Niederschrift. über die 32. öffentliche Sitzung (5. Wahlperiode) der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz am 20.

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1 Gemeindeverwaltung - Ostseebad Binz - Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung (5. Wahlperiode) der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz am 20. Juni 2013 unter dem Vorsitz von: Herr Jürgen Drews Vorsitzender der Gemeindevertretung 1. Stellv, des Vorsitzenden 2. Stellv, des Vorsitzenden Die Gemeindevertretung: 1. Aßmann, Lutz X ab 18:50 Uhr 2. Borchert, Heinz X 3. Buchhester, Wolfgang X 4. Drews, Jürgen X 5. Feit, Rainer X 6. Horn, Andreas X ab 19:05 Uhr 7. Köpcke, Frank E 8. Lemke, Gisela X 9. Möser, Wolfgang X 10. Olschewski, Karl-Heinz X 11. Pieniak, Roger X 12. Reinbold, Ralf X 13. Prof. Dr. Dr. Reinhardt, Dieter E 14. Richter, Bernd E 15. Dr. Rohde-Baran, Elke X 16. Schulz, Norbert X 17. Sebb, Hans-Joachim X Mitglieder der Verwaltung: Herr Schneider Frau Reimer Frau Küster Herr Behrens Frau Michalski Herr Schäfer Bürgermeister 1. Stellv, des BM Ltr. Bauamt 2. Stellv, des BM Ltr. ZD und Soziales Kämmerer Amtsleiterin allg. ord. Aufgaben Kurdirektor

2 1 Protokoll der 32. Sitzung der Gemeindevertretung am öffentlicher Teil Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Ort: Haus des Gastes, Heinrich-Heine-Straße 7 Beginn: Ende: 18:30 Uhr 19:35 Uhr Zu 1.1.1,1.2 Herr Drews eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Abgeordneten, den Bürgermeister, die Amtsleiter und Einwohner. Er stellt die fristgerechte Ladung der Abgeordneten fest, die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Zu 2. Beschluss-Nr Die Tagesordnung wird bestätigt. öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 1.1 Begrüßung und Feststellen der form-und fristgerechten Ladung 1.2 Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil 4. Bericht des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschlussvorschlag über die Zustimmung zur Richtlinie für die Tätigkeit im Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Binz 7. Beschlussvorschlag über den Standort einer zentralen Asylbewerberunterkunft in der Gemeinde Ostseebad Binz 8. Beschlussvorschlag zur Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport 9. Beschlussvorschlag zur Wahl eines Nachfolgekandidaten in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport 10. Beschlussvorschlag zur Wahl eines Nachfolgekandidaten für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V 11. Beschlussvorschlag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr 7/8 Neu-Binz der Gemeinde Ostseebad Binz hier: Abwägungsbeschluss 12. Beschlussvorschlag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8,, Neu-Binz hier Satzungsbeschluss 13. Beschlussvorschlag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz hier Abwägungsbeschluss 14. Beschlussvorschlag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz hier: Satzungsbeschluss 15. Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 14,, Kultur in Prora der Gemeinde Ostseebad Binz hier: Abwägungsbeschluss

3 2 16. Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 23 A Block IV Nord der Gemeinde Ostseebad Binz hier Abwägungsbeschluss 17. Beschlussvorschlag zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Binz hier: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Alter Sportplatz/Schützengilde) nichtöffentlicher Teil 18. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom nichtöffentlicher Teil 19. Grundstücksangelegenheit 19.1 Beschlussvorschlag zum Antrag auf Kauf einer Teilfläche von ca. 120 m2 aus dem Flurstück 210 in der Gemarkung Binz, Gesamtgröße m Beschlussvorschlag zum Antrag auf Kauf von Teilflächen aus Flurstücken in der Gemarkung Binz 19.3 Beschlussvorschlag zum Erhalt der Jugendherberge in der Ortslage Ostseebad Binz 20. Informationen/Mitteilungen des Bürgermeisters und der Abgeordneten Abstimmung: Ja/Stimmen: 12 Zu 3. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung bestätigt die Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil Abstimmung: Ja/Stimmen: 11 Enthaltungen: 1 Zu 4. Der Bericht des Bürgermeisters nachzulesen. wird dem Protokoll als Anlage beigefügt und ist im Internet Zu 5. Herr Buchhester erkundigt sich nach der Fertigstellung des Regenbeckens an der Aalbek. Nach Aussage des ZWAR wird sich die Baumaßnahme voraussichtlich noch bis Ende August hinziehen, so Frau Reimer. Herr Buchhester regt an, anzubieten. den beiden Anliegern kostenfreie Werbemöglichkeiten Herr Buchhester bezieht sich auf die Baumfällaktion auf dem ehemaligen Schulgelände in Prora. Anfrage, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Herr Schneider teilt mit, dass die Gemeinde den Verstoß gegen das Landeswaldgesetz M-V angezeigt habe. Herr Drews begrüßt Herrn Aßmann und Herrn Horn.

4 3 Zu 5. Frau Neumann, Putbuser Straße 30 bezieht sich auf die Baumaßnahme im Heinrich-Heine- Park. Anfrage, ob die Anlieger der Putbuser Straße für die Straßenschäden aufkommen müssen. Frau Reimer informiert, dass vor Baubeginn sowohl der Straßenzustand als auch die Bürgersteige in der Putbuser Straße fotografiert worden sind. Einzelne Bereiche seien bereits vor Baubeginn stark beschädigt gewesen. Nach Bauende werde zumindest der Bereich der unmittelbar an der Baustelle liege genau begutachtet. Etwaige Schäden müssen durch den Bauherrn instandgesetzt werden. Zu 6. Herr Drews: Die Initiative, einen Jugendbeirat in Binz zu gründen, ging von einigen jungen Leuten aus und wurde durch die Verwaltung unterstützt. Um hier eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, wurde gemeinsam mit den Jugendlichen und der Verwaltung eine Richtlinie erarbeitet. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am die Richtlinie für die Tätigkeit im Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Binz. Zu 7. Herr Drews: Die Aufnahme und Unterbringung van Asylbewerbern, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Kann der Landkreis diese nicht in einer eigenen Gemeinschaftsunterkunft unterbringen, kann der Landrat sie auf kreisangehörige Gemeinden verteilen. Nach dem gemeindlichen Verteilerschlüssel werden auf die Gemeinde Ostseebad Binz mindestens 22 Asylbewerber verteilt. Eine dezentrale Unterbringung ist aufgrund fehlender freier kommunaler Wohnungen nicht möglich. Die Gemeinde Ostseebad Binz sieht als einzige Möglichkeit die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften (Containervariante) im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 Altes Heizwerk. Herr Qlschewski: Anfrage, ob das Land die Kosten übernehme. Frau Küster: Bisher liegt vom Innenministerium des Landes M-V noch Aussage zur Kostenübernahme vor. keine verbindliche Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am den Standort für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Abstimmung: Ja/Stimmen: 11 Nein/Stimmen: 1 Enthaltungen: 2

5 4 Zu 8. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am die Abberufung von Herrn Jürgen Michalski als sachkundigen Einwohner aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport. Abstimmung: Ja/Stimmen: 13 Enthaltungen: 1 Zu 9. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung wählt in ihrer Sitzung am Herrn Christian Mehlhorn als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport. Zu 10. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung wählt in ihrer Sitzung am Herrn Karsten Schneider als Delegierten für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e.v. Zu 11. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am über Anregungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 Neu-Binz der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß 4 Abs.2 BauGB in der vorliegenden Fassung. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. Zu 12. Beschluss-Nr Aufgrund des 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. l,s.2414), zuletzt geändert am (BGBI. l,s. 1509), sowie nach 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 4, 2006 (GVOBI. M-V S.102), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz vom die Satzung über die 4. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 Neu - Binz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung erlassen.

6 5 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 Neu - Binz der Gemeinde Ostseebad Binz ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zu 13. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am über Anregungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. Beschlussfassung ausgeschlossen Zu 14. Beschluss-Nr Aufgrund des 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. l,s.2414), zuletzt geändert am (BGBI. l,s. 1509), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz vom die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Zentrum bestehend aus dem Text (Teil B) und der Begründung erlassen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Beschlussfassung ausgeschlossen Zu 15. Herr Buchhester erklärt sich gemäß 24 KV M-V für befangen. Er hält sich in dem für die Zuschauer bestimmten Teil des Sitzungsraumes auf. Herr Möser kritisiert die geplante Bebauung und die damit verbundene Schaffung von weiteren Betten-Kapazitäten. Er befürchte, dass Binz zu einem Billigladen verkomme. Die Gemeindevertretung könne die Stern-Studie nicht mehr als Grundlage ihres Handelns nehmen. Diese Studie sei fast 20 Jahre alt und nicht mehr aktuell.

7 6 Herr Möser stellt den Antrag, die Beschlussvorlage TOP 15 in den Betriebsausschuss zu verweisen, um dort beraten zu lassen, ob diese Entwicklung politisch so gewollt ist. Frau Reimer verweist darauf, dass sich das Verfahren bereits in der Abwägung befinde. Eine Verweisung in den Ausschuss würde eine Verzögerung des Gesamtverfahrens bedeuten. Herr Olschewski verdeutlicht, dass die Gemeindevertretung das Verfahren bisher mitgetragen habe. Die Bettenanzahl habe sich nicht erhöht. In Binz habe die Gemeindevertretung in den letzten Jahren eine massive Verdichtung im Ortskern zugelassen. Man muss jetzt nicht sagen, wir wollen Prora entwickeln und dann das Gegenteil wollen. Auf die Frage von Herrn Feit, ob denn im Zuge der Planungen die Bettenzahl erhöht worden sei, antwortet Frau Reimer mit Nein. Frau Lemke möchte wissen, mit welchen rechtilchen Konsequenzen die Gemeinde rechnen müsse, wenn der Abwägungsbeschluss abgelehnt werde. Frau Reimer Momentan keine, da ohnehin noch der städtebauliche Vertrag erarbeitet werden muss. Letztendlich entscheidet der Satzungsbeschluss über die Rechtskraft des Bebauungsplanes. Herr Reinbold erinnert, dass der Geltungsbereich der B-Pläne auf der Leinwand gezeigt werden sollte. Er bittet darum, dies zukünftig wieder so zu handhaben. Herr Horn merkt an, dass sich sowohl der Bauausschuss als auch der Hauptausschuss mehrheitlich für diesen Beschlussvorschlag ausgesprochen haben. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum das Verfahren jetzt gestoppt werden soll. Herr Drews stellt den Antrag von Herrn Möser, die Beschlussvorlage TOP 15 in den Betriebsausschuss zu verweisen, um dort beraten zu lassen, ob diese Enhvicklung politisch so gewollt ist, zur Abstimmung. Abstimmung: Ja/Stimmen: 3 Nein/Stimmen: 7 Enthaltungen: 3 Gemäß 24 KV M-V ist ein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen Der Antrag ist abgelehnt. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am über Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 14 Kultur in Prora der Gemeinde Qstseebad Binz gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. Abstimmung: Ja/Stimmen: 9 Nein/Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 Gemäß 24 KV M-V ist ein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und

8 Zu 16. Herr Feit spricht sich gegen einen Neubau auf dem bestehenden Souterrain der ehemaligen Bastion aus. Er sehe keine Notwendigkeit für eine derartige Aufstockung. Herr Möser beklagt nochmals die Schaffung von weiteren Betten-Kapazitäten in Prora. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am über Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 23 A Block IV Nord der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. Abstimmung: Ja/Stimmen: 7 Nein/Stimmen: 5 Enthaltungen: 2 Zu 17. Herr Feit: Wir sprechen davon, dass wir im Ort die Bautätigkeit reduzieren und eine vernünftige Entwicklung vorantreiben wollen. Wir haben das gesamte Areal des MZO komplett neu zu überplanen und sollten überlegen, ob dort z.b. Wohnraum geschaffen werden kann, wenn der Bedarf da ist. In seinen Ausführungen bekräftigt er noch einmal seine ablehnende Haltung zur Flächenausweisung Wohnen im Bereich des Alten Sportplatzes. Herr Buchhester befürwortet die Flächenausweisung Wohnen als Grundlage für die mögliche Entstehung von Eigenheimen für junge Familien und wird dem Beschluss seine Zustimmung geben. Herr Reinbold bekennt, dass er dem Beschluss seine Zustimmung geben werde, weil er ebenfalls einen gewissen Bedarf sehe und ersucht insbesondere die Verwaltung, jeden einzelnen Schritt sorgfällig abzuwägen und mit der Gemeindevertretung abzustimmen. Beschluss-Nr Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz (Bereich Alter Sportplatz/Schützengilde). Das Planverfahren ist gemäß 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Abstimmung: Ja/Stimmen: 12 Nein/Stimmen: 2 7 Herr e s schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. ws Vorsitzender der Gemeindevertretung ollaeger Protokollanti

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