Baulohn für Maler und Lackierer

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1 Baulohn für Maler und Lackierer Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen Anmeldung Malerkasse Führung Arbeitszeitkonto Arbeitszeitmodelle Tarifbestimmungen im Maler und Lackiererhandwerk Einstufung der Baugewerbe und Baubranche Arbeitnehmer im Sozialkassenverfahren Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks 6 3. Vorgehensweisen Baulohn aktivieren Baulohn Stammdaten einrichten Personldaten einrichten Erfassung von Bezügen Auswertungen Meldeverfahren Zahlungen an die Malerkasse Beitrags- und Erstattungsverfahren Berechnnungen Bruttolohnsumme definieren Sozialkassenbeiträge berechnen Urlaubsanspruch berechnen Urlaubsgewährung berechnen Urlaubsabgeltung bei gewerblichen Arbeitnehmern 40

2 5.6. Jahressonderzahlung Details Vorträge Urlaub erfassen Zusätzliche Hinweise zum Urlaub Meldeschlüssel Betriebliche Altersvorsorge Wichtige Informationen 55

3 Seite 3 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie in Agenda LOHN ab der Programm-DVD Oktober 2016 den Baulohn im Malerund Lackiererhandwerk abrechnen. Agenda LOHN berechnet die Sozialkassenbeiträge (Urlaub/Zusatzversorgung) die Erstattung der Malerkasse (Urlaub) die Jahressonderzahlung die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) Agenda LOHN erstellt die Meldungen an die Malerkasse o für Urlaub (Meldewesen, Beiträge, Erstattungen) o für Zusatzversorgung (Meldewesen, Beiträge). 2. Voraussetzungen 2.1. Anmeldung Malerkasse Anmeldung Malerkasse (Betriebskontonummer Malerkasse) für neue Betriebe Um elektronische Meldungen an die Malerkasse versenden zu können, benötigt der Betrieb eine Betriebskontonummer der Malerkasse. Die Betriebskontonummer erhalten Sie durch die Anmeldung des Betriebs bei der Malerkasse. Über das Online-Portal können Sie die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen herunterladen: Die ausgefüllten Stammblätter zur Betriebserfassung sind mit den verschiedenen Anlagen umgehend rechtsverbindlich unterschrieben bei der Malerkasse einzureichen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie die für das Kassenverfahren notwendige Betriebskontonummer.

4 Seite Führung Arbeitszeitkonto Arbeitszeitmodelle Gemäß 9 RTV kann für Arbeitnehmer zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen ( 46 RTV) vereinbart werden ein Arbeitszeitkonto zu führen. In LOHN steht Ihnen zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung das Arbeitszeitmodell 22»Maler und Lackierer Stunden und Betragskonto«zur Verfügung. Agenda-Arbeitszeitmodelle können nicht direkt verwendet werden. Die Modelle müssen kopiert und anschließend angepasst werden: Arbeitszeitmodell 22»Maler und Lackierer«kopieren 1.»Stammdaten Arbeitszeitmodelle«. 2. Agenda-Arbeitszeitmodell 22»Maler und Lackierer«markieren. 3.»Bearbeiten Datensatz kopieren«. 4. Nummer größer 1000 vergeben. Ggf. Titel ändern + speichern. 5. Neu angelegtes Arbeitszeitmodell öffnen. 6. Ggf. an die vertraglichen (tariflichen) Vereinbarungen anpassen. Nr Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto Hinweis Wenn Sie in Ihrem Betrieb eigene Lohnarten verwenden (Lohnarten größer als 1000), passen Sie die Lohnarten für die Baulohnabrechnung über»stammdaten Lohnarten Lohnart öffnen Register: Baulohn«an! 2.3. Tarifbestimmungen im Maler und Lackiererhandwerk Die Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Malerkasse sind die mit den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifverträge. Sie regeln, welche Betriebe Beiträge an die Malerkasse abführen müssen und welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Malergewerbes Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Tarifverträge sind für alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks verbindlich und regeln die genauen Bestimmungen. RTV (Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer) RTV für die Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk VTV Maler-Lackierer (Verfahrenstarifvertrag für Urlaub und Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk).

5 Seite Einstufung der Baugewerbe und Baubranche Baugewerbe Ein Betrieb ist berechtigt und verpflichtet, an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen, wenn er arbeitszeitlich gesehen überwiegend oder ausschließlich bauliche Leistungen im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge ausführt. Jedes Unternehmen ist aufgrund seiner Individualität gesondert zu beurteilen. Eine pauschale Aussage und Zuordnung ist daher nicht möglich. Die einzelne Sozialkasse klärt mit Ihnen gemeinsam, ob Ihr Betrieb die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt oder nicht. Baubranche (Baugewerke) Die unterschiedlichen Baugewerke werden unterschieden zwischen dem Bauhauptgewerbe und den einzelnen Baunebengewerben wie z.b.: Maler- und Lackierer Garten- und Landschaftsbau Dachdecker Gerüstbau Steinmetz Steine-Erden Industrie In Agenda LOHN können aktuell Betriebe abgerechnet werden, die dem Bauhauptgewerbe oder den Baunebengewerben Garten- und Landschaftsbau bzw. Maler- und Lackiererhandwerk angehören Arbeitnehmer im Sozialkassenverfahren Grundlage für die Einstufung als gewerblicher Arbeitnehmer oder als Angestellter ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit des Beschäftigten. Folgende Unterscheidungen werden im Maler- und Lackiererhandwerk getroffen: Je nach Arbeitnehmermodell Teilnehmende Arbeitnehmer Gewerbliche Arbeitnehmer: über 18 Jahre (Stichtag ist der des Urlaubsjahres) Technische oder kaufmännische Angestellte: über 18 Jahre (Stichtag ist der des Urlaubsjahres) Nicht teilnehmende Arbeitnehmer: Jugendliche Arbeitnehmer (gewerblich oder angestellt) Auszubildende (gewerblich oder angestellt) Umschüler (gewerblich oder angestellt) Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

6 Seite Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks Die Sozialkassen verwalten die von den Arbeitgebern einbezahlten Beiträge für die Urlaubs- und Rentenansprüche der Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber wird im Rahmen des Sozialkassenverfahrens bei der Urlaubsgewährung an seine gewerblichen Arbeitnehmer die ausbezahlte Urlaubsvergütung erstattet. Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG (ZVK) Zuständigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Bundeslandes Saarland, für die Sicherung der zusätzlichen Altersversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten. UK-Maler (Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e. V.) Durchführung des Urlaubsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Bundesland Saarland. Versand der Meldedaten und Zuständigkeiten der Sozialkasse: Firmensitz/Ort des Betriebes Sozialkasse Bundesgebiet West (außer Saarland)»die Malerkasse«, Wiesbaden ZVK UK Bundesgebiet Ost»die Malerkasse«, Wiesbaden ZVK UK

7 Seite 7 3. Vorgehensweisen 3.1. Baulohn aktivieren 1.»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Bau/Kug/ATZ«. 2. <Baulohn berechnen> aktivieren. 3. Stammnummer Saison-Kug eintragen. 4. Zuständige Bundesagentur für Arbeit wählen. 5. Speichern und schließen. Hinweis Vergessen Sie nicht, die Sofortmeldepflicht in diesem Mandanten zu aktivieren:»stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: SV«. Nr Sofortmeldung

8 3.2. Seite 8 Baulohn Stammdaten einrichten 1.»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«. 2.»Datei Neu«.

9 Seite 9 Überblick 1. Baulohnbranche des Betriebes 2. Tarifgebiet des Betriebes 3. Betriebskontonummer Zahlungsart der Beiträge an die Malerkasse 9 5. Automatische Berechnung Jahressonderzahlung 6. EDV-Erklärung erstellen Baulohnbranche des Betriebes <Maler- und Lackiererhandwerk> auswählen. 2. Tarifgebiet des Betriebes Im Mandaten-Tarifgebiet sind die Berechnungsgrundlagen für jeweiligen Tarifgebiete hinterlegt. Die Branche kann unter»stammdaten I Baulohn I Branchen I Maler- und Lackiererhandwerk«eingesehen werden. Die Branche beinhaltet die Berechnungsgrundlagen des jeweiligen Bundesgebiets für: Beiträge zur ZVK für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte Urlaubsanspruch gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch zusätzliches Urlaubsgeld Angestellte und Auszubildende Ausgleichsbeträge Urlaub Tarifliche Arbeitszeiten im Maler- und Lackiererhandwerk Vermögenswirksame Leistungen und Mindestlohn Jahressonderzahlung Unter folgender Auswahl wählen Sie das für Ihren Betrieb richtige Tarifgebiet aus. Bundesgebiet West (außer Saarland) Bundesgebiet Ost 3. Betriebskontonummer Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die zu den Sozialkassenverfahren zugelassen sind, erhalten von der Malerkasse eine siebenstellige Betriebskontonummer. Unter der Betriebskontonummer wird der Betrieb bei der Malerkasse (UK, ZVK) geführt. Die Hinterlegung der Betriebskontonummer ist für die Erzeugung von elektronischen Meldungen in Agenda Baulohn an die Malerkasse zwingend erforderlich. 4. Zahlungsart der Beiträge an die ZVK Voreinstellung in LOHN = Überweisung

10 Seite Automatische Berechnung der Jahressonderzahlung Je nach Tarifvereinbarung können sie folgende Auswahl treffen: Keine Berechnung (Voreinstellung in LOHN) Auszahlung in voller Höhe in einer Summe Hinweis Die Einstellung für Jahressonderzahlung ist abhängig vom ausgewählten Tarifgebiet.Angaben zur Jahressonderzahlung, entnehmen Sie dem Tarifvertrag. Wenn bei bestimmten Arbeitnehmer keine Jahressonderzahlung berechnet werden soll, schlüsseln Sie dies bei dem betreffenden Arbeitnehmer in den Personaldaten. 6. EDV-Erklärung erstellen EDV-Erklärung zum Start der Baulohnabrechnung mit Agenda LOHN Beim Abspeichern des Mandanten-Tarifgebiets mit korrekter Betriebskontonummer erhalten Sie die EDV-Erklärung zur elektronischen Datenübermittlung über das Agenda-Rechenzentrum an die Malerkasse. Die EDV-Erklärung ist zwingend mit der Unterschrift des Arbeitgebers des abzurechnenden Betriebs unverzüglich an die Malerkasse per Post oder Fax weiterzuleiten. Hinweis Die Malerkasse benötigt die EDV-Erklärung umgehend. Ohne EDV-Erklärung verarbeitet die Malerkasse die Daten erst, wenn die entsprechende Erklärung eingegangen ist. Solange werden die Daten des Betriebes nicht verarbeitet.

11 Seite Personldaten einrichten Register: Baulohn Basis 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Baulohn-Basis«. 2. Tarifgebiet entsprechend des Mandanten-Tarifgebiets hinterlegen. 3. Branche (Maler- und Lackiererhandwerk) wird automatisch angezeigt. 4. Arbeitnehmermodell wählen. Durch die Zuordnung des entsprechenden Arbeitnehmermodells wird definiert, welche tarifliche Grundlage zur Berechnung des Urlaubsgeldes und der ZVK-Beiträge herangezogen werden muss. Hinweise Bei Arbeitnehmern die nicht am Sozialkassenverfahren teilnehmen (z.b.: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer) bleibt das Register: Baulohn-Basis leer. Es besteht Sofortmeldepflicht bei Neueintritt.

12 Seite Register: Maler/Lackierer»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Maler / Lackierer«1. Unterregister: Urlaub/Ausbildung Hinweis Wenn Sie in Ihrem Betrieb eigene Lohnarten verwenden (Lohnarten größer als 1000), passen Sie diese Lohnarten für die Baulohnabrechnung über»stammdaten Lohnarten Register: Baulohn an«! Urlaub Vorträge erfassen Über <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto> gelangen Sie zum Urlaubskonto und zur Erfassung von Urlaubsvorträgen oder -korrekturen. Kennzeichnung für schwerbehinderte Arbeitnehmer Setzen Sie einen Haken, wenn Ihr Arbeitnehmer schwerbehindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50 %), damit der erhöhte Urlaubsanspruch berechnet wird. Kompaktübersicht Urlaubskonto Über <Kompaktübersicht Urlaubskonto> können Sie den aktuellen Stand des Urlaubskontos ansehen. Lohnarten zur Urlaubsauszahlung für gewerbliche Arbeitnehmer bzw. gewerbliche Azubis Die Lohnarten zur Urlaubsauszahlung für gewerbliche Arbeitnehmer und gewerbliche Auszubildende sind getrennt nach dem jeweiligen Urlaubsvergütungsanspruch aus dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr zu hinterlegen. Die Standardlohnarten sind bereits vorbelegt.

13 Seite 13 Urlaubsanspruch Bei gewerblichen Arbeitnehmern richtet sich der Urlaubs-%-Satz und die Urlaubstage im Maler- und Lackiererhandwerk seit nach der Dauer der Gewerbezugehörigkeit (Beschäftigungszeiten in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks), sowie gegebenenfalls nach der Schwerbehinderteneigenschaft. Die Gewerbezugehörigkeit richtet sich u. a. nach folgenden Punkten: Maßgebend für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist die Gewerbezugehörigkeit. Stichtag ist der eines Jahres. Bemessungsgrundlage für die Gewerbezugehörigkeit sind die Beschäftigungszeiten welche in den Lohnnachweiskarten erfasst wurden. Ausbildungszeiten werden nicht mit angerechnet. Eine Gewerbezugehörigkeit von einem Jahr gilt als erbracht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate (180 Kalendertage) im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt war. Die Gewerbezugehörigkeit wird von der Malerkasse festgestellt. Über den Online-Service der Malerkasse, können Sie die jeweiligen Daten bezüglich Gewerbezugehörigkeit, Urlaubs-%-Satz und den Urlaubsanspruch in Tagen für ihre Mitarbeiter abrufen. Für die Ermittlung der Urlaubsvergütung und der Urlaubstage tragen Sie die für ihren Mitarbeiter zutreffenden Jahreszahlen unter»gültig ab«ein: o Jahresurlaub bis einschließlich 11 Jahre Gewerbezugehörigkeit: Tragen Sie hier die Jahreszahl des ersten Jahres der Gewerbezugehörigkeit (Beginn des Urlaubsverfahrens für diesen Mitarbeiter) ein. o Jahresurlaub ab 12 Jahren Gewerbezugehörigkeit: Tragen Sie hier die Jahreszahl des zwölften Jahres der Gewerbezugehörigkeit ein. o Jahresurlaub ab 22 Jahren Gewerbezugehörigkeit: Tragen Sie hier die Jahreszahl des zweiundzwanzigsten Jahres der Gewerbezugehörigkeit ein. Urlaubsabgeltung Grundsätzlich ist die Auszahlung von Urlaub nur unter gleichzeitiger Gewährung von Freizeit zulässig. Abweichend davon kann der Mitarbeiter bei Eintritt eines Sonderfalles die Auszahlung seines Anspruchs vom Arbeitgeber verlangen. Wird hier ein Abgeltungsgrund ausgewählt, wird die Urlaubsabgeltung automatisch mit der Monatsabrechnung durchgeführt. Folgende Abgeltungsgründe stehen zur Verfügung: Sonderfall Kennzeichen der Malerkasse Leer (Standardbelegung) -- 3 Mt. nicht beschäftigt (Berufswechsel in andere Branche) 02 Dauernd erwerbsunfähig / Rentenbescheid 05 Auswanderung 03 Wechsel in Angestelltenverhältnis 06 Beginn selbstständige Tätigkeit 02 Verstorben 04 Grundwehrdienst 01 Studium/Schulbesuch 01

14 Seite 14 Auszubildende im Baugewerbe Tatsächliches Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung: Tragen Sie das Datum ein, wann der Auszubildende die Ausbildungsprüfung bestanden hat bzw. die Ausbildung abgebrochen wurde. Arbeitnehmer ist im Auslernjahr Setzen Sie einen Haken für Arbeitnehmer, die im aktuellen Jahr neu eintreten und sich im Auslernjahr befinden. 2. Unterregister: Jahressonderzahlung / Sonstiges Jahressonderzahlung 1. Automatische Berechnung Jahressonderzahlung Wählen Sie, die Auszahlungsmodalität der Jahressonderzahlung für diesen Arbeitnehmer aus. Folgende Auswahl steht zur Verfügung: Keine Berechnung Berechnung laut Mandanten-Tarifgebiet 2. Stundenlohn als Basis für Jahressonderzahlung (gewerbliche Arbeitnehmer) optional Sie können einen abweichenden Stundenlohn zur Berechnung der Jahressonderzahlung hinterlegen. Standardmäßig wird der Ecklohn lt. hinterlegtem Tarifgebiet zur Berechnung verwendet:»stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Gültig ab: Register: Jahressonderzahlung«3. Monatsgehalt als Basis für Jahressonderzahlung (Angestellte) optional Hinterlegen Sie das Gehalt, das als Ausgangsbasis zur Berechnung der Jahressonderzahlung dient. Standardmäßig wird das Basisgehalt lt. hinterlegtem Tarifgebiet zur Berechnung verwendet:»stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Gültig ab: Register: Jahressonderzahlung«4. Lohnart zur Auszahlung Jahressonderzahlung Hinterlegen Sie die Lohnart unter der die Jahressonderzahlung ausbezahlt werden soll. Standardmäßig wird die Lohnart: 0660»Jahressonderzhlg. Maler«verwendet. Pauschalierung ZVK Beitrag: Keine Pauschalierung, da 1. Dienstverhältnis Standardmäßig wird bei pauschal versteuerten Arbeitnehmer (z. B. geringfügig Beschäftigte) auch der ZVK-Beitrag mit pauschaliert, da man unterstellt, dass es sich um ein 2. Beschäftigungsverhältnis handelt und der ZVK-Beitrag somit nicht mehr steuerfrei ist. Durch Aktivierung der Option wird der abzuführende ZVK-Beitrag von der Versteuerung ausgenommen.

15 Seite Register: Arbeitszeiten Arbeitszeiten/Wochenarbeitszeiten Im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt die wöchentliche Regelarbeitszeit für gewerbliche Arbeitnehmer derzeit 40,00 Stunden und pro Arbeitstag 8,00 Stunden.»Personaldaten Register: Arbeitszeit«: Hinterlegen Sie die jeweils gültige Arbeitszeit bei den Wochenarbeitszeiten: Saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten aus dem Tarifgebiet übernehmen Um nicht bei jedem Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit einzeln pro Tag zu hinterlegen, aktivieren Sie <Saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten aus dem Tarifgebiet übernehmen>. In diesem Fall werden die Arbeitszeiten aus dem zugeordneten Tarifgebiet herangezogen. Arbeitszeitkonto 1. Arbeitszeitmodell auswählen. 2. Art der Abrechnung wählen. Führung Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitmodelle 4 Hinweis Erfassen Sie etwaige Vorträge für das Arbeitszeitkonto über die Schaltfläche <Vorträge und Statistik Arbeitszeitkonto>. Vortragswerte können nur im ersten Monat erfasst oder geändert werden, in dem das Arbeitszeitmodell beim Arbeitnehmer hinterlegt wird. Urlaub Hinterlegen Sie den Urlaubsanspruch 26 für folgende Arbeitnehmermodelle: Gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich) Angestellter (volljährig oder jugendlich) Geringfügig Beschäftigt (angestellt) Auszubildender (gewerblich oder kaufmännisch) Auszubildender im Auslernjahr (gewerblich/volljährig)

16 Seite 16 Mindestlohn Im Maler- und Lackiererhandwerk existiert ein eigener Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne (TV Mindestlohn). Wählen Sie die Mindestlohnprüfung über die zutreffende Auswahl aus. Folgende Auswahl steht für das Maler- und Lackiererhandwerk zur Verfügung: Maler- und Lackiererhandwerk Bundesgebiet Mindestlohn 1 Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet West Mindestlohn 2 Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Berlin Mindestlohn 2 Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Ost Mindestlohn 2 Nr Mindestlohn Register: Sonstiges»Personaldaten Register: Sonstiges«: Zur korrekten Berechnung des Sollentgelts hinterlegen Sie den Stundenlohn Kug (falls erforderlich) inkl. des Arbeitgeberanteils zu VWL bei gewerblichen Arbeitnehmern. Nr Zusatzmodul: Kurzarbeit, Erfassung von Bezügen Bezüge können, je nach Charakter des Bezuges, in den Registern:»Kalender«,»Festbezüge«oder»Dialog«erfasst werden. Die Urlaubsgewährung muss zwingend über den Kalender erfolgen. Je nach Arbeitnehmermodell stehen Ihnen zur Gewährung von Urlaub folgenden Kalenderschlüssel zur Verfügung: Kalenderschlüssel Bezeichnung 170 Urlaub Maler, gewerbliche Arbeitnehmer (volljährig) 171 Urlaub Maler, gewerbliche Auszubildende 172 Urlaub Maler, kaufmännische/technische Auszubildende 173 Urlaub Maler, jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer 174 Urlaub Maler, kaufmännisch/technische Angestellte (volljährig) 175 Urlaub Maler, gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr 176 Urlaub Maler, kaufmännisch/technische Angestellte (jugendliche) Sonstige Kalenderschlüssel Kalenderschlüssel Bezeichnung 63 Öffentliches Ehrenamt ohne Lohnanspruch (Malergewerbe) Nr Kalender in Agenda LOHN

17 Seite 17 Zur Berechnung des Baulohns im Maler- und Lackiererhandwerk sind folgende Lohnarten von Agenda vorbelegt Lohnart Bezeichnung Verwendung/Erfassungsregister 451 Beitrag ZVK St./SV-pfl. Autom. bei Monatsberechnung 452 Überw. ZVK AG (SOKA-BAU) Autom. bei Monatsberechnung 455 Krank Lohnfortz. Bau (Std.) Kalender, Dialog 456 Feiertag Bau (Std.) Kalender, Dialog 457 Sozialtag Bau (Std.) Kalender, Dialog 462 Ausbildungsverg. Bau kfm. Festbezüge, Dialog 463 Ausbildungsverg. Bau gew. Festbezüge, Dialog 465 Beitrag Zusatzvers. ZVK Autom. bei Monatsberechnung 466 Überw. ZVK AG (SOKA-BAU) Autom. Bei Monatsberechnung 480 Urlaubsentg. Bau akt. Jahr Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 481 Zus. Urlaubsg. Bau akt. Jahr Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 482 Urlaubsentg. Bau Vorjahr Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 483 Zus. Urlaubsg. Bau Vorjahr Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 640 Urlaubsentg.Jugendl.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 641 Zus.Urlaubsg. Jugend.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 642 Urlaubsentg.Angest.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 643 Zus.Urlaubsg.Angest.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 646 Urlaubsentg. Auslern.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 647 Zus.Url.-G Auslernj.Maler Autom. bei Monatsberechnung lt. Eintrag Kalender 648 Zus.UG Abgeltung Maler Autom. bei Monatsberechnung 649 Urlaubsabg.Maler Arbeitg. Autom. bei Monatsberechnung, Personaldaten 660 Jahressonderzhlg.Maler Autom. bei Monatsberechnung Dezember BEST Beschäftigungstage Dialog Hinweis Mit der Lohnart»BEST«können Sie Beschäftigungstage manuell vorgeben. Diese werden dann im Erfassungsmonat ohne jede weitere Prüfung ins Urlaubskonto übernommen.

18 Seite 18 Vermögenswirksame Leistungen Zur automatischen tariflichen Ermittlung der Arbeitgeberzuschüsse VWL im Maler- und Lackiererhandwerk, steht Ihnen eine gesonderte Komforterfassung im Bau zur Verfügung:»Stammdaten Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif Zu kennzeichnen, wenn der VWL AG-Zuschuss für gewerbliche und Angestellte Arbeitnehmer laut Tarif errechnet werden soll. Eine manuelle Erfassung bei der Lohnart 0470 ist dann nicht möglich. Fehltage gemäß Kalender beim AG-Zuschuss abziehen Zu kennzeichnen, wenn der AG-Zuschuss der vermögenswirksamen Leistungen für Fehltage automatisch gekürzt werden sollen. Dieses Kennzeichen kann nur in Verbindung mit der automatischen Ermittlung des AG Zuschuss gemäß Tarif verwendet werden. Hinweise Wenn der Überweisungsbetrag nicht erfasst wird, wird der ermittelte AG-Anteil zuzüglich des AN-Anteils gem. Tarif als Überweisungsbetrag automatisch ermittelt.»vwl Bau 2«und»VWL Bau 3«werden verwendet, wenn vermögenswirksame Leistungen an mehr als einen Vertragspartner überwiesen werden sollen. Die Höhe des Arbeitgeberanteils für vermögenswirksame Leistungen je Arbeitnehmertyp finden Sie unter:»stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Register: VWL/Mindestlohn«

19 Seite Auswertungen»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat I Baulohn«. Nach Erfassung der tatsächlichen Lohndaten für den aktuellen Monat sowie der Pflege der Personaldaten und Bezüge starten Sie die Monatsberechnung. Durch die Monatsberechnung stehen folgende Auswertungen zur Verfügung: SOKA-Liste Auf der SOKA-Liste werden alle umlagepflichtigen Arbeitnehmer einzeln aufgeführt. Die Liste enthält die Aufstellung aller abzuführenden Umlagen. SOKA-Liste Sozialkassenbeiträge berechnen 25 Auflistung der abzuführenden Sozialkassenbeiträge Auflistung der Erstattungsansprüche Meldeverfahren Auf der Liste Meldeverfahren sind alle Arbeitnehmer aufgeführt für die Meldungen erzeugt wurden. Meldeverfahren Meldegründe 52 Auflistung der Meldungen an die Malerkasse

20 Seite 20 Urlaubsentwicklung Die Urlaubsentwicklung dient der Aufstellung von angesparten und gewährten Urlaubsansprüchen. Urlaubsentwicklung Auflistung über die Entwicklung der Urlaubskonten (inkl. Ausgleichsbeträgen) Hinweis Die Monatsberechnung kann zur Überprüfung der Auswertung beliebig oft angestoßen werden.

21 Seite Meldeverfahren Zur Übermittlung der Daten an die Malerkasse wird in Agenda LOHN die Zentrale Datenübermittlung (ZDÜ) genutzt. Achtung Sobald elektronische Meldungen über das Agenda Rechenzentrum versendet werden, dürfen Meldungen nicht gleichzeitig manuell im Online-Portal der Malerkasse erfolgen. Die Datenübermittlung wird über»transfer DEÜV-Dateien senden«aufgerufen. Bereitstehende Meldungen erkennen Sie am Datumseintrag in der Spalte»Kassenart«in den Zeilen»UK-MALER«. Durch Aktivierung von <Baulohn-Meldungen> und Klick auf <Senden> werden die Meldungen an das Agenda-Rechenzentrum übertragen. Hinweise Die an das Agenda-Rechenzentrum übertragenen Daten können Sie im Baulohn-Meldeprotokoll ansehen:»transfer Baulohn Meldeprotokoll«. Meldungen ( 5 Nr. 3 VTV) müssen bis zum 15. des Folgemonats der Malerkasse vorliegen. Die Übermittlung an das Agenda-Rechenzentrum sollte somit bis spätestens 14 Uhr am 15. erfolgen. Da die Übermittlungsfrist an die Malerkasse wesentlich später als an die Krankenkasse ist, werden Meldungen (Arbeitnehmerstammdaten, Urlaub, Beiträge) erst durch die Monatsberechnung erzeugt. Nr Zentrale Datenübermittlung 4. Zahlungen an die Malerkasse Mit der Monatsberechnung wird die Zahlung für die Malerkasse erstellt. Folgende Beitrags- und Erstattungsverfahren werden von der Malerkasse angeboten: uk-direktausgleich uk/zvk-klassik

22 Seite Beitrags- und Erstattungsverfahren uk-direktausgleich Anders als beim uk/zvk-klassik-verfahren wird beim neuen uk-direktausgleich die Erstattung der Urlaubsvergütung direkt mit dem fälligen Beitrag zu einem monatlichen Stichtag gegengerechnet. Die uk zieht lediglich die Differenz vom Konto ein oder überweist das Guthaben auf das Konto des Betriebes, hierzu arbeitet die uk mit dem einseitigen Lastschriftverfahren. Bedingungen zur Teilnahme am uk-direktausgleich uk/zvk-klassik Das Beitrags- und Erstattungsverfahren uk/zvk-klassik sieht drei Wege für den Zahlungsverkehr vor: uk/zvk-klassik-überweisungsverfahren Beim Überweisungsverfahren werden sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die Urlaubsgelderstattungen der uk auf dem Wege der Überweisung gezahlt. Zahlungsart der Beiträge an die ZVK 1.»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«. 2. <Überweisung> auswählen. Beitrag Der Arbeitgeber muss selbständig die ermittelten vollen uk- und zvk-beiträge die sich aus der Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung ergeben an die Malerkasse überweisen. Erstattung der Urlaubsvergütung Die uk überweist im Gegenzug nach Eingang und Prüfung (der Anforderung auf Erstattung) die angeforderte Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld). Erzeugung der Zahlungen Die mit der Monatsberechnung erzeugte Zahlung für die Malerkasse kann über»transfer Zahlungen bereitstellen«an Agenda ZAHLUNG übergeben werden.

23 Seite 23 uk/zvk-klassik-lastschriftverfahren Beim Lastschriftverfahren erteilen sich Betrieb und uk gegenseitig ein Basislastschriftmandat. Zahlungsart der Beiträge an die ZVK 1.»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«. 2. <Lastschrift> auswählen. Beitrag Nach fristgemäßer Meldung bucht die uk aufgrund der Bruttolohnsummenmeldung den errechneten Beitrag ab. Erstattung der Urlaubsvergütung: Nach erfolgter Meldung können Sie die Urlaubsvergütung direkt vom Konto der uk einziehen. Hinweis Bei elektronischer Übermittlung darf nur der Betrag für den jeweiligen Abrechnungsmonat ohne Berücksichtigung von Korrekturen eingezogen werden uk/zvk-klassik-einseitiges Lastschriftverfahren Beim einseitigen Lastschriftverfahren wird der uk ein Basislastschriftmandat erteilt. Der uk wird gestattet, Abbuchungen vom Konto sowie Überweisungen auf das Konto des Betriebes vorzunehmen. Zahlungsart der Beiträge an die ZVK 1.»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«. 2. <Lastschrift> auswählen. Beitrag Nach»fristgemäßer«Meldung bucht die uk aufgrund der Bruttolohnsummenmeldung den errechneten Beitrag ab. Erstattung der Urlaubsvergütung Die uk überweist im Gegenzug nach Eingang und Prüfung (der Anforderung auf Erstattung) die angeforderte Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld). Fälligkeitsfrist Die Fälligkeitsfrist ( 5 Nr. 4 VTV) für Zahlungen an die Malerkasse ist der 15. des Folgemonats. Das bedeutet, dass die Malerkasse bereits am 15. über die Beträge verfügen können muss. Hinweis Die jeweilige Zahlungsart an die uk/zvk hinterlegen Sie im Mandanten-Tarifgebiet 9.

24 Seite Berechnnungen 5.1. Bruttolohnsumme definieren Gewerbliche Arbeitnehmer, volljährig Die monatliche Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des Arbeitnehmers wird durch die Addition der abgerechneten Lohnarten ermittelt, die im Lohnartenstamm im Register»Baulohn«im Bereich»Beitragsabrechnung«gekennzeichnet sind. Angestellte, volljährig Die monatliche Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des Arbeitnehmers wird durch die Addition der abgerechneten Lohnarten ermittelt, die im Lohnartenstamm im Register»Baulohn«im Bereich»Beitragsabrechnung«gekennzeichnet sind. Keine Ermittlung der Bruttolohnsumme bei folgenden Arbeitnehmertypen Auszubildende (gewerblich, technisch, kaufmännisch) Auszubildende im Auslernjahr, Umschüler und Praktikanten Gewerbliche Arbeitnehmer, jugendlich Angestellte, jugendlich

25 Seite Sozialkassenbeiträge berechnen Beitragshöhe und Tarifgebiet Die Höhe der abzuführenden Sozialkassenbeiträge ist abhängig vom Tarifgebiet.»Stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk«. Tarifgebiet wählen. Zeitraum wählen. Register:»Beiträge ZVK«. Beitragshöhe und Arbeitnehmertyp Je nach Arbeitnehmertyp sind unterschiedliche Beiträge zu ermitteln: Gewerbliche Arbeitnehmer, volljährig Für gewerbliche Arbeitnehmer ist die monatliche beitragspflichtige Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des einzelnen Mitarbeiters die Grundlage zur Berechnung des Sozialkassenbeitrags und des Beitrags für die Zusatzversorgungskasse. Beitrag = ZVK-Brutto x Sozialkassen-Beitragssatz gesamt laut Tarifgebiet des Arbeitnehmers Angestellte, volljährig Für Angestellte ist die monatliche beitragspflichtige Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des einzelnen Mitarbeiters (max. bis zur BBG der RV-West) die Grundlage zur Berechnung der Zusatzversorgungskasse. Zusatzversorgung = ZVK-Brutto (max. bis zur BBG der RV-West) x Zusatzversorgungsbeitrag Für folgende Arbeitnehmertypen ist kein Beitrag abzuführen Auszubildende (gewerblich, technisch, kaufmännisch) Auszubildende im Auslernjahr, Umschüler und Praktikanten Gewerbliche Arbeitnehmer, jugendlich Angestellte, jugendlich

26 Seite Urlaubsanspruch berechnen Gewerbliche Arbeitnehmer Urlaubsanspruch in Tagen Der Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer im Kalenderjahr richtet sich nach der Gewerbezugehörigkeit bzw. der Eigenschaft der Schwerbehinderung. Den Urlaubsanspruch in Tagen ermittelt LOHN nach den im Betrieb zurückgelegten Beschäftigungstagen. Beschäftigungstage sind alle Kalendertage des Bestehens von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen im Baugewerbe. Ausgenommen sind Tage, an denen der Arbeitnehmer unentschuldigt ferngeblieben ist, und unbezahlter Urlaub über 14 Kalendertage. Volle Monate werden mit 30 Beschäftigungstagen gewertet und angefangene Monate werden ausgezählt. Gemäß seiner Gewerbezugehörigkeit und gegebenenfalls einer Schwerbehinderteneigenschaft ermittelt LOHN abhängig von den Beschäftigungstagen die Anzahl seiner Urlaubstage. Gewerbezugehörigkeit von weniger als 12 Jahren Arbeitnehmer Tage In LOHN entspricht Regulär 25 1 Urlaubstag für 14,40 Beschäftigungstage Schwerbehindert 30 1 Urlaubstag für 12,00 Beschäftigungstage Regulär 28 1 Urlaubstag für 12,85 Beschäftigungstage Schwerbehindert 33 1 Urlaubstag für 10,90 Beschäftigungstage Regulär 30 1 Urlaubstag für 12,00 Beschäftigungstage Schwerbehindert 35 1 Urlaubstag für 10,28 Beschäftigungstage ab 12 Jahren ab 22 Jahren Folgende Formel liegt hier zu Grunde Beschäftigungstage Urlaubsanspruch = Teiler abhängig von Gewerbezugehörgkeit/SB-Eigenschaft Urlaubsanspruch in Euro Der Urlaubsanspruch in Euro richtet sich nach der Gewerbezugehörigkeit bzw. nach der Eigenschaft der Schwerbehinderung und dem ZVK-Brutto des Arbeitnehmers.

27 Seite 27 Gewerbezugehörigkeit von weniger als 12 Jahren Arbeitnehmer Tage Entspricht % vom Bruttolohn Regulär 25 9,5 % Schwerbehindert 30 11,40 % Regulär 28 10,60 % Schwerbehindert 33 12,50 % Regulär 30 11,40 % Schwerbehindert 35 13,30 % ab 12 Jahren ab 22 Jahren Der Anspruch wird nach folgender Formel berechnet Urlaubsanspruch = ZVK-Brutto x Prozentsatz Urlaubsvergütung gesamt lt. Tarifgebiet des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Gewerbezugehörigkeit und ggf. einer SB-Eigenschaft Beispiel 318,00 = 3.000,00 x 10,60 % Die Prozentsätze der Urlaubsvergütung finden Sie unter:»stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Gültig ab Register: Urlaub«Hinweis zur Urlaubsabgeltung Aus Urlaubsabgeltungen entsteht kein Urlaubsanspruch. Die Abgeltungssumme ist im Auszahlungsmonat als Bruttolohn zu melden, sie ist beitragspflichtig. Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigte Für Arbeitnehmer mit weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche gilt folgende Umrechnungsformel Zu meldende Beschäftigungstage = Tatsächliche Arbeitstage x 30 Beschäftigungstage 5 Arbeitstage

28 Seite Gewerblich jugendliche Arbeitnehmer Urlaubsanspruch in Tagen Der Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (19 Nr. 2 JArbSchG). Der volle Urlaubsanspruch wird nach dreimonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Urlaubsanspruch in Euro Bei jugendlichen Arbeitnehmer richtet sich die Urlaubsvergütung nach dem Durchschnittsarbeitsverdienst (Teiler = 65) der letzten 3 Monate vor dem Urlaubsantritt zzgl. zusätzliches Urlaubsgeld (Höhe des zusätzlichen Urlaubsgelds, siehe Tarifgebiet des Arbeitnehmers) Auszubildende gewerblich volljährige Arbeitnehmer Urlaubsanspruch in Tagen Der Urlaubsanspruch für Auszubildende beträgt 22 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der volle Urlaubsanspruch wird nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Urlaubsanspruch in Euro Gewerbliche Auszubildende erhalten während des Urlaubs ihre Ausbildungsvergütung zzgl. zusätzliches Urlaubsgeld pro Urlaubstag (Höhe des zusätzlichen Urlaubsgelds, siehe Tarifgebiet des Arbeitnehmers). Berechnungsbeispiel Auszubildende im Auslernjahr Ausbildung wurde erfolgreich beendet. Urlaubsanspruch in Tagen Bei volljährigen (Stichtag = ) Arbeitnehmer im Auslernjahr beträgt der Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage. Die in der Ausbildungszeit gewährten Urlaubstage vermindern den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch in Euro Bei gewerblichen Arbeitnehmer im Auslernjahr richtet sich die Urlaubsvergütung nach dem Durchschnittsarbeitsverdienst (Teiler = 65) der letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsantritt zzgl. zusätzliches Urlaubsgeld (Höhe des zusätzlichen Urlaubsgelds, Tarifgebiet des Arbeitnehmers) Ausgleichsbeträge berechnen Ausgleichsbeträge für Zeiträume ohne Lohnfortzahlung Im Maler- und Lackiererhandwerk haben gewerbliche Arbeitnehmer die unverschuldet in Fehlzeit ohne Lohnfortzahlung sind, Anspruch auf Ausgleichsbeträge. Die Ausgleichsbeträge sind für volle Kalenderwochen zu berechnen und erhöhen den Anspruch auf das Urlaubsentgelt für den Zeitraum der Fehlzeit. Durch die Verwendung der nachstehenden Kalenderschlüssel werden die Ausgleichsbeträge automatisch ermittelt und auf das Urlaubskonto gutgeschrieben.

29 Seite 29 Voraussetzungen und Kriterien für die Berechnung von Ausgleichsbeträgen korrekte Eintragung des jeweiligen Kalenderschlüssels im Kalender (ggf auch an den Wochenenden). Ausgleichsbeträge werden für jedes Kalenderjahr separat berechnet. Abhängig von der Ausgleichsart werden Ausgleichsbeträge nur für eine festgelegte Dauer pro Kalenderjahr gewährt. Je nach Ausgleichsart gibt es unterschiedliche Ausgleichsbeträge pro voller Woche/pro vollem Arbeitstag. Als volle Woche im Sinne der Berechnung von Ausgleichsbeträgen, gelten fünf zusammenhängende Arbeitstage. Hinweis In LOHN erfolgt die Berechnung und Gutschrift im Urlaubskonto erst am Ende des Fehlzeitenzeitraums (Ende Eintragung Kalenderschlüssel). Aus technischen Gründen werden Fehlzeitenzeiträume, die zum Monatsletzten enden, erst im Folgemonat gutgeschrieben. Ausnahme Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder beim Jahreswechsel. Höhe und max. Anspruch der Ausgleichsbeträge Zeiträume ohne Lohnfortzahlung wegen Betrag Einheit = volle Woche (5 zusammenhängende A-Tage) max. Anspruchsdauer Krankheit 38,35 volle Woche 26 Wochen Betriebsunfall 38,35 volle Woche 36 Wochen Mutterschutz 38,35 volle Woche 18 Wochen Wehrübung 38,35 volle Woche 52 Wochen Schlechtwetterkündigung 38,35 volle Woche 6 Wochen Kurzarbeit 38,35 volle Woche 6 Wochen Berufliche Weiterbildung 38,35 volle Woche 4 Wochen Öffentliches Ehrenamt 7,67 Tage ohne Grenze

30 Seite 30 Erfassung der Kalenderschlüssel zur Berechnung von Ausgleichsbeträgen Kalenderschlüssel Bezeichnung 002 Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld 003 Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankentagegeld bei priv. KV 004 Ende LFZ bei privater KV ohne Krankentagegeld 005 Ende LFZ bei geringf. Beschäftigung/voller Erwerbsmind. oder Altersvollrente 006 Mutterschaftsgeld 007 Verletztengeld 008 Übergangsgeld 009 Versorgungskrankengeld 012 Krank ab Eintritt ohne Entgeltfortzahlung (Wartezeit) 014 Wehrübung 063 Öffentliches Ehrenamt ohne Lohnanspruch (Malergewerbe) 200 Kurzarbeit, Ausfallstunden 201 Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor KUG-Zeitraum

31 Seite 31 Berechnungsbeispiel für Ausgleichsbeträge-Unterjährig Ein gewerblicher volljähriger Arbeitnehmer ist vom bis krank. Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet mit dem Der Arbeitnehmer erhält ab dem Folgetag Krankengeld von der Krankenkasse. Für die Zeit ab gewährt die Malerkasse aufgrund von Fehlzeiten ohne Lohnanspruch einen Ausgleich zum verminderten Urlaubsentgelt. 1. Erfassung Kalenderschlüssel 002 Krankheit ohne LFZ im Kalender erfassen. (max. Anspruch 26 Wochen x 38,35 pro volle Woche) 2. Berechnung Schritt 1 Ermittlung der Arbeitstage: (Mo-Fr.) Zeitraum: April: 13 AT Mai: 22 AT Juni: 22 AT Juli: 21 AT August: 10 AT Summe: 88 AT Gesamt Schritt 2: Berechnung der vollen Wochen: (Formel) Arbeitstage gesamt = Ergebnis volle Wochen Arbeitstage einer Woche (5-Tage) 88 Arbeitstage = 17 volle Wochen 5 Tage-Woche Schritt 3 Ermittlung des Ausgleichsbetrages Volle Wochen x Ausgleichsbetrag pro Woche = Ausgleichsbetrag 17 x 38,35 = 651,95 Schritt 4 Entwicklung Urlaubskonto Mit Ende des Fehlzeitenzeitraums im August wird bei der Monatsberechnung ein Betrag von 651,95 dem Urlaubskonto gutgeschrieben.

32 Seite 32 Besonderheiten für Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten über den Jahreswechsel Wenn die Fehlzeit über den Jahreswechsel andauert, dann wird die Berechnung der Ausgleichsbeträge separat für die beiden Kalenderjahre durchgeführt. Beispiel Am endet der Lohnfortzahlungszeitraum. Ab erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, die Krankheit dauert bis Lösung Jedes Kalenderjahr wird für sich betrachtet. Es werden Ausgleichsbeträge für das Jahr 2016 und für das Jahr 2017 separat ermittelt. Zeitraum 2016: = 8 Arbeitstage Zeitraum 2017: = 7 Arbeitstage Berechnung 2016: 8 : 5 = 1,6 = 1 Woche; 1 x 38,35 = Ausgleichsbetrag 38, : 7 : 5 = 1,4 = 1 Woche; 1 x 38,35 = Ausgleichsbetrag 38,35 Entwicklung Urlaubskonto Am Ende des Kalenderjahres 2016, wird mit der Monatsberechnung Dezember ein Betrag in Höhe von 38,35 dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Mit Ende der Fehlzeit im Januar 2017, wird bei der Monatsberechnung der Ausgleichsbetrag Januar ein Betrag in Höhe von 38,35 dem Urlaubskonto gutgeschrieben.

33 Seite 33 Besonderheit Ausgleichsbetrag bei Schlechtwetterkündigung Im Falle einer Schlechtwetterkündigung ( 46 RTV) des Arbeitnehmers, kann die Berechnung des Ausgleichsbetrages beim Wiedereintritt für das aktuelle Abrechnungsjahr automatisch erfolgen. Voraussetzung Ausfüllen der Kündigungsdaten mit dem Kündigungsgrund: Kraft Gesetz oder Tarifvertrag (z.b. Schlechtwetter bei Maler): 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse«. 2. Erfassung des Austrittsdatums 3. Klick auf <Kündigungsdaten>. 4. Ausfüllen»Angaben zur Kündigung«.

34 Seite Urlaubsgewährung berechnen Gewerbliche Arbeitnehmer Um für gewerbliche Arbeitnehmer einen Tagessatz der gewährten Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr berechnen zu können, benötigt man folgende Informationen: 1. Resturlaub des aktuellen Jahres zum Stand des Vormonats (Lohnabrechnung vom Vormonat) 2. Urlaubszuwachs des aktuellen Monats in Euro und in Tagen 1. Resturlaub des aktuellen Jahres zum Stand des Vormonats Lohnabrechnung des Vormonats Juli 2016 Resturlaubsanspruch im Juli 1.359,62 und 12,3 Tage Hinweis Der Urlaubsanspruch auf der Abrechnung Brutto-Netto ist nur mit einer Nachkommastelle angedruckt. Zur Berechnung der Urlaubsgewährung wird aber mit zwei Nachkommastellen gerechnet.die vollen Nachkommastellen sind in der Statistik Urlaubskonto einzusehen. In diesem Fall betragen die Resturlaubstage aus dem Juli 12,32 Tage.

35 Seite Urlaubszuwachs des aktuellen Monats in Euro und Tagen Lohnabrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats 1. Ermittlung des Urlaubszuwachses in Euro im aktuellen Abrechnungsmonat Zur Ermittlung des Urlaubszuwachses summieren Sie alle steuerpflichtigen Lohnarten, ohne das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld. Dies ergibt dann ein vermindertes ZVK-Brutto Stundenlohn 1.248,00 + Feiertag Bau 104,00 Verm. ZVK-Brutto 1.352,00 x Urlaubsprozent 10,60 % = 143,31 Urlausbszuwachs in Euro 2. Ermittlung des Urlaubszuwachses in Tagen im aktuellen Abrechnungsmonat Zur Ermittlung des Urlaubszuwachses in Tagen ist die Gewerbezugehörigkeit 26 wichtig. Beschäftigungstage des aktuellen Monats: 30 : 12,85 Tage = 2,33 Tage Urlaubszuwachs in Tage

36 Seite Berechnung Tagessatz für gewährten Urlaub Urlaubsanspruch Juli: 1.359,62 und 12,32 Tage + Urlaubszuwachs August: 143,31 und 2,33 Tage Gesamtanspruch von 1.502,93 und 14,63 Tage 1.502,93 : 14,65 Tage = 102,589 Tagessatz x genommene Urlaubstage 10 = 1.025,89 Urlaubsentgelt akt. Jahr Auf die ermittelte Urlaubsvergütung i. H. v ,89 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 15 %. Das zusätzliche Urlaubsgeld ist exclusive und wird aus dem gewährten Urlaubsentgelt berechnet. Urlaubsentgelt = 1.025,89 x 15% = 153,88 zus. Urlaubsentgelt Zusätzliches Urlaubsgeld Angestellte/Auszubildende berechnen Um das zusätzliche Urlaubsgeld für Angestellte und Auszubildende zu berechnen sind folgende Kennzeichnungen in LOHN notwendig: 1. Lohnarten schlüsseln, die als Basis-Bruttowert zur Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes herangezogen werden Urlaubsprozent-Satz lt. Tarifgebiet des Arbeitnehmers 3. Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat Ermittlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes 38 39

37 Seite Lohnarten Als Berechnungsbasis werden alle Lohnarten verwendet, bei denen im Register Baulohn folgende Optionen geschlüsselt sind:»stammdaten Lohnarten Register: Baulohn«Für Angestellte <Urlaubsberechnung kfm. / techn. Angestellte im Maler- und Lackiererhandwerk> Für Auszubildende <Ausbildungsvergütung>

38 Seite Urlaubsprozent-Satz lt. Tarifgebiet des Arbeitnehmers»Stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet öffnen Gültig ab öffnen Register: Urlaub«. Angestellte Auszubildende

39 Seite Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat Zur Berechnung wird die Anzahl der Wochentage (Mo So.) an dem eine Eintragung höher als 0,00 Std. hinterlegt sind benötigt.»stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register Arbeitszeit Wochenarbeitszeiten«. Formel Arbeitstage pro Woche (max. 5) x Anzahl der Wochen im Jahr : 12 Monate = Durchschnittlichen Arbeitstage 5 Tage x 52 Wochen : 12 Monate = 21,67 Tage 4. Ermittlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes Formel Gehalt: Durchschnittliche Arbeitstage x %-Satz des Tarifgebiets = zus. Urlaubsgeld 3.000,00 : 21,67 Tage x 25% = 34,61 zus. Urlaubsgeld pro Urlaubstag Das Ergebnis wird mit den gewährten Urlaubstagen multipliziert.

40 Seite Urlaubsabgeltung bei gewerblichen Arbeitnehmern Sonderfall Urlaubsabgeltung Durch verschiedene Sonderfälle kann es im Maler- und Lackiererhandwerk zu einer Urlaubsabgeltung kommen. Die Gründe einer Urlaubsabgeltung sind: Arbeitnehmer ist 3 Monate nicht im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt. Arbeitnehmer ist andauernd erwerbsunfähig bzw. hat einen Rentenbescheid. Arbeitnehmer wandert aus. Arbeitnehmer wechselt von einem gewerblichen Verhältnis ins Angestelltenverhältnis. Arbeitnehmer beginnt eine selbstständige Tätigkeit im Malerhandwerk. Arbeitnehmer ist verstorben. Arbeitnehmer ist in Grundwehrdienst. Arbeitnehmer beginnt ein Studium oder besucht wieder die Schule. Die Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist sozialkassenpflichtig, es entsteht aber kein neuer Urlaubszuwachs daraus. Bei einer Urlaubsabgeltung werden in LOHN folgende Punkte automatisch berücksichtigt: Urlaubszuwachs im Abgeltungsmonat (abhängig von den abgerechneten Lohnarten) Urlaubsgewährung im Abgeltungsmonat (Urlaubsentgelt + zus. Urlaubsgeld) Urlaubsabgeltung = Auflösung Urlaubskonto Ermittlung zusätzliches Urlaubsgeld auf Urlaubsabgeltung In Agenda LOHN wird eine Urlaubsabgeltung durch Auswahl des Abgeltungsgrundes in den Personaldaten vorgenommen:»stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Maler / Lackierer Urlaubsabgeltung«. Die Ermittlung des Urlaubsabgeltungsbetrags erfolgt bei der Monatsberechnung gegebenenfalls in mehreren Schritten: 1.Schritt: Ermittlung Urlaubszuwachs ohne Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld ZVK-Brutto ohne U-Geld x Urlaubs-%-Satz 2.Schritt: Ermittlung Urlaubszuwachs aus der Urlaubsgewährung Gewährte Urlaubstage x Tagessatz + zus. Urlaubsgeld x Urlaubs-%-Satz 3.Schritt: Ermittlung Urlaubsabgeltung Auflösung des Urlaubskontos (Vergütung und Tage) 4.Schritt: Ermittlung zusätzliches Urlaubsgeld auf Urlaubsabgeltung Berechnung des zusätzliches Urlaubsgeld auf die Vergütung aus 3.Schritt

41 Seite 41 Berechnungsbeispiel: Urlaubsabgeltung im Abrechnungsmonat Dezember Abrechnung Brutto-Netto aus Vormonat Resturlaubsvergütung im November: 5 Tage mit 694,66 Abrechnung Brutto-Netto aktueller Monat Dezember

42 Seite 42 Berechnung der Urlaubsabgeltung 1.Schritt: Ermittlung Urlaubszuwachs ohne Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld (ZVK-Brutto ohne U-Geld x Urlaubs-%-Satz) Summierung aller steuerpflichtigen Lohnarten, ohne das Urlaubsentgelt und des zus. Urlausgeldes und der Abgeltung. 0001»Stundenlohn«1.496, »Feiertag Bau«124, »Jahressonderzahlg.«779, ,86 x 11,40 % = Urlaubszuwachs: 273,70 2.Schritt: Ermittlung Urlaubszuwachs aus der Urlaubsgewährung (Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld x Urlaubs-%-Satz) Summierung der Lohnarten 0480»Urlaubsentgelt«und der Lohnart 0481»zus.Urlaubsgeld«Ermittlung Urlaubszuwachs aus Urlaubsgewährung Urlaubsentgelt 516,46 + zusätzliches Urlaubsgeld: = Summe: 593,92 77,46 x 11,40 % = Urlaubszuwachs 67,70 3.Schritt: Ermittlung Urlaubsabgeltung Auflösung des Urlaubskontos (Vergütung und Tage) Resturlaub Vormonat: + Zuwachs aus 1.Schritt: - 694,66 273,70 Urlaubsentgelt aus 2.Schritt : 516,46 + Zuwachs aus 2.Schritt: 67,70 = Resturlaubsvergütung: 519,60 = Auszuzahlende Urlaubsabgeltung 4.Schritt: Ermittlung zusätzliches Urlaubsgeld auf Urlaubsabgeltung Berechnung des zusätzliches Urlaubsgeld auf die Vergütung aus 3.Schritt Die Auszahlung der Urlaubsabgeltung und des zus. Urlaubsgeld auf die Abgeltung werden mit folgenden Lohnarten auf der Abrechnung angezeigt. 0648»Zus. UG. Abgeltung Maler«0649»Urlaubsabg. Maler Arbeitg.«

43 Seite 43 Urlaubsabgeltungsbetrag x15 % = zusätzliches Urlaubsgeld auf die Urlaubsabgeltung 519,60 x15 % = 77,94 Ergebnis Urlaubsabgeltung gesamt 597,54 519,60 Urlaubsentgelt (100%) + 77,94 zusätzliches Urlaubsgeld (15%) Aus der Abgeltungssumme errechnet sich kein neuer Urlaubszuwachs. ( Jahressonderzahlung Im Maler und Lackiererhandwerk haben gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende und Auslernlinge einen Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung im Auszahlungsmonat Dezember. Die Jahressonderzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und kommt nur dann zur Auszahlung, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen gelten für alle Arbeitnehmertypen. Voraussetzung zur Berechnung der Jahressonderzahlung 1. Betriebszugehörigkeit zum Stichtag bei gewerblichen und angestellten Arbeitnehmern: 24 Monate Anspruch der Jahressonderzahung im Dezember = 100% 12 Monate Anspruch der Jahressonderzahung im Dezember = 50 % Weniger als 12 Monate Keinen Anspruch im Dezember = 0% 2. Ungekündigtes Arbeitsverhältnis: Am Stichtag muss das Arbeitsverhältnis ungekündigt sein. Ausnahme Ist der Arbeitnehmer am Stichtag 01. Dezember wegen»schlechtwetter«nach 46 RTV gekündigt, behält er seinen tariflichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Voraussetzung ist auch hier die oben genannte Betriebszugehörigkeit. Betriebszugehörigkeit zum Stichtag bei Auszubildende: Im 1. Lehrjahr: 4 Monate Anspruch der Jahressonderzahung im Dezember = 100% Im Lehrjahr: 12 Monate Anspruch der Jahressonderzahung im Dezember = 100% Betriebszugehörigkeit zum Stichtag bei Auslernlingen: Übernommene Lehrlinge im Auslernjahr haben zum Stichtag einen Anspruch von 15 Ecklöhnen, wenn auch hier die Betriebszugehörigkeit (inkl. Lehrzeit) von mind. 12 Monaten besteht.

44 Seite 44 LOHN prüft:»stammdaten Personaldaten Register: Baulohn«Das hinterlegte Arbeitnehmermodell zur Ermittlung der jeweiligen Ecklöhne Das zugeordnete Tarifgebiet.»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse«Austrittsdatum Die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängig vom Eintrittsdatum, welche bei Auszubildenden zusätzlich noch vom Ausbildungsjahr abhängig ist. Die tariflichen Ecklöhne können unter:»stammdaten Baulohn Branchen Maler- und Lackiererhandwerk Tarifgebiet Gültig ab Register: Jahressonderzahlung«eingesehen werden. Berechnungsbeispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer, volljährig 100% Anspruch: 50% Anspruch: Betriebszugehörigkeit am Stichtag (01.12.): Betriebszugehörigkeit am Stichtag (01.12.): 30 Monate = 100 % Anspruch 18 Monate = 50 % Anspruch Berechnung: Tarifgebiet: Bundesgebiet West (ohne Saarland) Berechnung: Tarifgebiet: Bundesgebiet West (ohne Saarland) Anzahl Ecklöhne x Ecklohn p. Std. Anzahl Ecklöhne x Ecklohn p. Std. x 50 % 50x 15,92 = Jahressonderzahlung = 796,00 50 x 15,92 x 50 % = Jahressonderzahlung = 398,00 Hinweis Ein in den Personaldaten hinterlegter Stundenlohn wird vorrangig für die Berechnung verwendet.»stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Maler / Lackierer Unterregister:»Stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Maler / Lackierer Unterregister: Jahressonderzahlung / Sonstiges Feld: Stundenlohn als Basis für Jahressonderzahlung«

45 Seite 45 Berechnungsbeispiel: Angestellter Arbeitnehmer, volljährig 100% Anspruch: 50% Anspruch: Betriebszugehörigkeit am Stichtag (01.12.): Betriebszugehörigkeit am Stichtag (01.12.): 28 Monate = 100 % Anspruch 14 Monate, = 50 % Anspruch Berechnung:Tarifgebiet = Bundesgebiet West (ohne Saarland) Berechnung: Tarifgebiet = Bundesgebiet West (ohne Saarland) Basisgehalt x %-Satz = Jahressonderzahlung Basisgehalt x %-Satz x 50 % = Jahressonderzahlung 2.189,00 x 29,58 % = 647, ,00 x 29,58 % x 50 % = 323,75 Hinweis Ein in den Personaldaten hinterlegtes Gehalt wird vorrangig für die Berechnung verwendet.»stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Maler / Lackierer Unterregister: Jahressonderzahlung / Sonstiges Feld: Monatsgehalt als Basis für Jahressonderzahlung«Berechnungsbeispiel: Auszubildende Auszubildende erhalten einen Festbetrag, abhängig vom Ausbildungsjahr, wenn die geforderte Betriebszugehörigkeit am Stichtag (01.12.) erfüllt ist. Hinweis Ein Festbetrag kann durch abweichende Angaben in den Personaldaten nicht übersteuert werden Die Jahressonderzahlung wird von LOHN automatisch berechnet und wird mit der Lohnart 0660»Jahressonderzhlg. Maler«im Dezember ausgezahlt.

46 Seite Details 6.1. Vorträge Urlaub erfassen Vorträge Urlaub aktuelles Jahr Urlaubsvorträge dienen der korrekten Verwaltung des Urlaubskontos. Urlaubsvorträge werden erfasst, wenn: Arbeitnehmer aus einem Fremdbetrieb eingestellt wird und Urlaubsguthaben vom Vorarbeitgeber mitbringt. ein Systemwechsel oder ein Beraterwechsel stattfindet. ein neues Mandat beginnt bzw. eine Firmenneugründung stattfindet. Im folgenden wird beschrieben, welche Eintragungen notwendig sind. 1. Vorträge Urlaub aktuelles Jahr 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Maler/Lackierer«. 2. <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>. 3. Register:»Vorträge Urlaub aktuelles Jahr«. Diese Vorträge müssen, je nachdem ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht, in den dafür vorgesehenen Spalten»ohne Schwerbehinderung«oder»mit Schwerbehinderung«erfasst werden.

47 Seite 47 Art der Vorträge Art der Vorträge für das aktuelle Jahr Vorarbeitgeberwerte Eigene Vorträge wegen Systemwechsel Der Arbeitnehmer wurden bereits im Mandanten mit der Software eines anderen Anbieters abgerechnet und nun auf Agenda LOHN umgestellt. Der Arbeitnehmer tritt neu in den Betrieb ein. Vorträge Urlaub aktuelles Jahr Beschäftigungstage Einzutragen sind die aufgelaufenen Beschäftigungstage des aktuellen Jahres bis Stand Vormonat. Bruttovergütung für Urlaubsberechnung Einzutragen ist die aufgelaufene Bruttovergütung des aktuellen Jahres bis Stand Vormonat. Angesparte Urlaubsvergütung (ohne Ausgleichsbeträge) Einzutragen ist die Urlaubsvergütung, die auf die Bruttovergütung entfällt, x Prozentsatz - abhängig von der Gewerbezugehörigkeit: ohne Schwerbehinderung : 9,50 % oder 10,60 % oder 11,40 % mit Schwerbehinderung: 11,40 % oder 12,50 % oder 13,30 % Angesparte Urlaubstage Einzutragen sind die Urlaubstage, die sich auf die Beschäftigungstage des aktuellen Jahres errechnen: Beschäftigungstage/Teiler lt. Gewerbezugehörigkeit. Gewährter Urlaub aus aktuellem Jahr Ausgezahlte Urlaubsvergütung Einzutragen sind die bereits ausgezahlten Urlaubsansprüche aus dem aktuellen Jahr. Genommene Urlaubstage Einzutragen sind die bereits genommenen Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr.

48 Seite Vorträge Ausgleichsbeträge aktuelles Jahr Vorträge Ausgleichsbeträge aktuelles Jahr 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Maler/Lackierer«. 2. <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>. 3. Register:»Vorträge Ausgleichsbeträge aktuelles Jahr«Ausgleichsbeträge für beendete Unterbrechungszeiträume (K, U, M, W, Z) (Meldung ist bereits an die Malerkasse erfolgt) Generell gilt:»ausgleichsbeträge für beendete Unterbrechungszeiträume«werden mit dem ausgewiesenen Betrag immer als Vortrag ins Urlaubskonto übernommen. Ausgleichsart (K, U, M, W, Z) Anzahl Einzutragen ist die Anzahl der Wochen pro Ausgleichsart für bereits an die Malerkasse gemeldete Ausgleichsbeträge. Betrag Der Betrag wird automatisch angezeigt. Beginn Datum bei lfd. Unterbrechung aus noch zu meldendem Unterbrechungszeitraum Einzutragen ist das Beginn Datum einer lfd. Unterbrechung bei Systemwechsel. Mit Beendigung der Unterbrechung (Ende Kalendereintrag) wird der Ausgleichsbetrag ermittelt und die Meldung für die Malerkasse erzeugt. Hinweis Ein so errechneter Ausgleichsbetrag wird zusätzlich zu einem unter laubskonto gebucht. erfassten Vortrag ins Ur-

49 Seite 49 Ausgleichsbetrag Schlechtwetterkündigung (A) Anzahl Einzutragen ist die Anzahl der Wochen für bereits an die Malerkasse gemeldete Ausgleichsbeträge. Betrag Der Betrag wird automatisch angezeigt. Schlechtwetterzeitraum Abhängig von der Dauer des Schlechtwetterzeitraums, wird der Ausgleichsbetrag ermittelt und zusätzlich zu einem unter erfassten Vortrag ins Urlaubskonto gebucht. Gleichzeitig wird eine Meldung über den angegebenen Zeitraum an die Urlaubskasse erzeugt. Beginn Einzutragen ist das Beginn Datum des zu meldenden Schlechtwetterzeitraums. Ende Einzutragen ist das Ende Datum des zu meldenden Schlechtwetterzeitraums. Ausgleichsbetrag Berufliche Weiterbildung (B) Anzahl Einzutragen ist die Anzahl der Wochen für bereits an die Malerkasse gemeldete Ausgleichsbeträge. Betrag Der Betrag wird automatisch angezeigt. Berufliche Weiterbildung Zeitraum Abhängig von der Dauer der beruflichen Weiterbildung, wird der Ausgleichsbetrag ermittelt und zusätzlich zu einem unter erfassten Vortrag ins Urlaubskonto gebucht. Gleichzeitig wird eine Meldung über den angegebenen Zeitraum an die Urlaubskasse erzeugt. Beginn Einzutragen ist das Beginn Datum des zu meldenden Zeitraums der beruflichen Weiterbildung. Ende Einzutragen ist das Ende Datum des zu meldenden Zeitraums der beruflichen Weiterbildung. Öffentliches Ehrenamt (E) Anzahl Einzutragen ist die Anzahl der Tage für bereits an die Malerkasse gemeldete Ausgleichsbeträge. Betrag Der Betrag wird automatisch angezeigt.

50 Seite Vorträge Urlaub Vorjahr Vorträge Urlaub Vorjahr 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Maler/Lackierer«2. <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>. 3. Register:»Vorträge Urlaub Vorjahr«. Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn (ohne Ausgleichsbeträge) Einzutragen ist der Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn des Vorjahres in Tagen1 und in Euro ohne Ausgleichsbeträge des Vorjahrs. Gesamturlaubsanspruch aus Ausgleichsbeträgen Einzutragen ist der Gesamturlaubsanspruch aus Ausgleichsbeträgen des Vorjahres in. Genommener Urlaub Einzutragen sind die bereits gewährten Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr in Tagen und in Euro. Ausstehende Meldungen an die Malerkasse Für Eintragungen die hier vorgenommen werden, wird eine Meldung an die Malerkasse erzeugt, in diesem Fall müssen Zeitraum und Wochenanzahl zueinander passen! Schlechtwetterkündigung (A) Einzutragen ist die Anzahl der Wochen, Beginn und Ende des Schlechtwetterzeitraums. Der Betrag wird automatisch angezeigt. Berufliche Weiterbildung (B) Einzutragen ist die Anzahl der Wochen, Beginn und Ende der Beruflichen Weiterbildung. Der Betrag wird automatisch angezeigt. 1 Liegen keine Urlaubstage vor, ermitteln Sie diese mit folgender Formel: Std.-Lohn des AN x durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag (z.b.: 8,0 Std.) = Tagessatz Gesamturlaubsanspruch in (mit Ausgleichsbeträgen) : Tagessatz = Urlaubsanspr.in Tagen

51 Seite Vorträge beim Einstieg ins Urlaubsverfahren Einstieg Urlaubsverfahren Wenn Auslernlinge übernommen werden, muss zum Einstieg ins Urlaubsverfahren ein einmaliger Urlaubsvortrag erfasst werden. 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Maler/Lackierer«. 2. <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>. 3. Register:»Einstieg Urlaubsverfahren«. Berücksichtigung von 153,39 beim Einstieg ins Urlaubsverfahren Option aktivieren, wenn der Arbeitnehmer ins Urlaubsverfahren einsteigt. Es wird automatisch ein Betrag in Höhe von 153,39 als Vortrag dem Urlaubskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Übertragen von Resturlaubsansprüchen am Jahresende 52 Individueller Betrag Wenn der einmalige Urlaubsvortrag nicht erfolgen soll, muss in das Feld»Individueller Betrag«der Wert 0,00 eingetragen werden.

52 Seite Zusätzliche Hinweise zum Urlaub 1. Übertragen von Resturlaubsansprüchen am Jahresende bei Eintritt der Volljährigkeit im laufenden Kalenderjahr Bei gewerblichen jugendlichen Arbeitnehmern, die im lfd. Kalenderjahr volljährig werden und deren Arbeitsverhältnis über den hinaus besteht, müssen etwaige Resturlaubsansprüche zum abgegolten werden. Es erfolgt kein Übertrag ins Folgejahr. Mit dem des Folgejahres nimmt dieser Personenkreis erstmalig am Urlaubsverfahren der Malerkasse teil. Auf Antrag des Arbeitgebers erhalten die Arbeitnehmer von der Malerkasse einen einmaligen Urlaubsvortrag auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. 2. Übertragen von Resturlaubsansprüchen am Jahresende für Auslernling Beendet ein gewerblicher volljähriger Arbeitnehmer im lfd. Kalenderjahr seine Ausbildung und wird anschließend in ein Arbeitsverhältnis übernommen, das über den hinaus besteht, müssen etwaige Resturlaubsansprüche zum abgegolten werden. Es erfolgt kein Übertrag ins Folgejahr. Mit dem des Folgejahres nimmt dieser Personenkreis erstmalig am Urlaubsverfahren der Malerkasse teil. Auf Antrag des Arbeitgebers erhalten die Arbeitnehmer von der Malerkasse einen einmaligen Urlaubsvortrag auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. Hinweis In Fall 1 und 2 müssen die Resturlaubstage im Dezember mit der Lohnart 0056»Urlaubsabgeltung«manuell abgegolten werden Urlaubsabgeltung (Auszahlung in tariflichen Sonderfällen) statt Inanspruchnahme Eine Urlaubsabgeltung ist im Maler- und Lackiererhandwerk nur aus bestimmten Gründen möglich. Die Abgeltungsgründe sind im Rahmentarifvertrag genau festgelegt ( 24 Nr. 3a 3e RTV Maler- und Lackiererhandwerk). Arbeitslosigkeit ist kein Abgeltungsgrund. Es ist also nicht so, dass man sich die angesparte Urlaubsvergütung ohne besonderen Grund einfach auszahlen lassen kann. Sie sind sich nicht sicher, ob ihr Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung hat? Dann sehen Sie sich die entsprechenden Erläuterung zu diesem Thema auf der Internetseite der Malerkasse an: Urlaubsentschädigung statt Inanspruchnahme oder Abgeltung Konnte ihr Arbeitnehmer den Resturlaub nicht nehmen und auch keine Abgeltung beantragen, zum Beispiel weil er arbeitslos war? Dann hat er Anspruch auf Entschädigung ( 50 RTV Maler- und Lackiererhandwerk). Aber erst dann, wenn der Urlaubsanspruch verfallen ist. Beispiel Für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2013 kann die Entschädigung vom bis beantragt werden nicht früher und nicht später. Wenn Sie die Entschädigung für verfallenen Urlaub beantragen möchten, verwenden Sie das Formular der Malerkasse Meldeschlüssel Folgende Arten von Meldungen an die Malerkasse werden im Agenda LOHN automatisch erzeugt: Arbeitnehmermeldungen (UKM_ANMEL) Urlaubsmeldungen (UKM_URMEL) Ausgleichsbetragsmeldungen (UKM_AUMEL) Für Arbeitnehmermeldungen werden folgende Meldegründe erzeugt:

53 Seite 53 Meldeschlüssel Meldeart 07 Abmeldung eines Arbeitnehmers 08 Anmeldung Neuer Mitarbeiter gewerblich 09 Anmeldung Neuer Mitarbeiter kaufmännisch/technisch 10 Wechsel in gewerbliches Arbeitsverhältnis 11 Namensänderung oder Adressänderung Urlaubsabgeltung in Sonderfällen 01 Abmeldung wegen Grundwehrdienst/Studium/Schule 02 Abmeldung wegen Berufswechsel 03 Abmeldung wegen Auswanderung 04 Abmeldung wegen Tod 05 Abmeldung wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit oder Rentner 06 Abmeldung wegen Wechsel ins Angestelltenverhältnis Für Urlaubsmeldungen werden folgende Meldearten erzeugt: Meldeschlüssel Meldeart 01 Monatliche Meldung 11 Urlaubsabgeltung in Sonderfällen

54 Seite 54 Für Ausgleichsbeträge werden folgende Ausgleichskennzeichen verwendet: Ausgleichskennzeichen Bezeichnung A Schlechtwetter B Berufliche Weiterbildung E Öffentliches Ehrenamt K Krankheit ohne LFZ U Betriebsunfall ohne LFZ M Mutterschutzzeiten W Wehrübung Z Kurzarbeit

55 Seite Betriebliche Altersvorsorge Wenn eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsfond, Unterstützungskasse) durch Umwandlung von Bruttolohn abgerechnet wird, darf der Betrag der Umwandlung das ZVK-Brutto des Arbeitnehmers nicht vermindern. Verwenden Sie für die Gehaltskürzung (Lohnart zur Kürzung des Steuer- und SV-Bruttos) eine individuelle Lohnart, indem Sie je nach Art der Altersvorsorge folgende Lohnarten kopieren: 0015»Pensionsfond Gehaltsverz.«0148»Unterstützungsk.Gehaltsv.«0180»DirV Kürzung p/ag«0181»dirv Kürzung p/an«0182»dirv Kürzung vor 81 p/ag«0183»dirv Kürzung vor 81 p/an«0306»dirv 2005 Kürzung«Deaktivieren Sie bei der individuellen Lohnart zur korrekten Berechnung des ZVK-Bruttos alle Optionen im Register»Baulohn«: Hinweis Die Besonderheit bezüglich der Berechnung des ZVK-Bruttos betrifft nur die Lohnabrechnung für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die Komforterfassung für die betriebliche Altersvorsorge kann somit nicht genutzt werden. 7. Wichtige Informationen Nr Zusatzmodul: Kurzarbeit Nr Kalender in Agenda LOHN Nr Baulohn für Maler und Lackierer in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren

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