2. e-justice Symposium. Heusenstamm

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1 Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk - Frankfurter Straße Wiesbaden 2. e-justice Symposium Heusenstamm 09. Juli 2014 Veranstalter: 1

2 Agenda Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten Zentrale Regelungsinhalte Zeittafel Hardware Software Technische Ausstattung Rechnerkonfiguration Kartenleser Betriebssysteme - Übermittlungswege Ordnerstruktur anpassen Scanprozess organisieren dezentrale oder zentrale Organisation Dokumentenauswahl Verschlagwortung

3 Agenda Dokumente erstellen Dokumentation Versandprozess ERV Stolpersteine

4 Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten Zentrale Regelungsinhalte Elektronisches Schutzschriftenregister Einrichtung des Besonderen Elektronischen Anwaltspostfachs (BEA) Kein automatisiertes EB Gesetzlicher Formzwang, nicht für Gerichte Erleichterte Wiedereinsetzung Wegfall der Ausfertigung

5 Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten Zeittafel Schutzschriftenregister Scharfschaltung BEA Bundesweite Empfangsbereitschaft Frühester Opt-In-Zeitpunkt Regelzeitpunkt verbindlicher ERV Spätester Opt-Out-Zeitpunkt

6 Technische Ausstattung Hardware Rechnerkonfiguration Kartenleser PC mit Internetzugang (Problem: Upload) Windows-Rechner / Apple / Linux Windows 7 oder höher Tastatureingabe oder externer Kartenleser

7 Technische Ausstattung Technische Ausstattung Hardware Chipkartenlesegerät Nur Geräte mit PIN-Pad (keine Tastatureingabe) Auf Kompatibilität achten Empfehlung Reiner SCT hat auch npa-funktionen Kartenleser Preis inkl. MwSt.: 79,90

8 Technische Ausstattung Technische Ausstattung Hardware Chipkartenlesegerät Neu - Für unterwegs Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 129,90 inkl. Mehrwertsteuer Kartenleser

9 Technische Ausstattung Hardware Kartenleser Signaturkarte Qualifizierter Signatur mit Anbieterakkreditierung mit Notar- oder Rechtsanwaltsattribut Empfehlung: Karte der BNotK Jahresgebühr 65,- zzgl. USt. redundant vorhalten Zweitkarte 40,- zzgl. Ust.

10 Technische Ausstattung Software Übermittlungswege EGVP ist Standardübermittlungsweg Online Services Computer Interface (OSCI) ist der Name eines Protokollstandards für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung digitaler Daten über das Internet. OSCI-Transport-Nachrichten haben einen zweistufigen Sicherheitscontainer. Oft wird hier vom Prinzip des Doppelten Umschlages gesprochen. Ein Angreifer kann wegen dieser Verschlüsselungen weder die Nutzungsnoch die Inhaltsdaten abhören. Jeder Sicherheitscontainer (für Nutzdaten und Inhaltsdaten) erlaubt die digitale Signatur und die Verschlüsselung des jeweiligen Inhalts. Dadurch sind Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Nachrichten gewährleistet.

11 Technische Ausstattung Software Übermittlungswege D VS OSCI Standard Chaos Computer Club: Die Verschlüsselung der D sei unzureichend, sagen Kritiker. Das Verfahren läuft wie folgt ab: Nutzer müssen sich per Ausweisvorlage identifizieren, um ein D -Konto zu bekommen. Ihre Nachrichten werden beim Versand verschlüsselt, damit sie niemand abfangen und mitlesen kann. Um zu prüfen, ob Spam oder Schadsoftware per D versendet werden, entschlüsseln die staatlich akkreditierten Provider die De- Mails aber zwischenzeitlich. Danach verschlüsseln sie die Nachrichten wieder und schicken sie an den eigentlichen Empfänger. Die zwischenzeitliche Entschlüsselung stellt eine inakzeptable Schwachstelle dar.

12 Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP Version Vorteil: Keine JAVA-Abhängigkeit Support:

13 Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP Version

14 Ordnerstruktur anpassen Anpassung der kanzleieigenen Ordnerstrukturen Hier am Beispiel der in der Kanzlei eingesetzten Software AnNoText Historienschablone definieren Administrationsprogramm flexibel nach Sachgebieten

15 Ordnerstruktur anpassen Anpassung der Dateisystem- Ordnerstruktur Zukünftig: Entfall der Datenübergabe über das Dateisystem Vollständige Abwicklung direkt aus der Anwendung Übergabe aus Datenbank (Stream)

16 Scanprozess organisieren Scanprozess organisieren Arbeitsabläufe überdenken Vorsicht: Kein Arbeitsanfall beim Rechtsanwalt flexibel nach Sachgebieten Welche Dokumente werden eingescannt? Technik des Scannens (netzwerkfähige Fotokopierer) Auflösung mindestens 200 dpi Verschlagwortung Tagesdatum abändern Dateihandling eingescannter Dokumente

17 Dokumente erstellen Erstellung eigener Dokumente zum elektronischen Versand Konvertierung in pdf-format Add-In Fachsoftware oder Speicherfunktion in Word

18 Dokumente erstellen Erstellung EGVP- Container

19 Dokumente erstellen Beifügen der Dateien

20 Dokumente erstellen Übergabe an EGVP (Sekretariat) vor Signatur

21 Dokumente erstellen Nachricht an Rechtsanwalt (Signaturaufforderung)

22 Dokumente erstellen Signaturbutton - unterlegt

23 Dokumente erstellen Signatur PIN-Eingabe durch RAin/RA

24 Dokumente erstellen Nach der Signatur Signaturkontrolle durch Angabe des Autors mit Signatursymbol Anhänge durch rechten Mausklick kontrollierbar

25 BGH, Beschluss vom , VI ZB 7/13 Leitsatz EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des 130a ZPO.(Rn.8) Fundstellen Dokumente erstellen NJW 2013, (Leitsatz und Gründe) BRAK-Mitt 2013, (Leitsatz und Gründe) Titel 25

26 Dokumentation Versandprozess Sendeprotokoll

27 Dokumentation Versandprozess Eingangsbestätigung nach 130a III ZPO

28 ERV Stolpersteine

29 ERV Stolpersteine Formularwesen Zwangsvollstreckungsformularverordnung Vollstreckbare Ausfertigung

30 ERV Stolpersteine OLG Düsseldorf, Urteil vom , VI-U 48/12

31 Es gibt viel zu tun. Packen wir es an! WAGNER VOLK BORNEMANN KOPSAN Rechtsanwälte Notar Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk Frankfurter Straße Wiesbaden

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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