Ihre Firma bei facebook, Xing & Co
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- Käthe Böhler
- vor 8 Jahren
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1 Ihre Firma bei facebook, Xing & Co SK-Consulting Group Mittwoch, 24. September 2014
2 Agenda I. Vorstellung II. Schutz vor Abmahnungen III. Einwilligung IV. Impressum V. Social Plugins 2
3 Wer spricht? Name: Stefan R. Seiter Rechtsanwalt Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell bei der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (udis) Seit 2010 in der SK-Consulting Group 3
4 SK-Consulting Group GmbH Datenschutz mit Augenmaß. Beratung der Unternehmensführung zum Thema Datenschutz und Risiken Analyse der Unternehmen in datenschutzrelevanten Bereichen Externer Datenschutzbeauftragter als Dienstleistung Aus- und Weiterbildung + Coaching und Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten Online-Schulungsportal QUAGGEL für effektive Mitarbeiterausbildung im Datenschutz Seit 2004 in der Firmengruppe im Bereich Datenschutz tätig 2008 als eigenständiges Unternehmen ausgegliedert Über 160 Kunden bundesweit 6
5 Einführung Soziale Netzwerke? Kommerzielle Netzwerke! Zweck: Kommunikation mit bestehenden Kunden + Gewinnung von neuen Kunden WERBUNG (= alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, mittelbar oder unmittelbar den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern) 5
6 Abmahnungen Wann droht Gefahr? Bei unzumutbarer Belästigung Bei formalen Fehlern Zur Vermeidung: Taugliche Rechtsgrundlage! 6
7 Rahmenbedingungen Woher nehmen? 1. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Zweck: Schutz des Einzelnen vor Verletzung seines Persönlichkeitsrechts 2. Gesetz den unlauteren Wettbewerb (UWG); Zweck: Schutz des Wettbewerbs und der einzelnen Marktteilnehmer Teilweise spezielle (sich ausschließende), teilweise parallel geltende Regelungen 7
8 Im BDSG: 28 Abs. 3 S. 2 (Listenprivileg) Voraussetzungen: Listendaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift, Geburtsjahr Eigene Angebote Werbung für berufliche Zwecke des Adressaten Spendenwerbung Problem: Keine Nutzung von Telefon oder möglich Beschränkt auf postalische Werbung 8
9 Im UWG: 7 Abs. 3 Voraussetzungen: aus laufender Geschäftsbeziehung Eigene ähnliche Angebote für Waren oder Dienstleistungen Kein Widerspruch des Kunden Hinweis auf Widerspruchsrecht (bei jeder Verwendung) Problem: Zwar Nutzung von möglich Beschränkt auf Bestandskunden 9
10 Im Einzelnen: Verkauf Tatsächlich abgeschlossen? Wohl ausreichend: Konkrete Geschäftsanbahnung (nicht schon z.b. bloße Bestellung eines Prospekts) Ähnliche Waren / Dienstleistungen Tendenz zu relativ engen Grenzen Spezialisierte Fachbetriebe im Vorteil gegenüber Versandhändlern mit großem Sortiment 10
11 Im Einzelnen: Hinweispflicht Schon bei Erhebung! Für Altkunden i.d.r. ungeeignet, da diese Hinweispflichten in der Vergangenheit meist nicht erfüllt wurden Problem: Beweislast Beweislast trägt der Werbende, der sich auf die gesetzliche Ausnahme beruft Wohl keine Umkehr der Beweislast, d.h. der Werbende muss beweisen, dass der Kunde nicht widersprochen hat! 11
12 Fazit Marketing-Strategien, die rein auf gesetzliche Ausnahmetatbestände bauen, stehen auf sehr wackeligen Beinen Zahlreiche rechtliche und tatsächliche Unsicherheiten (unbestimmte Rechtsbegriffe; Gunst der Kunden) Verbraucherwerbung: Noch stärker eingeschränkt (neben Listenprivileg ausnahmslos immer Einwilligung erforderlich) 12
13 Einwilligung Voraussetzungen, 4a BDSG: freiwillig informiert schriftlich 13
14 Zwei grundlegende Anforderungen: 1. Nachweisbarkeit 2. Inhaltlich korrekte Ausgestaltung 14
15 Beweislast liegt beim Werbenden Darlegung in Bezug auf konkretes Medium (Fax / Telefon / / SMS) konkreten Empfänger (Einwilligung irgendeines Dritten reicht nicht) 15
16 Konsequenz Liegt weder eine (ausnahmsweise) gesetzliche Rechtsgrundlage noch eine wirksame Einwilligung des Adressaten vor ist jegliche werbende Tätigkeit unzulässig (= rechtswidrig) Viele Marketinginstrumente sind damit nicht rechtskonform benutzbar 16
17 Beispiele Direkte Werb s an befreundete oder unbekannte Nutzer Werbende Postings auf der Pinnwand anderer Nutzern Freundschaftsanfragen, zumindest wenn über die Textfunktion (vgl. XING) werbliche Aussagen getroffen werden Einladung zu einer Fanseite Werbende Kommentierung eines fremden Beitrags Veranstaltungseinladung Werbung auf der eigenen Pinnwand, die den Freunden angezeigt wird Werbung, die der Nutzer (unbewusst) an seine Freunde weitergibt, etwa über eine App Tell-A-Friend-Funktion / Freunde-Finder 17
18 Double Opt-in Der Weg zur Einwilligung www Anmeldung 1. Info *klick* 2. Anmld. (+) 18
19 BGH, Urteil vom , I ZR 164/09 DOI genügt als Nachweis für die Einwilligung Sekundäre Darlegungslast des Empfängers für die Nicht-Erteilung der Einwilligung ( Kann der Verbraucher darlegen, dass die Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die -Adresse im Double-opt-in- Verfahren gewonnen wurde. ) -DOI wirkt nur für -Werbung, nicht aber für Telefonanrufe 19
20 Informationsgehalt einer Einwilligung ist von maßgeblicher Bedeutung Entscheidend ist (objektiver!) Empfängerhorizont (Beurteilung aus Sicht des Einwilligenden) AGB-Einwilligungen per se zulässig Soweit mit anderen Erklärungen kombiniert, ist äußere Form (drucktechnische Gestaltung) ausschlaggebend 20
21 Einwilligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ich bin einverstanden, dass mich e. auch telefonisch zu seinen Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang mit Energie (Strom, Gas) stehen, informieren und beraten kann. BGH, Urteil vom , VIII ZR 337/11 Einwilligung in AGB prinzipiell möglich Aber: Beachtung des Transparenzgebotes Hier: Verstoß aufgrund von Mehrdeutigkeit ( sowie weiteren Angeboten ); Erweiterung auf Produkte von Dritten 21
22 Impressum Anbieterkennzeichnung gemäß 5 TMG Geschäftliche Webpräsenz = Telemedium (auch Fanpages u.ä.) Voraussetzungen: leicht erkennbar unmittelbar erreichbar ständig verfügbar 22
23 Beispiel - Impressum einer GmbH Kreditbetrug GmbH Musterstraße Musterstadt Tel: 030/ info@example.org Geschäftsführer: Mackie Messer Eingetragen im Handelsregister Musterstadt: Nr. HRB 4711 Umsatzsteuer-ID: DE Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Inhaltlich Verantwortlicher: Max Meinungsmacher 23
24 Website-Plugins Gefällt mir & Konsorten Resonanz auf Webseiten-Inhalte Interaktion mit Kunden / Interessenten 24
25 Beispiel: Facebook Gefällt mir Bereits bei Aufruf einer Seite werden Daten gesendet Datenübermittlung an Facebook ohne Zutun (und Zustimmung) des Nutzers! Verstoß gegen 13 TMG (Informationspflicht) Verstoß gegen 4c BDSG (Datenübermittlung in die USA) 25
26 Beispiel: Facebook Gefällt mir Daten von Facebook-Mitgliedern werden direkt mit Profil verknüpft Aber: Auch Daten von Nicht-Mitgliedern werden dort gespeichert Wiedererkennung mittels Cookie über einen Zeitraum von 2 Jahren 26
27 Beispiel: Facebook Gefällt mir Lösungsansatz: 2-Klick-Modell 27
28 Fragen 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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