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1 SEPA jetzt vorbereiten! Sehr geehrte Damen und Herren, am 14. Februar 2012 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro mit breiter Mehrheit in erster Lesung verabschiedet und damit das Ende der heute in Europa eingesetzten nationalen Zahlungsverkehrssysteme verkündet. Für alle Unternehmen auch mit nur inländischem Zahlungsverkehr - bedeutet dies einen massiven Einschnitt in die bisherigen Abläufe im Zahlungsverkehr. Die vertrauten DTA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften, auf die Ihre gesamten Prozesse im Zahlungsverkehr abgestimmt sind, können ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr genutzt werden. Künftig sind alle Zahlungen - auch innerhalb Deutschlands - über das SEPA- Format auszuführen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Wir empfehlen allen, die für das Thema Zahlungsverkehr zuständig sind, sich rechtzeitig mit SEPA auseinanderzusetzen. So können Sie die richtigen Weichen für Ihr Haus stellen. Unser SEPA-Newsletter, der voraussichtlich monatlich erscheint, unterstützt Sie dabei. Eine Bitte Wenn Sie persönlich nicht mit dem Thema SEPA in Ihrem Haus betraut sind, bitten wir Sie, diesen Newsletter an die entsprechende Person(en) aus dem Bereich Zahlungsverkehr weiterzuleiten. Vielen Dank. Wie Sie sich für diesen Informationsdienst anmelden können erfahren Sie auf Seite 6. In der fünften Ausgabe finden Sie folgende Informationen o Die SEPA-Firmen-Lastschrift Seite 2 o Glossar Seite 6 o Inhaltsverzeichnis der bisherigen Ausgaben Seite 7 Unsere Ansprechpartner zum Thema SEPA finden Sie auf Seite 6. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bank für Kirche und Diakonie 1

2 Die im letzten Newsletter vorgestellte SEPA-Basis-Lastschrift ist insbesondere für das Bezahlen durch Verbraucher geeignet. Größtmöglicher Verbraucherschutz ist hier gegeben. So kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung eine Erstattung des Betrages verlangen. Dies ist bei Geschäften zwischen Unternehmen nicht immer zielführend, steht doch hier - neben einem zügigen Liquiditätszufluss - insbesondere die frühe Finalität einer Zahlung im Vordergrund des Interesses. Um diesem Bedürfnis zu begegnen, gibt es die SEPA-Firmen- Lastschrift, die angelehnt ist an den in Deutschland genutzten Abbuchungsauftrag, jedoch vom Gesetzgeber nur für Nicht-Verbraucher (also Unternehmen) zugelassen ist. Eine Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie im Newsletter Nr. 1 auf Seite 5. SEPA-Firmen-Lastschrift für den europaweiten Forderungseinzug bei Unternehmen Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede zwischen dem deutschen Abbuchungsauftrag und der SEPA-Firmen-Lastschrift: Abb. 1: Gegenüberstellung Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 2

3 Eine wesentliche Voraussetzung für den Einzug von Geldern mittels SEPA-Firmen-Lastschrift ist die Vorlage eines gültigen Mandats. Hierin erklärt der Zahlungspflichtige - der kein Verbraucher sein darf - den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung der Lastschrift. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandates einreichen. Die Bank ist nicht berechtigt, eine SEPA-Firmen-Lastschrift ohne Vorlage einer gültigen Mandatskopie einzulösen. Abb. 2: 4-Ecken-Model Die bisherigen Abbuchungsaufträge sind nicht für die SEPA-Firmen-Lastschrift verwendbar, es müssen also neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate eingeholt werden. Eine Umdeutung, wie bei der Einzugsermächtigung, ist nicht möglich. Die jeweils gültigen Mandatstexte finden Sie auf der Internetseite des EPC: Wie im Newsletter Nr. 4 1 bereits erwähnt, ist der Mandatstext zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) zu verfassen. Hinweis aus der Leserschaft: Dort wird in Betracht gezogen, grenzüberschreitende Mandate 3-sprachig (Sprache des Zahlungspflichtigen, Englisch und Deutsch) zu erstellen, damit die Verwendung dieser Mandate intern zu keinen Problemen führt. 3

4 Berücksichtigen Sie bei grenzüberschreitendem Lastschrifteinzug bitte Folgendes: Nicht jede Bank bietet das SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren an. Über den Link: wählen Sie das Datenformat (XML, CSV oder PDF) aus. Die aufgerufene Tabelle enthält in alphabetischer Reihenfolge (Ländersortierung) die Banken, die SEPA-Firmen-Lastschriften verarbeiten können. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Geschäftspartner auf, um in Erfahrung zu bringen, mit welcher Bank eine Geschäftsbeziehung besteht. 4

5 Bei positiver Rückmeldung kann ein Mandatsaustausch erfolgen. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift gelten folgende Einreichungsfristen: Erst-, Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage* vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen => daher Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit * Bei TARGET-Tagen handelt es sich um europaweite Bankarbeitstage. Die Erreichbarkeit der Banken erhöht sich dadurch, dass neben Samstagen und Sonntagen lediglich 6 einheitliche Feiertage existieren: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag WICHTIG Prüfen Sie unbedingt zeitnah, ob von Ihnen Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern getroffen wurden und entscheiden Sie, wie damit zukünftig umgegangen wird. Kommt die Nutzung der SEPA-Basis- Lastschrift in Frage oder sind alternative Zahlungsmethoden wie z. B. die Akzeptanz von Kreditkarten denkbar? Wir beraten Sie gerne. Begleitend zu diesem Newsletter stellen wir Ihnen als aktivem Nutzer (Einreicher) des Abbuchungsauftragsverfahrens gerne zwei Musteranschreiben zur Verfügung, mit denen Sie die neuen SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einholen können. Diese Vorlagen finden Sie in den nächsten Tage in unserem Download-Center => EBL und Zahlungsverkehr => Zahlungsverkehr: SEPA. Bevor Sie als Zahlungspflichtiger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat unterzeichnen, beachten Sie die hiermit verbundenen Risiken. Das Mandat enthält keinerlei Betragsbeschränkung (analog zum heute genutzten Abbuchungsauftrag)! In diesem und dem vorherigen Newsletter haben wir Ihnen die Funktionsweisen der SEPA- Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift erläutert. Wesentliche Merkmale sind Ihnen bereits aus den seit langem genutzten Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftrags- Verfahren bekannt. Man hat sich bei beiden neuen Verfahren eng an die deutschen Gegebenheiten gehalten - dies ist auch ein Verdienst der Volks- und Raiffeisenbanken, die ihren Einfluss über entsprechende Gremien genutzt haben. 5

6 Abonnieren Sie unseren kostenfreien SEPA-Newsletter! Wir empfehlen allen, die für das Thema Zahlungsverkehr zuständig sind, sich rechtzeitig mit SEPA auseinanderzusetzen. So können Sie die richtigen Weichen für Ihr Haus stellen. Unser SEPA-Newsletter, der voraussichtlich monatlich erscheint, unterstützt Sie dabei. Bitte melden Sie sich für diesen Service per Mail mit dem Stichwort SEPA-Newsletter unter oder über an. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Service nutzen und wir Sie auch beim Thema SEPA/Zahlungsverkehr kompetent und zuverlässig unterstützen können. Sie haben Fragen zu SEPA? Glossar Abkürzung / Begriff AWV ggf. englische Bezeichnung Übersetzung Außenwirtschaftsverordnung B2B Business to Business Unternehmen an Unternehmen B2C Business to Consumer Unternehmen an Verbraucher BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) 6

7 CI Creditor Identifier Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger ID) D Due Date Fälligkeitsdatum Debitor Debtor Zahlungspflichtiger EBICS EPC IBAN Electronic Banking Internet Communication Standard European Payments Council International Bank Account Number Neuer IP-basierter Electronic Banking-Standard Gremium der europäischen Bankindustrie für Zahlungsverkehrsfragen mit Entscheidungsrecht Internationale Kontonummer Kreditor Creditor Zahlungsempfänger Mandat Mandate Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Pre-Notification Pre-Advice for a SDD - SEPA Direct Debit Vorabinformation an den Bezogenen mit den Daten des SEPA-Lastschrifteinzuges PSD Payment Service Directive Zahlungsdiensterichtlinie SCT SEPA Credit Transfer SEPA-Überweisung SDD SEPA Direct Debit SEPA-Lastschrift SDD B2B SEPA Direct Debit - Business to Business SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Direct Debit - Core SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum STP SWIFT XML Straight-through-processing Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Extensible Markup Language Direktverarbeitung der Zahlungsverkehrstransaktionen ohne manuelles Eingreifen Globaler Netzbetreiber der Banken für Finanztransaktionen Datenformat mit festen Regeln zur Strukturierung von Daten Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 1 März 2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? 7

8 Gläub iger- Identif SEPA-Newsletter, Ausgabe 5, August 2012 Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Download-Center: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Ausgabe 2 April 2012 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC Ausgabe 3 Mai 2012 SEPA-Überweisung (SCT) Glossar Ausgabe 4 1 Juli 2012 SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen (Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Ausgabe 4 2 Juli 212 Die SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung Glossar Download-Center: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung >SEPA- Basislastschrift-Mandat 8

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