ROLLE, CHANCEN UND GRENZEN DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS. Workshop 1: Zugang zur RehabilitaHon, Beratung und Bedarfsfeststellung verbessern

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1 ROLLE, CHANCEN UND GRENZEN DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS Workshop 1: Zugang zur RehabilitaHon, Beratung und Bedarfsfeststellung verbessern

2 SebasHan Bönisch Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (B. A.) Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger Mitarbeiter im PaGenten- und Sozialmanagement im Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg a. d. Fulda Ehrenamtliche Mitarbeit im Fachverband der DVSG Mitglied im Bundesvorstand (Leitung Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit) Mitarbeit im RedakGonsteam der FachzeitschriU FORUM sozialarbeit + gesundheit ZU MEINER PERSON 2

3 ZUR ROLLE......der Sozialen Arbeit im Krankenhaus 3

4 Zunächst ist die OrganisaGon der nachstagonären PaGenten- versorgung als Bestandteil einer Krankenhaus- behandlung anzusehen. Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche; dies umfasst auch die fachärztliche Anschlussversorgung. Die betroffenen Leistungserbringer sorgen für eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten und übermi_eln sich gegenseigg die erforderlichen InformaGonen (...). ( 11 Abs. 4 SGB V seit 2007 durch GKV- WSG; kursiv- Gedrucktes seit 2012 durch GKV- VStG ergänzt) ROLLE DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 4

5 Zunächst ist die OrganisaGon der nachstagonären PaGenten- versorgung als Bestandteil einer Krankenhaus- behandlung anzusehen. Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. ( 39 SGB V seit 2012 durch GKV- VStG) ROLLE DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 5

6 Mit InkraUtreten des SGB IX (2001) wurden die Reha- Träger verpflichtet, gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren, die u. a. die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen gestalten Sozialdienste leisten (...)Unterstützung im umfassenden Sinne insbesondere in der BewälGgung der Folgen der Krankheit und Behinderung sowie der Eingliederung und geben AuskunU z.b. über adäquate RehabilitaGonsmöglichkeiten und den Weg ihrer Beantragung. Sozialdienste regen Leistungen zur Teilhabe an und leiten diese in AbsHmmung mit dem RehabilitaHonsträger ggf. ein. ( 2 Gemeinsame Empfehlung Sozialdienste der BAR von 2005) ROLLE DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 6

7 Mit InkraUtreten des SGB IX (2001) wurden die Reha- Träger verpflichtet, gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren, die u. a. die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen gestalten Die Sozialdienste sind auf Grund ihrer interdisziplinären PerspekGve und ihrer ganzheitlichen Arbeitsweise KooperaHonspartner für die RehabilitaHonsträger und alle anderen am RehabilitaGons- und Teilhabeprozess Beteiligten. ( 1 Gemeinsame Empfehlung Sozialdienste der BAR von 2005) ROLLE DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 7

8 RehabilitaHve Entlassungspfade aus Sicht der Sozialdienste im Krankenhaus Med. Reha Geriatrie Pflege (stat.) Ambulant IndikaGonsbezogene AnschlussrehabilitaGon Geriatrische AnschlussrehabilitaGon Kurzzeitpflege Mobile (geriatrische) RehabilitaGon Akutgeriatrie Heil- und Hilfsmi_elerbringung im häuslichen Bereich ROLLE DER SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 8

9 CHANCEN UND GRENZEN......der Sozialen Arbeit im Krankenhaus 9

10 a) Vorhandenes Potenzial Berufsgruppen- und sektorenübergreifende Fallbegleitung der PaGenten (Case Management) OrganisaGon einer möglichst nahtlosen Anschlussversorgung gesetzlich verankert ( 11 i. V. m. 39 SGB V) ExperGse durch Erfahrung an den Schni_stellen der Gesundheitsversorgung sowie die Überwindung gesetzlicher Hürden birgt Potenzial Interdisziplinäre PerspekGve SVR Gesundheit fordert bereits 2005 in seinem Gutachten die Einführung eines transsektoralen Case Managements CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 10

11 a) Vorhandene Hürden Fallbegleitung (Case Management) über die Versorgungsbereiche (Akut Reha Pflege Ambulant) bisher kaum gewünscht Starre SegmenGerung der Versorgungsbereiche in Deutschland GesetzessystemaGken (z. B. SGB XI und SGB IX) ou divergierend Fallbegleitung sollte strukturell möglichst neutral verortet sein (z. B. nicht ausschließlich beim Leistungsträger) CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 11

12 b) Vorhandenes Potenzial IniGierung von Versorgungsmanagement- / Entlassungsmanagementkonzepten Hilfebedarfsfeststellung bereits bei der Aufnahme Interdisziplinäre Überleitungskriterien EvaluaGon der PaGentenüberleitung PosiGvbeispiel: PaGentenüberleitung Essen (12 KHs, 4 Rehakliniken, 15 Artzpraxen, 53 Pflegeeinrichtungen, 35 Pflegedienste, Kranken- und Altenpflegeschulen) CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 12

13

14 c) Vorhandenes Potenzial Sozialmedizinische Begutachtung von Reha- Anträgen FunkGons (d. h. ICF- ) bezogene Feststellung des individuellen Leistungsbedarfs ( 10 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) BerücksichGgung psycho- sozialer Faktoren (wie z. B. allein lebend, im 3. Stockwerk) Nicht der Schweregrad der Erkrankung ist maßgeblich, sondern die Art und Ausprägung der bereits eingetretenen oder drohenden TeilhabebeeinträchGgung CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 14

15 Gesundheitsstörung Äthiologie Pathologie ICD ICF KontexZaktoren Umwelt- und personelle Faktoren Reha- Bedarfsermi_lung am Beispiel einer UnterschenkelamputaGon Sozialmedizinische IndikaHon (=ManifestaGon und Folgeerscheinungen der Gesundheitsstörung) Schädigung KörperfunkGonen u. - strukturen Fähigkeitsstörung AkGvität BeeinträchHgung Teilhabe 15

16 c) Vorhandene Hürden Sozialmedizinische Begutachtung von Reha- Anträgen FunkGonsbezogener ArgumentaGonsstrang führt zu einem erhöhten Aufwand für Ärzte bzw. Krankenhäuser (sowohl in der Anamnese als auch in der Befundung) OUmals kein ausreichendes sozialmedizinisches Verständnis bzw. Schulung des ärztlichen Personals CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 16

17 d) Vorhandene Hürden PflegebedürUige PaGenten erhalten kaum indikagonsbezogene AHBs 1) Aufgrund vorhandener Pflegestufe. Der Rechtsanspruch des 4 Abs. 2 SGB XI, PflegebedürUigkeit auch zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhüten wird so in der Praxis ausgehöhlt. 2) Ein (finanzieller) Mehraufwand in Pflege und Betreuung wird der Reha- Klinik nicht vergütet. Der finanzielle Anreiz pflegeintensivere PaGenten aufzunehmen fehlt. CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 17

18 e) Vorhandene Hürden Unzureichende BerücksichGgung d. Wunsch- und Wahlrechts bei der Auswahl einer Reha- Klinik Gem. 9 SGB IX wird bei der Entscheidung über die Leistungen (...) Wünschen der LeistungsberechGgten entsprochen. Das Versorgungsvertragsrecht ist so zu gestalten, dass es nicht zur Entrechtung der Versicherten führt. Seit GKV- WSG 2007 gilt lediglich für KV- Träger: Wählt der Versicherte eine andere zergfizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag nach 111 besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen ( 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V). CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 18

19 f) Vorhandene Hürden Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wird meist als zeitliche Überbrückung bis zur vollstagonären Dauerpflege genutzt, sta_ zur möglichen Entlassung in die Häuslichkeit. Ziel und Zweck der KZP ( 42 SGB V) sollte vor allem das rehabilitagve Bemühen sein, eine Dauerpflege zu vermeiden und einen höchst möglichen Grad an Selbstständigkeit zu erreichen. Hierzu wären Solitäreinrichtungen bzw. - stagonen gegenüber eingestreuten Pflegeplätzen bzw. KurzzeitpflegestaGonen (in räumlichen Zusammenhang mit Pflegeheimen) zu bevorzugen. CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 19

20 g) Vorhandene Hürden Fehlende (flächendeckende) ambulante rehabilitagve Versorgungsstrukturen Weiterentwicklung und Ausweitung der Mobilen (geriatrischen) RehabilitaGon ( 40 SGB V) als eine neue Form der Teilhabesicherung für ältere, mulgmorbide PaGenten sollte gefördert werden. StaGonäre Reha- Ablehnungen lauten ou: Ambulante Maßnahmen sind ausreichend. Eine BerücksichGgung der vorhandenen bzw. fehlenden regionalen Leistungsangebote erfolgt ou leider nicht. CHANCEN/ GRENZEN D. SOZIALEN ARBEIT IM KRANKENHAUS 20

21 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Fachtagung der DVfR - Workshop 1 21

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