Recht der Erneuerbaren Energien
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1 NJW Praxis 88 Recht der Erneuerbaren Energien von Dr. Martin Ohms 1. Auflage Recht der Erneuerbaren Energien Ohms schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Energierecht Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 NJW Praxis Im Einvernehmen mit den Herausgebern der NJW herausgegeben von Rechtsanwalt Felix Busse Band 88
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4 Recht der Erneuerbaren Energien Klimaschutz im Wirtschaftsverwaltungsrecht von Dr. Martin J. Ohms Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin Verlag C. H. Beck München 2014
5 Zitierweise: Ohms, Recht der Erneuerbaren Energien ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: Druckhaus Nomos In den Lissen 12, Sinzheim Satz: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Meiner Familie Katja, Marleen Pit, Flint und Mats
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8 Vorwort 1 Energiefragen bestimmen zentrale Themen der aktuellen politischen und sozialpolitischen Diskussion in Deutschland und Europa. Die Umgestaltung des Rechts der Erneuerbaren Energien ist ein prioritäre Aufgabe in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ab Bei dieser Diskussion geht es im Kern darum, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den teilweisen konfligierenden Aspekten Versorgungssicherheit, Kosten und Umweltverträglichkeit erreicht werden kann. Nach der sogenannten Energiewende vom Sommer 2011 und der Absicht zum beschleunigten Atomausstieg ist der Aspekt Umweltverträglichkeit mehr denn je in den Focus energiepolitischer Zielsetzung geraten und um den Aspekt Risikominimierung ergänzt worden. Erneuerbare Energien sollen die Energiezukunft Deutschlands sichern. Der Umgang mit Energie ist typischerweise mit Umweltauswirkungen verbunden: Umweltauswirkungen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Energierohstoffen (z. B. im Bergbau oder bei der Erdöl- und Erdgasförderung auf hoher See), dem Transport von Energie und Energierohstoffen (per Pipelines, per Stromleitungen oder etwa per Bahn) sowie im Zusammenhang mit der Energieumwandlung (Verbrennung in Kraftwerken) entstehen. Hinzu kommen die Auswirkungen des Verbrauchs endlicher Umweltressourcen (wie Landschaft, Gewässerqualität, Luft). Auf der Seite der Umweltauswirkungen liegt eine zentrale Herausforderung des dritten Jahrtausends der Begrenzung der Entstehung von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO 2 ). Beobachtungen und Messungen lassen keinen Zweifel daran, dass das Klima sich ändert: Die globale Erwärmung und der Meeresspiegelanstieg hat sich beschleunigt, ebenso das Abschmelzen der Gletscher und Eiskappen. In den letzten 100 Jahren hat sich die durchschnittliche Lufttemperatur in Bodennähe im Mittel um 0,74 C erwärmt. Elf der zwölf Jahre zwischen 1995 und 2006 waren unter den zwanzig wärmsten Jahren seit Beginn der Beobachtungen. 2 Die bei der Energieumwandlung entstehenden Emissionen führen ferner zu Versauerung von Böden und von Oberflächengewässern, zur Eutrophierung, sowie zur Schädigung der Ozonschicht und weisen teilweise human- oder ökotoxische Eigenschaften auf. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien ist nicht frei von Umweltauswirkungen, sie macht Volkswirtschaften aber unabhängig von endlichen Energieträgern und leistet einen relevanten Beitrag zur Verminderung der schädlichen Klimagase. Ressourcenknappheit, Umweltauswirkungen herkömmlicher Energieerzeugungstechniken und Atomausstieg sind die maßgeblichen Argumente für die Nutzung und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. 3 Als weitere Säulen des Ressourcen- und Klimaschutzes treten Energieeinsparung 4 und Energieeffizienz 5 hinzu. Mit der weitergehenden Nutzung erneuerbarer Energieträger wachsen allerdings auch die Herausforderungen an 1 Mein Dank für die Unterstützung bei dieser Schrift gilt dem ganzen Team von Ohms Rechtsanwälten und Wolfram Ridder als stets geschätztem Diskussionspartner Sachstandsbericht (AR4) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC (2007)) über Klimaänderungen. 3 Vgl. etwa die Begründung zum Stromeinspeisungsgesetz: BT-Drs. 581/90, S Vgl. den Kostenanreiz zur Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs nach 40 Abs. 3 S. 3 EnWG. 5 Siehe Danner, in: Danner/Theobald, Energierecht, 74. EL. April 2012, Bd. 1, Einführung Rn. 107 bis 113; Wustlich, ZUR 2007, 281.
9 VIII Vorwort die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die flächendeckende Verteilung insbesondere des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms. So sind Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der deutschen Stromnetze unverzichtbare Voraussetzung für das weitere Wachstum der Nutzung erneuerbarer Energien. 6 Natürlich spielen in der Energiediskussion auch wirtschaftspolitische Aspekte eine wichtige Rolle: Die Investitionen in erneuerbare Energien betrugen im Jahr 2011 rund 22,9 Mrd. EUR. Die Umsätze aus dem Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien stiegen gegenüber dem Jahr 2010 (11,6 Mrd. EUR) um rund 13 Prozent auf 13,1 Mrd. EUR in Die Anzahl der Beschäftigten, die erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2011 zuzurechnen sind, beträgt nach Abschätzungen im Rahmen eines laufenden Forschungsvorhabens (Stand: März 2012) des Bundesumweltministeriums brutto bereits rund Personen. Auf der anderen Seite müssen die Kosten der Energiewende bewältigt werden. Bis zu 550 Mrd. EUR sind bis zur Mitte des Jahrhunderts für die Energiewende erforderlich. Die sogenannte EEG-Umlage, also der Zuschlag auf den Strompreis, den Endverbraucher zur Deckung der Kosten des EEG zu zahlen hat, beträgt für das Jahr ,592 ct/kwh. 7 Für 2013 wurden bis zu 4,74 ct/kwh prognostiziert, 8 die Umlage beträgt 5,277 ct/kwh. Vor diesem Hintergrund hat sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme und Kraftstoffe) in Deutschland auf 12,6 Prozent im Jahr 2012 erhöht. 9 Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch liegt mittlerweile bei 22,9 Prozent (2012), vor zehn Jahren lag der Anteil mit 7,8 Prozent bei ca. einem Drittel. Zum Klimaschutz trugen die erneuerbaren Energien im Jahr 2012 mit rund 146 Mio. Tonnen CO 2 -Einsparung bei. Gem. 1 Abs. 2 EEG 2012 ist es Ziel des EEG, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung spätestens bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen und spätestens bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent. Schon das im Bundestag am noch im Kontext der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossene Energiekonzept sah vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 80 Prozent bis zum Jahr 2050 betragen soll. Angesichts dieser wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien zur Vermeidung von Umweltschäden sowie ihrer zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung wächst auch die Bedeutung der mit der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen spezifisch zusammenhängenden Rechtsfragen. Eine Besonderheit ist dabei das Erfordernis rechtsgebietsübergreifender Kenntnisse in den Bereichen Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht. In der Praxis sind diese Rechtskenntnisse Voraussetzung für eine auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sachgerechte Beurteilung von notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien. Diese Schrift ist aus der anwaltlichen Beratungspraxis entstanden und soll ohne Anspruch auf Vollständigkeit Handreichungen für die Praxis bieten und zwar sowohl für Juristen als auch für andere Verantwortliche in Politik, Unternehmen und Verwaltung, die sich mit Gesetzgebung, Planung und Realisierung von Projekten der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen befassen. Sie will einen Überblick über das Recht der Erneuerbaren Energien und das Klimaschutzrecht und die 6 Vgl. den Netzentwicklungsplan Strom 2012: 7 Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern unter veröffentlicht. 8 Prognose der Bandbreite der EEG-Umlage 2012 nach AusglMechV, Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB, Stand , 9 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energien 2012, Stand Februar BT-Drs. 17/3049 und 17/3050.
10 Vorwort IX vom Gesetzgeber entwickelten Instrumentarien geben sowie die wichtigsten Diskussionspunkte aufzeigen, sie verzichtet aber bewusst auf die Darstellung von Details, die weiterführender und im Anhang aufgestellter Rechtsprechung und Fachliteratur vorbehalten bleibt. Berlin, im Oktober 2013 Martin J. Ohms
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12 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... VII XIII XVII A. Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Europa und Deutschland... 1 I. Klimaschutz als globales Thema der Staatengemeinschaft... 1 II. Europa... 4 III. Deutschland B. Grundlagen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzrechts I. Völkerrecht II. Gemeinschaftsrecht III. Bundesrecht IV. Exkurs: Marktanreizprogramme C. Flexible Mechanismen des Klimaschutzrechts I. Das europäische Emissionshandelssystem (ETS) II. Projektbezogene Mechanismen Überblick D. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz I. Grundprinzipien des EEG und seiner Funktion sowie alternative Modelle in Europa II. EEG und Beihilferecht III. Verfassungsrecht, Vertrauensschutz IV. Die Entwicklung der Gesetzgebung zum EEG V. Das EEG VI. Rechtsbehelfsverfahren VII. Einspeisung von Biogas E. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) F. Erneuerbare Energie und Strom-/Energiesteuern I. Überblick G. Kraft-Wärme-Kopplung Anhang Sachregister
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14 Inhaltsverzeichnis A. Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Europa und Deutschland... 1 I. Klimaschutz als globales Thema der Staatengemeinschaft Wissenschaftlicher Hintergrund Industriestaaten sind die Hauptverursacher des Klimawandels Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll Kopenhagen, Cancún Durban II. Europa... 4 III. Deutschland Die Entwicklung des Rechts der erneuerbaren Energien in Deutschland bis Energiekonzept der Bundesregierung vom a) Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung 11 b) Schlüsselfrage Energieeffizienz c) Kernenergie und fossile Kraftwerke: d) Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien e) Herausforderung Mobilität f) Energieforschung für Innovationen und neue Technologien g) Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext h) Sofortprogramm Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien vom August Energiewende vom a) Eckpunkte einer angepassten Strategie b) Weitere Maßnahmen und Fahrplan ab Bundesländer B. Grundlagen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzrechts I. Völkerrecht Protokoll von Kyoto Durchführungsbeschlüsse II. Gemeinschaftsrecht Die EE-Richtlinie Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie Energieeffizienz-Richtlinie Europäisches Netzausbaukonzept III. Bundesrecht EnWG a) Allgemeines b) Technische Grundlagen c) Anspruch auf Netzzugang d) Trennung zwischen Netz und Erzeugung e) Vertragsverhältnisse f) Netzentgelt-Kalkulation g) Verhältnis zwischen EEG und EnWG h) Wichtige Begriffe des Energiewirtschaftsrechts Gesetzespaket zur Energiewende a) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) b) Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWGÄndG)... 49
15 XIV Inhaltsverzeichnis c) Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG) d) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds e) Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden f) Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG) Weitere Rechtsvorschriften zur Energiewende a) Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden b) Novelle von EnEV und EnEG c) Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vom 5. Dezember d) Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. 56 e) Gesetz über den Bundesbedarfsplan f) Stilllegungsregelungen für Erzeugungsanlagen IV. Exkurs: Marktanreizprogramme C. Flexible Mechanismen des Klimaschutzrechts I. Das europäische Emissionshandelssystem (ETS) Die Idee des Emissionshandels Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen Entwicklung des Emissionshandels 2005 bis a) Erste Handelsperiode 2005 bis b) Zweite Handelsperiode 2008 bis c) Luftverkehr im Emissionshandel EEG-Anlagen in der ersten und zweiten Handelsperiode Dritte Handelsperiode 2013 bis a) Allgemeines b) Emissionshandelspflichtige Tätigkeiten c) Anlagenumfang gemäß immissionsschutzrechtlicher Genehmigung d) Schwellenwerte (De-minimis-Regelung) e) EEG-Anlagen in der Dritten Handelsperiode f) Forschungs- und Entwicklungsanlagen sowie Abfallverbrennungsanlagen. 84 g) Emissionsgenehmigung und Betreiberpflichten nach TEHG h) Zuteilung in der Dritten Handelsperiode II. Projektbezogene Mechanismen Überblick CDM JI Zustimmung nach ProMechG a) Bedeutung der Zustimmung b) Voraussetzung der Zustimmung Sonderfall EEG und inländische JI-Projekte D. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz I. Grundprinzipien des EEG und seiner Funktion sowie alternative Modelle in Europa II. EEG und Beihilferecht III. Verfassungsrecht, Vertrauensschutz Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt a) Unechte Rückwirkung b) Echte Rückwirkung Kürzung der Vergütungssätze des EEG a) Reduzierung von bereits gewährter Vergütung
16 Inhaltsverzeichnis XV b) Reduzierung der zukünftigen Vergütung für eine in Betrieb befindliche Anlage c) Änderung der Vergütung für noch nicht in Betrieb genommene (nicht begonnene) Anlagen IV. Die Entwicklung der Gesetzgebung zum EEG Vom Stromeinspeisungsgesetz zum EEG Das EEG Das EEG Die Rolle des Planungsrechts beim Ausbau der Erneuerbaren Energien a) Bauplanungsrecht b) Sonstiges Planungsrecht Abgrenzung der unterschiedlichen Fassungen des EEG a) EEG b) EEG c) EEG V. Das EEG Allgemeines a) Wesentliche Neuerungen durch das EEG b) 1. Änderung des EEG 2012 (sog. PV-Novelle) Anwendungsbereich des EEG a) Allgemeiner und qualifizierter sachlicher Anwendungsbereich b) Räumlicher Geltungsbereich Anlage im Sinne des EEG a) Bedeutung des Anlagenbegriffs und Abgrenzung zu 19 Abs. 1 EEG b) Anlage i. S. d. EEG c) Einrichtungen zur Zwischenspeicherung i. S. d. EEG Unmittelbare räumliche Nähe a) Bedeutung des Begriffs b) Inhalt Inbetriebnahme a) Bedeutung der Inbetriebnahme b) Begriff der Inbetriebnahme Das Verhältnis zwischen Betreiber der EEG-Anlage und Netzbetreiber a) Gesetzliches Schuldverhältnis b) Anschluss c) Netzzugang und Bilanzierung d) Pflicht zur Erweiterung der Netzkapazität e) Abnahme- und Übertragungspflicht f) Modifikation der Abnahme und Übertragungspflicht durch das Einspeisemanagement g) Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs und Verringerung h) Ausschluss des Vergütungsanspruchs i) Vergütungshöhe j) Ermittlung der Vergütung bei mehreren Anlagen k) Fälligkeit, Abschläge und Rückabwicklung Energieträgerbezogenes a) Wasserkraft b) Deponiegas, Klärgas, Grubengas c) Biomasse d) Geothermie e) Onshore-Windenergie f) Offshore-Windenergie g) Photovoltaik/Solare Strahlungsenergie Vergütungsbezogene Nachweispflichten a) Anforderungen b) Konsequenzen bei Verstößen Bundesweiter Ausgleich a) Erste Stufe
17 XVI Inhaltsverzeichnis b) Zweite Stufe c) Dritte Stufe d) Vierte Stufe e) Fünfte Stufe f) Korrektur der Wälzung Dispens der Eigenerzeugung von der EEG-Umlage a) Keine Durchleitung durch ein Netz b) Räumlicher Zusammenhang c) Eigenverbrauch d) Contracting-Modelle e) Urteil des BGH vom Besondere Ausgleichsregelung a) Begrenzung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes b) Begrenzung für Schienenbahnen c) Materielle Ausschlussfrist d) Verfahren e) Entscheidungswirkung/Abgrenzung zu 40 ff. EEG Direktvermarktung a) Hintergrund und Ziele der Direktvermarktung b) Direktvermarktung im System des EEG und EnWG c) Erzeugungsnaher Verbrauch d) Allgemeine Voraussetzungen der Direktvermarktung e) Formen der Direktvermarktung f) Vermarktung von Regelenergie g) Sonstige Rechtsfolgen der Direktvermarktung ( 33e EEG 2012) h) Direktvermarktung und Bestandsanlagen ( 66 Abs. 1 Nr. 10 EEG 2012) i) Vertragliche Gestaltungen zur Direktvermarktung Herkunftsnachweise VI. Rechtsbehelfsverfahren Clearingstelle EEG a) Aufgabe b) Verfahren c) Rechtsfolgen Einstweilige Verfügung nach 59 EEG 2012/ Klage auf Anschluss, Abnahme und Vergütung und Feststellungsklage Unterlassungsklagengesetz Bundesnetzagentur VII. Einspeisung von Biogas E. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) F. Erneuerbare Energie und Strom-/Energiesteuern I. Überblick Die Struktur des StromStG und seine Bedeutung für erneuerbare Energien a) Allgemeine Regelungen b) Stromsteuer und die Bedeutung für erneuerbare Energien Genehmigung von Umweltbeihilfen durch die EU-Kommission am Beispiel des StromStG G. Kraft-Wärme-Kopplung Anhang Europarecht Bundesrecht a. Ausgewählte Urteile b. Ausgewählte Entscheidungen der Clearingstelle EEG c. Ausgewählte Literatur Sachregister
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