Finanzkennzahlen und Abgrenzungen

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1 HRM2-Veranstaltung für f r Finanzverwalter Finanzkennzahlen und Abgrenzungen Begrüssung und Programm Folie 1

2 Programm Einleitung Anpassungen Finanzhandbuch Neue Webplattform Finanzkennzahl Pause Periodengerechte Erfassung Steuerabgrenzungen Verbuchung von Steuern Verbuchung von Sozialhilfe Schluss Begrüssung und Programm Folie 2

3 Fragen Aufgaben- und Finanzplan Freiwillig zum Budget 2014 Keine Mustervorlage, nur Hinweise im Handbuch BLPK: Sonntag ( ) abwarten; buchhalterisch noch nicht geregelt (keine Vorfinanzierung) Abrechnungen des Kantons Lehrerlöhne: Verbesserung ungewiss Finanzausgleich: Einzelkonti werden angegeben Steuern: In Verhandlung Asylabrechnung: Sozialamt wird heute Abrechnung anpassen Begrüssung und Programm Folie 3

4 Anpassungen am Finanzhandbuch Finanzhandbuchanpassungen Folie 1

5 Nachführungswerk hrungswerk Statistisches Amt Finanzhandbuch als Ordner, damit Nachführungen möglich sind. Gründe für Nachführungen: Lernprozess (Keine HRM2-Pilotgemeinden) Gesetzesänderungen in anderen Bereichen Weiterentwicklung von HRM2 Finanzhandbuchanpassungen Folie 2

6 Ablauf bei Nachführungen hrungen Mail an alle Finanzverwalter Bitte, Mail an Gemeindeverwalter und RPK weiterzuleiten Auszutauschende Doppelseiten Beschreibung der Nachführungen Verzeichnis mit dem aktuellsten Stand (zum Ausdrucken) Finanzhandbuchanpassungen Folie 3

7 Ablauf bei Nachführungen hrungen (II) Mail an alle Finanzverwalter Bitte, Mail an Gemeindeverwalter und RPK weiterzuleiten Auszutauschende Doppelseiten Beschreibung der Nachführungen Verzeichnis mit dem aktuellsten Stand Finanzhandbuchanpassungen Folie 4

8 Kontenrahmenanpassungen Betrifft Kapitel 2 und 3 1. Neue Funktionen: , Frei für weitere Unterteilung der schulergänzenden Tagesbetreuung , Frei für weitere Unterteilung der Kinderkrippen und Kinderhorte 2. Falsche Kontobezeichnung: 4295 statt 4995 (betrifft nur Kapitel 2) 3. Art gelöscht: 4431, Vergütung für Dienstwohnungen Finanzvermögen Finanzhandbuchanpassungen Folie 5

9 Verbesserte Kontierungsanleitung Anpassungen am Stichwortverzeichnis und an den Beschreibungen zu den einzelnen Konti aufgrund des ersten Praxistests (Budget 2013 und 2014). Wichtigste Punkte: Brunnen und Spielplätze sind Hochbauten Buchungsanleitung zu Schulliegenschaften bei Kreisschulen Diverse Stichworte eingefügt: Spielgruppe (F 5451), Arbeitssicherheit (F 8500), Dorfladen (F 8500), Reka-Checks (B 10090), Löhne Schulsekretariat im 3010 (nicht im 3020) Tippfehler und Layout korrigiert Finanzhandbuchanpassungen Folie 6

10 Weitere Anpassungen Statistisches Amt Kapitel 10 Spezialfinanzierungen Tippfehler Konkretisierung Spezialfinanzierung Wasser Kapitel 12 Ausgewählte Themen Tippfehler Buchungsbeispiel für Steuerbussen Kapitel 16 Diverse Anpassungen v.a. wegen Anpassung HRM2-Handbuch Finanzhandbuchanpassungen Folie 7

11 Keine Anpassungen Statistisches Amt Abgrenzung Verwaltungs- und Finanzvermögen Es gab diverse Anfragen betreffend der Abgrenzung von Verwaltungszu Finanzvermögen. Konkrete Frage: Ist es zwingend, dass ÖW-Land immer VV ist? Thematik in der Arbeitsgruppe besprochen. Es wird immer einen Graubereich geben Finanzhandbuch ist korrekt Keine Anpassung des Finanzhandbuchs Finanzhandbuchanpassungen Folie 8

12 Ausstehende Anpassungen Bewertung Finanzvermögen Mehrjährige Investitionen unterhalb der Sondervorlagenlimite Verbuchung BLPK Finanzhandbuchanpassungen Folie 9

13 Webplattform Webplattform Folie 1

14 Neue Webplattform Statistisches Amt Anpassung Webplattform mit HRM2-Einführung Funktionsweise gleich wie bis anhin Neuer Benutzername und neues Passwort (Gross- und Kleinschreibung beachten) Alter Benutzernamen und Passwort braucht s noch für RE13 Neu ist Berechnung der Finanzkennzahlen Schnittstellenkonzept bereits im Juni 2012 an Softwarefirmen versandt Webplattform Folie 2

15 Plausibilisierungskontrolle Gleiche Prüfungen wie bis anhin Falls noch Fehler vorhanden sind, können Finanzkennzahlen nicht berechnet werden Daten können beliebig oft überspielt werden Freiwillige Spezialfinanzierungen melden (auch provisorisch): Reglemente sollten bis Mitte 2014 vorliegen. Es muss darin erwähnt sein, dass Aufgabenbereich als eigener Rechnungskreis (Spezialfinanzierung) geführt wird. Nutzen Sie die Möglichkeit der Plausibilisierung! Webplattform Folie 3

16 Plausibilisierungskontrolle Gleiche Prüfungen wie bis anhin Falls noch Fehler vorhanden sind, können Finanzkennzahlen nicht berechnet werden Daten können beliebig oft überspielt werden Freiwillige Spezialfinanzierungen melden (auch provisorisch): Reglemente sollten bis Mitte 2014 vorliegen. Es muss darin erwähnt sein, dass Aufgabenbereich als eigener Rechnungskreis (Spezialfinanzierung) geführt wird. Nutzen Sie die Möglichkeit der Plausibilisierung! Webplattform Folie 4

17 Finanzkennzahlen Finanzkennzahlen Folie 1

18 Berechnung auf Webplattform Warum: 1. Sicherstellen, dass die Finanzkennzahlen überall gleich gerechnet werden und somit vergleichbar sind. 2. Einfacher für Gemeinden Finanzkennzahlen werden erst berechnet, wenn Fehler behoben sind. Achtung: Wenn Daten neu geladen werden, können sich auch die Finanzkennzahlen anpassen. Ausdruck als Beilage zum Budget/Rechnung im Querformat Wunsch: Nicht nur Finanzkennzahlen ausweisen, sondern auch Zwischenresultate (v.a. Selbstfinanzierung und Nettoinvestitionen) Finanzkennzahlen Folie 2

19 Interpretation allgemein Erläuterung des Gemeinderates zu Finanzkennzahlen freiwillig Bewertungs-Richtwerte sind vorgegeben (HRM2-Handbuch) Bewertung darf nicht überbewertet werden Sinnvoll wäre ein Mehrjahresvergleich, v.a. bei den Kennzahlen zur Selbstfinanzierung Einzelne Werte können nicht berechnet werden: Wenn Quotient Null oder negativ Budget 2013 wird nicht gerechnet, da keine Daten-Upload Finanzkennzahlen Folie 3

20 Interpretation allgemein Erläuterung des Gemeinderates zu Finanzkennzahlen freiwillig Bewertungs-Richtwerte sind vorgegeben (HRM2-Handbuch) Bewertung darf nicht überbewertet werden Sinnvoll wäre ein Mehrjahresvergleich, v.a. bei den Kennzahlen zur Selbstfinanzierung Einzelne Werte können nicht berechnet werden: Wenn Quotient Null oder negativ Budget 2013 wird nicht gerechnet, da keine Daten-Upload Finanzkennzahlen Folie 4

21 Adressaten von Finanzkennzahlen Die Öffentlichkeit und Politik sollten die politischen Prioritäten unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten festlegen. Entscheidend für die Finanzpolitik ist letztlich das über mehrere Jahre kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung. Über einen Konjunkturzyklus betrachtet sollte bei einer soliden finanziellen Ausgangslage am Ende der Periode das Eigenkapital denselben Bestand aufweisen wie zu Beginn der Periode. Neben dem Ausgleich der Erfolgsrechnung ist die Finanzierung der Investitionen von grosser Bedeutung. Aus Sicht der Kapitalgeber ist die Gewährleistung des Kapitaldienstes und der Zahlungsfähigkeit von zentraler Bedeutung. Wichtig daher: Nettoschuld, Nettoverschuldungsquotient und Kapitaldienstanteil. Finanzkennzahlen Folie 5

22 Finanzkennzahlen gemäss HRM2-Handbuch Handbuch Folgende drei Kennzahlen erster Priorität haben eine grosse Aussagekraft und sind für die meisten Anspruchsgruppen von Interesse: Nettoverschuldungsquotient Selbstfinanzierungsgrad Zinsbelastungsanteil Daneben werden fünf weitere Kennzahlen zweiter Priorität ausgewiesen: Nettoschuld in Franken pro Einwohner Selbstfinanzierungsanteil Kapitaldienstanteil Bruttoverschuldungsanteil Investitionsanteil Finanzkennzahlen Folie 6

23 Interpretation allgemein Erläuterung des Gemeinderates zu Finanzkennzahlen freiwillig Bewertungs-Richtwerte sind vorgegeben (HRM2-Handbuch) Bewertung darf nicht überbewertet werden Sinnvoll wäre ein Mehrjahresvergleich, v.a. bei den Kennzahlen zur Selbstfinanzierung Budget 2013 wird nicht gerechnet, da keine Daten-Upload Finanzkennzahlen Folie 7

24 Nettoverschuldungsquotient Nur bei Jahresrechnung Finanzkennzahlen Folie 8

25 Selbstfinanzierungsgrad Bei Jahresrechnung und Budget Einzige Finanzkennzahl auch für Spezialfinanzierungen Finanzkennzahlen Folie 9

26 Selbstfinanzierungsquote Budget Selbstfinanzierungsgrad Gesamt 192% 18% 80% 17% -12% 38% 15% Selbstfinanzierungsgrad allgemeiner Haushalt - 18% 66% 19% - 29% 32% Selbstfinanzierungsgrad Wasser -44% 13% - 6% - 23% 5% Selbstfinanzierungsgrad Abwasser -27% 4% - -50% -4% - 2% Bei negativen Nettoinvestitionen (mehr Investitionseinnahmen als -ausgaben) liefert der Selbstfinanzierungsgrad unplausible Resultate. Bei Nettoinvestitionen von genau Null Franken kann der Selbstfinanzierungsgrad nicht berechnet werden. Die Budgetwerte sind v.a. bei den Spezialfinanzierungen viel zu tief. Grund: Einnahmen, v.a. Investitionseinnahmen werden zu tief budgetiert und die Ausgaben zu hoch. Nur eine Gemeinde hat einen Selbstfinanzierungsgrad, welcher bei einem konjunkturellen Abschwung angebracht wäre. Finanzkennzahlen Folie 10

27 Zinsbelastungsanteil Bei Jahresrechnung und Budget Statistisches Amt Zinsbelastungsanteil 1% 1% 1% 0% -1% 0% 1% Finanzkennzahlen Folie 11

28 Nettoschuld in Franken pro Einwohner Bei Jahresrechnung Finanzkennzahlen Folie 12

29 Selbstfinanzierungsanteil Bei Jahresrechnung und Budget Selbstfinanzierungsanteil 1% 5% 6% 8% 0% 5% 3% Finanzkennzahlen Folie 13

30 Kapitaldienstanteil Bei Jahresrechnung und Budget Statistisches Amt Kapitaldienstanteil 6% 5% 1% 2% 4% 4% 6% Finanzkennzahlen Folie 14

31 Bruttoverschuldungsanteil Bei Jahresrechnung Finanzkennzahlen Folie 15

32 Investitionsanteil Bei Jahresrechnung und Budget Statistisches Amt Investitionsanteil 19% 29% 12% 50% 4% 17% 29% Finanzkennzahlen Folie 16

33 Periodengerechte Erfassung Periodengerechte Erfassung Folie 1

34 1. Grundsatz der JährlichkeitJ Jährlichkeit: Budget und Jahresrechnung werden für ein Kalenderjahr erstellt. ( 2 Bst. a GRV) Aufwände und Erträge sowie Investitionsausgaben und -einnahmen sind in der Erfolgs- bzw. in der Investitionsrechnung zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bzw. der Leistungserbringung zu erfassen. ( 15 Abs. 1 GRV) Zeitpunkt der periodengerechten Erfassung Auch Sachverhalte, welche erst nach dem bekannt werden, werden abgegrenzt. Periodengerechte Erfassung Folie 2

35 2. Übersicht Statistisches Amt Aktiv Passiv Aktive Passive Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzung Sicher Rückstellungen Eventualguthaben Eventualverpflichtungen Unsicher Periodengerechte Erfassung Folie 3

36 3. Spezialfälle lle Statistisches Amt Ferien- und Überzeitguthaben des Personals Rückstellungen, Verrechnung von Minusstunden, Berechnung übers gesamte Personal, oder nach Funktionen Kreditübertragungen Kreditübertragungen im Rahmen des Ausgabenrechts dürfen nicht buchhalterisch gebucht werden. Der Ausgabenkredit bleibt aber bestehen. Finanzausgleich Für Schwankungen des Finanzausgleichs können weder Rechnungsabgrenzungen noch Rückstellungen gebildet werden. Der Finanzausgleich bezieht sich auf das Jahr, in welchem er ausgerichtet wird, auch wenn sich die Berechnungsgrundlage auf das Vorjahr bezieht. Periodengerechte Erfassung Folie 4

37 4. Rechnungsabgrenzungen Jahr der Rechnungsstellung Jahr der Gegenleistung Rechnungsabgrenzungen werden dann gebildet, wenn ein Geschäftsfall das aktuelle Jahr und das Folgejahr betrifft. Zeitpunkt der Fälligkeit bekannt Zusätzlich ist auch die Höhe der Rechnungsabgrenzung bekannt, oder kann zumindest zuverlässig ermittelt werden Periodengerechte Erfassung Folie 5

38 5. Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungen werden in der Kontengruppe 104 erfasst. Es wird zugunsten einer grösseren Übersicht unterschieden in: Aktive Rechnungsabgrenzungen Steuern Übrige Aktive Rechnungsabgrenzungen (ER) Aktive Rechnungsabgrenzungen Investitionsrechnung 2 Fälle: Haben wir im laufenden Jahr zuviel Aufwand (z.b. vorausbezahlte Versicherungsprämien, Mieten) verbucht? Haben wir im laufenden Jahr zuwenig Ertrag (z.b. ausstehende Steuern, Subventionen) verbucht? Periodengerechte Erfassung Folie 6

39 6. Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzungen werden in der Kontengruppe 204 erfasst. Es wird zugunsten einer grösseren Übersicht unterschieden in: Passive Rechnungsabgrenzungen Steuern Übrige Passive Rechnungsabgrenzungen (ER) Passive Rechnungsabgrenzungen Investitionsrechnung 2 Fälle: Haben wir im laufenden Jahr zuviel Ertrag (z.b. vorausbezahlte Rechnungen für das nachfolgende Rechnungsjahr) verbucht? Haben wir im laufenden Jahr zuwenig Aufwand (z.b. Rechnung für eine bezogene Leistung ist noch nicht eingetroffen) verbucht? Periodengerechte Erfassung Folie 7

40 7. Keine Rechnungsabgrenzung Auf eine Rechnungsabgrenzung kann bei kontinuierlich anfallenden Leistungen verzichtet werden, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Die Höhe der Leistung unterliegt keinen wesentlichen Schwankungen Der abzugrenzende Betrag ist für die Gemeinde nicht wesentlich Es ist sichergestellt, dass in jeder Rechnungsperiode der Leistungsbezug eines ganzen Jahres verbucht ist. Beispielsweise unwesentliche Beiträge für Versicherungen, welche jedes Jahr anfallen müssen nicht abgegrenzt werden. Wichtig ist Kontinuität Periodengerechte Erfassung Folie 8

41 8. RückstellungenR Statistisches Amt Im Gegensatz zu Rechnungsabgrenzungen lassen sich bei Rückstellungen der Betrag und die Fälligkeit der Verpflichtung nicht genau bestimmen. Rückstellungen können, müssen aber nicht das nächste Jahr betreffen. Deshalb wird unterschieden in: kurzfristige Rückstellungen (Mittelabfluss innerhalb eines Jahres) und langfristige Rückstellungen (Mittelabfluss später als einem Jahr) Periodengerechte Erfassung Folie 9

42 9. Wann RückstellungenR bilden? Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Es handelt sich um eine gegenwärtige Verpflichtung, deren Ursprung in der Vergangenheit liegt. Der Mittelabfluss ist wahrscheinlich (>50%) Die Höhe der Verpflichtung kann zuverlässig geschätzt werden Der Betrag ist wesentlich Beispiele Prozesskosten (Honorare Rechtsanwalt, Schadenbetrag etc.) Sanierung von Altlasten (Schiessanlagen bspw.) Ansprüche des Personals Periodengerechte Erfassung Folie 10

43 10. Wann KEINE RückstellungenR bilden? NICHT gebildet werden dürfen Rückstellung für Defizite aus künftigen Tätigkeiten oder für Aufwände, deren Ursprung in der Zukunft liegen. Beispiele Künftige Defizite Künftige Sanierungs- und Renovationskosten ( Abschreibungen) Steuerschwankungsreserven Konjunkturelle Risiken Allgemeines Äufnen von Rückstellungen zum Zwecke der Ergebnisverschlechterung Periodengerechte Erfassung Folie 11

44 11. Eventualverpflichtungen und -guthaben Noch weniger fassbar als Rückstellungen sind Eventualverpflichtungen bzw. guthaben. Eventualverpflichtungen sind Ereignisse aus der Vergangenheit, welche eine mögliche Verbindlichkeit nach sich ziehen könnten. Eventualverpflichtungen werden nicht bilanzwirksam gebucht, aber eine Auflistung der Eventualverpflichtungen und guthaben ist der Jahresrechnung beizulegen. Periodengerechte Erfassung Folie 12

45 Steuerabgrenzungen Steuerabgrenzung Folie 1

46 Steuerabgrenzungs-Prinzip Steuern sind der wichtigste Abgrenzungsposten. Heute vielfach Soll-Prinzip (Vorausrechnungen aktuelles Jahr und Differenz aus alten Vorausrechnungen und definitiver Veranlagung). Dies hat Auswirkungen auf den Finanzausgleich (nicht langfristig, aber kurzfristig). Daher neu: Die Steuererträge sind in ihrer mutmasslichen Höhe zu erfassen ( 15 Abs. 2 GRV). = Steuerabgrenzungs-Prinzip. Beim Budget: Keine Abgrenzung, weil nur Prognose Bei Rechnung: Abgrenzung aufgrund Hochrechnung Steuerabgrenzung Folie 2

47 Leitfaden Steuerabgrenzung Leitfaden im Finanzhandbuch (Empfehlung) Vertretbarer Aufwand; keine grossen Zusatzabklärungen oder Fremdaufträge. Für die Steuerarten: Einkommens-, Vermögens-, Kapital und Ertragssteuer Verbuchung: Differenz zwischen Vorausrechnungen und Hochrechnung Wenn Hochrechnung < Vorausrechnung: Passive Abgrenzung Wenn Hochrechnung > Vorausrechnung: Aktive Abgrenzung Steuerabgrenzung Folie 3

48 Aufteilung der Steuerpflichtigen in 2 Gruppen Gruppe A Kleine Anzahl Steuerpflichtiger Hohes Steueraufkommen Keine fixe Grenze, ev. ein Duzend Steuerpflichtige, u.a. gar niemand Gruppe B Restliche Steuerzahler Grosse Anzahl Steuerpflichtiger Tiefes bis mittleres Steueraufkommen Steuerabgrenzung Folie 4

49 Gruppe A: Einzelfallbetrachtung Jeder Steuerpflichtige der Gruppe A wird einzeln betrachtet. Wohnt der Steuerpflichtige noch bei uns? Hat sich der Zivilstand geändert? Wegzüge ins Ausland, Todesfälle, Firmenwegzüge: pro-rata-kürzung Zugang von guten Steuerzahlen Ausgangsbasis: Mindestens die beiden aktuellsten Steuerveranlagungen Natürliche Personen: Vorhandenes Wissen nutzen, keine Nachfragen Juristischen Personen: regelmässigen Kontakt pflegen Falls keine Informationen: Hochrechnung mit konjunkturellen Faktoren (analog Gruppe B). Steuerfussanpassungen sind entsprechend zu berücksichtigen Steuerabgrenzung Folie 5

50 Beispiel natürliche Personen Gruppe A Jeder Steuerpflichtige der Gruppe A wird einzeln betrachtet. Ausgangsbasis: Mindestens die beiden aktuellsten Steuerveranlagungen Wohnt der Steuerpflichtige noch bei uns? Hat sich der Zivilstand geändert? Wegzüge ins Ausland, Todesfälle, Firmenwegzüge: pro-rata- Kürzung Zugang von guten Steuerzahlen Natürliche Personen: Vorhandenes Wissen nutzen, keine Nachfragen Juristischen Personen: regelmässigen Kontakt zu pflegen Falls keine Informationen: Hochrechnung mit konjunkturellen Faktoren (analog Gruppe B). Steuerfussanpassungen sind entsprechend zu berücksichtigen Steuerabgrenzung Folie 6

51 Beispiel juristische Personen Gruppe A Steuerabgrenzung Folie 7

52 Gruppe B: Gesamtbetrachtung 1. Ausgangsbasis: Aktuellste Veranlagungen Mindestens 1 Jahr aktueller als Vorausrechnungen Normalfall: Im Februar j+1 liegt Veranlagung j-1 vor Drei Jahre rückwirkend: j-1, j-2, j-3 (jeder Person nur einmal) 2. Steuerfussanpassung Entspricht der prozentualen Veränderung des Steuerfusses Beispiel: Erhöhung von 60% auf 63% entspricht Steuererhöhung von 5% 3. Konjunkturfaktor Wird vom Kanton zur Verfügung gestellt Kann angepasst werden (Branche in einer Gemeinde) 4. Faktor für Nicht-Veranlagte Steuerpflichtige / Steuerpflichtige mit Veranlagungen j-1, j-2 oder j-3 Steuerabgrenzung Folie 8

53 Beispiel natürliche Personen Gruppe B (I) Steuerabgrenzung Folie 9

54 Beispiel natürliche Personen Gruppe B (II) Steuerabgrenzung Folie 10

55 Beispiel natürliche Personen Gruppe B (III) Steuerabgrenzung Folie 11

56 Beispiel juristische Personen Gruppe B Analog natürliche Personen Steuerabgrenzung Folie 12

57 Zusammenfassung Statistisches Amt Steuerabgrenzung Folie 13

58 Verbuchung Statistisches Amt Steuerabgrenzung Folie 14

59 Verbuchung Steuern Verbuchung Steuern Folie 1

60 1. Allgemein Statistisches Amt Da die Steuererträge die Basis zur Berechnung des Finanzausgleiches darstellen, ist eine korrekte und einheitliche Verbuchung von grosser Wichtigkeit. Das Finanzhandbuch regelt im Kapitel 12.2 diverse Fälle, welche die Steuern betreffen und gibt die entsprechenden Buchungsregeln vor. Verbuchung Steuern Folie 2

61 2. Vorausrechnung und definitive Veranlagung Verbuchung Steuern Folie 3

62 3. Verzinsung und Eingang der Steuern Verbuchung Steuern Folie 4

63 4. Steuerabschreibungen Gleich wie bei allen Debitoren wird auch bei den Steuerforderungen zwischen zweifelhaften und uneinbringbaren Steuerguthaben unterschieden. Wertberichtigungen (Kontenart 3182 oder 3184) werden für Steuerforderungen gebildet deren Eingang zweifelhaft oder mit gewissen Risiken verbunden ist. Wesentliche Positionen -> Einzelbewertung alle übrigen Positionen -> Pauschalwertberichtigungen (<=2%) Tatsächliche Forderungsverluste (Kontenart 3183 oder 3185) liegen dann vor wenn ein Forderungsguthaben definitiv nicht mehr eingebracht werden kann und ein Verlustschein des Schuldners vorliegt. Verbuchung Steuern Folie 5

64 5. Beispiel zweifelhafte Steuerforderung Beispiel: Gemeinde X weist Steuerguthaben von 4.5 Mio. Franken aus Wertberichtigungen per Anfang Jahr betragen Franken Von der juristischen Person Z, welche der Gemeinde X Franken Steuern schuldet, wird nur ein Eingang von 20% erwartet 1. Einzelwertberichtigung Z Franken 2. Pauschalwertberichtigung Total Steuerforderung per Franken Davon Steuerforderungen von Z Franken Massgebender Betrag Franken Pauschalwertberichtigung (2%) Franken 3. Total Wertberichtigungen Franken 4. Erhöhung Wertberichtigungskonto Franken Verbuchung Steuern Folie 6

65 6. Buchungssätze Statistisches Amt Verbuchung Steuern Folie 7

66 7. Weitere Fälle F Statistisches Amt Verbuchung Steuern Folie 8

67 8. Weitere FälleF Statistisches Amt Verbuchung Steuern Folie 9

68 Verbuchung Sozialhilfe Verbuchung Sozialhilfe Folie 1

69 1. Allgemein Statistisches Amt Die Ausländerkategorien sind sehr vielfältig Der Bund macht gewisse Vorgaben Buchungsanweisung in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt erstellt Sozialamt liefert die Angaben mit der Abrechnung Korrekte Verbuchung wichtig für Sozialhilfestatistik Das Finanzhandbuch regelt im Kapitel 12.1 diverse Fälle, welche die Sozialhilfe betreffen und gibt die entsprechenden Buchungsregeln vor. Verbuchung Sozialhilfe Folie 2

70 2. Bruttoverbuchung Statistisches Amt Grundsätzlich gilt auch bei der Sozialhilfe und beim Asylwesen das Bruttoverbuchungsprinzip, d.h. die Rückerstattungen werden als Ertrag und nicht als Aufwandminderung verbucht. Das Bruttoprinzip gilt dabei in Bezug auf den Geldfluss und nicht in Bezug auf den Bedarf. Beispiel: Ein Sozialhilfebezüger hat einen berechneten Bedarf gemäss Bedarfsberechnung (Sozialhilfegesetz) von monatlich Sein eigenes Lohneinkommen beträgt Die Unterstützungsleistung durch die Gemeinde beträgt demnach Richtig: Die Gemeinde zahlt 999 Franken ( ). Falsch: Verbuchung des totalen berechneten Bedarfs von 2869 Franken als Aufwand ( ) und Verbuchung der Einnahmen von 1870 Franken als Ertrag ( ). Verbuchung Sozialhilfe Folie 3

71 3. Freiwillige Nettoverbuchung Demgegenüber haben die Gemeinden auch die Möglichkeit, die Sozialhilfe und das Asylwesen zumindest teilweise nach dem Nettoprinzip zu verbuchen. In diesem Fall können Rückerstattungen von Sozialversicherungen (IV, ALV, etc.) sowie Einnahmen der Sozialhilfebezüger, welche zu Kontrollzwecken über die Gemeinde abgerechnet werden (Lohneinkommen, Prämienverbilligung, etc.) als Aufwandminderung gebucht werden. Immer als Ertrag werden hingegen die Rückerstattungen von Kantonen (ZUG, Eingliederungsmassnahmen, Asylpauschalen, etc.) oder von ehemaligen Sozialhilfebezügern verbucht. Verbuchung Sozialhilfe Folie 4

72 4. Funktionale Gliederung (I) Funktion 5720 Sozialhilfe Schweizern und Ausländerkategorien ausserhalb des Asylbereichs. Die Kosten der beruflichen Eingliederung für diese Personen Funktion 5722 Sozialhilfe Asylbereich Vorläufig Aufgenommene 7+ (F) Rechtskräftige Wegweisung (Stopp) Nichteintretensentscheid (NEE) Positiver Asylentscheid (B) Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (VA F) Die Kosten der beruflichen Eingliederung für diese Personen Funktion 5730 Asylwesen Asylsuchende (N) Vorläufig Aufgenommene (F) Verbuchung Sozialhilfe Folie 5

73 5. Funktionale Gliederung (II) Funktion 5790 Übriges Sozialwesen In dieser Funktion sind der Verwaltungsaufwand oder die stellvertretend dafür von Dritten erbrachten Dienstleistungen der Funktionen 5720 bis 5730 zu verbuchen. Funktion 5791 Verbund Sozialhilfebehörde (Kopfgemeinde) Wenn der Sozialdienst oder die Sozialhilfebehörde an eine andere Gemeinde ausgelagert ist, dann führt die Kopfgemeinde die Funktion 5791 für die Verwaltungstätigkeit. Die Funktion 5791 wird wie die anderen Kopfgemeinde-Funktionen jeweils ausgeglichen. Die angeschlossenen Gemeinden verbuchen ihren Beitrag für die Verwaltungstätigkeit der Kopfgemeinde über das Konto Die Unterstützungsleistungen selbst sowie die Rückerstattungen und Rückzahlungen werden bei den Gemeinden unter der Funktion 5720 resp verbucht. Die Kopfgemeinde liefert den angeschlossenen Gemeinden die dafür notwendigen Informationen. Verbuchung Sozialhilfe Folie 6

74 6. Buchungsfälle Statistisches Amt Die Ausländerkategorien sind sehr vielfältig Der Bund macht gewisse Vorgaben Buchungsanweisung in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt erstellt Sozialamt liefert die Angaben mit der Abrechnung Das Finanzhandbuch regelt im Kapitel 12.1 diverse Fälle, welche die Sozialhilfe betreffen und gibt die entsprechenden Buchungsregeln vor. Verbuchung Sozialhilfe Folie 7

Inhaltsverzeichnis Kapitel 16

Inhaltsverzeichnis Kapitel 16 Inhaltsverzeichnis Kapitel 16 16 Finanzkennzahlen 16.1 Allgemein... 1 16.2 Nettoverschuldungsquotient... 2 16.3 Selbstfinanzierungsgrad... 3 16.4 Zinsbelastungsanteil... 5 16.5 Nettoschuld in Franken pro

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