Der Bezirksbürgermeister von Berlin Steglitz-Zehlendorf

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1 Der Bezirksbürgermeister von Berlin Steglitz-Zehlendorf Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Bezirksbürgermeister Berlin An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) FS HL Name: Herr Poppe Postanschrift: Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf von Berlin, SE Finanzen, Berlin Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, Berlin Raum B 208 Tel.: (030) Zentrale: (030) Fax: (030) michael.poppe@ba-sz.berlin.de Datum: 03. Februar 2014 Fragen der Piratenfraktion zu den Bezirkshaushalten (Nachfragen zum Bericht vom /Vorgang Nr. 0071) Vorgang: 16. Sitzung des Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses am 25. November 2013 Im Nachgang zur o.a. Sitzung hat die Fraktion PIRATEN Fragen eingereicht, zu denen die Bezirke um Berichterstattung zur Sitzung am 26. Februar 2014 gebeten wurden. Zu den den Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreffenden Fragen wird nachfolgend berichtet. Die Antworten sind dabei zu der jeweiligen Frage in Fettdruck aufgeführt. 1. Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II Kommunale Träger Bitte die Haushaltspläne der jeweiligen Jobcenter für 2012 (Ansatz & Ist), 2013 (Ansatz & Ist) sowie 2014 (Ansatz) herein reichen. Vom Jobcenter Steglitz-Zehlendorf (JC SZ) wurden hierzu folgende Informationen übermittelt: Das Jobcenter verfügt über keinen Haushaltsplan. Die Finanzzuweisung des Bundes umfasst Mittel zur Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Eingliederungstitel) sowie den Bundesanteil (84,8 %) an den Verwaltungskosten des Jobcenters (Verwaltungsbudget) und erfolgt jobcenterscharf. Der kommunale Finanzierungsanteil (15,2 % ) am Verwaltungsbudget wird vom kommunalen Träger durch das Jobcenter abgefordert. Umschichtungen zwischen dem Eingliederungstitel und dem Verwaltungsbudget sind mit Zustimmung der Trägerversammlung möglich. Die abschließende Planung des Verwaltungsbudgets und des Eingliederungstitels erfolgt nach Mittelzuweisung, bedarfsorientierte Nachplanungen im Rahmen des Globalbudgets erfolgen unterjährig. Die Ausgaben 2012 und 2013 sowie die Planzahlen für 2014 sind nachfolgend dargestellt: 1

2 Ausgaben 2012 Verwaltungskostenbudget ,83 davon KFA ,34 Eingliederungsleistungen ,17 Gesamt ,00 Ausgaben 2013 Verwaltungskostenbudget ,64 davon KFA ,54 Eingliederungsleistungen ,78 Gesamt ,42 Planwerte 2014 Verwaltungskostenbudget ,00 davon KFA ,61 Eingliederungsleistungen ,00 Gesamt ,00 Wurden im jeweiligen Jobcenter 2012 und 2013 Mittelumschichtungen aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget vorgenommen? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür in welcher konkreten Höhe? Der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen Umschichtungsbeträge zu entnehmen. Die Mittel wurden im Verwaltungsbudget für laufende Kosten verwandt, für Personalkosten (z.b. Berliner Joboffensive), Miet- und Energiekosten, etc. Eine genaue Aufstellung ist nicht möglich. EGL VKB Summe Umschichtung EGL zu VKB Zuteilung Ausgaben Zuteilung Ausgaben Außen-/Prüfdienste der Jobcenter Wie viele Prüfaufträge wurden durch die jeweiligen Jobcenter 2012 und 2013 (erstes Halbjahr) in Auftrag gegeben und wie viele Prüfeinsätze haben die Außen-/Prüfdienste 2012 und 2013 (erstes Halbjahr) durchgeführt (bitte beide Zahlen analog zu Friedrichshain-Kreuzberg angeben)? Im Jahr 2012 wurden Prüfaufträge erteilt. Zur Bearbeitung dieser Aufträge wurden Hausbesuchsversuche bzw. Hausbesuche durchgeführt. Im 1. Halbjahr 2013 wurden 602 Prüfaufträge erteilt. Zur Bearbeitung dieser Aufträge wurden Hausbesuchsversuche bzw. Hausbesuche durchgeführt. Wie hoch waren 2012 und 2013 die durch die Außen-/Prüfdienste ermittelten Einsparsummen (bitte nach Jahr sowie Leistungen des Bundes und der Kommune aufschlüsseln)? Nach Angaben des JC SZ wurden bei (2012) bzw. 602 (1.Halbjahr 2013) Prüfaufträgen Minderausgaben in folgender Höhe bewirkt: Einsparsummen bei (1. Halbjahr) Leistungen des Bundes , ,89 Leistungen der Kommune ,14 e ,42 Gesamt , ,31 Nur Marzahn-Hellersdorf: Wie ist der Außendienst im Bereich des SGB II nach Auslaufen des Kooperationsvertrages zum mittlerweile organisiert, wo ist er angesiedelt und wie viele Mitarbeiter_innen (in VZÄ) sind mit dieser Aufgabe betraut? Nur Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Pankow: Warum können die abgefragten Daten nicht (mehr) ausgewiesen werden? Von welcher Weisungslage bzw. Berichtspflicht (von welchem Träger, welche konkrete Weisung o.ä.) ist in den Antworten konkret die Rede? 2

3 Bitte im Bezirksvergleich die Höhe der Einsparsumme und Schwerpunkte der Außendienst- Prüfungen des jeweiligen Jobcenters erläutern. Jahr Einsparsumme davon BA davon Kommune , , , , , ,34 Die Prüfanlässe sind im Wesentlichen die Beantragung von Möbeln und Erstausstattungen und die Überprüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes und der Wohnverhältnisse. Bitte erläutern, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die Außen-/Prüfdienste im jeweiligen Jobcenter stehen? Eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde nicht durchgeführt. Die Einrichtung eines Außendienstes ist gem. 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II eine Pflichtaufgabe. Die Bearbeitung von Prüfaufträgen ist in einem angemessenen Zeitrahmen sicherzustellen. Hierfür sind drei Mitarbeiter/innen im Außendienst im JC SZ eingesetzt. Kosten der Unterkunft im Rechtskreis des SGB II (Titel 68108, 68144, 86319, 23607, 23105) Titel (Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II): Sofern noch nicht geschehen, bitte die Ausgaben aufschlüsseln nach Mietkautionen, Miet- und Energieschuldenübernahmen, Sonstiges in den jeweiligen Bezirken (nach der Buchungssystematik des Bundes). Sofern keine Angaben gemacht werden können, bitte konkret erläutern, warum der jeweilige Bezirk keine Angaben dazu machen kann. Sofern noch nicht geschehen, bitte die Anzahl der Anträge auf Miet- und Energieschuldenübernahmen 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirken angeben? Wie viele davon wurden positiv beschieden? Sofern zutreffend: Bitte erläutern, warum die Stattgabequote im jeweiligen Bezirk unter 50 Prozent liegt. Die Übernahmen erfolgen nur bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen. Obdachlosenunterbringung Kontrollen/Heimbegehungen (nur Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Steglitz- Zehlendorf): Wie oft haben die Bezirksämter in den Jahren 2012 und 2013 Kontrollbesuche zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Betreiber der Unterkünfte durchgeführt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Bitte Angabe der konkreten Anzahl der Kontrollbesuche/Begehungen, sofern die Frage bislang nur mit Umschreibungen wie standardmäßig, in der Regel etc. beantwortet wurde. Die Einhaltung der Mindestanforderungen in den Einrichtungen der Sozialen Wohnhilfe wurde bisher durch Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen des LAGeSo überprüft. Es ist nicht bekannt, wie häufig Überprüfungen durch das LAGeSo stattgefunden haben. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es keine hauptamtlichen Heimbegeher/innen. Überprüfungen erfolgen anlassbezogen. Sofern es Hinweise von Bewohnern gibt bzw. Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der Mindeststandards bekannt werden, erfolgt eine Überprüfung. Statistische Erfassungen über die Häufigkeit und den Anlass erfolgen nicht. Daher kann keine konkrete Anzahl genannt werden. Heimbegeher_innen: Bitte angeben wie viel Personal (in Vollzeitäquivalenten) aktuell in den jeweiligen Bezirksämtern für die Kontrolle der Mindeststandards der vertragsfreien ASOG-Unterkünfte vorgehalten wird? Sind Veränderungen der personellen Ausstattung geplant? Wenn ja, inwiefern? Eine belastbare Angabe von VZÄ-Anteilen ist nicht möglich, da die Heimbegehung anlassbezogen nebenbei erfolgt und - wie oben bereits ausgeführt - keine konkreten Angaben zur Häufigkeit zur Verfügung stehen. Veränderungen sind nicht geplant. 3

4 Soziale Wohnhilfe Bitte den organisatorischen Aufbau der Sozialen Wohnhilfe im jeweiligen Bezirk erläutern, sofern nicht das Fachstellenkonzept umgesetzt wird. In der sozialen Wohnhilfe sind insgesamt 5 Mitarbeiter in einem Umfang von 4,25 VZÄ eingesetzt. Der organisatorische Aufbau stellt sich wie folgt dar: Mietschuldenberatung, Stellenleitung 0,75 VZÄ Miet- und Energieschuldenberatung A - K Miet- und Energieschuldenberatung L - Z Soziale Wohnhilfe /Haftentlassenenhilfe 0,5 VZÄ Sozialarbeiterin, Geschütztes Marktsegment Im Bericht vom (Vorgang Nr. 0071) waren 3,25 VZÄ angegeben zuzüglich einer Mitarbeiterin ohne feste Stelle in dem Bereich, die aber dort eingesetzt wird (= 4,25 VZÄ). 5 Mitarbeiter beraten und betreuen wohnungslose und aus der Haft entlassene Personen nach interner Geburtstagsregelung, 1 Mitarbeiter nimmt zusätzlich die Stellenleiterfunktion war, 2 Mitarbeiter beraten zusätzlich Miet- und Energieschuldner, 1 Mitarbeiter bearbeitet zusätzlich das geschützte Marktsegment. Wie ist die Betreuungsquote in der Sozialen Wohnhilfe im jeweiligen Bezirk? Von der Sozialen Wohnhilfe werden durchschnittlich pro Monat 310 Personen betreut (67 SGB XII / ASOG/ Mietschulden). Dies entspricht bei 4,25 VZÄ einer Betreuungsquote von rd. 73 Personen. Sofern noch nicht geschehen: Welche Maßnahmen der Wohnraumsicherung in welcher Anzahl hat der jeweilige Bezirk in den Jahren 2012 und im ersten Halbjahr 2013 jeweils in welcher Anzahl ergriffen (bitte differenziert nach Art und Anzahl der Maßnahme analog zu Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg aufschlüsseln)? Sofern der jeweilige Bezirk keine statistische Angabe zu dem Bereich machen kann, bitte erläutern, warum nicht. Eine differenziertere Darstellung ist aufgrund fehlender Datenerhebungen nicht möglich. Welche Kosten sind dem Bezirk durch die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen nach ASOG in den Jahren 2012 und 2013 jeweils entstanden (bitte nach Jahr und Rechtskreis aufschlüsseln)? Für die dem SGB XII zuzuordnenden Personen entstanden die folgenden Kosten: , ,96 2. Kapitel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Wie ist der derzeitige Betreuungsschlüssel im Bereich der Leistungsgewährung im AsylbLG im jeweiligen Bezirk? Da die Bearbeitung der nach dem AsylbLG leistungsberechtigten Personen im Bezirk Steglitz- Zehlendorf in sogenannten Mischarbeitsgebieten (gemeinsam mit der Leistungsgewährung nach dem 3., 4. und 8. Kapitel des SGB XII) erfolgt, ist hierzu keine Angabe möglich. Welche Weisungen, Leitfäden und Arbeitshilfen im Bereich des AsylbLG bestehen derzeit auf bezirklicher Ebene (bitte auflisten nach Titel, Regelungsgegenstand und Datum)? 4

5 Es bestehen keine bezirkseigenen Anweisungen. Die Sachbearbeiter greifen auf die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Internet / Intranet zur Verfügung gestellte Vorschriftensammlung zurück. Sofern noch nicht beantwortet: Wie viele AsylbLG-Bezieher_innen in Zuständigkeit des jeweiligen Bezirkes wohnen aktuell: a) in einer Mietwohnung, b) in einer LAGeSo-Vertragsunterkunft für Asylsuchende, c) in einer vertragsfreie Obdachlosenunterkunft, d) in einer kommunalen Obdachlosenunterkunft oder e) sonstiges? Erstausstattung für die Wohnung: Wie hoch waren 2012 und 2013 die Anzahl und die Höhe der Erstausstattungen für AsylbLG-Leistungsbezieher_innen in Zuständigkeit des jeweiligen Bezirkes, die von einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung gezogen sind (bitte Anzahl der Anträge, Gesamthöhe und Durchschnittshöhe pro Bedarfsgemeinschaft angeben)? Hierzu liegen keine Daten vor. Die Höhe der zu gewährenden Leistungen orientiert sich an den jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Rundschreiben (hier RU I Nr.6 / 2011). Ein-Euro-Jobs: Wie viele AsylbLG-Leistungsbezieher_innen in Zuständigkeit des jeweiligen Bezirkes haben 2012 und 2013 Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG ausgeübt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? In den Jahren 2012 und 2013 sind keine derartigen Arbeitsgelegenheiten vermittelt worden. Wie vielen Leistungsbezieher_innen sind 2012 und 2013 nach 5 Absatz 4 AsylbLG die Leistungen gekürzt worden, weil sie zugewiesene Arbeitsgelegenheiten abgelehnt haben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Entfällt (vgl. oben) Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des jeweiligen Bezirkes im Bereich des AsylbLG sind 2012 und 2013 eingelegt worden (bitte absolute und prozentuale Zahlen angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln)? Wie wurden diese Widersprüche erledigt (bitte nach Jahr und Erledigungsart aufschlüsseln)? Wie lange dauerte 2012 und 2013 die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Widersprüchen in den Bezirken im Bereich des AsylbLG (bitte nach Jahr aufschlüsseln) Anzahl Prozent Erledigungsart Durchschnittl. Bearbeitungszeit ca. 4 % 6 Abweisungen Keine Angabe möglich 1 Stattgabe ca. 5,4 % 8 Abweisungen Keine Angabe möglich Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat diese Vorlage mitgezeichnet. Kopp Bezirksbürgermeister 5

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