Allgemeine Information. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe. Aktivierung eines neuen Mandanten. Baulohn-Stammdaten einrichten

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1 Baulohn Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Allgemeine Information 3 3. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe Branchen und Tarifgebiete Arbeitnehmermodelle Lohnarten Arbeitszeitmodelle 7 4. Aktivierung eines neuen Mandanten 8 5. Baulohn-Stammdaten einrichten Mandanten-Tarifgebiete Personaldaten Register»Baulohn-Basis« Register»Bauhauptgewerbe« Personaldaten: Urlaub Vorträge Urlaubskonto Auszubildende im Bauhauptgewerbe Personaldaten: Auszubildende Ausbildungsbeginn im aktuellen Abrechnungsmonat Bestehende Ausbildungsverhältnisse/Übernahme während der Ausbildung Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung Arbeitnehmer im Auslernjahr Sonderfälle bei der Abrechnung von Auszubildenden Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands 24

2 7. Abrechnungsdaten erfassen Abrechnung der laufenden Bezüge Vermögenswirksame Leistungen Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig) Poliere/Angestellte und Auszubildende Erfassung ohne Überweisungsbetrag in Agenda LOHN Urlaubsansparung/Urlaubsgewährung Ansparung Urlaubstage Ansparung Urlaubsvergütung Mindesturlaubsvergütung (MUV) bei Arbeitsausfall ohne Lohnanspruch Mindesturlaubsvergütung bei Saison-Kug (MUV-S-Kug) Mindesturlaubsvergütung bei Krank ohne Lohnfortzahlung (MUV-Krank) Manueller Stundenlohn zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Urlaubsgewährung Urlaubsgewährung für gewerbliche Arbeitnehmer Urlaubsgewährung für Angestellte/Poliere Urlaubsgewährung für gewerblich Auszubildende Urlaubsgewährung für kaufmännisch/technisch Auszubildende Monatseinkommen Gewerbliche Arbeitnehmer (Vollzeit) Angestellte und Poliere Gewerblich/kaufmännisch Auszubildende Sozialkassenbeitrag Sozialkassenbeiträge der einzelnen Tarifgebiete für gewerbliche Arbeitnehmer Beitrag zur Zusatzversorgung Angestellte/Poliere ZVK-Beitrag bei Steuerklasse VI ZVK-Beitrag bei zweiten Dienstverhältnis Entfall der ZVK-Beiträge für Angestellte Beitrag für Zusatzversorgung Auszubildende Winterbeschäftigungs-Umlage Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld Mehraufwands-Wintergeld (MWG) 61

3 Besonderheit für gewerbliche Arbeitnehmer im Abrechnungsmonat Dezember Ermittlung und Berechnung von Mehraufwands-Wintergeld Zuschuss-Wintergeld (ZWG) Auswertungen nach der Monatsberechnung Urlaubsentwicklung SOKA-Liste Liste Meldeverfahren Meldeverfahren an die Sozialkassen Die einzelnen Meldungen an die Sozialkasse Datensatz ANMEL Arbeitnehmermeldung Datensatz URMEL Urlaubsmeldung Datensatz RAMEL Resturlaubsmeldung Datenübermittlung an Sozialkassen Sonstiges Zusätzliche Kalenderschlüssel für das Bauhauptgewerbe Agenda Baulohn in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren Überprüfung der individuellen Lohnarten Erfasste Lohnbuchungen in Festbezug und Dialog Meldeverfahren in einem bestehenden Mandanten Vorträge für die Winterbauumlage Nachberechnungen/Korrekturen für Zeiträume VOR Baulohnaktivierung Arbeitshilfen Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung»aktuelles Jahr« Manuelles Berechnungsschema Urlaubsvergütung»Vorjahr« Wichtige Informationen 76

4 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Oberaustraße Rosenheim Postfach Rosenheim Telefon: Fax: Internet: info@agenda-software.de Komplementärin: Agenda Informationssysteme Verwaltungs GmbH Rosenheim Handelsregistereintrag: vertreten durch Geschäftsführer: Amtsgericht Traunstein, Handelsregister B Dipl. Betriebswirt (FH) Manfred Kappel Chefredakteur: Redakteur: Anja Stein Anne Prankl

5 Seite 2 1. Ziel Mit dem Spezialseminar»Baulohn«vermitteln wir Ihnen das notwendige Know-how, um Ihre Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe effizient mit Agenda LOHN abrechnen zu können. Speziell zugeschnitten ist der Seminarinhalt auf folgende Themenbereiche: Anlage eines neuen Mandanten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe Umstellung eines bestehenden Mandanten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe Erläuterung der Umsetzung der tariflichen Vorgaben in Agenda LOHN Die Seminarunterlage beinhaltet selbstverständlich alle im Seminar behandelten Themen und Beispiele. Wir wünschen Ihnen viel Spaß! Ihr Agenda-Team

6 Seite 3 2. Allgemeine Information Arbeitnehmer, die in Betrieben des Bauhauptgewerbes beschäftigt sind, unterliegen aufgrund zahlreicher tariflicher Regelungen spezieller Abrechnungsregeln. Umfangreichster Bestandteil der Baulohnabrechnung im Bauhauptgewerbe ist der Ablauf der Urlaubsansparung bzw. der Urlaubsgewährung. Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Sozialkassen des Bauhauptgewerbes ein: SOKA-BAU (Wiesbaden) Berliner Sozialkasse (Berlin) Eine reibungslose Kommunikation ist daher Grundvoraussetzung, um eine korrekte Urlaubsabrechnung zu gewährleisten. Neben der Urlaubsabrechnung deckt LOHN alle tariflichen Vorgaben zum Bauhauptgewerbe ab: Sozialkassenbeiträge für Urlaub, Ausbildung und Zusatzversorgung Erstattungen der Sozialkassen für Urlaub, Ausbildung und Wegegeld einschließlich Sozialaufwand Winterbeschäftigungs-Umlage 13. Monatseinkommen Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) Resturlaub bei Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern (Datensatz RAMEL) Saison-Kug (einschließlich Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit) Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (einschließlich Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit)

7 Seite 4 3. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe 3.1 Branchen und Tarifgebiete Die Branche»Bauhauptgewerbe«ist in vier Tarifgebiete aufgeteilt. Bundesgebiet West (ohne Berlin) Bundesgebiet Ost (ohne Berlin) Berlin West Berlin Ost Zu allen Tarifgebieten stellt Ihnen Agenda sämtliche tariflichen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung:»Stammdaten I Baulohn Branchen Bauhauptgewerbe«.

8 Seite Arbeitnehmermodelle Grundlage für die Einstufung als gewerblicher Arbeitnehmer oder als Angestellter ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit des Beschäftigten. Folgende Unterscheidungen werden im Baulohn getroffen: Gewerbliche Arbeitnehmer o über 18 Jahre (Stichtag ist der des Urlaubsjahres) o jugendlich (unter 18 Jahre) Gewerblich Auszubildende Kaufmännische oder technische Angestellte/Poliere Kaufmännisch oder technisch Auszubildende Am Sozialkassenverfahren nehmen nicht teil: Kaufmännische oder technische geringfügig Beschäftigte Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer»Stammdaten I Baulohn Arbeitnehmermodelle«Die von Agenda ausgelieferten Arbeitnehmermodelle decken alle unterschiedlichen Arbeitnehmertypen ab, die von den tariflichen Regelungen des Bauhauptgewerbes erfasst werden: Gewerbliche Arbeitnehmer (volljährig) Gewerbliche Arbeitnehmer (jugendlich) Angestellte Poliere Gewerblich Auszubildende Kaufmännisch Auszubildende Auszubildende im Auslernjahr Geringfügig Beschäftigte (gewerblich/volljährig) Geringfügig Beschäftigte (angestellt)

9 Seite Lohnarten»Stammdaten I Lohnarten Register: Baulohn«Um eine korrekte Baulohnabrechnung zu gewährleisten, wurden die Definitionen der Lohnarten entsprechend erweitert: Empfehlung Wir empfehlen die Verwendung von Agenda-Lohnarten. Diese sind bereits für die korrekte Baulohnabrechnung vollständig vordefiniert. Im Nummernbereich 0450 bis 0499 stehen zusätzliche Lohnarten zur Baulohnabrechnung zur Verfügung. Auf die Anlage individueller Lohnarten sollte weitgehend verzichtet werden. Diese müssen von Ihnen zur Baulohnabrechnung eingerichtet und bei tariflichen Änderungen von Ihnen gepflegt werden.

10 Seite Arbeitszeitmodelle Laut 9 RTV kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen ( 46 RTV) die Führung eines Arbeitszeitkontos für Ihre Arbeitnehmer vereinbart werden. Arbeitszeitmodelle sind die Grundlage für die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos. In Agenda LOHN steht Ihnen zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung das Arbeitszeitmodell 20»Bauhauptgewerbe Stunden und Beitragskonto«zur Verfügung. Kopieren Sie das Arbeitszeitmodell auf eine individuelle Nummer und nehmen die entsprechenden Anpassungen vor. Arbeitszeitmodell 20»Bauhauptgewerbe«kopieren 1.»Stammdaten Arbeitszeitmodelle«. 2. Agenda-Arbeitszeitmodell 20»Bauhauptgewerbe«markieren. 3.»Bearbeiten Datensatz kopieren«. 4. Nummer größer als 1000 vergeben. Ggf. Titel ändern + speichern. 5. Neu angelegtes Arbeitszeitmodell öffnen. 6. Ggf. an die vertraglichen (tariflichen) Vereinbarungen anpassen. Weitere Details finden Sie im Info Nr. 1630»Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto«. Hinweis Verwenden Sie in Ihrem Betrieb eigene Lohnarten (Lohnarten größer als 1000), passen Sie diese für die Baulohnabrechnung an:»stammdaten Lohnarten Lohnart öffnen Register: Baulohn«.

11 Seite 8 4. Aktivierung eines neuen Mandanten»Stammdaten I Mandanten-Programmdaten Register: Bau/Kug/ATZ«Option <Baulohn berechnen> aktivieren. Stamm-Nr.-Kug (S-Kug) eintragen. Zuständige Arbeitsagentur wählen. Hinweis Beim Speichern wird automatisch das aktuelle Abrechnungsdatum, in dem sich der Mandant befindet, im Feld»Aktivierung Baulohn«eingetragen. Sie können keine Baulohn betreffende Nachberechnungen in Zeiträumen vor der Aktivierung des Agenda Baulohns durchführen.

12 Seite 9 5. Baulohn-Stammdaten einrichten 5.1 Mandanten-Tarifgebiete»Stammdaten I Baulohn I Mandanten-Tarifgebiete«Legen Sie über»datei I Neu«ein neues Mandanten-Tarifgebiet an: Baulohnbranche des Betriebs Wählen Sie als Baulohnbranche das Bauhauptgewerbe. Tarifgebiet Wählen Sie aus den vier Tarifgebieten das für Sie zuständige Tarifgebiet.

13 Seite 10 Erfassung der Betriebskontonummer Für Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die zu den Sozialkassenverfahren zugelassen sind, vergibt die SOKA-BAU eine achtstellige Betriebskontonummer. Unter dieser Betriebskontonummer wird der Betrieb oder die Betriebsabteilung bei der SOKA-BAU bzw. der Sozialkasse Berlin geführt. Hinweis Die Betriebskontonummer ist für die Erzeugung von elektronischen Meldungen in Agenda LOHN zwingend erforderlich. Zahlungsart der Beiträge an die ZVK und Saldierung Vorbelegung: Überweisung In Agenda Baulohn werden die Sozialkassenbeiträge mit den Erstattungsansprüchen an die SOKABAU automatisch verrechnet (Saldierungsverfahren). Option: Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage in einer Summe überweisen Aktivieren Sie die Funktion, wenn in die Saldierung auch die Winterbeschäftigungs-Umlage einbezogen werden soll. Hinweis Die Einbeziehung der Winterbeschäftigungs-Umlage in die Saldierung müssen Sie mit einer schriftlichen Erklärung bei der SOKA-BAU anzeigen. Automatische Berechnung des 13. Monatseinkommens Diese Einstellung können Sie nur für die Tarifgebiete Bundesgebiet West und Berlin West vornehmen, die eine Regelung zum 13. Monatseinkommen haben. Vorbelegung: Keine Berechnung Je nach Tarifvereinbarung wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten: Keine Berechnung Auszahlung in voller Höhe in einer Summe (November) Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (November/April) Auszahlung Mindestbetrag nach Öffnungsklausel in einer Summe (November) Auszahlung Mindestbetrag nach Öffnungsklausel in zwei Teilbeträgen (November/April) Hinweis Diese Einstellung können Sie nur in den Abrechnungsmonaten Mai bis November vornehmen bzw. ändern. EDV-Erklärung zum Start der Baulohnabrechnung mit Agenda LOHN Beim Speichern des Mandanten-Tarifgebiets erhalten Sie die EDV-Erklärung zur elektronischen Datenübermittlung. Diese EDV-Erklärung ist zwingend mit der Unterschrift des Arbeitgebers des abzurechnenden Betriebs an die SOKA-BAU bzw. das Berliner Baugewerbe per Post oder Fax weiterzuleiten.

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15 Seite Personaldaten Register»Baulohn-BasisStammdaten Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen Baulohn-Basis«Nachdem Sie Agenda Baulohn in den Mandanten-Programmdaten aktiviert haben, wird in den Personaldaten das Register»Baulohn-Basis«angezeigt: Mandanten-Tarifgebiete auswählen Ordnen Sie dem Mitarbeiter das angelegte Mandanten-Tarifgebiet zu. Die Branche zum Mandanten-Tarifgebiet wird zusätzlich als Information angezeigt. Arbeitnehmermodell wählen Durch die Zuordnung des entsprechenden Arbeitnehmermodells legen Sie die tarifliche Grundlage fest, die Agenda Baulohn bei der Berechnung des Urlaubsgelds, der ZVK-Beiträge, der VWL usw. berücksichtigt. Hinterlegung der ZVK-Arbeitnehmernummer Erfassen Sie die 13-stellige Arbeitnehmernummer bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK). Für bereits bestehende Arbeitnehmer ist die Arbeitnehmernummer bei der Aktivierung der Baulohnberechnung von Agenda LOHN zwingend zu erfassen. Bei neu angelegten Arbeitnehmern ist die Erfassung der Arbeitnehmernummer erst im zweiten Abrechnungsmonat erforderlich.

16 Seite Register»BauhauptgewerbeStammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Bauhauptgewerbe«Nachdem die erforderlichen Angaben im Register»Baulohn-Basis«erfasst sind, wird das Register»Bauhauptgewerbe«angezeigt: Personaldaten: Urlaub 1. Lohnarten zur Urlaubsauszahlung für gewerbliche Arbeitnehmer/gewerblich Auszubildende Legen Sie einen Arbeitnehmer als gewerblichen Arbeitnehmer oder gewerblich Auszubildenden an, werden die Lohnarten für die Urlaubsauszahlung automatisch wie folgt vorbelegt: Bei Urlaubsgewährung wird die Urlaubsvergütung dem Urlaubsanspruch des entsprechenden Jahres zugeordnet und mit den jeweiligen Lohnarten ausgezahlt. 2. Urlaubsermittlung für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung Urlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer Die Option <Urlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer> dient der automatischen Urlaubsermittlung für schwerbehinderte Arbeitnehmer gemäß den tariflichen Grundlagen. Hinweis Der Grad der Behinderung des Arbeitnehmers muss laut Tarif mindestens 50 % betragen, damit der erhöhte Urlaubsanspruch berechnet werden kann.

17 Seite Vorträge Urlaubskonto»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Bauhauptgewerbe«Um für Arbeitnehmer die aufgelaufenen und gewährten Urlaubsansprüche aus Bruttolohn, Mindesturlaubsvergütung Saison-Kug und Mindesturlaubsvergütung Krank vorzutragen, klicken Sie auf die Schaltfläche <Vorträge/Korrektur und Statistik Urlaubskonto>. Herkunft der Vorträge zum Urlaubskonto Der Arbeitnehmer erhält beim Ausscheiden aus einem Baubetrieb einen Urlaubsnachweis mit allen erworbenen und bereits gewährten Urlaubsansprüchen des Vorarbeitgebers. Dieser Urlaubsnachweis muss beim neuen Arbeitgeber zum Einpflegen der Urlaubsansprüche in das Abrechnungssystem vorgelegt werden. Auf den nächsten Seiten finden Sie ein Muster des Agenda-Urlaubsnachweises.

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20 Seite Vorträge Urlaub aktuelles Jahr»Register: Vorträge Urlaub aktuelles Jahr«Arten der Vorträge Vorarbeitgeberwerte Der Arbeitnehmer tritt neu in den Betrieb ein. Eigene Vorträge wegen Systemwechsel Der Arbeitnehmer wurde bereits im Mandanten mit der Software eines anderen Anbieters abgerechnet und wird nun auf Agenda LOHN umgestellt. Die einzelnen Bereiche der Vorträge

21 Seite 18 Erarbeiteter Urlaubsanspruch aktuelles Jahr Beschäftigungstage: Einzutragen sind die aufgelaufenen Beschäftigungstage des aktuellen Jahres bis einschließlich des Vormonats. Bruttovergütung für Urlaubsberechnung: Einzutragen ist die aufgelaufene Bruttovergütung (ZVK-Brutto) des aktuellen Jahres bis einschließlich des Vormonats. Angesparte Urlaubsvergütung (ohne Mindesturlaubsvergütung): Einzutragen ist die Urlaubsvergütung, die auf die Bruttovergütung entfällt. Angesparte Urlaubstage: Einzutragen sind die Urlaubstage, die sich aus den Beschäftigungstagen des aktuellen Jahres errechnen. Gewährter Urlaub aus aktuellem Jahr Ausgezahlte Urlaubsvergütung: Einzutragen sind die bereits ausgezahlten Urlaubsansprüche aus dem aktuellen Jahr. Genommene Urlaubstage: Einzutragen sind die bereits genommenen Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr. Vorträge Mindesturlaubsvergütung (MUV) aktuelles Jahr Mindesturlaubsvergütung für S-Kug: Einzutragen sind die MUV-Stunden und MUV-Beträge nur für die Monate Januar bis März des aktuellen Jahres. Mindesturlaubsvergütung während Krankheit: Einzutragen sind alle MUV-Krank-Stunden und MUV-Beträge, die bisher durch Krankheit im gesamten aktuellen Jahr angefallen sind.

22 Seite Vorträge Urlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr»Register: Vorträge Urlaub Vorjahr Vor-Vorjahr«Vorträge»Urlaub Vorjahr«Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn: (ohne Euro zu MUV krank, aber mit S-Kug Dez.xxxx März xxxx und mit Urlaubstage) Einzutragen ist der Gesamturlaubsanspruch aus Bruttolohn des Vorjahres in Tagen und in Euro inkl. der Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug Dezember Vor-Vorjahr bis März Vorjahr. Gesamturlaubsanspruch aus Krankheit: Einzutragen sind die Stunden und Beträge aus Mindesturlaubsvergütung Krank des Vorjahres. Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug für den Monat Dezember xxxx: Einzutragen sind hier die Stunden und ggf. berechneten Beträge aus dem Monat Dezember des Vorjahres. Vorträge»Urlaub Vor-Vorjahr«Diese Urlaubsvorträge sind zu erfassen, wenn ein Arbeitnehmer noch Urlaubsansprüche aus Mindesturlaubsvergütung Krank aus dem Vor-Vorjahr mit Beträgen und Tagen hat. Diese Ansprüche verfallen erst zum und werden nach dem Verfall nicht von der SOKA-BAU erstattet. Hinweis Ab dem Abrechnungsmonat April werden eingetragene Werte in diesen Feldern, nicht mehr auf der Abrechnung ausgewiesen. Diese sind dann bereits verfallen und dürfen bei der Urlaubsgewährung nicht mehr herangezogen werden.

23 Seite Statistik Urlaub»Register: Statistik Urlaub«In der Statistik Urlaub werden alle Vorträge, abgerechneten und korrigierten Werte des aktuellen Jahres, des Vorjahres und dem Vor-Vorjahr zur Ansicht abgebildet. Nach der Monatsberechnung wird der aktuelle Monat mit den abgerechneten Werten abgebildet. Bedeutung der unterschiedlichen Satzarten Satzart Beschreibung Vortrag Dieser Satz entsteht, wenn Urlaubswerte in den Registern»Vorträge Urlaub aktuelles Jahr«und»Vorträge Urlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr«erfasst werden. Original Dieser Satz entsteht nach der Monatsberechnung für den aktuellen Monat. Nachber. Dieser Satz entsteht, wenn es für einen Monat zu einer Nachberechnung kommt. Die Ursache (Nachberechnung Bezüge/ Personaldaten oder Änderungen in den Urlaubsvorträgen) der Nachberechnung ist dabei unerheblich. Autom. Storno Dieser Satz entsteht, wenn eine Korrektur im Register»Korrektur Urlaub Vorjahr/Vor-Vorjahr«erfasst wird. Rundung Dieser Satz entsteht ausschließlich in der Dezember-Abrechnung und rundet automatisch Bruchteile von Urlaubstagen kaufmännisch. MUV-K-Tage Dieser Satz ermittelt automatisch mit der Januar-Abrechnung die Urlaubstage, die auf den Urlaubsanspruch»MUV-Krank«für das Vor-Vorjahr entfallen.

24 Seite 21 Kompaktübersicht Urlaubskonto Über die Schaltfläche <Kompaktübersicht Urlaubskonto> können Sie den aktuellen Stand des Urlaubskontos ansehen und ggf. einen Urlaubsnachweis ausdrucken.

25 Seite Auszubildende im Bauhauptgewerbe 6.1 Personaldaten: Auszubildende»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Bauhauptgewerbe«6.1.1 Ausbildungsbeginn im aktuellen Abrechnungsmonat Um in Agenda Baulohn Auszubildende anzulegen, die ihre Ausbildung im aktuellen Abrechnungsmonat beginnen, hinterlegen Sie folgende Daten: Tatsächlicher Ausbildungsbeginn Vorläufiges Ausbildungsende Bestehende Ausbildungsverhältnisse/Übernahme während der Ausbildung Bereits beim Start der Baulohnabrechnung mit Agenda LOHN bestehende Ausbildungsverhältnisse oder bei der Übernahme eines Auszubildenden während der Ausbildung müssen Sie die beiden Felder mit den Nummern 1 und 2 ebenso wie oben beschrieben erfassen. Nur so kann die erstattungsfähige Ausbildungsvergütung korrekt ermittelt werden.

26 Seite Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung Das Datum im Feld»Tatsächliche Ausbildungsende/Abbruch der Ausbildung«hinterlegen Sie erst, wenn der Auszubildende die Ausbildungsprüfung bestanden hat bzw. die Ausbildung abbricht. Der Grund für das Ende bzw. eine Verlängerung der Ausbildung muss zwingend erfasst werden. Es ist im Meldesatz URMEL wie folgt zu melden: Der Grund für das Ende bzw. eine Verlängerung der Ausbildung muss zwingend erfasst werden. Es ist im Meldesatz URMEL wie folgt zu melden: Abbruch der Ausbildung (Meldegrund 51) Erfolgreiches Beenden der Ausbildung (Meldegrund 52) Kurzzeitige Verlängerung (Meldegrund 53) Langzeitige Verlängerung (Meldegrund 54) Arbeitnehmer im Auslernjahr Das Kontrollkästchen <Arbeitnehmer ist im Auslernjahr> aktivieren Sie in folgenden Fällen: Ausbildung wurde bereits vor Baulohnaktivierung in Agenda LOHN erfolgreich beendet Ausbildung wurde beim Systemwechsel (Umstieg auf Agenda LOHN) bereits in der Software eines anderen Anbieters erfolgreich beendet Hinweis Die erforderliche RAMEL-Meldung wird im Januar des Folgejahres automatisch von LOHN erzeugt. Auf der Auswertung»Hinweise zur Abrechnung«wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben. 6.2 Sonderfälle bei der Abrechnung von Auszubildenden Auszubildender ist im feuerungstechnischen Gewerbe Legen Sie fest, dass für gewerblich Auszubildende im feuerungstechnischen Gewerbe eine Ausbildungsvergütung in abweichender Höhe zur Ermittlung des erstattungsfähigen Betrags herangezogen wird. Keine Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKA-BAU Für die Erstattung der Ausbildungsvergütung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Ausbildungsvertrag muss für die Dauer von mindestens 24 Monaten abgeschlossen werden. Der Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten muss gewährleistet sein. Der Besuch der Berufsschule ist vorgesehen. Ist dies nicht gegeben, unterdrücken Sie die Erstattung der Ausbildungsvergütung durch die Aktivierung des Kontrollkästchens <Keine Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKABAU>.

27 Seite 24 Individueller Erstattungsbetrag für die Ausbildungsvergütung Soll in einzelnen Monaten von der automatischen Ermittlung der erstattungsfähigen Ausbildungsvergütung abgewichen werden, geben Sie den gewünschten Erstattungsbetrag im Feld»Individueller Erstattungsbetrag für die Ausbildungsvergütung«vor. Agenda LOHN begrenzt diesen Betrag auf die jeweilige tarifliche Höchstgrenze der Ausbildungsvergütung. In folgenden Fällen kann dies erforderlich sein: Der Auszubildende befindet sich im 3. Ausbildungsjahr. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Ausbildungsvergütung des ersten Monats des 3. Ausbildungsjahres erstattet. Wurde dieser Monat nicht in Agenda LOHN abgerechnet, muss der individuelle Erstattungsbetrag erfasst werden. Das kann unter folgenden Konstellationen der Fall sein: Ausbildung wurde bereits vor Baulohnaktivierung in Agenda LOHN erfolgreich beendet. Ausbildung wurde beim Systemwechsel (Umstieg auf Agenda LOHN) bereits in der Software eines anderen Anbieters erfolgreich beendet. 6.3 Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands Die Erstattung der Ausbildungsvergütung und des Sozialaufwands wird von LOHN automatisch ermittelt. Die Anzahl der maximal möglichen erstattungsfähigen Ausbildungsvergütungen sehen Sie in den beiden Tabellen. Gewerblich Auszubildende Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die Sozialkasse 1. Ausbildungsjahr (1. bis 10. Monat) Im 1. Jahr bis zum 10-fachen der monatlichen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand (11. bis 12. Monat) 2. Ausbildungsjahr (1. bis 6. Monat) (7. bis 12. Monat) 3. Ausbildungsjahr (1. Monat) Keine Erstattung Im 2. Jahr bis zum 6-fachen der monatlichen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand Keine Erstattung Im 3. Jahr bis zum 1-fachen der monatlichen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand (Nur bei erfolgreich bestandener Prüfung)

28 Seite 25 Kaufmännisch und technisch Auszubildende Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die Sozialkasse 1. Ausbildungsjahr (1.bis 10. Monat) Im 1. Jahr bis zum 10-fachen der monatlichen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand (11.bis 12. Monat) 2. Ausbildungsjahr (1.bis 4. Monat) Keine Erstattung Im 2. Jahr bis zum 4-fachen der monatlichen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung + 20 % für Sozialaufwand (5. bis12. Monat) Keine Erstattung 3. Ausbildungsjahr Keine Erstattung Die SOKA-BAU bzw. Sozialkasse Berlin erstattet maximal die ausbezahlte Ausbildungsvergütung, begrenzt auf die monatliche tarifliche Ausbildungsvergütung des jeweiligen Lehrjahres. Es werden alle Lohnarten mit folgendem Kennzeichen herangezogen:»stammdaten Lohnarten Register: Baulohn Bereich: Ausbildungsvergütung«.

29 Seite Abrechnungsdaten erfassen 7.1 Abrechnung der laufenden Bezüge Bezüge wie Gehalt und Stundenlöhne erfassen Sie wie gewohnt in den Personaldaten: Register»Kalender«Register»Festbezüge«Register»Dialog«Hinweis Für die Abrechnung der gewerblichen Arbeitnehmer empfehlen wir grundsätzlich die Erfassung im Kalender! 7.2 Vermögenswirksame Leistungen In Agenda LOHN steht Ihnen in den Personaldaten im Register»Festbezüge«die Komforterfassung zur Berechnung der vermögenswirksamen Leistungen nach den geltenden Tarifgrundlagen zur Verfügung:»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. Im Bauhauptgewerbe regelt der Tarifvertrag die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen. Dieser Tarifvertrag gilt nur im Bundesgebiet West und Berlin West.

30 Seite Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig) Für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung in Höhe von 0,13 Euro je tatsächlich geleistete Arbeitsstunde (Arbeitgeberzuschuss) zu gewähren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer gleichzeitig 0,02 Euro je geleistete Arbeitsstunde aus seinem Arbeitslohn (Eigenleistung) im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lässt. Beispiel: Manfred Müller ist gewerblicher Arbeitnehmer und zahlt monatlich 35 Euro vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein. Im Abrechnungsmonat Oktober 2017 wurden 164 Arbeitsstunden erbracht. Zuschuss Arbeitgeber + Eigenanteil Arbeitnehmer 164 Std. x 0,13 Euro pro geleistete Std. Differenz (35,00 Euro - 21,32 Euro AG-Anteil) = Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 21,32 Euro 13,68,20 Euro 35,00 Euro Erfassung in Agenda LOHN 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. 2. Als Buchungsart»VWL BAU 1«wählen. 3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> aktivieren.

31 Seite 28 Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Poliere/Angestellte und Auszubildende Für Angestellte/Poliere und Auszubildende beträgt der Arbeitgeberzuschuss 23,52 Euro je Monat, wenn von den Arbeitnehmern gleichzeitig mindestens 3,07 Euro aus ihrem Monatsgehalt als Eigenleistung im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam angelegt werden. Kürzungen des Arbeitgeberzuschusses bei Fehltagen bei Poliere/Angestellte und Auszubildende Abzüge je Fehltag bei einer 5-Tage-Woche beträgt 1,18 Euro Abzüge je Fehltag bei einer 6-Tage-Woche beträgt 1,02 Euro Beispiel 1: Angestellter ohne Fehlzeit: Die kaufmännische Angestellte Susanne Bauer zahlt monatlich 40,00 Euro vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 23,52 Euro. Zuschuss Arbeitgeber + Eigenanteil Arbeitnehmer 23,52 Euro Differenz (40,00 Euro - 23,52 Euro AG-Anteil) = Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 16,48 Euro 40,00 Euro

32 Seite 29 Erfassung in Agenda LOHN 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. 2. Buchungsart wählen»vwl BAU 1«. 3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> anhaken. Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

33 Seite 30 Beispiel 2: Angestellter mit Fehlzeit (5-Tage-Woche): Susanne Bauer hat im aktuellen Abrechnungsmonat 7 Tage unbezahlten Urlaub im Kalender erfasst. Die Kürzung beträgt 7 Tage x 1,18 Euro = 8,26 Euro Zuschuss Arbeitgeber + Eigenanteil Arbeitnehmer 23,52 - Kürzung 8,26 Euro 15,26 Euro Differenz (40,00 Euro - 15,26 Euro AG-Anteil) 24,74 Euro = Überweisung an Vermögensbildungsinstitut durch Arbeitgeber 40,00 Euro In Fällen von Kürzungen bleibt der Überweisungsbetrag immer gleich. Es erhöht sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers um die Kürzung des Arbeitgeberzuschuss. Erfassung in Agenda LOHN 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. 2. Als Buchungsart»VWL BAU 1«wählen. 3. Option <Automatische Ermittlung AG-Zuschuss gemäß Tarif> aktivieren. 4. Option <Fehltage gemäß Kalender beim AG-Zuschuss abziehen> aktivieren. 5. Kalenderschlüssel»Unbezahlter Urlaub«im Kalender erfassen:»stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Kalender«.

34 Seite 31 Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

35 Seite Erfassung ohne Überweisungsbetrag in Agenda LOHN In Fällen von Kürzungen bleibt der Überweisungsbetrag immer gleich. Es erhöht sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers um die Kürzung des Arbeitgeberzuschusses. Wurde kein Überweisungsbetrag hinterlegt, werden automatisch der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil herangezogen. Die Tabelle veranschaulicht diesen Zusammenhang beispielhaft: Gewerbliche Arbeitnehmer Angestellter Arbeitgeberanteil 21,32 Euro (164 x 0,13 Euro ) 23,52 Euro Arbeitnehmeranteil 23,28 Euro (164 x 0,02 Euro) 03,07 Euro Überweisung 24,60 Euro 26,59 Euro

36 Seite Urlaubsansparung/Urlaubsgewährung 8.1 Ansparung Urlaubstage Bei der Ansparung von Urlaubstagen gilt es Folgendes zu beachten: Der Urlaubsanspruch für volljährige, gewerbliche Arbeitnehmer beträgt im Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Für schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer (Grad der Behinderung mind. 50 %) erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Tage auf insgesamt 35 Arbeitstage. Der Urlaubsanspruch wird nach den in Betrieben des Bauhauptgewerbes zurückgelegten Beschäftigungstagen (B.-Tg.) errechnet. Ausgenommen sind Tage, an denen der Arbeitnehmer der Arbeit unentschuldigt fernblieb, und unbezahlter Urlaub über 14 Kalendertage. Volle Monate werden mit 30 Beschäftigungstagen gewertet. Eine Ausnahme bildet Berlin, wo die Anzahl der Beschäftigungstage eines Monats den tatsächlichen Kalendertagen entspricht. Nach jeweils 12 Beschäftigungstagen erwirbt ein gewerblicher Arbeitnehmer einen Urlaubstag. Schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer erwerben hingegen nach 10,3 Beschäftigungstagen einen Urlaubstag. Am Jahresende werden Bruchtage an Urlaub automatisch in Agenda LOHN kaufmännisch gerundet. 8.2 Ansparung Urlaubsvergütung Die Höhe der angesparten Urlaubsvergütung ermittelt sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn erarbeiteten Bruttolohn. Die angesparte Urlaubsvergütung steht für die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Urlaubstage zur Verfügung. Hinweis Nicht zum Bruttolohn für die Urlaubsansparung gehören: 13. Monatseinkommen Weihnachtsgeld Urlaubsabgeltungen Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsplatzes gezahlt werden Arbeitgeberanteil zur tariflichen Zusatzrente (TZR) Urlaubsermittlung für volljährige gewerbliche Arbeitnehmer Urlaubsermittlung für schwerbehinderte gewerbliche Arbeitnehmer Urlaubsentgelt 13,68 % vom ZVK-Brutto 15,96 % vom ZVK-Brutto Zus. Urlaubsgeld 20 % 20 % Urlaubstage Pro 12 Beschäftigungstage einen Tag Urlaubsanspruch Pro 10,3 Beschäftigungstage einen Tag Urlaubsanspruch Die Urlaubsvergütung entspricht 120 %. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Urlaubsentgelt = 100 % Zusätzliches Urlaubsgeld = 020 %

37 Seite Mindesturlaubsvergütung (MUV) bei Arbeitsausfall ohne Lohnanspruch Agenda LOHN nimmt die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung automatisch vor. Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung in folgenden Fällen: Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch besteht (MUV-Krank). Für jede Ausfallstunde im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März, für die der Arbeitnehmer Saison-Kug (MUV-Saison-Kug) bezieht. Die ersten 90. Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kug bleiben unberücksichtigt. Die Mindesturlaubsvergütung wird als Prozentsatz (siehe Tarifgebiet) des zuletzt gemeldeten Bruttolohns pro lohnzahlungspflichtige Stunde (ausgezahlter Stunde) pro Ausfallstunde gewährt Mindesturlaubsvergütung bei Saison-Kug (MUV-S-Kug) Basis für die Berechnung der MUV-Saison-Kug ist i. d. R. die Lohnabrechnung aus dem Monat November (letzter Monat vor Schlechtwetterzeitraum). Die Mindesturlaubsvergütung wird nach folgender Formel ermittelt: (Gemeld. Bruttolohn - gemeld. Urlaubsvergütung) x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz MUV-Saison-Kug = Gemeldete lohnzahlungspflichtige Stunden (ohne Urlaubsstunden) Beispiel: Die Novemberabrechnung enthält die im Bild dargestellten Positionen. Für die Berechnung von MUV-Saison-Kug werden alle Lohnarten berücksichtigt (die oben rot eingerahmten), bei denen das Kontrollkästchen <Lohnart für Mindesturlaubsvergütung berücksichtigen> aktiviert ist.

38 Seite 35»Stammdaten Lohnarten Register: Baulohn«Aus diesen abgerechneten Werten des Monats November ergibt sich folgende Berechnung für den Stundensatz zur Ermittlung von MUV-Saison-Kug. 1. Ermittlung des Bruttostundenlohns für MUV-Saison-Kug Formel Gemeldeter Bruttolohn - gemeldete Urlaubsvergütung Bruttostundenlohn = Gemeldete lohnzahlungspflichtige Stunden 3.890,79 Euro ,70 Euro Bruttostundenlohn = = 19, Euro 140 Stunden 2. Ermittlung der Ausfallstunden für MUV-Saison-Kug Für die ersten 90 S-Kug-Ausfallstunden eines Schlechtwetterzeitraums (Dezember bis März) wird keine MUV-S-Kug angespart. Das nachfolgende Beispiel soll dies veranschaulichen. Beispiel: Im Monat Dezember fielen insgesamt 120 Stunden wegen Saison-Kug aus. Ausfallstunden = 120 Std. = 120 Std Std. = 30 Std. Ausfallstunden = 30 Std. - 10,5 Std. Abgang AZK statt S-Kug = 19,5 Std. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf MUV-Saison-Kug von 19,5 Ausfallstunden mit einem Stundensatz von 19, Euro.

39 Seite Berechnung des MUV-Betrags MUV-Betrag = Bruttolohn x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz (lt. Tarifgebiet) MUV-Betrag = 19, Euro x 19,50 Stunden x 13,68 % = 51,01 Euro Ergebnis Der Arbeitnehmer erhält als Urlaubsausgleich wegen Saison-Kug im Monat Dezember einen Betrag in Höhe von 51,01 Euro auf seinem Urlaubskonto (MUV-Vergütung S-Kug) gutgeschrieben. Verfügbarkeit und Verfall von MUV-Saison-Kug Die angesparte Mindesturlaubsvergütung aus S-Kug ist erst ab dem April, also nach Ablauf des Schlechtwetterzeitraums verfügbar und wird damit erst ab diesem Zeitpunkt zur Ermittlung des Tagessatzes für den Urlaub herangezogen. MUV-Saison-Kug verfällt (wie auch die Urlaubsvergütung aus Bruttolohn) mit dem des Jahres, das auf das Jahr der Ansparung folgt. MUV-Saison-Kug, das von 12/2016 bis 03/2017 angespart wurde, ist ab 4/2017 verfügbar und verfällt mit dem Agenda LOHN berücksichtigt diese Besonderheit automatisch.

40 Seite Mindesturlaubsvergütung bei Krank ohne Lohnfortzahlung (MUV-Krank) Die Berechnung erfolgt im Prinzip auf die gleiche Weise wie die Berechnung des MUV-Saison-Kug. Jedoch wird als Basis der zuletzt gemeldete Bruttostundenlohn vor der Krankheit ohne Lohnanspruch verwendet. Die Mindesturlaubsvergütung wird bei Krankheit ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Beispiel: Für den Mitarbeiter endet die Lohnfortzahlung am Ab dem ist die Mindesturlaubsvergütung zu ermitteln. Folgende Schritte sind für die korrekte Abwicklung erforderlich: 1. Kalendererfassung

41 Seite 38 Daraus resultiert folgende Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 2. Ermittlung des Stundensatzes Euro Gemeld. Bruttolohn Bruttostundenlohn = = Gemeld. lohnzahl.spfl. Std. = 22 Euro 60 Stunden Bei der Ermittlung der Bruttolohns werden die Lohnarten mit der gleichen Schlüsselung wie zu MUV-Saison-Kug herangezogen. 3. Ermittlung der Ausfallstunden Kalenderwoche 50: 22 Std. Kalenderwoche 51: 38 Std. Kalenderwoche 52: 38 Std. Gesamt: 98 Std.

42 Seite Berechnung des MUV-Krank-Betrags MUV-Betrag = Bruttostundenlohn x Ausfallstunden x MUV-Prozentsatz (lt. Tarifgebiet) MUV-Betrag = 22 Euro x 98 Stunden x 13,68 % = 294,94 Euro Ergebnis Der Arbeitnehmer erhält als Urlaubsausgleich wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung einen Betrag in Höhe von 294,94 Euro für den abgerechneten Monat auf seinem Urlaubskonto (MUV-Vergütung Krank) gutgeschrieben. Verfügbarkeit und Verfall von MUV-Krank Die angesparte Mindesturlaubsvergütung aus Krank ist sofort nach der Ansparung verfügbar. MUV-Krank verfällt allerdings erst mit dem des übernächsten Jahres, das auf das Jahr der Ansparung folgt. Das in 01/2017 angesparte MUV-Krank ist sofort ab 1/2017 verfügbar und verfällt mit dem Eine Abgeltung durch die SOKA-BAU ist dafür nicht möglich! LOHN berücksichtigt diese Besonderheit automatisch.

43 Seite Manueller Stundenlohn zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Sie haben die Möglichkeit, den Stundenlohn manuell zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung anzupassen:»stammdaten Personaldaten Register: Bauhauptgewerbe I Unterregister: Urlaub/ Ausbildung I Bereich: Mindesturlaubsvergütung«. Gründe für die manuelle Erfassung: wenn bei Systemwechsel kein Bezugsmonat (MUV-S-Kug = Nov./ MUV-Krank = letzter Verdienst vor Krankengeld) vorliegt der errechnete Stundenlohn nicht mit dem ermittelten von der SOKA-Bau übereinstimmt.

44 Seite Urlaubsgewährung Die verfügbare Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn und steht für die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Urlaubstage zur Verfügung. Für die Berechnung und Auszahlung der Urlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe müssen die dafür vorgesehenen Kalenderschlüssel zwingend über den Kalender erfasst werden. Übersicht der Lohnarten zur Berechnung von Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld In Abhängigkeit des in den Personaldaten erfassten Arbeitnehmermodells lässt LOHN nur die Erfassung des entsprechenden Kalenderschlüssels zu: Kalenderschlüssel 150 Urlaub Bauhauptgewerbe, gewerbliche Arbeitnehmer (volljährig) 151 Urlaub Bauhauptgewerbe, gewerbliche Auszubildende 152 Urlaub Bauhauptgewerbe, kaufmännische/technische Auszubildende 153 Urlaub Bauhauptgewerbe, jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer 154 Urlaub Bauhauptgewerbe, Poliere/kaufmännische Angestellte 155 Urlaub Bauhauptgewerbe, Arbeitnehmer im Auslernjahr Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig) Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr Urlaubsentgelt Bau aktuelles Jahr + Zus. Urlaubsgeld Bau aktuelles Jahr Vorjahr Urlaubsentgelt Bau Vorjahr + Zus. Urlaubsgeld Bau Vorjahr Vor-Vorjahr Urlaubsentgelt Bau Vor-Vorjahr + Zus. Urlaubsgeld Bau VorVorjahr Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen Gewerblich Auszubildende Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr 0481 Zus. Urlaubsgeld Bau aktuelles Jahr (1,14% vom Azubi-Gehalt/ Urlaubstag) Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

45 Seite 42 Kaufmännisch oder technisch Auszubildende Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr 0485 Zus. Urlaubsgeld kaufm. Azubi (16 Euro pro Urlaubstag) Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen Jugendlich gewerbliche Arbeitnehmer Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr Urlaubsentgelt jugendlich + Zus. Urlaubsgeld jugendlich Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen Poliere/kaufmännisch Angestellte Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr 0488 Zus. Urlaubsgeld Poliere/Angestellte (19 Euro pro Arbeitstag) Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen Auszubildende im Auslernjahr (gewerbliche Arbeitnehmer) Periode Lohnart Bezeichnung Aktuelles Jahr Urlaubsentgelt Auslernjahr + Zus. Urlaubsgeld Auslernjahr Urlaubstag 0161 Urlaubstage mtl. genommen

46 Seite Urlaubsgewährung für gewerbliche Arbeitnehmer Beispiel: Herr Müller nimmt im Abrechnungsmonat November 5 Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr. Die Erfassung erfolgt im Kalender mit dem Kalenderschlüssel 150»Urlaub Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)«. Der Tagessatz für die gewährten Urlaubstage ermittelt sich wie folgt: 1. Lohnabrechnung des Vormonats (10/2017) mit Resturlaubswerten des aktuellen Jahres»Auswertungen Allgemeine Auswertungen I 10-Oktober I Abrechnungen Brutto-Netto«Resturlaubsvergütung aus dem Vormonat 10/2017 beträgt 3.153,51 Euro mit 12 Urlaubstagen 2. SOKA-Liste des aktuellen Monats 11/2017»Auswertungen Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«

47 Seite Manuelles Berechnungsschema Urlaubsgeld»aktuelles Jahr«in vier Schritten 1. Schritt: Ermittlung angesparte Urlaubsvergütung SOKA-Brutto akt. Monat (SOKA-Liste) 3.890,79 Euro - Urlaubsentgelt und zus. Urlaubsgeld akt. Monat 1.213,70 Euro = vermindertes SOKA-Brutto 2.677,09 Euro x 13,68 % = 366,23 + Rest Urlaubsvergütung Vormonat 3.153,51 = Urlaubsvergütung gesamt 3.519,74 2. Schritt: Ermittlung angesparte Urlaubsvergütung Anspruch Urlaubstage Vorjahr + erwirtschaftete U-Tage akt. Monat = Urlaubstage Anspruch gesamt 12,00 Tage + 2,50 Tage = 14,50 Tage 3. Schritt: Berechnung des Urlaubstagessatzes Urlaubsvergütung / Urlaubstage Anspruch = Tagesgesamt gesamt satz 3.519,74 Euro / 14,50 Tage x gewährte Urlaubs = Urlaubsentgelt tage akt. Monat = 242,74 Euro x 5 Tage = 1.213,70 Euro 4. Schritt: Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge November 2017 Lohnabrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats: LOHN teilt die ermittelte Urlaubsvergütung wie folgt auf: Gezahlte Urlaubsvergütung gesamt entspricht: Urlaubsentgelt: Zus. Urlaubsgeld: 1.213,70 Euro = 120 % 1.011,42 Euro = 100 % 0.202,28 Euro = 020 %

48 Seite Urlaubsgewährung für Angestellte/Poliere Kaufmännische Angestellte haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 19 Euro Urlaubsgewährung für gewerblich Auszubildende Gewerblich Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 1,14 % vom Ausbildungsgehalt Urlaubsgewährung für kaufmännisch/technisch Auszubildende Kaufmännisch oder technisch Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt pro gewährten Urlaubstag 16 Euro.

49 Seite Monatseinkommen»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Bauhauptgewerbe«Die Berechnung des 13. Monatseinkommens wird in einem eigenen Tarifvertrag (Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Bauhauptgewerbe) geregelt. Dieser findet nur im Bundesgebiet West und Berlin West Gültigkeit. Nachstehend auszugsweise die wichtigsten Eckpunkte des Tarifvertrags: Das Arbeitsverhältnis muss am 30. November des lfd. Kalenderjahres (Stichtag) mindestens zwölf Monate (Bezugszeitraum) ununterbrochen bestehen. Die Arbeitnehmer, die am Stichtag noch keine zwölf, jedoch mindestens drei Monate ununterbrochen beschäftigt waren, haben pro vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf ein Zwölftel des 13. Monatseinkommens. Der Anspruch besteht nur, wenn im Bezugszeitraum an mindestens 10 Arbeitstagen eine Arbeitsleistung erbracht wurde. Es besteht kein Anspruch bei Kündigung durch Arbeitnehmer vor Erreichen des Stichtags (30. November) außer im Insolvenzfall oder bei Rentenbezug. Anspruchshöhe des 13. Monatseinkommens Tarif Öffnungsklausel/ Mindestauszahlung Nov. Gewerbliche Arbeitnehmer 93 GTL 780 Euro/520 Euro Angestellte/Poliere 55 % des Tarifs 780 Euro/520 Euro Auszubildende 301,66 Euro 170 Euro

50 Seite 47 Kürzungen des 13. Monatseinkommens Kürzung des 13.Monatseinkommens bei einem gewerblichen Arbeitnehmer Nach 2 Abs. 7 des Tarifvertrags über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Bauhauptgewerbe Krankheit Unentschuldigtes Fehlen Für die ersten drei Tage Krankheit je Ausfalltag 2 GTL Ab der vierten Krankheitswoche je Ausfalltag 2 GTL Für jeden unentschuldigten Fehltag je Ausfalltag 2 GTL Max. Kürzung gem. Tarif max. 28 GTL Max. Kürzung gem. Öffnungsklausel max. 16 GTL Hinweis Krankheitsbedingte Ausfalltage wegen Arbeitsunfall werden bei der Kürzung nicht berücksichtigt! Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der Besonderheiten bei den einzelnen Arbeitnehmertypen: 9.1 Gewerbliche Arbeitnehmer (Vollzeit) Im Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben gewerbliche Arbeitnehmer deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf 93 Gesamt-Tariflohnstunden. Aufgrund von Fehlzeiten dürfen max. 28 Gesamt-Tariflohnstunden gekürzt werden. Beispiel: Der gewerbliche Arbeitnehmer Manfred Müller ist am Stichtag (30.11.) 12 Monate beschäftigt. Erfassung in Agenda LOHN 1. Folgende Einstellung wurde für das 13. Monatseinkommen getroffen:»stammdaten Personaldaten Register: Bauhauptgewerbe Bereich: 13. MEK/Sonstiges«.

51 Seite Der Arbeitnehmer hat am Stichtag einen Stundenlohn von 19,00 Euro:»Stammdaten Personaldaten Register: Firma Feld: Lohn 1«. 3. Er arbeitet von Montag bis Freitag und war im Bezugszeitraum ( ) an folgenden Tagen erkrankt: bis = 15 Tage (Erkältung) bis = 12 Tage (Knieverletzung) bis = 15 Tage (Unfall an der Baustelle, Betriebsunfall) 4. Folgende krankheitsbedingten Ausfalltage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung können vom 13. Monatseinkommen abgezogen werden: Symbole nicht anrechenbar anrechenbar Samstag und Sonntag werden nicht berücksichtigt, da es keine Arbeitstage sind! Krankheit bis = 3 Tage je 2 Gesamttarifstundenlohn (GTL) abziehbar, insgesamt 6 GT

52 Seite 49 Krankheit bis = 3 Tage je 2 Gesamttarifstundenlohn (GTL) abziehbar, insgesamt 6 GT Krankheit bis = 15 Tage (Betriebsunfall) Arbeitsunfälle sind generell nicht anrechenbar und dürfen nicht abgezogen werden. Es können insgesamt 12 GTL abgezogen werden. 5. Die Berechnung des Monatseinkommens ermittelt sich wie folgt: a) Gesamtanspruch: 93 GTL abzgl. 12 GTL (6 + 6) = 81 GTL x 19 Euro = 1.539,00 Euro b) Bei Auszahlung in voller Höhe in einer Summe (November) = 1.539,00 Euro c) Bei Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (Nov.+ April) Euro / 2 = 769,50 Euro Brutto-Netto Abrechnung für November bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

53 Seite Angestellte und Poliere Dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben Angestellte und Poliere, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 55 % ihres Tarifgehalts. Hinweis Dauert das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers am Stichtag noch nicht 12 Monate, hat er Anspruch auf 1/12 des 13. Monatseinkommen je vollen Beschäftigungsmonat, wenn seine Beschäftigung länger als 3 Monate ununterbrochen besteht. Beispiel: Die Arbeitnehmerin Susanne Bauer ist am Stichtag (30.11.) 11 Monate beschäftigt (Eintritt am ). Erfassung in Agenda LOHN 1. Folgende Einstellung wurde für das 13. Monatseinkommen getroffen:»stammdaten Personaldaten Bauhauptgewerbe 13. MEK/Sonstiges«. 2. Das Feld»Monatsgehalt als Basis für das 13.Monatseinkommen«ist für die Berechnung des 13. Monatseinkommens zwingend zu erfassen. 3. Die Berechnung des 13. Monatseinkommens ermittelt sich wie folgt: a) Gesamtanspruch = Gehalt Euro x 55 % = Euro b) Davon entspricht 11/12 von Euro (Februar bis November, der Januar zählt nicht) dem 13. Monatseinkommen = 2.016,67 Euro c) Bei Auszahlung in voller Höhe in zwei Teilbeträgen (November + April) = 1.901,72 Euro / 2 = 1.008,34 Euro Brutto-Netto Abrechnung für November bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

54 9.3 Seite 51 Gewerblich/kaufmännisch Auszubildende Dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben gewerblich oder kaufmännisch Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 301,66 Euro. Hinweis Dauert das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers am Stichtag noch nicht 12 Monate, hat er Anspruch auf 1/12 des 13. Monatseinkommens je vollen Beschäftigungsmonat, wenn seine Beschäftigung länger als 3 Monate ununterbrochen besteht.

55 Seite Sozialkassenbeitrag Definition der Bruttolohnsumme Die monatliche Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) des Arbeitnehmers wird durch die Addition der abgerechneten Lohnarten ermittelt, die im Lohnartenstamm im Register»Baulohn«im Bereich»Beitragsberechnung«gekennzeichnet sind.»stammdaten Lohnarten I Register Baulohn«. Zur Bruttolohnsumme zählt: der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn, der auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und an das Finanzamt zu melden ist, einschließlich der Sachbezüge, die nicht pauschal nach 40 EStG versteuert werden Bezüge nach 40a, 40b und 52 Abs. 52a EStG pauschal zu versteuernder Bruttoarbeitslohn Bruttoarbeitslohn, der bei gewerblich geringfügiger Beschäftigung erzielt wird (Minijob) Nicht zur Bruttolohnsumme zählt: Arbeitgeberanteil zur Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente (TZR) 13. Monatseinkommen oder eine Zahlung gleichen Charakters (z. B. Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld) Urlaubsabgeltungen Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsplatzes gezahlt werden Beiträge zur Gruppenunfallversicherung Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes, die tariflich zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet sind, haben die festgelegten Leistungen im Urlaubs-, Berufsausbildungs- und Rentenbeihilfeverfahren durch Beiträge zu finanzieren. Die Sozialkassenbeiträge werden für gewerbliche Arbeitnehmer als Prozentsatz vom Bruttolohn erhoben und an die SOKA-BAU monatlich abgeführt. Agenda LOHN berechnet automatisch aus der Bruttolohnsumme die anfallenden Beiträge zur ZVK.

56 Seite Sozialkassenbeiträge der einzelnen Tarifgebiete für gewerbliche Arbeitnehmer Sozialkassenbeitrag 2017 Bundesgebiet West Bundesgebiet Ost Berlin West Berlin Ost 20,40 % 17,20 % 26,55 % 23,35 % Urlaub 15,50 % 14,50 % 14,50 % 14,50 % Berufsbildung 2,10 % 02,10 % 01,65 % 01,65 % Zusatzversorgung 3,80 % 00,60 % 03,20 % 00,60 %./../. 06,60 % 06,60 % Beitragssatz gesamt Darin enthalten: Sozialaufwand Beispiel: Bei einem gewerblichen Arbeitnehmer im Bundesgebiet West mit einem Bruttolohn über 3.460,32 Euro (ZVK-Brutto) ermittelt sich der Sozialkassenbeitrag wie folgt: Berechnung der einzelnen ZVK-Beiträge ZVK-Brutto 3.460,32 Euro Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung 14,50 % 2,10 % 3,80 % = 501,75 Euro = 72,67 Euro = 131,49 Euro Ges.Beitrag SOKA 20,40 % = 705,91 Euro 1. Darstellung der Zusatzversorgung auf der Abrechnung der Brutto-/Nettobezüge»Auswertungen Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Abrechnungen Brutto Netto«

57 Seite 54 Ausweis der Sozialkassenbeiträge auf der SOKA-Liste»Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«10.2 Beitrag zur Zusatzversorgung Angestellte/Poliere Der Arbeitgeber hat für Angestellte und Poliere Beiträge für die Zusatzversorgung abzuführen. Seit gilt die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern. Bundesgebiet West (ohne Berlin) und Berlin West Angestellte/Poliere Die Festbeiträge betragen: Monatsbeitrag = 79,50 Euro Tagesbeitrag = 73,98 Euro (arbeitstäglich und max. 20 Arbeitstage bei Teilmonaten) Bundesgebiet Ost (ohne Berlin) und Berlin Ost Angestellte/Poliere Die Festbeiträge betragen: Monatsbeitrag = 25,00 Euro Tagesbeitrag = 21,25 Euro (arbeitstäglich und max. 20 Arbeitstage bei Teilmonaten) Agenda LOHN berechnet automatisch die Monats-, und Tagesbeiträge bei Ein- und Austritten. Ruht das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit, sind keine Beiträge an die SOKA-BAU abzuführen. Bei einer Verminderung oder Wegfall des Gehaltes wegen Unterbrechungen wie Krankheit mit Krankengeldbezug oder Mutterschutz muss der Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin die Beiträge an die SOKA-BAU entrichten, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Diese Regelung schließt folgende Arbeitnehmertypen aus: Angestellte in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis Angestellte in Elternzeit Gesellschafter und leitende Angestellte nach 5 (2) Nr. 1-4 und (3) des BetrVG

58 Seite ZVK-Beitrag bei Steuerklasse VI Generell sind Beiträge für die Zusatzversorgung zur Zukunftssicherung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Beiträge ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer beschränkt. Angestellte im Bauhauptgewerbe haben einen tariflich festgelegten ZVK-Beitrag (ab 2016: 79,50 Euro). Somit kann in einem zweiten Dienstverhältnis der ZVK-Beitrag doppelt eingezogen werden ZVK-Beitrag bei zweiten Dienstverhältnis In einem zweiten Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit Steuerklasse VI wird der Beitrag für die Zusatzversorgung steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird in Agenda LOHN automatisch berücksichtigt und mit der Lohnart 0451»Beitrag ZVK St./SV-pfl.«ausgewiesen.

59 Seite Entfall der ZVK-Beiträge für Angestellte In Agenda LOHN können Sie für Angestellte in einem zweiten Dienstverhältnis die Beitragspflicht unterdrücken:»stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Bauhauptgewerbe I Unterregister: 13. MEK/Sonstiges I Bereich: ZVK Beitrag für Angestellte«. Es erfolgt kein Ausweis der Lohnart 0451»Beitrag ZVK St./SV-pfl.«auf der Lohnabrechnung. Hinweis Nur auf Antrag des Arbeitgebers an die Sozialkasse kann für Angestellte in einem zweiten Arbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse VI die Beitragspflicht entfallen (VTV 16 Abs. 2) Beitrag für Zusatzversorgung Auszubildende Seit Anfang 2016 wurde ein Festbetrag für gewerblich oder kaufmännisch Auszubildende in Gesamtdeutschland eingeführt: Monatsbeitrag: 20,00 Euro Der Monatslohn wird ohne Kürzung, auch bei Teilmonaten, fällig In diesem Fall ist darauf zu verweisen, dass der Beitrag zur Zusatzrente für Auszubildende nicht vom Arbeitgeber zusätzlich abzuführen ist. Die Finanzierung erfolgt über den ZVK-Beitrag von 2,1 % des Arbeitgebers. Durch Verrechnung zwischen der Sozialkasse und der ZVK erfolgt die Gutschrift des ZVKBeitrages auf dem jeweiligen Arbeitnehmerkonto.

60 Seite Winterbeschäftigungs-Umlage Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird ganzjährig zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen im Schlechtwetterzeitraum erhoben. Diese ergänzenden Leistungen sind: Zuschuss Wintergeld Mehraufwands-Wintergeld Die SOKA-BAU leitet als Einzugsstelle die Winterbeschäftigungs-Umlage an die Bundesagentur für Arbeit entsprechend weiter. Die Umlage ist aus der Bruttolohnsumme (ZVK-Brutto) aller gewerblichen Arbeitnehmer zu berechnen und setzt sich wie folgt zusammen: Winterbeschäftigungs-Umlage Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil 1,2 % 0,8 % = Gesamt 2,0 % Die Berechnung der Winterbeschäftigungs-Umlage wird durch die Zuordnung des entsprechenden Mandanten-Tarifgebietes und des Arbeitnehmermodells beim Arbeitnehmer automatisch von Agenda LOHN ermittelt. Der Arbeitnehmeranteil wird auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge des gewerblichen Arbeitnehmers vom Netto abgezogen und zusätzlich mit auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Ausweis der Winterbeschäftigungs-Umlage auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge»Auswertungen I Allgemeine Auswertungen I Abrechnungen Brutto-Netto«1. Ausweis der Winterbeschäftigungs-Umlage auf der Lohnsteuerbescheinigung»Auswertungen I Allgemeine Auswertungen I LSt-Bescheinigungen«

61 Seite Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderreglung zum regulären konjunkturellen Kurzarbeitergeld. Die Agentur für Arbeit gewährt Arbeitnehmern Saison-Kug, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige, betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit aufgrund eines saisonbedingten Arbeitsausfalls vorübergehend gekürzt wird. Dabei hat der Bezug von Saison-Kug Vorrang gegenüber dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld. Dementsprechend wird in der Schlechtwetterzeit auch bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall nur Saison-Kug gezahlt. Zusätzlich haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung für die allein getragenen Beiträge zur Sozialversicherung bei pflichtversicherte Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Der Anspruchszeitraum die sogenannte Schlechtwetterzeit für Saison-Kurzarbeitergeld ist vom 1. Dezember bis 31. März. Der Ausfall muss saisonbedingt sein. Das heißt, es muss auf die witterungsbedingten und wirtschaftlichen Verhältnisse (Auftragsmangel o. Ä.) im Anspruchszeitraum zurückzuführen sein. Hinweis Mit der gesetzlichen Neuregelung ab ist die Anzeigepflicht vollständig entfallen. Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) erfassen Sie über den Kalender mit folgenden Kalenderschlüsseln: Kalenderschlüssel 210 Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingte Ausfallstunden 211 Saison-Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfall unter 1 Stunde 212 Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor S-Kug-Zeitraum

62 Seite 59 Erfassung in LOHN 1. Erfassen Sie den Stundensatz zur Ermittlung von S-Kug in den Personaldaten:»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Sonstiges«. 2. Erfassung der S-Kug Stunden im Kalender:»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Kalender«.

63 Seite 60 Darstellung des ausgezahlten S-Kug auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Auf der Abrechnungsliste der Agentur für Arbeit werden das S-Kug und die ergänzenden Leistungen aufgeführt:»auswertung Allgemeine Auswertungen Kurzarbeit I KUG-Arbeitsamt«. Hinweis In der Abrechnungsliste Saison-Kug»KUG-Arbeitsamt«wird nun in der»spalte 12«der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse ausgewiesen. Dies dient vor allem zu Informationszwecken für mögliche Prüfungen der Beitragserstattung von der Agentur für Arbeit.

64 Seite Mehraufwands-Wintergeld (MWG) Das Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro wird für jede geleistete Arbeitsstunde in der Zeit vom bis 28./ bezahlt. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Arbeitnehmer. Für die Gewährung von Mehraufwands-Wintergeld werden alle Lohnarten berücksichtigt, bei denen das Kontrollkästchen <Abgerechnete Stunden der Lohnart bei Gewährung von Mehraufwands-Wintergeld berücksichtigen> aktiviert ist.»stammdaten Lohnarten Register: Baulohn« Besonderheit für gewerbliche Arbeitnehmer im Abrechnungsmonat Dezember Um das Mehraufwands-Wintergeld für gewerbliche Arbeitnehmer im Monat Dezember Gewährung ab dem korrekt zu ermitteln, müssen die gearbeiteten Stunden zwingend über den Kalender erfasst werden. Hinweis Angestellte/Poliere und Auszubildende haben keinen Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld Ermittlung und Berechnung von Mehraufwands-Wintergeld Für das Mehraufwands-Wintergeld werden folgende Obergrenzen zur automatischen Berechnung herangezogen: Dezember: maximal 90 Stunden Januar: maximal 180 Stunden Februar: maximal 180 Stunden Agenda LOHN ermittelt anhand der definierten Lohnart für»baulohn«(z. B. Stundenlohn) die möglichen MWG-Stunden und berechnet automatisch mit der Lohnart»MAWG«das MehraufwandsWintergeld.

65 Seite 62 Wichtiger Hinweis Um eine korrekte Berechnung des Mehraufwands-Wintergeldes im Dezember zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Abrechnungsdaten für Dezember über den Kalender zu erfassen. Die Abrechnungsdaten für die Monate Januar und Februar können alternativ auch über den Dialog erfasst werden. Beispiel Dezember Herr Müller hat im Dezember 22 Stunden gearbeitet. Ab dem 15. Dezember sind 22 Stunden mit Stundenlohn im Kalender erfasst. Die Lohnart»MAWG«für MehraufwandsWintergeld wird mit 22 Stunden ausgezahlt. Kalendererfassung im Dezember»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Kalender«

66 Seite 63 Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge für Dezember 12.3 Zuschuss-Wintergeld (ZWG) Das Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro wird für jede in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, wenn zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld Stunden aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht werden. Hinweis Anspruchsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Arbeitnehmer. LOHN berechnet das Zuschuss-Wintergeld mit der Lohnart»ZUWG«automatisch, wenn Stunden zur Vermeidung von S-Kug aus dem Arbeitszeitkonto entnommen werden. Voraussetzung Führung eines Arbeitszeitkontos mit entsprechendem Arbeitszeitguthaben, das zur Vermeidung von SKug eingebracht werden kann. Von Agenda steht Ihnen hierzu das Arbeitszeitmodell mit der Nummer 20»Bauhauptgewerbe Stunden- und Betragskonto«zur Verfügung.»Stammdaten I Arbeitszeitmodelle Arbeitszeitmodell öffnen Register: Baulohn«Wenn Sie mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von S-Kug auch negativ werden kann, dann aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Bis zur Stundenuntergrenze darf das Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von Saison-Kug negativ werden>. Weitere Details: Info Nr. 1630»Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto«.

67 Seite 64 Umsetzung in Agenda LOHN»Stammdaten I Personaldaten I Arbeitnehmer öffnen I Register: Kalender«Mit dem Kalenderschlüssel 210»Saison-Kurzarbeit«erfassen Sie die Ausfallstunden für Saison-Kug. Darstellung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

68 13. Seite 65 Auswertungen nach der Monatsberechnung Nach der Monatsberechnung stehen Ihnen für den Baulohn spezielle Auswertungen zur Verfügung:»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat I Baulohn« Urlaubsentwicklung Die Urlaubsentwicklung ist eine Übersicht, die für alle gewerblichen Arbeitnehmer den angesparten Urlaub bis zurück ins Vor-Vorjahr aufführt. Die Urlaubsansprüche für Mindesturlaubsvergütung aus Saison-Kug und Mindesturlaubsvergütung für Krankheit sind gesondert aufgelistet.»auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat I Baulohn I Urlaubsentwicklung« SOKA-Liste In der SOKA-Liste werden alle Arbeitnehmer mit den Beiträgen zur Zusatzversorgung (ZVK) und der Urlaubskasse (ULAK) aufgelistet: Die Auszubildenden werden mit den Ausbildungsvergütungen und des Sozialaufwands in den Erstattungsmonaten aufgelistet. Für gewerbliche Arbeitnehmer sind der monatliche Urlaubszuwachs und das gewährte Urlaubsgeld aus dem aktuellen Monat aufgelistet. Die Auflistung der Winterbeschäftigungs-Umlage für den Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Zusätzlich entnehmen Sie der Auswertung den Zahlbetrag bzw. das Guthaben für die SOKA-BAU:»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat I Baulohn I SOKA-Liste«.

69 13.3 Seite 66 Liste Meldeverfahren In der Liste Meldeverfahren sind alle im Berechnungsmonat erzeugten arbeitnehmerbezogenen Meldungen enthalten. Je Meldeart wird eine eigene Auswertung erzeugt:»auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat I Baulohn I Meldeverfahren«. Arbeitnehmermeldungen ANMEL Urlaubsmeldungen URMEL Resturlaubsmeldung RAMEL

70 Seite Meldeverfahren an die Sozialkassen Alle auf der Auswertung»Meldeverfahren«dargestellten Meldevorgänge werden als elektronischer Datensatz erzeugt und stehen zur Übermittlung an die Sozialkassen zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt über das Agenda-Rechenzentrum Die einzelnen Meldungen an die Sozialkasse Folgende Meldearten werden an die SOKA-BAU oder Sozialkasse Berlin automatisch in Agenda LOHN erzeugt: Arbeitnehmermeldungen (ANMEL) Urlaubsmeldungen (URMEL) Resturlaubsmeldungen (RAMEL) Nachfolgend eine Übersicht über die Meldearten: Datensatz ANMEL Arbeitnehmermeldung Wird ein Arbeitnehmer ab der Baulohnaktivierung neu angelegt, wird automatisch eine Arbeitnehmermeldung (ANMEL) erzeugt. Die elektronische Meldung enthält für die Arbeitnehmermeldung (ANMEL) folgende Inhalte: Betriebskontonummer Arbeitnehmernummer ZVK Meldegrund/Meldeart Beginn der Beschäftigung mit Datum Beendigung der Beschäftigung mit Datum Geburtsdatum Tätigkeitsschlüssel Bankverbindung Arbeitnehmergruppe Eine ANMEL wird erstellt, wenn einer oder mehrere der in der Tabelle auf der nächsten Seite aufgeführten Meldetatbestände anfallen. Der entsprechende Meldegrund wird automatisch von LOHN generiert:

71 Seite 68 Meldegrund Meldeschlüssel 0010 An- oder Abmeldung eines Arbeitnehmers 0011 Ende der Ausbildung 0015 Adressmeldung oder Namensänderung (z. B. Name, Anschrift) 0020 Wehrpflicht 0025 Zivildienst 0027 Pflegezeit 0028 Elternzeit 0030 Schwerbehinderung 0042 Abmeldung wegen Tod 0070 Wechsel von SOKA-BAU zur Sozialkasse Berlin 0072 Wechsel von Sozialkasse Berlin zur SOKA-BAU Hinweis Für Auszubildende wird keine automatische Anmeldung (ANMEL) erzeugt. Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt bei der SOKA-BAU über die Einreichung bzw. Registrierung des Ausbildungsvertrags Datensatz URMEL Urlaubsmeldung Die Meldung URMEL wird monatlich für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende erstellt. Die elektronische Meldung enthält für die Urlaubsmeldung (URMEL) folgende Inhalte: Betriebskontonummer Arbeitnehmernummer ZVK Meldegrund/Meldeart Beschäftigungstage Bruttolohn Gewährter Urlaub in Tage und Vergütung Mindesturlaubsvergütung Krank in Stunden und Betrag Mindesturlaubsvergütung S-Kug in Stunden und Betrag Gezahlte Stunden Für das Berliner Bauhauptgewerbe wird ausgewiesen: Wegegeld Lohngruppe

72 Seite 69 Meldegrund Meldeart 01 Monatliche Meldung 11 Urlaubsabgeltung wegen Rente 22 Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Altersteilzeit 50 Monatsmeldung für Auszubildende 51 Abbruch der Ausbildung 52 Erfolgreiches Beenden der Ausbildung (Abschlussprüfung) 53 Kurzzeitige Verlängerung, weil Prüfung nach Ausbildungsende stattfindet 54 Langfristige Verlängerung wegen Wiederholung der Prüfung Hinweis Sofern bei einem Auszubildenden keine Arbeitnehmernummer eingetragen wird, werden keine Meldungen (URMEL) erzeugt. Wenn die Arbeitnehmernummer in einem späteren Abrechnungsmonat nachgepflegt wird, erstellt LOHN automatisch die URMEL-Sätze für die Vormonate Datensatz RAMEL Resturlaubsmeldung Die Meldung RAMEL wird im Monat Januar des Folgejahres erstellt, bei jugendlichen Arbeitnehmer, die im lfd. Kalenderjahr volljährig werden und deren Arbeitsverhältnis über den hinaus besteht. Auszubildenden im Auslernjahr, die im lfd. Kalenderjahr die Ausbildung beenden und anschließend in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurden, das über den hinaus besteht. Die elektronische Meldung enthält für die Resturlaubsmeldung (RAMEL) folgende Inhalte: Arbeitnehmernummer ZVK Betriebskontonummer Annahmestelle Resturlaubstage Resturlaubsanspruch

73 Seite Datenübermittlung an Sozialkassen Agenda LOHN ordnet die elektronischen Meldungen automatisch einer der für den Betrieb zuständigen Sozialkasse zu: SOKA-BAU Wiesbaden Sozialkasse Berlin (SKB) Die entsprechende Sozialkasse wird dabei aus dem in den Personaldaten hinterlegten MandantenTarifgebiet und dem dort verwendeten Tarifgebiet abgeleitet. Über die Zentrale Datenübermittlung (ZDÜ) werden die erstellten Meldedaten über das AgendaRechenzentrum übermittelt.»transfer DEÜV-Dateien senden«. Das Baulohn Meldeprotokoll gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle an das Agenda Rechenzentrum gesendeten Daten:»Transfer Baulohn Meldeprotokoll«.

74 Seite Sonstiges 15.1 Zusätzliche Kalenderschlüssel für das Bauhauptgewerbe Es stehen folgende zusätzliche Kalenderschlüssel zur Verfügung: Kalenderschlüssel 60 Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch (24.12./31.12.) im Bauhauptgewerbe) 61 Sozialtag bezahlt (Heirat, Geburt Kind, Beerdigung) 62 Lehrgang, Berufsschule usw. Diese Kalenderschlüssel kürzen weder die Sozialversicherungstage noch die Beschäftigungstage! 16. Agenda Baulohn in einem bestehenden Agenda-Mandat aktivieren Nachfolgend wird erklärt, welche Einstellungen und Änderungen vorzunehmen sind, wenn Sie ein Mandat bisher in Agenda LOHN manuell für Baulohn ergänzt haben und dieses Mandat jetzt auf die automatische Agenda-Baulohnabrechnung umstellen möchten. Bisher (ohne Agenda Baulohn) Manuelle Berechnung aller baulohnrelevanten Daten in Agenda LOHN Manuelle Übermittlung der monatlichen arbeitnehmerbezogenen Meldungen über das Onlinesoftware»MINT«der SOKA-BAU Jetzt (Aktivierung von Agenda Baulohn ab Programm-DVD Oktober 2015): Automatische Berechnung aller baulohnrelevanten Daten mit Agenda LOHN Übermittlung der monatlichen arbeitnehmerbezogenen Meldungen über das Agenda-Rechenzentrum an die SOKA-BAU

75 Seite Überprüfung der individuellen Lohnarten Individuelle Lohnarten Lohnarten, die ursprünglich für die»manuelle Baulohnabrechnung«angelegt und abgerechnet wurden, müssen entsprechend definiert werden.»stammdaten Lohnarten Register: Baulohn«. Hinweis Wir empfehlen die Verwendung von Agenda-Lohnarten. Diese sind bereits für die korrekte Baulohnabrechnung vollständig definiert Erfasste Lohnbuchungen in Festbezug und Dialog Manuelle Lohnbuchungen für baulohnrelevante Tatbestände müssen aus den Festbezügen bzw. dem Dialog vor der ersten Abrechnung mit Baulohnaktivierung gelöscht werden, da diese automatisch berechnet werden. Insbesondere betrifft das folgende Lohnbuchungen: Winterbeschäftigungs-Umlage Arbeitnehmer Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld Berechnung der AZK-Vorausleistung zur Vermeidung von S-Kug ZVK-Beiträge Vermögenswirksame Leistungen

76 Seite Meldeverfahren in einem bestehenden Mandanten Arbeitnehmer mit einem Eintritt vor der Aktivierung von Agenda Baulohn in den MandantenProgrammdaten erhalten keine Arbeitnehmermeldung ANMEL. Agenda LOHN geht davon aus, dass diese in der Zeit der manuellen Baulohnabrechnung über MINT erstellt wurden. Wird ein Arbeitnehmer ab der Baulohnaktivierung neu angelegt, wird automatisch eine Arbeitnehmermeldung (ANMEL) erzeugt Vorträge für die Winterbauumlage Für einen vollständigen Ausweis der Winterbauumlage auf folgenden Auswertungen: Lohnsteuerbescheinigung Verdienstbescheinigung auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge erfassen Sie die gesamten aufgelaufenen Werte der Winterbau-Umlage mit der Agenda Lohnart WBAN»Winterbauumlage AN«in der Dialogerfassung. Anschließend erfassen Sie analog mit der Agenda Lohnart WBGG»WB-Umlage AN Gegenbu.«eine Gegenbuchung mit diesem Betrag. Nachfolgend beispielhaft das Ergebnis: Lohnabrechnung Der gesamte Wert der Winterbau-Umlage wird auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge in der Verdienstbescheinigung im Feld»Winterbauumlage AN«ausgewiesen. Lohnsteuerbescheinigung Auch hier wird die Winterbau-Umlage in der vollständigen Höhe ausgewiesen:

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