Infektionsprävention für das Medizinalpersonal

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1 Infektionsprävention für das Medizinalpersonal Information für die Studierenden an der medizinischen Fakultät der Universität Bern und Universität Fribourg Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 2 2. Empfohlene Impfungen und Immunitätsabklärungen Ziele Empfohlene Impfungen und Immunitätsabklärungen Praktische Durchführung 4 3. Expositionsprophylaxe 8 4. Informationsquellen 8 Die hier empfohlenen Impfungen und Immunitätsabklärungen beruhen auf den offiziellen Empfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Dieses Dokument wird laufend an die aktuellen Impfempfehlungen angepasst. Die aktuelle Version findet sich immer auf Version Mai 2007/Fr. Prof. K. Mühlemann ( ), Revision September 2015, Dr. C. Staehelin, Oberärztin Infektiologie Inselspital, Universität Bern

2 1. Einführung Medizinalpersonen haben ein erhöhtes Risiko, bestimmte Infektionskrankheiten zu erwerben, welches sich vor allem durch den direkten Kontakt mit PatientInnen ergibt. Medizinalpersonen können aber auch zur Infektionsquelle für PatientInnen werden. Infektionsübertragungen im Spital sind besonders schwerwiegend, weil bei hospitalisierten PatientInnen die Infektabwehr häufig durch Grundkrankheiten, akute Erkrankungen oder in Folge einer Behandlung beeinträchtigt ist. Es liegt in der Verantwortung des Medizinalpersonals, sich selbst und PatientInnen nach Möglichkeit vor einer Infektion(-sübertragung) zu schützen. Massnahmen gegen eine Infektionsübertragung im Spital basieren auf zwei wichtigen Pfeilern: der Expositionsprophylaxe und den Impfungen. In diesem Dokument werden die Impfempfehlungen für Medizinalpersonen zusammengefasst und das Impfprogramm für die Studierenden der Human- und der Zahnmedizin dargestellt. In der Schweiz werden offizielle Impfempfehlungen von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG, und von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA, formuliert. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) durch die individuelle Krankenversicherung übernommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, gewisse Impfungen den Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es liegt in der Verantwortung aller Medizinalpersonen, die empfohlenen Impfungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei MedizinstudentInnen sollen die Impfungen vollzogen sein, bevor sie in einen regelmässigen Patientenkontakt (Arztpraxis, Clinical Skills Training, Blockunterricht, Wahlstudienjahr) treten. 2. Impfprogramm für Studierende der Human- und Zahnmedizin 2.1. Ziel des Impfprogramms Im Sommer 2006 hat die Medizinische Fakultät der Universität Bern beschlossen, für Studierende der Human- und Zahnmedizin ein Impfprogramm aufzuziehen. Ein Hauptgrund für dieses Programm war, dass Medizinalpersonen häufig einen inkompletten Impfstatus aufweisen. Damit gefährden sie sich selbst und ihre PatientInnen und verursachen hohe Kosten durch die Notwendigkeit aufwändiger Umgebungsuntersuchungen. Das Ziel dieses Impfprogramms ist, dass alle Medizin- und ZahnmedizinstudentInnen die empfohlenen Impfungen vor Beginn des 2. Studienjahrs, respektive Neueinsteiger im Masterstudium bis Ende des EKP vollzogen haben (siehe Punkt 2.3). Bei fehlendem Immunitätsnachweis (Serologie oder dokumentierte Impfung/en) werden die Studierenden daran erinnert, diesen nachzuliefern. Studierende ohne Nachweis werden zu einem Gespäch eingeladen. Die Hausärzte (Lehrärzte) werden angewiesen, Medizinstudierende des 1. Studienjahrs erst nach Dokumentation des Hepatitis B-Immunstatus Tätigkeiten verrichten zu lassen, bei denen eine Exposition mit biologischen Flüssigkeiten möglich ist Empfohlene Impfungen und Immunitätsabklärungen Die hier empfohlenen Impfungen und Immunitätsabklärungen beruhen auf den offiziellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Im Folgenden wird eine sehr kurze Beschreibung der einzelnen Infektionserreger und -krankheiten gegeben. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf das Literaturverzeichnis, die entsprechenden Vorlesungen im Rahmen des Medizinstudiums und medizinische Lehrbücher. Seite 2

3 Infektionserreger / -krankheit (Trivialnamen) Diphtherie Corynebacterium diphtheriae, ( echter Krupp ) Tetanus, Clostridium tetani, ( Starrkrampf ) Poliomyelitis, Polioviren, ( Kinderlähmung ) Masern, Masernvirus Mumps, Mumpsvirus, ( Ziegenpeter ) Rubella, Rubellavirus, ( Röteln ) Hepatitis B, Hepatitis B Virus, ( Gelbsucht ) Varizellen, Varizella-Zoster-Virus, ( Windpocken, spitze Blattern, Gürtelrose ) Influenza, Influenzaviren, ( Grippe ) Tuberkulose, Mycobacterium tuberculosis ( Schwindsucht ) Wichtige Merkmale Infektion der oberen Atemwege mit Gefahr der Atemwegsobstruktion ( Erstickung ) oder Wundinfektion. Bakteriengifte (Toxine) können zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Bakteriengifte (Toxine) führen zu einer Schädigung von Nervenzellen und in Folge zu den typischen Lähmungen und Muskelkrämpfen bis hin zum Tod. Durch Schädigung muskel-steuernder (motorischer) Nervenzellen des Rückenmarks kommt es zu bleibenden Lähmungserscheinungen bis hin zum Tod. Eine typische Kinderkrankheit mit Fieber und Hautauschlag. Komplikationen sind Lungenentzündung (Pneumonie) und Hirnentzündungen (Enzephalitis, Meningitis). Komplikationen sind häufiger bei Infektion im Erwachsenenalter und bei Immunsuppression. Masern ist ein wichtiger Grund für die Kindersterblichkeit in Entwicklungsländern. Eine typische Kinderkrankheit mit Schwellung der Speicheldrüsen (Parototitis). Komplikationen sind Hirnentzündungen (Enzephalitis, Meningitis) und Hörverlust. Komplikationen sind häufiger bei Infektion im Erwachsenenalter. Eine typische Kinderkrankheit mit Hautauschlag. Die wichtigste Komplikation ist die Infektion während der Schwangerschaft mit einem hohen Risiko der Schädigung des Embryo/Fetus (kongenitale Röteln). Verursacht eine Leberentzündung mit dem Risiko einer chronischen Infektion, welche zu Leberzirrhose und Leberkarzinom führen kann. Das Übertragungsrisiko ist hoch (30% nach signifikanter Exposition mit virushaltigen biologischen Flüssigkeiten). Eine typische Kinderkrankheit mit bläschenförmigem Hautauschlag. Die Virusreaktivierung kann später zu einem begrenzten Hautausschlag (Herpes zoster, Gürtelrose ) führen. Komplikationen sind Lungenentzündung (Pneumonie), Hirnentzündungen (Enzephalitis, Meningitis) und Leberentzündung, sowie das konnatale Varizellensyndrom. Komplikationen sind häufiger bei Infektion im Erwachsenenalter und bei Immunsuppression. Eine Atemwegsinfektion mit saisonaler Häufung im Winter. Komplikationen sind Lungenentzündung (Pneumonie) und Dekompensation von vorbestehenden Krankheiten (Herz, Lunge etc.). Eine hoch-ansteckende Infektion, welche sich meist als chronische Pneumonie (Lungenentzündung) manifestiert. Besonders schwere Krankheitsverläufe treten bei Neugeborenen, Kleinkindern und Immunsupprimierten auf. Seite 3

4 2.3. Praktische Durchführung der Impfungen Für die Durchführung der Impfungen sind die Medizin- und Zahnmedizinstudierenden selbst verantwortlich. Die Impfungen sollen grundsätzlich beim Hausarzt bezogen werden. Falls dies nicht möglich ist, steht die Impfsprechstunde der Klinik und Poliklinik für Infektionskrankheiten am Inselspital zur Verfügung (Anmeldung über Telefon ). Studienbeginner mailen oder senden die entsprechenden Unterlagen (Scan des Impfblattes mit Kopie Impfausweis, Serologien, Tuberkulose-Suchtest) bis spätestens 1. Oktober des 2. Studienjahres an das Studiendekanat, Murtenstrasse 11, 3008 Bern, Neueinsteiger in höhere Semester bzw. ins Masterstudium senden die Unterlagen bis 15. Januar des ersten an der Universität Bern absolvierten Studienjahres ein. In begründeten Fällen bietet die Medizinische Fakultät eine Finanzierungsunterstützung an. Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung, zusammen mit Kopien der Arztrechnung(-en), der Krankenkassenabrechnung, und einem persönlichen Einzahlungsschein, an die Studienplanung zu richten. Tabelle 1 Empfohlene Impfungen, Immunitätsbestimmungen und Suche nach latenter Tuberkulose bei Medizinalpersonen Infektionserreger / -krankheit Bemerkung Diphtherie/Tetanus/Pertussis Impfimmunität gemäss Schweizerischem Impfplan (Tabelle 2) Poliomyelitis Impfimmunität gemäss Schweizerischem Impfplan (Tabelle 2) Masern, Mumps Rubella (MMR) Impfimmunität gemäss Schweizerischem Impfplan (Tabelle 3) Hepatitis B (HBV) Impfimmunität gemäss Schweizerischem Impfplan (Tabelle 3) Varizellen (VZV) Influenza Tuberkulose Natürliche Immunität. Überprüfen mittels Bestimmung spezifischer Serum IgG Antikörper. Bei fehlender Immunität Impfung (Tabelle 3) Jährliche Impfung im Herbst Infektionsstatus (latente Tuberkulose) mittels Interferon- Test (Beispiel: QuantiFERON -TB Gold, T-SPOT.TB ) bestimmen. Ein negatives Testresultat verlangt keine weiteren Massnahmen und dient als Ausgangslage für eine eventuelle spätere Abklärung nach Exposition mit einer ansteckenden Tuberkulose. Positive Resultate bedürfen einer ärztlichen Empfehlung bezüglich der Abklärung einer aktiven Tuberkulose bzw. bezüglich Ratsamkeit einer Chemoprophylaxe. Seite 4

5 Tabelle 2 Impfschema für Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Medizinalpersonen (entspricht Tabelle 4 im Schweizerischen Impfplan 2015) Seite 5

6 Tabelle 3 Impfschema für Mumps, Masern, Röteln, Varizella-/Zoster und Hepatitis B für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Medizinalpersonen (gemäss Tabelle 10 und Anhang 4 im Schweizerischen Impfplan 2015) Impfstoff Anzahl Nachholimpfungen (Zeitpunkte) weitere Dosen bisheriger Dosen MMR Dosen (0, 1 Monat) 1 Dosis keine 2 VZV Dosen (0, 1-2 Monate) keine 3 HBV Dosen (0, 1, 6 Monate) 1 Dosis, falls 1. Dosis mit J 2 Dosen, falls 1. Dosis mit >16J (0, 6 Monate) keine, falls 1. Dosis mit J 1 Dosis, falls 1. Dosis mit >16J (mind. 6 Monate nach 2. Dosis) keine Siehe Tabelle 4 Siehe Tabelle 4 Siehe Tabelle 3 Siehe Tabelle 3 1) Die MMR-Impfung umfasst 2 Dosen. Die MMR-Impfung kann in jedem Alter nachgeholt werden. Alle nicht geimpften (nicht immunen) Personen erhalten 2 Dosen. Die MMR- Impfung darf bei bekannter Schwangerschaft nicht verabreicht werden. 2) Falls beide MMR-Impfungen mit Triviraten (Rubini-Mumpsstamm) erfolgten, sollte eine 3. MMR-Impfung mit einem anderen MMR-Impfstoff als Triviraten nachgeholt werden. 3) VZV = Varizella-Zostervirus. Bei fehlender Immunität (negativer Serologie) Impfung. Eine Titerkontrolle nach 2 Impfdosen ist nicht nötig. 4) HBV = Hepatitis B. Bei Medizinalpersonen soll 1 Monate nach der 3. Dosis eine Titerbestimmung (anti- HBs Serumantikörper) erfolgen. Die Notwendigkeit weiterer Dosen richtet sich nach dem Titer (siehe Tabelle 4). Seite 6

7 Tabelle 4 Hepatitis B Impfung für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Medizinalpersonen und Immunitätsüberprüfung A) ungeimpft oder unvollständig geimpft (<3 Dosen oder nur 1 Dosis als Adoleszenter zwischen 11 und 15 Jahren mit einem Impfstoff für Erwachsene) Fehlende Dosen verabreichen (siehe Tabelle 2) gefolgt von Titerkontrolle 4-6 Wochen nach letzter Dosis. Weitere Massnahmen gemäss Titer: Anti-HBs Serumtiter Massnahmen A1 >100 U/l Keine weiteren Dosen notwendig A2 < 100 U/l Eine weitere Dosis und Titerbestimmung nach 4-6 Wochen, falls Titer wieder zwischen U/l Procedere gemäss A4. A3 <10 U/l Ausschluss einer aktive Hepatitis B Infektion (Bestimmung von anti-hbc Antikörpern und HBs-Antigen), weiteres Procedere gemäss A4. A4 nach A2 oder A3 <10 U/l oder U/l Eine oder mehrere Dosen in 2 bis 6 monatigen Intervallen mit Titerbestimmung 4-6 Wochen nach jeder Dosis bis der Grenzwert von 100 U/l erreicht wird. Personen, welche weitere Dosen verweigern, sollen über ihr Risiko einer Hepatitis B Infektion und die Möglichkeit einer passiven Immunisierung nach Exposition (z.b. Nadelstichverletzung) orientiert werden. B) vollständig geimpft, aber keine Titerbestimmung 4-6 Wochen nach letzter Dosis Massnahmen gemäss folgender Tabelle Intervall seit letzter Dosis Massnahmen < 5 Jahre Titerbestimmung: <100 U/l Procedere gemäss A4 >100 U/l keine weiteren Massnahmen. 5 Jahre Falls jemals Titerbestimmung mind. 5 Jahre nach der letzten Impfung dokumentiert war mit >10 U/l sind keine weiteren Massnahmen indiziert (es kann davon ausgegangen werden, dass der Titer nach Impfung >100 U/l betrug). Falls keine Titerbestimmung vorliegt: eine Dosis verabreichen, gefolgt von Titerbestimmung nach 4-6 Wochen. Falls Titer <100 U/l Procedere gemäss A4. Falls Titer > 100 U/l keine weiteren Massnahmen. Seite 7

8 3. Expositionsprophylaxe Impfungen stehen erst für eine relativ kleine Zahl von Infektionserregern zur Verfügung. Zum Beispiel gibt es heute noch keine Impfung gegen Spitalkeime (Bakterien mit breiter Antibiotikaresistenz), welche einen grossen Anteil der Spitalinfektionen verursachen. Ebenso gibt es keine Impfung gegen HIV und Hepatitis C Virus, welche durch Blut und Körperflüssigkeiten übertragen werden. Die Expositionsprophylaxe (= Hygienemassnahmen) spielt deshalb für die Infektionsprävention weiterhin eine sehr wichtige Rolle. Hygienerichtlinien werden individuell in den Spitälern formuliert und sind für das jeweilige Spital verbindlich Standardhygienemassnahmen Standardhygienemassnahmen müssen bei jedem Patientenkontakt durchgeführt werden, unabhängig davon, ob beim Patienten eine Infektion bekannt ist oder nicht. Dies beruht auf der Tatsache, dass aus logistischen und methodologischen Gründen nicht alle Patienten laufend auf das Vorhandensein eines Trägertums oder einer latenten Infektion untersucht werden können. Pragmatisch geht man davon aus, dass prinzipiell jeder Patient eine Infektionsquelle sein kann. Der wichtigste Bestandteil der Standardhygienemassnahmen ist die Händehygiene (siehe Beilage zur Durchführung der Händehygiene) Isolationsmassnahmen Spezielle Isolationsmassnahmen für Patienten, zusätzlich zu den Standardhygienemassnahmen, werden beim Vorliegen oder bei begründetem Verdacht auf eine Infektionskrankheit durchgeführt. Beispiele sind ansteckende Tuberkulose, Varizellen, oder Besiedelung mit einem Spitalkeim. Hygienerichtlinien in den Spitälern geben Auskunft über die Isolationsmassnahmen Exposition mit biologischen Flüssigkeiten Standardhygienemassnahmen haben auch das Ziel, das Medizinalpersonal vor einer Ansteckung mit durch biologische Flüssigkeiten übertragene Erreger (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C) zu schützen. Trotzdem kann es im Rahmen der täglichen Patientenbetreuung zu einer signifikanten Exposition kommen, zum Beispiel durch eine Nadelstichverletzung während einer Blutentnahme oder während eines chirurgischen Eingriffs. Medizinalpersonen müssen wissen, wie man sich bei solchen Unfällen verhält (siehe Beilage Sofortmassnahmen bei Exposition mit biologischen Flüssigkeiten ). Jedes Spital verfügt über eine verantwortliche Stelle (zum Beispiel Personalarzt), an die solche Unfälle zur Beratung unverzüglich gemeldet werden müssen. Beratungsstelle für HIV: Für Fragen bezüglich HIV Infektion steht die HIV-Sprechstunde der Klinik und Poliklinik für Infektionskrankheiten am Inselspital (Polikliniktrakt 2, Telefon ) zur Verfügung. Dort besteht auch die Möglichkeit der anonymen Antikörperuntersuchung. 4. Informationsquellen 1) Bundesamt für Gesundheit ( und Eidgenössische Kommission für Impffragen ( ): Schweizerischer Impfplan (jährlich aktualisiert) und weitere Impfempfehlungen. 2) Infovac ( monatliches Bulletin zu aktuellen Fragen und Informationen über Impfungen. Bietet auch die Möglichkeit direkt spezifische Fragen zu stellen. 3) SUVA. Empfehlungen. Impfungen des Personals im Gesundheitswesen. März Version Mai 2007/Fr. Prof. K. Mühlemann( ), 2. revidierte Version September 2015, Dr. C. Staehelin, Oberärztin Infektiologie Inselspital Seite 8

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