S Sparkasse Unna. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG sowie Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-

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1 S Offenlegungsbericht nach 26a KWG sowie Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) per I

2 Inhalt TABELLENVERZEICHNIS...III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...IV 1 EINLEITUNG RISIKOMANAGEMENT ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS RISIKOMANAGEMENTSYSTEM RISIKOMANAGEMENTPROZESS RISIKOKATEGORISIERUNG DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN RISIKEN Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft (Kreditrisiko) Entwicklung der Risikovorsorge Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Derivative Adressenausfallrisikopositionen Zinsänderungsrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken GESAMTBEURTEILUNG DER RISIKOLAGE EIGENMITTELSTRUKTUR ANGEMESSENHEIT DER EIGENMITTELAUSSTATTUNG KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN INFORMATIONEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM QUALITATIVE ANGABEN Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der Vergütungen Vergütungsparameter Art und Weise der Vergütung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater QUANTITATIVE ANGABEN...20 II

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Aufteilung des Kreditgeschäftes...4 Tabelle 2: Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten...5 Tabelle 3: Geographische Hauptgebiete nach Forderungsarten...6 Tabelle 4: Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Elementen...6 Tabelle 5: Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten...6 Tabelle 6: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche...7 Tabelle 7: Forderungsbeträge nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken...8 Tabelle 8: Entwicklung der Risikovorsorge...9 Tabelle 9: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente...9 Tabelle 10: Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte...11 Tabelle 11: Ratingeinstufungen der Wertpapiere...11 Tabelle 12: Zinsschock...13 Tabelle 13: Eigenmittelstruktur...16 Tabelle 14: Eigenkapitalanforderungen...17 Tabelle 15: Kapitalquoten...17 Tabelle 16: Kreditrisikominderungstechniken...18 Tabelle 17: Vergütungsbestandteile nach Geschäftsbereichen...20 III

4 Abkürzungsverzeichnis BaFin BCM BIA DSGV EWR FI GuV HGB KSA KWG MaRisk SCD SolvV S&P VÖB Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Business Continuity Management Basisindikatoransatz Deutscher Sparkassen- und Giroverband Europäischer Wirtschaftsraum Finanz Informatik Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Kreditrisikostandardansatz Gesetz über das Kreditwesen Mindestanforderungen an das Risikomanagement SimCorp Dimension Solvabilitätsverordnung Standard and Poor s Verband öffentlicher Banken IV

5 1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Im Kapitel 6 werden Informationen zum Vergütungssystem der gemäß 7 Instituts- VergV dargestellt. Die berechnet seit dem die aufsichtsrechtlich vorgegebene Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) bzw. Basisindikatoransatz (BIA) gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV). Mit diesem Offenlegungsbericht setzt die die Anforderungen gemäß 319ff. SolvV um. Zum werden die Städtische Sparkasse Kamen und die Kreis- und Stadtsparkasse Unna gemäß 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Städtischen Sparkasse Kamen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreis- und Stadtsparkasse Unna über. Die vereinigte Sparkasse trägt den Namen Kreis- und Stadtsparkasse Unna-Kamen, Zweckverbandssparkasse des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede. Die Sparkasse hat ihren Sitz in Unna. Im Geschäftsverkehr führt die Sparkasse die Kurzbezeichnung Sparkasse UnnaKamen. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet der Träger sowie der angrenzenden Gemeindegebiete. 1

6 2 Risikomanagement 2.1 Ziele und Grundsätze des Risikomanagements Der Vorstand der Sparkasse hat in Rahmengrundsätzen für das Risikomanagement eine risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse festgelegt. Vor dem Hintergrund einer risikoneutralen Ausrichtung werden Risiken bei günstigem Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen. Bei ungünstigerem Chance- / Risikoprofil erfolgt eine Kompensation oder Verminderung der Risiken. Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und der hieraus abgeleiteten Limite für einzelne Risikoarten. Der Risikoausschuss der Sparkasse überprüft die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie anhand der quartalsweisen Risikoberichte. 2.2 Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG. Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken richtete die Sparkasse ein Risikomanagement- und -überwachungssystem ein. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen und die notwendigen Kontrollprozesse. Der Vorstand ist für die Festlegung der Strategien einschließlich der Risikostrategie und für die Entwicklung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist ein Konzept zu erstellen und gegebenenfalls im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten. Für die Abwicklung notwendige Prozesse sind in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Handelsgeschäfte werden durchgeführt nach den Regelungen der Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach waren die Geschäfte der Sparkasse bis zum als nicht risikorelevant einzustufen. Da die Sparkasse nur nicht risikorelevante Handelsgeschäfte durchführte, wurde gemäß den MaRisk Regelungen von der Funktionstrennung bis einschließlich der Vorstandsebene abgesehen. Die Innenrevision prüft in regelmäßigen Abständen das eingerichtete Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen bzw. Veränderungen. 2.3 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess umfasst alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Er teilt sich auf in die Einzelschritte Risikoerkennung, Risikobewertung, Risikomessung, Risikoberichterstattung, Risikosteuerung und Risikokontrolle. 2

7 Im Rahmen einer Risikoinventur werden jährlich alle auf die Geschäftsbereiche und Funktionsbereiche der Sparkasse einwirkenden Risiken systematisch anhand von festgelegten Risikoindikatoren ermittelt und dem Risikokatalog zugeordnet. Über eine Risikobewertung werden die wesentlichen Risiken der Sparkasse festgelegt. Deren Bewertung erfolgt anhand einer Risikokennzahl, die sich aus den drei Merkmalen Eintrittswahrscheinlichkeit, mögliche Schadenshöhe und Beherrschbarkeit zusammensetzt. Nach der Höhe der Risikokennzahl richtet sich die Einordnung des jeweiligen Risikos in eine Risikoklasse. Die Einordnung der Risikoklasse bestimmt den Umfang der notwendigen Maßnahmen zur Beobachtung und Steuerung des jeweiligen Risikos. Für jede Risikoart sind Methoden zur Messung des Risikos festgelegt. Die Messung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken grundsätzlich in einer GuVorientierten Sichtweise. Die Risiken werden danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Des Weiteren führt die Sparkasse für alle wesentlichen Risikoarten regelmäßig Stresstests durch. Zusätzlich werden bestimmte Risikoarten einer betriebswirtschaftlichen (wertorientierten) Betrachtung unterzogen. Als Risiko wird die innerhalb eines festgelegten Zeitraums und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintretende Vermögensminderung gemessen. Über die eingegangenen Risiken wird dem Vorstand der Sparkasse regelmäßig und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk schriftlich berichtet. Eine Ad-hoc- Berichterstattung erfolgt bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind in Arbeitsanweisungen umfassend beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig auf Effektivität und Effizienz überprüft. Zwischen der Risikosteuerung und der Risikokontrolle besteht immer eine personelle Funktionstrennung. Die sich aus der Risikokontrolle ergebenden Korrekturen fließen in den Risikomanagementprozess ein. 2.4 Risikokategorisierung Die im Rahmen der Risikoinventur festgestellten Risiken werden in die Risikokategorien Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken unterteilt. Den Risikokategorien sind Einzelrisiken zugeordnet. 2.5 Darstellung der wesentlichen Risiken Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft (Kreditrisiko) Unter Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft versteht die Sparkasse die Gefahr von Ausfällen der im Rahmen des Kreditgeschäfts vertraglich zugesagten Leistungen durch den Ausfall eines Geschäftspartners sowie durch Wertminderungen der Forderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Verschlechterung der Bonität eines Geschäftspartners. Der Vorstand der Sparkasse legte eine Risikostrategie für das Kreditgeschäft fest, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Kreditrisikostrategie werden zur Begrenzung von Einzelrisiken Kredit- 3

8 höchstgrenzen und Blankokredithöchstgrenzen sowie Zielgrößen für das Neugeschäftsvolumen festgelegt. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft nach den MaRisk ist ein zweites Kreditvotum durch die vom Markt unabhängige Abteilung Kreditmanagement" notwendig. Die Organisation des Kreditgeschäfts und die Bonität einzelner Kreditnehmer werden jährlich durch die Innenrevision der Sparkasse in umfangreichen Stichproben geprüft. Das Kreditgeschäft wird in Gruppen aufgeteilt: das Firmenkunden- und Kommunalkreditgeschäft sowie das Privatkundengeschäft in % in % Firmenkundenkredite 36,9 37,1 Privatkundenkredite 36,7 37,0 Weiterleitungsdarlehen 15,6 14,1 darunter: für den Wohnungsbau 41,8 43,1 Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 10,8 11,8 Tabelle 1: Aufteilung des Kreditgeschäftes Aufgrund der regionalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit spiegeln sich im Kreditgeschäft die regionalen Branchenschwerpunkte wider. 28,4 % der Kreditinanspruchnahmen zum entfielen auf Dienstleister einschl. freier Berufe. Besondere Risiken sind aus der Branchenverteilung der Ausleihungen nicht zu erkennen. Aus der Verteilung der Kreditnehmer nach Größenklassen erwächst für die Sparkasse kein besonderes Risiko. Zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer stützt sich die Sparkasse u. a. auf ein vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) entwickeltes Kreditinformations- und -überwachungssystem mit den Bausteinen Einzelbilanzanalyse und Statistische Bilanzanalyse. Zudem wird das vom DSGV entwickelte einheitliche Ratingverfahren der Sparkassenorganisation für das gewerbliche Kreditgeschäft eingesetzt. Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Für das private Kreditgeschäft werden vom DSGV entwickelte einheitliche Scoringverfahren eingesetzt. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, werden Verfahren zur Früherkennung von Kreditrisiken eingesetzt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine frühzeitige Risikoidentifizierung ermöglichen sollen. Soweit einzelne Kreditengagements bestimmte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Dabei werden Maßnahmen festgelegt, deren Umsetzung durch eine vom Markt unabhängige Stelle überwacht wird. 4

9 Kritische Kreditengagements ( Problemkredite ) werden im Rahmen einer Sanierung gemeinsam von Vertriebsmitarbeitern und Mitarbeitern des Kreditmanagements oder von auf die Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern auf der Grundlage eines mittelfristigen Konzeptes betreut. In den Organisationsrichtlinien legte die Sparkasse Kriterien fest, auf deren Grundlage die für die Kreditweiterbearbeitung zuständigen Abteilungen die Kreditengagements ermitteln, für die Risikovorsorgemaßnahmen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen erforderlich sind. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Innenrevision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in umfangreichen Stichproben. Dem Risikodeckungspotenzial der Sparkasse können in ausreichendem Umfang Vorsorgereserven zugeteilt werden, die auch die Risikotragfähigkeit in Stress-Szenarien sicherstellen. Im Rahmen der Risikoberichte wird der Vorstand vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limitsysteme und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken und das Ausfallrisiko des gesamten Kreditportfolios schriftlich unterrichtet. Die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos erfolgt auf Grundlage eines Value-at-Risk- Ansatzes (GuV-Kreditrisikomodell der Fa. VRE-Banksteuerungssysteme). Als Risikoszenario wurde das 99%-Konfidenzniveau festgelegt. Von den Aufwendungen aus Bewertung und Risikovorsorge entfallen 18,9 Mio. EUR auf die Dotierung des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken. Die nachfolgende Darstellung enthält den Gesamtbetrag der Forderungen zum Offenlegungsstichtag, aufgeschlüsselt nach Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, wurde auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet. in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtes Bruttokreditvolumen Tabelle 2: Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten In den nachfolgenden Übersichten sind die Adressenausfallrisikopositionen differenziert nach Regionen, Branchen und Restlaufzeiten dargestellt. 5

10 in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Deutschland EWR (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EWR) Gesamt Tabelle 3: Geographische Hauptgebiete nach Forderungsarten in TEUR Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle 4: Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Elementen Wertpapiere Derivative Instrumente in TEUR Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente < 1 Jahr Jahr - 5 Jahre > 5 Jahre bis unbefristet Gesamt Tabelle 5: Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten 6

11 Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen ermittelt. Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto bei dem dieser Fall aufgetreten ist berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber diesem Kunden. Kredite, für die Risikovorsorgemaßnahmen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet. in TEUR Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle 6: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Im Jahr 2012 wurden Direktabschreibungen in Höhe von 440 TEUR vorgenommen. Es sind 346 TEUR auf abgeschriebene Forderungen eingegangen. Der Gesamtbetrag der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen betrug zum des Berichtsjahres TEUR, der Gesamtwert der Pauschalwertberichtigungen TEUR. Vom Gesamtbetrag der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen. Die Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf betrugen zum Offenlegungsstichtag TEUR. Davon entfielen TEUR auf Unternehmen und selbstständige Privatpersonen bzw. Freiberufler. Forderungen in Verzug an ausländische Kreditnehmer sind mit 159,28 EUR ohne Relevanz. Vor diesem Hintergrund erfolgt unter Verweis auf 26a Abs. 2 KWG ein Verzicht auf detailliertere Angaben. Die hat für die bonitätsbeurteilungsbezogenen KSA-Forderungsklassen Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, öffentliche Stellen, Institute und von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen sowie Verbriefungspositionen die Ratingagenturen Standard & Poor s (S&P) und Moody s nominiert. Die Bestimmung der Risikogewichte der übrigen Forderungsklassen erfolgt anhand aufsichtsrechtlicher Vorgaben. In der folgenden 7

12 Übersicht werden die Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken dargstellt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung (TEUR) nach Kreditrisikominderung (TEUR) Gesamt Tabelle 7: Forderungsbeträge nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken Entwicklung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. 8

13 In Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Bestand TEUR Auflösungen Ausbuchungen Zuführungen Bestand TEUR Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen Tabelle 8: Entwicklung der Risikovorsorge Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Darüber hinaus werden über die Eigenanlagen Aktien von Instituten, Versicherungen und anderen börsennotierten Kapitalgesellschaften gehalten. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Der beizulegende Fair Value bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Aus der SolvV-Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von TEUR ausgewiesen. In der nachstehenden Tabelle sind sämtliche Beteiligungsinstrumente der Sparkasse dargestellt. Beteiligungen Buchwert Fair Value Börsenwert in TEUR in TEUR in TEUR SVWL Erwerbsgesellschaft der S- Finanzgruppe mbh & Co. KG Vergleich Sonstige Aktien Summe Tabelle 9: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Aus der Beteiligung am SVWL stammen Risiken durch die (indirekte) Haftung für die Abwicklungsanstalt der WestLB AG und durch die Entwicklung der WestLB AG, die wir in unser Risikomanagement 9

14 einbeziehen. Die Bildung einer eventuell notwendigen Risikovorsorge richtet sich nach den gleichen Kriterien, die im Kreditgeschäft der Sparkasse zu berücksichtigen sind. Zum erfolgte infolge zurückgegangener Unternehmenswerte einzelner Beteiligungen des SVWL eine Abschreibung in Höhe von 2,4 Mio EUR. Die Erwerbsgesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Eigentümerin der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) hat eine weitere Wertminderung ihrer Beteiligung an der LBBH festgestellt. Zum war daher eine Abschreibung auf die Beteiligung der Landesbank Berlin in Höhe von 668 TEUR erforderlich. Die kumulierten und saldierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 177,2 TEUR Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Zu den Handelsgeschäften zählt die Sparkasse alle Eigenanlagen in Form von Tages- und Termingeldanlagen, Schuldverschreibungen und Wertpapieren öffentlicher Emittenten, Kreditinstituten und anderer Unternehmen. Das Adressenausfallrisiko wird entsprechend dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft definiert. Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus der Veränderung der Marktpreise der Schuldverschreibungen und Wertpapiere ergeben. Der Vorstand der Sparkasse legte eine Risikostrategie für Handelsgeschäfte ( Marktpreisrisikostrategie ) fest, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Marktpreisrisikostrategie werden Handelsgeschäfte nur in folgendem Rahmen getätigt: - Die Institutsgrenze für Handelsbuchgeschäfte beträgt TEUR. Im Handelsbuch werden ausschließlich Zins-, Aktien- und Fondsgeschäfte als Tradinggeschäfte in geringem Umfang getätigt. - Im Anlagebuch werden Geldmarktgeschäfte zur Liquiditätssteuerung getätigt, ebenso Zins-, Aktien- und Fondsgeschäfte als Eigenanlagen (zur Liquiditätssteuerung). Des Weiteren werden Zinsswaps im Rahmen des Managements der Zinsänderungsrisiken bzw. des Bilanzstrukturmanagements im Anlagebuch abgeschlossen. - Fremdwährungsgeschäfte im Kundengeschäft werden nur auf gedeckter Basis abgeschlossen, es werden in diesem Zusammenhang keine offenen Währungspositionen eingegangen. - Pensionsgeschäfte werden nur als Offenmarktgeschäfte mit der EZB / Bundesbank getätigt. - Handelsgeschäfte dürfen nur in Produkten und Märkten getätigt werden, die im vom Vorstand genehmigten Produkte- und Märkte-Katalog enthalten sind. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt: 10

15 in Mio. EUR Tages-/Termingelder 64,6 40,5 Schuldscheindarlehen 0,0 0,0 Schuldverschreibungen und Anleihen 229,1 289,9 Aktien 2,5 2,0 Investmentfonds 10,8 10,9 Ergebnis 307,0 343,3 Tabelle 10: Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte Zur Begrenzung von Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften legte die Sparkasse Volumenslimite für einzelne Adressen fest. Unter Berücksichtigung der aus Ratingeinstufungen anerkannter Ratingagenturen abgeleiteten Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die Adressenrisiken zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Der Entscheidung zur Anlage in Schuldverschreibungen und Wertpapieren wird ein externes Rating zugrunde gelegt. Nach den Rahmengrundsätzen des Vorstands ist ein Mindestrating nach Moody s von Baa3 und nach Standard & Poor s von BBB- erforderlich. Die von der Sparkasse direkt gehaltenen von Kreditinstituten und Unternehmen emittierten Wertpapiere verteilten sich auf folgende Ratingstufen: Buchwerte Standard & Moody's in % Poors Exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 0,0 6,6 Sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 13,1 72,4 Gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 60,6 11,0 Befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- 18,2 3,5 Mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 3,6 2,9 ohne Rating 4,5 3,6 Tabelle 11: Ratingeinstufungen der Wertpapiere Bei den Emittenten ohne Rating handelt es sich zu 100 % um Investmentfonds-Anteile. Die Wertpapieranlagen bestehen zu rd. 14,5 % aus Papieren ausländischer Emittenten. Die Sitzländer dieser Emittenten wurden zum überwiegenden Teil mit dem Rating AA+ und besser bewertet. Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte erfolgt anhand eines Value-at-Risk- Szenarios mit einer fest vorgegebenen Haltedauer von zehn Tagen. Darüber hinaus wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt. 11

16 Die Berechnungen von Marktpreisrisiken werden im Rahmen des eigenständigen Systems für das Wertpapiercontrolling, SimCorpDimension (SCD), durchgeführt, welches von der Finanz Informatik (FI) betreut wird. Die Kursversorgung erfolgt hier über Reuters. Der Ermittlung der Marktpreisrisiken liegt eine Vergangenheitsbetrachtung zugrunde, die es erlaubt, den Risikokurs anzugeben, der mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit nicht unterschritten wird. Stützbereich der Parameter sind die letzten 250 Handelstage. Ein 100 BP-Zinsschock bzw. ein Kursrückgang um 10 % für alle nicht-zinstragenden Papiere ist in der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung durch das bereitgestellte Risikodeckungspotenzial abgesichert. Auf Grundlage der täglich bereitgestellten Marktdaten erfolgt im Programm SCD ein internes Backtesting. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird in der Abteilung Unternehmenssteuerung unter Beachtung der Funktionstrennung zum Handelsbereich wahrgenommen. Es wird täglich geprüft, ob sich die Adressenrisiken und die Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften innerhalb der vorgegebenen Limite bewegen. Bei Überschreitung der Limite ist geregelt, dass der Vorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Der Überwachungsvorstand wird monatlich über die Veränderung der Risikokennzahlen sowie der schwebenden Gewinne und Verluste unterrichtet. Der Überwachungsvorstand unterrichtet den Gesamtvorstand monatlich über die Risiko- und Ertragslage der Handelsgeschäfte der Sparkasse. Die Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus den Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der von der Sparkasse vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit abgestimmten Grenzen. Bei keinem Wertpapier wurde das Volumenslimit überschritten Derivative Adressenausfallrisikopositionen Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. Im Verhältnis zum gesamten Adressenausfallrisiko der Sparkasse spielen derivative Adressenausfallrisikopositionen eine untergeordnete Rolle. Das Kontrahentenausfallrisiko, ausgedrückt als Kreditäquivalenzbetrag, betrug zum Stichtag TEUR, so dass im Sinne des 26a Abs. 2 KWG auf eine detaillierte Auflistung verzichtet wird Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko wird als Risiko von Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens- und Schuldposten infolge von Marktzinsänderungen verstanden. Aufgrund von unterschiedlichen Beständen an festverzinslichen Aktiva und Passiva besteht zudem bei steigenden Zinsen die Gefahr einer Verringerung der Zinsspanne (Zinsspannenrisiko). Zur Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf den Vermögenswert aller zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen (Zinsbuch) nutzt die Sparkasse u. a. das Modell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung (Barwertkonzept). Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungen (Cashflows). Diese Zahlungen werden mit einer der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst. Die Zinsbin- 12

17 dung bzw. die Zahlungen variabel verzinslicher Geschäfte leitet die Sparkasse nach dem vom DSGV entwickelten Verfahren der gleitenden Durchschnitte" aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten dieser Geschäfte ab. Für den aus dem Gesamt-Cashflow der Sparkasse errechneten Barwert wird anschließend das Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt und der zu erwartenden Performance gegenübergestellt. Die Berechnungen des Value-at-Risk und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsveränderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % (Konfidenzniveau) berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer als effizient eingeschätzten Benchmark. Zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos werden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Mit o. g. Modell wird auch der von der BaFin vorgeschriebene Zinsschock ermittelt. Dabei wird unterstellt, dass sich die aktuelle Zinsstrukturkurve ad hoc um 200 Basispunkte parallel nach oben bzw. nach unten verschiebt. Der Rückgang des Barwertes des Zinsbuches bei einem derartigen Zinsschock beträgt 18,6%. Damit ist die Sparkasse gemäß der Definition der Bundesbank kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko BP BP Vermögensrückgang Zinsschock Vermögenszuwachs (in TEUR) Tabelle 12: Zinsschock Neben der wertorientierten Berechnung wird als primärer Steuerungsansatz und notwendige Nebenbedingung vierteljährlich eine periodenorientierte Rechnung zur Ermittlung des Zinsspannenrisikos durchgeführt. Grundlage ist das Prognoseprogramm der FI in Verbindung mit dem Programm GuV- Planer. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Vorstand vierteljährlich unterrichtet. Das Zinsspannenrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertragslage der Sparkasse vertretbar Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die Sparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr nachkommen kann. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt monatlich eine Liquiditätsplanung auf der Grundlage der vereinbarten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsverpflichtungen. Zur Sicherung ausreichender Liquidität werden neben einem ausreichenden Bestand von Tages- und Termingeldanlagen börsengängige festverzinsliche Wertpapiere gehalten, die im Rahmen des Pfandpoolverfahrens der Deutschen Bundesbank jederzeit beliehen werden können. Darüber hinaus steht die Helaba mit einer Liquiditätskreditlinie zur Verfügung. Neben der Liquiditätsplanung erfolgt arbeitstäglich eine Disposition der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge. 13

18 Neben den Angaben gemäß Liquiditätsverordnung werden historische Verläufe der Liquiditätskennziffer dargestellt und ein Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte ggf. analysiert. Darüber hinaus wird vierteljährlich eine Liquiditätsübersicht erstellt. Die Vorschriften der Liquiditätsverordnung wurden im Berichtsjahr stets eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden bis auf einen Erfassungszeitraum mit einem Bearbeitungsfehler - entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die Zahlungsbereitschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben; sie kann im Hinblick auf die derzeitige Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten auch weiterhin als gewährleistet angesehen werden. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert Operationelle Risiken Operationelle Risiken beschreiben die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Personelle Risiken sollen durch die Begleitung der Arbeitsprozesse in Form von Arbeitsbeschreibungen und internen Kontrollen verringert werden. Weiterhin erfolgt im Rahmen eines periodischen Beurteilungssystems die Überprüfung der fachlichen Kompetenzen und charakterlichen Eigenschaften der Mitarbeiter. Die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter wird durch strukturierte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gestärkt. Zur Begrenzung rechtlicher Risiken sind grundsätzlich geprüfte Vertragsmuster zu verwenden. Im Bereich der Informationstechnologie wurden Regelungen zur Abwehr der Risiken erarbeitet. Grundlage war die vom Informatikzentrum der Sparkassen-Organisation zentral zur Verfügung gestellte Anwendung Sicherer IT-Betrieb. Unter der Oberfläche des Tools BCM -Business Continuity Management- wurden Notfallpläne erstellt sowie für die kritischsten Geschäftsabläufe Notfallprozesse definiert. Drohende Elementarschäden sind, soweit möglich, versichert. Die Angemessenheit dieser Versicherungen wird jährlich überprüft. Für Notfall- und Katastrophensituationen bestehen Alarm- und Räumungspläne für die Sparkassenzentrale und die Geschäftsstellen. Bekannt gewordene Schadensfälle und die Versuche geschäftsschädigender Handlungen werden systematisch in einer Schadensfalldatenbank gesammelt und ausgewertet. Der Vorstand wird fallweise sowie jährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die eingeleiteten organisatorischen und personellen Maßnahmen unterrichtet. Als vorausschauende Methode zur Identifizierung und Messung operationeller Risiken wird eine Risikolandkarte erstellt. Von vom Vorstand benannten Mitarbeitern der Sparkasse werden hierbei mögliche Schadensszenarien aufgestellt, kategorisiert und hinsichtlich ihres Verlustpotenzials bewertet. 14

19 2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage Grundlage der Limitierung von Einzelrisiken ist eine GuV-orientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Den Risikomesszahlen werden als Risikodeckungspotenzial Teile des prognostizierten Jahresergebnisses nach Steuern sowie der Vorsorgereserven gegenübergestellt. Berücksichtigung finden in der Risikotragfähigkeitsrechnung GuV-orientierte Risikomesszahlen für das Zinsspannenrisiko, für Bewertungsrisiken der Kredite, Wertpapiere und Beteiligungen, für Planabweichungsrisiken sowie für operationelle Risiken. Der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung liegt als Leitlinie die Darstellung eines bestimmten Mindestergebnisses am Jahresende zugrunde. Für die Risikodeckungsmasse als Anteil am gesamten Risikodeckungspotenzial werden das prognostizierte Jahresergebnis nach Steuern und Teile der Vorsorgereserven berücksichtigt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnungen wird auch die Belastung der Risikodeckungsmassen in Stress-Szenarien simuliert. Zusätzlich werden die wesentlichen Risikoarten in einer wertorientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Nettovermögen gegenübergestellt. Das Risikomanagement erstellt vierteljährlich einen Risikogesamtbericht, der dem Vorstand vorgelegt wird. Der Risikogesamtbericht beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung und Würdigung aller wesentlichen Einzelrisiken (operationelle Risiken werden nur jährlich zum Jahresende berichtet) einschließlich einer Bewertung der Gesamtrisikosituation der Sparkasse. Er enthält die jeweilige GuVorientierte und wertorientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Der Vorstand stellt dem Risikoausschuss die Risikolage und die ggf. zur Risikominderung vorgesehenen und eingeleiteten Maßnahmen vor und erläutert diese. Die im Rahmen des Fusionskonzeptes der Sparkassen Unna und Kamen erstellte Risikotragfähigkeitsberechnung zeigt, dass die Risikotragfähigkeit der Kreis- und Stadtsparkasse UnnaKamen für das Jahr 2013 gegeben ist. 3 Eigenmittelstruktur in TEUR Kernkapital (gesamt) für Solvenzzwecke dar. Gewinnrücklagen dar. Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG Summe Ergänzungskapital (gesamt) für Solvenzzwecke und Drittrangmittel nachrichtl.: Summe Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6a KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d KWG

20 Tabelle 13: Eigenmittelstruktur Die Sparkasse weist eine angemessene Kapitalbasis für weiteres qualitatives Geschäftswachstum auf. Mit der Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde den Risiken im Kreditgeschäft und sonstigen Verpflichtungen entsprechend den Bewertungsmaßstäben der Sparkasse ausreichend Rechnung getragen. Das Kernkapital der setzt sich im Wesentlichen aus den offenen Rücklagen gemäß 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG und darüber hinaus aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken ( 340g HGB) gemäß 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 7 KWG zusammen, vermindert um die Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 und 6 KWG. Das Ergänzungskapital besteht vollumfänglich aus Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB. Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6a KWG bestehen nicht. 4 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zum Offenlegungsstichtag : 16

21 Eigenkapitalanforderung Kreditrisiken im Standardansatz (TEUR) Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - Sonstige öffentliche Stellen 182 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 28 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen Beteiligungen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 41 Investmentanteile 895 Sonstige Positionen 565 Verbriefungen Verbriefungstransaktionen im Standardansatz - Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Total Tabelle 14: Eigenkapitalanforderungen Die verfügt zum Offenlegungsstichtag über die folgenden Kapitalquoten: in % Kernkapitalquote 12,3 Gesamtkapitalquote 15,0 Tabelle 15: Kapitalquoten 5 Kreditrisikominderungstechniken Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung ist der Sparkasse durch Vorstandsbeschlüsse intern geregelt. 17

22 Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung werden als Sicherheiteninstrumente Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht; bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um öffentliche Stellen und örtliche Gebietskörperschaften. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement ist in Arbeitsanweisungen geregelt. Die Regelungen beziehen sich auf die Bewertung, die wirksame Bereitstellung der Sicherheit, die regelmäßige Prüfung sowie die Speicherung im EDV-System. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von der Besicherungsart nach festgelegten Überwachungsintervallen überprüft. Seit dem Jahr 2010 kommt ein vom Verband öffentlicher Banken (VöB) entwickeltes Marktschwankungskonzept zum Einsatz. Das Konzept gibt Aufschluss über die Preisentwicklung von Immobilien bestimmter repräsentativer Regionen, so dass Rückschlüsse auf die eigenen Immobiliensicherheiten gezogen werden können. In der Sparkasse kommt das Marktschwankungskonzept unterhalb der zu überprüfenden Betragsgrenzen zum Einsatz. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwertes werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen zu Grunde gelegt. Forderungsklasse Bürgschaften und Garantien (TEUR) Mengengeschäft 1.979,8 Unternehmen ,8 Überfällige Positionen 575,5 Öffentliche Stellen 744,3 Tabelle 16: Kreditrisikominderungstechniken 6 Informationen zum Vergütungssystem 6.1 Qualitative Angaben Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. 18

23 6.1.2 Geschäftsbereiche Die verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Vertrieb Privatkunden b) Vertrieb Firmenkunden c) Betrieb und Stab Ausgestaltung des Vergütungssystems In allen Geschäftsbereichen können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem erfolgs- und leistungsorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Parameter aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch und mitarbeiterbezogen bewertet werden Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Daneben erhält ein Teil der Beschäftigten eine erfolgs- und leistungsorientierte variable Vergütung, für die angemessene Obergrenzen festgelegt wurden. Diese stellen sicher, dass der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung der Mitarbeiter die intern festgelegte Höchstgrenze von 20% nicht übersteigt. Die Prämien stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind funktions- und mitarbeiterbezogene Kriterien, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten bzw. Vorstände gemessen werden. Die Gesamtsumme der erfolgsund leistungsorientierten zusätzlichen Vergütung richtet sich nach dem wirtschaftlichen und geschäftlichen Erfolg der Sparkasse Art und Weise der Vergütung Die Prämien aus einer erfolgs- und leistungsorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) sowie einer variablen Zulage. Dabei richtet sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder nach den Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände, die eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses zwischen fixen und variablen Vergütungen vorsehen Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 19

24 6.2 Quantitative Angaben Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen Vergütungen in TEUR Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen Vertrieb Privatkunden 4.686,0 238,2 97 Vertrieb Firmenkunden 997,8 60,9 12 Betrieb und Stab 5.534,1 163,6 49 Tabelle 17: Vergütungsbestandteile nach Geschäftsbereichen Den Geschäftsbereichen Vertrieb Privatkunden, Vertrieb Firmenkunden sowie Betrieb und Stab ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. 20

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