Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick:
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- Kristian Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: Die SEPA-Überweisung Glossar Inhaltsverzeichnis der bisherigen Ausgaben An dieser Stelle zunächst ein herzliches Dankeschön für die vielen Rückmeldungen zu unseren bisher erschienenen SEPA-Newslettern. Sie zeigen uns, dass Sie, verehrte Leserinnen und Leser, dem Thema SEPA die erforderliche Aufmerksamkeit schenken, denn die Zeit läuft wie gerade noch einmal unser letzter Newsletter verdeutlicht hat. Eine rechtzeitige Umstellung Ihrer Systeme, die Durchführung von umfassenden Tests und/oder die schrittweise Umstellung auf die neuen Verfahren sind sehr zu empfehlen. Oft haben Sie den Wunsch an uns herangetragen, ein Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten und Abkürzungen aus der SEPA-Welt zusammenzustellen. Diesen Wunsch haben wir gerne aufgegriffen Sie finden das Glossar am Ende dieses Newsletters. Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) wurde am 28. Januar 2008 eingeführt und hat die EU-Standardüberweisung abgelöst. Sie kann sowohl für grenzüberschreitende als auch für inländische Überweisungen in Euro genutzt werden. Zum 1. Februar 2014 wird sie dann die bisherige Inlandsüberweisung endgültig ersetzen. Die wichtigsten Kriterien der SEPA-Überweisung und eine Gegenüberstellung mit den bisherigen Verfahren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: Inlandsüberweisung uro-überweisung (SEPA-Überweisung) Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - IBAN / BIC des Zahlungsempfängers - Name des Kreditinstitutes des Zahlungsempfängers Belege Beleg: "Überweisung" (BS*20) Beleg: " uro-überweisung" (BS*16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO Abb. 1: Gegenüberstellung von Inlandsüberweisung und uro-überweisung
2 Anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl sind bei der SEPA-Überweisung auch bei Überweisungen im Inland IBAN und BIC anzugeben. Die bei der EU-Standardüberweisung noch vorgesehene betragliche Begrenzung auf ,00 ist weggefallen. Eine ggf. bestehende Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung bei Zahlungen über ,00 ist von Ihnen jedoch weiterhin zu beachten. Für weitere Auskünfte zum außenwirtschaftlichen Meldewesen steht Ihnen die Deutsche Bundesbank unter der Hotline (entgeltfrei - nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar) zur Verfügung. Die Ausführungsfrist beträgt bei belegloser Auftragserteilung seit 1. Januar 2012 maximal einen Bankarbeitstag bis zur Bank des Begünstigten - hier sind die im letzten Newsletter bereits erwähnten Cut-Off-Zeiten zu beachten. Sollte die Zahlung von uns an die Bank des Zahlungsempfängers nicht binnen der gesetzlichen Ausführungsfrist getätigt worden sein und ist Ihnen dadurch ein Schaden entstanden, übernehmen wir gemäß einer gesetzlichen Vorgabe ( 675 BGB Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht) dafür die Haftung. Bei der SEPA-Überweisung handelt es sich um eine sogenannte SHARE -Überweisung, d. h. Überweisender und Empfänger zahlen jeweils ihre Bankgebühren. Die Erteilung zusätzlicher Weisungen (z. B. Eil-Zahlung) ist nicht möglich. Extraservice der genossenschaftlichen Banken Da nicht immer sichergestellt ist, dass alle Banken im SEPA-Raum SEPA-fähig sind, kommt es in Ausnahmefällen vor, dass von Ihnen eingereichte SEPA-Überweisungsaufträge nicht über SEPA ausgeführt werden können. In diesen Fällen führen wir Ihre Zahlung - natürlich zu den Konditionen für eine SEPA-Überweisung - automatisch als normale Auslandsüberweisung aus. Hinweis: Unter der Internet-Adresse der EPC: finden Sie alle aktuell teilnehmenden Banken, die SEPA-Überweisungen und Lastschriften (SDD Core und B2B) zumindest passiv anbieten.
3 Wie können Sie SEPA-Zahlungen automatisch weiterverarbeiten? Der Ausweis einer SEPA-Gutschrift in Ihrem elektronischen Kontoauszug (MT 940) erfolgt im Vergleich zur heutigen DTA-Welt in abgewandelter Form. Damit Sie die Auszüge in Ihrer Finanzbuchhaltung auch in Zukunft automatisch weiterverarbeiten können, stellen wir Ihnen die entsprechenden Felder im Folgenden vor. Bitte beachten Sie, dass die Länge des Verwendungszweckes auf 140 Zeichen begrenzt ist. Die Auftraggeber- bzw. Empfängerdaten (Eingang/Ausgang) sind mit IBAN und BIC ausgewiesen. Alle Buchungsinformationen werden inhaltlich gekennzeichnet, z. B.: SVWZ+ (Verwendungszweck), KREF+ (Einreicherreferenz), EREF+ (Auftraggeber-Referenz/Ende-Zu-Ende-Referenz), CRED+ (Gläubigerkennung = CI oder UCI), MREF+ (Mandatsreferenz), ABWA+ und ABWE+ (abweichender Auftraggeber /Empfänger). IBAN only ab für Inlandsüberweisungen Eine Erleichterung wird es ab dem geben: dann braucht bei Inlandsüberweisungen nur die IBAN angegeben zu werden, der BIC kann entfallen. Ab dem soll dies dann auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen gelten. Konto-Nr. / BLZ bis zum weiterhin möglich allerdings nur für Verbraucher angedacht (!) Nur für Verbraucher (= Privatpersonen) ist eine Übergangsregelung bis zum geplant. Demnach dürfen Verbraucher ihre Überweisungen weiterhin mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl in Auftrag geben. Achten Sie schon jetzt darauf, Ihre Rechnungen und Geschäftspapiere mit Ihrer IBAN und dem BIC Ihrer genossenschaftlichen Bank zu versehen. TIPP Um die Lesbarkeit Ihrer IBAN zu erleichtern, sollte diese in 4er-Blockung dargestellt werden (z.b. DE ). Länderkennzeichen/Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer
4 Nochmals die wichtigsten Merkmale der SEPA-Überweisung (SCT) auf einen Blick: Euro-Überweisungen für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Geltungsraums Transferbetrag immer in EURO Auftragserteilung ausschließlich mit IBAN und ggf. BIC Ausführung des vollen Original-EURO-Betrages ohne Abzüge (evtl. anfallende Gebühren werden separat belastet). Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils die bei ihrer Bank anfallenden Kosten (Entgeltregelung: SHARE) Gesetzlich vorgegebene Ausführungsfrist bei elektronischen Zahlungen bis zur Gutschrift bei der Bank des Begünstigten von maximal einem Bankarbeitstag. Voraussetzung: Zahlungsauflieferung innerhalb der Cut-Off-Zeit der Bank (bei beleghafter Auflieferung 2 Bankgeschäftstage). Weiterhin bestehende Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung über ,00 für grenzüberschreitende Zahlungen. Beleglose Auflieferung von SEPA-Zahlungen ist mit jeder gängigen und aktuellen genossenschaftlichen Zahlungssoftware möglich (Profi cash, GENO cash etc.). Selbstverständlich bieten wir auch für Ihre Überweisungen in / aus Länder(n) außerhalb des SEPA-Raumes oder für Ihre Zahlungen in Fremdwährung effiziente und preiswerte Lösungen an. Impressum Herausgeber: Redaktion: Anja Lieder / Oliver Spratte Verantwortlich: Ralf Reckmeyer / Jens Holeczek
5 Glossar Abkürzung / Begriff AWV ggf. englische Bezeichnung Übersetzung Außenwirtschaftsverordnung B2B Business to Business Unternehmen an Unternehmen B2C Business to Consumer Unternehmen an Verbraucher BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) CI Creditor Identifier Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger ID) D Due Date Fälligkeitsdatum Debitor Debtor Zahlungspflichtiger EBICS EPC IBAN Electronic Banking Internet Communication Standard European Payments Council International Bank Account Number Neuer IP-basierter Electronic Banking-Standard Gremium der europäischen Bankindustrie für Zahlungsverkehrsfragen mit Entscheidungsrecht Internationale Kontonummer Kreditor Creditor Zahlungsempfänger Mandat Mandate Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Pre-Notification Pre-Advice for a SDD - SEPA Direct Debit Vorabinformation an den Bezogenen mit den Daten des SEPA-Lastschrifteinzuges PSD Payment Service Directive Zahlungsdiensterichtlinie SCT SEPA Credit Transfer SEPA-Überweisung SDD SEPA Direct Debit SEPA-Lastschrift SDD B2B SEPA Direct Debit - Business to Business SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Direct Debit - Core SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum STP SWIFT XML Straight-through-processing Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Extensible Markup Language Direktverarbeitung der Zahlungsverkehrstransaktionen ohne manuelles Eingreifen Globaler Netzbetreiber der Banken für Finanztransaktionen Datenformat mit festen Regeln zur Strukturierung von Daten
6 Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 1 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Ausgabe 2 Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Ausgabe 3 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC
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