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1 SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 SEPA jetzt vorbereiten! Sehr geehrte Damen und Herren, am 14. Februar 2012 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro mit breiter Mehrheit in erster Lesung verabschiedet und damit das Ende der heute in Europa eingesetzten nationalen Zahlungsverkehrssysteme verkündet. Für alle Unternehmen auch mit nur inländischem Zahlungsverkehr - bedeutet dies einen massiven Einschnitt in die bisherigen Abläufe im Zahlungsverkehr. Die vertrauten DTA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften, auf die Ihre gesamten Prozesse im Zahlungsverkehr abgestimmt sind, können ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr genutzt werden. Künftig sind alle Zahlungen - auch innerhalb Deutschlands - über das SEPA- Format auszuführen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Seit März 2012 stellen wir Ihnen im Monatsrhythmus unseren SEPA-Newsletter zur Verfügung. Dies werden wir auch in den kommenden Monaten beibehalten. Zudem beantworten wir - beginnend mit dieser Ausgabe - auf die aus der Praxis gestellten Fragen, die uns zu den bisher in den Newslettern behandelten SEPA-Themen erreicht haben. Die Aufstellung umfasst aber auch allgemeine, an die Deutsche Kreditwirtschaft herangetragene Fragen, siehe Seite 3. Wir empfehlen allen, die für das Thema Zahlungsverkehr zuständig sind, sich rechtzeitig mit SEPA auseinanderzusetzen. So können Sie die richtigen Weichen für Ihr Haus stellen. Unser SEPA-Newsletter, der voraussichtlich monatlich erscheint, unterstützt Sie dabei. Eine Bitte Wenn Sie persönlich nicht mit dem Thema SEPA in Ihrem Haus betraut sind, bitten wir Sie, diesen Newsletter an die entsprechende Person(en) aus dem Bereich Zahlungsverkehr weiterzuleiten. Vielen Dank. Wie Sie sich für diesen Informationsdienst anmelden können erfahren Sie auf Seite 5. In der sechsten Ausgabe finden Sie folgende Informationen o Aktuelles Seite 2 o FAQs Teil 1 Seite 3 o Glossar Seite 6 o Inhaltsverzeichnis der bisherigen Ausgaben Seite 7 Unsere Ansprechpartner zum Thema SEPA finden Sie auf Seite 5. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bank für Kirche und Diakonie 1

2 Aktuelles SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Neues Lastschriftprodukt: Die Euro-Eillastschrift (Core 1) Das EPC (European Payments Council) hat zum November 2012 die Option zur Verwendung einer Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist von einem TARGET-Tag geschaffen, sofern die Bank des Zahlungsempfängers und die Bank des Zahlungspflichtigen eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung der Euro-Eillastschrift getroffen haben. Für Deutschland wird eine bundesweite Einführung der neuen Lastschrift zum Herbst 2013 über die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) angestrebt. Das Angebot des Standard-Einzugsverfahrens - der SEPA-Basis-Lastschrift mit Vorlage-fristen von 5 TARGET-Tagen bei Erstlastschrift bzw. 2 TARGET-Tagen bei Folgelastschriften - soll als Basisangebot aller teilnehmenden Kreditinstitute in Deutschland bestehen bleiben. Europäisches Lastschriftverfahren SDD CORE SEPA-Basis-Lastschrift Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-CORE1 SEPA-Eil-Lastschrift Interbankenregelwerk EPC-Regelwerk SDD CORE Start seit aktiv Voraussichtlich Herbst 2013 Ausführung D-2 (D-5) D-1 Rückgabefristen Interbankenbereich: aus bankfachlichen Gründen von Zahlstellen bis spätestens am 2. Bankarbeitstag nach D Kundenbereich für den Zahlungspflichtigen: - bis acht Wochen nach D für autorisierte und - bis 13 Monate nach D für unautorisierte LS Datenformat XML (Kennzeichnung als CORE ) XML (Kennzeichnung als COR1 ) Mandat Mandatsprüfung Gläubiger-ID (CI) SEPA-Lastschrift-Mandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nicht erforderlich notwendig (neu) SEPA-Firmen-Lastschriften bei Verbrauchern Durch das EPC wurde nochmals klargestellt, dass bei B2B-Lastschriften die Bank des Zahlungspflichtigen zwingend prüfen muss, ob ihr Kunde (Zahlungspflichtiger) Verbraucher oder Nicht-Verbraucher ist. Wird eine B2B-Lastschrift auf einen Verbraucher gezogen, muss diese von der Bank retourniert werden - hierfür wurde ein eigener Rückgabegrund festgelegt: Der Inhaber des Zahlungskontos ist ein Verbraucher (AC13). 2

3 FAQ s - Teil 1 SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Zum einfacheren Auffinden eines für Sie interessanten Themas haben wir folgende Einteilung der Fragen vorgenommen: A Allgemeine Fragen zum Thema SEPA B SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen C Mandate zur Basislastschrift und Firmenlastschrift D Umdeutung der Einzugsermächtigung in das Basis-Lastschriftmandat E F Gläubiger-Identifikationsnummer Vorabinformation / Pre-Notification in dieser Ausgabe in dieser Ausgabe A Allgemeine Fragen zum Thema SEPA Allgemeine Fragen zu SEPA 1. Welche Zahlungsarten sind von der SEPA-Migrationsverordnung (EU-VO Nr. 260 / 2012) betroffen? Antwort: Von dieser EU-Verordnung sind Zahlungen mittels Überweisungen und Lastschriften in EURO und innerhalb der EU/EWR-Staaten ab 1. Februar 2014 betroffen. 2. Gilt SEPA auch für Schecks? Antwort: Nein, Scheckzahlungen sind von dieser EU-Verordnung nicht betroffen. 3. Wie komme ich an die IBAN und BIC meines Geschäftspartners? Antwort: Sollten IBAN und BIC den Briefbögen/Rechnungen Ihres Geschäftspartners nicht zu entnehmen sein, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne Textmuster (in 10 verschiedenen Sprachen) zur Verfügung, mit denen Sie die Informationen einholen können. Für nationale Bankverbindungen bieten wir einen separaten IBAN-Konverter als Download an - dieser wurde auch in unsere Zahlungsverkehrsprogramme integriert. Für den kostenlosen Download ist ein Passwort erforderlich, welches Sie gerne von uns auf Anfrage per erhalten. 3

4 B SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September Was ändert sich bei den Zahlscheinen (SEPA-Zahlscheinvordrucke) für den Zahlungsempfänger? SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen Antwort: Es gibt hierfür neue Vordrucke - bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. 2. Können SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickelt werden? Antwort: Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden, hier werden weiterhin Auslandsüberweisungen verwendet. 3. Ändern sich durch SEPA die Meldepflichten nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV)? Antwort: An den Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand durch die Einführung von SEPA nichts. Nach wie vor ist lt. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Auslandszahlungen über mehr als eine Meldung an die Bundesbank erforderlich. Meldepflichtige Zahlungen in Euro sind mit dem Vordruck Anlage Z4 zur AWV direkt bei der Bundesbank zu melden. 4. Wie gehe ich mit Rechnungen in Fremdwährung (PSD-Währungen) um? Antwort: Zahlreiche ausländische Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern: PSD-Währungen EU-Staaten ohne EURO-Bargeld: BGN, DKK, GBP, LVL, LTL, PLN, RON, SEK, HUF, CZK EFTA-Staaten: NOK, ISK, CHF (für Liechtenstein) unterhalten zusätzlich zur Landeswährung bereits Konten in der Kontowährung EURO. Sprechen Sie mit Ihrem Geschäftspartner, ob zukünftig die Fakturierung auf EURO-Basis erfolgen kann, damit die Abwicklungskosten auf beiden Seiten optimiert werden. In den nächsten Newslettern werden wir auf weitere FAQ s eingehen. 4

5 SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Abonnieren Sie unseren kostenfreien SEPA-Newsletter! Wir empfehlen allen, die für das Thema Zahlungsverkehr zuständig sind, sich rechtzeitig mit SEPA auseinanderzusetzen. So können Sie die richtigen Weichen für Ihr Haus stellen. Unser SEPA-Newsletter, der voraussichtlich monatlich erscheint, unterstützt Sie dabei. Bitte melden Sie sich für diesen Service per Mail mit dem Stichwort SEPA-Newsletter unter oder über an. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Service nutzen und wir Sie auch beim Thema SEPA/Zahlungsverkehr kompetent und zuverlässig unterstützen können. Sie haben Fragen zu SEPA? 5

6 Glossar Abkürzung / Begriff AWV ggf. englische Bezeichnung SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Übersetzung Außenwirtschaftsverordnung B2B Business to Business Unternehmen an Unternehmen B2C Business to Consumer Unternehmen an Verbraucher BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) CI Creditor Identifier Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger ID) D Due Date Fälligkeitsdatum Debitor Debtor Zahlungspflichtiger EBICS EPC IBAN Electronic Banking Internet Communication Standard European Payments Council International Bank Account Number Neuer IP-basierter Electronic Banking-Standard Gremium der europäischen Bankindustrie für Zahlungsverkehrsfragen mit Entscheidungsrecht Internationale Kontonummer Kreditor Creditor Zahlungsempfänger Mandat Mandate Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Pre-Notification Pre-Advice for a SDD - SEPA Direct Debit Vorabinformation an den Bezogenen mit den Daten des SEPA-Lastschrifteinzuges PSD Payment Service Directive Zahlungsdiensterichtlinie SCT SEPA Credit Transfer SEPA-Überweisung SDD SEPA Direct Debit SEPA-Lastschrift SDD B2B SEPA Direct Debit - Business to Business SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Direct Debit - Core SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum STP SWIFT XML Straight-through-processing Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Extensible Markup Language Direktverarbeitung der Zahlungsverkehrstransaktionen ohne manuelles Eingreifen Globaler Netzbetreiber der Banken für Finanztransaktionen Datenformat mit festen Regeln zur Strukturierung von Daten 6

7 SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 1 März 2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Download-Center: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Ausgabe 2 April 2012 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC Ausgabe 3 Mai 2012 SEPA-Überweisung (SCT) Glossar Ausgabe 4 1 Juli 2012 SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen (Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Ausgabe 4 2 Juli 2012 Die SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung 7

8 SEPA-Newsletter, Ausgabe 6, September 2012 Glossar Download-Center: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung >SEPA- Basislastschrift-Mandat Ausgabe 5 August 2012 Die SEPA-Firmen-Lastschrift 8

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