Bildung und Sport Stabstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung RBS-KBS-FB3

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 10 Bildung und Sport Stabstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung RBS-KBS-FB3 Erhalt der Montessorischule unter einer möglichen neuen Trägerschaft Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom , eingegangen am Nutzung des Schulstandorts Reutberger Straße 10 Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Julia Schönfeld- Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Horst Lischka vom , eingegangen am Die Montessorischule in Sendling unterstützen und erhalten Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom , eingegangen am Erhalt der Montessorischule auf dem Ausbildungsgelände der SWM in der Hans-Preißinger-Straße Antrag des Bezirksausschusses 06 Sendling Nr / B vom (ED ) Montessori Schule für Sendling; Antrag 1 Befristete Pachtung der Mehrzweckfläche Reutberger Str. 12 (Flurstück 10678) Antrag 2 Abschluss eines Vorvertrages für o.g. Fläche bis Antrag 3 Berücksichtigung bei der Neukonzeption freiwerdender Großmarktflächen Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling am Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen

2 Seite 2 von 10 Beschluss des Bildungsausschusses des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage sind die Anträge Nr / A Erhalt der Montessorischule unter einer möglichen neuen Trägerschaft (Anlage 1) und Nr / A Nutzung des Schulstandorts Reutberger Straße 10 (Anlage 2), Nr / A Die Montessorischule in Sendling unterstützen und erhalten (Anlage 3), der Antrag Nr / B Erhalt der Montessorischule auf dem Ausbildungsgelände der SWM in der Hans-Preißinger-Straße (Anlage 4) sowie die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling am in der Anlage 5 mit ihren 3 Anträgen (Antrag 1 Befristete Pachtung der Mehrzweckfläche Reutberger Str. 12 (Flurstück 10678), Antrag 2 Abschluss eines Vorvertrages für o.g. Fläche bis , Antrag 3 Berücksichtigung bei der Neukonzeption freiwerdender Großmarktflächen). Mit dem Antrag Nr / A wird das Referat für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kommunalreferat aufgefordert, bei den Planungen zum Grundstück an der Reutberger Straße den Erhalt der Montessorischule unter einer möglichen neuen Trägerschaft einzubeziehen. Dazu wird ein Gesamtkonzept entwickelt, welches sowohl Platz für die notwendigen städtischen Einrichtungen (Krippenplätze, Erweiterung Städt. Maria-Probst-Realschule, Hortplätze, Mittagsbetreuung oder Erweiterung der ansässigen Grundschulen) bietet als auch die vorhandene Infrastruktur der privaten Schule mit vorbildlicher Reformpädagogik und Inklusion nutzt. Der Antrag Nr / A beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, ob der Schulstandort Reutberger Straße 10 in Sendling erhalten bleiben kann. Dabei muss bis zum entschieden sein, ob der in Gründung befindliche Trägerverein auf das Grundstück zugreifen möchte. Es wird verbindlich eruiert, welche städtischen Bedarfe an diesem Standort erfüllt werden können und anschließend realisiert werden müssen. Der Antrag Nr / A fordert die Stadtverwaltung auf, die Montessorischule an der Reutberger Straße kurzfristig (ab 2016) und langfristig durch das Suchen von geeigneten Räumlichkeiten für eine Interimslösung in Containern und für eine neue Heimat zu unterstützen. Dabei sollen für die Interimslösung alle möglichen Standorte, welche sich im näheren Umfeld befinden, geprüft werden, und die Verwaltung soll für

3 Seite 3 von 10 einen neuen Standort prüfen, ob die Schule auf den freiwerdenden Flächen der Großmarkthalle situiert werden kann. Der Antrag Nr / B fordert die Stadtverwaltung auf zu prüfen, ob ein Erhalt der Montessorischule am Standort des Ausbildungsgeländes der SWM Hans-Preißinger- Straße möglich ist. Gleichzeitig soll geprüft werden, in wie weit der jetzige Mietvertrag verlängert werden kann, bis die Planungen des Referates für Bildung und Sport am Standort Reutberger Straße in die Tat umgesetzt werden können. Die Empfehlung Nr / E fordert in ihren 3 Anträgen folgendes: Antrag 1 Befristete Pachtung der Mehrzweckfläche Reutberger Str. 12 (Flurstück 10678), Antrag 2 Abschluss eines Vorvertrages für o.g. Fläche bis und Antrag 3 Berücksichtigung bei der Neukonzeption freiwerdender Großmarktflächen. Dazu nimmt das Referat für Bildung und Sport wie folgt Stellung: Zunächst ist anzumerken, dass kein Montessori-Platz verloren geht, da der bisherige Schulträger, die Aktion Sonnenschein, ihren Standort aufgrund des Ende August 2016 auslaufenden Erbbaurechts an die Heiglhofstraße in Großhadern verlagert und der Elternschaft zugesichert hat, eine großzügige Übergangsregelung bzgl. der Beförderung ihrer Kinder zum neuen Schulstandort zu finden. Bei dem Verein Montessori für Sendling würde es sich um einen neuen Schulträger handeln. Zum besseren Verständnis der Gesamtsituation im Hinblick auf den Standort Reutberger Straße ist zunächst auf die bestehende Versorgungssituation in der Umgebung des Standortes Reutberger Straße einzugehen: Städtische Bedarfe im Umfeld des Standortes Reutberger Straße: 1. Kinderkrippen: Die wohnortnahe Krippenversorgung im Stadtbezirk 6 beträgt 37 % und soll unter Berücksichtigung der gesicherten Planungen im Jahre 2020 etwa 53 % betragen. Das operative städtische Ziel einer Versorgung von 60 % ist hier noch nicht erreicht. 2. Kindergarten: Die wohnortnahe Kindergartenversorgung im Stadtbezirk 6 beträgt heute 82 % und soll unter Berücksichtigung der gesicherten Planungen im Jahre % betragen. 3. Ganztägige Betreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler: Im Sprengel der Grundschule Gotzinger Platz besteht ein erheblicher Betreuungsbedarf für Kinder von 6 bis 12 Jahren. Der Raum in der Grundschule ist knapp, neu zu gründende Mittagsbetreuungen finden nur schwer Raum in der Schule. Die Grundschule

4 Seite 4 von 10 beschult aktuell 13 Klassen und verfügt aber nur über 12 ausgewiesene Klassenzimmer. Zusätzliche Raumreserven sind nicht vorhanden. Eventuell frei werdende Raumkapazitäten durch die Auslagerung des Hortes / Kindergartens würden es der Schule ermöglichen, den gebundenen Ganztag einzuführen. Die ganztägige Betreuung liegt im Sprengel der Grundschule am Gotzinger-Platz bei 68 %. Den aktuell 303 Grundschülerinnen und -schülern stehen 91 Plätze im städtischen Hort, 82 Plätze in der Mittagsbetreuung und 20 Plätze in Eltern-Kind-Initiativen zur Verfügung. Auch hier ist das operative Ziel einer 80 %igen Versorgung noch nicht erreicht. 4. Grundschulen: Die Grundschule am Gotzinger Platz 1 hat 12 Regelklassen und 1 Übergangsklasse. Entsprechend der aktuellen Prognose ist mit einem konstanten Schüleraufkommen von 12 Klassen, allerdings ohne Berücksichtigung der Entwicklung von Übergangsklassen, in den nächsten Jahren zu rechnen. Bei der benachbarten Grundschule an der Implerstraße 35 ist lt. Prognose von einem Anwachsen der Klassenzahlen von heute 10 auf 12 Klassen auszugehen. Die Schule hat dann ein Raumdefizit von 2 Klassenzimmern. Mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V Schulbauoffensive ) wurde als Interimsmaßnahme die Errichtung von 4 Klassenzimmern und 2 Ganztagsräumen in Pavillonbauweise auf dem Allwetterplatz des Standortes Implerstraße 35 im Rahmen des Pavillonbauprogrammes 2016 entschieden. 5. Mittelschule Die Mittelschule an der Implerstraße 35 beschult aktuell 19 Klassen und hat 16 Regelklassen einschließlich M-Klassen und zusätzlich 3 Übergangsklassen. Bei der Mittelschule ist von einer relativ konstanten Schülerzahl auszugehen. Die Mittelschule am Gotzinger Platz 1 beschult aktuell 14 Klassen und hat 12 Regelklassen einschließlich einer M-Klasse und zusätzlich 2 Übergangsklassen. Bei dieser Mittelschule ist mit einem leichten Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen. Unabhängig davon muss das Augenmerk bei beiden Schulen zusätzlich auf die Entwicklung der Übergangsklassen gelegt werden. 6. Realschule An der Städt. Maria-Probst-Realschule am Gotzinger Platz 1a werden im Schuljahr 2015/16 ca. 590 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen unterrichtet. In den Jahrgangsstufen fünf mit sieben werden sechs Klassen im gebundenen Ganztag geführt. Die räumlichen Ressourcen des der Realschule zustehenden Gebäudeteils sind damit vollständig ausgeschöpft. Zwar werden die Schulplätze gemäß der rechtlichen Vorgabe soweit möglich entsprechend der Entfernung des Wohnorts zur Schule vergeben, dennoch können aktuell Bedarfe in der Größenordnung von rechnerisch zwei kompletten Klassen nicht gedeckt werden. Eine zusätzliche Klasse zu eröffnen, ist aus Gründen fehlender Klassenräume nicht möglich.

5 Seite 5 von 10 Die Realschule versorgt gemeinsam mit der Joseph-von-Fraunhofer-Realschule (Engadiner Str. 1) den gesamten Münchner Süden. Nach vorliegenden Untersuchungen des Referates für Bildung und Sport reicht das Angebot für den Münchner Süden nicht aus. Deshalb ist eine Erweiterung der Städt. Maria-Probst-Realschule notwendig, da an der Joseph-von-Fraunhofer-Realschule kaum Möglichkeiten bestehen, im Zuge der geplanten Generalinstandsetzung zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Das Angebot im gebundenen Ganztag kann aufgrund der derzeitigen räumlichen Gegebenheiten über die genannten sechs Klassen hinaus an der Schule nicht weiter ausgebaut werden. Fazit Zur Verbesserung der dargestellten Raumdefizite ist eine Nutzung des direkt an Grund-, Mittel- und Realschule angrenzenden Standortes Reutberger Straße unabdingbar. Eine beim Baureferat beauftragte Machbarkeitsstudie hält die Nutzung dieses Geländes mit Schul- und Kita-Einrichtungen für möglich, so dass nach entsprechenden Auslagerungen auf diesen neuen Standort alle Einrichtungen des Gotzinger Platzes anwachsen können. Dies ermöglicht wiederum durch eine Umsprengelung von der Grundschule Implerstraße zur Grundschule Gotzinger Platz Entlastungen an der Implerstraße und damit einen späteren Abbau der für das kommende Schuljahr zu errichtenden Pavillonanlage. In der Folge wird der für die Aufstellung des Schulpavillons vorgesehene Allwetterplatz wieder frei. Die Nutzung des Grundstücks Reutberger Straße hat auch den positiven Effekt, dass auf einen ursprünglich angedachten Festbau an der Implerschule und damit auf eine dauerhafte Beeinträchtigung der vorhandenen Freiflächen verzichtet werden kann. Im Rahmen der referateübergreifenden Task Force Schulbauoffensive wurde eine Machbarkeitsstudie für die Grundstücke Flurstücke (Flst.) und 10678/11 Sek. VI mit dem Ergebnis erstellt, dass die ursprünglichen Raumanforderungen (2 Lernhauscluster für die Realschule und eines für die Mittelschule, ein Haus für Kinder sowie eine Mensa mit Zentralküche für Realschule, Grund- und Mittelschule sowie das Haus für Kinder) nicht realisierbar sind. Entsprechend wurde durch das Referat für Bildung und Sport eine Reduzierung der Nutzungen für das Gesamtgelände vorgenommen und das Baureferat mit einer neuerlichen Prüfung beauftragt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit reduziertem Programm wird bis Anfang 2016 vorliegen. Wie dargestellt, benötigt die Landeshauptstadt München den gesamten Standort Reutberger Straße, um ihre dringenden räumlichen Bedarfe dort zu verwirklichen. Aufgrund der bestehenden räumlichen Bedarfssituation ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der Montessorischule unabhängig von der Frage der Trägerschaft leider nicht möglich. Der Standort Reutberger Straße ist nach derzeitigem Sachstand für das zweite

6 Seite 6 von 10 Schulbauprogramm vorgesehen und im Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V Schulbauoffensive ) in der Vorschau auf das zweite Bauprogramm als AA-Priorität (höchste Priorität) enthalten. Die aktuellen Planungen des Referates für Bildung und Sport sehen bereits für 2018 bauliche Maßnahmen auf den Grundstücken Flst und 10678/11 für die Erfüllung der Gemeinbedarfe vor. Davor sind umfangreiche Abbruch-, Freimachungs- und Grundstücksvorbereitungsarbeiten erforderlich. Für den Fall eines sich ergebenden eher unwahrscheinlichen und in jedem Falle sehr kurzfristigen Zeitfensters für eine Zwischennutzung bis zum Baubeginn, käme eine Investitionskostenablöse an einen neuen Schulträger durch die Landeshauptstadt München nicht in Betracht. Beides ließe eine wirtschaftliche Interimslösung nicht zu. Außerdem müsste zwingend eine Zwischennutzung für eigene Bedarfe der Stadt zu prüfen sein. Zur Suche von geeigneten Alternativstandorten für die Montessorischule und deren Berücksichtigung bei der Neukonzeption freiwerdender Großmarktflächen nimmt das Kommunalreferat wie folgt Stellung : Die Ertüchtigung des Münchner Großmarktes liegt im hohen öffentlichen Interesse. Für die Zukunftssicherung der Großmarkthallen beabsichtigt die Stadt das Großmarkthallengelände einer übergreifenden, großflächigen Planung und Entwicklung zuzuführen. Die Flächen des Großmarkthallengeländes sind voraussichtlich unabhängig vom künftigen Baurecht frühestens ab dem Jahr 2020 verfügbar, ebenso die Flächen am Gotzinger Platz und in der Königsdorfer Straße, die während der Bauund Sanierungsphase auf dem Großmarkthallengelände von den Markthallen benötigt werden. Aufgrund der Betriebs- und Verkaufszeiten wird der sogenannte "Brunnthaler Parkplatz" auch bei Vollauslastung tagsüber eher schwach belegt sein. Trotzdem wird er zwingend benötigt, zumal mit Beginn der Baumaßnahmen heute im Marktgelände beparkte Flächen hierfür zunehmend nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Das Viehhofgelände ist derzeit gewerblich genutzt, eine Entscheidung des Stadtrats über das Zukunftskonzept für dieses Areal ist noch nicht getroffen. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom sollen am Standort Viehhofgelände die Planungen für das Münchner Volkstheater vertieft werden. Tatsächlich ermöglichen die baulichen Gegebenheiten der Großmarkthalle bzw. des Viehhofgeländes derzeit keine Unterbringung der Schule auf diesen Arealen (weder als dauerhafte noch als temporäre Lösung). Aufgrund von betriebsbedingten gutachterlich festgestellten Immissionen (Lärmbelästigungen) und dem starken LKW-Verkehr können die entsprechenden Anforderungen für die Situierung einer Montessorischule nicht erfüllt

7 Seite 7 von 10 werden. Zudem sind die Flächen der Großmarkthallen aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zugänglich. Diese würden sich mit dem etwaigen Schulweg zu einer Montessorischule kreuzen. Nach einem Umzug aus der alten Großmarkthalle in den geplanten Neubau östlich der Thalkirchner Straße ergeben sich westlich und südlich des neuen Großmarktareals Flächenpotenziale, die langfristig umstrukturiert und einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Die Unterbringung einer Montessorischule auf einer dieser Flächen wäre nach derzeitiger Sicht stadtplanerisch grundsätzlich vorstellbar. Im Detail muss dies jedoch zu gegebener Zeit auch unter Berücksichtigung eigener ggf. vorrangiger Bedarfe der Stadt geprüft werden. Darüber hinaus wurden vielfältige Alternativstandorte vom Kommunalreferat geprüft: Die Flächen des MK 6" am Herzog-Ernst-Platz bieten sich für eine Wohnnutzung im Rahmen des städtischen Wohnbauprogramms Wohnen in München V an und sollen zu diesem Zweck an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft vergeben werden. Auch der Standort Lipowskystraße (Erzieherschule) wird bis zur Fertigstellung des Neubaus in der Ruppertstraße (frühestens in 2018) von der Berufsfachschule für Kinderpflege als Filialstandort benötigt und kann für keine anderweitige temporäre Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen auch im Bereich der beruflichen Schulen wird eine berufsschulische Nutzung auch nach 2018 unabdingbar sein. Das Ausbildungszentrum der Stadtwerke München GmbH an der Hans-Preißinger Straße wird weiterhin genutzt und es besteht in absehbarer Zeit keine Möglichkeit für eine Nachfolgenutzung der bestehenden Einrichtung. Auf weiteren Standorten wie z. B. der Karwendelstraße 39 besteht ein durch Stadtratsbeschluss fixierter Bedarf für eine baulich integrierte Kindertageseinrichtung in die künftige Wohnbebauung. Der Bereich Ganghofer Straße / Max-Hirschberg-Weg (Bahndeckel ehemaliges Messegelände) ist durch Bebauungsplan 1819b (8642) als öffentliche Grünfläche festgesetzt und als solche hergestellt. Sämtliche Flächen dienen der Bedarfsdeckung zur städtischen Aufgabenerfüllung und Daseinsvorsorge, auch das "MK 2 und 3" an der Ganghofer Straße / Linus-Pauling- Straße und Theresienhöhe / Hans-Fischer-Straße wird diesen Zwecken u. a. im Rahmen einer Gewerbefördermaßnahme zugeführt werden. Fazit:

8 Seite 8 von 10 Die steigenden Einwohnerzahlen und dadurch zunehmenden städtische Bedarfe für Wohnraum, Schulneubauten sowie für die aktuelle Flüchtlingsunterbringung, ergeben einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum für die Stadt. Folglich kann nach objektiver Einschätzung kein Alternativstandort für eine langfristige oder auch temporäre Schulnutzung bereitgestellt werden. Unabhängig von der Standortdiskussion bestehen für das Kommunalreferat bei Grundstücksvergaben folgende rechtliche Rahmenbedingungen: Nach dem Vergaberecht besteht eine Ausschreibungspflicht bei Grundstücksvergaben, sobald mehrere Anbieter - wie hier Privatschulen - die Leistung erbringen könnten. Die indirekte "Betroffenheit" der aus der Elternschaft der Montessorischule der Aktion Sonnenschein hervorgegangenen Bürgerinitiative stellt kein "Alleinstellungsmerkmal" dar, mit dem sich eine Direktvergabe rechtfertigen ließe. Diese wäre also auch dann nicht möglich, wenn geeignete Flächen zur Verfügung stünden. Sowohl Art. 75 der Bayerischen Gemeindeordnung als auch das Kommunale Haushaltsrecht verbieten grundsätzlich die Veräußerung von kommunalen Vermögensgegenständen unter dem Verkehrswert. Ausnahmen sind lediglich bei Erfüllung kommunaler Aufgaben zulässig. Dies wurde durch das Referat für Bildung und Sport im Falle der Montessorischule verneint, so dass auch der gewünschte "sozialverträgliche Erbbauzins / Mietzins" selbst im Falle zur Verfügung stehender Flächen und eines erfolgten Ausschreibungsverfahrens, nicht verhandelbar sondern der Verkehrswert des etwaigen Grundstücks bindend ist. Das Referat für Bildung und Sport ist als Eigentümer des Grundstücks Reutberger Straße 12 (Flst /0 Sektion VI) an die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden, so dass für das Sportplatzgelände welches im Übrigen von den gegenüber liegenden Schulen am Gotzinger Platz genutzt wird für eine andere Vorgehensweise kein Spielraum besteht. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat und das Baureferat haben die Beschlussvorlage mitgezeichnet. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde um Vorberatung gebeten. In dieser Angelegenheit besteht ein Recht auf Unterrichtung des Bezirksausschusses 6 - Sendling. Eine Anhörung bezüglich der geplanten Baumaßnahmen am Standort Reutberger Straße erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung zum Zweiten Schulbauprogramm.

9 Seite 9 von 10 Der Korreferentin, Frau Stadträtin Neff, und den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Krieger, Frau Stadträtin Zurek und Stadträtin Frau Pfeiler, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine interimsweise Nutzung des Standortes Reutberger Straße 10 und 12 durch eine Montessorischule ist nach Maßgabe des Vortrages nicht möglich. 2. Der Standort Reutberger Straße 10 und 12 ist zur Deckung der bestehenden räumlichen Bedarfe der im Vortrag benannten staatlichen Grundschulen, der staatlichen Mittelschulen, der Städtischen Maria-Probst-Realschule sowie einer Kindertageseinrichtung heranzuziehen. 3. Dem Antrag Nr / A von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Dem Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Horst Lischka vom kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt. 5. Dem Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsmäßig erledigt. 6. Dem Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 Sendling vom kann nach Maßgabe des Vortrages nicht entsprochen werden. Damit ist dieser Antrag satzungsgemäß behandelt. 7. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling am kann nach Maßgabe des Vortrages nicht entsprochen werden. Damit ist die Empfehlung satzungsgemäß behandelt.. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

10 Seite 10 von 10 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 3. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - KBS-FB3 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Stadtkämmerei-HAII-2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Baureferat An das Referat für Bildung und Sport GL 2 An RBS - ZIM Am z. K.

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