Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

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1 Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Anforderungen an den Betreiber Überwachung allgemein Luftreinhaltung Gerüche Lärm Störfälle Klaus Becker, Claudia Jungblut, Dieter Minkenberg: Dez Immissions- und Strahlenschutz Manfred Bayer: Dez Immissionsschutz und Energiewirtschaft

2 Bearbeitung von Antragsunterlagen Regelmäßige Prüfung im Innendienst Regelmäßige Überwachung im Betrieb Anlassüberwachung Verwaltungshandeln 2

3 Bearbeitung der Antragsunterlagen Prüfung der Antragsunterlagen Ggf. Nachforderungen Formulierung der immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen Anträge Bauantrag Antrag nach BImSchG (Neugenehmigung) Änderungsantrag nach BImSchG Anzeigen 3

4 Regelmäßige Überwachung im Innendienst Prüfung von Emissionsmessberichten Prüfung von Gutachten Prüfung von Betreiberauskünften 4

5 Regelmäßige Überwachung im Betrieb Erstkontrolle nach erteilter Genehmigung nach bestätigter Anzeige 15 Abs.1 BImSchG Intervalle Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL): 1, 2 oder 3 Jahre Störfallverordnung (12. BImSchV): Ansonsten: 5 Jahre 7 Jahre 5

6 Überwachung im Betrieb Gegenstand der Vor-Ort-Überwachung, z. B.: Einhaltung von Auflagen aus der Genehmigung Kapazitäten, Leistungsgrenzen Identitätsprüfung Abgasreinigungseinrichtungen Emissionsquellen Anlagensicherheit Betriebsorganisation 6

7 Anlassüberwachung Nachbarbeschwerden Betriebsstörungen Störfälle neue Vorschriften nicht ordnungsgemäßer Betrieb 7

8 Verwaltungshandeln Anordnungen nach 17, 20, 24, 25, 26, 29a, BImSchG Nachträgliche Anordnungen Anordnungen im Einzelfall Untersagung, Stilllegung Messanordnungen Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen Bußgeldverfahren Zwangsgeldverfahren Strafverfahren 8

9 Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (Schutz) dem Entstehen schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen (Vorsorge) Schädliche Umwelteinwirkungen sind: Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, - Gefahren, - erhebliche Nachteile oder - erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen ( 3 Abs. 1. BImSchG) 9

10 Unterscheidung in nicht genehmigungsbedürftige Anlage (nach dem BImSchG) nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage Wichtig: Die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterliegen auch den Regelungen des BImSchG!!! 10

11 Genehmigungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen Abschließende Auflistung aller Anlagen in der 4. Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV) Diese Anlagen unterliegen nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer regelmäßig wiederkehrenden Überwachung der Betreiberpflichten (z. B. Vor-Ort-Inspektion, Messverpflichtungen, Betriebsorganisation, ) 11

12 Zuständigkeiten Tierhaltungsanlagen Anlagen zum Halten von Tieren (Geflügel, Rinder, Schweine, Pelztiere) BImSchG BauGB Regierungspräsidium ist Genehmigungsbehörde UND Überwachungsbehörde Kreisbauaufsichtsbehörden sind Genehmigungsbehörde UND Überwachungsbehörde 12

13 Zuständigkeiten Biogasanlagen Landwirtschaftliche Biogasanlagen BImSchG BauGB Regierungspräsidium ist Genehmigungsbehörde UND Überwachungsbehörde Kreisbauaufsichtsbehörden sind Genehmigungsbehörden Regierungspräsidium ist Überwachungsbehörde 13

14 Betreiberpflichten 22 BImSchG, Betreiberpflichten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden 3. Entsorgungsplicht der Abfälle (1a)/(2) SCHUTZ vor schädlichen Umwelteinwirkungen Gültig für alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt sind! 14

15 Betreiberpflichten 5 BImSchG, Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen (1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (Schutz- und Abwehrpflicht), 2. Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere die durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen; (Vorsorgepflicht) 3. Abfallvermeidungs-, -verwertungs- und -beseitigungspflicht 4. sparsame und effiziente Verwendung von Energie (2) - (4) 15

16 Stand der Technik ( 3 Abs. 6 BImSchG Begriffsbestimmungen) Entwicklungsstand fortschrittlicher - Verfahren, - Einrichtungen oder - Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von - Emissionen in Luft, Wasser und Boden, - zur Gewährleistung der Anlagensicherheit/umweltverträgliche Abfallentsorgung oder - sonst zur Vermeidung/Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt (unter Berücksichtigung der Kriterien im Anhang des BImSchG) 16

17 Stand der Technik (Wikipedia) Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, dar. Der Stand der Technik ist von der Mehrheit der Unternehmen des betreffenden industriellen Bereiches realisierbar. 17

18 Wo wird der Stand der Technik beschrieben? Biogasanlagen Technischen Anleitung Luft (TA Luft) - Ableitbedingungen - Grenzwerte bei Verbrennungsmotoren VDI Richtlinien wie z. B. - VDI 3475 Blatt 4 (Emissionsminderung Biogasanlagen in der Landwirtschaft) - VDI 3475 Blatt 1/2 (Emissionsminderung Biologische Abfallbehandlungsanlagen - Kompostierung und Vergärung) Biogasanlagenverordnung (in Arbeit) 18

19 Wo wird der Stand der Technik beschrieben? Tierhaltungsanlagen Technische Anleitung Luft (TA Luft) - Ableitbedingungen - Bauliche und betriebliche Anforderungen (z. B. Sauberkeit, Stallklima ) VDI Richtlinien wie z. B Blatt 1 (Emissionsminderung Tierhaltung: Haltungsverfahren und Emissionen) BVT-Merkblatt ( Best Verfügbare Technik) Intensivtierhaltung (Veröffentlichung 2016) Technische Anforderungen, Emissionsbegrenzung Leitfaden von der Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen 19

20 gesetzliche Regelungen und deren Fristen Verordnungen (Biogasverordnung, Störfallverordnung etc.) - gelten unmittelbar ab in Kraft treten der VO für den Betreiber - Übergangsfristen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen TA Luft = Verwaltungsvorschrift (Änderung voraussichtlich 2016) - nur bindend für die Behörde - bindend für Betreiber durch Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid oder durch Anordnungen nach 17 (1) BImSchG BVT Merkblatt mit Schlussfolgerung (2016 Intensivtierhaltung) - nur bindend für die Behörde; Umsetzung erfolgt durch Anordnungen - Umsetzungsfrist bei IE-Anlagen 4 Jahre nach Veröffentlichung der BVT- Schlussfolgerung - Nicht IE-Anlagen: 6 Jahre 20

21 Beispiele aus der Praxis Es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist!!! Anlagen dürfen nur so betrieben werden wie in den Antragsunterlagen beschrieben ist!!! Anlagen dürfen nur so betrieben werden wie im Bescheid genehmigt ist. 21

22 Erfahrungen aus der immissionsschutzrechtlichen Überwachung Biogasanlagen Inbetriebnahmen der Anlagen werden nicht angezeigt Erweiterung des Inputkataloges Erhöhung der Durchsatzkapazität der Inputstoffe Gärbehälter/Gärrestläger werden größer gebaut Inbetriebnahme der Anlage oder Anlagenteil wie Verbrennungsmotor/ Fahrsilos vor Erteilung der Genehmigung Vorgruben nicht wie beantragt abgedeckt/offenes Einspülverfahren 22

23 Inbetriebnahme eines Verbrennungsmotors mit einer höheren Feuerungswärmeleistung Austausch eines Gas-Otto-Motors gegen einen Zündstrahlmotors Anmietung eines Gärrestseparators Ableitbedingungen der Motoren nicht entsprechend TA Luft Misthaufen werden entgegen Nebenbestimmungen nicht abgedeckt Nicht genehmigter Bau eines Technikbaus zwischen Fermentern Verschmutzte Fahrsiloflächen, verstopfte Ablaufrinnen Notgasfackel am anderen Standort gebaut Silage wird zu hoch eingelagert => Statikprobleme, Undichtigkeiten an den Fugen 23

24 Tierhaltungsanlagen Aus steuerlichen Gründen werden Genehmigungen von unterschiedlichen Betreibern in Anspruch genommen Ableitbedingungen nach der TA Luft nicht umgesetzt Überstallung Staubfilter an Futtersilos nicht gebaut Änderung Breite der Spaltenböden 24

25 Formaldehydbescheinigungen Messberichte werden geprüft in Hessen von IS-Dezernaten Ausstellung der Bescheinigungen fällt nicht in den Anwendungsbereich des BImSchG, sondern unter das EEG Messungen für Formaldehydbonus sind nicht zu verwechseln mit Messungen zur Einhaltung der TA Luft Messparameter: Formaldehydbonus: Formaldehyd, Stickoxide, Kohlenmonoxid TA Luft: Formaldehyd, Stickoxide, Kohlenmonoxid Schwefeloxide, Staub (Zündstrahlmotoren) 25

26 Katalysatoren In Hessen wird verstärkt auf Funktionsfähigkeit von Katalysatoren geachtet über - Nebenbestimmungen - Vorlage Seriennummer/Kaufbeleg im Messbericht Holzkonstruktion Fermenter Holzkonstruktion wird durch Schwefel beschädigt und stürzt ein Betreiberverantwortung: - Inaugenscheinnahme bei Wartung oder Reparaturen - Dokumentation im Betriebstagebuch 26

27 Luftreinhaltung Emissionen und Immissionen bei Biogasanlagen Ableitbedingungen (Kaminhöhen) Luftschadstoffe emittiert durch die Motoren (Formaldehyd, CO, NO x, SO 2, Staub) Staub Gerüche Lärm 27

28 Ableitbedingungen Nr TA Luft Abgase sind so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Nr TA Luft Der Schornstein soll mindestens eine Höhe von 10 m über der Flur und eine den Dachfirst um 3 m überragende Höhe haben bei einem 20 geneigten Dach (20 Regel). 28

29 Nr TA Luft Endgültige Bestimmung der Schornsteinhöhe über Nomogramm bzw. Berücksichtigung der VDI 2280 / VDI 3781 Blatt 4 Benötigte Parameter für Schornsteinhöhenberechnung sind NO x Massenstrom Abgasvolumenstrom Temperatur des Abgases Nr TA Luft Ermittlung der Schornsteinhöhe unter Berücksichtigung der Bebauung sowie unebenem Gelände Merkblatt: Schornsteinhöhenberechnung 29

30 Messverpflichtungen Verbrennungsmotoren über 1 MW Feuerungswärmeleistung sind für sich genommen genehmigungsbedürftig nach dem Anhang der 4. BImSchV Festlegung von Grenzwerten für Luftschadstoffe bei Verbrennungsmotoren in der Nr. 5 der TA Luft Anforderungen an Messungen und Überwachung der Emissionen Erstmalige und wiederkehrende Messung Messungen müssen von einer nach 29b bekannt gegebenen Stelle durchgeführt werden ( 29b BImSchG) 30

31 Emissionen und Immissionen Tierhaltungsanlagen Ableitbedingungen (Kaminhöhen) Mindestableitbedingungen nach Nr der TA Luft unter Anwendung der 20 Regel Ammoniak - Abstandsregelung (TA Luft Anhang 1) - Emissionsbegrenzung (TA Luft Nr , 30 mg/m³) Stickstoffdeposition - TA Luft Nr. 4.8 Sonderfallprüfung für empfindliche Gebiete und nach - LAI Leitfaden Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen Prüfung der FFH-Verträglichkeit 31

32 Emissionen und Immissionen Tierhaltungsanlagen Bioaerosole - TA Luft enthält keine Anforderungen, nur Hinweis in Nr : Die Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch den Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern, sind zu prüfen. - Prüfen nach Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen des LAI und VDI 4250 Bl. 1 Staub - Immissionswerte für Schwebstaub und Staubniederschlag - Bagatellmassenstrom (TA Luft Nr , 1 kg/h) - Emissionsbegrenzung für Gesamtstaub (TA Luft Nr , 20mg/m³) Lärm/Gerüche 32

33 Gerüche Bilder: Quelle Internet 33

34 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 Zweck des Gesetztes Zweck des Gesetzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen 3 Begriffsbestimmungen Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen 34

35 Geruchsrelevante Regelungen Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Merkblatt Geruchsimmissionsprognosen bei Tierhaltungsanlagen (HMUKLV) verschiedene Normen und Richtlinien: DIN, DIN EN, VDI Abstandsregeln 35

36 Die Geruchsimmissions-Richtlinie Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen ist das Beurteilungsverfahren für Gerüche in Ergänzung zum BImSchG und zur TA Luft legt eine einheitlich methodische Vorgehensweise fest und schafft damit die Voraussetzung für eine einheitliche und vergleichbare Ermittlungspraxis 36

37 Kriterien für Belästigungen durch Gerüche Immissionskonzentration Geruchsqualität Geruchsintensität Hedonik jahreszeitliche Verteilung der Einwirkung Rhythmus Nutzung des beeinträchtigten Gebietes weitere Kriterien 37

38 Wissenschaftliche Erkenntnis Geruchshäufigkeit ist eine sachgerechte und hinreichend genaue Beschreibung des Belästigungsgrades von Anwohnerinnen und Anwohnern Geruchsimmission muss nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar sein abgrenzbar gegenüber Kraftfahrzeugverkehr Hausbrand Vegetation landwirtschaftliche Düngemaßnahmen 38

39 Tabelle 1 GIRL: Immissionswerte IW für verschiedene Nutzungsgebiete Wohn- Gewerbe- Dorfgebiete /Mischgebiete /Industriegebiete 0,10 0,15 0,15 Der Immissionswert Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen. 39

40 Erhebliche Belästigung IG > IW IG = IV + IZ Kenngrößen IZ = Zusatzbelastung IV = Vorbelastung IG = Gesamtbelastung 40

41 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge Irrelevanzkriterium IZ 0,02 belästigende Wirkung durch die geplante Anlage wird nicht relevant erhöht Anwendung unter Berücksichtigung aller Anlagenteile auf allen Beurteilungsflächen, auf denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten keine Ermittlung der Vorbelastung erforderlich 41

42 Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission Ausbreitungsrechnung AUSTAL 2000 mit Geruchsmodul Merkblatt des HMUKLV 2013 Geruchsimmissionsprognosen bei Tierhaltungsanlagen Rasterbegehung 42

43 Ergebnis einer Ausbreitungsrechnung 43

44 Beurteilung im Einzelfall Erheblichkeit ist keine absolut festliegende Größe Abweichungen in Einzelfällen möglich besondere Verhältnisse in der tages- und jahreszeitlichen Verteilung (z. B. Kampagnebetrieb) bei Ekel erregenden / Übelkeit auslösenden Gerüchen Intensität der Geruchseinwirkung Berücksichtigung der Hedonik bei eindeutig angenehmen Gerüchen besondere Nutzung der Grundstücke 44

45 Geruchsimmissions-Richtlinie Berücksichtigung der Hedonik 45

46 Geruchsimmissions-Richtlinie Beispiel für die Anwendung von Gewichtungsfaktoren bei einer einzelnen Anlage: Angaben in % IW Geflügel x 1,5 Schweine x 0,75 Rinder x 0,5 Wohngebiete 10 6,7 13,3 20 Industrie/Dorf

47 Mögliche Immissionswerte im Einzelfall Prüfung der speziellen Randbedingungen Außenbereich: bis 25% landwirtschaftlich bezogenes Wohnen : bis 50% Übergang Außenbereich Wohngebiet: 12 13%; maximal: 15% Übergang Außenbereich Dorfgebiet: bis 20% Kurgebiet: 6% 47

48 Die Geruchsimmissions-Richtlinie in der Rechtsprechung grundsätzlich zur Beurteilung von Geruchsimmissionen geeignet Häufigkeiten als Maß der Beeinträchtigung ist nicht zu beanstanden GIRL ist nicht das allein entscheidende Kriterium, sondern ein Kriterium zur Beurteilung von Geruchsimmissionen keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Sinne des BImSchG Ausblick: GIRL als Anhang 7 im Entwurf der neuen TA Luft 48

49 Anforderungen zur Geruchsminderung Vor dem Betrieb gute Antragsunterlagen Stand der Technik berücksichtigen ggf. Geruchsimmissionsprognose Im Betrieb betreiben wie beantragt Nebenbestimmungen einhalten genehmigungskonformer Betrieb 49

50 Beispiele für Nebenbestimmungen zur Geruchsminderung Verunreinigungen, die bei der Anlieferung von Festmist oder Gülle bzw. der Einlagerung der nachwachsenden Rohstoffe oder bei der Abholung des Gärrestes entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Verunreinigungen, die bei der Befüllung des Feststoffdosierers, auf der Siloplatte und den Fahrwegen entstehen, sind nach dem Befüllvorgang unverzüglich zu beseitigen. Die Silage ist mit geruchsdichten Folien abzudecken. Die Abgase des Motors sind wie beantragt über einen Schornstein mit einer Höhe von 10 Meter über der Flur und 3 Meter über First abzuleiten. Die Ableitung hat senkrecht zu erfolgen, über der Schornsteinmündung darf keine Abdeckung angebracht werden, die eine freie Abströmung der Abgase behindert. 50

51 Zusammenfassung Geruchsimmissionen von Biogas- und Tierhaltungsanlagen können zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen GIRL ist das wesentliche Bewertungsverfahren zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, ist vom Einzelfall abhängig genehmigungskonformer Anlagenbetrieb erforderlich 51

52 Lärm Für die schalltechnische Beurteilung von Anlagen nach 3 Abs. 5 BImSchG wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) von 1998 herangezogen. Werden die in Nr. 6 der TA Lärm aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht überschritten, liegen üblicherweise keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Eine Ausnahme bilden die tieffrequenten Geräusche, die nach der DIN (Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft) zu ermitteln sind. Von BHKW ausgehende Geräusche haben üblicherweise hohe Anteile im tieffrequenten Frequenzbereich zwischen 20 und 100 Hz. 52

53 Tabelle der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

54 Tabelle der maßgeblichen tieffrequenten Pegel nach DIN 45680

55 Geräuschquellen einer BGA Gasmotor BHKW: Hauptgeräuschquelle, da 24 h Betrieb Schallübertragung nach außen über Zu- und Abluftöffnungen sowie Abgaskamin Geräuschcharakteristik meist tieffrequent Luftkühler: Außen am Gebäude oder auf dem Dach installiert nicht tieffrequent Rührwerke und Substratdosierer: nicht tieffrequent und nicht dauerhaft in Betrieb im Falle unsachgemäßer Befestigung können Resonanzen auftreten, die auch tieffrequent sein können Fahrverkehr durch Traktoren, Radlader, Teleskoplader etc. Nachfolgende Abbildungen zeigen typische Konfigurationen eines BHKW-Gebäudes und geräuschrelevante Komponenten einer BGA 55

56 Typische Konfiguration eines BHKW Gebäudes (Quelle: BGA Leitfaden Bayern)

57 Geräuschrelevante Quellen einer Biogasanlage (Quelle: BGA Leitfaden Bayern)

58 Schallschutzmaßnahmen Schalldämmung und Körperschallisolierung des Gasmotors hier insbesondere Absorptions- und Reflexionsschalldämpfer in der Abgasleitung zwischen Motor und Kamin; Reflexionsschalldämpfer abgestimmt auf tieffrequente dominante Geräuschanteile Schwingungsisolierte Aufstellung des Gasmotors Motor im Massivgebäude oder Container mit einem Schalldämmass De 40 db, Schallleistungspegel Gasmotor LWA 100 db(a) Zum Immissionsort abgewandte Lüftungsöffnungen des BHKW- Gebäudes/Containers mit Schalldämpfern 58

59 Schallschutzmaßnahmen Kapselung/Einhausung des Biogasverdichters Kapselung/Einhausung ggf. vorhandener Abgasreinigung mit Gebläse Schallisolierung der Abgasleitung mit fugendichter Überführung vom Gebäude ins Freie Geräuscharme und ausreichend dimensionierte Luftkühler mit abgeschirmter Aufstellung Maßnahmen zur Vermeidung von Körperschallübertragung am Kamin Abschirmung / Kapselung der Rührwerke und des Substratdosierers 59

60 Die 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Die Störfall-Verordnung und Biogasanlagen 60

61 Wann unterliegt eine Biogasanlage der Störfall-VO? ( 1 Abs. 1) Biogas bzw. Methan ist als hochentzündlich eingestuft und ist somit als Nr. 8 in der Stoffliste (Anhang I) der Störfall-VO aufgeführt. Mengenschwelle für Biogas liegt bei kg Ausschlaggebend ist die maximal mögliche vorhandene Gesamtmenge an Biogas (Fermenter, Nachgärer, Gärrestelager, Rohrleitungen) Dichte 1,3 kg/m 3 pauschal, sofern kein anderer Wert plausibel dargelegt wird Biogasrechner vom Umweltbundesamt Im Aufsichtsbezirk Kassel fallen zurzeit 25 Biogasanlagen in den Anwendungsbereich der Störfall-VO. 61

62 Vorgehen in der Praxis Erstes Gespräch mit Betreiber Information an Betreiber über Anforderungen der Störfall- Verordnung Info über in Genehmigungsantrag vorzulegende Unterlagen Bei bestehenden Anlagen Erste Begehung der Anlage ggf. mit weiteren Fachbehörden Aufforderung zur Vorlage grundsätzlich fehlender Informationen/ Dokumente (Anzeige gemäß 7, Gasmengen, Behältergrößen etc.) 62

63 Anfordern eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen ( 8) Anlagenbeschreibung Beschreibung möglicher Gefahren (Explosion, Brand, Stoffaustritt, Erdbeben, Hochwasser, Zutritt Unbefugter etc.) Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Auswirkungen Technische Sicherheitseinrichtungen (Warn-/Alarmanlagen, Lüftungseinrichtungen, Störungsmeldungsweiterleitung etc.) Organisatorische Regelungen/Maßnahmen (Verantwortungen, Schulungen, Unterweisungen, Dokumentation, Meldewege) Szenarien für mögliche Störfälle mit Auswirkungsbetrachtung 63

64 Sicherheitstechnische Prüfung durch einen gemäß 29 b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen Einsatz eines Sachverständigen mit Erfahrung bei Biogasanlagen Auswahl von Sachverständigen mittels Internetportal RESYMESA Abstimmung des Prüf-Umfangs mit Behörde Prüfungsschwerpunkte auf sicherheitstechnische Einrichtungen, Explosions- und Brandschutz Anwendung der hessenweit eingeführten Checkliste Bericht des Sachverständigen mit Nennung der Mängel, der Mängelrelevanz und Fristen für deren Behebung 64

65 Inspektion durch die Behörde ( 16) Beteiligung einzelner Fachbehörden Prüfung Übereinstimmung der Angaben im Konzept zur Verhinderung von Störfällen mit den Gegebenheiten vor Ort Prüfung der Erfüllung von störfallrechtlichen Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid und der Umsetzung von in den Antragsunterlagen genannten Maßnahmen Prüfung Sicherheitsmanagementsystem, Organisation, Personal mittels Checkliste und Interview mit Betreiber und Mitarbeitern Prüfung der Behebung der Mängel aus dem Bericht des Sachverständigen 65

66 Berichterstellung durch die Behörde ( 16) Anfordern der Ergebnisse aus den Vor-Ort-Terminen/Überwachungen der einzelnen Fachbehörden und Sachverständigen Zusammenfassender Bericht für den Betreiber mit Mängelnennung und Aufforderung zur Beseitigung innerhalb von Fristen Abstimmung des Berichts mit dem Betreiber Festlegung nächster Inspektionstermin Weiteres Vorgehen Verfolgung der Fristen für Mängelbeseitigung Im Bedarfsfall Anwendung verwaltungsrechtlicher Vollzugs-, Ahndungs- und/oder Zwangsmittel 66

67 Störfall-VO Biogasrechner Abstände, Szenarien: KAS 18, KAS 32, KAS 12 Auswahl bekannt gegebener Sachverständige Checkliste sicherheitstechnische Prüfungen TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas Sicherheitsregeln für Biogasanlagen TI

68 Sprechen Sie uns an! 68

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