Rechtliche Rahmenbedingungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Rahmenbedingungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte"

Transkript

1 1 Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert, LL.M. Rechtliche Rahmenbedingungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

2 2 Überblick I. Einführung II. Rechtliche Rahmenbedingungen III. Fazit und Ausblick Praktische Bedeutung Vorgaben des EG-Rechts und des Haushaltsrechts Fazit für die Praxis Zweiteilung des Vergaberechts Subjektive Rechte & Rechtsschutz? BVerfG-Entscheidung Beschluss des OVG Koblenz vom Mai 2005 Vorabinformation? Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

3 3 I. Einführung: Praktische Bedeutung unterschwelliger Auftragsvergaben Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in Deutschland: Ca. 200 Milliarden p. a. Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in Deutschland: Ca. 200 Milliarden p. a. Im Im Jahr Jahr über über Aufträge Aufträge oberhalb oberhalb der der Schwellenwerte, Schwellenwerte, bei bei ca. ca Verzögerung Verzögerung durch durch vergaberechtliches vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ca. ca. 90% 90% aller aller öffentlichen öffentlichen Aufträge Aufträge liegen liegen unterhalb unterhalb der der Schwellenwerte: Schwellenwerte: In In ca. ca Einzelaufträge, Einzelaufträge, davon davon ca. ca durch durch Kommunen Kommunen Ausschreibungspflicht und und gerichtliche Überprüfung von von Auftragsvergaben unterhalb der der Schwellenwerte?

4 4 I. Einführung: Zweiteilung des Vergaberechts Europäische Vergaberichtlinien Europäische Vergaberichtlinien Kartellvergaberecht ( ( GWB) GWB) Vergabeverordnung (VgV) (VgV) VOB/A, VOB/A, VOL/A VOL/A (jeweils (jeweils Abschnitte Abschnitte 2-4) 2-4) und und VOF VOF Schwellenwerte: Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich Bauaufträge 5,278 Mio. Nationales Vergaberecht = Haushaltsrecht ( 25 GemHVO) Nationales Vergaberecht = Haushaltsrecht ( 25 GemHVO) VOB/A, VOL/A, VOF = interne Verwaltungsvorschriften Keine subjektiven klagbaren Rechte der Bieter (Rspr. & h. M.) Öffentliche Aufträge = zivilrechtliche Verträge

5 5 I. Einführung: Der Beschluss des OVG Koblenz vom Mai 2005 Auftragsvergaben unterhalb der der Schwellenwerte sind sind im im Verwaltungsrechtsweg gerichtlich überprüfbar!! Zwei-Stufen-Theorie: Öffentlich-rechtliches Vergabeverfahren Vergabeverfahren Zivilrechtlicher Zivilrechtlicher Vertrag Vertrag & Abwicklung Abwicklung Öffentlich-rechtliche Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Streitigkeit Verwaltungsrechtsweg eröffnet eröffnet Art. 19 IV GG gebietet Primärrechtsschutz und damit Stufenverhältnis Art. 19 IV GG gebietet Primärrechtsschutz und damit Stufenverhältnis Verdingungsordnungen gewähren gewähren ihrem ihrem Wortlaut Wortlaut nach nach sowie sowie über über Art. Art. 3 I I GG GG subjektive subjektive Rechte Rechte zugunsten zugunsten der der Bieter Bieter

6 6 I. Einführung: Der Beschluss des OVG Koblenz ein Einzelfall? Rechtsprechung zu staatlichen Auswahlentscheidungen BVerfG BVerfG Notarbewerber Notarbewerber BVerwG BVerwG ÖPNV-Linienkonzession BVerfG BVerfG Aufnahme Aufnahme in in den den Krankenhausplan Krankenhausplan Verwaltungsgerichte und Zivilgerichte zu unterschwelligen Vergaben LG LG Konstanz Konstanz Zivilrechtsweg Zivilrechtsweg (+) (+) Subj. Subj. Rechte Rechte Art. Art. 3 I I GG GG OVG OVG NRW NRW u. u. a. a Verwaltungsrechtsweg (+) (+) Bieterrechte Bieterrechte Art.3 Art.3 I I GG/VOB/A GG/VOB/A VG VG Karlsruhe Karlsruhe Zivilrechtsweg Zivilrechtsweg (+) (+) Keine Keine subjektiven subjektiven Rechte Rechte

7 7 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Vorgaben des EG-Rechts Europäischer Gerichtshof Europäischer Gerichtshof Rs. Rs. C-59/00 C-59/00 Vestergaard Vestergaard Rs. Rs. C-324/98 C-324/98 Telaustria Telaustria Rs. Rs. C-231/03 C-231/03 Co.Na.Me. Co.Na.Me. Unterschwellige Unterschwellige Aufträge Aufträge sind sind nur nur den den Vergaberichtlinien, Vergaberichtlinien, nicht nicht dem dem EG-Recht EG-Recht insgesamt insgesamt entzogen entzogen Grundregeln Grundregeln des des EG-Vertrags EG-Vertrags sind sind zu zu beachten: beachten: Transparenzgebot Transparenzgebot = Bekanntmachung Bekanntmachung & gerichtliche gerichtliche Überprüfbarkeit Überprüfbarkeit Gleichbehandlung Gleichbehandlung = faires faires Verfahren Verfahren Ausnahme: Ausnahme: z. z. B. B. wegen wegen geringfügiger geringfügiger wirtschaftlicher wirtschaftlicher Bedeutung Bedeutung kein kein Interesse Interesse von von EU-Unternehmen EU-Unternehmen zu zu erwarten erwarten (Bagatellschwelle) (Bagatellschwelle)

8 8 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Vorgaben des EG-Rechts Europäische Kommission: Mitteilung vom 23. Juni 2006 Angemessene Angemessene Bekanntmachung Bekanntmachung des des Auftrags Auftrags in in Internet, Internet, Zeitung Zeitung oder oder EU-Amtsblatt EU-Amtsblatt Ausreichender Ausreichender Wettbewerb Wettbewerb bei bei Vorauswahl Vorauswahl (~ (~ Eignungsprüfung) Eignungsprüfung) Wesentliche Wesentliche Entscheidungen Entscheidungen müssen müssen gerichtlich gerichtlich überprüfbar überprüfbar sein; sein; Begründung Begründung nötig nötig Die Die oberschwelligen oberschwelligen Ausnahmetatbestände (Dringlichkeit, (Dringlichkeit, In-house) In-house) gelten gelten entsprechend entsprechend Gegenseitige Gegenseitige Anerkennung Anerkennung von von Nachweisen Nachweisen Bagatellgrenze Bagatellgrenze ist ist im im Einzelfall Einzelfall zu zu bestimmen bestimmen (inoffiziell: (inoffiziell: 10% 10% des des jeweiligen jeweiligen Schwellenwerts) Schwellenwerts) Selbstbindung im Hinblick auf Vertragsverletzungsverfahren Faktische Wirkung Vollzugsmöglichkeit Praxisbedeutung?

9 9 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Vorgaben des EG-Rechts Kritik an der Mitteilung der Kommission vom 23. Juni 2006 Kritik an der Mitteilung der Kommission vom 23. Juni 2006 (Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin zu Richtlinienvorschlägen aus Brüssel, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. August 2006)

10 10 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Vorgaben des EG-Rechts Kritik an der Mitteilung der Kommission vom 23. Juni 2006 Kritik an der Mitteilung der Kommission vom 23. Juni 2006 PRESSEMITTEILUNG Bundesregierung klagt gegen Mitteilung der Kommission Die Bundesregierung hat heute Klage erhoben gegen die Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auftragsvergaben, die nicht von den europäischen Vergaberichtlinien erfasst werden. Mit der Mitteilung errichtet die Europäische Kommission faktisch ein eigenes Vergaberegime insbesondere für die Vielzahl von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte der Vergaberichtlinien. Bundesminister Glos: [ ] Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers sind [ ] für kleine Aufträge alleine die Mitgliedstaaten zuständig. Stattdessen erlässt hier die Europäische Kommission faktisch zusätzlich zu den bestehenden Vergaberichtlinien neue Vorschriften. Europäische Gesetzgebung ist aber Sache des europäischen Gesetzgebers, des Ministerrates und des Europäischen Parlaments. Gesetzgebung ohne den Gesetzgeber können wir nicht akzeptieren."

11 11 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Vorgaben des EG-Rechts Kritikpunkte zur Mitteilung der Kommission vom Kritikpunkte zur Mitteilung der Kommission vom Kaum Auftragsvergaben an EU-Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte Handlungsbedarf / Binnenmarktrelevanz unterhalb? Bürokratischer Aufwand Verhältnismäßigkeit? Subsidiaritätsprinzip Art. 5 II EG-Vertrag? Rechtssicherheit bei Bestimmung der Bagatellgrenze im Einzelfall? Keine Regelung in novellierten Rechtsmittel-RL Umgehung von Rat und Parlament?

12 12 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Haushaltsrechtliche Vorgaben in NRW GemHVO i. i. V. V. m. m. Runderlass vom vom Kommunale Kommunale GmbH, GmbH, AG, AG, GmbH GmbH & Co. Co. KG, KG, Zweck- Zweck- Verbände Verbände & Eigenbetriebe: Eigenbetriebe: Keine Keine Geltung Geltung soweit soweit wirtschaftlicher wirtschaftlicher Zweck Zweck Empfehlung: Anwendung VOB/A, VOL/A, 1.Abschnitt Grundsatz: Öffentliche Ausschreibung Ausnahme: Beschränkte Ausschreibung Tiefbau Rohbau- Arbeiten im Hochbau sonstige Gewerke Bagatellgrenze: Freihändige Vergabe bis Auftragswert max AöR: AöR: Geltung Geltung nur nur soweit soweit Erfüllung Erfüllung hoheitlicher hoheitlicher Aufgaben Aufgaben ( ( 8 KUV) KUV)

13 13 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Haushaltsrechtliche Vorgaben in NRW 25 GemHVO i. V. m. Runderlass vom GemHVO i. V. m. Runderlass vom Ausnahmetatbestände für für freihändige freihändige Vergaben Vergaben finden finden Anwendung Anwendung ( ( 3 VOL/A, VOL/A, VOB/A): VOB/A): Dringlichkeit Dringlichkeit Unbeschreibbarkeit Unbeschreibbarkeit der der Leistung Leistung Freiberufliche Freiberufliche Leistungen: Leistungen: Anwendung Anwendung der der VOF VOF nicht nicht vorgeschrieben vorgeschrieben -- freihändige freihändige Vergabe Vergabe möglich möglich Keine Keine Pflicht Pflicht zur zur Vorabinformation: Vorabinformation: Mitteilung Mitteilung gemäß gemäß VOL/A, VOL/A, VOB/A VOB/A erst erst nach nachzuschlag

14 14 II. Exkurs: Rückforderung von Zuwendungen und GF-Haftung wegen Vergabeverstoß Bewilligungsbehörde (i. (i. d. d. R. R. Bezirks- Bezirks- Regierung) Regierung) Zuwendungsbescheid & ANBest-P: - Fördermittel - Anwendung VOL/VOB Kommune // kommunale GmbH GmbH Vergabe Schwerer Verstoß i. S. d. RdErl. vom , SMBl. NRW 631 Auftrag Auftrag zur zur Projektrealisierung Bewilligungsbehörde (i. (i. d. d. R. R. Bezirks- Bezirks- Regierung) Regierung) Rückforderung OVG NRW vom Kommune // kommunale GmbH GmbH Regress / Haftung nach 43 II GmbHG LG Münster Geschäftsführeführer Geschäfts- kommunale kommunale GmbH GmbH

15 15 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Subjektive Rechte und Rechtsschutz? Nachprüfungsverfahren Im Jahr 2004 ca Aufträge oberhalb der Schwellenwerte mit rund 1500 Nachprüfungsverfahren Dauer der Verfahren je nach Kammer, Sachverhalt und Sofortiger Beschwerde 3 7 Monate Bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte? Überlastung der Gerichte (Bsp: Kammer am LG entscheidet Fälle/Jahr Verzögerungsbedingte Mehrkosten infolge Nachprüfung trägt der Auftraggeber (OLG Jena vom )

16 16 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Subjektive Rechte und Rechtsschutz? Subjektive Rechte und Rechtsschutz der Bieter bei unterschwelligen Vergaben? Subjektive Rechte und Rechtsschutz der Bieter bei unterschwelligen Vergaben? Verdingungsordnungeordnungen Verdingungs- sind sind nach nach Wortlaut Wortlaut drittschützend drittschützend (vgl. (vgl. 2 VOL/A) VOL/A) + Außenwirkung Außenwirkung über über Art. Art. 3 I I GG GG Wille Wille des des Gesetzgebers Gesetzgebers Keine Keine subjektiven subjektiven Rechte Rechte unterhalb unterhalb der der Schwellenwertwerte vom vom Schwellen- EG-Recht EG-Recht überholt überholt Fiskalisches Fiskalisches Handeln Handeln des des Staates Staates ist ist kein kein rechtsfreier rechtsfreier Raum Raum mehr mehr (VOB (VOB ist ist von von 1926, 1926, VOL VOL von von 1932) 1932) Wesentlichkeits- Wesentlichkeits- Theorie: Theorie: Gesetzliche Gesetzliche Grundlage Grundlage erforderlich, erforderlich, wenn wenn die die Beteiligung Beteiligung an an staatlichen staatlichen Leistungen Leistungen Voraussetzunaussetzungfür für Vor- Verwirklichung Verwirklichung von von Grundrechten Grundrechten ist ist Den Den Bietern stehen stehen auch auch unterhalb der der Schwellenwerte subjektive Rechte zu zu!!

17 17 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Subjektive Rechte und Rechtsschutz? Umfang der subjektive Rechte aus Art. 3 I GG i. V. m. VOB/A, VOL/A, VOF? Umfang der subjektive Rechte aus Art. 3 I GG i. V. m. VOB/A, VOL/A, VOF? OVG OVG NRW NRW vom vom u. u. a.: a.: Anders Anders als als bei bei VII VII GWB GWB nur nur Verstöße Verstöße gegen gegen Willkürverbot und Aber: Willkürverbot und gleichheitswidrige gleichheitswidrige Wettbewerbsverzerrungeverzerrungenrelevant: relevant: Wettbewerbs- reduzierter reduzierter Rechtsschutz Rechtsschutz!! Sämtliche Gerichte prüfen sodann die Regelungen der VOB/A im Detail Drittschützende Regelungen der VOB/A, VOL/A, VOF beruhen auf Art. 3 I GG Verdingungsordnungen sehen keine Bagatellgrenze vor Gesetzliche Gesetzliche Regelung Regelung erforderlich: erforderlich: reduzierte reduzierte subjektive subjektive Rechte Rechte Rügepflicht/-frist Rügepflicht/-frist Bagatellschwelle: Bagatellschwelle: bei bei Lieferaufträgen Lieferaufträgen & Dienstleistungen Dienstleistungen bei bei Bauaufträgen Bauaufträgen

18 18 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Rechtsweg bei unterschwelligen Vergaben? Auftragsvergabe wird durch spezifisch öffentlich-rechtliche Regelungen und Ziele geprägt (GemHVO, TariftreueG NRW) Zwei-Stufen-Theorie: Vergabeentscheidung öffentlich-rechtlich, Vertragsschluss-/Abwicklung zivilrechtlich Auftragsvergabe = fiskalisches Handeln Einheit von Zuschlag und Vertragsschluss Öffentlich-rechtliche Streitigkeit: Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO eröffnet Zivilrecht - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte Gefestigte Gefestigte Rechtsprechung Rechtsprechung OVG OVG NRW, NRW, VGe VGeDüsseldorf & Münster Münster u. u. a. a. LG LG Konstanz, Konstanz, OVG OVG Niedersachsen Niedersachsen

19 19 II. Rechtliche Rahmenbedingungen: Pflicht zur Vorabinformation aus Art. 19 IV GG? Keine Keine analoge analoge Anwendbarkeit Anwendbarkeit VgV VgVmangels planwidriger planwidriger Regelungslücke Regelungslücke VgV VgVgeht geht auf auf BVerfG-Entscheidung zu zu vergleichbarer vergleichbarer Situation Situation bei bei Beamtenbeförderung zurück zurück -- Verfassungsunmittelbarer Anspruch Anspruch? OLG OLG Dresden Dresden vom vom : : Primärrechtschutz Primärrechtschutz auch auch bei bei unterschwelligen unterschwelligen Vergaben Vergaben führt führt jedenfalls jedenfalls weder weder zu zu Vorabinformationspflicht noch noch zum zum Zuschlagsverbot Zuschlagsverbot Arg: Arg: Wille Wille des des Gesetzgebers Gesetzgebers Arg1: Arg1: Arg2: Arg2: Art. Art IV IV GG GG verbietet verbietet irreparable irreparable Entscheidungen Entscheidungen Effektivität Effektivität des des Rechtsschutzes Rechtsschutzes darf darf nicht nicht durch durch Gestaltung Gestaltung des des vorangehenden vorangehenden Verfahrens Verfahrens verhindert verhindert werden werden Nach derzeitiger Rechtslage keine Vorabinformation vorgeschrieben! Ausnahme: 9 I SächsVergabeDVO

20 20 III. Fazit für die Praxis Ausschreibungspflicht und und Rechtsschutz Rechtsschutz der der Bieter Bieter bei bei Vergabe Vergabe öffentlicher öffentlicher Aufträge Aufträge unterhalb unterhalb der der Schwellenwerte Schwellenwerte ist ist Realität Realität Bei Bei Aufträgen Aufträgen mit mit Fördermitteln Fördermitteln kann kann schwerer schwerer Vergabeverstoß Vergabeverstoß zur zur Rückforderung Rückforderung der der Zuwendung Zuwendung und und zur zur Haftung Haftung des des Geschäftsführers Geschäftsführers einer einer kommunalen kommunalen Gesellschaft Gesellschaft führen führen Nach Nach Rechtsprechung Rechtsprechung und und Ministerialerlass Ministerialerlass besteht besteht keine keine Vorabinformationspflicht Ausnahme: Ausnahme: 9 I I SächsVergabeDVO SächsVergabeDVO Nach Nach geltendem geltendem Ministerialerlass Ministerialerlass freihändige freihändige Vergabe Vergabe von von VOF-Aufträgen VOF-Aufträgenund und bei bei VOL/VOB VOL/VOB unterhalb unterhalb von von zulässig, zulässig, nach nach EG-Recht EG-Recht wohl wohl bis bis 10% 10% der der Schwellenwerte Schwellenwerte

21 21 III. Ausblick: BVerfG-Urteil - Handlungsbedarf für den Gesetzgeber Vorlage des OLG Saarbrücken zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Primärrechtsschutzes auf oberschwellige Auftragsvergaben ist derzeit in Karlsruhe anhängig (1 BvR 1160/03); Entscheidung für dieses Jahr vorgesehen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber: Einheitliche Rechtswegzuweisung zu den Vergabekammern bzw. -senaten Gesetzliche Regelung der Vorabinformation und der Rügepflicht Reduzierung der Bieterrechte auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum Festschreibung einer Bagatellgrenze

22 22 III. Fazit Der Der Vergaberechtsschutz unterhalb der der Schwellenwerte ist ist Realität. Ziel Ziel muss muss jetzt jetzt sein, sein, durch durch eine eine gesetzliche Regelung schneller und und effizienter Verfahren eine eine weitere Bürokratisierung der der Auftragsvergaben zu zu verhindern.

23 23 IV. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Carsten Jennert LL.M. AULINGER Rechtsanwälte Frankenstraße Essen Tel: Mobil: carsten.jennert@ra-aulinger.de

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011 > Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Pflichtanforderungen & Zeitschiene

Pflichtanforderungen & Zeitschiene Zukunftskongress Bayern Workshop III E-Vergabe München 3. Februar 2015 Günther Pinkenburg, LL.M. Rechtsanwalt Geschäftsführender Gesellschafter MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Paul-Wassermann-Str.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012 12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht MKRGramm Vergaberecht Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht Kommunen und kommunale Betriebe müssen ihre Verträge mit Versicherungsunternehmen über die betriebliche

Mehr

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie (BKA), mit Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam, ist eine kommunale Aus- und Fortbildungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 1/2004

GPA-Mitteilung Bau 1/2004 GPA-Mitteilung Bau 1/2004 Az. 600.530 01.07.2004 VOB-Anwendung durch kommunale Unternehmen in privater Rechtsform 1 Einführung Bei Anwendung der VOB durch Unternehmen in privater Rechtsform ist zu unterscheiden

Mehr

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Vergaberechtliche Strukturen im Recht der Gesetzlichen I. Einleitung II. Ausschreibungspflichten im SGB V III. Wettbewerbsschutz in der GKV durch Kartellvergaberecht

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

8 Staatshaftungsrecht V

8 Staatshaftungsrecht V 8 Staatshaftungsrecht V A. Grundlagen und normative Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Sonderverbindungen I. Begriff und rechtliche Konstruktion Ö.-r. Schuldverhältnis liegt vor, wenn # besonders enges

Mehr

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes

Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes Bezirksversammlungen 2007 Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes Alexander Habla stellv. HGF, Rechtsanwalt Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes VOB/A, national = Abschnitt

Mehr

Strom günstiger einkaufen

Strom günstiger einkaufen Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013 OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12 BGB 1924 ff.; NEhelG Art. 12 10 Erbrecht nichtehelicher Kinder nach EGMR-Entscheidung;

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014 Aktuelle Urteile und Rechtsfälle 27. Februar 2014 1. Zustellungsbevollmächtigung des Admin-C Ziffer VIII der DENIC-Domainrichtlinien: [ ] Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der

Mehr

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015 Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster Gebrauchtsoftware Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster 1 2 Viel versprechende Werbung... Das Geschäftsmodell: 3 Unternehmen kaufen Softwarelizenzen

Mehr

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab. Leitsätze: 1. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG ist auf andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als die Schweiz (hier: Liechtenstein) nicht entsprechend anwendbar. 2. Besondere

Mehr

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 RECHTSANWÄLTE Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 24. Windenergietage Linstow, 12. November 2015 Dr. Christian Dümke Rechtanwälte, Berlin Dr. Christian Dümke Telefon: 030/890492-12 Telefax: 030/890492-10

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. METALLHANDWERK RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Rechtsberatung Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Nutzen Sie rechtzeitig die kostenfreie Rechtsberatung Ihres Verbandes. Ganz gleich,

Mehr

Prozessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich. Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement

Prozessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich. Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement Prozessoptimierungen und Gestaltung von Ausschreibungen im Gesundheitsbereich Infonachmittag Krankenhausrecht und Krankenhausmanagement Dr. Bettina Meyer-Hofmann Dr. Hans Arnold Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Das Handeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Wettbewerb und seine rechtlichen Grenzen

Das Handeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Wettbewerb und seine rechtlichen Grenzen 9. Deutscher Medizinrechtstag am 20. September 2008 in Erfurt Das Handeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Wettbewerb und seine rechtlichen Grenzen Reinhold Preißler Fachanwalt für Medizinrecht

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Ordenstag in Köln 14. März 2006. Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005.

Ordenstag in Köln 14. März 2006. Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005. Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005 Referent:

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2 3 Rechtslage

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 29.15 OVG 3 A 488/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012)

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012) Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012) 1. Modultitel Recht 2. Modulgruppe/n D (Wahlfach oder Sprachmodul) 3. Fachgebiet Recht 4. Modulbeauftragte/r Dr. Matthias Kober, Juristische Fakultät;

Mehr

M-RaT: Mediation am Telefon

M-RaT: Mediation am Telefon M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite

Mehr

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren 1 4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren Rechtsanwalt Dr. Karsten Lisch, Osborne Clarke 2 Überblick Unzulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens Produktbezogene

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Rechtssichere b2b-shops

Rechtssichere b2b-shops Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Band 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von

Band 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Band 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann Rechtsanwalt in Mönchengladbach Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Anwendbares Erbrecht: Art. 25 I, 5 II EGBGB schwedisches Recht Schwedisches IPR knüpft entsprechend an, also keine Rückverweisung. Nach schwedischem

Mehr

Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber

Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber Fachseminar am 18.02.2014: Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber VOL/A VVG Fachseminar zum Vergaberecht Das Seminar wendet sich primär an

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner

Mehr

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Prof. Dr. jur. Martin Müller Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fachbereich Recht

Mehr

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,

Mehr

Rechtsberatung durch Ingenieure

Rechtsberatung durch Ingenieure 33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn

Mehr

Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG)

Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG) Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG) Vom BVerfG nicht als unantastbar i.s.d. Art. 79 Abs. 3 GG anerkannt ( nur... soweit in Art. 20 statuiert... ). Es bestehen zwei, miteinander verschränkte,

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Führerscheintourismus

Führerscheintourismus Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Führerscheintourismus 1 Bürger, die ihren Führerschein wegen eines schweren Verstoßes bei den Behörden ihres Heimatlandes abgeben mussten, erwerben in einem anderen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Symposium des Kommunal-Verlages am 10. März 2011 im Stadtmuseum Siegburg Siegburg, 10.03.2011 Dr. Andreas Klemm 1 Gliederung

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr