quasi im Betrieb. Empfehlung Wir wollen ausdrücklich keine Beratung zur besten Anlage bieten. Denn dies muss jeder Beschäftigte gemessen an seiner persönlichen, finanziellen Situation selbst beurteilen und entscheiden. Aber wir hoffen zu Klärung der Begriffe und der Möglichkeiten beitragen zu können. Für eine persönliche Diskussion ihrer Möglichkeiten stehen wir gerne zur Verfügung. Seite 8..
10 Links und Adressen: Deutsche Rentenversicherung Bund Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung: Informationen oder Broschüren zum Thema Rente sind kostenlos zu beziehen oder online einsehbar. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerkammer Bremen / Johannes Steffen: Bayer Pensionskasse (über das Intranet): 5TXNYJ?OpenDocument&nav=HALN-5QKKLV Rheinische Pensionskasse: Diese Broschüre ist kostenlos und soll auch allen Beschäftigten bei Bayer-Elberfeld frei zugänglich sein. Die Weitergabe im Kollegenkreis ist ausdrücklich erwünscht. Dennoch kostet die Erstellung von Broschüren Geld. Gerade auch deshalb würden wir uns über eine Spende für die freuen. Unsere Kontonummer lautet: Commerzbank Wuppertal BLZ: Kennwort: Hochwald / Belegschaftsinfo Herzlichen Dank. Betriebsräte der : Michael Groß, PPK-Bio-Analytik, Geb. 468, Tel. 4276; Daniel Hillenbrand, BgE/ über Betriebsrat, Geb. 54, Tel. 2546; Ralf Hochwald, PH-TR, Geb. 90, Tel. 7345; Siegbert Hufschmidt, Betriebsrat, Geb.54, Tel. 7543; Björn Reitz, QC, Geb. 11, Tel. 2765; Beatrix Sassermann, SID, Geb. 459, Tel. 4284; Gabi Stallony, CWL, Geb. 460, Tel. 5519; Conni Streich, CWL, Geb.460, Tel. 8402; Michael Schmidt-Kießling, Betriebsrat, Geb. 54, Tel Stand: Oktober 2006 Die im Internet: V.i.S.d.P.: Margot Kellermann, Friedr.-Ebert-Str., Haan Seite 9..
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