ZEITSCHRIFTENAUSWERTUNG 06/2007. Nebenstrafrecht BtMG 29 ff Rechtsprechung des BGH zu Verbrechen und Vergehen gegen das BtMG Winkler NStZ 2007, 317

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1 ZEITSCHRIFTENAUSWERTUNG 06/2007 BtMG 29 ff Rechtsprechung des BGH zu Verbrechen und Vergehen gegen das BtMG Winkler NStZ 2007, 317 UrhG 53 Abs. 1, 19 a Strafbarkeit und Ermittlungsmöglichkeiten beim Vorwurf der Nutzung von Internet-Tauschbörsen Beck/Kreißig NStZ 2007, 304 AO 370 Verdeckte Gewinnausschüttung und Steuerstrafrecht Weidemann wistra 2007, 201 Der Beitrag plädiert dafür, daß der Strafrichter eigenverantwortliche Feststellungen dazu zu treffen habe, ob Aufwendungen "durch" das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt seien, um die Vorraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung führten, müsse der Strafrichter diese berücksichtigen. StGB 266 Untreue durch Bildung "schwarzer Kassen" für Parteivermögen Ransiek NJW 2007, 1727 Der Beitrag befaßt sich mit der Entscheidung des BGH vom StR 499/05 (=NJW 2007, 1760) im Falle Kanther. Entgegen der Auffassung des BGH sieht Verf. in der unterlassenen Aufklärung über eine "schwarze Kasse" keine Verwirklichung des Untreuetatbestands. Die ursprüngliche Bildung einer solchen "schwarzen Kasse" war zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung als Untreuetat bereits verjährt. Der Begriff des Vermögensschadens in Form einer Vermögensgefährdung werde in der besprochenen Entscheidung zu extensiv ausgelegt. StGB 212, 211 Zur subjektiven Tatseite bei Tötungsdelikten Dannhorn NStZ 2007, 297 Der Beitrag befaßt sich schwerpunktmäßig mit den Voraussetzungen des Ausnutzungsbewußtseins beim Mordmerkmal der Heimtücke und beleuchtet diese aus forensisch-psychiatrischer Sicht. StGB 120 Das Verbot einer strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ahndung der Gefangenenselbstbefreiung Ostendorf NStZ 2007, 313 Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß Gefangenenselbstbefreiung kein Grund für straf- und diszplinarrechtliche Maßnahmen mit Ausnahme der Nichtrückkehr vom Freigang und Ausgang sowie aus dem Urlaub sei. StGB 240, 177 Abs. 1 Nr. 3, 240, 185 Strafbarkeit von Mobbing Petri StraFo 2007, 221 Verf. kommt zu dem Ergebnis, daß kein Anlaß bestehe, Mobbing unter Strafe zu stellen, da die einschlägigen Straftatbestände des StGB ausreichend seien, um Straftaten am Arbeitsplatz unter dem Vorwurf des Mobbing zu verfolgen.

2 StGB 331 ff Einladung von Amtsträgern zu einer öffentlichen Veranstaltung durch ein Unternehmen, das diese sponsort. Schlösser/Nagel wistra 2007, 211 Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Einladung eines Amtsträgers zu einer öffentlichen Veranstaltung durch ein Unternehmen, das diese sponsort, als Vorteilsannahme zu bewerten sei. Maßgeblich für die Beantwortung sei der Grund für eine solche Einladung. Liege dieser in einer Beeinflussung behördlicher Entscheidungsvorgänge, sei die Einladung als Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung strafbar. Nicht aber, wenn der Amtsträger nicht als Entscheidungs- sondern als Werbeträger für das Unternehmen angesprochen werde. StGB 263 a, 27, 261 Strafbarkeit des "Finanzagenten" bei vorangegangenem Computerbetrug durch "Phishing" Kögel wistra 2007, 206 Der Beitrag geht der Strafbarkeit eines "Finanzagenten" nach, der nach erfolgtem "Phishing" das Geld anschließend weiterleite. In Betracht komme eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche oder wegen Beihilfe zum Computerbetrug. Vor allem die Frage nach der Kenntnis von der Vortat sei problematisch. Maßgeblich sei, daß es sich bei der Geldwäsche um eine "Geldhehlerei" handele, weshalb die Grundsätze der Hehlerei auch bei der Geldwäsche anzuwenden seien. StGB 46, 49 Abs. 1, 211, EMRK Art. 6 Abs. 1 Keine Strafmilderung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes Gaede (Anm. zu BVerfG 2 BvR 750/06 v ) JR 2007, 254 Die besprochene Entscheidung befaßt sich mit der Erforderlichkeit einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die dadurch eingetreten war, daß das BVerfG fast 6 Jahre benötigte, um die Verwerfung einer Verfahrensrüge als unzulässig (nicht genügende Anforderungen des Sachvortrags nach 344 Abs. 2 S. 2 StPO) als verfassungswidrig aufzuheben. Entgegen der Entscheidung des BVerfG wäre eine Kompensation für die der Justiz anzulastende Verfahrensverzögerung erforderlich und möglich gewesen. StGB 263 Betrug durch unlauteren Abschluß und Widerruf von Fernabsatzverträgen Rettenmaier/Kopf JR 2007, 226 Verf. gehen dem Problem nach, daß Verbraucher die gesetzlichen Regelungen der 312 d, 355, 357 BGB zum Widerrufsrecht und damit verbundene Beweisprobleme zu ihrem Vorteil ausnutzen, ohne daß den Unternehmern effektive Handlungsmöglichkeiten hiergegen zur Verfügung stünden. Unabhängig von der objektiven Strafbarkeit werde aber ein sanktionswürdiges Verhalten des Verbrauchers kaum nachzuweisen sein. StGB 66 b Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anm. zu BVerfG StV 2006, 574) Rosenau/Peters JZ 2007, 584 StGB 251 Qualifizierter Versuch des Raubes Herzberg JZ 2007, 615 Nach Auffassung des BGH (BGHSt 42, 158) ist 251 StGB nicht anwendbar, auch wenn der Täter schon mit dem Versuch des Raubes leichtfertig den Tod eines anderen verursacht, auf die Wegnahme, also auf die Vollendung des Raubes, freiwillig verzichtet. Dem wird vom Verf. widersprochen. StPO 54, 96; EMRK Art. 6 Anfechtung der behördlichen Verweigerung einer Aussagegenehmigung durch die StA? Ellbogen

3 NStZ 2007, 310 Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß die StA vor dem Verwaltungsgericht die Verweigerung zur Erteilung einer Aussagegenehmigung überprüfen lassen und ggf. eine Verpflichtung zur Genehmigungserteilung erreichen könne. Gleiches gelte wenn die StA Akten von einer Behörde herausverlange und deren oberste Dienstbehörde die Herausgabe nach 96 StPO verweigere. Sei die Weigerung nicht willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich, sei eine Beschlagnahme ausgeschlossen. Die einzige Korrekturmöglichkeit liege deshalb in der Beschreitung des Klagewegs. StPO 206 a, 353 Abs. 2; IRG 72 Widerruf einer Rechtshilfebewilligung durch die Schweiz nach erfolgter Verwertung von Beweismitteln im deutschen Strafverfahren ("Komplex Schreiber" - Anm. zu BGH 5 StR 305/06 v = NStZ 2007, 345) Lagodny NStZ 2007, 346 In der besprochenen Entscheidung hatte der BGH die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem Rechtshilfeersuchen auch dann bejaht, wenn die Rechtshilfebewilligung nachträglich widerrufen worden war. Verf. hält dies für verfassungswidrig. StPO 243 Abs. 3, 249 Abs. 2 Verlesung einer Anklageschrift im Selbstleseverfahren Wilhelm NStZ 2007, 358 Der Beitrag setzt sich mit einer Entscheidung des LG Mühlhausen auseinander, wonach es in Ausnahmefällen statthaft sei, die Verlesung einer 296 Seiten langen Anklageschrift mit Tabellen zu 2016 bzw Straftaten im Wege des Selbstleseverfahrens zu ersetzen. Dem wird vom Verf. nicht widersprochen, wenn streng darauf geachtet werde, daß der wesentliche Inhalt der Anklageschrift komprimiert und hinreichend verständlich für die Öffentlichkeit mündlich in der Hauptverhandlung dargelegt werde. StPO 137 ff Übersicht zur Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung 2006 (Teil 1) E. Müller/J. Schmidt NStZ 2007, 322 Die Die Rechtsprechungsübersicht befaßt sich u.a. mit den Themenkreisen: Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen, Akteneinsichtsgewährung und Pflichtverteidigung (Wechsel des Pflichtverteidigers und Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; notwendige Verteidigung). StPO 153 a Das Ende des Mannesmann-Verfahrens Perron ZStrR 2007, 180 Die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens durch das LG Düsseldorf gem. 153 a StPO findet die Zustimmung des Verf., weil dadurch die Kosten der Unbestimmtheit des Untreuetatbestandes minimiert wurden, ohne daß seine verhaltenssteuernde Funktion aufgegeben werden mußte. Unklar bleibe, was die Meinungsänderung auf seiten der Staatsanwaltschaft bewirkt habe, nachdem die ursprüngliche Auffassung der StA durch die Entscheidung des BGH (BGHSt 50, 331) Rückendeckung erhalten hatte. StPO 102, 100a Zur Abgrenzung von Beschlagnahme und Überwachung von Mailbox-Inhalten im Strafverfahren Bressel ZStrR 2007, 157 StPO 115 a ; EMRK Art. 5 Abs. 3, Abs. 1 Prüfungs- und Entscheidungskompetenzen des "nächsten Richters" nach Festnahme aufgrund eines Haftbefehls Diehm StraFo 2007, 231

4 Verf. vertritt die Auffassung, daß 115 a Abs. 2 StPO aus verfassungs- und völkerrechtlichen Gründen über seinen Wortlaut hinaus dahingehend auszulegen sei, daß der Richter des nächsten Amtsgerichts eine umfassende Prüfungs- und Entscheidungskompetenz eingeräumt bekomme. StPO 4, 266 Verbindung weiterer Verfahren während einer bereits begonnenen Hauptverhandlung Gubitz/Bock StraFo 2007, 225 Verf. vertreten die Auffassung, daß für die Verbindung weiterer Verfahren während einer bereits begonnenen Hauptverhandlung gegen denselben Angeklagten eine analoge Anwendung der 4 Abs. 1, 2 Abs. 1 bzw. 13 Abs. 1 StPO nicht in Betracht komme, weil dadurch die Spezialregelung des 266 Abs. 1 StPO für die Erhebung einer Nachtragsanklage umgangen werde. StPO 136 Verwertbarkeit eines ausländischen Rechtshilfeersuchens im deutschen Strafverfahren bei Mitwirkung eines ausländischen Polizeibeamten bei dessen Erledigung (Anm. zu BGH 1 StR 421/06 v ) Lagodny JR 2007, 260 Die zustimmend besprochene Entscheidung kommt zu dem Ergebnis, daß die Resultate eines ausländischen Rechtshilfe aufgrund Ersuchens seitens deutscher Strafverfolgungsbehörden in deutschen Verfahren zulässigerweise verwertet werden dürften, wenn die verfolgte Tat in offensichlichem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Vernehmung stehe. StPO 247 S. 4 Unterrichtung des entfernten Angeklagten nach 247 Abs. 4 StPO durch Möglichkeit der Verfolgung einer Zeugenvernehmung mittels Videoübertragung (Anm. zu BGH 1 StR 268/06 v ) Kretschmer JR 2007, 258 Nach der zustimmend besprochenen Entscheidung des BGH kann die Unterrichtung eines aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten gem. 247 S. 4 StPO mittels Videoübertragung der in seiner Abwesenheit durchgeführten Zeugenvernehmung erfolgen. StPO 37; ZPO 171 Unzuständige Zustellungsbevollmächtigte der Strafgerichte Büttner DRiZ 2007, 188 Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan bei den Strafgerichten zuständige Zustellungsbevollmächtigte im Strafverfahren für die konkrete Zustellung wirksam bestellt wurde und warnt vor der "Zeitbombe", daß Beschuldigte die fehlende Zuständigkeit des Zustellungsbevollmächtigten und eine damit verbundene fehlerhafte Zustellung rügen könnten. StPO 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Zeugnisverweigerungsrecht des Seelsorgers (Besprechung von BGH NJW 2007, 307 und BVerfG NJW 2007, 1865) de Wall NJW 2007, 1856 In den besprochenen Entscheidungen wird bezüglich des Zeugnisverweigerungsrechts eines Seelsorgers zwischen solchen Informationen differenziert, die der Pfarrer in seiner Eigenschaft als Seelsorger erlangt hat und anderen, die nicht im Zusammenhang mit der seelsorgerischen Tätigkeit stehen. Diese Differenzierung ist nach Auffassung des Verf. in der Praxis nur beschränkt möglich. Vollstreckungsrecht StGB 57 a, 57 b Die Aussetzung der Reststrafe in Mordfällen mit besonderer Schuldschwere bei früheren Mitgliedern der Rote-Armee-Fraktion Kett-Straub

5 GA 2007, 332

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