Teilflächennutzungsplan Windenergie. der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Wolfach - Oberwolfach
|
|
- Curt Kuntz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Teilflächennutzungsplan Windenergie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach - Oberwolfach mit der Stadt Wolfach und der Gemeinde Oberwolfach PLANUNGSBÜRO FISCHER GÜNTERSTALSTR FREIBURG STADTPLANUNG - ARCHITEKTUR - LANDSCHAFTSPLANUNG Februar 2013
2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Anlass der Planung / Allgemeines Allgemeine Bedeutung der Windenergienutzung Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergienutzung Lage im Raum 2 2 Verfahren Allgemeines Scoping Bürgerbeteiligung Interkommunale Abstimmung 4 3 Planungsgrundlagen Landesplanungsgesetz Regionalplan Flächennutzungsplan Windenergieerlass Betroffene Windenergieanlagen Umweltprüfung 6 4 Methodik zur Ermittlung der Konzentrationszonen Vorläufige Suchräume Windhöffigkeit Tabubereiche 8 Black Forest Oberservatory Prüfflächen Belange des Artenschutzes Abstände aus Gründen des Lärmschutzes Darstellung der Vorläufigen Suchräume 13 5 Weiteres Vorgehen 14 6 Anlagen 15
3 1 Anlass der Planung / Allgemeines 1.1 Allgemeine Bedeutung der Windenergienutzung Der Ausbau der Windenergienutzung hat durch den endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies gilt für Deutschland ebenso wie für Baden-Württemberg. Daher ist auch die Energieversorgung mit regenerativer Energie und dabei insbesondere der Ausbau der Windenergienutzung ein zentrales Ziel der Landesregierung und steht damit im besonderen öffentlichen Interesse. Aufgrund des hohen Potentials kommen dabei der Photovoltaik und der Nutzung der Windenergie eine hohe Bedeutung zu. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stromes im Land aus heimischer Windenergie bereit zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land rund neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils ca. 3 MW zu errichten. Zusammen mit den bereits jetzt vorhandenen Anlagen wird damit eine Strombereitstellung von etwa 7 TWh pro Jahr ermöglicht. Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Wolfach-Oberwolfach möchte mit ihren Möglichkeiten einen substanziellen Beitrag für die Erhöhung des Anteils der Windenergienutzung leisten. Die Verwaltungsgemeinschaft nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, die Zulässigkeit von Windenenergieanlagen zu steuern. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen im Außenbereich priviligiert, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergienutzung Bei der Windenergienutzung steht neben seiner Bedeutung als Wirtschaftsfaktor für das Land Baden-Württemberg vor allem die regionale bzw. kommunale Wertschöpfung im Mittelpunkt. So ist die Verpachtung von Grundstücken sowohl für private als auch kommunale Eigentümer lukrativ. Darüber hinaus bietet die Errichtung von Windenergieanlagen verbunden mit einer Reihe weiterer Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Windenergienutzung stehen, weitere Möglichkeiten der Wertschöpfung vor Ort, die in erster Linie der lokalen Wirtschaft zu Gute kommen. Stand: Februar 2013 Seite 1
4 1.3 Lage im Raum Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Wolfach Oberwolfach liegt im Südosten des Ortenaukreises, und grenzt nach Westen an den Landkreis Rottweil und nach Nordwesten an den Landkreis Freudenstadt. Die Verwaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Wolfach (mit den Ortsteilen Wolfach, Kirnbach und Kinzigtal) sowie der Gemeinde Oberwolfach. Die Gemarkungsfläche des Verbandsgebietes beträgt insgesamt 119,26 km² (Wolfach 67,99 km² und Oberwolfach 51,27 km). Stand: Februar 2013 Seite 2
5 2 Verfahren 2.1 Allgemeines Der Flächennutzungsplan der VVG Wolfach - Oberwolfach wurde am genehmigt. Derzeit läuft das Verfahren zur 1. Änderung, die Offenlage ist durchgeführt. Teilfortschreibung gemäß 5 Abs. 2b BauGB Gemäß 5 Abs. 2b BauGB wird ein sachlicher Teilflächennutzungsplan für das Thema Windenergie aufgestellt, der im Gegensatz zu einer punktuellen Änderung das gesamt Gebiet der beiden Verbandsgemeinden betrifft. Der Aufstellungsbeschluss des Teilflächennutzungsplanes wurde am , de zur Frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am gefasst. Mit der Aufstellung dieses sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie werden die für die Nutzung der Grundstücke für Windenergieanlagen betreffenden Aspekte geregelt. Er tritt nach seiner Wirksamkeit als sachlicher Teilflächennutzungsplan neben den zum jeweiligen Zeitpunkt wirksamen eigentlichen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. 2.2 Scoping Das Scoping wird im Rahmen der Frühzeitigen Behördenanhörung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden daher gebeten, sich in diesem Verfahrensschritt zum Umfang und Vertiefungsgrad der naturschutzfachlichen sowie artenschutzfachlichen Untersuchungen zu äußern. 2.3 Bürgerbeteiligung Über das im Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren hinaus möchten die Verbandsgemeinden die Möglichkeiten der Bürgerinformation nutzen, um so die Akzeptanz in der Bürgerschaft gegenüber dieser Energieform zu erhöhen. Darüber hinaus unterstützt der Verband die Errichtung und den Betrieb von Bürgerwindenergieanlagen/Bürgerwindparks. Damit können sich ortsansässige Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und / oder finanziell an Windenergieanlagen beteiligen. Stand: Februar 2013 Seite 3
6 2.4 Interkommunale Abstimmung Von der Darstellung der vorläufigen Suchräume sind folgende benachbarte Städte und Gemeinden durch eine gemarkungsnahe Ausweisung von vorläufigen Suchräumen direkt betroffen - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach, OT Bad Peterstal - Gemeinde Rippoldsau-Schapbach, OT Schapbach - Gemeinde Lauterbach - Stadt Hornberg - Gemeinde Gutach/Schwarzwaldbahn - Stadt Hausach i.k., OT Einbach - Gemeinde Oberharmersbach - Stadt Schiltach, OT Lehengericht - Gemeinde Schenkenzell, OT Schenkenzell und Kaltenbronn Zum gemeinsamen Vorgehen fanden bereits Abstimmungsgespräche statt, die auch zukünftig fortgesetzt werden sollen. Darüber hinaus werden alle angrenzenden Gemeinden bzw. Verbände im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB von den weiteren Planungsabsichten informiert. Stand: Februar 2013 Seite 4
7 3 Planungsgrundlagen 3.1 Landesplanungsgesetz Das Landesplanungsgesetz (LPG) in der Fassung vom sah vor, dass im Regionalplan die Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regional bedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Daraus resultierten in den Regionalplänen flächendeckende Planaussagen hinsichtlich der Errichtung regionalbedeutsamer Windenergieanlagen, nämlich entweder Vorrang- oder Ausschlussgebiete, die sogenannte Schwarz- Weiß-Planung. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windenergieanlagen jedoch nicht ausreichen, ausreichend Standorte zum Ausbau der Windenergie zeitnah zu eröffnen, wurde das Landesplanungsgesetz novelliert. So wurden mit der Änderung des LPG (Beschluss ) die bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen von Vorrang- und insbesondere Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen zum aufgehoben. Damit kann die Regionalplanung Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Von dieser Möglichkeit macht die VVG Wolfach- Oberwolfach nun im Rahmen dieses Teilflächennutzungsplanes Gebrauch. 3.2 Regionalplan Im Geltungsbereich der Verwaltungsgemeinschaft im Regionalplan RVSO 1995 zwischen Wolfach und Hausach und den Siedlungsbereichen von Oberwolfach dargestellten Grünzäsuren beziehen sich auf die Siedlungstätigkeit. Durch die Darstellung von zwei Suchräumen sind die Vorrangbereiche wertvoller Biotope im Südosten von Wolfach betroffen. Durch die Darstellung eines Suchraumes im Nordosten von Oberwolfach der Vorrangbereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Der Regionalverband erarbeitet gerade Planunterlagen mit Darstellung von Vorrangflächen, die keine Ausschlusswirkung auf die übrigen Flächen haben. Stand: Februar 2013 Seite 5
8 3.3 Flächennutzungsplan Über 5 BauGB i.v.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB besteht die Möglichkeit die Zulässigkeit von Windenergieanlagen als priviligierte Anlagen im Außenbereich zu steuern. Damit stehen den Darstellungen durch Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan einem entsprechenden Vorhaben an anderer Stelle öffentliche Belange entgegen. Positive Standortausweisungen durch Konzentrationszonen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten wird (Ausschlussbereich). Voraussetzung für eine solche planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des gesamten Verbandsgebietes basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte. Damit soll für die Windenergie substanzieller Raum geschaffen werden. 3.4 Windenergieerlass Der mit der Änderung des LPG am vorgelegte Windenergieerlass (WEE) soll allen an dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachbehörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten. Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung für die Planung. Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen. Die im Windenergieerlass dargelegten Aussagen sind Grundlage der im Verwaltungsraum angewandten Planungsmethodik zur Ermittlung der Vorläufigen Suchräume bzw. im weiteren der Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie. 3.5 Betroffene Windenergieanlagen Von diesem Teilflächennutzungsplan sind alle Windenergieanlagen mit einer Höhe über der Genehmigungsfreiheit (über 10 m) betroffen. Ausgenommen sind die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes mitgezogenen Anlagen. 3.6 Umweltprüfung Mit diesem Teilflächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis eine Umweltprüfung in abgeschichteter Form durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Für eine erste Bewertung der Vorläufigen Suchräume wurden Datenblätter erarbeitet, die dieser beigefügt sind. Sie ersetzen nicht den Umweltbericht. Stand: Februar 2013 Seite 6
9 4 Methodik zur Ermittlung der Konzentrationszonen Die Methodik zur Ermittlung der Konzentrationszonen orientiert sich an den Darstellungen des Windenergieerlasses (WEE), der zusammen mit dem Landesplanungsgesetz am veröffentlicht wurde. Die Methodik gliedert sich dabei in zwei wesentliche Arbeitsschritte, - die Vorläufigen Suchräume (aktueller Arbeitsschritt) - die Konzentrationszonen 4.1 Vorläufige Suchräume Bei der Ermittlung der Vorläufigen Suchräume wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: 1. Windhöffigkeit 2. Tabuflächen gemäß Windenergieerlass (soweit bekannt) 3. Abstandsflächen zu Siedlungen und Außenbereichswohngebäuden gemäß TA Lärm 4. Abstandsflächen zu Straßen / Leitungstrassen Herausgenommen wurden Flächen, auf denen nur 1 Windenergieanlage möglich ist. Zum einen verfolgt die Verwaltungsgemeinschaft das Ziel, Windenergieanlagen an geeigneten Stellen zu konzentrieren, zum anderen ist mit einer einzeln errichteten Anlage i.d.r. ein unverhältnismäßig hoher Erschließungsaufwand verbunden (siehe auch durchgestrichene Flächen in den beigefügten Suchraumplänen). 4.2 Windhöffigkeit Ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen stellt der im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag dar. Eine Investition in ein Windenergieprojekt bedeutet in der Regel eine langfristige Kapitalbindung, welche mit einem gewissen unternehmerischen Risiko verbunden ist. Gemäß WEE gilt für Investoren daher meist die Ertragsschwelle von 80 % des EEG-Referenzertrages als Mindestrichtwert zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojektes. Die Verwaltungsgemeinschaft möchte daher nur solche Flächen der Planung zugrunde legen, die mit Sicherheit eine wirtschaftliche Nutzung bieten. Daher wird als Planungsgrundlage die Windhöffigkeit mit mind. 6,0 m/s in 140 m Höhe herangezogen, was in etwa auch der Referenzertragsschwelle von 80 % entspricht. Die in Abänderung zum WEE gewählte Höhe von 140 m entspricht in etwa der Nabenhöhe der zukünftig errichteten Windenergieanlagen (siehe auch Referenzanlage Enercon E 82 mit einer Nabenhöhe von 138 m). Stand: Februar 2013 Seite 7
10 4.3 Tabubereiche (gemäß Windenergieerlass) Folgende Schutzgebiete kommen wegen der besonderen Schutzwürdigkeit für die Festlegung der Vorläufigen Suchräume sowie der späteren Konzentrationszonen zur Windenergienutzung nicht in Betracht: - Nationalparke (nicht betroffen) - Nationale Naturmonumente (nicht betroffen) - Naturschutzgebiete (nicht betroffen) - Kernzonen von Biosphärengebieten (nicht betroffen) - Bann und Schonwälder (nicht betroffen) sowie mit weitergehender Prüfung - Europäische Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten (z.t. betroffen) - Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen kann (bislang nicht bekannt) - Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung (bislang nicht bekannt) sowie - Biotope, die aber überplant werden können (in getrenntem Plan dargestellt bzw im Datenblatt vermerkt) - Naturdenkmale (um Hinweis wird gebeten) - wasserwirtschaftliche Restriktionsflächen (Gewässerrandstreifen, Schutzzone I von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten) Ein Vorsorgeabstand zu Europäischen Vogelschutzgebieten mit windkraftempfindlichen Vogelarten, zu Rast- und Überwinterungsgebieten von Zugvögeln mit internationaler Bedeutung sowie zu Naturschutzgebieten kann im Bauleitplanverfahren von Bedeutung sein und wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt (bislang noch nicht bekannt bzw. z.t. betroffen) Auf der Ebene der Regionalplanung wird ein Abstand von 200 m zu Naturschutzgebieten sowie zu Bann- und Schonwäldern empfohlen. Stand: Februar 2013 Seite 8
11 Schutzabstand Black Forest Observatory Im Plan dargestellt ist auch der erforderliche Schutzabstandabstand zum Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsobservatorium Schiltach bzw. BFO/Black Forest Observatory (3 km) in rot bzw. der Vorsorgeabstand (10 km) gestrichelt. Um sowohl dem Ziel der Landesregierung eines verstärkten Ausbaus der Windkraft als auch den wissenschaftlichen Belangen und dem Schutzbedürfnis des BFO als Referenzstandort für Geodaten in der bundesübergreifenden Seismologie gerecht zu werden, wurde von den Wissenschaftlern der Universität Stuttgart und dem Karlsruher Institut für Technologie im September 2012 ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Mindestabstand von 3 km sicherstellen würde, dass die für die BFO ganz wesentliche langperiodische Datenqualität nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtigt wird. Bei einer Errichtung von Windkraftanlagen im Abstandsbereich von 3 bis 10 km wäre zwar mit einer Beeinträchtigung der Qualität kurzperiodischer Aufzeichnungen zu rechnen. Diese könnte aber durch die Installation eines Arrays von Seismometern um die Zentralstation am BFPO zumindest teilweise kompensiert werden. Das Wissenschaftsministerium befürwortet auf dieser Grundlage eine Verkürzung des Schutzabstandes auf einen 3 km-radius um das BFO. Eine vollständige Aufgabe des Schutzabstandes ist nicht möglich. Windkraftanlagen in der Umgebung des BFO führen durch Unwucht und Luftverdrängung zu Störungen des Observationsbetriebes. Diese Störungen verstärken sich mit zunehmender Nähe und Anzahl der Windkraftanlagen. Die Folge wäre eine eingeschränkte Verwertbarkeit der BFO-Daten für die Überwachung der regionalen Erdbebenaktivitäten. Windkraftanlagen innerhalb der 3 km- Grenze würden kurzperiodische Störungen in einem Ausmaß erzeugen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung bisheriger Aufgaben des BFO im kurzperiodischen seismischen Signalband zur Folge hätten. Auch der Bau von Anlagen im Abstandsbereich von 3 bis 10 km würde die Messungen verschlechtern; dies kann jedoch durch die genannten baulichen Verbesserungen an der Messstation in gewissem Maße kompensiert werden. Allerdings brauchen diese Maßnahmen einen großen zeitlich n Vorlauf. Das Wissenschaftsministerium schlägt daher vor, dass das BFO über beabsichtigte Windkraftstandorte in diesem Bereich möglichst frühzeitig zu informieren, damit das BFO entsprechende Kompensationsmaßnahmen rechtszeitig und sachgerecht vornehmen kann. Ob die einzelnen vorläufigen Suchräume innerhalb des Abstandes bis 3 km bzw. von 3 bis 10 km liegen, kann den Datenblättern entnommen werden. Die Vorläufigen Suchräume WOL 6 und WOL 7 liegen innerhalb des Abstandes von 3 km zum BFO und werden daher im weiteren Verfahren nicht weiterverfolgt. Mit dieser Anhörung wird auch das BFO über die Vorläufigen Suchräume informiert und um Stellungnahme gebeten. Stand: Februar 2013 Seite 9
12 4.4 Prüfflächen (gemäß Windenergieerlass) Folgende Gebiete unterliegen bei der Festlegung der Konzentrationsflächen besonderen naturschutz- und forstrechtlichen Restriktionen und werden im 2. Arbeitsschritt berücksichtigt bzw. die Betroffenheit geprüft : - Landschaftsschutzgebiete (z.t. betroffen) Unter Berücksichtigung der betroffenen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet wird geprüft, ob die Windenergieanlagen dem Schutzzweck widersprechen und ob eine Änderung der Abgrenzung des betroffenen Landschaftsschutzgebietes möglich ist bzw. eine Erlaubnis für die Errichtung in Aussicht gestellt werden kann - FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete, die nicht bereits Tabu - bereiche sind (siehe 4.3) (nicht betroffen) - Geschütze Waldgebiete wie Bodenschutzwälder, Schutzwälder gegen schädliche Umwelteinwirkungen und Erholungswälder (um Hinweis wird gebeten) - Naturparke (die Verwaltungsgemeinschaft liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ) Es gelten die Regelungen der jeweiligen spezielleren Schutzgebietsform und somit auch die Ausführungen zu Tabubereichen, Abständen und Prüfflächen. Es sind die Belange bzw. Schutzzwecke des Naturparks und die für die Windenergienutzung sprechenden Belange zu berücksichtigen und abzuwägen. 4.5 Belange des Artenschutzes Nach dem BNatSchG ist bei Eingriffen zu prüfen, ob die Zugriffs- und Störungsverbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG verletzt werden können. Betroffen sind alle europarechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten sowie alle Anhang IV-Arten nach FFH-RL) sowie solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind (besonders geschützte und streng geschützte Arten nach BArtSchV 1 und Anlage 1 zu 1). Diese Rechtsverordnung liegt jedoch noch nicht vor und ist daher für diese Planung noch nicht anwendbar. Prüfungsrelevant im Rahmen des Teilflächennutzungsplanes sind insbesondere die windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten. Andere Arten sind zu berücksichtigen, sofern durch die Anlage oder die Zuwegung deren Lebensraum betroffen sein kann. Die national geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung, also der Einzelfallgenehmigung, zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) bezogen auf das oben genannte Artenspektrum erforderlich, insbesondere jedoch für Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die Europäischen Vogelarten. Diese spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) wird im Rahmen des 2. Arbeitsschrittes durchgeführt. Stand: Februar 2013 Seite 10
13 In Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis ist folgende Vorgehensweise für die windkraftempfindlichen Vogelarten im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung vorgesehen: - Prüfung der Datenlage - Begehung der windhöffigen Bereiche kombiniert mit Kartierungen - Raumanalyse, grobe Biotopanalyse Daraus resultiert eine fachgutachterliche Einschätzung, die als Ergebnis auch ergänzende Kartierungen nach den Planungshilfen für bestimmte Arten im Jahr 2013 erfordert. Bei den Fledermäusen wurde in einem ersten Schritt eine Prüfung der Datenlage vorgenommen. Dazu wurden vorhandene Daten zu Fledermausvorkommen ausgewertet und eine Liste tatsächlich nachgewiesenen und der potentiell möglichen Arten für das Gebiet des Verbandes erstellt. In einem zweiten Schritt sollen für ausgewählte Arten ein Habitatmodell auf Basis der Lebensraumbindung der Arten und dem Vorkommen verschiedener Landschaftsparameter für das Verbandsgebiet erstellt werden. Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen wird die potenzielle Verbreitung der verschiedenen Fledermausarten in den Gemeindegebieten analysiert. Die Bearbeitung der Fledermäuse hat FrInaT, Dr. Brinkmann, Freiburg, übernommen, der auf umfangreiche eigene Daten zurückgreifen kann. Die windhöffigen Bereiche werden dann in einer dreistufigen Skala bewertet (Ampel) - grün Konfliktpotential klein - gelb Konfliktpotential vorhanden - rot Konfliktpotential groß oder sehr groß (sehr groß würde Ausschluss bedeuten) Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die weitergehende Betrachtung im Rahmen des 2. Arbeitsschrittes (Offenlage) ein. Eine vertiefende artenschutzfachliche Beurteilung findet i.d.r. im Rahmen der Einzelfallprüfung des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens statt. (Quellen: Zusammenstellung und Geländebegehungen Boschert und Förschler, Bioplan Bühl/Freudenstadt, Daten zu Wanderfalke und Uhu durch Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg; orts- und sachkundiger Bürger: Hanspeter Püschel, Offenburg) Stand: Februar 2013 Seite 11
14 4.6 Abstände aus Gründen des Lärmschutzes Gemäß Windenergieerlass (WEE) wird ein Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten als Orientierungsrahmen empfohlen. Die Verwaltungsgemeinschaft macht von der ebenfalls im WEE angeführten Möglichkeit Gebrauch, von diesem pauschalierten Vorsorgeabstand aufgrund einer eigenständigen, gebietsbezogenen Bewertung abzuweichen. Damit soll der Windenergienutzung ein möglichst breiter Raum gegeben werden bzw. ein bestmöglicher substanzieller Beitrag der Verwaltungsgemeinschaft zur Windenergienutzung sichergestellt werden. In Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde bei der Lärmschutzbeurteilung die Referenzanlage Enercon E 82 mit einer Nabenhöhe von 138 m zugrunde gelegt. Diese Anlage ist endvermessen. Damit ergeben sich auf der Grundlage der TA Lärm folgende Abstande zu schützenswerten Nutzungen : Nutzungsart Abstand / Puffer Bezug TA Lärm Kurgebiet, Krankenhaus u.ä m 35 db(a) Reines Wohngebiet m 35 db(a) Allgemeines Wohngebiet 700 m 40 db(a) Campingplatz 700 m 40 db(a) Dorf-, Mischgebiete 400 m 45 db(a) Außenbereichswohnen * 400 m 45 db(a) Gewerbegebiete 300 m 50 db(a) * Außenbereichswohnen (wie bewohnte Gehöfte, Splittersiedlung ohne Darstellung in FNP, Gaststätten und andere Gebäude mit zulässiger Übernachtungsmöglichkeit) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus der Einhaltung des im Rahmen des Teilflächennutzungsplanes vorgesehenen Vorsorgeabstandes noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens ergibt. Hierfür ist für jede Windenergieanlage eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erforderlich. Im Rahmen der Ermittlung der vorläufigen Suchräume erfolgte eine Pufferung zu den Außenbereichswohnbereichen mit 400 m sowie eine Überprüfung des Siedlungsabstandes in Abhängigkeit von der im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan dargestellten bzw. festgesetzten Nutzung. Stand: Februar 2013 Seite 12
15 4.7 Darstellung der Vorläufigen Suchräume Die Vorläufigen Suchräume sind mit ihren (vorläufigen) Flächenabgrenzungen in den beigefügten Plänen und in den ebenfalls beigefügten Datenblättern die einzelnen Beurteilungskriterien mit Betroffenheit dargestellt. Die Darstellung der Vorläufigen Suchräume erfolgt auf der Grundlage der Topografischen Karte im Originalmaßstab M 1: Folgende Vorläufigen Suchräume sind dargestellt: Stadt Wolfach - WOL 1 Riegelsberg - WOL 2a Katzenkopf - WOL 2b Landeck - WOL 3 Ippicher Höhe - WOL 4 Kapf - WOL 5 Staufenkopf - WOL 6 Spitzkopf/Weberhöhe - WOL 7 Hasenhöhe/Hutschberg - WOL 8 Scherenberg - WOL 9 Faletseck - WOL 10 Sommerecke - WOL 11 Moosenkapf - WOL 12 Am Pilfer - WOL 13 Bühlerstein Gemeinde Oberwolfach - OWO 1 Hohenlochen/Kreuzbühl - OWO 2 Burzbühl - OWO 3 Reiherskopf - OWO 4 Regeleskopf - OWO 5 Herbensattel - OWO 6 Hahnenkopf - OWO 7 Großer Hundskopf - OWO 8 Geißrücken/Gütschkopf - OWO 9 Katzenkopf/Lachenkopf - OWO 10 Landeck/Oberwasser Stand: Februar 2013 Seite 13
16 5. Weiteres Vorgehen Im Rahmen der weiteren Bearbeitung zur Offenlage werden folgende Punkte vertiefend betrachtet und entsprechend in die Planung eingestellt: - Landschaftsbild (Beurteilung durch eine Landschaftsbildanalyse) - Wälder mit besonderer Schutz- und Erholungsfunktion - Biotopverbund (auch Generalwildwegeplan und regionalplanerische Festsetzungen wie Vorranggebiete für Natur und Landschaft, regionale Grünzüge, Grünzäsuren) - Bodenschutz - Forstwirtschaft - Landwirtschaft - Wasserwirtschaft - Denkmalschutz - Behördlicher und privater Richtfunk - Luftverkehr Stand: Februar 2013 Seite 14
17 6. Anlagen Folgende Unterlagen sind der beigefügt: Übersichtspläne der Vorläufigen Suchräume (Verkleinerung) bezogen auf die einzelne Stadt bzw. Gemeinde (Verkleinerung) Übersichtpläne bezogen auf die Verwaltungsgemeinschaft (unmaßstäblich) zu den Themenbereichen Windhöffigkeit Vorläufige Suchräume Schutzgebiete/Prüfflächen Zusammenstellung der Datenblätter je Stadt bzw. Gemeinde Verteiler CD mit - der - den obigen Unterlagen - Datenblätter zu den einzelnen Vorläufigen Suchräumen - Pläne (Originalmaßstab M 1:25.000) bezogen auf die einzelne Stadt bzw. Gemeinde zu den Themenbereichen 1 Pufferung der Außenbereichswohngebäude 2 Vorläufige Suchräume 3 Schutzgebiete / Prüfflächen Naturschutz 4 Prüfflächen Forst + Wasserwirtschaft - Shape-Dateien der Vorläufigen Suchräume Stand: Februar 2013 Seite 15
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Dr. Johannes Dreier Regierungspräsidium Freiburg Folie 1, 07.03.2012 Windkraft 10% insgesamt 35%
MehrMETHODIK DER FLÄCHENAUSWAHL
VVG OBERKIRCH-RENCHEN-LAUTENBACH TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDENERGIE 1 METHODIK DER FLÄCHENAUSWAHL - stufige Vorgehensweise - Erläuterung Stufe 1 a Harte Tabukriterien Ausschluss - entzieht sich der Abwägung
MehrSachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation
Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils
MehrSachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach - Oberwolfach Öffentliche Auslegung
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach - Oberwolfach Öffentliche Auslegung Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach
MehrStadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB
Stadt Kraichtal Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB 08.11.2012 - Wind-Novelle Baden-Württemberg 2012 Eckpunkte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012
MehrAusgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde
Mehr1. Generelle Ausschlusskriterien. E-82 E2 und dem einzuhaltenden Nachtwert der TA-Lärm: 45 db(a)
Kriterienkatalog 1. Generelle Ausschlusskriterien Zwingendes Ausschlusskriterium Zu berücksichtigender Umgebungsabstand Industriegebiete - Gewährleistung der Betriebssicherheit Gewerbeflächen 300 m Abstandswert
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrWindkraft im Regierungsbezirk Freiburg
Samstags-Forum Regio Freiburg Windkraft im Regierungsbezirk Freiburg 18.10.2014 Abteilungsdirektor Dr. Johannes Dreier Referat Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz Folie 1, 24.10.2014 Aktueller Stand und
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrWindenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrAusweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein
MehrRegierung von Niederbayern
LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit
MehrHinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz
Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz 9. Mainzer Arbeitstage des LUWG Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz am 28. Februar 2013 in Mainz
MehrWindenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung
Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0 Rechtsgültige
MehrGesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz
Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -
MehrStandortalternativenprüfung Windenergie
Flächennutzungsplanung Erste Ergebnisse P L A N U N G S H I E R A R C H I E Regionalplan Vorranggebiete Wind Regionalplan Regionalplan Weißflächen Ausschlussgebiete Weißflächen Flächennutzungsplan Genehmigung
MehrAktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage
Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten
MehrStaatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie
Staatssekretär Dr. Thomas Griese Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Folie 1 WINDVERHÄLTNISSE IN BRD UND RLP Fläche (km²) Einwohnerzahl (Mio.) RLP BRD 19.853 357.121 4,0 80,5 Folie 2 STROMERZEUGUNG
MehrMindestabstände M 1:60.000
Anhang II: Karten Karte 1 Windhöffigkeit M 1:60.000 Karte 2 Windhöffigkeit ( 5,25 m/s, mind. 60. % EEG-Referenzertrag) M 1:60.00 Karte 3 Naturschutzbelange I, Tabubereiche M 1:60.000 Karte 4 Schutzabstände
MehrMindestabstände M 1:60.000
Anhang II: Karten Karte Windhöffigkeit M :6. Karte Windhöffigkeit ( 5,5 m/s, mind. 6. % EEG-Referenzertrag M :6. Karte 3 Naturschutzbelange I, Tabubereiche M :6. Karte 4 Schutzabstände Lärm, Verkehr Mindestabstände
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergie der VVG Gernsbach. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
Gernsbach, 21. Februar 2013 Dipl.-Ing. Renate Galandi ÜBERBLICK Suchräume für Konzentrationszonen in der VVG Gernsbach Sichtung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung weiteres Vorgehen Flächennutzungsplanung
MehrAusbau der Windkraft in Baden-Württemberg - Sachstandsbericht der Landkreisverwaltung
Baurechtsamt Az.: 50.1; 50.11003-794.62; 013.2-1254797 Sitzungsvorlage 1/2012 Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg - Sachstandsbericht der Landkreisverwaltung TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Mehr1. Die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie nach 5 Abs. 2b BauGB wird beschlossen.
NACHBARSCHAFTSVERBAND HEIDELBERG-MANNHEIM - DER VORSITZENDE - Nr. N 12 / 2012 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Aufstellungsbeschluss TOP am Beschluss Sitzung der Verbandsversammlung 01 09.11.2012
Mehr2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft
2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft Bayerischer Windatlas Rechtsrahmen Regionalplanerische Steuerungsinstrumente mögliche Vorgehensweise 25.01.2011 Sitzung des Planungsausschusses der Region Oberland
MehrFlächennutzungsplan der
Flächennutzungsplan der VVG Zell im Wiesental / Häg-Ehrsberg und der Gemeinde Kleines Wiesental Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft - Begründung - Vorentwurf zur Frühzeitigen Beteiligung
MehrStadt Lügde Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1-
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1- Stadt Lügde 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lügde Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
MehrWindkraftnutzung und Flächennutzungsplan - Informationen und Stand des Verfahrens -
Windkraftnutzung und Flächennutzungsplan - Informationen und Stand des Verfahrens - Nach wie vor ist das Thema Windkraftnutzung ein aktuelles Thema bei allen Kommunen im Land Baden-Württemberg, so auch
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrWindenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor
Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor Bürgerversammlung Hausen ob Verena 29.06.2012 Regionalverband und Windenergie Regionalverbände in B-W gem. Landesplanungsgesetz
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrSeminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen
Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung
MehrWindenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung
Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting
Mehr1. Auflösung der Schulbezirke für die Grundschulen der Gemeinde Friesenheim Antrag der Grundschulen vom Drucksache Nr.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Am Montag, 18. Februar 2013, 19.00 Uhr, hat im Bürgersaal des Rathauses in Friesenheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden mit nachstehender Tagesordnung:
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrBürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen
Bürgerinformation zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen 02. September 2014 19:00 Uhr hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 1 Überblick 1. Historie der Planungen für die Windenergie
MehrKommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht
Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht 10.03.2016 in Würzburg Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,
MehrWindenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft
Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche
MehrFrage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)
1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrSteuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern
der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter
MehrÖffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Regionalverband Donau-Iller Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses am 08. Oktober 2013 im Rathaus Thannhausen Folie 1-08. Oktober 2013 Tagesordnung öffentlich TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Fracking
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergieanlagen, Oberes Enztal. Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Landratsamt Calw, Postfach 1263, 75363 Calw Ingenieurbüro Blaser Martinstraße 4244 73728 Esslingen LANDRATSAMT Abteilung Bauordnung Dorothea Weßling Zimmer A 410 Tel. 07051/160 227 Fax 07051/795 227 Dorothea.Wessling@kreiscalw.de
MehrFlächennutzungsplan Windkraft
Verbandsgemeinde Unkel Flächennutzungsplan Windkraft Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien (10.05.2013) Die Landesregierung Rheinland-Pfalz tritt für
MehrDie politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort!
Mainz, 17.10.2011 Vortrag des Staatssekretärs im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Griese, anlässlich der Informationsveranstaltung des
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrErneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen
Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen
Mehr700 m. 140 m. 20 m. 250 m. 250 m. 100 m
VVG Crailsheim; Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie, 2. Entwurf Anhang Seite 1 Verbindliche Ausschlusskriterien (harte Kriterien) Kleine sowie schmale lineare Ausschluss- und sflächen können
MehrIn der Planungsausschusssitzung vom wurde eine Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 Nutzung der Windenergie beschlossen.
Erläuterungen zur informellen Anhörung im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Allgäu In der Planungsausschusssitzung vom 10.06.2011
MehrGesetz zur. Änderung des Landesplanungsgesetzes. Vorblatt
Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Vorblatt A. Zielsetzung Im Rahmen der zur Verwirklichung der Politik der Nachhaltigkeit erforderlichen ökologischen Modernisierung soll die Energiewende in
MehrTeil-Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schömberg hier: Stellungnahme vom
R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße 20 75172 Pforzheim Telefon:07231/14784-0,Telefax:07231/14784-11 Email:planung@nordschwarzwald-region.de I n t e r n et:www.n
MehrTOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie
Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Privilegierung im Außenbereich Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WKA damit grundsätzlich im Außenbereich
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrGemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN
Gemeinde Issum Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Windrad höher als der Kölner Dom Energiewende Neue Flächen für Windenergie Protest gegen höhere
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrTeilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft
K M B Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten Stadtplaner und beratende Ingenieure Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Tiefbauplanung, Straßenplanung Brenzstraße
Mehr7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung
7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung Saarbrücken, den 15.04.2013 Inhalt Die These Das Spannungsfeld Die kommunale Aufgabe Die Steuerungsmöglichkeiten
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrTOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft
Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2014 in Mindelheim Beratungsunterlage zu TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung
MehrErgebnisflächen Standortanalyse Windkraft
Standortanalyse für Windkraftanlagen Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft >50m Gesamthöhe Bürgerversammlung in Althausen Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim Igersheim Assamstadt 19. März 2013
MehrSachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung
Regionalplan Uckermark-Barnim Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Veröffentlichung vom 18. Oktober 2016 Vortragsgliederung Inhalte des Regionalplans Uckermark-Barnim Methodik
MehrSteckbriefe Konzentrationszonen
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Friesenheim Steckbriefe Konzentrationszonen als Anlage zum Umweltbericht PLANUNGSBÜRO FISCHER GÜNTERSTALSTR. 32 79100 FREIBURG STADTPLANUNG - ARCHITEKTUR
MehrSteckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten
Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie Umweltprüfung Stand: 15.04.2013 Steckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten Angaben zur Prüffläche
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Katja Gloser, Regionsbeauftragte Regionalplanfortschreibung Windenergie Ziel RPV: Räumliches Steuerungskonzept für die Errichtung von
MehrGroße Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
MehrTeilflächennutzungsplan Windkraft. Zusammenfassende Erklärung
Teilflächennutzungsplan Windkraft Zusammenfassende Erklärung vom 20.03.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Inhalt des Teilflächennutzungsplans 1.1 Anlass und Ziel der Planung 1.2 Verfahrensablauf 2. Berücksichtigung
MehrNachhaltiger Ausbau der Windkraft in Bayern. Dr. Christian Mikulla Leiter Ökoenergie-Institut Bayern
Nachhaltiger Ausbau der Windkraft in Bayern Dr. Christian Mikulla Leiter Bayerisches Energiekonzept "Energie innovativ" Ausbau der Ökoenergien in Bayern Ziel: Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch
MehrMethoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland
Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland Kirsten Adlunger Insa Lütkehus Folie 1 Gliederung 1. Zielsetzung 2. Vorgehensweise
MehrDer neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011
Regierungspräsidium Darmstadt Die Energiewende - Planerische Herausforderung - Ergänzung des Plans Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 11. November 2011 Inhalt Energiewende
MehrBegleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Erzeugung Erneuerbarer Energien in Nationalen Naturlandschaften, 6./7. März 2013, Leipzig Begleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb Installierte Leistung und Anzahl
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim Wesentliche umweltbezogene Informationen Stellungnahmen und Scopingtermin Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
Mehr* sofern abweichend von Punkt 1.3
1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441
MehrTeilregionalplan Windkraft Informationsveranstaltung. am 30. Januar 2017 Albhalle Pfronstetten
Teilregionalplan Windkraft Informationsveranstaltung am 30. Januar 2017 Albhalle Pfronstetten Informationsveranstaltung am 30. Januar 2017 Begrüßung Eugen Höschele, Verbandsvorsitzender, Regionalverband
MehrFortschreibung Regionalplan Region Stuttgart Vorranggebiete für Windkraftanlagen Sachstand für Kaisersbach und Welzheim
Fortschreibung Regionalplan Region Stuttgart Vorranggebiete für Windkraftanlagen Sachstand für Kaisersbach und Welzheim Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Handlungsmöglichkeiten
MehrLANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -
LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - Vortrag des Fachbereichs Raumentwicklung des Kreises Bergstraße (Dipl.-Ing. Reiner Rößler) mit Auszügen aus der Präsentation
Mehr90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
MehrAlte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück
MehrWindenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW
Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Maßgebliche NRW-spezifische Empfehlungen: Windenergie-Erlass, 11.07.2011 Leitfaden Rahmenbedingungen für Energieanlagen auf Waldflächen, 2012 Potentialstudie,
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrWindkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen
Folie 1-30.November 2011 Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen Interkommunale Gemeinderatssitzung (nicht-öffentlich) am 30. November 2011 im Kulturzentrum Gundremmingen Markus Riethe Dipl.
Mehram 15. Februar 2017 Witthauhalle Haigerloch
am 15. Februar 2017 Witthauhalle Haigerloch Informationsveranstaltung am 15. Februar 2017 Begrüßung Eugen Höschele, Verbandsvorsitzender, Regionalverband Neckar-Alb P R O G R A M M Einführung Dr. Dirk
MehrRegionalplan Südlicher Oberrhein. Kapitel Windenergie 2006
Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 Verbindlichkeitserklärung durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vom 29. Mai 2006 Regionalverband Südlicher Oberrhein Planen. Beraten.
MehrFlächennutzungsplan Windenergie
Flächennutzungsplan Windenergie Überblick zum aktuellen Planungsstand 1. Anlass und Ziel des Verfahrens Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Standortsteuerung für Windenergieanlagen auf die Flächennutzungsplanung
MehrErmittlung von Windenergie-Standorten. Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg
Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Ermittlung von Windenergie-Standorten Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg (Stand 23. Juli 2013) Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Warum sich Schmallenberg
MehrBebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof
Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin
MehrErmittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit
Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für
MehrVVG Zell im Wiesental / Häg-Ehrsberg und Gemeinde Kleines Wiesental
VVG Zell im Wiesental / Häg-Ehrsberg und Gemeinde Kleines Wiesental Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Begründung - Entwurf zur
MehrSTADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:
MehrWindenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region
REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD Windenergie in Büchenbronn B aus Sicht der Region Wiederkehrende Fragen im Bürgerdialog Warum Windkraft im Nordschwarzwald? Gibt es in der Region nicht besser geeignete
MehrAusbau der Windkraftnutzung
Ausbau der Windkraftnutzung Städtische Energie- und Klimaschutzziele Quelle: Badische Zeitung Quelle: http://img.fotocommunity.com/images/baden-wuerttemberg/freiburg Seite 1 Klimapolitische Zielsetzung
Mehr1. Hintergrund der Planungen
1. Hintergrund der Planungen 1.1 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen Der Landtag Baden-Württemberg hat am 09.05.12 mit dem Windenergieerlass eine Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Es sollen
MehrEnergiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie
Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013 Vortrag Planungsrecht und Windenergie Themen und Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Zielvorgaben des Landes 3. Rechtlicher Rahmen (1) Bundesrecht BauGB- (2) Landesplanung
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
MehrBEGRÜNDUNG mit Umweltbericht
BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht Fertigung:... Anlage:... Blatt:... zur der Gemeinde Meißenheim, OT Kürzell (Ortenaukreis) Fassung zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB 1 Historische Entwicklung der Polizeiverordnung
Mehr