Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Teil I - Jugendförderung

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1 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Teil II - Hilfen zur Erziehung Teil III - Kindertagesförderung Arbeitsstand 11. September 2012

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3 Jugendhilfeplanung 2012 Teil I Jugendförderung Inhalt 1. Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Gesetze, Richtlinien Pflichtige und freiwillige Aufgaben Herangehensweise Regionen und Sozialräume Planungsgruppen Indikatoren Bevölkerung Gebiet Schulen Bestandsanalyse Bestandsaufnahmen IST-Stand der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Erfassung Großkreisprojekte als herausragende Angebote der Jugendarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte IST-Stand der Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Finanzmittel des Landkreises für die Jugendförderung Anteile der Finanzierung der Jugendförderung im Haushalt Anteil am Gesamthaushalt des Jugendamtes Teile der Finanzierung der Jugendförderung Verteilung der Haushaltsmittel des Landkreises auf die Regionen Gesamtfinanzierung der Einrichtungen und Dienste der Jugendförderung Auswertung der Angebote der Jugendarbeit 11 bis 14 SGB VIII Maßnahmen und Projekte Institutionelle Förderung von Jugendeinrichtungen und Projektförderung Jugendeinrichtungen Auswertung der Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Angebote im Landkreis gesamt Verteilung der Schulsozialarbeit

4 6. Bewertung Angebote der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bewertung der institutionellen und der Projektförderung im Jahr Strukturierung der finanziellen Zuschüsse des Landkreise für die Jugendförderung Handlungsempfehlungen Ausbau mobiler Jugendarbeit Institutionelle und Projektförderung ab Neustrukturierung der Finanzierungsanteile der Jugendförderung

5 Jugendhilfeplanung 2012 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Teil I Jugendförderung 1. Zielsetzung Die Jugendhilfeplanung 2012 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist eine Planung in einem Übergangszeitraum. Aus den 3 ehemaligen Landkreisen Mecklenburg-Strelitz, Müritz, dem Großteil des Landkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg ist eine neue Gebietskörperschaft der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entstanden. In den Jugendämtern der ehemaligen Landkreise und der Stadt Neubrandenburg ist das Recht auf kommunale Selbstbestimmung mit dem Freiraum, den das SGB VIII in der Jugendhilfe bei der Umsetzung der Aufgabenerfüllung zur Förderung von jungen Menschen und der Unterstützung der Erziehung in der Familie in Teilen zulässt, unterschiedlich ausgestaltet worden. Nun gilt es, für das Gebiet des neuen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gleiche Herangehensweisen an die Aufgabenstellungen der Jugendhilfe durch Vereinheitlichung von Richtlinien, Standards und einheitlichem konzeptionellem Handeln zu entwickeln. Unter Beachtung regionaler Notwendigkeiten soll auf möglichst gleiche Lebensbedingungen für den gesamten Landkreis hingewirkt werden. Zielstellung der Planung ist eine möglichst hohe Versorgungsgerechtigkeit durch eine bedarfsgerechte, infrastrukturell ausgewogene Abdeckung mit Einrichtungen und Diensten unter Beachtung von Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten. Für das Jahr 2012, das Jahr des Übergangs und des inneren Zusammenwachsens zu einem Landkreis, geht es für den Teilbereich der Jugendförderung zunächst darum, die vorhandenen Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendförderung quantitativ zu erfassen und deren Verteilung über den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte festzustellen und zu analysieren. Zielsetzung ist eine einheitliche, an einer Leitlinie ausgerichtete Aufgabenerfüllung der Kinderund Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach dem SGB VIII für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter Beachtung örtlicher Erforderlichkeiten. Im Ergebnis werden gewonnene Erkenntnisse in anschließende Maßnahme- und Anschlussplanungen für die Folgejahre einfließen. Für den Übergangszeitraum steht die Aufgabe und Anforderung, - den Beteiligten die Neu organisation der Jugendhilfeplanung, - die Angleichung von Standards/Richtlinien, Fördergepflogenheiten u. a. und - den Trägern eine Anpassung an eine vereinheitlichte Förderpolitik zu ermöglichen. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger und Kommunen an der Analyse und einer perspektivischen Planung soll gewährleistet werden. 3

6 2. Rechtliche Grundlagen 2.1. Gesetze, Richtlinien Die inhaltliche Aufgabenstellung und das Grundgerüst der Ausgestaltung der Jugendförderung und seiner Planung sind neben den Allgemeinen Vorschriften des ersten Kapitels durch die 11 bis 14 im ersten Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer- Kinder und Jugendschutz im Kapitel Leistungen der Jugendhilfe des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gesetzt. Im Zuge des Landesrechtsvorbehalts hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter (Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern KJfG M-V) vom 7. Juli 1997 und der ergänzenden Landesverordnung über die Höhe der Landesförderung (Jugendförderungsverordnung JuFö M-V) vom 27. Januar 1998 den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung der Arbeit in der Jugendförderung abgesteckt. Die Altlandkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz sowie die Stadt Neubrandenburg als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Vereinbarungen zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Absatz 2 KJfG (Kommunalvertrag) mit dem Land für den Zeitraum von 2010 bis 2012 abgeschlossen. Diese sichern die Landesförderung und verpflichten den Landkreis zu einer mindestens gleichhohen Gegenfinanzierung. Zur Ausgestaltung und als Steuerungsinstrument der Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gelungen, bereits zum 1. Januar 2012 zu den einzelnen Themenfeldern des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V (KJfG M-V) die Förderrichtlinien zu vereinheitlichen und damit für das Gebiet des Landkreises gleiche Fördervoraussetzungen zu schaffen. Die Richtlinien des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes umfassen die: Richtlinie I Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Richtlinie II Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Richtlinie IV Förderung von ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. 4

7 Richtlinie V Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Pflichtige und freiwillige Aufgaben Die Vorschriften der 11 bis 14 des SGB VIII sowie die Landesgesetzgebung in den 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V regeln Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Im Wesentlichen fallen diese Leistungen in den Bereich der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben des eigenen Wirkungskreises der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser Einordnung steht die teilweise Fassung als Muss-, Soll- oder Kann-Vorschrift nicht entgegen (vgl. Schreiben des Innenministeriums M-V vom 18. Oktober 2005). Folge dieser Einordnung als Pflichtaufgabe ist, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis, nicht über das Ob der Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden hat. Entscheidungsspielräume bestehen lediglich in der Ausgestaltung des Wie. 74 SGB VIII regelt die Förderung der freien Jugendhilfe und insoweit auch teilweise das Wie der Aufgabenwahrnehmung. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zum 1. Januar 2012 erfolgte eine Novellierung des SGB VIII. Eine Förderung der freiwilligen Tätigkeit der Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe ist nach 74 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 nun nicht mehr nur von der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme abhängig, sondern an die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach dem neu in das SGB VIII aufgenommenen 79 a zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß 74 Absatz 3 SGB VIII im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Zur Ausübung dieses Ermessens hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen einer wirkungsorientierten Jugendhilfeplanung entsprechende Bedarfsanalysen vorzunehmen und jugendpolitische Schwerpunkte zu setzen. Die 79, 79 a und 80 SGB VIII unterstreichen diese Gesamt- und Planungsverantwortung und die Verantwortung für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. 3. Herangehensweise 3.1. Regionen und Sozialräume Grundlage für die Herangehensweise an die Erstellung einer Jugendhilfeplanung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung. Bei der Erarbeitung dieses Modells wurde zunächst davon ausgegangen, dass für Eingangsplanungen auf die gewachsenen Strukturen und bewährten Planungsgruppen und 5

8 ansätze zurückgegriffen werden muss, um sowohl Fachlichkeit wie auch regionale Belange und Beteiligungen ausreichend berücksichtigen zu können. So wurden als Region die Gebiete der 3 ehemaligen Landkreise Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz und das Gebiet der Stadt Neubrandenburg definiert. Für die Umsetzung des Planungsauftrages des 80 des SGB VIII - der Bereitstellung von Einrichtungen und Diensten, ausgerichtet an den Bedürfnissen und Belangen und den räumlichen Zusammenhängen des Alltagslebens und der Lebensweltorientierung der Kinder und jungen Menschen - ist planerisch eine kleinteiligere Betrachtungsweise die Aufteilung in Sozialräume - unerlässlich. Die in den bisherigen Planungen der ehemaligen Landkreise und der Stadt Neubrandenburg historisch gewachsenen Strukturen in Ämtern bzw. Stadtteilen wurden als Orientierungsrahmen für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als geeignet und sinnvoll angesehen und in dieser Weise als Sozialräume übernommen. Region Stadt Neubrandenburg Region Demmin Region Müritz Region Mecklenburg-Strelitz 6

9 Planerische Aufteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Regionen und Sozialräume: Region Demmin Müritz Mecklenburg-Strelitz Stadt Neubrandenburg Sozialraum (Ämter/Stadtteile) Hansestadt Demmin Stadt Dargun Amt Treptower Tollensewinkel Amt Malchin am Kummerower See Amt Stavenhagen Amt Demmin-Land Amt Malchow Amt Penzliner Land Amt Röbel-Müritz Amt Seenlandschaft Stadt Waren (Müritz) Stadt Neustrelitz Amt Neustrelitz Land Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Amt Woldegk Amt Stargarder Land Amt Neverin Amt Friedland Innenstadt Stadtgebiet West Vogelviertel Reitbahnviertel Datzeviertel Industrieviertel Stadtgebiet Ost Katharinenviertel Stadtgebiet Süd Lindenbergviertel 3.2. Planungsgruppen Das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte setzt auf eine breite Beteiligung der Träger der Jugendhilfeleistungen in den Fachbereichen unter Wahrung der Regionalität. So sind für das Fachgebiet Jugendförderung in den Regionen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und der Stadt Neubrandenburg regionale Arbeitsgruppen entstanden, die sich aus Vertretern der freien Träger, der Kommunen und der Verwaltung des Jugendamtes zusammensetzen. Zur übergreifenden Abstimmung und Koordinierung ist für den Fachbereich am 22. Mai 2012 eine Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII gebildet worden. 7

10 Die regionalen Arbeitsgruppen und die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII Jugendförderung sind wie folgt besetzt: Regionale Arbeitsgruppen Demmin Müritz Neustrelitz Neubrandenburg Anzahl Mitglieder Konst. Sitzung Vorsitzende/r Bettina Freese, AWO Demmin ggmbh 1. Stellvertreter/in Marita Scharf, Kreissportbund DM 2. Stellvertreter/in Annette Zierl, LK Meckl. Seenplatte Sindy Möller, Kreisjugendring e. V. Thomas Hetzel, RAA M-V e. V. Holger Kiehn, CJD Waren (Müritz) Carola Elsner, NESTOR Bild.inst. NB GmbH Michaela Grabow, LK Meckl. Seenplatte Karsten Schretzmeier, JFZ Blankensee e. V. Ulla Reiner, ASB NB/MST e. V. Anja Witte, Sozial-Diakonische Jugend Jan Glawe, Caritas Mecklenburg Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII Funktion Name Vorname Träger/Institution Vorsitz 1. Stellvertreter Reg. AG MÜR Hetzel Thomas Kreisjugendring Meckl. Seenpl. e. V. RAA M-V e. V. 1.Stellv. SGL Jugendförderung Schild Marion LK Meckl. Seenplatte Stabsstelle Dreier Anja LK Meckl. Seenplatte 2.Stellv. Vorsitz Reg. AG DM Freese Bettina AWO Demmin Sprecher Freier Träger Reg. AG Düde- Sozialwerk d. Ev.- Rica DM Grandke Freikirchlichen Gemeinde Sprecher Freier Träger Reg. AG MÜR Müller Birgit Perspektive e. V. Vorsitz Reg. AG MST Elsner Carola NESTOR Bildungsinstitut GmbH Niederlassung NB Sprecher Freier Träger Reg. AG Ausbildungsgemeinschaft Krause Heike MST IHH NB Vorsitz Reg. AG NB Reiner Ulla ASB NB/MST e. V. Sprecher Freier Träger Reg. AG NB Meid Cornelius Initiative NB 4. Indikatoren Mit der Bildung des neuen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist es zunächst wichtig, die vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Gesamtheit aufzunehmen und deren Verteilung in den Regionen des Landkreises zu begutachten. Um diese Verteilung bewerten und analysieren zu können, ist es notwendig Indikatoren festzulegen. Für die Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse im Bereich der Jugendförderung im Jahr 2012 sind nach den Beratungen in den regionalen Arbeitsgruppen sowie der Arbeitsgemeinschaft 8

11 nach 78 SGB VIII Jugendförderung zunächst 3 Indikatoren zugrunde gelegt worden, die zum Teil bereits als Verteilungsschlüssel gedient haben und für die verlässliche Daten vorliegen. Bevölkerungszahl Grundlage für die finanzielle Ausgestaltung der Arbeit im Bereich der Jugendförderung sind der 6 Absatz 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) und die Regelungen in den Kommunalverträgen. Relevant für die Förderung ist die Anzahl der Bevölkerung mit der Kennziffer: Altersgruppe der 10- bis 26-Jährigen die in den Gebieten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leben. Da auch Kinder im Grundschulalter Einrichtungen und Angebote im Bereich der Jugendförderung nutzen, ist auch der Anteil der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen Einwohner von Interesse. Gebiet Ein Eindruck von der Verteilung auf die Fläche des Landkreises wird über Aussagen zu den Gebieten der Regionen erreicht. Kennziffern sind hier: Größe der Fläche und Anzahl der Einwohner pro Fläche. Schule Für einen Überblick zur Verteilung der Schulsozialarbeit ist ein Abgleich mit dem Indikator Schule notwendig. Der Indikator Schule wird mit den Kennziffern: Bezeichnung der Schule, Ort (Adresse) der Schule, Schulart und Anzahl der Schüler (Schuljahr 2011/2012) dargestellt. Für die Folgejahre ist zu überlegen, ob weitere Indikatoren für eine Bemessung der Förderungen, Feststellung von Bedarfen und zur Maßnahmeplanung notwendig werden. Weitere Strukturdaten sowie Qualitäts- und Leistungskriterien sind denkbar. Diese Indikatoren sollten messbar sein und als Datenmaterial vorliegen oder erhoben werden können. a. Bevölkerung Die nachfolgenden Betrachtungen zur Struktur der Bevölkerung im Landkreis und in den Regionen werden aus dem Blickwinkel der Altersgruppen, die für den Bereich der Jugendförderung von Hauptinteresse sind, vorgenommen. Bemessungsgröße für die Höhe der Landesförderung für diesen Bereich der Jugendhilfe ist die Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner des Landkreises. Nutznießer der Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen der Jugendförderung ist aber neben dieser Altersgruppe auch die Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen. Betrachtet werden soll die Verteilung der relevanten Altersgruppe der 10- bis 26-Jährigen auf die 4 Regionen des Landkreises und innerhalb der Regionen auf die Ämter sowie in 9

12 Neubrandenburg auf die Stadtteile. Neben der absoluten Anzahl der Einwohner in dieser Altersgruppe ist der Anteil (Quotient) interessant, den sie an der Bevölkerung insgesamt einnehmen. Verteilung der 10- bis 26-Jährigen im Landkreis Die Einwohner im Alter von 10 bis 26 Jahren sind rund 15 % der gesamten Einwohner des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Altersgruppe der 6- bis 10- Jährigen macht mit Einwohnern rund 3 % der Gesamtbevölkerung des Landkreises aus. Diese Verteilung ist kein Durchschnittswert für den Landkreis, sondern stellt sich strukturell in den Regionen der ehemaligen Landkreise und der Stadt Neubrandenburg relativ homogen dar. Abb. Anteil der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen und 10- bis 26-Jährigen an der Gesamtbevölkerung des Landkreises Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V auf Grundlage der Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamtes Im Folgenden soll die Verteilung der Anzahl der jungen Menschen der relevanten Altersgruppe der 10- bis 26-Jährigen in den Regionen der 3 ehemaligen Landkreise und der Stadt Neubrandenburg sowie kleinteiliger innerhalb dieser Regionen in den Sozialräumen betrachtet werden. Kann auch über die Ämter der ehemaligen Landkreise und die Stadtteile in Neubrandenburg von einer homogenen Verteilung ausgegangen werden oder sind Häufungen in zentralen Orten festzustellen? Grundlage der Aufschlüsselung der Bevölkerungszahlen ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2012 festgelegte Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt davon Demmin davon Mecklenburg- Strelitz davon Müritz davon Neubrandenburg Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V auf Grundlage der Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamtes 10

13 Abb.: Verteilung der 10- bis 26-jährigen Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Aus der Grafik wird deutlich, dass die 10- bis 26-jährigen Einwohner über die 4 Regionen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und die Stadt Neubrandenburg relativ gleichmäßig verteilt sind. Die Anzahl dieser Altersgruppe in den Regionen beträgt durchschnittlich ein Viertel mit einer Abweichung von -2 % und + 3 %. Verteilung der Einwohner im Alter von 10 bis 26 Jahren innerhalb der Regionen Abb.: Verteilung der 10- bis 26-Jährigen auf die Ämter der Region Müritz In der Müritzregion lebt ein Drittel aller jungen Menschen im Alter von 10 bis 26 Jahren in der Stadt Waren (Müritz). Das Amt Penzliner Land hat mit dem geringsten Anteil an der Bevölkerung der Region Müritz auch nur einen Anteil von 11 % an den 10- bis 26-Jährigen. Der Anteil der 10- bis 26-jährigen Einwohner an der Gesamteinwohnerzahl liegt im Durchschnitt in der Region Müritz bei 15,08 %. Er bewegt sich zwischen 14,86 % im Amt Malchow und 15,76 % im Amt Seenlandschaft. Die jungen Menschen in der Region des ehemaligen Landkreises Demmin verteilen sich zu rund je einem Fünftel auf die Hansestadt Demmin, die Ämter Treptower Tollensewinkel, Stavenhagen und Malchin. In der Stadt Dargun leben mit nur 7 % die wenigsten jungen Menschen in der Region Demmin. Der Anteil der 10- bis 26-Jährigen für die gesamte Region beträgt 14,80 %. Dabei ist er im Amt Malchin mit 14,30 % am geringsten und im Amt Stavenhagen mit 15,75 % am 11

14 Abb.: Verteilung der 10- bis 26-Jährigen auf die Ämter der Region Demmin Abb.: Verteilung der 10- bis 26-Jährigen auf die Ämter der Region Mecklenburg-Strelitz Abb.: Verteilung der 10- bis 26-Jährigen auf die Stadtteile der Stadt Neubrandenburg höchsten. In der Region Mecklenburg- Strelitz konzentrieren sich 30 % der jungen Menschen im Alter von 10 bis 26 Jahren in der ehemaligen Kreisstadt Neustrelitz. Auch der Anteil der jungen Menschen von 10 bis 26 ist hier mit 15,32 % am höchsten. In der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft leben nicht nur mit 5 % die wenigsten jungen Menschen in der Region, sondern ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist hier mit 12,78 % am niedrigsten. Die Verteilung der jungen Menschen ist über die anderen Ämter mit 9 % bis 13 % relativ ausgewogen. Der Quotient der 10- bis 26- Jährigen schwankt über die Ämter des ehemaligen Landkreises Mecklenburg-Strelitz stärker als in den Altkreisen Demmin und Müritz. Mehr als ein Viertel aller jungen Menschen im Alter von 10 bis 26 Jahren wohnt im Stadtgebiet Ost der Stadt Neubrandenburg. Nur 3 % aller jungen Menschen wohnen in der Innenstadt. Die Stadt Neubrandenburg hat mit 17,57 % den größten Anteil an jungen Menschen im Alter von 10 bis 26 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Innerhalb der Stadtteile schwankt dieser Anteil allerdings immens. Die Innenstadt ist mit nur 10,33 % junger Menschen am ältesten. Der jüngste Stadtteil ist das Reitbahnviertel mit einem Jugendquotienten von 28,55 %. b. Gebiet Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nimmt mit einer Fläche von km 2 knapp ein Viertel der gesamten Fläche des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Mit einer Einwohnerdichte von durchschnittlich 50 Einwohnern pro km 2 liegt die Besiedlung allerdings unter der mittleren Einwohnerdichte des Landes von 71 Einwohnern pro km 2. Das Oberzentrum Neubrandenburg hat die höchste Einwohnerdichte von 759 Einwohnern je km 2. Am dünnsten besiedelt sind die Gebiete der Altkreise Mecklenburg-Strelitz mit 37 Einwohnern je km 2 und Müritz mit 38 Einwohnern je km 2. 12

15 Klassenstufen Schüler/ innen JUGENDHILFEPLAN 2012 Ein Faktor, der bei der Verteilung von Angeboten und Einrichtungen sowie deren Erreichbarkeit berücksichtigt werden muss. Landkreis gesamt davon DM davon MST davon MÜR davon NB Bevölkerung gesamt Fläche in qkm Ewo/qkm Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand: c. Schulen Zur Auswertung der eingesetzten Schulsozialarbeit ist eine Übersicht über die Schulen mit Schulart, Standort und Schüleranzahl notwendig. Eine Zusammenfassung der Schulen der Regionen nach Schulart und Schülerzahlen wird im Kapitel zur Auswertung der Schulsozialarbeit unter Punkt 5.4. vorgenommen. Schulen in der Region Demmin im Schuljahr 2011/2012 Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse Berufliche Schule an den Standorten Malchin und Demmin Berufliche Schule Malchin Basedower Str Allgemeine Förderschule Altentreptow Förderschule Altentreptow Poststr Allgemeine Förderschule Demmin Förderschule Demmin Saarstr Allgemeine Förderschule Malchin Förderschule Malchin Lindenstr KGS Altentreptow (Gymnasium mit Regionaler Schule) Gesamtschule Altentreptow Pestalozzistr KGS Stavenhagen Gesamtschule Stavenhagen Str. am Wasserturm Grundschule Altentreptow Grundschule Altentreptow Schulstr Grundschule Burow Grundschule Burow Schulstr Grundschule Dargun Grundschule Dargun Am Sportplatz Grundschule Demmin Grundschule Demmin Am Klinkberg Grundschule Gielow Grundschule Gielow Str. der Einheit Grundschule Jürgenstorf Grundschule Jürgenstorf Birkenweg Grundschule Malchin Grundschule Malchin Schulplatz 3/ Grundschule Mölln Grundschule Mölln Schulstr Thomas-Müntzer-Str. Grundschule Neukalen (AWO) Grundschule Neukalen 4a Grundschule Remplin (Benjamin ev.) Grundschule Remplin Schlossstraße Grundschule Sarow Grundschule Sarow Dorfstraße Grundschule Schönfeld Grundschule Schönfeld Dorfstraße Grundschule Stavenhagen Grundschule Stavenhagen Goethestr Evang. Grundschule mit Orientierungsstufe Grundschule Demmin Waldstr Schulzentrum Rosenow Grundschule Rosenow Schulstraße Gymnasium "Goethegymnasium" Demmin Gymnasium Demmin An der Mühle Gymnasium "Greve" Malchin Gymnasium Malchin Am Zachow Regionale Regionale Schule Dargun Schule Dargun Am Sportplatz

16 Klassenstufen Klassenstufen Schüler/ innen Schüler/ innen JUGENDHILFEPLAN 2012 Evangelische Integrative Regionale Schule Demmin Regionale Schule Demmin Waldstr Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse Regionale Schule Demmin "Reuter" Regionale Schule Malchin "Marcus" Regionale Schule mit Grundschule Demmin "Pestalozzi" Regionale Schule mit Grundschule Tützpatz FIL Altentreptow FIL Demmin FIL Malchin Regionale Schule Demmin Frauenstr Regionale Schule Malchin Rudolf-Fritz-Straße 8a Regionale Schule Demmin Schützenstraße Regionale Schule Tützpatz Waldstr Schule für Kinder mit Behinderungen Altentreptow Westphalstr Schule für Kinder mit Behinderungen Demmin Quitzerower Weg Schule für Kinder mit Behinderungen Malchin Am Wedenhof Schulen in der Region Müritz im Schuljahr 2011/2012 Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse Förderzentrum Waren Förderschule Waren (Müritz) Karl-Liebknecht-Str Allgemeine Förderschule Röbel Förderschule Röbel Warener Chaussee FIL Müritz-Schule Sietow Schule für Kinder mit Behinderungen Sietow Neubaustraße Evangelische Grundschule Möllenhagen Grundschule Möllenhagen Neue Str Evangel. Grundschule Waren Grundschule Waren (Müritz) Güstrower Straße Grundschule Röbel Grundschule Röbel Schulstr Grundschule Altenhof Grundschule Altenhof Schulstr Grundschule Am Papenberg Grundschule Waren (Müritz) Bgm.-Schlaaf-Str Grundschule K. Kollwitz Waren Grundschule Waren (Müritz) Geschw.-Scholl-Str Grundschule Goetheschule Malchow Grundschule Waren (Müritz) Kirchenstraße Grundschule Groß Gievitz (Peeneschule) Grundschule Groß Gievitz Schulstr Grundschule Groß Plasten Grundschule Groß Plasten Neue Straße Grundschule Moltzow Grundschule Moltzow Schulstraße Private Grundschule Dambeck * Grundschule Dambeck Bahnhofstraße Grundschule Kargow Grundschule Kargow Federower Straße Grundschule Rechlin Grundschule Rechlin Neuer Markt Grundschule Wredenhagen Grundschule Wredenhagen Am Burgberg Gymnasium Röbel Gymnasium Röbel/Müritz Am Gotthunskamp Gymnasium Waren Gymnasium Waren (Müritz) Güstrower Straße Privatschule Gymnasium Torgelow am Torgelow Gymnasium See Schlossallee

17 Klassenstufen Klassenstufen Schüler/ innen Schüler/ innen JUGENDHILFEPLAN 2012 Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse KGS Fleesenseeschule Malchow Gesamtschule Malchow Schulstraße Reg. Schule Dethloff Waren Regionale Schule Waren (Müritz) Kirschenweg Reg. Schule J. H. Voß Penzlin mit Grundschule Regionale Schule Penzlin Hirtenstr Reg. Schule am Gotthunskamp Röbel, KGS im Aufbau Regionale Schule Röbel/Müritz Am Gotthunskamp Reg. Schule Möllenhagen Regionale Schule Möllenhagen Neue Straße Reg. Schule Rechlin Regionale Schule Rechlin Neuer Markt Reg. Schule Waren-West Regionale Schule Waren (Müritz) Am Engelsplatz Berufliche Schule des Landkreises Berufliche Schule Waren (Müritz) Warendorfer Straße Berufliche Schule Malchow (Privatschule) Berufliche Schule Malchow Teterower Chaussee * Die Grundschule Dambeck wurde zum geschlossen. Schulen in der Region Mecklenburg-Strelitz im Schuljahr 2011/2012 Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse Regionale Schule mit Grundschule Blankensee Regionale Schule Blankensee Schulstraße Grundschule Burg Stargard Grundschule Burg Stargard Klüschenbergstraße Regionale Schule Burg Stargard Regionale Schule Burg Stargard Klüschenbergstraße Grundschule Feldberg Grundschule Feldberg Bahnhofstraße Regionale Schule Feldberg "Fallada" Regionale Schule Feldberg Bahnhofstraße Grundschule Friedland Grundschule Friedland Wollweberstraße KGS Friedland, Dr.-Karl-Beyer- Str. 4 Gesamtschule Friedland Dr. Karl-Beyer-Str Förderzentrum Friedland, August-Bebel-Str. 17 Förderschule Friedland August-Bebel-Platz FIL "Mosaikschule Holzendorf" Schule für Kinder mit Behinderungen Holzendorf Schulstraße Grundschule Holzendorf Grundschule Holzendorf Schulstraße Grundschule Mirow, Leussower Weg 9a Grundschule Mirow Leussower Weg 9a Förderzentrum Neustrelitz Förderschule Neustrelitz Am Tiergarten FIL Neustrelitz "Mutters" Schule für Kinder mit Behinderungen Neustrelitz Höhenstraße Grundschule Neustrelitz Alt Strelitz Grundschule Neustrelitz Bachstraße Grundschule Neustrelitz Kiefernheide, Pestalozzistr. 6 Grundschule Neustrelitz Pestalozzistraße Grundschule Neustrelitz Sandberg Grundschule Neustrelitz Sandberg GS/OS Neustrelitz (ev.) Grundschule Neustrelitz Carlstraße Gymnasium Neustrelitz Carolinum Gymnasium Neustrelitz Luisenstraße

18 Klassen -stufen Schüler / innen Klassenstufen Schüler/ innen JUGENDHILFEPLAN 2012 Bezeichnung der Schule Art Standort Adresse IGS Neustrelitz "Walter Carbe" Gesamtschule Neustrelitz Lessingstraße Regionale Schule Neustrelitz "J.- Nehru" Regionale Schule Neustrelitz Tiergartenstr Berufliche Schule Neustrelitz Berufsschule Neustrelitz Hittenkofer Straße Grundschule Neverin Wasserturm Grundschule Neverin Dorfstraße Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg Regionale Schule Wesenberg In den Wällen 9a Regionale Schule mit Grundschule Woldegk Regionale Schule Woldegk Wollweberstraße Grundschule Seewalde (ggmbh) Grundschule Wustrow Seewalde Schulen in der Region Stadt Neubrandenburg im Schuljahr 2011/2012 Bezeichnung der Schule Art Adresse FIL Neubrandenburg (Kranichschule) Landesschule für Körperbehinderte Schule für Kinder mit Behinderungen Bertolt-Brecht-Str. 1a 4-10 Schule für Kinder mit Behinderungen Robert-Blum-Straße 34/ FSP Neubrandenburg (Sprachheilschule) Schule für Kinder mit Behinderungen Baumhaselstraße 10, Berufliche Schule des Landkreises Wirtschaft, Handwerk und Industrie Berufliche Schule Sponholzer Straße 18 Berufliche Schule des Landkreises Wirtschaft, Verwaltung Berufliche Schule Rasgrader Str. 22 Berufliche Schule am Klinikum "F. Bonhoeffer" Berufliche Schule S.-Allende-Straße 30 Förderzentrum Mitte Förderschule Ziegelbergstraße IGS Neubrandenburg "Vier-Tore" Gesamtschule Geschwister-Scholl-Straße IGS mit GS Neubrandenburg "Sankt Marien" Gesamtschule Schulstraße 3a KGS Neubrandenburg (Stella) Gesamtschule Traberallee Grundschule Neubrandenburg Datzeberg Grundschule Rasgrader Straße Grundschule Neubrandenburg Nord Grundschule Hufeisenstraße Grundschule Neubrandenburg Süd Grundschule Seelenbinderstraße Grundschule Neubrandenburg BIP 132 Kreativitätszentrum Grundschule Johannesstraße Grundschule Neubrandenburg Mitte Grundschule Katharinenstraße Grundschule Neubrandenburg Ost Grundschule Robert-Koch-Str Grundschule Neubrandenburg West Grundschule Dükerweg Gymnasium Neubrandenburg "Einstein" Gymnasium Demminer Straße Gymnasium Neubrandenburg Sportgymnasium Gymnasium Schwedenstraße RegS Neubrandenburg (Das andere Gymnasium) Regionale Schule Bertolt-Brecht-Str. 1b Regionale Schule Neubrandenburg Mitte Regionale Schule Katharinenstraße Regionale Schule Neubrandenburg Nord Regionale Schule Dükerweg Regionale Schule Neubrandenburg Ost Regionale Schule Juri-Gagarin-Ring

19 Zusammenfassung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt Schulen nach Schulart Anzahl Schulen Anzahl Schüler/innen Förderschulen: Schulen für Kinder mit Behinderungen: Grundschulen: Regionale Schulen: Gesamtschulen: Gymnasien: Berufliche Schulen: Summe: Der größte Anteil der Schüler im Landkreis sind Grundschüler, gefolgt von Schülern an Beruflichen und Regionalen Schulen. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Nach den letzten Angaben des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2010 haben im Schuljahr 2009/2010 von Schulabgängern der Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 264 Schüler/innen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Das entspricht einer Quote von 23,4 %. Damit lag die Quote des Landkreises etwas über der Quote des Landes Mecklenburg-Vorpommern von 22,1 %. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 17

20 5. Bestandsanalyse 5.1. Bestandsaufnahmen Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat auf seiner Sitzung am 28. Februar 2012 beschlossen, die Erfassung des IST-Standes der Angebote im Bereich der Jugendförderung für die Angebote der Jugendarbeit nach den 11 bis 14 des SGB VIII in einer Datenmatrix und in einer gesonderten Datenmatrix die Angebote im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit zu erfassen. Diese getrennte Erfassung dient einer besseren Systematisierung und Auswertbarkeit der Angebote und ihrer Finanzierungsquellen. - Datenmatrix Jugendarbeit 11 bis 14 (Tabelle 1) siehe Punkt Datenmatrix Jugend- und Schulsozialarbeit 13 SGB VIII ESF-Förderung (Tabelle 2) siehe Punkt Ausschlaggebend für die Zuordnung der Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte in die Tabelle 1 oder die Tabelle 2 war neben der Zuordnung zu den Paragraphen des SGB VIII die jeweilige Form der Finanzierung. Die Maßnahmen der Tabelle 1 umfassen Angebote nach den 11 bis 14 SGB VIII. Wenn diese Angebote durch den Landkreis gefördert werden, erfolgen die Zuschüsse in der Regel aus Mitteln des Kommunalvertrags. Darüber hinaus wurden zusätzliche Haushaltsmittel für einzelne Großkreisprojekte und zur Finanzierung von Jugendklubs mit Verträgen nach 77 SGB VIII eingestellt. Die in der Tabelle 2 zusammengefassten Maßnahmen und Projekte der Jugend- und Schulsozialarbeit erhalten Mittel aus ESF-Förderprogrammen. Hier ist der Landkreis im Rahmen der ESF-Zuwendungsrichtlinien an der Finanzierung beteiligt. Die Tabellen wurden im Sachgebiet Jugendarbeit des Jugendamtes erstellt und unter Beteiligung der Mitglieder der regionalen Arbeitsgruppen mit Stand März 2012 ergänzt. Neben einer Übersicht der Angebote in der Region insgesamt, war es insbesondere den Trägern wichtig, herauszustellen, dass auch Angebote ohne finanzielle Beteiligung des Landkreises vorgehalten werden. Die aufgeführten Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte wurden nach Regionen und Trägern und den Bereichen der Jugendarbeit aufgeschlüsselt. Um eine Übersicht über die Förderung des Landkreises, aber auch über die Gesamtkosten, die für die Maßnahmen und Projekte in der Jugendarbeit aufgewendet werden, zu erhalten, sind die Tabellen um die Spalten Gesamtkosten und Zuwendungen des Landkreises ergänzt worden. Die Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte konnten nur in der Weise erfasst werden, wie sie dem Sachgebiet Jugendförderung und den an den Planungsgruppen beteiligten Trägern und Kommunen bekannt waren. Vor allem wurden Projekte und Maßnahmen erfasst, für die Förderungen und Zuwendungen beim Landkreis beantragt wurden. Jugendarbeit ist ein breit gefächertes Feld. Sie findet in vielen kommunalen, kirchlichen, schulischen u. a. Gemeinschaften, durch Ehrenämter, Aktionen, ob in Feuerwehren, Vereinen, Verbänden und in den Gemeinwesen statt, ohne im Bereich der Förderung des Jugendamtes in 18

21 Region/ Amt/ Stadt Träger Einrichtung/Dienst AP / Kontakt / Träger VzÄ Offene Kinder- und/oder Jugendarbeit Projekte der Kinder- und Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Außerschulische und kulturelle Jugendbildung Internationale Jugendarbeit Projekte und Maßnahmen des erzieherischen Kinder u. Jugendschutzes Projekte und Maßnahmen zur Förderung d. Jugendverbände Sonstiges Gesamtkosten 2012 Davon Zuwendungen des Landkreises JUGENDHILFEPLAN 2012 Erscheinung zu treten. Ausdrücklich sei daher darauf hingewiesen, dass die vorgenommene Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die über die Tabellen 1 und 2 erfassten und abgestimmten Daten sind Grundlage der Auswertungen und Erhebungen dieser Planung IST-Stand der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Erfassung In der Tabelle 1 sind die Träger mit ihren Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten in der Region aufgeführt, die hauptsächlich den 11, 12 und 14 des SGB VIII zuzuordnen sind. Zugleich ist angegeben, welche der Schwerpunkte der Jugendarbeit: - Offene Kinder- und/oder Jugendarbeit, - Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, - Mobile Jugendarbeit, - Kinder- und Jugenderholung, - Außerschulische/kulturelle Jugendbildung, - Internationale Jugendarbeit, - Projekte/Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, - Projekte/Maßnahmen zur Förderung der Jugendverbände von dem jeweiligen Angebot bedient werden. Tabelle 1 Datenmatrix Angebote der Jugendarbeit ( 11 bis 14 SGB VIII) Stand März 2012 Träger / Angebote Der im SGB VIII verwendete Begriff Dienste umfasst Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit. Die Begrifflichkeiten Maßnahmen und Projekte werden im Sinne der Definition der Punkte 2.1 und 2.2 der Richtlinie I Förderung von Maßnahmen und Projekten der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendsozialarbeit und der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angewandt. Danach werden Maßnahmen als regional thematische Vorhaben, wie zum Beispiel Seminare, Kurse, Musik-, Theaterveranstaltungen, Freizeitangebote u. v. m. definiert. Projekte können nach der Definition erweiterte Formen und Methoden der Jugendarbeit sein, die ein sozialräumliches Erfordernis darstellen, mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Anlage 1 enthält die Erfassungstabellen Tabelle 1 der Regionen Demmin, Müritz, Neustrelitz und der Stadt Neubrandenburg. 19

22 Großkreisprojekte als herausragende Angebote der Jugendarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Kooperationsstab fasste im Jahr 2011 weitreichende Beschlüsse für den zukünftigen Großkreis. Durch den Beschluss des Kooperationsstabes wurden besondere Großkreisprojekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit benannt, die auf Grund ihrer Einzigartigkeit, der Spezialisierung und ihrer Wirkung über die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft hinaus, unbedingt für die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen des Kreises Mecklenburgische Seenplatte erhalten werden sollten. Dabei handelt es sich um: die Kompetenzagentur der Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Demmin, das Projekt Schulverweigerung Die 2. Chance ( 2. Chance ) ebenfalls der Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Demmin, die Produktionsschule des CJD in Waren des Landkreises Müritz und die Kooperative Kinder- und Jugendkunstschule der Stadt Neubrandenburg in Neubrandenburg. Hinzuzufügen ist, dass auch im Bereich Neubrandenburg die Projekte Kompetenzagentur sowie 2. Chance vorgehalten werden. Diese Projekte sind dort allerdings anders aufgestellt. Der zum Erhalt der Förderzuwendungen zu leistende Eigenanteil wird in Neubrandenburg in Form von geldwerten Leistungen erbracht. Ein finanzieller Zuschuss durch den Landkreis erfolgt nicht. Kompetenzagentur PASST in den Regionen Demmin und Mecklenburg-Strelitz Die Kompetenzagentur PASST des Ausbildungsförderungszentrums Friedland e. V. hat sich seit April 2008 erfolgreich in der Jugendarbeit des ehemaligen Landkreises Demmin etabliert und agiert seit September 2011 auch in den Ämtern Friedland, Neverin, Woldegk und Stargarder Land des ehemaligen Landkreises Mecklenburg-Strelitz. Die Kompetenzagentur PASST ist ein ambulanter Akteur mit Unterstützungs- und Hilfeangeboten im Rahmen aufsuchender Jugendarbeit, sozialpädagogischer Beratung, Problemanalyse, Lebens- und Berufswegeplanung und präventiver Maßnahmen. Die Kompetenzagentur hat im neuen Landkreis eine wichtige Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur passgenauen beruflichen und sozialen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher. Im Mittelpunkt des Übergangsprozesses Schule/Beruf steht der junge Mensch mit seinen Kompetenzen. Es gilt, diese zu erkennen, zu fördern und Entwicklungsprozesse erfolgreich zu initiieren und zu begleiten. Das inhaltliche Angebot richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eine Arbeit oder Ausbildung suchen. Diesen Jugendlichen soll mit einem individuellen Betreuungssystem in Kooperation mit den für die einzelnen Ausgangs- und Problemlagen spezialisierten Netzwerkpartnern die Eingliederung und Verstetigung in eine passgenaue Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Arbeits- oder Integrationsmaßnahme ermöglicht werden. Das Angebot ist freiwillig, niedrigschwellig und individuell angepasst. Mit dem mobilen Büro können auch die Jugendlichen im ländlichen Raum erreicht werden, die auf Grund ihrer oft erschwerten Mobilität mit den gegebenen Kommen-Strukturen nicht erreicht werden können. 20

23 2012 werden bzw. wurden 111 junge Menschen durch die Kompetenzagentur beraten, begleitet und betreut. Von ihnen haben 21 % einen Real- und 37 % einen Hauptschulabschluss. 42 % haben keinen Schulabschluss. Zwölf junge Menschen konnten die Projektteilnahme 2012 bereits mit dem Übergang in Ausbildung, Arbeit, Umschulung, Berufsvorbereitungsmaßnahme, Freiwilliges Soziales Jahr oder Minijob erfolgreich beenden. Von den zu begleitenden jungen Menschen sind 74 % auf ALG II angewiesen. Sie haben selten berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen. Ziel ist es, sie zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu motivieren und somit die Identifikation mit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Dabei sind vielfältige Problemlagen von der beruflichen Orientierung, der schulischen bzw. beruflichen Qualifikationen bis hin zu familiären Rahmenbedingungen, sozialen bzw. emotionalen Kompetenzen, ökonomischen Schwierigkeiten, physischen Erschwernissen, Sucht- bzw. Drogenabhängigkeiten zu bewältigenden. Der Erhalt des Projektes Kompetenzagentur ist für den neuen Landkreis wichtig, weil Erfahrungen belegen: Keiner darf auf dem Weg in den Beruf verlorengehen - jeder wird gebraucht! Die Wirtschaft unserer Region signalisiert einen zunehmenden Fachkräftebedarf. Es macht keinen Sinn, sich andere Jugendliche zu wünschen. Wir müssen mit den Jugendlichen arbeiten, die (noch) da sind. Deshalb ist es wichtig, auch denjenigen jungen Menschen neue Perspektiven in der Lebensplanung und -gestaltung zu eröffnen, die gemeinhin als schwierig gelten. Benachteiligte Jugendliche müssen darin unterstützt werden, ihren Platz im Leben und Beruf zu finden. Dabei kann es nicht ausschließlich darum gehen, diese Jugendlichen in vorhandene Strukturen zu integrieren, sondern alle an diesem Prozess Beteiligten müssen mit ihren Haltungen und Erwartungen (noch) offener auf diese Jugendlichen zugehen. Es gilt das Prinzip der Inklusion auch praktisch umzusetzen und zu verwirklichen! Die Kompetenzagentur will in Kooperation Aller, bestehende Schwächen, Lücken und Grenzen im System Netzwerk kommunizieren, die die Umsetzung von Inklusion behindern könnten. Durch den doppelten Ansatz des Case-Managements (Einzelfallarbeit + Agieren an der Schnittstelle Schule/Jugendarbeit/Arbeitsagentur/Wirtschaft) ist die Kompetenzagentur PASST bestens geeignet, vorhandene Bedarfe und Lücken im Helfersystem aufzuzeigen sowie neue Wege in der Jugendarbeit des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzugestalten. Projekt 2. Chance in den Regionen Demmin und Mecklenburg-Strelitz Das Projekt 2. Chance der Mecklenburgischen Seenplatte Nord des AFZ Friedlands hat sich zum Ziel gesetzt, Schüler und Schülerinnen ab 12 Jahren, bei denen der Schulabschluss durch aktive und/oder passive Schulverweigerung gefährdet ist, zu unterstützen und wieder in den Schulalltag zu integrieren. Kinder und Jugendliche erhalten eine individuelle, auf ihre persönliche Lebenssituation zugeschnittene Betreuung, die es ihnen erleichtert, die Schule zu besuchen und einen Abschluss zu erreichen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. 21

24 Ziele des Projektes sind die Reintegration in schulische Lernprozesse, die Förderung schulischer und sozialer Kompetenzen, die Motivation zum Schulbesuch, um die Schule als Lernort zu akzeptieren, persönliche Stabilisierung und die Vorbereitung auf berufliche Bildungsprozesse. Das Projekt kooperiert mit Schulen aus Woldegk, Strasburg, Friedland, Malchin und Altentreptow. In aufsuchender Arbeit, schulersetzenden und schulergänzenden Angeboten, Erlebnispädagogik, Elternarbeit, individuellen Trainings sowie Gruppen-Workshops werden für die Kinder und Jugendlichen neue Motivations- und Leistungsansätze geschaffen. Es wird daran gearbeitet, Selbstvertrauen in eigene Kräfte zu entwickeln und förderliche Persönlichkeitsmerkmale auszubilden. Vom bis wurden 77 Schüler/innen aus 5 Schulstandorten in das Projekt aufgenommen und im Case-Management individuell betreut. Im Ergebnis konnten bisher 44 % der Schüler/innen erfolgreich in ihre Ursprungsklassen integriert bzw. an andere Schulträger vermittelt und dort weiter beschult werden. Ein Schwerpunkt ist es, bereits ab Klasse 6 die sogenannten Risikoschüler zu erkennen und sie für die Arbeit im Projekt zu erreichen. Gleichzeitig lassen sich gesundheitliche Aspekte, wie körperliche, psychische oder soziale Risikofaktoren, frühzeitig erkennen und es kann rechtzeitig gegengesteuert werden. Durch die gute Zusammenarbeit und die Akzeptanz der Koordinierungsstelle bei Lehrkräften, Schulsozialarbeitern/innen und Eltern gelingt es mit zunehmender Projektlaufzeit immer besser, systematische Verfahren zur Sensibilisierung für Indikatoren von Schulmüdigkeit an die Partner in den Schulen zu vermitteln. Das Projekt 2. Chance im ländlichen Raum Mecklenburgische Seenplatte Nord bietet als einziges Projekt die Möglichkeit mit schulaversiven Kindern und Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu arbeiten. Die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle sind mobil im Einsatz. Es gibt feste Sprechtage in den fünf Schulstandorten. Es wird mit den Schülern/innen in der Häuslichkeit gearbeitet oder es werden die Räumlichkeiten in den Schulen genutzt. Alle Netzwerkpartner werden durch einen Ansprechpartner der Koordinierungsstelle vernetzt und begleitet. Mit allen am Prozessverlauf beteiligten Akteuren erfolgt eine regelmäßige Evaluation. Das Projekt hat das Anliegen eine Kultur des Hinschauens zu etablieren, um eine offene und transparente Atmosphäre an der Schule und zwischen allen Netzwerkpartnern zu schaffen. Das trägt zur Sicherung erfolgreicher Schulabschlüsse bei, die nachfolgend Kosten und Zeit für zusätzliche Bildungsmaßnahmen einsparen. Mit dieser präventiven Arbeit wird bei einer steigenden Schülerzahl die Erreichung der notwendigen Berufsreife erreicht. Produktionsschule des CJD in der Region Müritz Die Produktionsschule des CJD in Waren (Müritz) bietet ein flexibles, ergänzendes Angebot für die gesamte Region des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beim Übergang von der Schule in den Beruf. Jugendliche können hier ihren Haupt- oder Realschulabschluss nachholen und werden auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Hauptziel ist es, den Jugendlichen mit individuellen, stärkenorientierten Angeboten einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Das Projekt richtet sich vor allem an Jugendliche unter 25 Jahren, die nicht oder nicht mehr in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung) eingebunden werden können. Die 22

25 Jugendlichen verfügen in der Regel über keinen Schulabschluss und lassen sich in berufsvorbereitende Maßnahmen nicht mehr ohne Probleme einordnen. Seit 2001 haben 210 Schüler und Jugendliche die Produktionsschule Müritz besucht. Aktuell sind 60 Schüler im Alter von 15 bis 21 Jahren aufgenommen. 30 Interessent/innen stehen auf der Warteliste. Die Produktionsschule bietet eine Kombination von praktischer Arbeit und systematischem Lernen. Die Produkte und Dienstleistungen werden am Markt angeboten. Die Jugendlichen erleben so einerseits eine reale Anerkennung ihrer Arbeit und andererseits den Sinn theoretischer sowie sozialer Lernanforderungen. Die Schüler/innen lernen 36 Stunden pro Woche in den verschiedenen Praxisbereichen, wie zum Beispiel Handel und Versorgung, Holzbearbeitung, Landwirtschaft und Gartenbau, Büro und Medien sowie Forst und Fischerei. Sie erhalten ein leistungsorientiertes Taschengeld für Anwesenheit von maximal 5 Euro pro Tag. Bis zu 80 % der Produktionsschüler haben bisher ihren Hauptschulabschluss nachgeholt. 90 % werden nach dem Besuch der Produktionsschule eine Ausbildung bzw. weiterführende Bildungsmaßnahmen aufnehmen. Kooperative Kinder- und Jugendkunstschule das ARTelier der Stadt Neubrandenburg in Neubrandenburg Die Mitglieder der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule Neubrandenburg das ARTelier" (Mosaik e. V., Gesellschaft der Liebhaber des Theaters e. V., Mecklenburgische Literaturgesellschaft e. V., Keramikstudio e. V., Tanzaktion e. V.) sind seit mehreren Jahren auf dem Gebiet der außerschulisch kulturellen Jugendbildung gemäß 11 SGB VIII in der Stadt Neubrandenburg tätig. Unterschiedliche künstlerische Ausbildungsangebote aus den Bereichen: - bildende und angewandte Kunst, - darstellendes Spiel, - Ballett und Tanz, - Musik und - neue Medien agieren zusammen in nächster Nähe und finden gemeinsam unter einem Dach" statt. Die vielfältigen Angebote knüpfen an die Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Gleichzeitig werden die Kinder und Jugendlichen zur Selbstbestimmung befähigt, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt. Die einzelnen Fachbereiche arbeiten darüber hinaus mit mobilen Angeboten in interdisziplinären Projekten zusammen, realisieren Ausstellungen, landesweite Veranstaltungen und Aktionen, nehmen an einschlägigen Wettbewerben teil und leisten so einen attraktiven Beitrag zur künstlerischen Freizeitgestaltung und Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei bestehen zu 22 verschiedenen Kooperationspartnern feste Arbeitsbeziehungen. Im Jahr 2011 konnten 673 Kinder und Jugendliche erreicht werden, die an unterschiedlichen Kursen, Projekten und Maßnahmen teilgenommen haben (Durchlaufzahl: Teilnehmer). Die Angebote der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule werden sowohl von Kindern 23

26 und Jugendlichen aus Neubrandenburg als auch aus den ehemaligen Landkreisen wahrgenommen. Der Anteil der Teilnehmer aus dem Umland betrug im Jahr 2011 ca. 40 %. Durch verschiedene interdisziplinäre Projekte ist der Bekanntheitsgrad der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule in und außerhalb von Neubrandenburg in den vergangenen Jahren gewachsen. Das Jugendamt unterstützt das Projekt durch die Mitarbeit im Beirat sowie durch die fachliche Begleitung und Beratung aller Partner in der Kooperativen Kinder- und Jugendkunstschule. Anliegen ist es, dem Projekt nachhaltigen Charakter zu verleihen. Die Kinder- und Jugendkunstschule ist ein fester Bestandteil in der Jugendhilfeplanung. Im Jahr 2010 erhielt das Projekt: Kooperative Kinder- und Jugendkunstschule Neubrandenburg das ARTelier die staatliche Anerkennung als 2. Kunstschule in M-V. Kompetenzagentur in Neubrandenburg Das Gesamtziel der Kompetenzagentur in Neubrandenburg in Trägerschaft der Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e. V. ist die soziale und berufliche Integration von besonders benachteiligten Jugendlichen sowie die frühzeitige, präventive Vermeidung drohender Maßnahmekarrieren und staatlicher Hilfeabhängigkeit. Als ein unabhängiger und fachlich anerkannter Dienstleister übt die Kompetenzagentur zudem eine Brückenfunktion zwischen den verschiedenen Systemen Schule, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe und sozialen Diensten aus. Über aufsuchende, niedrigschwellige Angebote sowie durch direkte Zuweisung von behördlichen Kooperationspartnern befinden sich durchgängig 135 Jugendliche in der Betreuung durch die Case-Manager. Über Kompetenzfeststellungsverfahren und Case-Management erhalten die Jugendlichen eine individuelle Förderung unter Berücksichtigung der jeweiligen Biographie. Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte beteiligt sich mit geldwerten Leistungen an der Durchführung des Projektes. 2. Chance in den Regionen Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz Süd In Trägerschaft der Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Neubrandenburg e. V. werden zwei Koordinierungsstellen des Projektes 2. Chance vorgehalten; für die Stadt Neubrandenburg und für den Bereich Mecklenburg-Strelitz Süd. In der Stadt Neubrandenburg bestehen Kooperationsbeziehungen zu den Regionalen Schulen Nord, Mitte und Ost, zur Integrierten Gesamtschule Vier Tore und zu den Beruflichen Schulen. Im Bereich Mecklenburg-Strelitz Süd kooperiert das Projekt mit weiterführenden Schulen und Beruflichen Schulen aus Neustrelitz, Wesenberg, Burg Stargard, Feldberg und Blankensee. Es befinden sich 45 Schüler/innen in durchgehender Betreuung durch die Case-Manager. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich mit geldwerten Leistungen an der Projektdurchführung. 24

27 Region / Amt/ Stadt Träger Einrichtung / Schule Ansprechpartner / Kontakt / Träger Anzahl VzÄ Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe / Berufsfrühorientierung Geschlechtsspezifische Sozialarbeit Schulsozialarbeit Gesamtkosten 2012 Davon Zuwendung des Landkreises JUGENDHILFEPLAN IST-Stand der Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit In der Tabelle 2 sind die Maßnahmen der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Angabe des durchführenden Trägers, der Einrichtung bzw. Schule, an der diese Arbeit stattfindet, und der Einordnung in die Systematik: - Jugendsozialarbeit, - Jugendberufshilfe/Berufsfrühorientierung, - Geschlechtsspezifische Sozialarbeit und - Schulsozialarbeit zusammengetragen worden. Des Weiteren sind in der Tabelle in den Spalten die für die jeweilige Maßnahme eingesetzten Vollzeitäquivalente (VzÄ), die Gesamtkosten und die davon auf den Landkreis entfallenden Zuwendungen erfasst worden. Tabelle 2 Datenmatrix Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Stand März 2012 Träger / Angebote 5.2. Finanzmittel des Landkreises für die Jugendförderung Anteile der Finanzierung der Jugendförderung im Haushalt Anteil am Gesamthaushalt des Jugendamtes Der Haushalt des zusammengewachsenen Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte enthält im Jahr 2012 Gesamtaufwendungen von 61,580 Mio.. 29,692 Mio. davon sind Zuschüsse des Landkreises (Aufwendungen./. Erträge). Die Höhe der Aufwendungen für den Bereich der Jugendförderung machen mit insgesamt 3,715 Mio. 6,0 % des Gesamthaushaltes des Jugendamtes aus. Die Zuschüsse des Landkreises für die Jugendförderung betragen rund 1,947 Mio.. An den Gesamtzuschüssen des Jugendamtes macht das ein Anteil von 6,6 % aus. 25

28 Jugendamt gesamt davon Jugendförderung absolut in % Gesamtaufwendungen ,580 Mio. 3,715 Mio. 6,0 % davon Zuschüsse des Landkreises 29,692 Mio. 1,947 Mio. 6,6 % Nach 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Ob 6,6 % Zuschuss des Landkreises für die Jugendförderung ein angemessener Anteil im Sinne des Gesetzes ist, bleibt eine fachpolitische Entscheidung Teile der Finanzierung der Jugendförderung Die finanziellen Leistungen, die der Landkreis zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erbringt, lassen sich grundsätzlich in 4 Finanzierungsanteilen beschreiben: Kommunalvertrag , Einzelprojekte: Großkreisprojekte und 4 Jugendklubs in Neubrandenburg mit Verträgen nach 77 SGB VIII, Gegenfinanzierung der ESF-Programme Jugend- und Schulsozialarbeit, Sachkostenzuschuss zu ESF-geförderten Personalstellen. Kommunalvertrag Die Gesamthöhe der Landesförderung wird geregelt durch die Landesverordnung über die Höhe der Landesförderung (Jugendförderungsverordnung JuFö M-V) vom 27. Januar Danach erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über eine Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJfG (Kommunalvertrag) eine Landesförderung in Höhe von 5,11 für die Anzahl der auf ihrem Gebiet lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner. Diese verpflichtet den Landkreis zu einer Pro-Kopf-Gegenfinanzierung von mindestens 5,11. Die Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner wird jährlich vom Land auf der Grundlage der Erhebung des Statistischen Landesamtes festgelegt. Im Jahr 2012 sind für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Einwohner im Alter von 10 bis 26 Jahren erhoben worden (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V zur Festlegung der Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner nach 6 Abs. 3 Satz 2 des KJfG M-V für das Haushaltsjahr vom Amtsblatt M-V 2011 S. 1082). Daraus ergibt sich eine Gesamtförderung des Landes über den Kommunalvertrag in Höhe von jährlich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit dem Haushaltsbeschluss auf dem Kreistag am 7. Mai 2012 für das Jahr 2012 eine Pro-Kopf-Gegenfinanzierung des Kommunalvertrages von 9,00 beschlossen. Aus kreislichen Mitteln stehen aus dem Kommunalvertrag damit weitere 368,1T für die Jugendförderung zur Verfügung. 26

29 Für die Folgejahre 2013 bis 2015 muss mit dem Land noch ein Kommunalvertrag abgeschlossen werden. Für das Jahr 2013 hat das Land die Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner auf festgesetzt. Aus einem neuen Kommunalvertrag wären für das nächste Jahr rund 11,4T weniger Landesfördermittel zu erwarten. Einzelprojekte: Großkreisprojekte und 4 Jugendklubs in Neubrandenburg mit Verträgen nach 77 SGB VIII Die im Punkt erläuterten Großkreisprojekte: die Kompetenzagentur der Region Mecklenburg-Strelitz und Demmin, das Projekt 2. Chance ebenfalls der Region Mecklenburg-Strelitz und Demmin, die Produktionsschule des CJD in Waren der Region Müritz und die Kooperative Kinder- und Jugendkunstschule der Stadt Neubrandenburg in Neubrandenburg erhalten von Land und Bund umfängliche Zuwendungen, die angemessen durch den Landkreis ergänzt werden müssen. Mit dem Beschluss sprach sich der Kooperationsstab zunächst für die Fortführung der offenen Jugendarbeit in der Stadt Neubrandenburg aus. Durch Beschlüsse des Kreistages wurden 2012 zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Ever-Green e.v. sowie der Sozial-Diakonischen Jugendarbeit spezielle Leistungsvereinbarungen gem. 77 des SGB VIII für das Betreiben der Jugendklubs Zebra, Konnex, Mosaik und Innercity geschlossen. Die Zuwendungen des Landkreises sind in den Haushalt 2012 in Höhe von 424,5T entsprechend der Antragstellung durch die Träger eingestellt worden. Gegenfinanzierung der ESF-Programme Jugend- und Schulsozialarbeit Aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Personalkosten in der Jugend- und Schulsozialarbeit bezuschusst. Der Anteil der Zuwendungen aus ESF-Mitteln beträgt max. 50 %. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen an die Träger und die Personal- und Sachkostenzuschüsse hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Einzelnen in der Richtlinie V zur Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit geregelt. Nach Nummer der Richtlinie V beträgt der Personalkostenzuschuss des Landkreises in der Schulsozialarbeit 10 %. Der Schulträger trägt 40 % der Arbeitgeberbruttokosten. In den Fällen, in denen der Landkreis zugleich Schulträger ist, beträgt der Zuschuss des Landkreises somit 50 % dieser Kosten. In der Jugendsozialarbeit bezuschusst der Landkreis nach Nummer der Richtlinie V 25 % der Arbeitgeberbruttokosten. Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sind 2012 weitere Mittel für die Schulsozialarbeit bereitgestellt worden. 27

30 Übersicht über die Höhe der ESF-Förderungen und die Landkreisgegenfinanzierung: Förderjahr ESF-Programm ESF-Förderung Zuschuss des Landkreises ESF-Förderung Jugendsozialarbeit , , ,92 Schulsozialarbeit , , ,44 Schulsozialarbeit Bildungsund Teilhabepaket , , ,69 Sachkostenzuschuss der ESF-Programme Jugend- und Schulsozialarbeit Die Zuwendungsbescheide der ESF-Förderungen Jugend- und Schulsozialarbeit des Sozialministeriums sowie der Zuwendungsbescheid zur Schulsozialarbeit aus dem Bildungsund Teilhabepaket verpflichten den Landkreis zu einer angemessenen Bezuschussung von Sachkosten. In seiner Richtlinie V hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Punkt geregelt, dass für anfallende Sachkosten in der Schul- und Jugendsozialarbeit entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Zuschuss in der Regel von 3 % der Arbeitgeberbruttokosten gewährt wird. Im Haushalt 2012 sind für Sachkostenzuschüsse insgesamt 78,3T eingeplant. Übersicht über die Verteilung der Finanzierungsanteile Mit etwa 45 % nehmen die Zuschüsse für die Einzelprojekte unter Punkt den größten Anteil der Landkreisförderung im Bereich der Jugendförderung ein. Davon entfallen 23 % auf die o. g. Großkreisprojekte und 22 % auf die 4 Jugendclubs Zebra, Konnex, Mosaik und Innercity in Neubrandenburg, mit deren Trägern Verträge nach 77 SGB VIII abgeschlossen wurden. Die Gegenfinanzierung der Personal- und Sachkosten in der Jugend- und Schulsozialarbeit machen etwa 36 % der Zuschüsse des Landkreises in der Jugendförderung aus. Die 9,00 Gegenfinanzierung des Kommunalvertrages durch den Landkreis schlagen in der Gesamtbetrachtung mit rund 19 % zu Buche. 28

31 Abb. Verteilung der Finanzierungsanteile des Landkreises in der Jugendförderung Verteilung der Haushaltsmittel des Landkreises auf die Regionen Neben der Darstellung, wie sich die einzelnen Anteile der Finanzierungsbestandteile auf die Gesamtfinanzierung der Jugendförderung auswirken, ist für eine Bewertung die aktuelle Aufteilung der Mittel auf die Regionen zu betrachten (regionale Budgets). Die einzelnen Finanzierungsbestandteile wurden auf die Regionen aufgeschlüsselt. Bildlich sind die Bestandteile pro Region zusammengefasst und in der Farbe der Verteilung der Einwohnerzahlen der 10- bis 26-Jährigen im Punkt Indikator Bevölkerung gestaltet worden. Abb. Verteilung der Finanzmittel des Landkreises in der Jugendförderung auf die Regionen Eine Zusammenfassung der regionalen Budgets in der Jugendförderung ergibt folgende Verteilung: Demmin Mecklenburg-Strelitz Müritz Stadt Neubrandenburg 13 % 17 % 24 % 46 % Das regionale Budget für die Region Müritz deckt sich in etwa mit dem im Punkt Indikator Bevölkerung - dargestellten Anteil von 23 % an den 10- bis 26-jährigen Einwohnern des Landkreises. Im Verhältnis zur Bemessungsgröße Bevölkerung ist die Region der Stadt Neubrandenburg überproportional ausgestattet, zulasten der Regionen Demmin und Mecklenburg-Strelitz Gesamtfinanzierung der Einrichtungen und Dienste der Jugendförderung In den vorhergehenden Gliederungspunkten ist die Aufteilung der Finanzmittel des Landkreises beleuchtet worden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig klarzustellen, dass die 29

32 Förderungen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes durch Mittel des Landkreises im Gesamtbild nur einen Teil der Kosten der Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte abdecken. Die Auswertung der Daten, die über die Datenmatrix Jugendarbeit - 11 bis 14 SGB VIII und die Datenmatrix Jugend- und Schulsozialarbeit erhoben wurden, zeigt, dass die Zuschüsse des Landkreises im Bereich der Jugendarbeit nur etwa 24 % und im Bereich der ESFgeförderten Personalstellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit nur rund 27 % der Gesamtkosten abdecken. Der größere Anteil der Projekte und Maßnahmen wird aus Mitteln des Landes, des Bundes, durch ESF-Fördermittel und aus Eigenmitteln der Träger und Kommunen finanziert (siehe Grafiken).. Abb. Anteil der Förderung des Landkreises an Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen der Jugendarbeit Abb. Anteil der Förderung des Landkreises an der ESF-geförderten Jugend- und Schulsozialarbeit Aus dem vorliegenden Material ist nicht herauszufiltern, welchen Umfang zum Beispiel konkret die gemeindliche Beteiligung an den Einrichtungen und Projekten der Jugendförderung einnimmt. Erhoben wurden nur die Gesamtkosten und der Anteil der Zuwendungen des Landkreises an den Einzelmaßnahmen und -projekten. Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten auf die Quellen der Finanzierungsmittel ist nicht erfolgt. Um hier Aussagen treffen zu können, ist eine detailliertere Kostenerhebung notwendig Auswertung der Angebote der Jugendarbeit 11 bis 14 SGB VIII Maßnahmen und Projekte Ergebnis der in den regionalen Arbeitsgruppen abgestimmten Erfassung der Angebote der Jugendarbeit in den Regionen mit Stand März

33 Bereiche der Jugendarbeit DM MST MÜR NB Anzahl der Träger, die Projekte und Maßnahmen anbieten Landkreis gesamt Anzahl der Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit nach den 11 bis 14 SGB VIII offene Kinder- und/oder Jugendarbeit Projekte der Kinder- und Jugendarbeit mobile Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Außerschulische / kulturelle Jugendbildung Internationale Jugendarbeit Projekte/ Maßnahmen erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Projekte/ Maßnahmen zur Förderung der Jugendverbände Summe: Mit Stand März 2012 bieten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktiv 136 Träger insgesamt 402 Maßnahmen und Projekte in der Jugendarbeit an. Festzustellen ist, dass insbesondere die Bereiche mobile Jugendarbeit mit nur 4 Angeboten und internationale Jugendarbeit mit insgesamt 6 Angeboten für den gesamten Landkreis schwach besetzt sind. Den zahlenmäßig größten Anteil mit etwa 40 % aller Maßnahmen und Projekte nehmen Angebote im Bereich der Kinder- und Jugenderholung ein. Die nachstehende Grafik zeigt die erfasste prozentuale Verteilung der einzelnen Bereiche der Jugendarbeit auf. 31

34 Dadurch, dass die Maßnahmen und Projekte häufig mehrere Bereiche der Jugendarbeit berühren, sind in der Erfassungstabelle Mehrfachankreuzungen pro Maßnahme/Projekt vorgenommen worden. Damit war aber keine eindeutige Kostenzuordnung zu den Bereichen der Jugendarbeit möglich, um die bisherige Förderpolitik zu beleuchten. Um die Förderung auswerten zu können, sind die erfassten Maßnahmen und Projekte daher zu folgenden Kategorien thematisch zusammengefasst worden: Jugendeinrichtungen, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, außerschulische Jugendbildung in den Bereichen Politik, Soziales, Gesundheit, Kultur, Natur, Technik, sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Kinder- und Jugenderholung und Einzelprojekte: Großkreisprojekte und Jugendklubs mit Verträgen nach 77 SGB VIII. Übersicht der Angebote thematisch insgesamt - Stand März 2012 Bezeichnung Einrichtung/Dienst Anzahl Einrichtung / Dienst Anzahl Träger Höhe der Gesamtkosten 2012 davon beantragte Zuwendung des Landkreises Jugendeinrichtungen , ,22 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz , ,00 Außerschulische Jugendbildung (Politik, Soziales, Gesundheit, Kultur, Natur, Technik) Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungsund Beschäftigungsmaßnahmen: , , , ,00 Kinder- und Jugenderholung , ,20 Projekt Großkreis: Kompetenzagentur (DM + MST) , ,00 Projekt Großkreis: 2. Chance (DM + MST) , ,00 Projekt Großkreis: Produktionsschule , ,97 Projekt Großkreis: Kinder- und Jugendkunstschule 4 Jugendklubs in NB Verträge nach 77 SGB VIII , , , ,92 Summen: , ,31 32

35 Verteilung der Angebote thematisch - nach Anzahl Anzahlmäßig werden rund 60 % aller Maßnahmen und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugenderholung angeboten. Anträge auf Landkreismittel thematisch Bei Betrachtung der thematischen Verteilung der Anträge auf Zuwendungen durch den Landkreis machen die Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung dagegen mit nur 5 % einen geringen Anteil aus. Bei den beantragten Zuwendungen handelt es sich in der Regel um Kleinbeträge von unter Von den beantragten Zuschüssen nehmen den größten Anteil mit etwa 33 % die Verträge nach 77 SGB VIII zur Finanzierung von 4 Jugendklubs in der Stadt Neubrandenburg ein, gefolgt von den anderen Großkreisprojekten mit rund 32 %. 15 % aller Anträge auf Landkreiszuwendungen sind Anträge zur Finanzierung von Personalund Sachkosten der Jugendeinrichtungen. 33

36 Institutionelle Förderung von Jugendeinrichtungen und Projektförderung Grundsätzlich werden Zuwendungen im Bereich der Jugendförderung in institutionelle Förderung von Jugendeinrichtungen und Projektförderung unterteilt. Bei einer institutionellen Förderung erhält der Zuwendungsempfänger die Zuwendungen zur Deckung seiner gesamten Ausgaben, wie Personal- und Sachkosten. Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftungskosten usw. können daraus bezahlt werden. Bei der Projektförderung sind die Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger für die Deckung von Ausgaben für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich abgrenzbar sind, einzusetzen. Bei der Projektförderung hat der Zuwendungsgeber stärkeren Einfluss auf den Inhalt der Arbeit als bei der institutionellen Förderung. Aus der Tabelle Übersicht der Angebote thematisch insgesamt - Stand März 2012 unter dem Punkt geht nur die Summe der Angebote und die für die jeweilige Kategorie / das jeweilige Thema beantragte Zuwendungshöhe aller Regionen im Landkreis hervor. Wie sich allerdings die bisherige Förderpolitik in den Regionen gestaltete und für das Jahr 2012 zunächst in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen wurde, ist nicht erkennbar. In den folgenden Übersichten ist die Form der Förderung der Jugendarbeit in den Regionen der ehemaligen Altkreise und der Stadt Neubrandenburg analysiert worden. Untersucht wurde, welchen Anteil die Zuwendungen des Landkreises einmal an den Gesamtkosten der Jugendeinrichtungen und zum anderen an den Aufwendungen von Projekten und Maßnahmen ausmachen. Ausgegangen wurde von den bekannten und erfassten Kosten der Datenerfassung. Institutionelle Förderung von Jugendeinrichtungen In die Ermittlung der gesamten Zuwendungen des Landkreises zur institutionellen Förderung der Jugendeinrichtungen sind sowohl die Mittel, die aus dem Kommunalvertrag, wie die gesonderter Haushaltspositionen (Großkreisprojekt, Verträge nach 77 SGB VIII) aus der Tabelle 1 und auch die Mittel des Landkreises zur Gegenfinanzierung von Personalkosten des ESF-Programmes Jugendsozialarbeit aus der Tabelle 2, die den Jugendeinrichtungen direkt zuzurechnen sind, einbezogen worden. 34

37 Anzahl Einrichtungen Anzahl Träger: JUGENDHILFEPLAN 2012 Teil I Jugendförderung Aufschlüsselung der aktuellen Förderung der Jugendeinrichtungen im Landkreis Region Höhe der Gesamtkosten 2012 Tabelle 1 - Jugendarbeit - Direktförderung Landkreis davon Zuwendung des LK aus KV Tabelle 2 - ESF-Förderung Zuschuss Personal- u. Sachkosten LK- Förderung = Anteil an Gesamtkosten Gesamtzuwendung 2012 davon Zuwendung des Landkreises Gesamtzuschuss des Landkreises Gesamtkosten gesamt 2012 davon Zuwendung des Landkreises LK-Förderung = Anteil an Gesamtkosten LK-Förderung = Anteil an Gesamtkosten DM , ,18 45,02 % , ,03 25,00 % , ,21 37,74 % MST , ,04 28,23 % , ,79 25,00 % , ,83 26,37 % MÜR ,00 500,00 0,65 % , ,62 25,00 % , ,62 16,01 % Summe ehem. Altkreise , ,22 32,23 % , ,44 25,00 % , ,66 28,53 % Stadt Neubrandenburg über Mittel KV Jugendklubs Verträge nach 77 SGB VIII , ,00 39,29 % , ,39 25,00 % , ,39 31,88 % , ,92 91,64 % , ,92 91,64 % Summe NB , ,92 88,66 % , ,39 25,00 % , ,31 84,97 % Summe Landkreis gesamt , ,14 58,35 % , ,83 25,00 % , ,97 45,98 % KV = Kommunalvertrag 35

38 Anzahl Dienste (Projekte/Maßnahmen) Anzahl Träger: JUGENDHILFEPLAN 2012 Festzustellen ist, dass der Anteil, den der Landkreis zur Förderung der Jugendeinrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen Landkreise Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz leistet, rund 28,5 % der bekannten Gesamtkosten beträgt. Innerhalb der Altkreise differiert dieser Anteil der Förderung zwischen 16 % und 37 %. Von den Kosten der Jugendeinrichtungen in der Stadt Neubrandenburg trägt der Landkreis durch seine Zuwendungen im Durchschnitt über alle Einrichtungen rund 85 %. Für die Jugendklubs, mit denen Verträge nach 77 SGB VIII bestehen, werden durch die Zuwendungen des Landkreises rund 91 % der Gesamtkosten gedeckt. Projektförderung Eine Analyse der Projektförderung zeigt, dass diese in den einzelnen Regionen ganz unterschiedlich ausgestaltet wurde. Die Tabelle Übersicht der Angebote thematisch insgesamt - Stand März 2012 unter dem Punkt zeigt die Zusammenfassung für den Landkreis. Inwieweit sich die Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Themenfeldern: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, außerschulische Jugendbildung, sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie Kinderund Jugenderholung in den Regionen unterscheidet, ist in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Finanzierung von Projekten aus Mitteln des Kommunalvertrages (Tabelle 1) Tabelle 1 - Jugendarbeit Förderung Landkreis aus Mitteln Kommunalvertrag Region Höhe der Gesamtkosten 2012 davon Zuwendung des Landkreises Landkreis- Förderung = Anteil an Gesamtkosten Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz DM ,00 % MST , ,00 35,59 % MÜR , ,00 72,35 % NB , ,00 40,98 % Summe: , ,00 51,85 % Außerschulische Jugendbildung (Politik, Soziales, Gesundheit, Kultur, Natur, Technik) DM ,00 % MST , ,00 4,08 % MÜR , ,00 33,89 % NB , ,00 6,56 % Summe: , ,00 19,52 % 36

39 Anzahl Dienste (Projekte/Maßnahmen) Anzahl Träger: JUGENDHILFEPLAN 2012 Tabelle 1 - Jugendarbeit Förderung Landkreis aus Mitteln Kommunalvertrag Region Höhe der Gesamtkosten 2012 davon Zuwendung des Landkreises Landkreis- Förderung = Anteil an Gesamtkosten Sozialpäd. begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen: DM , ,00 28,46 % MST , ,00 19,20 % MÜR , ,00 80,05 % NB ,00 % Summe: , ,00 26,44 % Kinder- und Jugenderholung DM , ,00 17,47 % MST , ,40 13,18 % MÜR , ,30 13,51 % NB , ,50 48,78 % Summe: , ,20 21,08 % Projektförderung aus Mitteln des Kommunalvertrages gesamt: DM , ,00 20,97 % MST , ,40 13,23 % MÜR , ,30 33,87 % NB , ,50 21,12 % Summe: , ,20 24,12 % Anteilsfinanzierung der Großkreisprojekte durch den Landkreis Tabelle 1 - Jugendarbeit Förderung Landkreis aus Mitteln Kommunalvertrag Region Projekte Höhe der Gesamtkosten 2012 davon Zuwendung des Landkreises Landkreis- Förderung = Anteil an Gesamtkosten DM MST MÜR Kompetenzagentur und 2. Chance Kompetenzagentur und 2. Chance , ,00 26,69 % , ,00 26,53 % Produktionsschule , ,97 35,00 % NB Kinder- und Jugendkunstschule , ,00 26,61 % Summe: , ,97 30,15 % 37

40 Die Analyse der Förderung der Projekte in den Themenbereichen zeigt auch hier deutliche Unterschiede in den Regionen auf. Insgesamt sind in Projekte zum Thema Kinder- und Jugendschutz mit einer Bezuschussung von rund 52 % der Kosten die höchsten Anteile in der Projektförderung übernommen worden. Die Anteilsfinanzierung des Landkreises in der Projektförderung der Großkreisprojekte Kompetenzagentur, 2. Chance, Kinder- und Jugendkunstschule und Produktionsschule, die Mittel aus ESF-, Bundes- und Landesprogrammen erhalten, beträgt nur etwas über 30 % der Gesamtkosten der Projekte Jugendeinrichtungen Jugendeinrichtungen sind Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind nicht nur feste Anlaufstellen und Treffpunkte für die Kinder und jungen Menschen, sondern bieten im Rahmen der Jugendarbeit vielfältige niedrigschwellige Angebote und Programme aus den Bereichen der 11 bis 14 des SGB VIII an. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Inanspruchnahme der Angebote der Jugendeinrichtungen von deren Erreichbarkeit abhängig. Im Folgenden sind daher die Jugendeinrichtungen den Sozialräumen zugeordnet worden, um die infrastrukturelle Abdeckung bewerten zu können. Die Zusammenstellung ist Ergebnis der erfassten Daten der Tabellen 1 und 2. Region Demmin In der Region Demmin gibt es aktuell insgesamt 14 Jugendeinrichtungen, die von 8 freien Trägern betrieben werden. Sie verteilen sich über die Ämter = Sozialräume der Region wie folgt: Stadt Demmin Stadt Dargun Amt Treptower Tollensewinkel Amt Malchin am Kummerower See Amt Stavenhagen Amt Demmin Land 2 Jugendeinrichtungen 1 Jugendeinrichtung 3 Jugendeinrichtungen 3 Jugendeinrichtungen 4 Jugendeinrichtungen 1 Jugendeinrichtung Amt/Stadt Ort Einrichtung Hansestadt Demmin Stadt Dargun Amt Treptower Tollensewinkel Demmin Demmin VzÄ Jugendhaus 1,000 Jugendklub Knotenpunkt 1,000 VzÄ/ Amt Mitarbeiter 2,000 2 Dargun Jugendklub 0,875 0,875 1 Wolde Jugendklub 0,750 Reinberg Jugendklub 0,750 2,375 3 Kinder- und 0,875 Altentreptow Jugendtreff Träger Evang. Kirchgemeinde Demmin Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk Nbdg. e. V. Deutsches Rotes Kreuz, KV Demmin e. V. Arbeitsförderungsverein des Amtes Kastorfer See e. V. Demokratischen Frauenbund, LV M-V e. V 38

41 Amt/Stadt Ort Einrichtung Amt Malchin am Kummerower See Amt Stavenhagen Neukalen Malchin Gielow Basepohl Grammentin/ Ritzerow Rosenow Jugendklub Kinder- und Jugendfreizeitzentrum VzÄ 0,875 0,875 Jugendklub 0,875 Jugendklub im sozialen Brennpunkt Jugendklub Jugend Zeit Jugendklub Jugendprojekt 0,800 0,750 0,750 VzÄ/ Amt Mitarbeiter 2, ,100 4 Träger Deutsches Rotes Kreuz, KV Demmin e. V. AWO Sozialdienst ggmbh Deutsches Rotes Kreuz, KV Demmin e. V. AWO Sozialdienst ggmbh Demmin Arbeitsloseninitiative M/V Nord-Ost e. V Jugendklub Cockpit Kids im 0,800 AWO Sozialdienst ggmbh Stavenhagen Blick Demmin Amt Demmin Tentzerow/ Trägerwerk Soziale Dienst in Jugendhaus 0,750 0,750 1 Land Hohenbrünzow M/V Summe: 14 11, davon ESF-geförderte JSA- Stellen 4,500 5 davon über Kommunalvertrag geförderte Stellen 7,225 9 Die Auswertung ergibt, dass von den insgesamt 14 Personalstellen mit einem Vollzeitäquivalent von 11,725 in den Jugendeinrichtungen der Region Demmin nur 5 Stellen über das ESF-Programm Jugendsozialarbeit gefördert werden. 9 Personalstellen erhalten Förderungen aus Mitteln des Kommunalvertrages. Über diese Förderung von Personalstellen in den Einrichtungen hinaus ist eine Personalstelle mit einem VzÄ von 1,0 für die mobile Jugendarbeit des Projektes Streetwork für Malchin und Umgebung des Trägers Sozialwerk der evang.-freikirchl. Gemeinde Malchin- Teterow e. V 2012 aus dem Kommunalvertrag finanziert worden. Region Mecklenburg-Strelitz In der Region Mecklenburg-Strelitz gibt es insgesamt 15 Jugendeinrichtungen. Betreiber sind 8 freie Träger und 2 Kommunen. Verteilung in den Ämtern/Sozialräumen: Stadt Neustrelitz 4 Jugendeinrichtungen Amt Neustrelitz Land 2 Jugendeinrichtungen Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte 2 Jugendeinrichtungen Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 1 Jugendeinrichtung Amt Woldegk 2 Jugendeinrichtungen Amt Stargarder Land 1 Jugendeinrichtung Amt Neverin 1 Jugendeinrichtung Amt Friedland 2 Jugendeinrichtungen 39

42 Amt/Stadt Ort Einrichtung Stadt Neustrelitz Amt Neustrelitz Land Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Neustrelitz Jugendclub "Moskito" Jugendclub "Arche Noah" Jugendclub "Blue Box" Treffpunkt Familie VzÄ 1,250 1,000 VzÄ/ Amt 2,250 3 Träger Stadt Neustrelitz Diakoniewerk des Kirchenkreises Stargard ggmbh Demokratischer Frauenbund e.v. Ipse GmbH Mitarbeiter Blankensee Jugendzentrum 1,000 Wokuhl- Jugendnaturschutzakademie 2, ,000 Jugendnaturschutzakademie Dabelow Wesenberg Jugendzentrum 1,000 Ipse GmbH 2,000 2 Mirow Jugendclub 1,000 Familienzentrum Mirow e.v Feldberg Jugendzentrum "JURi" 1,000 Jugendzentrum 0,800 Frauen- und Mädchentreff 0,000 1,000 1 Ipse GmbH Johanniter-Unfall-Hilfe e.v Amt Woldegk Woldegk 0,800 1 Demokratischer Frauenbund e.v. Amt Stargarder Burg Stargard Jugendzentrum Land 1,000 1,000 1 Ipse GmbH Amt Neverin Neverin Jugendzentrum Neveriner Dorfclub KTO e.v. Amt Friedland Summe: Friedland Jugendzentrum 0,800 Salow Jugend- und Freizeitzentrum 0, , davon: ESF-geförderte JSA-Stellen: 9, durch Träger geförderte Stellen? AWO MST ggmbh Gemeinde Datzetal In der Region Mecklenburg-Strelitz sind in den 15 Jugendeinrichtungen insgesamt 11 Personalstellen mit einem Vollzeitäquivalent von 9,85 über das ESF-Programm Jugendsozialarbeit gefördert worden. Die personelle Ausstattung der durch die Träger Demokratischer Frauenbund e. V. ( Treffpunkt Familie in Neustrelitz und Frauen- und Mädchentreff in Woldegk) sowie dem Neveriner Dorfclub und der Gemeinde Datzetal in Salow betriebenen Jugendzentren ist nicht näher bekannt und wird über die Kommunen bzw. ehrenamtliche Tätigkeit abgesichert. Über eine gesonderte ESF-Förderung wird durch die AWO Mecklenburg-Strelitz ggmbh in der Jugendanstalt Neustrelitz eine weitere Jugendsozialarbeiterstelle mit einem Vollzeitäquivalent von 1,0 durch den Landkreis gegenfinanziert. Region Müritz Insgesamt 13 Jugendeinrichtungen gibt es in den Ämtern und der Stadt Waren (Müritz) in der Müritzregion. Betreiber sind 5 freie Träger und 7 Kommunen. Verteilung in den Ämtern/Sozialräumen: Stadt Waren (Müritz) 4 Jugendeinrichtungen Amt Penzliner Land 2 Jugendeinrichtungen Amt Röbel-Müritz 4 Jugendeinrichtungen Amt Malchow 1 Jugendeinrichtung + 1 Schullandheim Amt Seenlandschaft 1 Jugendeinrichtung 40

43 Amt/Stadt Ort Einrichtung VzÄ VzÄ/ Amt Mitarbeiter Träger Jugendclub "Alte Feuerwache" 1,000 Waren Jugendclub "Alte 3,250 4 Stadt Waren Stadt Waren (Müritz) Feuerwache" 0,750 (Müritz) Jugendzentrum Papenberg 0,750 Zweiradclub 0,750 Perspektive e. V. Waren s. Vorseite (Müritz) Kinder- und Kultur- und Kunstverein Jugendkunstschule 0,000 Waren e.v. Penzlin Jugendclub Pegasus 0,875 Stadt Penzlin Amt Penzliner Kinder-und 0,875 1 Diakonisches Zentrum Land Jugendzentrum Serrahn Ave Gutshaus 0,000 Schwarz Jugendclub 0,000 Gemeinde Schwarz Amt Röbel- Jaebetz Jugendclub 0,000 Gemeinde Fincken 1,250 2 Müritz Rechlin Jugendclub 0,375 Gemeinde Rechlin Röbel Jugendhaus 0,875 Amt Röbel-Müritz Jugendzentrum Amt Malchow Malchow Malchow 0,500 0,500 1 Stadt Malchow Zislow Schullandheim AWO Müritz Amt Arbeitsloseninitiative M-V Jugendclub 0,875 1 Seenlandschaft Vielist 0,875 Nord-Ost Summe: 13 6,750 9 davon ESF-Mittel geförderte JSA-Stellen 3,625 4 ohne Schulwerkstatt und Verbandsarbeit davon durch Träger geförderte Stellen 3,125 5 Neben den 4 Personalstellen mit einem VzÄ von 3,625, die in den Jugendeinrichtungen der Müritzregion über das ESF-Programm Jugendsozialarbeit gefördert werden, wird eine Stelle in der Schulwerkstatt des CJD und eine Stelle für übergreifende Verbandsarbeit beim Kreisjugendring Mecklenburgische Seenplatte e. V. aus diesem Programm finanziert. Ausgeprägt ist in der Müritzregion das kommunale Engagement für die Unterhaltung von Jugendeinrichtungen in den Gemeinden. Mit 5 festen Personalstellen (VzÄ = 3,125) und ehrenamtlicher Tätigkeit werden 6 kommunale Einrichtungen betrieben. Weitere 3 Jugendeinrichtungen der Müritzregion sowie das Schullandheim in Malchow werden durch freie Träger ohne Zuschüsse des Landkreises unterhalten. Region Stadt Neubrandenburg In der Stadt Neubrandenburg gibt es insgesamt 6 Jugendeinrichtungen in der Hand von 4 Trägern und einem Trägerverbund. Daneben wird eine Jugendwerkstatt und mobile Jugendarbeit über das ESF-Programm gefördert. Die Jugendeinrichtungen verteilen sich auf die Stadtteile Neubrandenburgs wie folgt: Innenstadt 1 Jugendeinrichtung Stadtgebiet West 1 Jugendeinrichtung Vogelviertel keine Jugendeinrichtung 41

44 Reitbahnviertel 1 Jugendeinrichtung Datzeviertel 1 Jugendeinrichtung Industrieviertel keine Jugendeinrichtung, 1 Jugendwerkstatt Stadtgebiet Ost 2 Jugendeinrichtungen Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd und Lindenbergviertel keine Jugendeinrichtung. Stadtteil Jugendeinrichtung VzÄ Mitarbeiter Träger Jugendclub "Innercity" 2,400 3 Sozial-Diakonische Jugendarbeit NB Innenstadt Jugendclub "Innercity 1,000 1 Sozial-Diakonische Jugendarbeit NB Stadtgebiet West Jugendclub AJZ Alternatives Jugendzentrum NB Vogelviertel Reitbahnviertel Jugendclub "Zebra" 2,400 5 Datzeviertel Jugendclub "Konnex" 1,175 3 Industrieviertel Stadtgebiet Ost Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle 3,900 5 Jugendclub Mosaik 1,625 4 Katharinenviertel Stadtgebiet Süd Lindenbergviertel Summe: 6 12, davon ESF-Mittel geförderte JSA-Stellen: 0,750 1 davon über Verträge nach 77 geförderte Stellen 7, davon durch Träger realisierte Stellen: 4,150 9 Trägerverbund: Ever-Green e.v./arbeiter-samariter-bund, Neubrandenburg/ Mosaik e.v. Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle ggmbh, Neubrandenburg Trägerverbund: Ever-Green e.v./arbeiter-samariter-bund, Neubrandenburg/ Mosaik e.v. In der Stadt Neubrandenburg werden durch den Landkreis zusätzlich zu den über das ESF- Programm geförderten Stellen der Jugendsozialarbeit für 4 Jugendklubs über Vereinbarungen gemäß 77 SGB VIII insgesamt 11 Personalstellen mit einem VzÄ von 7,600 bezuschusst. Der Trägerverbund: Ever-Green e.v./arbeiter-samariter-bund, Neubrandenburg/ Mosaik e.v. realisiert darüber hinaus in seinen 4 Jugendklubs weitere 4 Personalstellen mit einem Vollzeitäquivalent von je 1,0. Durch das Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle werden über die ESF-geförderte Personalstelle mit einem VzÄ von 0,75 weitere 4 Personalstellen mit einem VzÄ von 3,15 besetzt. In der Stadt Neubrandenburg werden darüber hinaus aus dem ESF-Förderprogramm Jugendsozialarbeit gefördert: Stadtteilübergreifende mobile Jugendarbeit mit 3 Personalstellen, VzÄ = 2,5 Träger: Caritas Mecklenburg e.v., Neubrandenburg und Sozial-Diakonische Jugendarbeit, Neubrandenburg. Im Stadtgebiet Ost: 1 Personalstelle (VzÄ = 0,875) in der Berufsfrühförderung Träger: Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel, Handwerk Neubrandenburg. 2 Personalstellen (VzÄ = 1,5) der Jugendwerkstatt der Kolping Initiative ggmbh im Industrieviertel. Insgesamt ist die Jugendwerkstatt mit 7 Personalstellen ausgestattet. Die Kolping Initiative ggmbh finanziert 5 weitere Personalstellen mit einem VzÄ von 2,85. Im Stadtgebiet Ost für die Kinder- und Jugendkunstschule des Trägerverbundes: Mosaik e. V., Keramikstudio e. V., Gesellschaft der Liebhaber des Theaters e. V., Mecklenb. Literaturgesellschaft e. V. und Tanzaktion e. V. 9 Personalstellen mit 42

45 einem VzÄ von 3,380. Vom Träger selbst werden weitere 8 Personalstellen mit einem VzÄ von 6,0 realisiert. Übersicht Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es derzeit 48 Jugendeinrichtungen in Trägerschaft von 25 freien und 9 kommunalen Trägern. Über das ESF-Förderprogramm Jugendsozialarbeit werden 21 Personalstellen mit einem Vollzeitäquivalent von 18,725 gefördert. Der Landkreis bezuschusst aus Mitteln des Kommunalvertrages bzw. durch zusätzlich eingestellte Haushaltsmittel 31 Personalstellen mit einem VzÄ von 18,205 in den Jugendeinrichtungen. Durch die Träger und Kommunen ist die Realisierung von weiteren 20 Personalstellen mit einem VzÄ von 15,057 in den Jugendeinrichtungen bekannt. Anzahl und Finanzierung der Personalstellen Region Anzahl Jugendeinrichtungen Träger VzÄ gesamt davon ESF VzÄ Personalstellen davon Landkreis (KV, 77) VzÄ davon andere (Kommunen, Träger) Demmin , , , ,000 0 MST , , MÜR , , ,125 5 NB , , , ,150 9 Landkreis gesamt , , , , VzÄ davon kommunal Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter 5.4. Auswertung der Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Angebote im Landkreis gesamt In Auswertung der Tabelle 2 ergeben sich für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktuell 122 Angebote im Rahmen des 13 SGB VIII. Mit 59 Maßnahmen ist die Schulsozialarbeit in dieser Auswertung am stärksten besetzt, gefolgt von der Jugendberufshilfe und Berufsfrühorientierung mit insgesamt 34 Maßnahmen. Jugendsozialarbeit wird in insgesamt 29 Projekten und Maßnahmen gefördert. Die Maßnahmen im Bereich der Jugendsozialarbeit werden zu 100 % aus dem ESF- Programm Jugendsozialarbeit gefördert. Aus dem ESF-Programm Schulsozialarbeit konnten gut 60 % der Maßnahmen der Schulsozialarbeit gefördert werden. Durch die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulsozialarbeit der Bundesregierung sind etwa 30 % der aktuellen Personalstellen Schulsozialarbeit realisiert worden. An 4 Schulen im Landkreis wird Schulsozialarbeit durch Lehrer über das Programm Lehrer in Schulsozialarbeit angeboten. 43

46 Übersicht Anzahl der Angebote Jugend- und Schulsozialarbeit gesamt DM MST MÜR NB Landkreis gesamt Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe/ Berufsfrühorientierung Geschlechtsspezifische Sozialarbeit Schulsozialarbeit Summe: Die Aufschlüsselung der geförderten Personalstellen in der Jugendsozialarbeit auf die Jugendeinrichtungen in den Ämtern der ehemaligen Landkreise bzw. Stadtteile der Stadt Neubrandenburg ist dem Punkt zu entnehmen Verteilung der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit Region Demmin Über das ESF-Förderprogramm Schulsozialarbeit und die zusätzlichen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Schulsozialarbeit werden in den Schulen der Region Demmin aktuell 13 Personalstellen gefördert, 4 davon aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Amt/Stadt Ort Schule Hansestadt Demmin Amt Malchin am Kummerower See Amt Treptower Tollensewinkel Stadt Dargun Amt Stavenhagen Demmin Malchin Altentreptow Tützpatz Dargun Stavenhagen VzÄ Regionale Schule Pestalozzi 0,875 Berufliche Schule 0,875 Förderschule 0,875 VzÄ/ Amt 3,500 4 Mitarbeiter Träger Trägerwerk Soziale Dienste in M-V GmbH Gymnasium 0,875 Trägerwerk Soziale Berufliche Schule 0,875 Dienste in M-V GmbH Gymnasium 0,875 3,500 4 AWO Sozialdienst ggmbh Demmin Regionale Schule 0,875 Sozialwerk der evang.- freikirchl. Gemeinde Förderschule 0,875 Malchin-Teterow e. V. Trägerwerk Soziale Förderschule 0,750 Dienste in M-V GmbH Kooperative Gesamtschule 0,875 2,525 3 Kirchenkreis Demmin Arbeitsförderungsverein Regionale Schule mit 0,900 des Amtes Kastorfer See Grundschule e. V Regionale Schule mit 1,000 1,000 1 Deutsches Rotes Kreuz, Grundschule KV Demmin e. V. Kooperative Gesamtschule 0,950 0,950 1 Summe: 11, davon aus dem BuT-Paket 3,375 4 AWO Sozialdienst ggmbh Demmin 44

47 Verteilung der Schulsozialarbeit auf die Schularten in der Region Demmin Schulart Schulen Anzahl Schüler/innen ges. Schüler/innen mit Zugang zu SSA Anzahl in % VzÄ SSA Förderschulen: ,00 % 2,500 Schulen für Kinder mit Behinderungen: ,00 % 0,000 Grundschulen: ,00 % 0,000 Regionale Schulen: ,00 % 3,650 Gesamtschulen: ,00 % 1,825 Gymnasien: ,00 % 1,750 Berufliche Schulen: ,00 % 1,750 Summen: ,00 % 11,475 Anzahl der VzÄ in der Schulsozialarbeit nach Schulart in der Region Demmin Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass in den Schulen der Region Demmin knapp ein Drittel des Personals in der Schulsozialarbeit (gerechnet in Vollzeitäquivalenten) an Regionalen Schulen zum Einsatz kommt. An reinen Grundschulen ist keine Schulsozialarbeiterstelle vorhanden. Zu bemerken ist allerdings, dass an den Regionalen Schulen mit Grundschulteil in Tützpatz und Demmin 178 Grundschüler lernen und dort Zugang zu Schulsozialarbeitern haben. Schulsozialarbeit Region Mecklenburg-Strelitz In der Region Mecklenburg-Strelitz werden 2012 über das ESF-Förderprogramm Schulsozialarbeit und aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Schulsozialarbeit 13 Personalstellen gefördert. 2 weitere Schulsozialarbeiterstellen werden einmal über das Programm Lehrer in Schulsozialarbeit und in der Grundschule in Friedland durch den Schulträger, die Stadt Friedland, besetzt. 45

48 Amt/Stadt Ort Schule Stadt Neustrelitz Amt Neustrelitz Land Amt Mecklenburgisc he Kleinseenplatte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Amt Woldegk Amt Stargarder Land Amt Neverin Neustrelitz VzÄ Schulwerkstatt 0,750 VzÄ/ Amt Mitarbeiter Träger AWO MST ggmbh Förderschule 0,750 Ipse GmbH IGS "Walter Karbe" 0,875 Stadt Neustrelitz Regionale Schule " J.-Nehru" 0,875 6,125 7 Stadt Neustrelitz Grundschule Kiefernheide 0,875 Stadt Neustrelitz Gymnasium 1,000 Landkreis Meckl. Seenpl. Berufliche Schule 1,000 Landkreis Meckl. Seenpl. Blankensee Regionale Schule mit Grundschule 0,875 0,875 1 Ipse GmbH Wesenberg Regionale Schule 0,750 Ipse GmbH Mirow Woldegk Burg Stargard Grundschule Kiefernheide Regionale Schule und Grundschule Regionale Schule und Grundschule Amt/Stadt Ort Schule Amt Friedland 0,875 1,625 2 Förderverein Grundschule Mirow e.v. 0,875 0,875 1 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v 0,750 0,750 1 VzÄ VzÄ/ Amt Stellen Trägerwerk Soziale Dienste in M-V e.v. Träger Friedland Förderschule 0,750 0,750 Landkreis Meckl. Seenpl. Friedland Gesamtschule 0,925 0,925 3 Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband M-V e.v Friedland Grundschule 0,750 0,750 Stadt Friedland Summe: 12, davon aus dem BuT-Paket 3,375 4 davon Lehrer in SSA 0,875 1 davon andere 0,750 1 Verteilung der Schulsozialarbeit auf die Schularten in der Region Mecklenburg-Strelitz Schulart Schulen Anzahl Schüler/innen ges. Schüler/innen mit Zugang zu SSA Anzahl In % VzÄ SSA Förderschulen: ,00 % 1,500 Schulen für Kinder mit Behinderungen: ,00 % 0,000 Grundschulen: ,82 % 2,875 Regionale Schulen: ,88 % 3,750 Gesamtschulen: ,00 % 1,800 Gymnasien: ,00 % 1,000 Berufliche Schulen: ,00 % 1,000 Summen: ,34 % 11,925 46

49 Zusätzlich zu den Schulsozialarbeiterstellen in den Schulen wird eine weitere Stelle mit einem VzÄ von 0,75 in der Schulwerkstatt der AWO gefördert. Anzahl der VzÄ in der Schulsozialarbeit nach Schulart in der Region Mecklenburg-Strelitz Im Gegensatz zur Region Demmin ergibt sich für Mecklenburg-Strelitz eine etwas andere Verteilung des Einsatzes der Kräfte in der Schulsozialarbeit. Knapp 30 % der VzÄ in der Schulsozialarbeit sind an Förderschulen eingesetzt und nur 8 % an Regionalen Schulen. Während in der Region Demmin an reinen Grundschulen keine Schulsozialarbeit stattfindet, haben in Mecklenburg-Strelitz etwa 56 % aller SchülerInnen an Grundschulen Zugang zu Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit Region Müritz In den Schulen der Müritzregion werden 12 Schulsozialarbeiterstellen gefördert, 8 über das ESF-Förderprogramm Schulsozialarbeit und 4 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Schulsozialarbeit. Die Stadt Malchow finanzierte als Schulträger 1 Schulsozialarbeiterstelle in der Grundschule in Malchow. Zusätzlich dazu werden in den Regionalen Schulen mit Grundschulteil in Penzlin und Möllenhagen aus dem ESF-Programm Jugendsozialarbeit über schulbezogene Jugendsozialarbeit je eine Sozialarbeiterstelle abgesichert, sodass insgesamt 15 Sozialarbeiter an den Schulen in der Müritzregion eingesetzt sind. Träger Amt Schule VzÄ CJD Waren Röbel-Müritz Stadt Waren RS Am Gotthunskamp, Röbel 0,875 RS Rechlin 0,875 Förderschule für lernbehinderte Kinder, Röbel 0,875 Gymnasium Röbel 0,875 RS Friedrich Dethloff, Waren 0,875 RS Waren West, Waren 0,975 GS Käthe Kollwitz, Waren 0,875 Förderzentrum Waren 0,875 Berufliche Schule Waren, Waren 0,800 Wossidlo-Gymnasium Waren 0,800 GS Papenberg, Waren 0,800 VzÄ/ Träger Mitarbeiter 9,

50 VzÄ/ Träger Träger Amt Schule VzÄ Schulförderverein der Fleesenseeschule, verb. RS und Gymn. 1,000 1,000 1 Fleesenseeschule Malchow Malchow Stadt Malchow Goethe-Grundschule in Malchow 1,000 1, , davon aus dem BuT-Paket 3,275 4 davon durch Träger geförderte Stellen 1,000 1 Mitarbeiter Verteilung der Schulsozialarbeit auf die Schularten in der Region Müritz Schulart Schulen Anzahl Schüler/innen ges. Schüler/innen mit Zugang zu SSA Anzahl in % VzÄ SSA Förderschulen: ,00 % 1,750 Schulen für Kinder mit Behinderungen: ,00 % 0,000 Grundschulen: ,75 % 2,675 Regionale Schulen: ,00 % 5,350 Gesamtschulen: ,00 % 1,000 Gymnasien: ,57 % 1,675 Berufliche Schulen: ,66 % 0,800 Summen: ,62 % 13,250 Anzahl der VzÄ in der Schulsozialarbeit nach Schulart in der Region Müritz In der Müritzregion entfallen 40 % der VzÄ in der Schulsozialarbeit auf die Regionalen Schulen, gefolgt von den Grundschulen mit 20 %. Schulsozialarbeit Region Stadt Neubrandenburg In den Schulen der Stadt Neubrandenburg sind 2012 insgesamt 16 Schulsozialarbeiter eingesetzt. Davon werden 8 Stellen über die ESF-Förderung Schulsozialarbeit, 4 Stellen aus dem BuT-Paket Schulsozialarbeit und 3 Stellen über Lehrer aus dem Programm Lehrer in Schulsozialarbeit umgesetzt. 48

51 Stadtteil Schule VzÄ Mitarbeiter Träger Integrierte Gesamtschule "Vier- 0,750 AWO Neubrandenburg ggmbh Tore" Stadtgebiet Süd 15. Grundschule Süd 0,750 4,0 Jugendhilfe e.v. Sportgymnasium 1,450 Landkreis Meckl. Seenplatte Berufliche Schule für Wirtschaft 0,750 Datzeviertel und Verwaltung 1,5 AWO Neubrandenburg ggmbh 12. Grundschule Datzeberg 0,400 Jugendhilfe e.v. Vogelviertel Albert-Einstein-Gymnasium 0,750 1,0 AWO Neubrandenburg ggmbh Regionale Schule Ost 0,750 AWO Neubrandenburg ggmbh Stadtgebiet Ost 2,0 Caritas Mecklenburg e.v., Grundschule Ost 0,875 Neubrandenburg Grundschule West 0,875 AWO Neubrandenburg ggmbh Stadtgebiet West 2,0 Sozial-Diakonische Jugendarbeit, Regionale Schule Nord, 0,750 Neubrandenburg Industrieviertel Katharinenviertel Reitbahnviertel Berufliche Schule Wirtschaft, Handwerk, Industrie, Abt. Sonderpädagogik Grundschulteil der Allg. Förderschule 1,600 2,0 Internationaler Bund für Sozialarbeit Caritas Mecklenburg e.v., 0,750 Neubrandenburg 2,0 Sozial-Diakonische Jugendarbeit, Regionale Schule Mitte 0,750 Neubrandenburg Allg. Förderschule Caritas Mecklenburg e.v., 0,750 "Pestalozzischule" 1,5 Neubrandenburg 13. Grundschule Nord 0,400 Jugendhilfe e.v. Summe: 12, davon aus dem BuT-Paket 3,050 4 davon Lehrer in SSA 2,625 3 Verteilung der Schulsozialarbeit auf die Schularten in der Stadt Neubrandenburg Schulart Schulen Anzahl Schüler/innen ges. Schüler/innen mit Zugang zu SSA Anzahl in % VzÄ SSA Förderschulen: ,00 % 1,500 Schulen für Kinder mit Behinderungen: ,00 % 0,000 Grundschulen: ,23 % 3,300 Regionale Schulen: ,10 % 2,250 Gesamtschulen: ,94 % 0,750 Gymnasien: ,00 % 2,200 Berufliche Schulen: ,63 % 2,350 Summen: ,65 % 11,775 49

52 Anzahl der VzÄ in der Schulsozialarbeit nach Schulart in der Stadt Neubrandenburg In der Stadt Neubrandenburg ist abweichend von allen anderen Regionen ein höherer Wert auf Schulsozialarbeit in den Grundschulen gelegt worden. Hier kommen 27 % der VzÄ in der Schulsozialarbeit zum Einsatz. Übersicht Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt Eingesetzte Schulsozialarbeit in VzÄ nach Schulart im Querschnitt über den gesamten Landkreis Bei einer Querschnittsbetrachtung der über den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eingesetzten Schulsozialarbeiter nach Vollzeitäquivalenten und Schulart kann folgende Rangfolge festgestellt werden: 1. Regionale Schulen mit 31 % 2. Grundschulen mit 18 % 3. Förderschulen mit 15 % gefolgt von Gymnasien, Berufsschulen und Gesamtschulen. Werden allerdings die auf eine VzÄ kommenden Schüleranzahlen errechnet, ergibt sich ein anderes Bild. Mit 120 Schülern pro VzÄ in der Schulsozialarbeit stehen Förderschülern die 50

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