Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe)
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- Sofie Dunkle
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1 Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) Fragenkatalog Nr.: 4 Fragenkatalog Lfd. Nr. Bezugsquelle Fundstelle Bemerkungen Frage Beantwortung vom Elektronische Signatur der Dateien Elektronische Signatur der Dateien Bearbeitung: Sachbearbeiter Vergabestelle Die elektronische Signatur für den zweifelsfreien Herkunftsbeweis der Vergabeunterlagen darf an dieser Stelle nicht zwingend sein, soll aber möglich sein. Art der Signatur: Qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung bzw. fortgeschrittene elektronische Signatur. Weitere Erläuterung in Titel Elektronische Signatur der Dateien Elektronische Signatur der Dateien Bearbeitung: auf Firmenseite Einbindung der elektronischen Signatur des Angebots. Art der Signatur: Qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter- Akkreditierung bzw. fortgeschrittene elektronische Signatur (siehe Kapitel 4.6) , 15:25 1 von 6
2 Art der Signatur Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) Art der Signatur Eine qualifizierte elektronische Signatur mit und ohne Anbieter-Akkreditierung und die fortgeschrittene elektronische Signatur von unterstützten Trustcentern (Anlage 15) werden unterstützt. (siehe Punkt 4.6.2) , 15:25 2 von 6
3 egovernment Elektronische Signatur und Verschlüsslung Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) egovernment Elektronische Signatur und Verschlüsslung Der Bieter erklärt sich bereit das evergabesystem an das Konzept der Virtuellen Poststelle" (VPS) auf Basis der Software Governikus anzupassen. (siehe Anlage 2: Die Virtuelle Poststelle des Bundes und Anlage 3: Governikus Technische Produktbeschreibung). Alle kryptographische Funktionen wie zertifikatsbasierte Authentisierung, Zeitstempel, Signatur und Verschlüsselung werden von der BAK ESV bereitgestellt und sind durch die evergabe Plattform einzubinden. Jegliche Nutzung der BAK ESV- Funktionen/Anwendungen von der kompletten Integration der Signaturbibliotheken in Drittsoftware bis hin zur Bereitstellung von lokal installierbaren Signaturmodulen zur Verteilung (auch per CD o.ä.) an die späteren Nutzer der evergabe- Plattform ist lizenzkostenfrei und muss genutzt werden , 15:25 3 von 6
4 Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) Trustcenter Trustcenter Auch der Betrieb und Support für die Serverdienste der BAK ESV ist kostenfrei. Support für Drittanwendungen/Clients, die BAK-ESV-Funktionen nutzen, kann jedoch nicht gewährt werden. Die aktualisierte Anlage 3 (Version 2) liegt bei und ersetzt die Anlage 3. Siehe auch Fragenkatalog 3 Frage 28. Alle zurzeit unterstützten Trustcenter (Anlage 15) können angebunden werden. Auf Anforderung durch den Auftraggeber können zukünftige Trustcenter angebunden werden Kartenleser Kartenleser Die Vergabeplattform muss die durch die Bundesnetzagentur freigegebenen Kartenleser unterstützen (Anlage 16-18). Bei Nutzung der BAK ESV- Funktionen/Anwendungen benötigt die Vergabeplattform keine eigene Kartenansteuerung, da diese komplett gekapselt (Funktionen zur Kartenansteuerung sind in Java- Bibliotheken zusammengefasst) bereitgestellt und gepflegt wird , 15:25 4 von 6
5 Entgegennahme und Verwahrung Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) Entgegennahme und Verwahrung Bearbeitung: Vergabeplattform Rechtskonforme und rechtssichere Entgegennahme und Verwahrung der digitalen Angebote bis zum Einreichungstermin/Eröffnungstermin auf der Vergabeplattform. Annahme der Dateiformate nach Kapitel Der Eingang der Angebote ist mit einem Zeitstempel zu versehen und in einer Logdatei zu protokollieren. Diese Logdatei muss gegen Manipulationen zugangsgeschützt aufbewahrt werden. Eine Veränderung darf nicht möglich sein. Die eingegangenen Angebote müssen unter Verwendung der Vergabenummer dem richtigen Vergabeverfahren zugeordnet und unter sicheren Verschluss bis zur Angebotsöffnung auf der Vergabeplattform verwahrt werden. Veränderungen an den eingegangenen Angeboten sind nicht zulässig. Die elektronisch abgegebenen Angebote werden vor Manipulation geschützt. Die Vergabeplattform muss die Abgabe von digital signierten Angeboten von Kartenlesegeräten gemäß Anlage 16 (unterstützte Chipkartenlesegeräte) nachweislich unterstützen , 15:25 5 von 6
6 Projekt Elektronische Vergabe (E-Vergabe) 8 Anlagen neue bzw. aktualisierte Anlagen: aktualisierte Anlagen: Anlage 3 (Version 2), Version 1 ist damit ungültig neue Anlagen: Anlage 15: Unterstützte Zertifizierungsdienste Anlage 16: Unterstützte Chipkartenlesegeräte Anlage 17: Unterstützte Kombinationen: Chipkartenlesegeräte, Signaturkarten und Betriebssysteme Anlage 18: Unterstützte elektronische Signaturkarten , 15:25 6 von 6
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