ANHANG 3 Auswirkungsprognose / Variantenvergleich für die Variante V

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1 1 ANHANG 3 Auswirkungsprognose / Variantenvergleich für die Variante V

2 2 1 Vorbemerkung Im Rahmen der Auswirkungsprognose und des Variantenvergleichs für die bisher in der UVS untersuchten Varianten I, II, III, IIIa und IV ist deutlich geworden, dass die Variante II zu starken Beeinträchtigungen des westlichen Randes des Wohngebietes Auf dem Woog (Bebauung in der Volkersbergstraße) in Niederneisen führt. Aus diesem Grund hat der Landesbetrieb Mobilität Diez die Kohns Plan GmbH beauftragt, alternativ zu der bisherigen Trassenführung der Variante II zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem südlichen Rand des Wohngebietes Auf dem Woog eine Variante zu entwickeln, die das Wohngebiet weniger belastet. Ein weiteres Ziel war, die Flächenverluste und Beeinträchtigungen am mit Gehölzen bestandenen Unterhang des Volkersbergs zwischen Nieder- und Oberneisen zu vermindern. Die neu entwickelte Variante V wird im Folgenden beschrieben, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die UVP-relevanten Schutzgüter bewertet und mit den bisher in der UVS untersuchten Varianten verglichen.

3 3 2 Beschreibung der Variante V Die Variante V entspricht vom Verlauf her im Wesentlichen der Variante II, wobei östlich von Flacht von der Untervariante Unterquerung der Aartalbahn ausgegangen wird (vgl. die entsprechenden Ausführungen in Kapitel 5 im Haupttext der UVS). Die relevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V finden sich vor allem im zweiten Teil des Trassenverlaufs zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende und werden im Folgenden kurz beschrieben. Die Variante II liegt südlich der Kläranlage zwischen Bau-km und in einem Einschnitt auf der Ostseite der Aartalbahn. Die maximale Einschnittstiefe (6-7 m) wird hier zwischen Bau-km und im Bereich der geplanten Überführung der Mensfelder Straße erreicht. Die Mensfelder Straße wird über einen gesonderten Anschluss an die B 54 angebunden. Im weiteren Verlauf in Höhe der Wohnbebauung in der Volkersbergstraße nähert sich die Variante II wieder der Geländeoberfläche; die Einschnittstiefe liegt hier zwischen maximal 3,5 und 0 m. Im anschließenden Abschnitt erfordern die Geländeverhältnisse zwischen Bau-km und einen starken Hanganschnitt am Unterhang des Volkersbergs. Die darauf folgende Querung der Aar-Niederung erfolgt mit einem 180 m langen Brückenbauwerk. Im Gegensatz zur Variante II wird die Variante V ab Bau-km nicht in einem Einschnitt, sondern zunächst bis kurz vor Erreichen der Mensfelder Straße in einem ca. 220 m langen und bis maximal 6 m tiefen Grundwassertrog geführt. Anschließend folgt ein ca. 380 m langes und maximal 5,5 m tiefes Tunnelbauwerk, das bei Bau-km in Höhe des südlichen Randes der Bebauung in der Volkersbergstraße endet. Die Trasse liegt hier bis ca. 130 m südlich der Mensfelder Straße zunächst auf der Ostseite der Aartalbahn, um diese dann bei Bau-km im Tunnel zu unterqueren und auf der Westseite der Bahn fortgeführt zu werden. Südlich anschließend an das Tunnelbauwerk wird die Trasse in einem 240 m langen Grundwassertrog geführt, der bei Bau-km die Geländeoberfläche erreicht. Die anschließende Aarquerung erfolgt mit einem 180 m langen Brückenbauwerk. Die Unterquerung der Bahnstrecke und die Fortführung der Variante V auf deren Westseite haben zwar gegenüber der Variante II den Vorteil, dass Eingriffe in den Unterhang des Volkersbergs vermieden werden können. Der annähernd parallele Verlauf von neuer Straße und Aar macht jedoch südöstlich von Niederneisen im Bereich der vorgesehenen Querung der Aar eine Anpassung des Flusslaufes erforderlich. Eine weitere Anpassung wurde im Rahmen der technischen Planung nordöstlich von Flacht vorgenommen. Während die Variante II mit der Untervariante Unterquerung der Aartalbahn hier in einem 240 m langen Grundwassertrog liegt, wurde der Trog bei der Variante V um 200 m auf 440 m (Bau-km ) verlängert.

4 4 3 Auswirkungsprognose / Variantenvergleich 3.1 Belastungswirkungen im Prognose-Nullfall vgl. Kapitel 6.1 der UVS. 3.2 Entlastungswirkungen des Vorhabens / Veränderungen im bestehenden Straßennetz Die prognostizierte Entlastungswirkung der Variante V entspricht der Entlastungswirkung der bereits untersuchten Varianten I, II, III, IIIa und IV (vgl. Kapitel 6.2 der UVS). 3.3 Belastungswirkungen durch die Varianten / Variantenvergleich Methodisches Vorgehen in der Auswirkungsprognose vgl. Kapitel der UVS Methodisches Vorgehen im schutzgutbezogenen Variantenvergleich vgl. Kapitel der UVS Methodisches Vorgehen im schutzgutübergreifender Variantenvergleich vgl. Kapitel der UVS.

5 5 3.4 Auswirkungsprognose / Variantenvergleich für die Variante V Im Folgenden wird im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Varianten II und V im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende sowie nordöstlich von Flacht (verlängerter Grundwassertrog) eingegangen. Für die durch die Variante V ausgelösten Beeinträchtigungen in den übrigen und mit der Variante II weitestgehend identischen Abschnitten sei auf das Kapitel 6.10 im Haupttext der UVS mit den entsprechenden Ausführungen zur Variante II verwiesen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit - Karte 8a Teilschutzgut Wohnen Verlust von Siedlungsflächen Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch die Verlängerung des Grundwassertroges bei der Variante V keine Veränderungen hinsichtlich des Verlustes von Siedlungsflächen. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende liegen hinsichtlich des Verlustes von Siedlungsflächen folgende Unterschiede zwischen den Varianten II und V vor: - Der Verlust der nördlich der Mensfelder Straße gelegenen Grünfläche (Zweckbestimmung: privat genutztes Gartenland) ist zwar bei der Variante V aufgrund der Lage im Grundwassertrog durch einen geringeren Umfang gekennzeichnet als bei der Variante II (Lage im Einschnitt). Aufgrund der zentralen Zerschneidung der Fläche ist jedoch bei beiden Varianten von einem Funktionsverlust auszugehen, so dass sich keine relevanten Unterschiede ergeben. - Der bei der Variante II erfolgende randliche Eingriff in das Grundstück eines nördlich an die Mensfelder Straße angrenzenden Wohnhauses (Mensfelder Straße 1) durch die Anbindung der Mensfelder Straße kann bei der Variante V vermieden werden, da im Gegensatz zur Variante II keine Anbindung der Mensfelder Straße vorgesehen ist. - Der bei der Variante II erfolgende randliche Eingriff in die Grundstücke der auf der Westseite der Volkersbergstraße gelegenen Wohnhäuser durch die Böschungen der neuen Straße kann bei der Variante V aller Voraussicht nach ebenfalls vermieden werden, da die neue Trasse hier im Tunnel verläuft (zur baubedingten Inanspruchnahme können derzeit keine Aussagen getroffen werden). Ebenfalls kommt es bei der Variante V zu keiner Inanspruchnahme der Grünfläche am Südwestrand der Bebauung (Zweckbestimmung: privat genutztes Gartenland), da die Trasse hier bereits auf der Westseite der Aartalbahn liegt. Insgesamt weist die Variante V hinsichtlich des Verlustes von Siedlungsflächen somit deutliche Vorteile gegenüber der Variante II auf Konflikte mit der vorbereitenden Bauleitplanung Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch die Verlängerung des Grundwassertroges bei der Variante V keine Veränderungen hinsichtlich von Konflikten mit der vorbereitenden Bauleitplanung. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende erfolgt die bei der Variante II erfolgende Zerschneidung der geplanten gewerblichen Baufläche zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und der Mensfelder Straße ebenfalls bei der Variante V, ist aufgrund der Lage im Trog und der nicht vorgesehenen Anbindung der Mensfelder Straße jedoch mit geringeren Flächenverlusten verbunden als bei der Variante II Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Verlärmung und visuelle Überprägung Am nordöstlichen Ortsrand von Flacht liegen hinsichtlich der Verlärmung von Siedlungsflächen folgende Unterschiede zwischen den Varianten II und V vor.

6 6 Wohngebiet in der Wiesenstraße in Flacht Die Variante V stellt sich hier hinsichtlich der Verlärmung des nordöstlichen Ortsrandes von Flacht etwas günstiger dar, da der Grundwassertrog bereits bei Bau-km beginnt (Variante II bei Baukm 1+360) und die Gradiente dem entsprechend früher abgesenkt wird. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende liegen hinsichtlich der Verlärmung von Siedlungsflächen folgende Unterschiede zwischen den Varianten II und V vor: Mischgebiet nördlich der Mensfelder Straße in Niederneisen Die Variante II grenzt unmittelbar westlich an das Mischgebiet an. Der minimale Abstand der B 54n zu den empfindlichen, durch Wohnnutzung gekennzeichneten Gebäuden (Mensfelder Straße 1 und 3) liegt bei ca. 15 m; zudem grenzt die Anbindung der Mensfelder Straße an die B 54n unmittelbar an das östlich gelegene Wohnhaus (Mensfelder Straße 1) an. Trotz der Lage der Trasse in einem ca. 6 m tiefen Einschnitt ergeben sich Lärmpegel zwischen 64 und 69 db(a) tags sowie zwischen 59 und 64 db(a) nachts (Angaben für das Wohnhaus Mensfelder Straße 1), so dass von einer deutlichen Verschlechterung der Wohnqualität auszugehen ist (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete am Tag [64 db(a)] und in der Nacht [54 db(a)], so dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden). Die Gefährdung wurde mit sehr hoch eingestuft. Die Variante V befindet sich hier im Übergang zwischen Troglage und Tunnel, das nördliche Tunnelportal liegt nordwestlich des Wohnhauses Mensfelder Straße 1. Es ergeben sich Lärmpegel zwischen 54 und 59 db(a) tags sowie zwischen 49 und 54 db(a) nachts (Angaben für das Wohnhaus Mensfelder Straße 1). Die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete werden zwar nicht überschritten, dennoch ist von einer Verschlechterung der Wohnqualität auszugehen (Gefährdung: mittel). Wohngebiet Auf dem Woog in Niederneisen Durch die Variante II ist vor allem der westliche Rand des Wohngebietes (Bebauung in der Volkersbergstraße) betroffen, an dessen Grundstücke die Trasse unmittelbar angrenzt. Die B 54n liegt hier zwar zunächst in einem ca. 6 m tiefen Einschnitt; dennoch ergeben sich Lärmpegel zwischen 59 und 64 db(a) tags sowie zwischen 54 und 59 db(a) nachts. Die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete am Tag [59 db(a)] und in der Nacht [49 db(a)] werden überschritten, so dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden (Gefährdung: hoch). Weiter südlich nähert sich die Variante II wieder der Geländeoberfläche an, so dass hier von entsprechend stärkeren Lärmbelastungen auszugehen ist (Gefährdung: sehr hoch) Die Variante V liegt am westlichen Rand des Wohngebietes vollständig im Tunnel, so dass betriebsbedingt von keinen relevanten Beeinträchtigungen der Wohnqualität auszugehen ist (Gefährdung: gering). Wohngebiet in der Wiesenstraße in Niederneisen Bei der Variante II weist die B 54n einen Abstand von ca. 90 m zum östlichen Rand des Wohngebietes auf. Tags werden hier Lärmpegel zwischen 49 und 54 db(a) erreicht, in der Nacht liegen die Werte zwischen 44 und 49 db(a): Der Immissionsgrenzwert von 59 db(a) am Tag wird zwar unterschritten, der Grenzwert von 49 db(a) in der Nacht jedoch teilweise erreicht, so dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden (Gefährdung: hoch). Die Variante V liegt hier vollständig im Tunnel, so dass betriebsbedingt von keinen relevanten Beeinträchtigungen der Wohnqualität auszugehen ist (Gefährdung: gering). Evangelische Kindertagesstätte in der Jahnstraße in Niederneisen Bei der Variante II weist die B 54n einen Abstand von minimal 200 m zu der Kindertagesstätte auf. Es ergeben sich Lärmpegel zwischen 49 und 54 db(a) tags, so dass der Immissionsgrenzwert von 57 db(a) am Tag für Schulen usw. deutlich unterschritten wird (Gefährdung: mäßig). Die Variante V weist einen Abstand von ca. 160 m zur Kindertagesstätte auf und liegt im Trog. Es ergeben sich wie bei der Variante II Lärmpegel zwischen 49 und 54 db(a) tags (Gefährdung: mäßig).

7 7 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die durch die Variante II ausgelösten starken Beeinträchtigungen der Wohnbebauung vor allem in der Volkersbergstraße und in der Wiesenstraße in Niederneisen bei der Variante V vermieden werden können und somit deutliche Vorteile gegenüber der Variante II bestehen Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Schadstoffeinträge siehe Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiräumen durch Verlärmung, Schadstoffeinträge, Zerschneidung sowie visuelle und gestalterische Überprägung Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Anders stellt sich die Situation im Abschnitt zwischen der Mensfelder Straße und dem Bauende im Bereich der siedlungsnahen Freiräume 12 und 14 dar. Im Bereich des siedlungsnahen Freiraums 12 (Aaraue östlich von Niederneisen, Bedeutung: mittel) liegt die Variante II in Höhe der Volkersbergstraße zunächst in Einschnittslage, weiter südlich auch in ebenerdiger Lage. Dabei werden die bestehenden Freiflächen zwischen dem westlichen Rand der Bebauung und der Aartalbahn (z.t. privat genutztes Gartenland) vollständig in Anspruch genommen. In der Aaraue selber ist von starken Beeinträchtigungen der Naherholungsqualität durch Lärmimmissionen auszugehen. Der parallel zur Aartalbahn verlaufende Aartal-Radweg wird vollständig in Anspruch genommen (sehr hohe Gefährdung des siedlungsnahen Freiraums). Die Variante V liegt in diesem Abschnitt bis zum südlichen Rand der Bebauung in der Volkersbergstraße in einem 380 m langen Tunnel, so dass mit Ausnahme der Bauphase - von keinen wesentlichen Beeinträchtigungen des siedlungsnahen Freiraums auszugehen ist. Das privat genutzte Gartenland wird nicht in Anspruch genommen, der Aartal-Radweg bleibt erhalten (Gefährdung: gering). Relevante Beeinträchtigungen durch die Variante V ergeben sich allerdings kurz vor der Querung der Aar. Die neue Straße taucht hier wieder aus dem Grundwassertrog auf und wird bis zum nördlichen Widerlager der Brücke über die Aar noch auf ca. 200 m geländenah geführt (die Variante II liegt in diesem Abschnitt auf der Ostseite der Bahnstrecke im Bereich der siedlungsnahen Freiräume 14 und 16). Hier ist von entsprechend starken Beeinträchtigungen des siedlungsnahen Freiraums 12 durch Flächenverluste, Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte auszugehen (Gefährdung: sehr hoch). Der siedlungsnahe Freiraum 14 (Landwirtschaftsflächen südlich des Wohngebietes Auf dem Woog im Südosten von Niederneisen, Bedeutung: hoch) wird durch die Variante II randlich zerschnitten, verlärmt und visuell überprägt. Aufgrund der nur randlichen Beeinträchtigungen und der geringen Betroffenheit des Wegenetzes wurde bei der Variante II nur von einer mäßigen Gefährdung ausgegangen. Die Variante V nimmt den siedlungsnahen Freiraum 14 nicht direkt in Anspruch, da die neue Straße hier auf der Westseite der Aartalbahn liegt. Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen und visuelle Störeffekte können zwar nicht ausgeschlossen werden, dürften aufgrund der überwiegenden Lage der Trasse im Trog jedoch in ihrer Wirkintensität deutlich vermindert sein (Gefährdung: im Bereich der Troglage gering, südlich anschließend mäßig). Insgesamt weist die Variante V hinsichtlich der Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiräumen leichte bis deutliche Vorteile gegenüber der Variante II auf. Zusammenfassung Teilschutzgut Wohnen Die Variante V weist hinsichtlich aller betrachteter Auswirkungen leichte bis deutliche Vorteile gegenüber der Variante II auf.

8 8 Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Menschen (Wohnen) >> 2 >> 3 4 >> 1 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Menschen (Wohnen) >> 2 >> 4 5 >> 1 >> 3

9 Teilschutzgut Erholen Beeinträchtigung von Erholungsräumen durch Zerschneidung und Verlärmung sowie gestalterische und visuelle Überprägung Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende wird der Aartal-Radweg und auch der Aar-Höhenweg südlich der Mensfelder Straße durch die Variante V im Gegensatz zur Variante II nicht direkt in Anspruch genommen, so dass eine Nutzbarkeit weiterhin gegeben ist. Aufgrund der Parallellage von Radweg bzw. Höhenweg und Variante V ist jedoch insbesondere zwischen dem südlichen Tunnelausgang und der Brücke über die Aar auf ca. 500 m Länge von einer erheblichen Beeinträchtigung des Radwegs bzw. Höhenwegs durch Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie visuelle Störeffekte auszugehen, die deren touristische Attraktivität einschränken wird (hohe Gefährdung). Bezüglich von Beeinträchtigungen der touristischen Nutzung der Aartalbahn durch Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie visuelle Störeffekte ist die Variante V gegenüber der Variante II ebenfalls etwas günstiger einzustufen, da sie südlich der Mensfelder Straße auf ca. 380 m Länge im Tunnel verläuft Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Aus Sicht des Teilschutzgutes Erholen relevante Schutzausweisungen oder sonstige Festsetzungen werden im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende sowie nordöstlich von Flacht weder durch die Variante II noch durch die Variante V beeinträchtigt. Zusammenfassung Teilschutzgut Erholen Insgesamt weist die Variante V aufgrund der geringeren Beeinträchtigung des Aartal-Radweges, des Aar-Höhenweges und der Aartalbahn leichte Vorteile gegenüber der Variante II auf. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Menschen (Erholen) >> 2 > 3 4 >> 1 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Menschen (Erholen) >> 2 > 4 5 >> 1 > 3

10 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt - Karte 9a Teilschutzgut Pflanzen und Biotope Verlust von Biotoptypen Die folgende Tabelle gibt eine vergleichende Übersicht zu den einzelnen Verlusten von Biotoptypen bei den Varianten II und V. Flächeninanspruchnahme insgesamt: davon Biotoptypen hoher Bedeutung: davon - Ufergehölz, adult (W3200, w6) - Feldgehölz (X1100) - Feuchtwiese, brach gefallen (O4100, g1, n3) Biotoptypen mittlerer Bedeutung: davon - Fluss, naturfern (G3000, a2) - Graben, naturfern (G5000, a2) - Graben, naturfern, mit Hochstaudenvegetation (G5000, a2/z0104) - Wiese, wechseltrocken (O5000) - Frischwiese (O5000, g1) - Fettwiesenbrache (O5000, g1, n3) - Weide, extensiv (O5000, g2, n2) - Gebüsche (X1220) - Hecke (X1310) - Krautsaum, Wärme liebend, mager (X2300, l1) - Ackerbrache, mehrjährig (L1000, n4) - Garten mit hohem Gehölzanteil in Baulücken und im Außenbereich (S5600) Biotoptypen mäßiger Bedeutung: davon - Frischwiese, artenarm (O5000, g1, n1) - Frischwiese, extensiv (O5000, g1, n2) - Weide (O5000, g2) - Weide, intensiv (O5000, g2, n1) - Krautbestände, unspezifisch, ruderal (X2000) - Krautsaum (X2300) - Krautsaum, nitrophil (X2300, l3) - Ackerbrache, einjährig (L1000, n3) - Garten, Kleingarten (S5200, p1) - Bahnanlage, Gleisbereich, außer Betrieb (S6100,n3) - Bahnanlage, brach gefallen, Gleisbereich und Böschungen, z.t. überwachsen (S6110, n3) Biotoptypen geringer Bedeutung: davon - Uferhochstaudensaum an Fluss, naturfern (G3000, a2 /ZO104neo) - Acker (L1000) - Grabeland (L4300) - Sportanlage, Spielplatz (S5400) Flächen ohne Bewertung: davon - bereits versiegelte Flächen - sonstige nicht bewertete Flächen Variante II m² m² 394 m² m² 800 m² m² m² 337 m² 637 m² m² m² 394 m² 980 m² 119 m² 687 m² m² m² m² m² m² m² 194 m² m 297 m² 905 m² m² - 58 m² m² 313 m² m² m² m² m² m² m² Variante V m² 953 m² 953 m² m² 655 m² 119 m² 249 m² 681 m² m² 531 m² m² 7 m² m² 155 m² 160 m² 638 m² m² m² m² m² m² 207 m² m² 241 m² 101 m² m² 177 m² 57 m² m² 279 m² m² 628 m² 30 m² m² m² m²

11 11 Die Variante V ist im Vergleich mit der Variante II durch einen deutlich geringeren Anteil an Böschungen gekennzeichnet (vgl. auch Kapitel 3.4.3). Hier wirken sich der verlängerte Grundwassertrog nordöstlich von Flacht, der Grundwassertrog nördlich der Mensfelder Straße und das südlich anschließende Tunnelbauwerk, die alle deutlich Flächen sparender sind als der kürzere Trog bzw. die Einschnittslagen bei der Variante II, günstig aus. Darüber hinaus entfällt bei der Variante V der starke Anschnitt am Unterhang des Volkersbergs. Besonders die Vermeidung dieses Eingriffs hat starke Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Biotoptypen mit hoher Bedeutung in Form von Feldgehölzen, die bei der Variante V vollständig vermieden werden kann. Der Verlust von Biotoptypen mit mittlerer und mäßiger Bedeutung fällt bei der Variante V ebenfalls geringer aus Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende ergeben sich die wesentlichen Unterschiede am südwestlichen Unterhang des Volkersbergs (Biotopverbundfläche, Teil der vorgeschlagenen Naturschutzgebietsausweisung im Herbachtälchen). Während die Variante II diesen Bereich randlich in Anspruch nimmt, kann bei der Variante V ein Eingriff vermieden werden. Zusammenfassung Teilschutzgut Pflanzen und Biotope Die Variante V weist insgesamt deutliche Vorteile gegenüber der Variante II auf. Begründet liegt dies zum einen in der deutlich geringeren Flächeninanspruchnahme insgesamt, zum anderen in dem wesentlich geringeren Verlust von Biotoptypen vor allem mit hoher und mittlerer Bedeutung. Ein Eingriff in die vorgeschlagene Naturschutzgebietsausweisung (zugleich Biotopverbundfläche) am Rand des Herbachtälchens kann vermieden werden. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Tiere und Pflanzen (Pflanzen und Biotope) Varianten I II III IV 4 >> 3 > 1 > 2 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Tiere und Pflanzen (Pflanzen und Biotope) Varianten I II III IV V 5 >> 4 > 2 > 3 > 1

12 Teilschutzgut Tierarten und Lebensräume Beeinträchtigung von faunistischen Funktionsräumen durch Zerschneidung und Verlärmung Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Bei der Variante V erweist sich im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende als vorteilhaft, dass Eingriffe in den aus faunistischer Sicht bedeutsamen südwestlichen Unterhang des Volkersbergs (Gehölzkomplex als Bestandteil des Halbtrockenrasen- und Gebüschkomplexes nördlich und westlich des Herbachtälchens) vermieden werden können. Dieser Vorteil wird allerdings durch die gegenüber der Variante II stärkere Beanspruchung der Aaraue zumindest teilweise kompensiert. Insgesamt lassen sich allenfalls leichte Vorteile für die Variante V ableiten Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen siehe Kapitel Zusammenfassung Teilschutzgut Tierarten und Lebensräume Insgesamt ergeben sich für die Variante V leichte Vorteile gegenüber der Variante II. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Tiere und Pflanzen (Tierarten und Lebensräume) Varianten I II III IV 4 > 2 > 1 >> 3 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten Tiere und Pflanzen (Tierarten und Lebensräume) I II III IV V 5 > 3 > 1 >> 4 > 2

13 Boden - Karte 10a Verlust von Bodenfunktionen Die folgende Tabelle gibt eine vergleichende Übersicht zu den einzelnen Verlusten von Bodenfunktionen bei den Varianten II und V. Gesamte Flächeninanspruchnahme: davon - neu versiegelte Flächen (Fahrbahnen, Bankett, Anbindungen an das vorhandene Straßennetz) - neu überprägte Flächen (Böschungen, kleinere Flächen im Bereich von Anschlussohren sowie unter Brücken) - Inanspruchnahme bereits versiegelter Flächen Natürliche Ertragsfähigkeit Verlust / Funktionsverlust insgesamt davon - Böden sehr hoher Bedeutung - Böden hoher Bedeutung - Böden mittlerer Bedeutung - Böden mäßiger Bedeutung - nicht bewertete Flächen Natürlichkeitsgrad Verlust / Funktionsverlust insgesamt davon - Böden hoher Bedeutung - Böden mittlerer Bedeutung - Böden mäßiger Bedeutung - Böden geringer Bedeutung - nicht bewertete Flächen Biotopentwicklungspotenzial Verlust / Funktionsverlust insgesamt davon - Böden besonderer Bedeutung - Böden allgemeiner Bedeutung / nicht bewertete Flächen Variante II 8,42 ha 3,21 ha 4,85 ha 0,36 ha 8,42 ha 0,74 ha 2,04 ha 2,74 ha 0,53 ha 2,37 ha 8,42 ha 0,74 ha 4,59 ha 1,90 ha - 1,19 ha 8,42 ha 2,73 ha 5,69 ha Variante V 5,91 ha 3,18 ha 2,44 ha 0,29 ha 5,91 ha 0,57 ha 2,13 ha 1,51 ha 0,64 ha 1,06 ha 5,91 ha 0,01 ha 3,15 ha 1,80 ha - 0,95 ha 5,91 ha 2,75 ha 3,16 ha Während beide Varianten aufgrund der annähernd gleichen Länge hinsichtlich der neu versiegelten Fläche keine wesentlichen Unterschiede aufweisen, ist die Variante V durch einen deutlich geringeren Anteil an Böschungen gekennzeichnet. Hier wirken sich der verlängerte Grundwassertrog nordöstlich von Flacht, der Grundwassertrog nördlich der Mensfelder Straße und das südlich anschließende Tunnelbauwerk, die alle deutlich Flächen sparender sind als der kürzere Trog bzw. die Einschnittslagen bei der Variante II, günstig aus. Darüber hinaus entfällt bei der Variante V der starke Anschnitt am Unterhang des Volkersbergs. 3.2 Beeinträchtigung des Bodens durch Schadstoffeinträge Aufgrund der annähernd gleichen Länge ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten II und V. 3.3 Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Der Verlust von Böden mit sehr hohem natürlichem Ertragspotenzial liegt bei der Variante II bei 2,76 ha, bei der Variante V bei 2,70 ha.

14 14 Grundnässebeeinflusste Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial werden durch die Variante II in einem Umfang von 2,73 ha in Anspruch genommen, bei der Variante V liegt der entsprechende Wert bei 2,75 ha. 3.4 Tangierung von Altablagerungen / Altstandorten Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Ebenfalls liegen im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende keine Unterschiede zwischen der Variante II und der Variante V vor. Zusammenfassung Boden Die Variante V ist aufgrund der geringeren Flächeninanspruchnahme durch deutliche Vorteile gegenüber der Variante II gekennzeichnet. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Boden >>> 2 > 1 > 1 3 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Boden >>> 3 > 2 > 2 4 >> 1

15 Wasser - Karte 10a Teilschutzgut Grundwasser Verlust der Grundwasserneubildung Der Verlust der Grundwasserneubildung, der sich aus der neu versiegelten Fläche ableitet, ist bei den Varianten II (3,21 ha) und V (3,18 ha) annähernd identisch Beeinträchtigung des Grundwassers durch Freilegung Unterschiede zwischen den Varianten II und V ergeben sich zum einen nordöstlich von Flacht. Während die Variante II hier zwischen Bau-km und in einem 240 m langen Grundwassertrog liegt, ist der Trog bei der Variante V mit 440 m deutlich länger. Die Gefährdung einer Freilegung des Grundwassers ist somit bei der Variante V mit einem größeren Risikopotenzial verbunden. Weitere wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten II und V zeigen sich zwischen der Mensfelder Straße und der Aarquerung südlich von Niederneisen. Bei der Variante II ist vor allem der ca. 400 m lange Abschnitt südlich der Mensfelder Straße zwischen Bau-km und mit einem erhöhten Risiko der Freilegung von Grundwasser verbunden. Die Trasse liegt hier in einem ca. 3-4 m tiefen Einschnitt und tangiert die östliche Aaraue, so dass aller Voraussicht nach eine Grundwasserwanne erforderlich wird. Die Variante V liegt in diesem Abschnitt zunächst ebenfalls auf der Ostseite der Aartalbahn (im Tunnel), wechselt dann jedoch auf deren Westseite und rückt dabei bis auf ca. 10 m an die Aar heran. Der Tunnelabschnitt endet nach ca. 380 m, anschließend folgt eine Troglage (Grundwassertrog von 240 m Länge), bei dem aufgrund der geringen Entfernung zur Aar (ca. 25 m) ebenfalls von einem hohen Risiko der Grundwasserfreilegung ausgegangen werden kann. Insgesamt ist das Risiko der Grundwasserfreilegung bei der Variante V aufgrund der längeren Trassenführung im Tunnel und im Trog sowie aufgrund des geringeren Abstandes zur Aar deutlich größer einzustufen als bei der Variante II. Die Gefährdung einer Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung oder einer Abriegelung von Grundwasserströmen wird bei beiden Varianten nur als gering angesehen, da die vorgesehenen Bauwerke am Rand der Aaraue liegen und die Grundwasserfließrichtung zur Aar bzw. parallel zu dieser ausgerichtet sein dürfte Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende sind weder durch die Variante II noch durch die Variante V für das Teilschutzgut Grundwasser relevante Schutzausweisungen oder sonstige Festsetzungen betroffen. Zusammenfassung Teilschutzgut Grundwasser Die Variante V weist eine deutlich höhere Gefährdung der Freilegung von Grundwasser auf und stellt im Hinblick auf dieses Teilschutzgut insgesamt die schlechteste Alternative dar. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Wasser (Grundwasser) >> 1 4 > 2 > 3

16 16 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Wasser (Grundwasser) >> 1 >>4 > 2 > 3 5

17 Teilschutzgut Oberflächengewässer Verlust von Retentionsraum Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende ergeben sich hingegen durch die unterschiedliche Inanspruchnahme des Überschwemmungsgebietes der Aar deutliche Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Die Variante II liegt in diesem Abschnitt überwiegend auf der Ostseite der Aartalbahn, so dass Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet vermieden werden können. Südlich von Niederneisen quert die Variante II zwar die Aar-Niederung; direkte Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet finden jedoch aufgrund der Lage der Trasse auf einem Brückenbauwerk nicht statt. Die Variante V liegt südlich der Mensfelder Straße zunächst auf ca. 150 m ebenfalls auf der Ostseite der Aartalbahn (Tunnelbauwerk). Bei Bau-km wird diese jedoch unterquert, so dass die neue Straße im folgenden Abschnitt auf der Westseite der Bahnstrecke und damit am Rand des Überschwemmungsgebietes der Aar liegt. Zwischen Bau-km und gehen dabei ca m² Retentionsraum verloren; zusammen mit dem Eingriff in das Überschwemmungsgebiet der Aar bei Flacht ergibt sich ein Gesamtverlust an Retentionsraum von ca. 1,53 ha. Anschließend quer die Variante V die Aar-Niederung mit einem ca. 180 m langen Brückenbauwerke. Wesentliche Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet der Aar können hier vermieden werden. Der Eingriff in das Überschwemmungsgebiet der Aar bei Niederneisen zwischen Bau-km und ist besonders kritisch zu werten, da der Retentionsraum hier durch den Damm der Bahnstrecke und den Ostrand der Bebauung in Niederneisen bereits deutlich eingeengt ist Beeinträchtigung von Fließgewässern im Bereich von Brückenbauwerken und Durchlässen sowie durch gewässernahen Verlauf usw. Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende ergeben sich die wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten II und V dadurch, dass bei der Variante V südöstlich von Niederneisen eine Verlegung der Aar erforderlich wird (sehr hohe Gefährdung). Auf den gewässernahen Verlauf der Variante V im Bereich der Aar in Niederneisen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Retentionsraum ist bereits in eingegangen worden Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen siehe Punkt Zusammenfassung Teilschutzgut Oberflächengewässer Die Variante V weist aufgrund der stärkeren Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet der Aar und der Notwendigkeit der Verlegung der Aar südöstlich von Niederneisen deutliche Nachteile gegenüber der Variante II auf. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Wasser (Oberflächengewässer) >>> 3 > 2 4 > 1

18 18 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Wasser (Oberflächengewässer) >> 3 > 2 5 > 1 > 4

19 Klima und Luft - Karte 10a Verlust / Beeinträchtigung von Flächen mit klimaökologischer und / oder lufthygienischer Ausgleichsfunktion Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende ist die Variante II zwar aufgrund der Einschnittslagen nördlich und südlich der Mensfelder Straße durch einen größeren Verlust von Kaltluftentstehungsflächen gekennzeichnet als die hier im Trog bzw. im Tunnel verlaufende Variante V. Die Unterschiede zwischen beiden Varianten sind jedoch zu gering, als sich daraus entscheidungsrelevante Unterschiede ableiten ließen. 5.2 Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Aus Sicht des es Klima und Luft relevante Schutzausweisungen oder sonstige Festsetzungen werden im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende weder durch die Variante II noch durch die Variante V beeinträchtigt. Zusammenfassung Klima und Luft Zwischen den Varianten II und V liegen keine entscheidungsrelevanten Unterschiede vor. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Klima und Luft > > 1 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Klima und Luft > > 1 2

20 Landschaft - Karte 11a Teilschutzgut Landschaftsbild Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Zerschneidung, Verlärmung und visuelle Überprägung Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Relevante Unterschiede ergeben sich hingegen im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde- Kläranlage und dem Bauende im Bereich der Landschaftsbildeinheiten 11, 14, 15 und 16. Die Variante II verläuft im südlichen Teil der Landschaftsbildeinheit 11 (Östliche Aaraue zwischen Flacht und Niederneisen, Bedeutung: mäßig) bis zur Mensfelder Straße in Einschnittslage. Zu zusätzlichen Eingriffen kommt es durch die Anbindung Mensfelder Straße (Gefährdung: mittel). Die Variante V liegt in diesem Abschnitt in Troglage, so dass sich eine verminderte Flächeninanspruchnahme ergibt. Ein zusätzlicher Flächenverlust durch die Anbindung Mensfelder Straße findet nicht statt. Wesentliche Unterschiede zwischen beiden Varianten lassen sich nicht ableiten, da der Bereich zwischen der Kläranlage und der Mensfelder Straße zentral zerschnitten und visuell überprägt wird. Die Unterschiede bei der Flächeninanspruchnahme fallen im Vergleich dazu gering aus. Im Bereich der Landschaftsbildeinheit 14 (Aaraue in Niederneisen, Bedeutung: hoch) liegt die Variante II in Höhe der Volkersbergstraße zunächst in Einschnittslage, weiter südlich auch geländenah. Aus der Flächeninanspruchnahme, visuellen Überprägung und Verlärmung resultiert eine starke Gefährdung des Landschaftsbildes, die je nach Lage der Gradiente mit sehr hoch bzw. hoch beurteilt wurde. Die Variante V liegt in diesem Abschnitt bis zum südlichen Rand der Bebauung in der Volkersbergstraße in einem 380 m langen Tunnel, so dass - mit Ausnahme der Bauphase - von keinen wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes in der Aaraue auszugehen ist (Gefährdung: gering). Südlich anschließend verläuft die Trasse zunächst in einem 240 m langen Grundwassertrog, daran abschließend annähernd geländegleich (hohe bzw. sehr hohe Gefährdung des Landschaftsbildes ähnlich wie bei der Variante II in Höhe der Volkersbergstraße). Insgesamt ergeben sich im Bereich der Landschaftsbildeinheit 14 aufgrund des Verlaufs der Variante V in einem 380 m langen Tunnelabschnitt zunächst leichte Vorteile gegenüber der Variante II. Weiter südlich bis zur Aarquerung ist die Variante V aufgrund der stärkeren Beanspruchung der Aaraue hingegen negativer zu bewerten. Die Landschaftsbildeinheit 16 (Halbtrockenrasen- und Gebüschkomplex nördlich und westlich des Herbachtälchens, Bedeutung: sehr hoch) wird durch die Variante II randlich in Anspruch genommen sowie visuell und akustisch beeinträchtigt. Die Gefährdung wurde mit hoch bewertet. Die Variante V nimmt diesen Bereich hingegen nicht in Anspruch. Die Gefährdung beschränkt sich auf akustische und visuelle Störungen und wurde dem entsprechend nur mit mittel beurteilt. Somit ergeben sich im Bereich der Landschaftsbildeinheit 16 leichte Vorteile der Variante V gegenüber der Variante II Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Aus Sicht des Landschaftsbildes relevante Schutzausweisungen oder sonstige Festsetzungen werden im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende weder durch die Variante II noch durch die Variante V beeinträchtigt. Zusammenfassung Teilschutzgut Landschaftsbild Die Variante V weist vor allem aufgrund der geringeren Beeinträchtigung der Landschaftsbildeinheit 16 leichte Vorteile gegenüber der Variante II auf.

21 21 Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Landschaft (Landschaftsbild) > 3 >> 2 > 1 4 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Landschaft (Landschaftsbild) > 3 >> 2 > 1 4 > 1

22 Teilschutzgut Landschaftsraum Beeinträchtigung von unzerschnittenen Landschaftsräumen durch Zerschneidung Aufgrund der im Vergleich mit der Variante II weitestgehend identischen Lage ergeben sich für die Variante V keine entscheidungsrelevanten Unterschiede. Zusammenfassung Teilschutzgut Landschaftsraum Zwischen den Varianten II und V liegen keine entscheidungsrelevanten Unterschiede vor. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Landschaft (Landschaftsraum) > 3 (>) 2 (>) 1 4 Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Landschaft (Landschaftsraum) > 3 (>) 2 (>) 1 4 (>) 2

23 Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Karte 11a Verlust von Kultur- und sonstigen Sachgütern Nordöstlich von Flacht ergeben sich durch den bei Variante V verlängerten Grundwassertrog keine entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen den Varianten II und V. Im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende führt die Variante II am Südwesthang des Volkersbergs südwestlich von Niederneisen auf ca. 350 m Länge zur randlichen Zerschneidung eines Halbtrockenrasen- und Gebüschkomplexes (historisches Kulturlandschaftselement mit hoher Bedeutung). Bei der Variante V kann dieser Eingriff vermieden werden, da die Trasse hier auf der Westseite der Aartalbahn liegt. Die Inanspruchnahme und Beeinträchtigung des Aar-Höhenweges als historisch bedeutsamer Wegeverbindung fällt bei der Variante V geringer aus als bei der Variante II, da die neue Straße bei der Variante V südlich der Mensfelder Straße zunächst im Tunnel bzw. überwiegend auf der Westseite der Aartalbahn verläuft. 7.2 Sensorielle Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern Baudenkmäler werden sowohl nordöstlich von Flacht als auch im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende weder durch die Variante II noch durch die Variante V sensoriell beeinträchtigt. 7.3 Substanzielle Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern siehe Nr Beeinträchtigung von Schutzausweisungen / sonstigen Festsetzungen Aus Sicht der Denkmalpflege relevante Schutzausweisungen oder sonstige Festsetzungen werden sowohl nordöstlich von Flacht als auch im Abschnitt zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem Bauende weder durch die Variante II noch durch die Variante V beeinträchtigt. Zusammenfassung Teilschutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Variante V weist aufgrund der Vermeidung von Eingriffen in den Südwesthang des Volkersbergs und der geringeren Beeinträchtigung des Aar-Höhenweges leichte Vorteile gegenüber der Variante II auf. Bisherige Reihenfolge der Varianten ohne Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV Kulturgüter und sonstige Sachgüter Reihenfolge der Varianten mit Berücksichtigung der Variante V Varianten I II III IV V Kulturgüter und sonstige Sachgüter > 1

24 Zusammenfassung Im Rahmen der Auswirkungsprognose und des Variantenvergleichs für die bisher in der UVS untersuchten Varianten I, II, III, IIIa und IV ist deutlich geworden, dass die Variante II zu starken Beeinträchtigungen des westlichen Randes des Wohngebietes Auf dem Woog (Bebauung in der Volkersbergstraße) in Niederneisen führt. Aus diesem Grund hat der Landesbetrieb Mobilität Diez die Kohns Plan GmbH beauftragt, alternativ zu der bisherigen Trassenführung der Variante II zwischen der Verbandsgemeinde-Kläranlage und dem südlichen Rand des Wohngebietes Auf dem Woog eine Variante zu entwickeln, die das Wohngebiet weniger belastet. Ein weiteres Ziel war, die Flächenverluste und Beeinträchtigungen am mit Gehölzen bestandenen Unterhang des Volkersbergs zwischen Nieder- und Oberneisen zu vermindern. Die neu entwickelte Variante V ist in den vorangegangenen Ausführungen beschrieben, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die UVP-relevanten Schutzgüter bewertet und mit der Variante II verglichen worden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Variante V bei der überwiegenden Zahl der Schutzgüter Vorteile gegenüber der Variante II aufweist. Schutzgüter, bei denen die Variante V deutliche Vorteile gegenüber der Variante II aufweist Teilschutzgut Wohnen - geringere Eingriffe in bestehende Siedlungsflächen bei Niederneisen; - geringere Konflikte mit der vorbereitenden Bauleitplanung; - deutlich geringere Verlärmung der Wohnbebauung in der Volkersbergstraße und in der Wiesenstraße in Niederneisen; - geringere Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiräumen im Bereich Niederneisen. Teilschutzgut Pflanzen und Biotope - deutlich geringere Flächeninanspruchnahme insgesamt; - deutlich geringerer Verlust von Biotoptypen mit hoher und mittlerer Bedeutung; - Vermeidung von Eingriffen in den südwestlichen Unterhang des Volkersbergs (Biotopverbundfläche, Teil der vorgeschlagenen Naturschutzgebietsausweisung im Herbachtälchen). Boden - deutlich geringere Flächeninanspruchnahme insgesamt; - geringerer Verlust von Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit und hohem Natürlichkeitsgrad. Schutzgüter, bei denen die Variante V leichte Vorteile gegenüber der Variante II aufweist Teilschutzgut Erholen - geringere Beeinträchtigung des Aartal-Radweges, des Aar-Höhenweges und der Aartalbahn. Teilschutzgut Tierarten und Lebensräume - Vermeidung von Eingriffen in den südwestlichen Unterhang des Volkersbergs. Teilschutzgut Landschaftsbild - Vermeidung von Eingriffen in den südwestlichen Unterhang des Volkersbergs (Teil der Landschaftsbildeinheit 16 mit sehr hoher Bedeutung). Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Vermeidung von Eingriffen in den südwestlichen Unterhang des Volkersbergs mit seinem hohen Anteil an historischen Kulturlandschaftselementen; - geringere Inanspruchnahme und Beeinträchtigung des Aar-Höhenweges als historisch bedeutsamer Wegeverbindung.

25 25 Keine entscheidungsrelevanten Unterschiede weisen die Varianten II und V bei den Schutzgütern Klima und Luft sowie Landschaftsraum auf. Ungünstiger als die Variante II ist die Variante V lediglich beim Wasser einzustufen. Beim Teilschutzgut Grundwasser ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass die Variante V im Bereich der Aaraue bei Flacht und Niederneisen deutlich länger im Trog und im Tunnel geführt wird, so dass gegenüber der Variante II ein wesentlich größeres Risiko der Freilegung von Grundwasser besteht. Beim Teilschutzgut Oberflächengewässer ist auf die stärkeren Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet der Aar und die Notwendigkeit der Verlegung des Gewässers südöstlich von Niederneisen hinzuweisen. Die folgende Tabelle zeigt den schutzgutübergreifenden Vergleich aller Varianten einschließlich der Variante V.

26 26 Varianten I II III / IIIa IV V Schutzgüter Menschen (Wohnen) >> 2 >> 4 5 >> 1 >> 3 Menschen (Erholen) >> 2 > 4 5 >> 1 > 3 Tiere und Pflanzen (Pflanzen und Biotope) Tiere und Pflanzen (Tierarten und Lebensräume) 5 >> 4 > 2 > 3 > 1 5 > 3 > 1 >> 4 > 2 Boden >>> 3 > 2 > 2 4 >> 1 Wasser (Grundwasser) >> 1 >>4 > 2 > 3 5 Wasser (Oberflächengewässer) >> 3 > 2 5 > 1 > 4 Klima und Luft > > 1 2 Landschaft (Landschaftsbild) > 3 >> 2 > 1 4 > 1 Landschaft (Landschaftsraum) > 3 (>) 2 (>) 1 4 (>) 2 Kulturgüter und sonstige Sachgüter > 1 Kumulation der Rangstufen unter Berücksichtigung der Vorteilsbildung 35,0 38,5 37,0 32,0 31,5 Gesamt >2 3 3 > 1 > 1 Erläuterungen: Varianten mit den geringsten Beeinträchtigungen Varianten mit stärkeren Beeinträchtigungen ( oberes Mittelfeld ) Varianten mit stärkeren Beeinträchtigungen ( mittleres Mittelfeld ) Varianten mit stärkeren Beeinträchtigungen ( unteres Mittelfeld ) Varianten mit den stärksten Beeinträchtigungen Rangstufen (>) geringer bzw. nicht entscheidungsrelevanter Vorteil gegenüber der nächstrangigen Variante > leichter Vorteil gegenüber der nächstrangigen Variante >> deutlicher Vorteil gegenüber der nächstrangigen Variante >>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber der nächstrangigen Variante

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