Rubriken. Öffentliche Bekanntmachungen. Nr September Personalversammlung des Entsorgungsbetriebs am 16.9.

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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz Rubriken Öffentliche Bekanntmachungen OB-Bürgersprechstunde Seite 1 Personalversammlung Amt 70 Seite 1 Verkauf Ehemalige Hofreite Mainz-Drais Seite 1 Thermische Verwertung: Jahresabschluss 2014 Seite 2 Anmeldung Schulneulinge 2016/2017 Seite 3f. Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Hemel Seite 7f. Bebauungsplan Residenzpassage Seite 8f. Stellenausschreibung Sachbearbeiter/-in Seite 9f. Gremien Werkausschuss GWM Seite 10 Werkausschuss KDZ Seite 10 Jugendhilfeausschuss Seite 10f. Jugend spricht für sich Seite 11 Werkausschuss Entsorgungsbetrieb Seite 11 Ortsbeirat Mainz-Altstadt Seite 11 Ortsbeirat Mainz-Marienborn Seite 12 Wirtschaftsausschuss Seite 12 Bau- und Sanierungsausschuss Seite 12 Ortsbeirat Mainz-Ebersheim Seite 13 Ortsbeirat Mainz-Drais Seite 13 Ortsbeirat Mainz-HaMü Seite 14 Impressum Seite 2 Öffentliche Bekanntmachungen OB-Bürgersprechstunde im Mainzer Rathaus Mittwoch, 16. September 2015, 16:30 bis 18:00 Uhr, Louisville-Zimmer Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Nr September Personalversammlung des Entsorgungsbetriebs am Aufgrund der alljährlichen Personalversammlung des Entsorgungsbetriebes beginnt die Abfall- und Wertstoffentsorgung in Mainz am Mittwoch, 16. September 2015 teilweise später. Dadurch verschiebt sich die planmäßige Leerung der Abfallund Wertstoffbehältnisse in einigen Straßen ab dem auf den jeweiligen Folgetag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind wegen der Teilnahme an der Versammlung in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr nicht zu erreichen. Der Recyclinghof Süd (Emy-Roeder-Str. 15) öffnet an diesem Tag erst um 10:00 Uhr. Unter Tel kann jedoch wie gewohnt ab 07:00 Uhr Sperrmüll aus der Stadt Mainz zur Abholung angemeldet werden. Der Entsorgungsbetrieb bittet um Verständnis. Zum Verkauf: Mainz-Drais, Ober-Olmer-Str. 9 Ehemalige Hofreite Die Stadt Mainz bietet den Grundbesitz Ober-Olmer-Str. 9 in Mainz-Drais im Rahmen einer Interessenbekundung mit Bieterverfahren zum Verkauf an. Es handelt sich um ein Wohngrundstück mit Resten ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im alten Ortskern von Mainz-Drais, Ober- Olmer-Str. 9. Die Grundstücksfläche beträgt 419 m². Für das Grundstück liegt der Stadt Mainz ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz vor. Der festgelegte Wert beträgt unter Berücksichtigung der Freistellungskosten ,-- und ist als Mindestgebot im Bieterverfahren anzusehen. Bewerbungen mit Kaufpreisgeboten sind bis zum schriftlich an die Stadtverwaltung Mainz, Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Postfach 3820, Mainz zu richten. Weitere Informationen zu Grundbesitz und Bieterverfahren sind dem Exposé zu entnehmen, das unter folgender Internetadresse: abzurufen ist. Die abschließende Entscheidung über den Verkauf treffen die städtischen Gremien. Für weitere Informationen steht Ihnen auch Herr Patrick Winsche (Tel.: 06131/ ) gerne zur Verfügung. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 1

2 Thermische Verwertung Mainz GmbH Jahresabschluss 2014 Die Geschäftsführung der TVM Thermische Verwertung Mainz GmbH hat zum den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers den Gesellschaftern vorgelegt. In der Gesellschafterversammlung vom wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2014 auf neue Rechnung vorzutragen. Den Geschäftsführern der TVM Thermische Verwertung Mainz GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2014 wird in der Zeit vom bis zum (montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 09:00 Uhr bis Uhr) öffentlich ausgelegt und kann beim Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Industriestraße 70, Mainz, Zimmer 1.54 und der Stadtentwässerung Kaiserslautern, Blechhammerweg 50, Kaiserslautern, Zimmer D.05 eingesehen werden. Mainz, Carsten Krollmann (Geschäftsführer) Michael Krauß (Geschäftsführer) Impressum Amtsblatt Landeshauptstadt Mainz, Hauptamt Abteilung Pressestelle Kommunikation Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz Mainz Telefon 06131/ Telefax 06131/ pressestelle@stadt.mainz.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Freitag. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Ausgabe aufgelegt. Hauptdistributor des Amtsblattes ist die Internetplattform Dort kann über eine Newsletterfunktion das Amtsblatt kostenfrei abonniert werden. Ein Download als pdf-dokument ist möglich. Download und Abonnement über die Adresse Das Amtsblatt wird montags zusätzlich im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 2

3 Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt in Mainz am: ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NEUANMELDUNG FÜR DAS SCHULJAHR 2016/2017 Donnerstag, den 24. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag, den 25. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr An den Grundschulen GS An den Römersteinen, Mainz-Zahlbach, erfolgt die Anmeldung am: Dienstag, den 22. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch, den 23. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr GS Am Gleisberg, Mainz-Gonsenheim, erfolgt die Anmeldung am: Donnerstag, den 24. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag, den 25. September 2015 von Uhr bis Uhr Dienstag, den 29. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch, den 30. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr GS Pestalozzischule, Mainz-Mombach, erfolgt die Anmeldung am: Donnerstag, den 01. Oktober 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag, den 02. Oktober 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr GS Schillerschule, Mainz-Weisenau, erfolgt die Anmeldung am: Dienstag, den 22. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch, den 23. September 2015 von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Schulpflichtig zum Schuljahr 2016/17 sind alle Kinder, die bis zum 31. August 2016 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung der Kann-Kinder (6. Geburtstag ab Anfang September 2016) erfolgt in der zweiten Februarhälfte an den jeweiligen staatlichen Grundschulen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den Schulsekretariaten. Hinweis: Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 3

4 1. Grundschule Eisgrubschule / Mainz-Altstadt Am Pulverturm - Fichteplatz - Drususwall - Hechtsheimer Straße - Bretzenheimer Weg bis Ende der Siedlung - dann in nördlicher Richtung - Heinrich-von-Gagern-Straße - Göttelmannstraße - Am Michelsberg - in der Verlängerung bis zum Rhein - Rheinufer bis Schlosstor - Große Bleiche - Münsterplatz - Bilhildisstraße - Münsterstraße - Aliceplatz - Brücke - Augustusstraße - Trajanstraße - Germanikusstraße - Bastion Martin - Am Pulverturm 2. Grundschule Ludwig-Schwamb-Schule / Mainz-Oberstadt Am Pulverturm - Fichteplatz - Drususwall - Hechtsheimer Straße - Martin-Luther-Straße - Adelungstraße - Landwehrweg - Pariser Straße - Am Fort Mariaborn - Weichselstraße - über Milchpfad - Zahlbacher Steig - Obere Zahlbacher Straße - Langenbeckstraße - Am Linsenberg - Augustusstraße - Trajanstraße - Germanikusstraße - Bastion Martin - Am Pulverturm - Pariser Straße - Landwehrweg - Adelungstraße - Martin-Luther-Straße - Hechtsheimer Straße - Alte Mainzer Straße bis zur BAB 60 - entlang der BAB 60 westlich bis zur Gemarkungsgrenze - an der Gemarkungsgrenze entlang zur Pariser Straße - Pariser Straße 3. Grundschule Leibnizschule / Mainz-Neustadt Große Bleiche - Kaiser-Friedrich-Straße - 117er Ehrenhof - Forsterstraße - Josefsstraße - Bahnlinie bis Osteinunterführung - Mombacher Straße - Brücke - Aliceplatz - Münsterstraße - Bilhildisstraße - Münsterplatz - Große Bleiche 4. Grundschule Goetheschule / Mainz-Neustadt Josefsstraße - Bahnlinie nach Wiesbaden entlang bis Rheinallee - Rheinallee - Kaiser-Karl-Ring - Mozartstraße - Sömmerringstraße - Sömmerringplatz - Forsterstraße - Josefsstraße 5. Grundschule Feldbergschule / Mainz-Neustadt Schlosstor - Große Bleiche - Kaiser-Friedrich-Straße - 117er Ehrenhof - Forsterstraße - Sömmerringstraße - Mozartstraße - Kaiser-Karl-Ring - Rheinallee - Haltepunkt Mainz-Nord - Ingelheimer Aue - Rheinufer bis Schlosstor 6. Grundschule Pestalozzischule / Mainz-Mombach Aus dem Ostteil Mainz-Mombach bis zur Kreuzstraße 7. Grundschule Am Lemmchen / Mainz-Mombach Aus dem Westteil Mainz-Mombach bis zur Kreuzstraße 8. Grundschule Am Gleisberg / Mainz-Gonsenheim Kurt-Schumacher-Straße - Mainzer Straße - Im Niedergarten bis zur Bahnlinie - diese Bahnlinie in nördlicher Richtung entlang bis An der Bruchspitze - Erzbergerstraße - Gemarkungsgrenze Mainz-Mombach entlang bis zur Kreuzstraße - Kreuzstraße - An der Krimm - Kurt-Schumacher-Straße 09. Grundschule Münchfeldschule / Mainz-Hartenberg/Münchfeld Dr.-Martin-Luther-King-Weg - von der Einmündung in die Saarstraße bis zur Abzweigung der nördlichen Begrenzungsstraße des Wohngebietes Am Gonsenheimer Spieß - diese Begrenzungsstraße entlang - Rektor-Plum-Weg - Am Fort Gonsenheim - Ludwigsburger Straße - Jakob-Steffan-Straße bis Am Judensand - links ab bis zur Bahnlinie Mainz-Alzey - Eisenbahnstrecke Mainz-Alzey bis Im Niedergarten- Im Niedergarten - Saarstraße bis Einmündung des Dr.-Martin-Luther-King-Weges 10. Grundschule Dr.-Martin-Luther-King-Schule / Mainz-Hartenberg/Münchfeld Binger Straße ab Alicebrücke - Saarstraße - Dr.-Martin-Luther-King-Weg bis zur Abzweigung der nördlichen Begrenzungsstraße des Wohngebietes Am Gonsenheimer Spieß - diese Begrenzungsstraße entlang - Rektor-Plum- Weg - Am Fort Gonsenheim - Ludwigsburger Straße - Jakob-Steffan-Straße bis Am Judensand - links ab bis zur Bahnlinie Mainz-Alzey - Bahnlinie entlang bis zu den Bahnlinien nach Bingen und Wiesbaden - Bahnlinie bis Osteinunterführung - Mombacher Straße bis Binger Straße 11. Grundschule Maler-Becker-Schule / Mainz-Gonsenheim Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 4

5 Obere Kreuzstraße - An der Krimm - Kurt-Schumacher-Straße - Mainzer Straße - Im Niedergarten bis über die Bahnlinie Alzey - Im Niedergarten - Gemarkungsgrenze - Saarstraße 12. Grundschule An den Römersteinen / Mainz-Oberstadt Binger Straße - Saarstraße - Staudinger Weg - Dalheimer Weg bis Albert-Schweitzer-Straße - Backhaushohl - Lantelweg bis Draiser Straße - St.- Sebastian-Straße bis zu deren Ende - Lantelweg - Bahnstraße in östlicher Richtung - Verbindung zum Mühlweg - Mühlweg bis zum Kaninchenpfad - Kaninchenpfad - Pariser Straße - Am Fort Mariaborn - Weichselstraße - Zahlbacher Steig - Obere Zahlbacher Straße - Langenbeckstraße - Am Linsenberg - Binger Straße 13. Grundschule Heinrich-Mumbächer-Schule / Mainz-Bretzenheim Stadtteil Mainz-Bretzenheim bis zur Grenze Anschlussstelle der A 60 Mainz-Lerchenberg entlang der K 3 bis zur Vor der Frecht - Vor der Frecht folgend bis Marienborner Straße - der Marienborner Straße folgend bis zur Abzweigung Südring - dem Südring folgend bis zur Kreuzung mit dem Elsterweg - der Verlängerung des Elsterweges folgend über den Roten Weg und die A 63 bis zur A 60 Grenze zur Grundschule An den Römersteinen: Staudinger Weg - Dalheimer Weg bis Albert-Schweitzer-Straße - Backhaushohl - Lantelweg bis Draiser Straße - St.- Sebastian-Straße bis zu deren Ende - Lantelweg - Bahnstraße in östlicher Richtung - Verbindung zum Mühlweg - Mühlweg bis zum Kaninchenpfad - Kaninchenpfad - Pariser Straße 14. Grundschule Erich Kästner Schule / Mainz-Bretzenheim-Süd Anschlussstelle der A 60 Mainz-Lerchenberg entlang der K 3 bis zur Vor der Frecht - Vor der Frecht folgend bis Marienborner Straße - der Marienborner Straße folgend bis zur Abzweigung Südring - dem Südring folgend bis zur Kreuzung mit dem Elsterweg - der Verlängerung des Elsterweges folgend über den Roten Weg und die A 63 bis zur A Grundschule im Carl-Zuckmayer-Schulzentrum / Mainz-Lerchenberg Stadtteil Mainz-Lerchenberg 16. Grundschule Schillerschule / Mainz-Weisenau Stadtteil Mainz-Weisenau 17. Grundschule Mainz-Finthen Peter-Härtling-Schule Stadtteil Mainz-Finthen 18. Grundschule Theodor-Heuss-Schule / Mainz-Hechtsheim Stadtteil Mainz-Hechtsheim (die Grenze zur Berliner Schule im Norden ist die BAB 60) 19. Grundschule Mainz-Laubenheim Stadtteil Mainz-Laubenheim 20. Grundschule Mainz-Drais Marc-Chagall-Schule Stadtteil Mainz-Drais 21. Grundschule Mainz-Marienborn Stadtteil Mainz-Marienborn 22. Grundschule Im Feldgarten / Mainz-Ebersheim Stadtteil Mainz-Ebersheim 23. Förderschulen Die Anmeldung der lernbehinderten, körperbehinderten, geistigbehinderten, sehbehinderten, blinden, hörbehinderten, gehörlosen, sprachbehinderten und taubstummen Kinder kann sowohl bei der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule als auch unmittelbar bei der entsprechenden Förderschule erfolgen. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 5

6 Windmühlenschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Mainz, Generaloberst-Beck-Straße 1 Wir bitten, den Anmeldetermin mit der Schulleitung, Tel / oder 53966, zu vereinbaren. Peter-Jordan-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Mainz, An der Bruchspitze 50 Wir bitten, den Anmeldetermin mit der Schulleitung, Tel / , zu vereinbaren. Astrid-Lindgren-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Mainz, John-F.-Kennedy-Str. 5-7 Wir bitten, den Anmeldetermin mit der Schulleitung, Tel / , zu vereinbaren. Mainz, im September Schulamt Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 6

7 Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die erneute Aufstellung eines Bebauungsplanes und der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes Auf Grund des 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und 3 Abs. 2 BauGB wird Folgendes bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Mainz hat in seiner Sitzung am und erneut am gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Hemel (G 149)" beschlossen. Die Beschlüsse wurden bereits am und am öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am hat der Stadtrat erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Hemel (G 149)" gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Des Weiteren hat der Stadtrat in der Sitzung am beschlossen, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Hemel (G 149)" gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen Der Beschluss über die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes "G 149" wird gemäß 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des o. a. Bebauungsplanes "G 149" wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Hemel (G 149)" seine Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich bei der Stadtverwaltung Mainz, Stadtplanungsamt, Zitadelle, Bau A, Zimmer 207, "Am 87er Denkmal", Mainz, öffentlich aus und können dort - außer feiertags - montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06131/ von jedermann eingesehen werden. Neben der Begründung inkl. Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar: Informationen zu den Schutzgütern: Mensch, Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Kulturgüter, Landschaft sowie zusätzliche Informationen zu Altlasten und Immissionsschutz Im Einzelnen liegen vor: A. Gutachten Fachbeitrag Altlasten und Bodenschutz, vom (Altlasten) Artenschutzprüfung Fauna, vom Januar 2015 (Artenschutz) B. Schreiben, Expertisen und Stellungnahmen Schreiben des 17-Umweltamtes vom (Altlasten und Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Versickerung, Naturschutz, Artenschutz, Lärmschutz, Stadtökologie) Schreiben der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, vom (Bodenfunde) Schreiben der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, vom (Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasser, Bodenschutz) Schreiben des 17-Umweltamtes vom (Landespflege und Naturschutz, Altlasten und Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Versickerung, Lärmschutz) Schreiben des 60-Bauamtes, Abt. Denkmalpflege vom (Bodenfunde) Schreiben des 67-Grünamtes, vom (Baumpflanzungen) Schreiben des Bauernvereins Gonsenheim, vom (Baumpflanzungen) Schreiben des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Pfalz, vom (Baumpflanzungen) Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, vom (Baumpflanzungen) Schreiben der DB Services Immobilien GmbH, vom (Immissionsschutz) Schreiben der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, vom (Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz) Als zusätzlicher, informeller Service für die Öffentlichkeit liegen im Zeitraum vom bis der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "G 149", seine Begründung, der Umweltbericht und die o. a. Unterlagen im Rathaus, Foyer, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz, und in der Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim, Pfarrstraße 1, Mainz zu den dort gültigen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Im Zeitraum vom bis stehen der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "G 149", seine Begründung, der Umweltbericht und die o. a. wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter der Adresse als zusätzliche Information zur Verfügung. Hinweise: Während der Auslegungsfrist können beim Stadtplanungsamt und bei der Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim Stellungnahmen abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per an die Adresse stadtplanungsamt@stadt.mainz.de dem Stadtplanungsamt zugesandt werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 7

8 Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "G 149" wird begrenzt: im Norden durch die Straßen "Am Leichborn" und "An der Ochsenwiese", im Osten durch die Straße "Im Niedergarten", Im Süden durch die Straße "Am Sägewerk", im Westen durch die Straße "Zur Oberlache" (östliche Begrenzung des Bebauungsplanes "G 88"), eine gedachte Verbindung von der Straße "Am Hemel" zur Straße "Zur Oberlache" (südliche Begrenzung des Bebauungsplanes "G 88"), die Bahnlinie Mainz-Alzey, sowie das Flurstück 220/1, Flur 22, Gemarkung Gonsenheim. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes Auf Grund des 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Mainz hat in seiner Sitzung am gemäß 2 Abs. 1 BauGB erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" beschlossen. Der Beschluss wurde bereits am öffentlich bekannt gemacht. Ebenfalls in der Sitzung am hat der Stadtrat beschlossen, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des o. a. Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Gemäß 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der o. a. Bebauungsplan "A 269" im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "Residenzpassage (A 269)" und seine Begründung liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich bei der Stadtverwaltung Mainz, Stadtplanungsamt, Zitadelle, Bau A, Zimmer 213, "Am 87er Denkmal", Mainz, öffentlich aus und können dort - außer feiertags - montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06131/ von jedermann eingesehen werden. Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Mainz, Stadtverwaltung Michael Ebling Oberbürgermeister Als zusätzlicher, informeller Service für die Öffentlichkeit liegen im Zeitraum vom bis der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "A 269" und seine Begründung im Rathaus, Foyer, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz, und in der Ortsverwaltung Mainz-Altstadt, Am Rathaus (Zimmer 49), Mainz, zu den dort gültigen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Im Zeitraum vom bis stehen der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes "A 269" und seine Begründung im Internet unter der Adresse als zusätzliche Information zur Verfügung. Hinweise: Während der Auslegungsfrist können beim Stadtplanungsamt und bei der Ortsverwaltung Mainz-Altstadt Stellungnahmen Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 8

9 abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per an die Adresse dem Stadtplanungsamt zugesandt werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "A 269" wird begrenzt durch: Die "Kleine Langgasse" im Nordwesten, die "Große Langgasse" im Nordosten, die "Spritzengasse" im Südosten und die Schillerstraße im Südwesten. Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Mainz, Stadtverwaltung Michael Ebling Oberbürgermeister Stellenausschreibung Wir suchen für unser Gutenberg-Museum eine / einen Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Teilzeit 15 Wochenstunden Befristet bis Kennziffer 451/4 Aufgaben u. a.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Betreuung von Fernsehteams, Presse etc. Verfassen von Pressetexten Organisation von Pressekonferenzen und Veranstaltungen Wir erwarten: Abgeschlossenes Universitätsstudium im Bereich Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaften Profunde Office-Anwenderkenntnisse, insbesondere in MS-Word und Bildbearbeitung; wünschenswert sind Erfahrungen in Desktop-Publishing Hervorragende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Englisch in Wort und Schrift Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise, hohe Flexibilität Organisationsgeschick und Zuverlässigkeit Entgeltgruppe 13 TVöD Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Wir begrüßen besonders Bewerbungen von Frauen, da wir im Rahmen unseres Frauenförderplanes bestrebt sind, den Frauenanteil auf dieser Funktionsebene zu erhöhen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 9

10 Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens unter Angabe der Kennziffer 451/4 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach / Mainz bewerbung@stadt.mainz.de Gremien zur Sitzung des Werkausschusses der Gebäudewirtschaft Mainz am Dienstag, , 12:30 Uhr, Erfurter Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz a) nicht öffentlich 1. Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung vom Entscheidung über die öffentliche Behandlung der Punkte 3 bis 9 b) öffentlich 3../. 4. GWM Wirtschaftsplan Zitadelle Mainz 6. Bauvorhaben: Energetische Sanierung der großen Turnhalle, 5. BA, Feldbergschule 7. Vorstellung aller, derzeit bei der GWM in Bearbeitung befindlichen Bauprojekte 8. Verschiedenes 9. Bürgerfragestunde c) nicht öffentlich 10. Vergabeangelegenheiten 11. Personalangelegenheiten 12. Verschiedenes 13. Gebäudewirtschaft Mainz Mainz, Stadtverwaltung Mainz In Vertretung Marianne Grosse Beigeordnete zur Sitzung des Werkausschusses der Kommunalen Datenzentrale Mainz am Dienstag, , 17:30 Uhr, Valencia-Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz a) nicht öffentlich 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz); Jahresabschluss Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung; Zwischenbericht zum Vergabeangelegenheit 5. Personalangelegenheiten 6. Baumaßnahme Aufstockung Dienstgebäude der KDZ Mainz 7. Mitteilungen/Verschiedenes Mainz, 26. August 2015 Michael Ebling Oberbürgermeister zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, , 16:00 Uhr, Sitzungszimmer 113, Stadthaus, Kreyßig-Flügel, Mainz a) nicht öffentlich 1. Entscheidung über die öffentliche Behandlung der Punkte 3 bis 7 2. Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung vom b) öffentlich 3. Jugend spricht für sich 4. Kindertagesstätte Sonnenkäfer e. V.; Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Mainz als freier Träger 5. Unbegleitete minderjährige Fllüchtlinge Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 10

11 6. Finanzstatus Amt 51; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Mehraufwendungen bei den erzieherischen Hilfen, den Zuschüssen an freie Träger von Kitas und bei unbegleiteteten minderjährigen Flüchtlingen. Deckung der Mindererträge im Kita-Bereich 7. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Georg Steitz Vorsitzender Kurt Merkator Beigeordneter Jugend spricht für sich im Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Mainz bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, am Mittwoch, von Uhr in Zimmer 113, Stadthaus Kreyßigflügel Fragen und Kritik an den Ausschuss zu richten. Eingeladen sind Einzelpersonen, Gruppen oder Initiativen, die sich für weitere Infos an das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kinder, Jugend und Senioren, Stadthaus- Lauterenflügel, Kaiserstr. 3-5, Telefon: wenden können. zur Sitzung des Werkausschusses des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz am Mittwoch, , im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes um 16:30 Uhr (voraussichtlicher Beginn ca Uhr), Tagungsraum des Wirtschaftsbetriebes, Industriestr. 70, Mainz a) nicht öffentlich 1. Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Vergabeangelegenheiten zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Altstadt am Mittwoch, , 17:00 Uhr, Erfurter Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz a) nicht öffentlich (Beginn Uhr) 1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 2. Mitteilungen und Verschiedenes 3. Stadtteilmittel b) öffentlich (Beginn Uhr) 4. Tempo 30 Rheinstraße Anträge 5. Unterbringung von Flüchtlingen im Allianzhaus (Grüne, SPD, DIE LINKE.) 6. Durchfahrtssperre Holzstr./Hopfengarten (CDU) 7. Einwohnerfragestunde Anfragen 8. Pflasterbelag Uferweg (FDP) 9. Pflaster Kirschgarten (FDP) 10. Wasserpumpe Spielplatz Badergasse (FDP) 11. Unterbringung von Flüchtlingen im Allianzhaus (CDU) 12. Sachstandsberichte 13. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Renate Ammann 2. stellvertretende Ortsvorsteherin 4. Vergabeangelegenheiten 5. Mitteilungen und Anfragen Mainz, Katrin Eder Beigeordnete Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 11

12 zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Marienborn am Mittwoch, , 19:00 Uhr, Sitzungsraum der Ortsverwaltung, Im Borner Grund 38, Mainz a) öffentlich 1. Sachstandsberichte 1.1. Sachstandsbericht zum Antrag 0774/2015 (ÖDP) "Planungswerkstatt Verkehrsberuhigungskonzept für Marienborn" 1.2. Sachstandsbericht zum Antrag 0775/2015 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, ÖDP) "Gebäudebrüter Nisthilfen in Marienborn" 2. Mitteilungen und Verschiedenes 3. Einwohnerfragestunde b) nicht öffentlich 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Dr. Claudius Moseler Ortsvorsteher zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Donnerstag, , 16:30 Uhr, Empfangsraum, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz a) nicht öffentlich 1. Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung vom Vergabeangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Verschiedenes Mainz, Christopher Sitte Beigeordneter zur Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am Donnerstag, , 16:30 Uhr, Erfurter Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Mainz a) nicht öffentlich 1. Entscheidung über die öffentliche Behandlung der Punkte 2 bis 6 b) öffentlich 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "VEP - He 122" (Satzungsbeschluss) 3. FNP-Änderung Nr. 43 und Bebauungsplan "E 69" (erneute Planstufe II) 4. Modernisierungsmaßnahmen Münsterplatz 5. Mitteilungen/Verschiedenes 6. Einwohnerfragestunde c) nicht öffentlich 7. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages 8. Abschluss eines Durchführungsvertrages 9. Bebauungsplanentwurf 10. Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 11. Bebauungsplanentwurf 12. Bauangelegenheit; 13. Bauangelegenheit 14. Bauangelegenheit 15. Bauangelegenheit 16. Bauangelegenheit Mainz, Marianne Grosse Beigeordnete Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 12

13 zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Ebersheim am Donnerstag, , 19:00 Uhr, Sitzungsraum der Ortsverwaltung, Römerstr. 17, Mainz a) öffentlich 1. Verabschiedung eines Ortsbeiratsmitgliedes 2. Neues Regenrückhaltebecken und Transportkanal für Mainz-Ebersheim 3. Energiepark Mainz "Power-to-Gas" 4. Berichterstattungen 4.1. Zirkusprojekt Ebersheim 4.2. Fluglärminitiative Ebersheim Anträge 5. Tempo 30 zwischen Kreisel und Senefelder Straße (FDP) 6. Versetzung des Hinweisschildes "Töngeshalle" am Ortseingang aus Richtung Rheinhessenstraße (FDP) 7. Grüninsel zwischen "Hinter der Hecke" und "In den Kläuern" (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) Anfragen 8. Weinbergshäuschen Mainz-Ebersheim (SPD) 9. Geplanter Kreisel im E 46 (CDU) 10. Ausgleichsfläche "E 69 - In den Teilern" (FDP) 11. Einwohnerfragestunde 12. Sachstandsberichte Antwort auf Anfrage Nr. 1076/2015 (FDP) "Pflege der Ausgleichsflächen im Ortsbereich" Antwort auf Anfrage Nr. 1084/2015 (SPD) "Wertstoffhof Mainz-Ebersheim" Antwort auf Zusatzfrage zur Anfrage Nr. 0495/2015 (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) "Situation Krippenplätze" Sachstandsbericht zu Antrag 1029/2015 der CDU-Ortsbeiratsfraktion Mainz-Ebersheim Zukunftssicherung Töngeshalle, Antrag 1082/ Bündnis90/ DIE GRÜNEN, CDU 13. Mitteilungen und Verschiedenes Berichte aus Stadtrat und Ausschüssen b) nicht öffentlich 14. Sachstandsbericht 15. Straßenbenennung 16. Grundstücksangelegenheit 17. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 18. Stadtteilmittel 19. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Matthias Gill Ortsvorsteher zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Drais am Donnerstag, , 19:30 Uhr, Sitzungsraum der Ortsverwaltung, Daniel-Brendel- Str. 11, Mainz a) öffentlich 1. Brand im Biomassewerk Essenheim 2. Radweg entlang der K 11 Anträge 3. Fahnenmast und Fahnen (CDU) 4. Wertstoffhof (CDU) 5. Einwohnerfragestunde Anfragen 6. Baum- und Strauchwuchs Einfahrt Drais-Süd (CDU) 7. Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrradgegenverkehr (CDU) 8. Raumsituation Marc-Chagall-Schule (SPD) 9. Ausgleichsflächen und Naherholung (SPD) 10. Sachstandsberichte 11. Mitteilungen und Verschiedenes b) nicht öffentlich 12. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 13. Stadtteilmittel 14. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Norbert Solbach Ortsvorsteher Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 13

14 zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz- Hartenberg/Münchfeld am Dienstag, , 18:30 Uhr, Sitzungsraum der Ortsverwaltung, John-F.-Kennedy-Str. 7 B, Mainz a) öffentlich Anträge 1. Kantstr./An der Dreispitz (CDU) 2. Verlegung Straßenreinigung Hartenberg (SPD) 3. Bezirkssportanlage (ÖDP) 4. Traglufthalle als Ersatz für Schulsporthalle (ÖDP) 5. Einwohnerfragestunde Anfragen 6. Pfützenbildung/verstopfte Gullys (CDU) 7. Verlegung eines Teils des "Alteruhwegs" (SPD) 8. Haltemöglichkeit für Schulbusse A.-Lindgren-Schule (ÖDP) 9. Sachstandsberichte 10. Mitteilungen und Verschiedenes b) nicht öffentlich 11. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 12. Mitteilungen und Verschiedenes 13. Stadtteilmittel Mainz, Ann Kristin Pfeifer 1. stellvertretende Ortsvorsteherin Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr September 2015 Seite 14

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