Umsetzung der GAP-Reform Mitgliederversammlung Landesschafzuchtverband

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1 Umsetzung der GAP-Reform Mitgliederversammlung Landesschafzuchtverband Ministerialdirektor Wolfgang Reimer

2 Folie 2 Künftiges Maßnahmenangebot MEKA IV

3 Fruchtartendiversifizierung (5-gliedrige FF) mind. 5 Kulturen oder Kulturgruppen mit jeweils mindestens 10 % Anteil an der Ackerfläche maximal 30 % an der Ackerfläche je Kultur maximal 2/3 Getreide neu: mind. 10 % Leguminosen oder Leguminosengemenge aus der Erzeugung genommenen Flächen zählen nicht als Kultur Prämienerhöhung vorgesehen Folie 3

4 Viehbesatz 0,3 1,4 RGV/ha HFF Einhaltung des Viehbesatzes von 0,3 bis 1,4 RGV / ha HFF im Verpflichtungszeitraum maximal 1,4 GV/ha LF keine Beregnung, keine Meliorationsmaßnahmen neu: keine mineralische N-Düngung Prämienerhöhung vorgesehen Umsetzung der Raufutterfresser-Förderung auf Grünland Folie 4

5 Bewirtschaftung von steilem Grünland Bewirtschaftung von steilem Grünland > 25 % Hangneigung neu: Zuschlag für > 50% Hangneigung (Handarbeitsstufe, Übernahme aus AZL) maximal 2,0 GV/ha LF mindestens 5 % der beantragten steilen Grünlandfläche dürfen erst ab dem 15. Juni genutzt werden flächenbezogene Aufzeichnungen der Gülledüngung (Menge, Termin) Prämienerhöhung vorgesehen Folie 5

6 Artenreiches Grünland Vorkommen von mindestens 4 Kennarten aus einem Katalog von 28 Kräutern auf der beantragten Fläche neu: 2. Stufe mit mind. 6 Kennarten aus erweitertem Katalog Aufzeichnung der Bewirtschaftung (Schnittzeitpunkt, Düngung) Prämienerhöhung vorgesehen Folie 6

7 Messerbalkenschnitt ausschließliche Mahd der Flächen mit dem Messerbalken neu: außer in Biotopen und FFH-Mähwiesen auch auf artenreichem Grünland förderfähig Folie 7

8 Erhaltung von Streuobstbeständen Erhaltung von typischen Streuobstbeständen ausgeprägter Stamm und ausgeprägte Krone, i.d.r. mind. 1,4 m Stammhöhe und i.d.r. max. 100 Bäume je ha (keine starre Definition) Nutzung bzw. Pflege des Grünlands unter den Bäumen abgestorbene aber noch stehende Bäume zählen mit Folie 8

9 Erhaltung regionaltyp. gefährdeter Nutztierrassen Rinder: Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger, Braunvieh a.z. neu: Differenzierung nach Milch- und Mutterkühen Pferde: Schwarzwälder Fuchs, Alt-Württemberger neu : Schwäbisch Hällisches Schwein im Zuchtbuch eingetragene Mutter- und Vatertiere (neu) Folie 9

10 Völliger Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen Folie 10

11 Ökologischer Landbau Bewirtschaftung des gesamten Unternehmens entsprechend der EU-Ökorichtlinie Differenzierung der Prämie je Hektar nach Acker/Grünland, Gemüsebau und Dauerkulturen, zusätzlich Förderung Kontrollnachweis Prämienerhöhung vorgesehen (Auswirkungen des Greening auf Prämie noch offen) Folie 11

12 Extensive Nutzungsformen 32 Biotope 32 Biotope, bestehende Kartierung Erhaltung der Biotope in derzeitigem Zustand Naturschutzverwaltung bestätigt die Fläche des Biotops, keine konkreten Auflagen Prämienerhöhung vorgesehen Folie 12

13 Extensive Nutzungsformen Natura 2000 Flachland- und Bergmähwiesen bestehende Kartierung Erhaltung der Flächen in derzeitigem Zustand Auffüllen der Fläche innerhalb des Flurstücks bei Antragstellung möglich (bis zu 50 % und maximal 2 ha) Prämienerhöhung vorgesehen Folie 13

14 neu: Tiergerechte Haltungsverfahren Sommerweideprämie - Milchkühe und/oder weibliche Rinder > 1 Jahr - 4 Monate Weidegang am Stück, mind. 6 h täglich - mindestens 0,2 ha Weidefläche je GV Folie 14

15 neu: Tiergerechte Haltungsverfahren Mastschweine und Masthühnerhaltung - Einstiegstufe Tierschutzlabel und - Premiumstufe Tierschutzlabel Folie 15

16 Fazit Keine Fortführung von mittlerweile zum betrieblichen Standard zählenden Maßnahmen Maßnahmen insgesamt dunkelgrüner (Biodiversität & Naturschutz) ein noch zielgerichteteres Angebot (Kulissenmaßnahmen) neu: Tierschutz Folie 16

17 Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

18 1.3 LPR Teil A Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einschürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von brachgefallenem Grünland mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensivgrünland zweischürige Mahd und ergebnisorientierte angepasste Stickstoffdüngung mehr als zweischürige Mahd und ergebnisorientierte angepasste Stickstoffdüngung Aufgabe der Grünland-Bewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope Folie 18

19 1.4 LPR Teil A Naturschutzkonforme Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und (nicht auf der Weide angefallenen) Stickstoff-Düngemitteln Hütehaltung Koppelhaltung Standweide Folie MEPL-Konsultationsveranstaltung 5. Februar 2014 in Weissach

20 1.5 LPR Teil A Zulagen Ackerbewirtschaftung Bewirtschaftung in Form von Randstreifen Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60) zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand Folie MEPL-Konsultationsveranstaltung 5. Februar 2014 in Weissach

21 1.6 LPR Teil A Zulagen Grünlandbewirtschaftung Bewirtschaftung in Form von Altgrasstreifen / -inseln zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) Mechanische Nachpflege (bei Beweidung) Zulage für kleine, isoliert liegende Schläge / Weideflächen zusätzlich Ziegen mitführen bei Hütehaltung zusätzlich Ziegen mitführen bei Koppelhaltung Hangneigung größer als 25 % Hangneigung größer als 50 % Folie MEPL-Konsultationsveranstaltung 5. Februar 2014 in Weissach

22 2. LPR Teil B (Arten- und Biotopschutz) Arten- und Biotopschutz Artenschutz Biotopgestaltung und -neuanlage Biotop- und Landschaftspflege Folie MEPL-Konsultationsveranstaltung 5. Februar 2014 in Weissach

23 4. LPR Teil D (Investition Kleines AFP ) Investition in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb und von Zusammenschlüssen kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen: Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft Kauf von neuen Hangspezialmaschinen, wenn sie überbetrieblich eingesetzt werden Investition zur Inwertsetzung der Kulturlandschaft Investition zur Erhaltung der Kulturlandschaft Bauliche Anlage einschl. technische Einrichtung Fahrzeug, Maschine, Gerät oder techn. Hilfsmittel Investition des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung Folie 23

24 Agrarinvestitionsförderung ab 2015 (2014) 1. Rahmenbedingungen Mit der Reform der GAP soll die Landwirtschaftspolitik ökologischer und nachhaltiger werden. Das Prinzip Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen wird damit stärker in den Vordergrund gerückt. Mit dem AFP werden Investitionen nur noch dann unterstützt, wenn besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucherschutz, Umwelt- oder Klimaschutz und bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllt werden. Rechtliche Grundlagen ELER VO Art. 17 Abs. 1 a vom Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit GAK-Rahmenplan (Entwurf). Folie 24

25 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 2. GAK Vorgabe - Besondere Anforderungen sind erfüllt im: - Verbraucherschutz wenn die Herstellung der Produkte nach einem anerkannten Lebensmittelprogramm (z. B. QZ BW, Bio-Zeichen BW erfolgt) - Umweltschutz- oder Klimaschutz verbesserte Energieeffizienz Güllelagerkapazität mind. 9 Monate Abdeckung Güllebehälter - Tierschutz (gem. Anlage 1) Basisanforderungen Premiumanforderungen Folie 25

26 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 3. Anforderungen an den Tierschutz gemäß Anlage 1 z. B. für Milchkühe - Basisanforderungen Liegebox für jedes Tier Grundfutterfressplatz für jedes Tier (Ausnahmen noch zu erörtern) Nutzbare Stallfläche muss mind. 5,5 m² je GV betragen Fressgänge mind. 3,5 m, Laufgänge mind. 2,5 m breit - Premiumanforderungen Bau eines Auslaufs für mindestens ein Drittel der Milchkühe (4,5 m²/gv) Folie 26

27 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 4. Fördergegenstand (Beispiele) - Stallanlagen (Umbau, Neubau) gem. Anlage 1 einschl. Futterlager und Erschließung - Gewächshausanlagen - Klimatisierte Hallen zur Lagerung von Obst und Gemüse 5. Eingeschränkte Förderung bei Stallanlagen (z. B. Bestandsobergrenzen) 6. Förderausschluss (Beispiele) - Stallanlagen, die die besonderen Anforderungen an den Tierschutz nicht erfüllen - Maschinen-, Erntelagerhallen - Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft Folie 27

28 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 7. Fördervoraussetzungen (beispielhaft) - Erfüllung erhöhter Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt oder Klimaschutz, - Flächenbindung der Tierhaltung, - bei Stallanlagen zusätzlich Erfüllung erhöhter Anforderungen an Tierschutz, - positive Einkünfte max /Jahr bei Verheirateten, max /Jahr bei Nichtverheirateten, - Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes, - Nachweis einer erfolgreichen Bewirtschaftung anhand von mind. zwei Buchführungsabschlüssen, - Verpflichtung zur Buchführung 7 Jahre nach Bewilligung (Evaluierung), - Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und des Unternehmens nach der Investition anhand eines Investitionskonzeptes, - Mindestinvestitionsvolumen , - zuwendungsfähiges Investitionsvolumen max. 1 Mio. in der Förderperiode; bei Kooperationen max. 1,7 Mio.. Folie 28

29 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 8. Zuwendungen (geplant) - Zuschüsse für Investitionen 20 % (einschl. Erschließung) zusätzlich 10 % für Stallbauten für Rinder zusätzlich 20 % für Stallbauten für andere Tierarten Folie 29 - Zuschuss für Betreuer Zwischen3.600 und je Antrag - Bürgschaften - (keine Zuschüsse für Junglandwirte)

30 Agrarinvestitionsförderungsprogramm ab 2015 (2014) 9. Sonstiges - Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien, die - unter Berücksichtigung der sechs Prioritäten der ELER-Verordnung - zu definieren sind. - Anforderungen an Verwaltungskontrollen (vor Bewilligung, vor Auszahlung), bei der Vor-Ort- Kontrolle und der Ex-post-Kontrolle werden deutlich steigen. Folie 30

31 Künftige Ausgleichszulage in Baden-Württemberg

32 Überblick Rahmenbedingungen und Grundprinzipien des Programms Gebietskulisse, Fördersatz Fazit Folie 32

33 Rechtliche Rahmenbedingungen für das neue Programm EU Neue ELER-VO Nr. 1305/ Art. 31: Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete; - Art. 32: Bestimmung der aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete. Bund GAK- Rahmenplan (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes). Für die Ausgleichszulage bisher keine Festlegungen erfolgt. Folie 33

34 Grundprinzipien des Programms Teilweiser Ausgleich der Kosten u. Einkommensverluste auf landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandflächen aufgrund von naturbedingten oder spezifischen Nachteilen in den Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten (Benachteiligte Agrarzonen, Kleine Gebiete). Antragsberechtigt sind Aktive Landwirte im Sinne des Art. 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013. Ggf. weitere Festlegungen entsprechend der Nationalen Rahmenregelung und dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Folie

35 Gebietskulissen Berggebiete: Bisherige Abgrenzung wird grundsätzlich beibehalten, ggf. muss diese Abgrenzung bei Teilgemarkungen (45) auf vollständige Gemarkungen angepasst werden. Andere benachteiligte Gebiete: Bisherige Abgrenzung wird vorläufig beibehalten. Zu einem noch festzulegenden Termin (spätestens 2018) werden diese Gebiete entsprechend Art. 32, Abs. 3 und 4 neu festgelegt. Folie 35

36 Fördersatz 50 bis 150 je ha landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen. Die Zulage kann nach der EMZ (ggf. der LVZ) der Gemarkung gestaffelt werden. In Zusammenarbeit mit dem KTBL und dem BMEL ist die Prämienkalkulation noch in Vorbereitung. Degression der Beihilfe Ab einer förderfähigen Grünlandlandfläche (z.b. 100 ha) ist die Zulage degressiv zu staffeln. Abstimmung mit der Nationalen Rahmenregelung und dem Rahmenplan der Folie 36 GAK noch erforderlich. Fördersatz

37 Fazit In BW ist mit keinem " Brachfallen" von Ackerflächen zu rechnen. Daher nur Förderung von Dauergrünland. Die bessere Förderung der "Handarbeitsstufe" wird nicht weitergeführt. Dafür erfolgt eine entsprechende Förderung im "MEKA IV" als Zuschlag auf die Förderung des steilen Grünlands, ohne Begrenzung auf eine Gebietskulisse. Keine Berücksichtigung des Viehbesatzes. Im Rahmen der MEKA IV - Maßnahme "Viehbesatz 0,3 bis 1,4 RGV je ha HFF" wird eine entsprechende Förderung angeboten. Damit wird eine Doppelförderung vermieden. Folie 37

38 Folie 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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